Recht: Freie Meinungsäußerung

Als zentrales Grundrecht steht die Meinungsfreiheit ganz oben im Grundgesetz. Jeder Bürger besitzt es: von Geburt an und als Abwehrrecht gegen den übergriffigen Staat. Würde es Deutschland an Menschen fehlen, die von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen, dann kippt die Demokratie in den Totalitarismus. Die „schweigende Mehrheit“ (Demoskopin Noelle-Neumann) der stillen Untertanen ist eine trügerische Mehrheit. Deshalb: Ein Hoch den mündigen Bürgern mit ihrer (gerne konstruktiven) Kritik, Skepsis, Nörgelei, Besserwisserei, Aufgeregtheit, Redegewandtheit, Einmischung, abweichenden Meinung, Publikationssucht, Sprachverliebtheit, vernehmbaren Ereiferung, Diskussionsfreudigkeit, guten Schreibe, persönlichen Stellungnahme, journalistischen Ader und verbalen Streitlust.

Die Meinungsfreiheit umfasst natürlich auch die Pressefreiheit und Redefreiheit. Als Bürgerrecht steht sie dem Staat nicht zu. Denn der Staat verfügt über keinerlei Abwehrrechte gegen die Bürger als dem Souverän.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es in seinem Urteil vom 28.11.2011 (siehe Anlage (1) unten) noch einmal sehr deutlich erklärt: Meinungsäußerungen des Bürgers „fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden“. Damit fordert auch das BVerfG die Bürger ausdrücklich zur aktiven Teilhabe an der gesellschaftlichen Meinungsbildung auf: Die Menschen brauchen keine Angst zu haben, eine wie auch immer falsche, gefährliche oder zu emotionale Meinung zu äußern.  Das BVerfG ermutigt die Bürger zur Kritik – ganz im Gegensatz zu den millionenschweren „Demokratie leben!„-Programmen, mit denen der Staat die Bürger unter dem Vorwand, die Demokratie retten zu müssen, einschüchtern will.
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Durch das Internet und die Social Media erhält die Meinungsfreiheit einen immensen Reichweiten-Multiplikator: Mit einem Kommentar auf einer Website oder einem Posting auf Twitter bzw. X erfährt die eigene Meinung eine weltweite Verbreitung. Einerseits gut für den normalen Bürger, den sog „einfachen Mann (natürlich auch Frau) auf der Straße“ bzw. den „kleinen Otto (mitsamt Ottilie) Normalverbraucher“. Andererseits jedoch verliert der Staat mit dem Internet seine mediale Deutungshoheit und damit Kontrollmöglichkeit. Deshalb versucht er auf nationaler (Berlin) wie EU-Ebene (Brüssel), regulierend einzugreifen – und zwar in zwei Schritten: Gegen die sozialen Netze und gegen die Nachrichten-Portale.

Schritt 1 ab 2017: Regulierung der Einträge auf Plattformen von Social-Media
Über die Social Media wie X, facebook usw. kann jeder Bürger über das Internet journalistisch tätig werden (Bürgerjournalismus). Dadurch erfährt der Staat einen Kontrollverlust (3), dem er in D und EU durch Regulierung zu begegnen versucht – mit dem Argument des Kampfes gegen Hass + Hetze sowie gegen die Zersetzung der Demokratie.
Dem Staat selbst sind Regulierungs- und Zensurmaßnahmen nicht erlaubt, da die Meinungsfreiheit der Bürger durch den Artikel 5 GG geschützt ist. Den Social Media hingegen sind derlei Maßnahmen über die Gestaltung ihrer Nutzerbedingungen möglich. Aus diesem Grund findet folgender Trick Anwendung: Der Staat überträgt bzw. delegiert die von ihm für notwendig erachteten Zensurregelungen, die ihm selbst verboten sind, an den jeweiligen Plattformbetreiber – und zwar durch Androhung hoher Strafen als Druckmittel. Dies geschieht seit 2017 mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Da die Social Media-Betreiber zumeist in den USA residieren, gibt es heftige Auseinandersetzungen zwischen den USA und Deutschland bzw. der EU. Dem NetzDG schließen sich der Aufbau eines Meldewesens mit Meldestellen und Trusted Flaggers sowie die Verabschiedung des Digital Services Act (DSA) an.

Schritt 2 ab 2026: Regulierung der Redaktionen von freien Medien
Auf die Regulierung der Plattformbetreiber von Social Media ab 2017 folgen nun Bestrebungen, die Redaktionen von freien (alternativen bzw. neuen) Medien mit ihren News-Portalen (wie Apollo-News.net, Achgut.com, Tichyseinblick.de, Reitschuster.de, Nius.de, Ansage.org, Nachdenkseiten.de, Telepolis.de) und Polit-Blogs (wie Philosophia-Perennis.de, Alexander-Wallasch.de, Klonovsky.de, Danisch.de, NorbertHaering.de, …) in ihrer Berichterstattung zu überwachen.
Dabei kommen zuweilen recht fragwürdige Instrumente zum Einsatz: Debanking, Hausdurchsuchung, Kontaktschuld, Sippenhaft, Stigmatisierung, Denunziation, Isolierung, Einschüchterung, Vorverurteilung, DiffamierungVerängstigung, …
Alle die gegen diese Websites gerichteten grundrechtseinschränkenden Maßnahmen erfolgen wiederum unter der Überschrift, die Demokratie bzw. „Unsere Demokratie“ erhalten bzw. gegen Hass und Hetze verteidigen zu müssen. Bildungs-, Aufklärungs- bzw. Erziehungsprogramme wie „Demokratie-leben!“, die den Steuerzahler bislang über 42 Millionen Euro gekostet haben sollen, mögen ja gut gemeint sein. Gleichwohl zwei Fragen: 1) Gehört Bildung nicht in die Schulen statt in die Werbebranche? 2) Warum sind hier nicht-regierungskonforme Meinungen im Fokus?
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Der Regulierungsschritt 1 richtet sich gegen die Social Media der internationalen BigData-Konzerne. Hier will die EU nun ab Januar 2027 mit einer neuen Plattform W (zwei V für Value + Verified) aktiv werden – gut so: Konkurrenz belebt das Geschäft. Aber warum müssen die Steuerzahler dieses Medium finanzieren – und zwar mit 500 Millionen Euro an EU-Geldern.
Kontrahent von Regulierungsschritt 1 sind die Vereinigten Staaten, die der EU und Deutschland  zu Recht eine undemokratische Zensur vorwerfen.
Der Regulierungsschritt 2 dagegen richtet sich nicht gegen die großen Player, sondern gegen die eher kleinen und auf nationale Reichweite begrenzten News-Portale wie https://www.achgut.com , https://www.philosophia-perennis.de oder https://www.reitschuster.de. Deren Redakteure und Journalisten sollen in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt und auch eingeschüchtert werden. Ein besorgniserregendes Vorhaben der Regierung Merz/Klingbeil, dem Judikative wie Legislative dringend Einhalt gebieten müssen.

Die freie Meinungsäußerung der Bürger muß auch für Online-Medien (Social Media wie freie Medien (News-Portale und Polit-Blogs)) gewährleistet bleiben. Gerade weil sie immer wichtiger werden. So gibt Armin Laschet (CDU) am 4.1.2026 zu bedenken: „Ohne X wüsste man nicht, dass im Iran in diesen Stunden eine Revolution stattfindet“ – die Aufstände im Iran hatten bereits am 26.12.2025 begonnen, während ÖRR wie Mainstreammedien in D aber bis dato geschwiegen haben.

Es ist erstaunlich, wie wenig Proteste es in der Zivilgesellschaft gibt gegen die vielfältigen Bestrebungen, das Bürgerrecht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken. Auch die  reichweitenstarken deutschen Medien (ÖRR wie Mainstream) halten sich vornehm zurück bzw. differenzieren oftmals zwischen guten linken (nicht linksextremen) und bösen rechten (automatisch rechtsextremen) Meinungen. „Das eigentliche Problem liegt darin, wie widerstandslos diese Entwicklung hingenommen wird“ – so Joana Cotar in (4).
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Exkurs:
Die Medien haben als Vierte Gewalt die Aufgabe, die Regierung als dritte exekutive Gewalt zu kontrollieren. Und zwar unabhängig davon, ob die Regierung nun politisch links oder rechts oder libertär oder sonstwie orientiert ist. Dafür verfügen die Medienleute – auch Journalisten genannt – per Grundgesetz über das Recht auf freie Meinungsäußerung, das ihnen von der Judikative als der zweiten Gewalt garantiert wird. Ob die Medien nun offline (Print, Radio, TV) oder online (Social Media, News-Portale) informieren, spielt keine Rolle: Meinungsfreiheit hat überall zu gelten.
Mit dem Internet und der Künstlichen Intelligenz (KI) erfahren die Medien eine fundamentale Aufwertung. Es ist Aufgabe der Legislative – Bundestag mitsamt Bundesrat als Parlamente – als der ersten Gewalt des demokratischen Systems, hierfür den gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Und bezüglich Internet gäbe es für die Parlamentarier reichlich Probleme zu lösen: Pädophilie, Crime, Pornographie, Menschenhandel,  Kriegsverherrlichung, Drogen, Frauenmißbrauch, Sektierertum, Schleuser usw., wobei sich derlei Probleme besonders dringlich im Hinblick auf den Kinderschutz stellen. Dazu nur ein Satz: Was der sich als so hehr empfindende Wertewesten den eigenen Kindern per Smartphone an Wertlosem alias Schweinereien bietet, das prädestiniert dieses westliche Abendland zum raschen Niedergang – wie bei den alten Römern.
Doch alle diese echten Probleme stellt man als rosa Elefanten hintan, um sich in D wie EU dem einen großen Scheinproblem zuzuwenden: Der Beschränkung der bürgerlichen Meinungsfreiheit im Internet zugunsten des Erhalts der eigenen politischen Macht in Berlin bzw. Brüssel.
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Résumée:
Ohne Meinungsfreiheit in der realen wie virtuellen Welt hat die freiheitlich-demokratische Grundordnung FDGO keinen Bestand. Democracy first!
Dieser Beitrag ist ohne KI geschrieben worden.
25.1.2026
Didi Hallervorden: „Wär gern nur Komödiant geblieben“ (24.1.2026)
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Ende von Beitrag „Recht: Freie Meinungsäußerung“
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Beginn von Anlagen (1) – (4)
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(1) BVerfG zum „Schutzbereich der Meinungsfreiheit“
Am 28.11.2011 bekräftigt das BundesVerfassungsGericht (BVerfG) die große Bedeutung der Meinungsfreiheit und grenzt dabei die Begriffe „Meinungen“ und „Tatsachen“ voneinander ab:
»Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>; 124, 300 <320>).
Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7 f.>; 90, 241 <247>; 93, 266 <289>). Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.
Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfasst, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind beziehungsweise sein können.
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Nicht mehr in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen hingegen bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen, da sie zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nichts beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 90, 241 <247>). Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet.
Im Einzelfall ist eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile nur zulässig, wenn dadurch der Sinn der Äußerung nicht verfälscht wird. Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 90, 241 <248>; stRspr).«
… Alles vom 28.11.2011 bitte lesen auf https://bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.html
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(2) Kontrafunk: Der Rechtsstaat: Freiheit, Gleichheit, Demokratie
Michael R. Moser im Gespräch mit Markus Haintz, Christian Wirth, Gregor Rutz und Volker Boehme-Neßler
Welche Bedeutung haben Meinungsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz für die Demokratie? Hätten mutige Abgeordnete die Lockerung der Schuldenbremse verhindern können? Und: Gilt der landläufig bekannte Satz „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ ganz besonders für Politiker in hohen und höchsten Staatsämtern?
https://www.youtube.com/watch?v=d58t7VKl9WI (55 min)

Und über die Strafverfolgung gegen den Youtuber und Satiriker Tim Kellner diskutiert Rechtsanwalt Michael Moser von der „Rechtsstaats“-Redaktion mit dem Schweizer Nationalrat Gregor A. Rutz, dem Professor für öffentliches Recht Volker Boehme-Neßler, dem Bundestagsabgeordneten Dr. Christian Wirth und dem Kölner Strafverteidiger Markus Haintz.
… Alles vom 18.4.2025 bitte lesen auf
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-freiheit-gleichheit-demokratie
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(3) Joana Cotar: Meinungsfreiheit – 1. Der Kampf gegen die sozialen Netzwerke
Der Kampf um die Meinungsfreiheit ist kein neues Phänomen. Er begleitet uns seit Jahren. Was wir derzeit erleben, ist also nicht sein Beginn, sondern sein vorläufiger Höhepunkt. Seit rund acht Jahren versuchen Regierung und Europäische Union, die Kontrolle über öffentliche Kommunikation zurückzugewinnen. Ihr Kampf richtet sich längst nicht mehr nur gegen soziale Netzwerke, sondern zunehmend auch gegen freie Medien.
Der Ausgangspunkt dieser Entwicklung liegt im Verlust der Deutungshoheit. Über Jahrzehnte hinweg bestimmten etablierte Medien, öffentlich-rechtlicher Rundfunk und politische Akteure, welche Informationen relevant waren und wie sie eingeordnet wurden. Dieses System funktionierte so lange, wie Öffentlichkeit zentral organisiert war.
Mit dem Aufstieg sozialer Netzwerke änderte sich das grundlegend. Menschen informierten sich plötzlich direkt, vernetzten sich ohne Filter, widersprachen öffentlich. Kritik an Regierung, Medien und Institutionen wurde sichtbar, schnell und massenhaft. Für viele Bürger bedeutete das einen Gewinn an Souveränität. Für Politik und etablierte Akteure war es ein massiver Kontrollverlust.

Diesen Kontrollverlust wollten weder die deutsche Bundesregierung noch die Europäische Union hinnehmen. Der erste große Angriff auf die Meinungsfreiheit entlud sich deshalb im digitalen Raum. Offiziell ging es um Hassrede, Desinformation und Extremismus. Tatsächlich ging es darum, die politische Kontrolle über Informationen und öffentliche Deutung zurückzuholen.
Der Startschuss fiel 2017 mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Plattformen wurden verpflichtet, beanstandete Inhalte in kürzester Zeit zu löschen, unter Androhung hoher Strafen. Die Folge war absehbar: Im Zweifel wurde gelöscht. Nicht, weil die Inhalte eindeutig illegal waren, sondern weil Unsicherheit herrschte. Die Twitter-Files und Aussagen von Plattformbetreibern zeigten später, wie eng staatlicher Druck und private Moderationspraxis miteinander verflochten waren.

Dieses Prinzip wurde in den folgenden Jahren systematisch ausgeweitet. Neue Gesetze, neue Meldepflichten, neue Auflagen. Meldestellen, Trusted Flagger, europäische Harmonisierung. Nationale Regelungen wurden durch EU-Recht ergänzt und verschärft. Am Ende dieses Prozesses steht nun der Digital Services Act, ein Regelwerk, das tief in die digitale Meinungfreiheit eingreift und staatliche Einflussmöglichkeiten massiv erweitert.
Dabei blieb eines konstant: Die politische Erzählung, es gehe um Schutz, um Ordnung, um „unsere Demokratie“.
Tatsächlich entstand ein Klima, in dem freie Rede nur noch unter Vorbehalt stattfindet. Meinungsfreiheit existiert formal weiter, wird aber praktisch eingeschränkt. Wer sich im digitalen Raum äußert, weiß nie genau, ob seine Aussage noch toleriert oder ob sie gemeldet, gelöscht oder sanktioniert wird. Und ob im schlimmsten Fall nicht die Polizei um 6 Uhr morgens vor der Tür steht.
https://freiheitsfunken.info/2026/01/14/23696-meinungsfreiheit-der-kampf-gegen-die-freien-medien
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Joana Cotar, Jahrgang 1973, studierte Politikwissenschaft und Germanistik an der Universität Mannheim, war von 2017 bis 2025 Mitglied des Deutschen Bundestags, rief 2023 die Initiative „Bitcoin im Bundestag“ ins Leben und setzt sich seither für die Akzeptanz des Bitcoin als Zahlungsmittel ein.
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(4) Joana Cotar: Meinungsfreiheit – 2. Der Kampf gegen die freien Medien

Doch damit ist es offensichtlich nicht getan. Denn Öffentlichkeit entsteht nicht nur auf Plattformen, sondern auch in Redaktionen. Und genau hier setzt die nächste Eskalationsstufe an. Nachdem soziale Netzwerke reguliert wurden, geraten nun freie Medien selbst ins Visier.
In den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass bestimmte journalistische Projekte nicht mehr nur kritisiert, sondern gezielt delegitimiert werden. Es gibt keine nachweisbaren Rechtsverstöße. Doch politische Unabhängigkeit und Reichweite sind vielen ein Dorn im Auge. Daher werden jetzt öffentliche Kampagnen und politische Aussagen dazu genutzt, um diese Medien als „problematisch“, „gefährlich“ oder „nicht akzeptabel“ zu brandmarken. Den Protagonisten geht es dabei nicht um inhaltliche Auseinandersetzung, sondern um moralische Abwertung. Wer so markiert wird, soll aus dem legitimen Diskurs ausgeschlossen werden.
Zwei Beispiele stehen exemplarisch dafür: Nius und Apollo News. Beide werden nicht wegen Gesetzesbrüchen angegriffen, sondern wegen ihrer Existenz als alternative Stimmen.

Im Fall von Nius wurde diese Dynamik besonders sichtbar, als der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther das Portal in einer Talkshow als „Feind der Demokratie“ bezeichnete und pauschal dessen Berichterstattung diskreditierte. Auf die Frage, ob Regulierung oder sogar Verbote notwendig seien, antwortete er klar mit Ja. Medien mit großer Reichweite müssten kontrolliert werden, um die Demokratie zu schützen.

Diese Aussagen wurden in sozialen Netzwerken bereitwillig aufgegriffen. Nius wurde als „Lügenmedium“ oder „Hetzportal“ diffamiert, seine Finanzierung problematisiert, seine Existenz moralisch infrage gestellt. Die Botschaft ist klar: Dieses Medium soll nicht als legitimer Teil der Öffentlichkeit gelten.

Im Fall von Apollo News ging die Eskalation weiter. In Berlin-Treptow organisierte die Partei die Linke eine Kampagne, in der öffentlich gefordert wurde, das Medium „aus dem Kiez zu vertreiben“ und „rechten Medien auf die Tasten zu treten“. Auf Flyern wurde die Adresse der Redaktion verbreitet, begleitet von Formulierungen, die als Drohung verstanden werden konnten. Auch wenn sich einzelne Akteure später von Gewaltaufrufen distanzierten, ändert das nichts am Kern der Sache. Hier wurde nicht einfach Kritik geäußert, sondern gezielt politischer Druck aufgebaut, der bis zur offenen Billigung von Gewalt reichte. Besonders bemerkenswert war das Schweigen der politischen Verantwortungsträger. Eine klare Distanzierung blieb aus. Das zeigt, wie weit sich der Maßstab bereits verschoben hat.

Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines politischen Musters. Wo Meinungsfreiheit nicht offen eingeschränkt werden kann, wird sie schrittweise untergraben. Zuerst durch Regulierung, dann durch öffentliche Delegitimierung und schließlich durch Einschüchterung bis hin zur Androhung von Gewalt.

Parallel dazu wird mit der sogenannten TTPA-Regelung ein weiteres Instrument vorbereitet, das ein neues Level der Einschüchterung darstellt. Künftig sollen Redaktionen und Büroräume journalistischer Medien ohne vorherigen richterlichen Beschluss betreten und durchsucht werden können. Nicht durch Beamte, sondern durch gewöhnliche Behörden. Der Schutz journalistischer Arbeit, der Quellenschutz, die Unabhängigkeit von Redaktionen geraten so in Gefahr. Der Staat muss nicht mehr vorab begründen, warum er eingreift. Die rechtliche Kontrolle erfolgt erst im Nachhinein. Allein die Existenz solcher Befugnisse verändert journalistische Realität. Sie erzeugt Unsicherheit, Einschüchterung und Anpassungsdruck. Redaktionen sind dann schlichtweg nicht mehr „frei“.

Setzt man all diese Entwicklungen zusammen, ergibt sich ein klares Bild. Der Kampf gegen die Meinungsfreiheit begann im Internet, setzte sich in der Delegitimierung freier Medien fort und mündet nun in konkreten staatlichen Eingriffsbefugnissen. Deutschland und die Europäische Union handeln dabei Hand in Hand, wobei die deutsche Regierung europäischem Recht immer noch eins draufsetzt.

Dass sich politische Macht absichern will, ist nicht überraschend. Das eigentliche Problem liegt darin, wie widerstandslos diese Entwicklung hingenommen wird. Die Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit werden nicht mehr als Grenzüberschreitung empfunden, sondern als legitimes Mittel politischer Ordnung.
Genau deshalb reicht Beobachten nicht mehr aus.
Genau deshalb genügt es nicht mehr, sich innerlich aufzuregen oder auf den nächsten Skandal zu warten. Wer eine freie Öffentlichkeit will, muss sie verteidigen – offen, hörbar und direkt. Meinungsfreiheit ist kein Angebot des Staates. Sie existiert nur, wenn Bürger bereit sind, sie einzufordern. Wo dieser Anspruch nicht mehr erhoben wird, entscheidet nicht mehr Freiheit über Macht, sondern Macht über Freiheit.
… Alles vom 14.1.2026 von Joana Cotar bitte lesen auf
https://freiheitsfunken.info/2026/01/14/23696-meinungsfreiheit-der-kampf-gegen-die-freien-medien

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