Corona-Justiz

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Vor Gericht 2023: Corona-Ärztin in Handschellen und IS-Messerstecher ohne Handschellen

Corona-Angstmache, Isolation, Unfreiheit 2020-2022: Wir vergessen nichts

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Aufruf an alle Corona-Geschädigten zur europaweiten Einreichung von Strafanzeigen
Die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby
Aufruf an alle Pandemie-Geschädigten und ihre Unterstützer

In den letzten Jahren entstand viel menschliches Leid infolge der Corona-Maßnahmen und Impfungen. Unzählige Menschen wurden physisch – bis hin zu einem Todesfall – psychisch und wirtschaftlich geschädigt. Die meisten haben gar keine Aussicht, eine Entschädigung zu erhalten. Da das ganze Desaster durch zahlreiche Bürokraten, die als Handlanger der Finanz- und Pharmakonzerne fungieren, mit System verursacht wurde, ist es schwierig, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die meisten Verantwortlichen, die gewissenlos die ganzen Vorgänge systematisch gemeinsam vorbereitet und anschließend rücksichtslos durchgeführt haben, befinden sich in Schlüsselpositionen der Macht. Sie haben mit Big-Pharma solche Kaufverträge abgeschlossen, die für die Menschen von Anfang an nachweislich schädlich waren. Jetzt versuchen sie, jede Verantwortung für die entstandenen Schäden von sich zu weisen, obwohl die Verträge trotz versuchter Geheimhaltung geleakt wurden und nun offen liegen.
Da der Rechtsstaat in den meisten Ländern nicht mehr richtig funktioniert, ist es für die Geschädigten einzeln fast aussichtslos, eine Entschädigung durchzusetzen. Deshalb organisiert ein länderübergreifendes Bündnis mit den Geschädigten und ihren Unterstützern zahlreiche Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen. Die Strafanzeigen sollen europaweit gleichzeitig, möglichst mit begleitenden Demos, eingereicht werden, damit die Einreichung der zahlreichen Strafanzeigen wie ein öffentliches Gericht von der Bevölkerung wahrgenommen werden kann.

Alle Menschen, die sich durch die Maßnahmen der letzten Jahre geschädigt fühlen oder die Aktion unterstützen wollen, sind aufgerufen, bei der Aktion mitzumachen, damit die Verantwortlichen für die entstandenen Schäden endlich zur Rechenschaft gezogen werden und die Geschädigten endlich ihr Recht auf Entschädigung bekommen. Die Einreichung einer Strafanzeige ist kostenlos!

Alle Menschen, die bereit sind, an der Aktion teilzunehmen, sollen sich mit ihren Kontaktdaten hier eintragen: https://www.mwgfd.org/2024/01/aufruf-an-alle-zur-europaweiten-einreichung-von-strafanzeigen/
… Alles vom 12.1.2024 von Marianne Grimmenstein bitte lesen auf
https://www.mwgfd.org/2024/01/aufruf-an-alle-zur-europaweiten-einreichung-von-strafanzeigen/

 

Anwalt Dr. Hingerl klagt an: „Die Regierung hat die Justiz gekidnappt“
„Beispiellose Relativierung der Grundrechte hat Büchse der Pandora geöffnet“
Das Grundgesetz hat seinen ersten wirklichen Stresstest in der Corona-Zeit mit Pauken und Trompeten vermasselt: Das ist die These des bayerischen Rechtsanwalts Josef Hingerl. Er kritisiert scharf, dass die Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt wurden. Oder, wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth sagte: „Die Grundrechtsausübung geschieht in Corona-Zeiten zeitweise in einer anderen Weise als vor der Pandemie.“ Und weiter: „Die Grundrechte gelten, aber anders als vor der Krise.“
Mit erfrischendem Humor nimmt der promovierte Anwalt aus Bayern den ganzen Wahnsinn der Corona-Zeit aus juristischer Sicht im Interview auseinander – wie etwa die gerade zitierte Aussage des Merkel-Amigos an der Spitze von Karlsruhe. Harbarth habe mit dieser beispiellosen Relativierung der Grundrechte die Büchse der Pandora geöffnet, so Hingerl: „Die Regierung hat hier die Judikative“, also die Justiz, „gekidnappt“.
https://rumble.com/v3yo611-interview-dr-hingerl.html
Hingerl war selbst als Corona-Rebell aufgetreten und hatte gegen staatliche Auflagen seinen Golfclub in Bayern einfach geöffnet – weil das Verbot für den Sport im Freien ganz offensichtlich rechtswidrig war, so der Anwalt (siehe unseren ausführlichen Bericht vom Februar 2021 hier). Seine Streitbarkeit zahlte sich aus – er bekam schließlich vor Gericht Recht. Und ließ Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ziemlich nackt aussehen
… Alles vom 3.12.2023 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/anwalt-klagt-an-die-regierung-hat-die-justiz-gekidnappt/

 

Strafanzeige gegen Verhandlungen EU und BioNTech/Pfizer
Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen der Verkaufsverhandlungen zwischen der EU und BioNTech/Pfizer beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) eingereicht

Unser MWGFD-Mitglied Uwe Kranz, Ltd. Ministerialrat a. D., hat gemeinsam mit Marianne Grimmenstein (Bürgerinitiative Gemeinwohllobby), beide auch Mitglieder der United for Freedom (UFF), am 1. Dezember 2023 eine Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen dieses Vertrages bei dem Internationalen Strafgerichtshof Den Haag eingereicht. Sie greifen damit nun das auf, was am 11. November 2023 auf dem Corona-Symposium im Bundestag beklagt wurde. Wie viele strafrechtlich relevante Handlungen müssen noch erfolgen, bis die Verantwortlichen endlich zur Rechenschaft gezogen werden?
… Alles vom 1.12.2023 bitte lesen auf
https://www.mwgfd.org/2023/12/strafanzeige-gegen-die-hauptverantwortlichen-der-verkaufsverhandlungen-zwischen-der-eu-und-biontech-beim-istgh/

 

Verfahren gegen Meyen und Ballhaus schweben lassen: Zeit gewinnen
Professor Michael Meyen, 56, lehrt seit 2002 an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Der gebürtige Rügener ist verbeamteter Lehrstuhlinhaber am Institut für Kommunikationswissenschaften. In den Corona-Jahren hatte er sich mehrfach kritisch über die Maßnahmen der Regierung und die Konformität der journalistischen Berichterstattung geäußert. An dem vorlauten Kommunikationswissenschaftler soll deshalb ein Exempel statuiert werden.

Zeit gewonnen, alles gewonnen: Das ist die Maxime der Herrschenden keineswegs nur im Fall Meyen. Auch im Fall Ballhaus. Womöglich auch im Falle der meisten Beteiligten des Senioren- und Armbrustschützen-Staatsstreichs, den die Staatsmacht vor einem Jahr und live übertragen niederwarf. Es geht darum, ein Verfahren, das, was den Münchner Professor betrifft, auf offenkundig haltlosen Vorwürfen gründet, möglichst lange schweben zu lassen, um die schiere Dauer des Verdachts in eine mit jedem Tag nachhaltigere Rufschädigung umzumünzen. Ist der Ruf ruiniert, kann das Verfahren eingestellt werden. Dieses etwas ausführliche Präludium soll nur überleiten auf ein Interview, das der Frevler, den offenbar nichts mehr schreckt, der Sezession gegeben hat.

Zivilgesellschaft? Das ist schon sehr geschickt gemacht, sagt Michael Meyen


Hier beschreibt er vortrefflich die Mechanismen, mit denen eine staatlich gelenkte und finanzierte sogenannte Zivilgesellschaft Abweichler diskriminiert, stigmatisiert, cancelt und in ihre Rattenlöcher bzw. medialen Nischen treibt, ohne ihnen, in den meisten Fällen, ein Haar zu krümmen: …
… Alles vom 21.11.2023 bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2023/11/21-november-2023/

 

Amtsgericht Freiburg 23.10.23: Ein Bericht
Am 23.10.2023 verurteilte das Amtsgericht Freiburg den Organisator der Demonstrationen „Für Freiheit, Menschlichkeit und Vernunft“ von FreiseinFreiburg zu einer Geldstrafe über 7.200 Euro, da er bei Demos am 19.3.2022 und 26.3.2023 in Freiburg die Teilnehmer zur Nichteinhaltung der Maskenpflicht aufgerufen hatte. Die Richterin Dr. Sarah Herbert blieb damit knapp unter den von Staatsanwältin Anna-Sophia Tulke geforderten 8.000 Euro.

Zunächst drei Aspekte:
– Für den derzeit als Tankwart arbeitenden 39-Jährigen Angeklagten sind 7.200 Euro eine hohes Strafmaß, das de fakto zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führt.
– Nach heutigem Wissenstand ist das Maskentragen wirkungslos (Virus) und schädlich (Psyche, sozial).
– Ende 2023 bestreitet niemand die Notwendigkeit einer Aufarbeitung des in den drei Coronajahren begangenen Unrechts, mit dem Ziel der gesellschaftlichen Versöhnung in Deutschland.
Unter diesen drei Aspekten hintetläßt die Verhandlung am Amtsgericht einen unbefriedigenden Eindruck.

(1) Vorwurf Körperverletzung
Sitzungsaushang des Amtsgericht: „Öffentliche Hauptverhandlung – wegen: Winderstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tageinheit mit fahrlässiger Körperverletzung u.a.“.
Der Angeklagte (A) hatte einen 65-jährigen Bekannten mitgebracht, der von der Richterin als Beistand (B) akzeptiert wurde, um mit ihm in einer Art Rollenspiel zu zeigen, daß die Aussagen von zwei Polizisten in der vorangehenden Verhandlung „gelogen“ seien: A in der Rolle des Polizisten und B in der Rolle von A, um den Zusammenprall zu simulieren. Dauer des Rollenspiels, bei dem die Kontrahenden mehrmals aufeinander los gingen (Arme oben, unten, Stoß von vorne, von der Seite, …), ca 20 min. Danach versicherte A nochmals „Ich habe keine Polizisten umgerannt. Ich bin nie gewalttätig geworden.“ Diese Vorführung scheint das Gericht derart beeindruckt zu haben, daß es den Tatvorwurf der Tätlichkeit und Körperverletzung von Polizisten fallen ließ.

(2) Zur persönlichen Situation
Die zahlreichen von A als Versammlungsleiter organisierten Demonstrationen, bei denen Tausende mitliefen, verliefen allesamt friedlich. „Ich habe mich verantwortlich gefühlt als Versammlungsleiter. Und abends habe ich mich gefreut, als alles gut vorbei war“.
„Sorge hatte ich, als wir an der Antifa vorbei mussten, Sorge auch, daß ein Teilnehmer irgendetwas gegen die Polizeikontrollen macht, gerade bei den Demos mit Maske“.
„Es wird über drei Jahre meines Lebens gerichtet, in denen ich mich für das Gemeinwohl eingesetzt habe. 3000 Stunden Arbeit“.
A erklärte: Das Demonstrationsrecht ist ein hohes gut, nicht nur in Reden, sondern in der Praxis auf der Strasse.

(3) Vorwurf Maske
A gab zu, Demo-Teilnehmer zur Missachtung der Maskenpflicht aufgerufen zu haben. Mit diesem Schuldeingeständnis beruft er sich das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes:
„(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
„Ich habe viele Hass- und Bedrohungsmails erhalten in der damals aufgeheizten Stimmung der Gesellschaft!“
„Ich habe versucht, ein Verbrechen aufzuhalten und mich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) eingesetzt. Auch deshalb habe ich es verdient, hier vor Gericht ausführlich gehört zu werden“

(4) Vorlesung
A hielt eine weit über eine Stunde dauernde Vorlesung, in der er seine Sorge um den gesellschaftspolitische Zustand unseres Landes zum Ausdruck brachte. Kein Schauspiel, sondern ernsthaftes, ehrliches Bemühen. Eine Art von Vorlesung auf intellektuell hohem Niveau. Die Richterin verfolgte die Ausführungen von A aufmerksam und anscheinend interessiert – ganz im Gegensatz zur Staatsanwältin.
Einige Stichworte:
Corona ist ein Jahrhundertverbrechen, vor allem an Kindern und Alten.
Ich berufe mich auf Artikel 20 Absatz 4: Jeder hat ein Recht auf Widerstand.
Wir hatten zu keinem Zeitpunkt eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (ELNT).
Vergleich Schweden – Deutschland, oder besser Vergleich South Dakora (wie D) – North Dakota (wie Schweden) zeigen, daß die Maßnahmen in D zu Maske, Lockdown wie Impfen keinen positiven Einfluß hatten.
Die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes ohne Notlage bzw. ELNT ist ein Angriff auf die FDGO.
Je mehr Tests, desto mehr Coronafälle: Dies war ein weiterer Angriff auf die FDGO.
Ministerpräsidentenkonferenz – eine Instanz ohne gesetzliche Legitimierung.
Das Bundesverfassungsgericht beruft sich stets nur auf das RKI und ignoriert die internationale Wissenschaft. Lauterbach und Drosten in D versus Bhakdi, Ioannidis et al.
Demonstrieren ist wichtig. Kritiker bzw. mündige Bürger als Basis unserer Demokratie.
Die städtische Versammlungsbehörde in Freiburg brachte immer neuen Schikane: Unterteilung in Blöcke mit Funkgeräte. Statt Stadtgarten nun Platz der Alten Synagoge, der aber ist besetzt. Kein Aufzug, sondern nur stationär.
Gerade in Freiburg gab es große Demos gegen das Maskentragen – einzigartig in D.
Auch ich habe lange Zeit zu blindem Gehorsam erzogen, als ich au den zahlreichen Demos brav zum Maskentragen aufgefordert hatte.
Was ich im Bus getan habe, hätten alle Deutschen tun sollen: Widerstand. Dann wäre viel Unheil verhindert worden. Wir Bürger müssen auch einmal „nein“ sagen.
Bei der Demo am 19.3.2022 in Freiburg habe ich die Teilnehmer aufgefordert, die Maske abzunehmen. Zum gleichen Zeitpunkt gingen in Frankurt bereits Tausende ohne Maske demonstrieren.

Fazit: Es ist zu hoffen, daß A das in Strafhöhe wie auch Begründung fragwürdige Urteil nicht akzeptieren wird. Wurde hier in einem politischer Prozess ein Urteil gefällt, das zur Abschreckung dienen soll?
Und es ist zu hoffen, daß es ihm ggf. gelingen wird, in einem Musterprozess die Unrechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen allgemein feststellen zu lassen. Solch ein Prozess ist überfällig.

Allüberall (BpB, LpB, Schulbücher, „Demokratie lernen„, innere Führung der Bundeswehr) wird die große Bedeutung des mündigen Bürgers für die Demokratie hervorgehoben – in der Theorie. Der Angeklagte ist ein Musterbeispiel eines solchen mündigen Bürgers, dem es gelingt, seine Kritik zu begründen und mit den Mitbürgern in praktisches Tun umzusetzen. Dem Angeklagten gebührt ein Preis als mündiger Bürger für gelebte Demokratie.
Für die zahlreicher Zuschauer war es ernüchternd bzw. frustrierend mitzuerleben, wie ein mündiger Bürger vor Gericht auf Desinteresse stoßt, das damit begründet wird, daß es dafür gar nicht zuständig sei.

Die Badische Zeitung titelt „Corona-Leugner zu Geldstrafe verurteilt“ und unterstellt über die Analogie zum Holocaust-Leugner dem Angeklagten, er würde das Covid-Virus als nicht bestehend erklären. Dies ist mieser Journalismus, den man als Haltungsjournalismus bezeichnen muß. A ist Corona-Kritiker bzw. Corona-Skeptiker, und solche Menschen sind seit dem Zeitalter der Aufklärung besonders wertvoll. Es ist Aufgabe der Medien als Vierte Gewalt – also auch der BZ -, durch Recherche und Kritik den Staat zu kontrollieren vor übergriffigem Verhalten gegenüber den Bürgern.

Wir brauchen 2023 eine Aufarbeitung des Corona-Unrechts. Wenn auch die „kleinen“ Amtsgerichte dies in den vielen nun anlaufenden Prozessen anerkennen würden, dann wäre das der gesellschaftlichen Versöhnung durchaus dienlich.
Mit Sprüchen wie „Wir haben einander viel zu verzeihen“ oder „Mit heutigem Wissenstand hätten wir …“ allein läßt sich weder die gesellschaftliche Spaltung aufheben noch deren Versöhnung herstellen.
2.11.2023

 

Amtsgericht Freiburg 23.10.23: Corona-Leugner zu Geldstrafe verurteilt
Ein 39-jähriger Freiburger hat als Leiter einer Demonstration dazu aufgerufen, die Maskenpflicht zu missachten, in einem Bus hat er Widerstand gegen die Polizei geleistet. Jetzt verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer hohen Geldstrafe.
Ein 39 Jahre alter Tankwart leitete am 19. März 2022 die seinerzeit wöchentlich stattfindende „Demo für Freiheit, Menschlichkeit und Vernunft“. Diese richtete sich gegen die geltenden Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Die Staatsanwaltschaft legte dem Freiburger nun zur Last, bei dem Protest auf dem Platz der Alten Synagoge die Auflagen der Stadt Freiburg zum Tragen einer medizinischen Maske missachtet und die Teilnehmer der Demonstration „bewusst zur Nichteinhaltung der Maskenpflicht aufgerufen“ zu haben.
Auch in der Folgewoche, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, sei er unter bewusster Missachtung der Corona-Auflagen der Stadt als faktischer Versammlungsleiter in Erscheinung getreten. Nachdem die Demonstration am frühen Nachmittag von der Polizei für beendet erklärt worden war, sei er am Synagogenbrunnen auf eine Polizeisperre zu gerannt und habe einen Polizeibeamten mit voller Wucht an der Schulter getroffen und ihn dabei verletzt.
Am 14. Oktober 2022 habe sich der Angeklagte zudem in einem Bus zwischen Stegen und Kirchzarten trotz geltender Maskenpflicht im ÖPNV geweigert, eine Maske zu tragen. Gegen die nach langem Zureden unternommenen Versuche der alarmierten Polizeibeamten, ihn aus dem Bus zu tragen, habe sich der 39-Jährige durch Festhalten an Sitzen und Haltegriffen gewehrt. Eine Polizeibeamtin erlitt bei dieser Aktion laut Anklage mehrere Hämatome.
Der Angeklagte, der im Vorfeld auf einen Rechtsbeistand verzichtet hatte, räumte bereits am ersten Verhandlungstag Mitte Oktober vor dem Freiburger Amtsgericht ein, als Versammlungsleiter am 19. März 2022 zur Missachtung der Maskenpflicht aufgerufen zu haben. Es sei ihm darum gegangen, seine „Ehre zu retten“, nachdem er sich zuvor über Monate „wie ein Prostituierter gefühlt“ habe, als er seine Mitdemonstranten zur Einhaltung der Maskenpflicht aufrufen musste.
Auch den Vorfall im Linienbus, der durch die Bodycams der Beamten in voller Länge dokumentiert wurde, räumte der Mann ein. Den Vorwurf, einen Polizisten niedergerannt zu haben, bestritt er indes. Das sei „glatt gelogen“. Vielmehr sei er bei dem Versuch, der Postenkette auszuweichen, von einem Polizisten ohne Grund gestellt und schließlich von mehreren Beamten mit Kabelbinder gefesselt und weggetragen worden. In den Augen des Angeklagten eine überzogene Maßnahme.
Da der genaue Tathergang im Zuge der Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte und auch den betroffenen Polizisten nicht mehr in klarer Erinnerung war, entschied Richterin Sarah Herbert am zweiten Verhandlungstag in Abstimmung mit Staatsanwältin Anna-Sophia Tulke, diesen Tatvorwurf gegen den Tankwart fallen zu lassen.
Die in teils in langen Ausführungen unternommenen Versuche des Angeklagten im Prozess auch die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Corona-Politik der Bundesregierung und die Praxis der Freiburger Versammlungsbehörde zur Debatte zu stellen und sein Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes geltend zu machen, blieben ohne Erfolg – zum lautstarken Unmut seiner über 20 im Publikum versammelten Unterstützerinnen und Unterstützer.
Die Staatsanwältin hielt in ihrem Plädoyer die restlichen Tatvorwürfe – das Nichtbefolgen von Versammlungsauflagen und der Widerstand gegen Vollzugsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung – durch die Beweisaufnahme und die Teilgeständnisse des Angeklagten für erwiesen und forderte eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 40 Euro. Auch Richterin Herbert sah die verbliebenen Anklagepunkte bestätigt und hielt eine Gesamtgeldstrafe von insgesamt 7200 Euro für angemessen. Sie hob hervor, dass der Angeklagte zwar überwiegend geständig gewesen sei, die Rechtsbrüche aber bewusst vollzogen habe und nach eigener Aussage wenig bereue – „nur, dass [er] nicht mehr getan habe“.
Abschließend unterstrich Richterin Sarah Herbert nochmals die Rechtmäßigkeit der damaligen Corona-Auflagen. Diese seien „obergerichtlich mehrfach geprüft und – nach damaligem Kenntnisstand – für rechtmäßig befunden“ worden.
Das Urteil gegen den 39 Jahre alten Freiburger ist noch nicht rechtskräftig…. Alles vom 30.10.2023 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/corona-leugner-zu-geldstrafe-verurteilt-x1x.

Kommentar:
Der Mann stand auf der richtigen Seite der Geschichte
Vielen Dank, dass Sie mich (und andere) daran erinnert haben, dass einfache Menschen wie in diesem Fall dieser 39-jährige Tankwart dazu beitrugen, die finstere Zeit der unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen zu überwinden.
Ich kenne den Mann nicht und ich weiß auch nicht, ob er ein perfekter Bürger ist, aber definitiv hat er Mut gezeigt und Verantwortung übernommen in der ziemlich sicher erfolgreichsten Volksbewegung seit 1989 (ich meine die weltweiten Corona-Demos, nicht den Vorfall im Bus).
Während andere, häufig Meinungsführer, nicht genug davon kriegen konnten, unsere Gesellschaft in eine lebensfeindliche Dystopie zu verwandeln, und einige locker-flockig anfingen, angeblich „Unsolidarische“ in der Bevölkerung zu beschuldigen, stand der in Ihrem Artikel beschriebene Mann auf der richtigen Seite der Geschichte. So wie glücklicherweise letztendlich viele andere Menschen weltweit, die zahlreich und teilweise wöchentlich auf die Straße gegangen waren (am Ende bekanntlich sogar die Chinesen, was schon einiges heißt).
Zu dem Urteil kann ich mich als belesener Nichtjurist nur soweit äußern, dass paragraphengetreu Recht gesprochen wurde, dabei aber die Geschehnisse von der Richterin nicht in den Kontext eingeordnet wurden: „Maskenpflicht im Freien“ im März 2022? Da das Ende dieser Maßnahme bereits angekündigt war und unmittelbar bevorstand, hätte sie diese Angelegenheit mit Augenmaß behandeln können. Hat sie aber nicht. 7200 Euro Strafe für einen Niedriglöhner? Im Bus und auf der Demo hat er sich widerborstig verhalten und es gab ein paar blaue Flecken. Aber vielleicht war er in dem Moment ja in einer „psychischen Ausnahmesituation“? Diese Entschuldigung lassen Richter doch sonst gerne mal gelten. Da hätte die Richterin mit ihrem Strafmaß meiner Meinung nach auf Verhältnismäßigkeit achten können, was sie aber nicht wollte. Ihre Leser werden das Urteil hoffentlich einordnen können.
Meine Zuschrift hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit, aber sie dürfte die Jahre besser überdauern als vieles, was in der Corona-Pandemie behauptet und geschrieben wurde.
Frank Schneider, Staufen, 20.11.2023, BZ-Leserbrief
Ende Kommentar

 

Abschreckungs-Urteile
Als Bürger und Journalist im Ruhestand bin ich entsetzt über die Willkür- und Gesinnungsjustiz, mit der – auch jetzt noch – gegen rechtschaffene Menschen wie Richter Christian Dettmar vorgegangen wird. Es reiht sich ein in die lange Liste zahlreicher, ähnlicher Abschreckungs-Urteile, etwa gegen Ärzte und einfache Bürger, die es wagten, für ihre unveräußerlichen Grundrechte einzutreten und sich dem blinden kollektiven Gehorsam gegenüber dem nachweislich sinnlosen wie machtmissbräuchlichen Corona-Maßnahmen-Regime zu verweigern. Da das politisch geschmeidige wie gefällige Urteil „Im Namen des Volkes“ ergangen sein dürfte, kommt dies einer Verhöhnung und Verleugnung des einzig legitimen Souveräns gleich. Es zeigt zudem, dass die rechtsstaatliche Gewaltenteilung – als Voraussetzung und Garant einer funktionierenden Demokratie – spätestens seit 2020 nicht mehr real existiert, allenfalls noch rudimentär. Und es sagt viel aus über das Demokratieverständnis ausgerechnet jener, die – per Amtseid – die freiheitlich demokratische Grundordnung, mithin also die Grundrechte, zu schützen haben. Es zeugt von einem obrigkeitsstaatlich-totalitären Geist, der mittlerweile im Zeichen rotgrünideologischer Machtpolitik durchs Land weht. Das Faktum solcher Urteile lässt vermuten, dass sich die verantwortlichen, politisch weisungsgebundenen Staatsanwälte und (angeblich) unabhängigen Richter sich als verlängerter Arm der nach wie vor nicht ungestraft zu hinterfragenden, restriktiven Gesundheitspolitik der Ampelregierung verstehen. Kritisch hinterfragende Berichterstattung über Fälle wie diesen, oder etwa die Bezahlung von dienstbaren Journalisten und Prominenten durch die vormalige GroKo oder die von der Ampelregierung im Herbst geplante Ratifizierung des WHO-Pandemievertrags, womit das von privaten Geldgebern finanzierte Gremium nicht gewählter Funktionäre ermächtigt wird, „Gesundheitsmaßnahmen“ zu erlassen, die souveränes, nationales Recht aushebeln – Fehlanzeige!“

Ein Kommentar von Helmut Michael Dubeck zum Beitrag „Wer beugt hier das Recht? Das Urteil gegen Richter Dettmar“ von Peter Grimm.
https://www.achgut.com/artikel/das_urteil_gegen_richter_dettmar/P45#comment_entries

… Alles vom 26.8.2023 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/leserkommentar_der_praesident_Abschreckungs_Urteile

Urteil Christian Dettmar: Eine Niederlage des Rechtsstaats
Gestern ist Christian Dettmar, langjähriger Richter in der Familienabteilung des Amtsgerichts Weimar, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Strafkammer des Landgerichts Erfurt hielt eine Rechtsbeugung für erwiesen. Unkritische Zeitgenossen mögen in dem Urteil einen Sieg des Rechtsstaats sehen.
Laut der Verfahrensbeobachtung der Kritischen Richter und Staatsanwälte ist das Gegenteil der Fall, und in aller Kürze werden dazu drei Gesichtspunkte benannt:
1. Allein ein möglicher Rechtsfehler – auch ein (formaler) Fehler bei der Verfahrensführung – stellt aus Rechtsgründen noch keine Rechtsbeugung dar.
2. Indiztatsachen für einen Vorsatz zur Rechtsbeugung konnten weder ermittelt noch in der Hauptverhandlung nachgewiesen werden.
3. Die gerade noch zur Bewährung aussetzungsfähige Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren trägt den Anschein eines politischen Machtsymbols mit den Mitteln des Justizspruchs.
Das ist eine dreifache Niederlage für den Rechtsstaat!
… Alles vom 24.8.2023 bitte lesen auf
https://netzwerkkrista.de/2023/08/24/eine-niederlage-des-rechtsstaats/

 

Weimarer Richter verurteilt – wo Lina und Mohammad straffrei ausgehen
An Fällen wie dem des Weimarer Richters Christian Dettmar wird ein Ungleichgewicht deutlich. Politische Urteile scheinen inzwischen die Regel zu sein. Asylbewerber und linksextreme Mörderbanden kommen leicht davon. Staatsdiener mit Mut sollen sich fürchten.
Es war ein einziger Beschluss, der den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar nun seine bürgerliche Existenz kosten könnte. Dettmar muss nicht hinter Schloss und Riegel. Doch seinen Beamtenstatus verliert der Richter mit dem Urteil ganz sicher, ebenso seine Pension. Das schreibt das Beamtenrecht fest: Wer zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt wird, verliert automatisch den Status eines Beamten und damit auch das Anrecht auf eine staatliche Pension, selbst wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Insofern sind zwei Jahre auf Bewährung alles andere als ein Pappenstiel, entsprechen sie doch der beruflichen und wirtschaftlichen Vernichtung eines Richters und Familienvaters. Es ist eine harte Strafe, die Nachahmer abschrecken soll. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei Jahre ohne Bewährung plädiert, Dettmars Verteidiger einen Freispruch gefordert.

Was war vorgefallen? Als Weimarer Amts- und Familienrichter war Christian Dettmar für das Kindeswohl zuständig. Er erlebte wie viele andere die Corona-Zeit mit den staatlichen Gegenmaßnahmen, darunter der Zwang zum Tragen einer Maske für Kinder im Schulunterricht. Dettmar soll – so die Vorwürfe – quasi konspirativ nach Eltern geforscht haben, deren Kinder vom Maskenzwang betroffen waren.

In seinem Urteil vom April 2021 ordnete Dettmar an, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen mussten, und argumentierte mit dem Kindeswohl, das in diesem Fall eben von einer staatlich angeordneten Maßnahme (einem „Dritten“ im Rechtsjargon) gefährdet war. Auch „social distancing“ und verpflichtende Schnelltests verloren mit Dettmars Urteil ihre Geltung für zwei Weimarer Schulen. Das war eine kleine Sensation im April 2021.
… Alles vom 23.8.2023 von Matthias Nikolaidis bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verurteilung-weimarer-richter-dettmar/

 

Perin Dinekli aus Offenburg – Gerichtsverhandlung 15.8.23 Berlin
Dringend Christen als Zeugen für meine Verhaftung am 17.11.2020 vorm Reichstag gesucht! Mein Keyboarder und ich haben am Vorabend der großen Demo gegen 20 Uhr mit vier Christen im Widerstand Straßenmusik gemacht – ich wurde brutal abgeführt, die anderen eingekesselt und nun muss ich mich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Bitte meldet euch so schnell wie möglich: +491603073804. Die Verhandlung, zu der alle Menschen herzlich geladen sind, findet schon kommenden Dienstag, den 15.8. um 12 Uhr am Amtsgericht Tiergarten statt! Uli Gellermann hat zu meinem Prozess einen trefflichen Artikel geschrieben: https://www.rationalgalerie.de/home/singen-ist-widerstand
https://t.me/FreiSeinFreiburg/39670
2.8.2023, https://perindinekli.net/start

Perin Dinekli: Singen ist Widerstand
Perin Dinekli (aus Offenburg), eine zarte Person mit gewaltiger Energie, soll sich des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht haben. Perin war am 17.11.2020 in der extremen Verbotszeit in Berlin unterwegs. Sogar in der Nähe des Reichstages, der in einem „befriedeten Bezirk“ liegt, also totalitär verboten ist. Was hat sie da gemacht, die Ärztin und Sängerin? Gesungen! Und nicht alleine so vor sich hin. Sogar mit anderen, also offenkundig in Tateinheit.

Überall in Deutschland laufen Prozesse, die sich auf den Widerstand gegen die Corona-Massnahmen beziehen. Die Justiz räumt auf. Sie macht sich zum Büttel einer Herrschaft, die ihre Gewalt als Fürsorge für den Bürger verkauft. Die Justiz hätte nie ein Strafverfahren gegen Perin Dinekli beginnen dürfen. Noch kann die Justiz diese Schuld verkleinern, zum Beispiel durch einen Freispruch. Um dem Gericht bei der Wahrheitsfindung zu helfen, sollten die Demokraten zum Prozess gegen Perin Dinekli kommen: Am 15. August 2023, um 12.00 Uhr, Amtsgericht Berlin Tiergarten, Kirchstraße 6. Und bringt bitte Spenden mit: Die tapfere Perin muss für dieses und weitere Verfahren jede Menge Geld aufwenden.

Perin singt weiter: https://www.youtube.com/watch?v=DqaPHWJR85I
Perins Kontoverbindung: IBAN DE17 6649 0000 0015 9226 05 – Verwendungszweck: Schenkung
Zur Website von Perin: https://perindinekli.net/start
… Alles vom 10.8.2023 von Uli Gellermann bitte lesen auf
https://apolut.net/singen-ist-widerstand/
https://t.me/FreiSeinFreiburg/39685
https://youtu.be/TrTUS5KNG4o
https://youtu.be/x5k3eHNvaBQ
„Sei wachsam“ Perin Dinekli & Dr.Wolfgang Wodarg (Cover von Reinhard Mey) https://youtu.be/yUuATtOw96I
„Sei wachsam“ Perin Dinekli & Dr.Wolfgang Wodarg (Cover von Reinhard Mey)
https://youtu.be/52ff7t8uYmo
Autonomie & Würde – Perin Dinekli
https://youtu.be/cwcFROpjeuc

Unser Tanz – Perin Dinekli
https://youtu.be/tCxsqVv-taA

 

Das Skandal-Urteil: Dr. Heinrich Habig 2 Jahre 10 Monate Haft
Der Arzt Dr. Heinrich Habig ist Ende Juni bekanntlich vom Landgericht Bochum wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in 207 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Soll man das ein Strafverfahren nach Art Erdoğans nennen? Einige juristische Anmerkungen.

Der Arzt Dr. Heinrich Habig ist am 29. Juni 2023 vom Landgericht Bochum wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in 207 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Dazu sind drei Anmerkungen aus juristischer Sicht erforderlich, die mit den Grundfragen des Strafprozesses zu tun haben. Ich beantworte sie vorweg: Ja, der Angeklagte hat sich strafbar gemacht. Und: Nein, die verhängte Strafe ist nicht schuldangemessen. Ich wage schließlich die Prognose, dass der Strafausspruch in der Revision aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung darüber zurückverwiesen wird. Nützt das dem Angeklagten? Nein, das nützt ihm nichts.
Er hat schon 13 Monate in Untersuchungshaft verbracht und das Revisionsverfahren wird weitere sechs bis neun Monate in Anspruch nehmen, mindestens. Die üblicherweise zu verbüßenden zwei Drittel der Strafe (bei Aussetzung des Restes zur Bewährung) sind sogar dann verbüßt, wenn die Revision als unbegründet zurückgewiesen wird. Die Haftanordnungen nach Antrag der Staatsanwaltschaft und deren Aufrechterhaltung durch die Strafkammer sind der eigentliche Skandal. Soll man das ein Strafverfahren nach Art Erdoğans nennen? Aber vermutlich würde man damit die Türkei beleidigen. Es ist einfach schlechte deutsche Praxis.

Ich wiederhole und lege mich fest: Das Bochumer Urteil wird nicht bestätigt werden. Trotzdem wird der Arzt lange in Untersuchungshaft gesessen haben, und dieses Unrecht wird nicht aufgehoben. Es wird nur unkenntlich gemacht.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Homepage des „Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte“ (https://netzwerkkrista.de/).
… Alles vom 24,7,2923 von Von Thomas-Michael Seibert bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/das_skandal_urteil.
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Worte eines Helden – Das Schlusswort von Dr. Heinrich Habig
Gerade hörte ich das Schlusswort des verurteilten Arztes Dr. Heinrich Habig und kämpfe mit den Tränen… In der Hoffnung, dass diese Worte möglichst viele Menschen erreichen, möchte ich den Link gerne teilen.
https://www.grenzenlos-leben.net/p/worte-eines-helden-das-schlusswort#details

 

Indubio Folge 268 – Verfassungspatriot oder Verfassungsidiot?
Vor drei Jahren begannen die massiven Einschränkungen in die Grundrechte aufgrund des Kampfes gegen ein Virus. Sind Menschen, die heute noch an das Grundgesetz glauben, Verfassungspatrioten oder Verfassungsidioten? Darüber spricht Gerd Buurmann mit dem Juristen Carlos A. Gebauer, dem Journalisten Felix Perrefort, dem Musiker Bernd Gast und dem Schriftsteller Guiseppe Gracia.
… Alles vom 19.3.2023 von Gerd Buurmann bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/indubio_folge_268_19_o3_2023_verfassungspatriot_oder_verfassungsidiot
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Keine „Lex-COVID-19“ für Corona-Maßnahmen – Teil I
Das Ende des verfassungsrechtlichen Tunnelblicks auf staatliche Entscheidungen unter Unsicherheiten
Der vorliegende Aufsatz bildet den Auftakt einer zweiteiligen Analyse der gerichtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung von Corona-Maßnahmen. Hierbei soll der Blick der Rechtsprechung für gewichtige – bislang aber unberücksichtigte – Sachverhaltsaspekte und deren zeitlicher Einordnung geschärft werden, die im Rahmen gerichtlicher Verfahren zu Coronamaßnahmen zu berücksichtigen sind. Er soll aufzeigen, dass der Gesetzgeber seinen staatlichen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum – entgegen den Entscheidungen des BVerfG vom 19.11.2021 („Bundesnotbremse I und II“), vom 10.2.2022 und 27.4.2022 („COVID-19-Impfpflicht I und II“) – längst überschritten hat. Eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen für Coronaschutzmaßnahmen halten bereits aus einer Ex-ante-Sicht bei einer umfassenden Sachverhaltsauswertung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht stand. Dies gilt umso mehr bei einer sorgfältig durchgeführten gerichtlichen Beweisaufnahme.
.. Alles von 2/2023 von Sebastian Lucenti bitte lesen auf
https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/default-document-library/aufs%C3%A4tze-online/online-aufsatz-2-2023.pdf?sfvrsn=787bf02_1

Unverhältnismäßigkeit einer mittelbaren und unmittelbaren Impfpflicht gegen COVID-19
Dieser Aufsatz schließt an den ersten Teil des Autors (Online-Aufsatz 1-2023) an, in dem die Leitplanken für eine gerichtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung von Coronamaßnahmen unter Berücksichtigung grundlegender Sachverhaltsaspekte dargestellt worden sind. Mit dem vorliegenden Teil II folgt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Lichte des aufbereiteten Sachverhalts der durch den Deutschen Bundestag zum 16.3.2022 eingeführten einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-Schutzimpfung oder COVID-19-Genesung, den dazu erfolgten Entscheidungen des BVerfG vom 10.2.2022 und vom 27.4.2022 („COVID-19-Impfpflicht I und II“), des ersten gescheiterten gesetzgeberischen Versuchs und künftiger Gesetzesvorhaben für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.
.. Alles von 3/2023 von Sebastian Lucenti bitte lesen auf
https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/default-document-library/aufs%C3%A4tze-online/online-aufsatz-3-2023.pdf?sfvrsn=18cc7684_1
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Einige Kommentare:
Am Anfang der “Pandemie” sagte ich folgendes: 1.) Ich als ein medizinischer Laie kann den Ernst der Lage nicht beurteilen.
2.) Deshalb muss ich mich auf die Verlautbarungen von Regierung, Mediziner, Experten, Medien verlassen können.
3.) Regierung, Mediziner, Experten, Medien müssen sich vertrauensfördernd verhalten: Aufklärung statt Propaganda! Der Verlauf der “Pandemie” soll durch einen freien demokratischer Diskurs begleitet werden. Befürworter & Kritiker sollen sachlich & höflich miteinander diskutieren und gemeinsam nach Lösungen suchen. Die Maßnahmen sollen dem Verlauf der “Pandemie” angepasst werden.
4.) Ich prophezeite, wenn das nicht geschieht, dann wird die Bevölkerung das Vertrauen in Regierung, Politik, Medizin, Ärzte, Experten, Medien verlieren. Wie gerne würde ich Kassandra meinen Job an den Nagel hängen! T.S.
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Ich fuerchte, dass es unter Juristen nicht nur eine fachliche Klärung der unerhörten Ereignisse geben muss, sondern leider auch eine psychiatrische. Wenn nämlich hypochondrische, sicherheitsfanatische und katzbuckelige Richtercharaktere ihr Weltbild noch einmal zum Maß aller Dinge erheben, werden sich diese Ungeheuerlichkeiten wiederholen, wird aus der Ausnahme der Dammbruch. Richter werden Richter ja aus guten Gründen (aus ihrer Sicht), wobei Sicherheit, Sicherheit und Sicherheit die drei Hauptmotive sind. Bislang war es aber halbwegs so, dass diese Sorte Mensch immerhin wusste und auch danach gehandelt hat, dass ihr kleingeistiges, ängstliches und innovationsfeindliches denken nicht als allgemeine Handlungsanweisung taugt. Das war in den letzten Jahren nicht mehr so. Es gab und gibt viele Richter und Kollegen, die das auch erkannt haben und ich hoffe, dass es allen gemeinsam gelingt, wieder ein Bewusstsein dafür zu schaffen, welchen Wert ein freiheitliches Gemeinwesen an sich hat und dass Richter dessen Garanten sind (sozusagen des Glückes unterpfand). Ansonsten sehe ich schwarz und der Nannystaat ist unvermeidbar.. A.R.
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Nachtrag: Solche Diskussion lohnen nicht, weder die Bevölkerung noch die Mittäter Medien haben ein Interesse daran, die Akteure zur Verantwortung zu ziehen. Deshalb kann man nun draufschlagen und sich ganz viel darauf einbilden, es schon lange gewusst zu haben. Was nützt das schon? Nach ein paar Alibi Relativierungen und geheuchelten Rechtfertigungen, werden sie einfach zum nächsten Schlag ausholen. Der Deutsche wird gerade durch die Hintertür enteignet, verarmt und in einen Krieg hineingezogen. Sollte das nicht ausreichen, um ihm das intellektuelle und freiheitliche Restrückgrat zu brechen, steht die große Klima Erzählung bereit, um ihn endgültig unter die Knute zu zwingen. Noch das Bargeld abschaffen und das Netz zu Ende zensieren, schon ist die schöne neue Welt geschaffen. Ein wenig Zeit bleibt euch aber noch, um auf längst verlorenen Diskursschlachtfeldern ein paar Spiegelgefechte auszutragen. Diese sind aber bedeutungslos angesichts der offensichtlichen Tatsache, dass das Gros der Bevölkerung längst aufgegeben hat. Die Leistungsträger und Vermögenden wandern aus, die Industrie ebenfalls, wenn sie nicht konkurs geht. Das Gros der Verbliebenden hat längst resigniert oder nicht einmal mitbekommen was eigentlich abläuft. M.K.
Ende Kommentare

 

Rolle der Justiz in der Corona-Pandemie – Wo war der Rechtsstaat?
Die Justiz war während der Corona-Pandemie eine große Enttäuschung. Das muss dringend aufgearbeitet werden. Können sich die Bürger auf den Rechtsstaat verlassen, wenn es eine echte Krise gibt? Das ist die zentrale Frage, die im Raum steht.
Der Rechtsstaat, den die Verfassung will, hat eine grundsätzliche Aufgabe. Er soll die Bürger vor staatlicher Willkür schützen. Alle staatlichen Institutionen sind deshalb an die Verfassung und das übrige Recht gebunden. Der Staat darf nicht machen, was er will, sondern nur das, was ihm das Recht erlaubt. Das klingt selbstverständlich. Ein Blick in die lange (unendliche?) Geschichte der – absoluten und willkürlichen – Staatsmacht zeigt aber, welche wichtige zivilisatorische Errungenschaft der Rechtsstaat ist. […]
In der Corona-Zeit hat dieses System zum Freiheitsschutz nicht funktioniert. Die Verwaltungsgerichte und das Verfassungsgericht haben praktisch alle staatlichen Corona-Maßnahmen akzeptiert und mit umgesetzt. Es gab fast kein Gericht, das eine behördliche Maßnahme aufgehoben hätte. (Wenige) Ausnahmen bestätigen die Regel. Die zuständigen Gerichte haben (fast) immer für den Staat entschieden, nie für die Freiheit. Nicht nur in juristischen Fachzeitschriften gibt es Beispiele en masse dafür. Das ist ein trauriger und erschreckender Befund.
… Alles vom 5.3.2023 von Volker Boehme-Nessler bite lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/corona-lockdown-bundesverfassungsgericht

 

Sucharit Bhakdi: Novavax, WHO und Antisemitismus-Anklage
In diesem Video äußert sich der Vorsitzende der MWGFD, der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.,
https://www.mwgfd.de/ Prof Sucharit Bahkdi, im Gespräch mit dem Arzt Dr. Ronny Weikl (stellv. Vorsitzender der MWGFD).
https://rumble.com/v14x5wm-sucharit-bhakdi-bedrckende-nachrichten.html
zu den folgenden Themen:
1.) Die Gefahren der Anwendung der sog. „COVID-Totimpstoffe“ Novavax, Valneva
2.) Das WHO-Abkommen über die weltweite „Pandemie-Vorsorge“
3.) Seine Anklage mit dem Vorwurf des angeblichen „Anti-Semitismus“, bzw. der „Volksverhetzung“
17.5.2022
Im Namen aller Mitglieder der MWGFD e.V. wird darum gebeten, Prof. Sucharit Bahkdi in seiner aktuell sehr belastenden Situation, angesichts der völlig absurden Anklage mit dem Vorwurf des angeblichen „Antisemitismus“ bzw. der „Volksverhetzung“, nach Kräften zu unterstützen.

Links:
https://www.mwgfd.de/
https://tkp.at/2022/05/13/verfolgung-von-regierungskritikern-fortsetzung-folgt/
https://neue-medien-portal.info/
https://www.pathologie-konferenz.de/
https://tkp.at/2022/05/14/podcast-ueber-die-plaene-der-who-zu-aufhebung-der-nationalen-souveraenitaet/
https://www.rubikon.news/artikel/die-gesundheitsherrschaft
https://reitschuster.de/post/sucharit-bhakdi-wegen-volksverhetzung-angeklagt/
https://www.wochenblick.at/corona/corona-regime-will-bhakdi-vernichten-haft-und-streichung-der-professur-angedroht/

 

„Hexenprozeß“ in Passau gegen Arzt Dr. Weikl
Frauenarzt Weikl sieht hinter Bewährungsstrafe „politischen Druck“
Mediziner sagt, der habe nur seine ärztliche Pflicht erfüllt
Am Dienstag hat Boris Reitschuster unter der Überschrift „Hammer-Urteil gegen Arzt wegen Maskenattesten“ über den Prozess und das Urteil berichtet. In diesem Beitrag werden die Gegenargumente des in der ersten Instanz Verurteilten (Dr. Weikl 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung wegen falscher Impfbescheinigungen) dargelegt und durch weiterführende Fakten und Anmerkungen zur „Corona-Viren-Problematik“ ergänzt.

Als gewähltes Mitglied der oben erwähnten Mediziner- und Wissenschaftlervereinigung (MWGFD) https://www.mwgfd.de/ und erfahrener Verteidiger der Meinungsfreiheit https://kath.net/news/78061 muss ich in diesem Kontext gegen ein weit verbreitetes Presse-Statement protestieren (siehe den Beitrag von Boris Reitschuster https://reitschuster.de/post/hammer-urteil-gegen-arzt-wegen-maskenattesten-ein-jahr-und-acht-monate/).
Im Zusammenhang mit dem Bericht zum Prozess wurde die folgende Behauptung aufgestellt: „Dr. Ronald Weikl ist eine bekannte Person in der Corona-Skeptiker-Szene. Zusammen mit dem emeritierten Mikrobiologen Prof. Sucharit Bhakdi gründete er den Verein MWGFD. Der Verein verbreitet Falschinformationen über die Pandemie und Impfungen“.

Dieser Aussage möchte ich die folgenden Fakten entgegen halten. Mit einer „Corona-Skeptiker-Szene“ haben die Mitglieder der MWGFD nichts zu tun. Es handelt sich hierbei vielmehr um durch Forschungsarbeiten und Fachbeiträge qualifizierte Biomediziner, die sich kritisch mit den staatlich-verordneten „Seuchenschutz“-Maßnahmen auseinandersetzen, mit Schwerpunkt SARS-CoV-2-Viren in all ihren evolvierten Varianten (vom Wuhan-2019-Wildtyp bis zur Omikron-Varietät 2022). Sämtliche Aussagen bzw. Analysen von Mitgliedern der MWGFD werden durch Verweise auf wissenschaftliche Quellen belegt. Anspruch auf Unfehlbarkeit oder Allwissen, wie von verschiedenen Mainstream-(Konsens-)Wissenschatlern erhoben, sind nicht Bestandteil der Arbeitsweise innerhalb der MWGFD. Als erfahrene Naturforscher, Wissenschaftler und Ärzte wissen wir, dass nur eine undogmatisch-freie, ergebnisoffene Wissenschaft zur Ergründung der Wahrheit und einer praktikablen Problemlösung beitragen kann.
Aus diesen Gründen bewerte ich das Passauer Amtsgericht-Urteil als „Hexenprozess“, da wissenschaftliche Argumente weitgehend ignoriert wurden und offensichtlich eine politische Ideologie dominiert hat.
… Alles von Prof. Dr. Ulrich Kutschera vom 5.5.2022 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/frauenarzt-dr-weikl-begruendet-seine-unschuld/