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Schafe zwischen Freiburg und Hochschwarzwald am 12.1.2025 abends

Schafe zwischen Freiburg und Hochschwarzwald am 12.1.2025 abends

Gewalten ursprünglich: 1. Exekutive, 2. Legislative und 3. Judikative
und nun zusätzlich: 4. Medien, 5. NGO’s, 6. Zivilgesellschaft, ….
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Die Beweislastumkehr oder: Vom Recht zum Verdacht
Es beginnt immer mit einem (vermeintlich) edlen Motiv. Freiheit endet nie mit einem Paukenschlag, sondern mit dem Satz: „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.“ Die geplante Beweislastumkehr kehrt das Recht um und macht den Bürger zum Angeklagten seines eigenen Lebens.
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Bundesministerium des Innern – @BMI_Bund
„Wir wollen eine Umkehr der Beweislast: Wer Vermögen besitzt, dessen Herkunft unklar ist, muss künftig beweisen, dass dieses Geld legal erworben wurde. Das ist ein echter Paradigmenwechsel.“ – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
‚24.10.2025
https://x.com/BMI_Bund/status/1981725073527411023

Im Rechtsstaat gilt: Der Staat muss beweisen, dass du schuldig bist.
Im Präventionsstaat gilt: Du musst beweisen, dass du unschuldig bist.
Der Unterschied klingt semantisch fein, ist aber zivilisatorisch galaktisch. Es ist der Unterschied zwischen Bürger und Untertan. Zwischen Freiheit und Konzession. Genaugenommen zwischen Aufklärung und Vorsintflut. Was Dobrindt hier vorschlägt, ist in der Logik der Macht so verführerisch wie gefährlich: ein Generalverdacht gegen Wohlstand. Der Besitz wird zur Hypothese, die Rechtfertigungspflicht zum Normalzustand. Das Eigentum verliert seinen Charakter als geschütztes Recht und wird zu einem provisorischen Duldungszustand, den man durch Transparenz und Kooperation mit der Obrigkeit erhalten muss.
Selbstredend wird betont, das alles diene nur der Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Aber jede Ausnahme, die man ins Recht hineinfräst, bleibt nicht Ausnahme, sondern wird höchstwahrscheinlich Schule machen. Und wenn unsere Regierung besonders deutlich auf etwas hinweist, darf man mittlerweile getrost davon ausgehen, dass genau das Gegenteil beabsichtigt wird uns entsprechende Vorhaben längst in der Schublade liegen, während alle Kritiker, Mahner und Skeptiker der rechtsextremistischen Verschwörungsschwurbelei https://www.facebook.com/bmg.bund/videos/achtung-fake-news-es-wird-behauptet-und-rasch-verbreitet-das-bundesministerium-f/211087923468823/ gezeiht werden und sich selbst verdächtig machen.
Aber wohin soll das führen? Heute Clans, morgen Terroristen, übermorgen subversive „Desinformationsverbreiter“ und irgendwann jene, die sich zu lange weigern, ihre Konten offenzulegen, weil sie mindestens klammheimlich den Staat zu delegitimieren trachten und man andernfalls ja wohl leichterdings das Gegenteil beweisen könne?
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Ein Rechtsstaat jedenfalls lebt nicht davon, dass er alle Verdächtigen findet, sondern dass er den Unschuldigen schützt. Selbst um den Preis, ein paar Schuldige laufen zu lassen. Ein Rechtsstaat ist nicht das System, das effizient jeden Verdacht eliminiert, sondern eines, das orwillkürlich jeden Verdacht gegenüber dem Bürger einschränkt.
Wer die Unschuldsvermutung gegen Effizienz tauscht, hat den Vertrag des Staates mit seinen Bürgern gekündigt, in welchem Eigentum, (Meinungs)Freiheit, das Recht auf Berufsschutz (und vor allem seine Ruhe) einst Rechte waren, nunmehr aber Privilegien, die man sich verdienen muss. Haben wir im Test- und Impfregime ja kürzlich erst wieder gelernt..
.. Alles vom 26.10.2025 von Daniel Seidel bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/die-beweislastumkehr-oder-vom-recht-zum-verdacht/

 

Daniel Hildebrand: Parlamentarismus oder Richterstaat?
Aktuell brisant durch die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: Daniel Hildebrand analysiert die Beeinflussung der Politik durch deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit
Wenn Demokratie gestört wird
Ulrich Vosgerau

Dürften der Wahlausschuß der Stadt Ludwigshafen sowie die gegen seine Entscheidung angerufenen Verwaltungsgerichte eigentlich politische Entscheidungen treffen, lautete im Zusammenhang mit dem Fall „Joachim Paul“ eine verbreitete Frage. Nun ist das Kriterium des „Politischen“ dem Verwaltungsrecht dogmatisch erst einmal fremd, hier gibt es eher ein formelles und ein materiell-rechtliches Prüfungsrecht. Während der Wahlausschuß in Ludwigshafen die Verfassungstreue von Oberbürgermeister-Bewerbern überprüfen soll, ist es beim Bundespräsidenten strittig, ob dieser, bevor der die Bundesgesetze unterschreibt, nur deren formell verfassungsgemäßes Zustandekommen oder auch die materielle Verfassungsgemäßheit prüfen darf und soll.
Und wo bleibt das Politische? Grundsätzlich in der Rechtstheorie, die aber der Dogmatik den Rahmen setzt und die Richtung weist. Rechtstheorie ist die Metapolitik der Dogmatik. Und in diesem Sinne fragt Daniel Hildebrand: „Wird Demokratie [durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit] soweit beeinflußt, daß die Herrschaft nicht mehr demokratisch ist?“ Dies erinnert strukturell gleich an die Kontroverse zwischen Wolfgang Hoffmann-Riem und Wolfgang Kahl, die 2004 in Der Staat geführt wurde und die ihrerseits der Versuch einer großen dogmatischen Aufarbeitung des berühmten Sondervotums von Dieter Grimm zur Bundesverfassungsgerichtsentscheidung „Reiten im Walde“ von 1989 gewesen ist. Dabei ging es freilich nicht unmittelbar um die Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit im demokratischen Staat, sondern um die Weite des Schutzbereichs von Grundrechten; dessen Deutung ist aber entscheidend für die Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltungsgerichte in die praktische Politik.

Entgrenzung von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Daß Hildebrand sozusagen genau von der anderen Seite her angreift, als ein grundrechts-dogmatisch geschulter Jurist es tun würde und sein Untersuchungsmaterial durchweg der Verwaltungsrechtsprechung erster Instanz entnimmt, dürfte daran liegen, daß er kein Jurist ist, sondern Historiker und Politikwissenschaftler. Rechtswissenschaftler pflegen hingegen erst die höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten, und erklären diese dann für völlig verfehlt. Daß die Untersuchung genuin juristischer Themen durch Historiker höchst fruchtbringend sein kann, hat etwa Frieder Günthers „Denken vom Staat her“ bewiesen.
Grundlage der Arbeit ist dabei der Befund der „Postdemokratie“; daß Hildebrand diesen als „allgemein anerkannt“ vorstellt, muß allerdings frappieren. Und des Verfassers Ausgangsfrage – nämlich, ob die „Demokratie insgesamt“ durch die Macht der Verwaltungsgerichtsbarkeit „gestört“ wird – würde die große Mehrheit der heutigen Öffentlich-Rechtler wohl als naiv abtun, ist für sie doch „Demokratie“ ganz einfach der Inbegriff irgendwo eben positiv-rechtlich bestehender Partizipationsmöglichkeiten von Akteuren; die Legitimitätsfrage wird in dem seit der großen Kelsen-Renaissance entstandenen positivistischen Paradigma nicht mehr aufgeworfen. Der Verfasser reflektiert das auch und sieht seine Studie in Gegensatz zu Untersuchungen mit „juristischer Methode“.

Aus Sicht des Staatsrechtslehrers mischen sich in dem Buch erhellende Einsichten mit Feststellungen, im Hinblick auf die man in der Praxis im großen und ganzen doch einen anderen Eindruck hat, sowie gelegentlich auch mit geradezu empörenden Platitüden, die allerdings bei Historikern inzwischen nicht nur üblich, für den Nachwuchs überlebensnotwendig geworden sein mögen. Erstens: daß ein Mehrebenensystem – wie es für das öffentliche Recht im Bundesstaat seit je her typisch war, das aber jetzt eben zunehmend auch durch das Unionsrecht überlagert wird – wegen des nun ständig auftretenden Entscheidungsbedarfs über Zuständigkeit und Vorrang sozusagen eine Ermächtigungsmaschine für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, ist in der Tat klug beobachtet und wird selbst bei demokratiesensiblen Juristen (die Bundesstaat wie ständige Zunahme der EU-Kompetenzen in der Regel kritiklos voraussetzen und daher ein damit einhergehendes Demokratiedefizit gar nicht zu erkennen vermögen) wohl noch nicht hinlänglich gesehen.
Zweitens: Wenn der Verfasser – aufgrund von bestimmten Einzelfällen zudem aus der ersten verwaltungsgerichtlichen Instanz – eine „allmähliche Mischung und Entgrenzung von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit“ kritisch attestiert, so wäre dazu verfassungsrechtlich zu bemerken, daß auch Verwaltungsgerichte selbstverständlich das Grundgesetz auf jeglichen Sachverhalt unmittelbar anzuwenden und die einfachen Gesetze in seinem Lichte auszulegen haben, auch wenn sie Gesetze nicht selbst für verfassungswidrig und nichtig erklären können, sondern sich insofern an das Bundesverfassungsgericht zu wenden hätten.
Nach meiner praktischen Erfahrung ist hingegen das verfassungsrechtliche Problembewußtsein der Verwaltungsgerichte viel zu gering ausgeprägt. Es entspricht der Mentalität von Verwaltungsrichtern, die Tätigkeit der Verwaltung an den Gesetzen zu messen (was freilich besser ist als nichts!), nicht aber, dem Gesetzgeber irgendwie die Verfassung entgegenzuhalten. Nach meiner Erfahrung ist der Verwaltungsrichter bestrebt, dem Willen des Gesetzgebers zur Durchsetzung zu verhelfen; darüber nachzudenken, ob dieser Wille überhaupt den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, hält er weniger für seines Amtes (jüngstes Beispiel etwa der Beschluß des OVG Rheinland-Pfalz vom 25. August 2025 in der causa Paul).
Befremdlich bleibt es endlich, wenn nicht nur die von Erhard Eppler einst in Gang gesetzte, mittlerweile eingerostete Gebetsmühle von „politics without policy“ (eine Art Geheimcode von Links-utopikern) wieder geölt, sondern auch Demokratie und Parlamentarismus in Deutschland als bloß „implementiert“ und nie „gelebt“ hingestellt werden. Diese Versuche, aus dem bis 1933 unbestritten fortschrittlichsten Land der Welt ex post eine Art Rußland, ja eine Art Afghanistan Mitteleuropas zu machen, hätten zu Recht die Empörung des an den hiesigen Verhältnissen verzweifelnden kulturkritischen Historikers Rolf Peter Sieferle auf sich gezogen. Ergänzt wird dies selbstverständlich durch ein Hohelied auf die „Westminsterdemokratie“, dem „Muster aller Demokratietheorie“, mit deren organischer Gewachsenheit wir uns nicht zu vergleichen suchen dürften. Na, denn nicht.
…. Alles vom 5.9.2025 von Ulrich Vosgerau bitte lesen in der JF 37/25, Seite 21

Daniel Hildebrand: Parlamentarismus oder Richterstaat?
Springer VS, Wiesbaden 2024, broschiert, 401 Seiten, 74,99 Euro

 

Polizeigewerkschafter Wendt: Demokratie-Sabotage durch aktivistische Justiz
„Migration dominiert das Sorgenbarometer der Deutschen, aber Richter regieren statt dem Volke. Seine Forderung nach dem Ende der Pullfaktoren konfrontiert die systemische Demokratie-Sabotage durch aktivistische Justiz. Staatsgewalt muss zum Souverän zurück – nicht zu weltfremden Roben-Trägern!“
Parlamentarismus muß Gerichte dominieren.
19.8.2025
https://t.me/EvaHermanOffiziell/201722
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Warum die Verurteilung von „Schwachkopf“-Rentner Stefan Niehoff ein dunkler Wendepunkt in der deutschen Geschichte ist
In der Demokratie sind die Grundrechte Schutz- und Freiheitsversprechen für den Einzelnen gegen den Staat. Die in der Verfassung festgeschriebenen Kontrollinstanzen dienen dem Ziel, auf direkte Weise – mittels Gewaltenteilung – und indirekt – mittels Presse- und Kunstfreiheit – eine Konzentration von Macht zu verhindern und so die Freiheit des Individuums gegen die Übermacht des Kollektivs zu verteidigen.
Doch inmitten der Demokratie beginnt sich in Deutschland ein zweites System herauszubilden, das fast denselben Namen trägt, dessen Ziele jedoch unterschiedlicher nicht sein könnten: „unsere Demokratie“. Die Verfechter „unserer Demokratie“ nutzen die bundesrepublikanischen Kontrollinstanzen, die von Demokraten geschaffen wurden, um sie gegen Individuen zu wenden, die sich dem Kollektiv widersetzen.
Das jüngste Opfer „unserer Demokratie“ ist der Rentner Stefan Niehoff aus Burgpreppach. Niehoff bringt weder nennenswertes finanzielles noch kulturelles Kapital mit, er lebt mit seiner Frau in einem bescheidenen Häuschen in Unterfranken, gemeinsam kümmern sie sich um ihre am Downsyndrom erkrankte Tochter. Niehoff zählt also zu jenen Individuen, die des Schutzes durchaus bedürften. Doch er hielt den ehemaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck für einen „Schwachkopf“. Und wer die Mächtigen kritisiert, der bekommt die Rache „unserer Demokratie“ zu spüren.
Niehoffs Fall stellt einen Wendepunkt im Umgang des Landes mit der Meinungsfreiheit dar, weil er belegt, wie Regierungskritiker nicht nur verfolgt, sondern diese Verfolgung als Selbstverständlichkeit etikettiert wird. Am Mittwoch wurde Niehoff wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt, zu einer Strafe von 55 Tagessätzen zu je 15 Euro (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Sein Vergehen: Er kritisierte die Ampel-Regierung im Netz und zog dabei Vergleiche zum Nationalsozialismus, retweetete etwa ein Bild von Bayerns Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze in Nazi-Pose mit erhobenem Arm auf einem fiktiven Spiegel-Cover, daneben die Zeile „Das grüne Reich“.

… Alles vom 20.6.2025 von Pauline Voss
https://www.nius.de/analyse/news/steffen-nierhoff-bamberg-meinungsfreiheit-bundesrepublik-medien/87728b02-863f-409c-b152-be48ca1d876a

 

 

Gericht verbietet „Schwachkopf“-Rentner das Reden
Interviews streng verboten: Justiz erlässt Maulkorb gegen 63-Jährigen
Es war einmal ein Land, in dem Karikaturen als Ausdruck politischer Freiheit galten. In dem Satire nicht jedem gefallen musste – aber jedem erlaubt war. Dieses Land hieß Bundesrepublik Deutschland. Damals. Heute genügt ein Facebook-Post, um 6.15 Uhr morgens im Dunklen eine Razzia der Polizei in den eigenen vier Wänden zu haben. Und wenn Sie Pech haben, verbietet man Ihnen danach sogar das Sprechen. Kein Scherz, kein Satiremagazin – sondern eine Verfügung des Amtsgerichts Haßfurt gegen den 63-jährigen Rentner Stefan Niehoff. Die im während der Dauer des Prozesses nicht nur Interviews, sondern auch „interviewähnliche Gespräche“ untersagt. Und die sich auf das gesamte Gerichtsgebäude am Verhandlungstag erstreckt.

Sein „Verbrechen“? Er teilte im Internet kritische Kommentare und Memes. Bekannt wurde er durch ein im Internet kursierendes satirisch bearbeitetes Werbebild von Schwarzkopf – mit Robert Habecks Konterfei und dem Schriftzug „Schwachkopf“. Geschmackssache, gewiss. Aber eben auch: Meinungsfreiheit. Sollte man meinen. Nicht so im neuen Deutschland: Da führte es zu besagter Hausdurchsuchung – bei der auch die Schwerbehinderte Tochter Niehoffs anwesend war, die am Down-Syndrom leidet (siehe meinen Bericht hier).
Was früher Meinungsfreiheit war, ist im Jahr 2025 kriminell. Immer mehr Gerichte scheinen sich weniger der Meinungsfreiheit verpflichtet als dem Kampf gegen diese. Dabei wurde dieses „Schwachkopf“-Meme nicht einmal strafrechtlich weiterverfolgt. Die Staatsanwaltschaft erklärte später, die mögliche Strafe dafür sei im Vergleich zu den übrigen Vorwürfen „nicht erheblich“.

Und genau das macht den Fall so brisant. Denn der große öffentliche Aufschrei entzündete sich ursprünglich am „Schwachkopf“-Meme – mit bundesweiter Aufmerksamkeit. Selbst gemäßigte Stimmen kritisierten die Razzia im November 2024 als unverhältnismäßig. Und genau seit diesem Moment scheint man mit Nachdruck nach Möglichkeiten zu suchen, Niehoff doch noch umfassender zu belangen.
Und nun auch das: ein gerichtliches Interviewverbot – als ob das alles noch nicht gereicht hätte. Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein Gericht verbietet einem Bürger, am Rande seines Prozesses mit Journalisten zu reden. Nicht weil er zum Aufruhr aufruft. Nicht weil er Hass sät. Sondern weil er satirische Bilder teilt. Was kommt als Nächstes? Zungenregistrierung? Eine Genehmigungspflicht für Wortmeldungen? Ein staatlich geprüfter Ironie-Führerschein?

Die Entscheidung des Amtsgerichts ist kein Ausrutscher – sie ist ein Symptom. Ein Symptom einer Justiz, die sich zunehmend als Schutzschild für Regierende versteht. Die Meinung mit Missachtung verwechselt, Kritik mit Straftat.
Natürlich waren die Bilder des Rentners überspitzt. Natürlich war er mit Begriffen nicht zimperlich. Aber genau das ist der Kern von Satire: Sie darf überspitzen. Sie darf polemisieren. Sie darf wehtun. Wer darauf mit Prozessen und Maulkorb reagiert, verlässt den Boden liberaler Demokratie – und marschiert schnurstracks in Richtung Denkverbot. Nicht mit einem Putsch. Sondern mit Gerichtsentscheiden wie diesem.
Es ist kein Extremist, der hier zum Schweigen gebracht wird. Kein Hassprediger, kein Hetzer. Sondern ein Mann mit grauen Haaren und eigener Meinung – der nun bei seinem Prozess nicht einmal mehr erklären darf, wie es zu seinen Posts kam.
… Alles vom 5.6.2025 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/gericht-verbietet-schwachkopf-rentner-das-reden/