Der Wahlausschuss des Stadtrats hat Joachim Paul (AfD), einem Lehrer, Beamten auf Lebenszeit und Landtagsabgeordneten von Rheinland-Pfalz, verwehrt (mehr hier), bei der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Ludwigshafen zu kandidieren. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat diesen Entzug des passiven Wahlrechts als rechtemäßig bestätigt. Paul habe nur das Recht, den Ausschluss „im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren anzufechten“ (4), also nachdem die Wahl gelaufen ist.
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Dieses Urteil hat zwei Aspekte:
I. Die individuellen Rechte von Joachim Paul als Kandidat werden ignoriert.
II. Auch die Rechte der Ludwigshafener Bürger, die Paul und die Partei, die ihn nominiert hat, bei den Wahlen zum Amt des Oberbürgermeisteramtes am 21. September 2025 wählen wollten, werden als irrelevant angesehen.
Geradezu zynisch ist der Hinweis des Gerichts, für eine begründete Analyse der Vorwürfe gegen Paul sei die Zeit vor der Wahl zu kurz, weshalb ein Ausschluß angezeigt ist.
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Demokratie gründet auf freien und geheimen Wahlen, damit die Bürger als der Souverän aus Alternativen zu auswählen kann. Wird diese Möglichkeit dem Wahlvolk ganz oder in Teilen verweigert, dann wird Artikel 20 Absatz 2 „Alle Macht geht vom Volke aus“ als zentraler Satz des deutschen Grundgesetzes verletzt. Demokratie ohne Opposition als Institution und Pluralismus als Prinzip ist nicht möglich.
In diesem Beitrag wird weder zur Person von Joachim Paul noch zur Partei der AfD als seiner politischen Heimat Stellung genommen. Es geht nicht darum, ob Joachim Paul ein guter bzw. idealer OB-Kandidat ist oder nicht. Sondern es geht einzig und allein darum, daß nur die wahlberechtigten Bürger und nur sie allein das Recht haben müssen, darüber per Wahlvotum zu entscheiden. Niemand sonst kann sich diese Entscheidungsbefugnis anmaßen: keine Zeitung, keine Behörde, kein Rat, kein Wahlausschuss (der zudem mit konkurrierenden Kandidaten besetzt ist) und auch kein Verwaltungsgericht. Denn „Alle Macht geht vom Volke aus“. Für ein Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht zuständig und über die Aberkennung des passiven Wahlrechts eines Bürgers hat ein ordentliches allgemeines Gericht zu urteilen.
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Kandidaturen verhindern – das ist die Blaupause für die nächsten Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen?
„Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert“ (Bärbel Bohley, DDR-Bürgerrechtlerin, 1989).
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Joachim Steinhöfel bezeichnet den Wahlausschuss im Interview als „Wächterrat von Ludwigshafen“ (siehe Anlage (1) unten mit einem hörenswerten Interview des Staatsrechtlers). Wenn der Wahlausschuss eines Stadtrats, in dem Personen von Parteien sitzen (amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (ehemals SPD) und 6 weitere Mitglieder von SPD, CDU, FWG, FDP), die ebenfalls Kandidaten nominiert haben, bestimmte Bürger konkurrierender Parteien als Kandidat vorab ausschließt, dann wird die anschließende Wahl und damit die Demokratie zur Farce. Denn damit wird Opposition verboten. Und Opposition wurde 1952 vom Bundesverfassungsgericht als wesentliche Institution der FDGO definiert. Davor muß gewarnt werden, dies ist mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu verhindern.
20.8.2025
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Ende von Beitrag „OB-Wahl LU: Kandidatur-Verbot“
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Beginn von Anlagen (0) – (15)
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(0) OB-Kandidat wendet sich in Verbot direkt an US-Politiker
Der AfD-Kandidat Joachim Paul darf bei der Oberbürgermeister-Wahl nicht antreten. Weil die etablierten Parteien ihre Macht schützen wollen. Paul richtet sich nun in einem (englischsprachigen) Video direkt an US-Vizepräsident J.D. Vance, Außenminister Rubio und den Unternehmer Elon Musk. https://www.youtube.com/shorts/DsUvxSTpGzk
Übersetzung:
„Mein Name ist Joachim Paul. Ich bin der Kandidat der Partei ‚Alternative für Deutschland‘. Zurzeit finden in der Stadt Ludwigshafen Oberbürgermeisterwahlen statt. Das ist eine größere Stadt im Süden des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Und ich wurde ausgeschlossen. Ich wurde von diesen Wahlen ausgeschlossen. Obwohl meine Partei seit den letzten Bundestagswahlen die stärkste Partei in der Stadt ist, wurde ich ausgeschlossen. Ich wurde ausgeschlossen von meinen politischen Gegnern, von Mitgliedern der CDU und insbesondere der SPD, den Sozialdemokraten.
Der vorgeschobene Grund lautet, ich hätte mich mit den falschen Leuten getroffen, ich hätte mit den falschen Leuten gesprochen. Der wahre Grund ist: Sie wollen um jeden Preis an der Macht bleiben, und sie wollen die Migrationspolitik nicht ändern, die zu einer großen Krise in Deutschland und insbesondere in Ludwigshafen geführt hat.
Und Herr Vance sagte auf der Sicherheitskonferenz in München zum Establishment: Wenn ihr Angst vor euren eigenen Leuten habt, kann Amerika euch nicht helfen. Und genau das ist der Fall hier in Ludwigshafen. Das ist ein Fall von internationalem Interesse. Bitte helfen Sie uns.“
Elon Musk hat auf das Video bereits reagiert. Er schrieb: „Von der Wahl ausgeschlossen, ohne etwas verbrochen zu haben?“
Die Vereinigten Staaten, die nach 1945 entscheidend dazu beitrugen, Europa wieder Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu bringen, sehen sich erneut in der Rolle des Verteidigers dieser Werte. Während Brüssel „Nie wieder“ predigt, treibt es eine Politik voran, die den Kern freiheitlicher Gesellschaften zerstört. Die USA sind, wie schon einmal in der jüngsten Geschichte, die letzte Hoffnung, dass Freiheit und Demokratie wieder nach Europa – und nach Deutschland – zurückkehren.
… Alles vom 26.8.2025 im Newsletter bitte lesen auf https://www.tichyseinblick.de
https://www.youtube.com/shorts/DsUvxSTpGzk
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(1) Gericht schließt AfD-Kandidaten von Wahl aus
„Es ist wie in der DDR“ – Joachim Steinhöfel im Gespräch
Ein Verwaltungsgericht hat den Wahlausschluss von dem AfD-Politiker in Ludwigshafen bestätigt. Der renommierte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ist sich sicher: Das ist rechtswidrig. Er warnt vor einem Parteiverbot durch die Hintertür auf diesem Weg.
https://www.youtube.com/watch?v=ZC-F0KBJI5M
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Aus dem Interview von Joachim Steinhöfel – einige Statements im Abriß:
Nicht legitimiertes Gremium. Wie geht es jetzt weiter? Präzedenzfall für weitere Kommunalwahlen.
Der Wahlausschuss hat sich nicht auf den Kandidaten bezogen, sondern auf die Partei der AfD. Man hat eine Kontaktschuld bzw. Sippenhaft geschaffen: Der Kandidat ist in der Afd, deshalb ist diese Person nicht geeignet.
Ich bezeichne diese Leute als „Wächterrat von Ludwigshafen“. Ausschluss von exekutiver Seite. Nur prozessurale formale Gründe, keine inhaltliche Prüfung.
Die Behören selbst delegitimieren sich.
Dem Kandidaten die Verfassungstreue absprechen, liegt nicht im der Befugnis dieses Gerichts.
Die Mainstream-Medien schweigen sich aus. Wenn die Parteien an der Macht die Konkurrenz ausschalten, dann schafft man die Demokratie ab. Es müsste zu einem enormen Aufschrei führen.
Man könnte ja den Kandidaten Joachim Paul platt machen, OK. Aber auch das geschieht nicht. Stattdessen: Stattdessen legt man legt die Hand an die Demokratie, an die Opposition an.
In der Gewaltenteilung hat die Justiz eine enorme Bedeutung. Aber wenn man einen Denunzianten so durchkommen läßt und die Richter mitziehen, wenn so etwas passiert wie in Bamberg oder jetzt in Ludwigshafen, dann ist der Rechtsstaat in Gefahr.
Dies ist ein rechtspolitischer Skandal, denn der Wahlausschuss darf nur Formalien prüfen.
Wie der Wächterrat in Iran.
Das passive Wahlrecht ist nur wegen Verbrechen nach einem Gerichtsverfahren entziehbar. Wenn man es durch die Justiz zulässt, im Eilverfahren, was dann?
Eine Kontaktschuld wurde konstruiert.
Gremien können keinen Kandidaten ausschließen. Ein Kandidaturverbot für die Opposition ist ein Frontalangriff auf die Demokratie.
Ende der Statements im Abrß
20.8.2025, https://www.youtube.com/watch?v=ZC-F0KBJI5M
… Alles vom 20.8.025 von Max Mannhart mit Joachim Steinhöfel bitte lesen auf
https://apollo-news.net/es-ist-wie-in-der-ddr-joachim-steinhoefel-im-gespraech/
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Joachim Steinhöfel: Buch Die digitale Bevormundung
Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen.
FBV, 224 Seiten, 21.5.2024, Taschenbuch, 18 Euro
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Zum Inhalt:
Facebook, Google, X (Twitter) & Co., die »Big Tech« genannten IT-Riesen aus dem Silicon Valley, glauben, die Kommunikationsstandards von Milliarden Menschen über ihre Richtlinien und Standards vorschreiben zu können. Diese Anmaßung erfolgt ohne jede demokratische Legitimation. Durch ihre geradezu monopolistische Stellung bestimmen sie die Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation. Mit dramatischen Konsequenzen: tausendfacher Rechtsbruch, digitale Massenvernichtung freier Rede und drastische Eingriffe in die Meinungsfreiheit sind die Folge. Selbst Texte von den Seiten des Deutschen Bundestages werden als »Hassrede« gelöscht. Womit selbst der Gesetzgeber Opfer seiner eigenen Medizin, des verfassungswidrigen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, geworden ist. In diesem Buch klärt Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel als einer der streitbarsten Verteidiger der Meinungsfreiheit über die Methoden von Big Tech auf und schildert, wie man sich dieser scheinbaren Übermacht in den Weg stellen kann. Als zentraler Protagonist in unzähligen Klagen gegen Facebook & Co. blickt er mit seinen Siegen vor Gericht auf eine beispiellose Erfolgsquote gegen Löschungen, Sperrungen und rechtswidrige Faktenchecks zurück, trotz bisweilen 1000-seitiger Schriftsätze der jeweiligen Beklagten mit überaus kuriosen Inhalten. Die Kontenpfändung bei den Parteien der großen Koalition ist nur eine von vielen teils amüsanten, teils absurden Facetten eines Kampfes von David gegen Goliath.
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Einige Kommentare:
Jetzt hab ich irgendwie Lust bekommen mir mal wieder Dürrenmatt’s „Prozess um des Esels Schatten“ anzuhören. https://archive.org/details/durrenmatt-der-prozess-um-des-esels-schatten-1964-jager qwertz
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Es wäre schön gewesen, wenn Apollo das Urteil von 2019 mit aufgeführt hätte https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2019_076_IV/2019_076_IV.pdf
da man sich dadurch ein besseres Bild machen kann, denn Herr Steinhöfel erwähnte ja das Urteil im Gespräch. ortsvertreter
Ende Kommentare
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(2) AfD-Kandidat Joachim Paul in Ludwigshafen
Wahlausschluss wegen Hobbits und Nibelungentreue
Der Entzug des passiven Wahlrechts des AfD-Bürgermeisterkandidaten in Ludwigshafen erinnert an einen schlechten Politthriller. Es ist absurd: Der Verfassungsschutz argumentiert mit dem „Herrn der Ringe“ und dem Nibelungenlied.
Immer wieder hört man Schauergeschichten aus autokratischen Systemen: Ein Gegenkandidat, der dem Machthaber missfällt, wird kurz vor der Wahl mit Hilfe des Geheimdienstes aus dem Weg geräumt. Die Presse berichtet pflichtschuldig. Und die Wähler dürfen zwischen den staatlich zugelassenen Restkandidaten entscheiden. Ein so zutiefst undemokratischer Vorgang, den man ohne Zögern eher nach Russland oder Venezuela verorten würde, hat sich tatsächlich in Ludwigshafen am Rhein ereignet.
Der Ablauf liest sich dabei wie das Drehbuch eines schlechten Politthrillers: Am 18. Juli sendet Noch-Oberbürgermeisterin Jutta Steinbruck (parteilos, bis 2023 SPD) eine Nachricht an den Landesverfassungsschutz, der dem SPD-geführten Innenministerium untersteht. Laut ihrem Schreiben gibt es „Anhaltspunkte für ein Nichtvorliegen der Verfassungstreue des Bewerbers Paul“. Daraufhin arbeitet der Inlandsgeheimdienst offensichtlich im Turbomodus. Am 29. Juli sendet der Abteilungsleiter des Innenministeriums der Bürgermeisterin die „aus Sicht des Verfassungsschutzes relevanten offenen und gerichtsverwertbaren Erkenntnisse“ zu. Das Schreiben wird anschließend im Wahlausschuss der Stadt, dem ebenfalls die Bürgermeisterin vorsteht und dem kein Vertreter der AfD angehört, vorgelesen. Am 5. August schließt der Ludwigshafener Wahlausschuss dann Joachim Paul, den Bewerber der AfD, wegen „Zweifeln an seiner Verfassungstreue“ von der Bürgermeisterwahl am 21. September aus.
… … Alles vom 12.8.2025 von Felix Huber bitte lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/afd-kandidat-joachim-paul-in-ludwigshafen-wahlausschluss-wegen-hobbits-und-nibelungentreue
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(3) Dem Verfassungsschutz ist nichts mehr peinlich
AfD-Kandidat Paul von Bürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen
Der Kampf für „unsere Demokratie“ ist mit dem Ausschluss von Joachim Paul (AfD) von der Bürgermeisterwahl in Ludwigshafen in eine neue Phase eingetreten. Der Betroffene geht dagegen vor Gericht vor. Die Entscheidung könnte die Republik verändern.
Wird sie bestätigt, wird es in Deutschland bald viele Nachahmer geben. Wenn man die Wähler schon nicht davon abhalten kann, die AfD zu wählen, kann man ihnen einfach auch deren Kandidaten nehmen, mag sich dann so mancher denken. Gewinnt Joachim Paul allerdings vor Gericht, wird die Selbstdemontage des deutschen Inlandsgeheimdienstes noch ein Stück weiter vorangetrieben geworden sein.
Zu der Frage, wie absurd es ist, Sympathien für das Nibelungenlied für einen Beleg der Verfassungsfeindlichkeit zu halten, hat auf dieser Seite bereits Felix Huber alles Nötige gesagt. Dem Verfassungsschutz scheint einfach nichts mehr peinlich. Aber wir wollen fair sein: An jeder guten Universität lernt man in den ersten Semestern, dass man eine unliebsame Position nicht an den schwächsten, sondern an den stärksten Argumenten messen sollte.
… Alles vom 17.8.2025 von Mathias Brodkorb bitte lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/afd-kandidat-von-burgermeisterwahl-in-ludwigshafen-ausgeschlossen-dem-verfassungsschutz-ist-nichts-mehr-peinlich
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(4) Causa „Joachim Paul“: Faul-, Feigheit und logischer Aberwitz kumulieren am VG Neustadt adW
Joachim Paul wird das Recht verwehrt, als Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen anzutreten. Verwehrt wird ihm dieses Recht von sieben Gestalten in einem Wahlausschuss, die es schick finden, die eigenen Chancen durch Ausschluss von Konkurrenten und unter Beseitigung demokratischer Grundrechte für Kandidaten und Wähler und damit unter Beseitigung von Demokratie zu erhöhen. Offenkundig macht Machtgeilheit gegenüber den Folgen dieser kurzfristigen Befriedigung blind.
Wir haben über die 16 Verfehlungen von Joachim Paul, die so lächerlich sind, dass sie nur von einem „Verfassungsschutz“ kommen können, vor einiger Zeit geschrieben. Wer es nachlesen will, der kann das hier tun.
https://sciencefiles.org/2025/08/06/die-16-verfehlungen-des-joachim-paul-antidemokratischer-ausschluss-von-einer-oberbuergermeister-wahl-analyse-des-gutachtens/
Joachim Paul hat zwischenzeitlich vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, ein Ort mit Geschichte, wie man den Gestapo-Files, die der Historiker Robert Gelately gesichtet hat, entnehmen kann, einen Eilantrag auf Wahlzulassung gestellt. Die dortigen Richter haben den Eilantrag als unbegründet abgewiesen, und zwar nach 13 Tagen Eile. Schon dieser Umstand zeigt, die dortigen Richter haben es sich behaglich gemacht, erfreuen sich am Müßiggang und haben ihre Faulheit zum sie leitenden Prinzip erhoben. Die Begründung der Abweisung von Pauls Antrag zeigt dies in sehr deutlicher Weise:
https://vgnw.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/wahl-des-oberbuergermeisters-der-stadt-ludwigshafen-eilantrag-des-afd-kandidaten-bleibt-ohne-erfolg
„In Wahlangelegenheiten gelte der Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren anzufechten seien. Dies beruhe darauf, dass die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten müsse, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen.
Quelle: VG-Neustadt adW.
Eine erstaunliche Argumentation eines Verwaltungsgerichts, dessen Richter offenkundig prozedurale Abläufe über die Rechte derjenigen, die an diesen Abläufen beteiligt sind, stellen. Schließlich geht es nicht nur darum, dass die Rechte von Joachim Paul durch seinen Ausschluss als Kandidat schlicht und ergreifend ignoriert werden, auch die Rechte der Ludwigshafener Bürger, die den Kandidaten PAUL und die Partei, für die er steht, bei den bevorstehenden Wahlen zum Oberbürgermeisteramt wählen wollten, werden von den Richtern, die offenkundig die eigenen Annehmlichkeiten der Ausübung des Amtes, für dessen Ausübung sie Gehalt erhalten, vorziehen, als schlicht irrelevant angesehen.
… Alles vom 19.8.2025 von Michael Klein bitte lesen auf
https://sciencefiles.org/2025/08/19/causa-joachim-paul-faul-feigheit-und-logischer-aberwitz-kumulieren-am-vg-neustadt-adw/
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(5) Erster Schritt zum AfD-Verbot – AfD-Kandidat von OB-Wahl ausgeschlossen
Gericht stellt sich willfährig hinter die politische Säuberung
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Die Grundlage von Demokratie sind Wahlen und damit die Möglichkeit für die Bürger, Alternativen zu wählen. Dass dieses Allerheiligtum der Demokratie manipuliert wird, den Wählern vorenthalten wird, Alternativen zu wählen, und zwar unter den unterschiedlichsten Deckmänteln – meistens dem des vermeintlichen Schutzes der „wahren“ Demokratie – ist ein klares Zeichen für ein undemokratisches System.
Genau das erleben wir aktuell in Ludwigshafen. Die dort regierende SPD-Oberbürgermeisterin hat ihren Gegenkandidaten von der AfD, den Landtagsabgeordneten Joachim Paul, für die Wahlen im September beim Verfassungsschutz denunziert. Anschließend wurde er vom Wahlausschuss von der Wahl ausgeschlossen – weil an seiner Verfassungstreue Zweifel bestünden (siehe hier https://reitschuster.de/post/spd-ob-bringt-afd-gegenkandidaten-zu-fall-per-geheimdienst-denunziation/ ). Und unsere Justiz – seit Corona oft nur noch eine Parodie auf echte Rechtsstaatlichkeit – hat jetzt brav Männchen gemacht und diese Sauerei abgesegnet. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße https://vgnw.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/wahl-des-oberbuergermeisters-der-stadt-ludwigshafen-eilantrag-des-afd-kandidaten-bleibt-ohne-erfolg teilte jetzt mit, dass es einen Eilantrag Pauls gegen seinen Ausschluss abgewiesen hat.
Man muss sich das in seiner ganzen Ungeheuerlichkeit vergegenwärtigen: Der Kandidat der laut Umfragen stärksten Partei in Deutschland (immer, wenn man die AfD mit der CDU ohne CSU vergleicht, in vielen Umfragen inzwischen auch im Vergleich mit der gesamten Union) wird einfach mal aussortiert. Der Vorgang erinnert an Systeme wie das im Iran, wo der Wächterrat entscheidet, wer würdig genug ist, sich den Bürgern zur Wahl zu stellen. Und stellen Sie sich das einmal konkret als Wähler in Ludwigshafen vor: Sie gehen zur Wahl, wollen die stärkste Partei wählen – und stellen im Wahllokal fest, dass sie gar nicht mehr auf dem Zettel steht. Das ist nicht mehr Demokratie, das ist politische Taschenspielerei.
In Deutschland besteht dieser Wächterrat aus den Altparteien (und nein, das ist kein Nazi-Begriff, auch wenn uns genau diese Altparteien das weismachen wollen, dazu demnächst mehr) und den Behörden, die sie kontrollieren. Denn auch im Verfassungsschutz und den Wahlgremien haben die Altparteien das Sagen.
Das Vorgehen ist so, als würde man im Fußball Bayern München einfach nicht antreten lassen. Oder meinetwegen Leverkusen.
Was da gerade in Rheinland-Pfalz passiert, ist einer von vielen Tabubrüchen in Sachen Demokratie. Stück für Stück wird sie beerdigt – ausgerechnet von denen, die sich als ihre Verteidiger ausgeben. Und zumindest in vielen Fällen vor lauter Verblendung sich auch als solche sehen. Sie haben nie kapiert, dass Demokratie eben nicht darin besteht, die eigene Gesinnung für die einzig selig machende zu halten und alle anderen für gefährlich. Sondern dass Demokratie bedeutet, feste Spielregeln eisern einzuhalten und die eigene Gesinnung eben nie für die einzig gültige zu halten. Und Alternativen nie aus dem demokratischen Prozess auszuschließen.
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Und hier wird das Krasseste sichtbar: Mit dieser Entscheidung des Wahlausschusses und der jetzt vom Gericht bestätigten Einzel-Auswahl macht man Wahlen im Grunde überflüssig – denn der Ausgang ist längst determiniert – in diesem Fall der Sieg der SPD-Amtsinhaberin. Genauso gut könnte man gleich sagen: Wahlen sind abgeschafft, der Wahlausschuss bestimmt, wer gewinnt. Hier wird Demokratie zur Farce.
Und man erinnert sich unweigerlich an die bitter-satirischen Worte Bertolt Brechts – nachdem der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 niedergeschlagen war: „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“
… Alles vom 19.8.2025 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/erster-schritt-zum-afd-verbot-afd-kandidat-von-ob-wahl-ausgeschlossen/
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(6) Wahlausschluss statt Wählerwillen
In Rheinland-Pfalz zeigt sich exemplarisch, wie der demokratische Wettbewerb ausgeschaltet wird.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden: Der AfD-Kandidat Joachim Paul darf nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten. Der Grund? Zweifel an seiner „Verfassungstreue“. Kein Strafverfahren, kein Dienstvergehen, keine Belege – nur eine „Handreichung“ des Verfassungsschutzes, die Verdachtslyrik serviert: Paul habe sich mit dem Nibelungenlied beschäftigt, sei dem Compact-Magazin begegnet und interessiere sich für „ethnokulturelle Identität“. Willkommen im Gesinnungsstaat.
Was früher Teil der Meinungsvielfalt war, gilt nun als Ausschlusskriterium. Wer deutsche Identität betont, wird als latent verfassungsfeindlich etikettiert. Der Begriff „Neue Rechte“ dient als Totschlagvokabel, das Etikett „rechts“ ersetzt die Argumentation. Die Botschaft ist klar: Politische Abweichung wird nicht mehr geduldet, sondern diszipliniert. Die Demokratie verteidigt sich, angeblich, indem sie ihre Grundregeln unterläuft und über Bord wirft.
Der Wahlausschuss – dominiert von Parteivertretern unter Führung eines SPD-Oberbürgermeisters – entscheidet nach Gusto. Dass Paul langjähriger Beamter und Landtagsabgeordneter ist, ändert nichts. Die „Gewähr“ seiner Treue zur Verfassung wird einfach aberkannt, obwohl er ihr seit Jahrzehnten im Staatsdienst verpflichtet ist. Das Verfahren erinnert an autoritäre Systeme: Wer der Linie widerspricht, wird aus dem Spiel genommen.
Das Gericht macht daraus keinen Hehl. Es erklärt offen, das individuelle Recht zu kandidieren müsse hinter der „einheitlichen Wahlentscheidung“ zurückstehen. Heißt im Klartext: Freie Wahlen sind nur so lange frei, wie die Kandidaten genehm sind. Wer stört, wird ausgesiebt. Nicht Wähler entscheiden, Ausschüsse tun es für sie. Das Prinzip der Volkssouveränität wird zur Farce.
Die politische Konkurrenz wird so kaltgestellt. Nicht durch besseren Ideen, sondern durch bürokratische Verbannung. Der Weg ins Amt führt nicht mehr über Stimmen, sondern über Gesinnungsprüfungen. Rheinland-Pfalz macht vor, wie man Wahlchancen manipuliert, ohne dass es nach Wahlfälschung riecht. Statt Urnenklau betreibt man Kandidatenverbot.
Dass Paul den Weg vors OVG sucht, ist symbolisch – aussichtslos. Die zweite Instanz dürfte der ersten folgen, schon aus Opportunität. Und mit Lars Brocker sitzt ein SPD-freundlicher Präsident an der Spitze des Landesverfassungsgerichts, der bereits durch wohlwollende Urteile gegenüber SPD-Kampagnen gegen die AfD aufgefallen ist. Die Unabhängigkeit der Justiz wird in diesem Klima zur Illusion.
Die politische Botschaft ist unmissverständlich: Wer die falsche Meinung hat, verliert sein passives Wahlrecht. Die Verfassung wird dabei nicht geschützt, sondern instrumentalisiert. Die SPD sichert sich ihre Macht nicht durch Überzeugung, sondern durch Ausschluss. Die CDU macht mit, aus Angst oder Kalkül. Demokratie als Mitmachveranstaltung für Etablierte.
Rheinland-Pfalz ist zum Experimentierfeld für die Entkernung des demokratischen Prinzips geworden. Der Fall Joachim Paul zeigt, wohin die Reise geht: Nicht mehr der Wähler entscheidet, sondern das Kartell der Macht. Wer das Verfassungsrecht als Waffe gegen die Opposition gebraucht, ruiniert es. Und das ausgerechnet im Namen der Demokratie.
… Alles vom 18.8.2025 im Tichy-Newsletter bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de
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(7) Wahlausschluss von AfD-Kandidat: Oberbürgermeisterin bedankte sich bei Antifa-Netzwerk
Die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin hatte vor dem Wahlausschluss von Joachim Paul Kontakt zu einem Antifa-Netzwerk gegen den AfD-Politiker. In einer E-Mail bedankte sie sich für das „Engagement“ – zuvor hatte das Netzwerk Material gegen Paul gesammelt.
… Alles vom 20.8.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/wahlausschluss-von-afd-kandidat-oberbrgermeisterin-bedankte-sich-bei-antifa-netzwerk/
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Einige Kommentare:
… während die Union vor der Bundestagswahl noch 551 Fragen zu den NGOs stellte, nutzt sie dieses Netzwerk dieser NGOs nun selbst und die ReGIERung weicht allen Anfragen aus
… sie blieben beide unbeantwortet
https://www.sueddeutsche.de/politik/ngo-kleine-anfrage-union-antwort-bundesregierung-li.3218216
Paulina
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Dies inszenierte Schauspiel ist ein weiterer Beweis hierfür, dass die Kartellparteien sich über die Verfassung hinwegsetzen. Der Kandidat der AFD Joachim Paul ist Beamter auf Lebenszeit. Bereits die Berufung in das Beamtenverhältnis setzt eine umfassende Prüfung von Eignung, Befähigung und Verfassungstreue voraus (§ 7 BeamtStG). Offenkundiger Widerspruch: Wenn der Staat ihn als Beamten für tragbar hält, ist es widersinnig, seine Wählbarkeit wegen mangelnder Verfassungstreue zu verneinen. Dieser Widerspruch hätte vom Gericht ohne großen Prüfungsaufwand erkannt werden können. So viel zur freiheitlich demokratischen Grundordnung welche von der scheidenden Oberbürgermeisterin Steinruck propagiert wird. Das BVerfG hat stets betont, dass das Wahlrecht keine Gesinnungsprüfung zulässt. Diese Grundideen finden sich u.a. bei BVerfG, Beschluss vom 26.02.1998 – 2 BvC 28/96: Staatliche Organe dürfen die Wahlfreiheit nicht durch politische Bewertungen einschränken. Theo Gaertner
Ende Kommentare
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(8) Wenn Parteien und Richter die Demokratie begraben
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Im Wirtschaftsrecht ist die Sache einfach: Kartelle sind verboten. Das steht ganz vorne im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dort heißt es unter dem Titel „Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen“ gleich in § 1: „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“
Politik ist Wettbewerb um Wählerstimmen. Man könnte denken, dass hier „eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs“ erst recht verboten sein müsste. Immerhin geht es um die Rechte des Volkes, des Wählers, des Souveräns – also um den zentralen Wert einer Demokratie. Wir schauen nach Ludwigshafen und stellen fest: falsch gedacht.
… Denn unter der Oberfläche des Kandidaturverbots tut sich ein politischer und juristischer Abgrund auf. Es ist keine Übertreibung zu sagen: So etwas hat die Bundesrepublik noch nicht erlebt.
… Alles vom 20.8.2025 von Alexander Heiden bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/ludwigshafen-parteien-richter-demokratie/
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(9) Bürgermeisterkandidat von Wahl ausgeschlossen
– keine Demokratie mehr, sondern nur noch Parteienbeute
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Er soll also nachträglich, also dann, wenn die Wahl schon gelaufen ist und die Wähler sich festgelegt haben, der Konkurrent schon im Amt ist, die Wahl anfechten.
Es gibt allerdings auch Entscheidungen (auch im Konkurrentenschutz um eine Stelle im öffentlichen Dienst nach Art. 33 II), wonach Ernennungen, wenn sie erst einmal stattgefunden haben, nicht mehr angefochten werden können und dann nur noch Schadensersatzforderungen bleiben. Wenn er also, was er sicher nicht kann, irgendwie nachweisen könnte, dass er zum Bürgermeister gewählt worden wäre, könnte er sich das entgangene Gehalt einklagen.
Faktisch heißt dass, dass sowohl das Grundrechte des passiven Wahlrechts (und auch das aktive der Wähler) nicht existieren, weil nicht gerichtlich durchsetzbar.
Und es heißt, dass es den nach Art. 19 Abs. 4 garantierten Rechtsweg – der nur dann als solcher gilt, wenn er auch wirksam ist – nicht gibt, weil er sich gegen die Verwehrung der Wahlteilnahme ja nicht wehren kann. Das Gericht sagt ja nicht, es sei unbegründet, sondern unzulässig.
Das heißt nicht unbedingt, dass ich die Entscheidung des Gerichts für fehlerhaft halte. Man müsste sich die Gesetze näher ansehen. Aber es heißt, dass die Gesetze eben falsch sind, weil das Resultat nicht vertretbar ist, nicht zu einem verfassungskonformen Zustand führt.
Was ist, wenn der dann hinterher gewinnt? So in zwei, drei, vier Jahren vielleicht?
Heißt es dann, ja, eigentlich hätten Sie an der Wahl teilnehmen dürfen?
Wird die Wahl dann wiederholt, liebe Wähler, auch die inzwischen Verstorbenen, bitte wählen Sie noch einmal mit Ihrer Meinung von 2025? Und alle inzwischen Volljährigen halten sich bitte heraus?
Wie soll das gehen? Selbst wenn man in 3 Monaten die Wahl annulieren und deren Wiederholung anordnen würde: Die Leute sind auf ihre Wahl festgelegt und tendieren dazu, nicht alles nochmal ändern zu wollen. Das kann überhaupt nicht mehr zu retten sein.
Solche Vorgänge sind der Beweis, dass wir längst keine Demokratie mehr sind, sondern nur noch Parteienbeute.
… Alles vom 20.8.2025 von Hadmut Danisch bitte lesen auf
https://www.danisch.de/blog/2025/08/20/buergermeisterkandidat-von-wahl-ausgeschlossen/
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(10) Verfassungsschutz versendet „Erkenntnisschreiben“ über Kandidaten an drei Städte
Joachim Paul (AfD) wurde in Ludwigshafen auf Grundlage eines Verfassungsschutz-Schreibens nicht zur OB-Kandidatur zugelassen – ein Vorgehen, das nun auch in NRW Schule macht: Dort wurden nun mehrere Bewerber von den Kommunalwahlen ausgeschlossen.
… Alles vom 22.8.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/verfassungsschutz-versendet-erkenntnisschreiben-ueber-kandidaten-an-drei-staedte/
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(11) Die Abschaffung des passiven Wahlrechts
… Ausdrücklich vertritt das Innenministerium gegenüber Apollo News die Auffassung, dass es für berechtigte Zweifel auch nicht des „Nachweises einer ,verfassungsfeindlichen` Betätigung“ bedürfe. Selbst die Mitgliedschaft in „einer – noch nicht für verfassungswidrig erklärten – Partei“ könnte schon hinreichend Zweifel an der Verfassungstreue begründen und in der Folge zum zwangsläufigen Ausschluss von der Kommunalwahl führen.
„Zweifel“ – was sind denn „Zweifel“?
Allein schon weil man Mitglied in einer Partei ist, also die Vereinsfreiheit gebraucht?
Ich halte das für in mehrfacher Hinsicht rechts- und verfassungswidrig.
Im Kleinen schon, weil das ein Verwaltungsakt ist und deshalb der Betroffene entweder vorher angehört werden muss oder einen aufschiebenden Rechtsweg braucht, wenn denen das so kurz vor der Wahl einfällt, dass das den Rechtsweg verteilt. Vor allem sehe ich ein Problem darin, dass die Leute ja vorher gar nicht erfahren, dass sie als nicht wahltauglich angesehen und eingestuft werden, und ihnen damit der Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG verwehrt bleibt.
Und im Großen deshalb, weil das faktisch ein Entzug des passiven Wahlrechts ist. Und das kann man nicht so einfach entziehen.
https://www.danisch.de/blog/2025/08/22/die-abschaffung-des-passiven-wahlrechts
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(12) Ludwigshafen und das Endspiel der Politik
Nach dem Wahlausschluss von Ludwigshafen folgt das große Schweigen. Der Kampf gegen die AfD wird kalt durchgezogen. Das zeigt, worum es geht: Weite Teile der medialen Öffentlichkeit haben eine eigene Analysefähigkeit schlichtweg verloren.
Der Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von einer Wahl steht vorerst fest – und das politische Berlin ist zur Tagesordnung zurückgekehrt. Ein Oppositionskandidat ist vom Stimmzettel gestrichen worden und man tut, als sei nichts gewesen. Es ist ein Vorgang in einer achselzuckenden medialen Öffentlichkeit. Und es ist das Versagen eines Berufsstands, der sich nicht mehr auf sein eigenes Urteil verlassen will und eine Grundskepsis gegen jede Intuition, gegen jede Meinung, die nicht schon irgendwo anders steht, entwickelt hat.
Es wäre ganz leicht zu sagen: Ein Oppositionskandidat wird von seinen Konkurrenten von der Wahl ausgeschlossen. Das. Geht. Nicht. Das ist Venezuela, ganz einfach. Dahinter steht auch noch ein abstoßender Parteiklüngel in der sozialdemokratisch dominierten Politik von Rheinland-Pfalz. Und das Ganze geschieht ausgerechnet in Ludwigshafen, wo die AfD für Westdeutschland Rekordergebnisse einfährt, wo durch den Abstieg von BASF das Industriesterben so greifbar wird, wie kaum woanders. Aber man schweigt lieber.
Der Untertanen-Geist gegen die „demokratischen Institutionen“ schlägt voll durch, wenn ein feiges Gericht die Sache abnickt, indem es sich auf formale Argumente zurückzieht. Selbstverständlich darf und muss man auch ein Gericht kritisieren. Ein Beschluss in erster Instanz ist kein Gottesurteil. Aber die Expertenrepublik will von solchen Zuckungen einer wirklich eigenen Meinung, die nicht nur die auswendig gelernte Haltung ist, die sowieso alle haben, nichts mehr wissen.
… Alles vom 24.8.2025 von Max Mannhart bitte lesen auf
https://apollo-news.net/ludwigshafen-und-das-endspiel-der-politik/
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Einige Kommentare:
„gesichert“ erwartbar! xxx
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Das ist die Blaupause für die nächsten Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen . Falkfisch
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Ist das was ich hier lese wirklich wahr? Ich fasse es nicht! Das ist DER justiziable Sargnagel für die Demokratie in Deutschland! Lindblom
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„Dafür müsse aber offensichtlich erkennbar sein, dass das Vorgehen des Wahlausschusses durch ein Wahlprüfungsverfahren im Nachhinein revidiert werde.“
Wenn das Gericht fordert, dass die Gewährung von Rechtsschutz davon abhängt, dass „offensichtlich erkennbar“ sei, dass das Vorgehen des Wahlausschusses im Nachhinein revidiert werde, dann stellt es EIGENMÄCHTIG Hürden für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auf, die so im Gesetz keine Stütze finden.
Denn wenn ein Rechtsverstoß des Wahlausschusses so offensichtlich ist ,dann bedarf es auch keiner „summarischen“, d.h. die widerstreitenden Interessen der Prozessparteien abwägenden Entscheidung mehr !
Eine solch KLARE OFFENSICHTLICHKEIT wird indessen in den seltensten Fällen vorliegen, die zur gerichtlichen Entscheidung gebracht werden.
WAS macht das Gericht, wenn im Nachgang zur Wahl festgestellt wird, dass der Ausschluss rechtswidrig war ? Soll dann die gesamte Wahl mit allem Aufwand wiederholt werden ? Potzblitz
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Warum dieser Negativ-Artikel, anstatt den Wählern zu sagen, dass sie Paul doch wählen können, indem sie „Paul“ handschriftlich in die Leerzeile des Wahlscheins eintragen und ankreuzen?! ZensurGibt
Ende Kommentare
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(13) Ehe die SPD untergeht, soll das Land untergehen
Die Wahrheit ist einfach: die SPD kann freie Wahlen nicht mehr riskieren, weil sie freie Wahlen nicht mehr gewinnen, sondern nur noch verlieren kann. Die Demokratie wird nicht gerettet, sie wird durch Maßnahmen der SPD massivst beschädigt. Ihre Funktionäre scheinen sich zu sagen: eher soll das Land zugrunde gehen als die SPD.
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In Ludwigshafen wurde im Zusammenspiel eines Innenministers, der eine rotgrüne Gesinnungsprüfung für Beamte durch die Hintertür einführen will, die im Zweifelsfalle dann nach Gesinnung und nicht nach Recht und Gesetz handeln, mit einer SPD-nahen Oberbürgermeisterin und einem Wahlausschuss aus vornehmlich SPD und CDU der AfD-Kandidat von der Wahlliste gestrichen.
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TE hat deshalb im öffentlichen Interesse folgenden Antrag an die Stadt Ludwigshafen gestellt: „wir stellen nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) den Antrag, den Brief und e-mail Verkehr der Bürgermeisterin mit: der Initiative „Netzwerk gegen Joachim Paul“, a) mit dem Innenministerium allgemein und b) mit dem Verfassungsschutz konkret einzusehen. Wir stellen des Weiteren nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) den Antrag, das Protokoll der Sitzung des Wahlausschusses vom 5. August 2025 einzusehen nebst den dem Wahlausschuss vorgelegten Unterlagen in der Causa Paul.“
Des Weiteren fragten wir die Bürgermeisterin, ob sie „vor dem 18. Juli 2025 in der Causa Paul Kontakt zum Innenministerium“ hatte? Wir harren der Antwort.
… Alles vom 24.8.2025 von Klaus-Rüdiger Mai bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/spd-wahlen-verbot-afd/
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(14) OB-Wahl LU 21.9.2025: 29,3% Wahlbeteiligung, 9,2% ungültig
„UnsereDemokratie“ in Ludwigshafen: Protest an der Urne gegen Kandidatenverbot
Es ist ein blamables Ergebnis für die Akteure der Politik in Ludwigshafen: Die Wahlbeteiligung lag bei nur 29,3 Prozent. Bei der Wahl 2017 lag die Wahlbeteiligung noch bei 60,2 Prozent. Davon wieder waren 9,2 Prozent der abgegebenen Stimmen ungültig. Insgesamt haben nur 26,6 Prozent „gültig“ gewählt. Man kann davon ausgehen, dass viele der ungültigen Stimmen als stiller Protest an der Wahlurne zu werten sind.
In Führung blieb der Kandidat der CDU/Freien Wähler mit lächerlichen 12.943 Stimmen, gefolgt vom Kandidaten der SPD mit 11.160 Stimmen. Und das bei 118.000 Wahlberechtigten. Zwischen beiden wird es nun eine Stichwahl geben – aber dieses Verfahren ist nur noch die Fortsetzung einer Farce. Es ist eine Stichwahl zwischen Kandidaten, die beide nicht demokratisch legitimiert sind, und auch danach ändert sich nichts an der mangelnden Akzeptanz des Siegers, wer auch immer es sein mag.
Wenn diese Kandidaten Anstand haben, nehmen sie diese Wahl nicht an.
Der Wahlgewinner der Herzen ist damit Joachim Paul von der AfD.
… Alles vom 21.9.2025 von Roland Tichy bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/unseredemokratie-in-ludwigshafen-protest-an-der-urne-gegen-kandidatenverbot
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(15) Rupert Scholz: Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen nicht demokratisch
Rupert Scholz
Der Einbruch der Wahlbeteiligung bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ist ein Symbol für das Empfinden der Bürger, daß das, was vor der Wahl geschah, mit der Demokratie nicht vereinbar ist. Bekanntlich wurde der Kandidat der AfD, Joachim Paul, vom Wahlausschuß wegen angeblicher fehlender Verfassungstreue nicht zugelassen.
Hier überschritt meines Erachtens der Wahlausschuß seine Zuständigkeit. Denn die Überprüfung der Verfassungstreue von Leuten im öffentlichen Dienst – und Herr Paul war lange Jahre schon ohnehin als Lehrer im öffentlichen Dienst – ist eine Sache der Behörde des Dienstherrn, aber nicht eines Wahlausschusses, wenn er sich für ein Bürgermeisteramt zur Wahl stellt.
Sich zu einer solchen Wahl zu stellen, steht jedem Bürger in der Demokratie frei. Da kann nicht ein Wahlausschuß plötzlich kommen und sagen: „Nein, der nicht. Der ist ja vielleicht gar nicht verfassungstreu.“ Das war ein klarer Verstoß gegen dienstrechtliche und ebenso auch demokratie-staatliche Grundsätze.
Dieses Wahlergebnis ist ein demokratisch kaum ausreichendes Ergebnis für die in die Stichwahl gehenden Kandidaten. Es zeigt, daß die Bürger mit dem Vorgehen gegenüber Paul nicht einverstanden waren.
Prof. Dr. Rupert Scholz lehrte Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und war Bundesverteidigungsminister und Justizsenator Berlins
… Alles vom 26.92025 von Rupert Scholz bitte lesen in der JF 40/25, Seite 2