Jeder Bürger verfügt über das Recht auf freie Meinungsäußerung als Grundrecht gegen den übergriffigen Staat. In der „Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit“ wenden sich Publizisten, Wissenschaftler, Juristen und Mediziner gegen die die zunehmende Beschneidung der in Art. 5 GG garantierten Meinungsfreiheit. Zu recht, denn laut Allensbacher Demoskopie können zwei Drittel der Bürger ihre Meinung nicht mehr frei heraus sagen. Mehr hier.
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Die „Berliner Erklärung“ prangert einen immer enger werdenden Meinungskorridor durch soziale Ausgrenzung und Ächtung von Andersdenkenden, durch Aufbau eines staatlich finanzierten Meldewesens, mißverständliche Begriffsbildungen wie „Hass & Hetze“ und Aufhebung der Trennung von Politik, Medien, Wissenschaft, NGOs an: „Meinungsfreiheit ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der öffentliche Diskurs in Deutschland wird zunehmend eingeschränkt – kulturell wie institutionell. Unscharfe Begriffe, soziale Sanktionen und staatliche Diskurssteuerung führen zu Selbstzensur. Demokratie lebt von Dissens, nicht von vorgegebener Meinungskorridorpolitik. Der Staat muss sich aus der Meinungslenkung zurückziehen und Neutralität wahren.“
Zur Wahrung der Meinungsfreiheit als ‚Königin der Grundrechte‘ fordert die Berliner Erklärung zum Beispiel: „Keine weiteren Verschärfungen meinungsrelevanter Strafnormen! Ende staatlicher Finanzierung von Meldestellen, NGOs und Faktencheck-Organisationen! Wiederherstellung pluraler Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk! Klare Trennung von Politik und Wissenschaft! Ablehnung von Chatkontrolle, Digital Services Act in aktueller Form und „Trusted Flagger“-Systemen!“
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Die „Berliner Erklärung“ hier nachlesen: https://www.buendnisredefreiheit.ch/berliner-erklaerung-dokument/. Mehr auch hier.
Initiiert wurde die Erklärung vom Bündnis Redefreiheit:
„Das Bündnis Redefreiheit begreift die Redefreiheit nicht als Parole, sondern als Prinzip und Praxis. Wir intervenieren, wenn sie verletzt wird. Wir begleiten Menschen, die ins Visier geraten, weil sie das Falsche gesagt oder das Richtige zur falschen Zeit gesagt haben. Wir beraten, vermitteln, verteidigen, vor Gericht, in den Medien, in der Öffentlichkeit. Unsere Arbeit reicht von juristischer Unterstützung über politische Aufklärungsarbeit bis zur Analyse und Dokumentation jener Entwicklungen, die das freie Wort unter Druck setzen. “ https://www.buendnisredefreiheit.ch/ueber/
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Sie können die Berliner Erklärung gerne unterstützen durch Ihre Stimme:
https://www.buendnisredefreiheit.ch/berliner-erklaerung-unterzeichnen/
oder auch Spende:
https://www.buendnisredefreiheit.ch/spenden/
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„Diese Initiative ist längst überfällig. Denn: Es steht realiter nicht gut um Artikel 5 des Grundgesetzes“, so Josef Kraus (1), einer der Erstunterzeichnern der Berliner Erklärung.
8.4.2026.
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Ende von Beitrag „BerlinerErklärung: freie Meinung“
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Beginn von Anlagen (1) – (2)
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(1) Breites Bündnis für Meinungsfreiheit gestartet
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Die Erklärung kritisiert unter anderem die Verengung des Meinungsspektrums durch soziale Ächtung, staatlich geförderte Meldestrukturen, unscharfe Rechtsbegriffe wie „Hass und Hetze“ sowie eine zunehmende Vermischung von Politik, Wissenschaft und Aktivismus. Gleichzeitig formuliert sie konkrete Forderungen zur Stärkung der Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat.
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Nur 40 Prozent meinten, man könne seine Meinung frei äußern, 1970 waren dies 83 Prozent, 1990 noch 78 Prozent. Wörtlich heißt es in der Studie: »Seit dem Fall der Mauer … sind die Werte zunächst mit der Regierung Schröder, dann unter Merkel stetig gefallen, um zur Halbzeit der ›Ampel‹ ihren historischen Tiefpunkt zu dokumentieren.«
Interessant: Den »Spitzenwert« der mit den Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung Zufriedenen stellen mit 75 Prozent die »grünen« Wähler. Entweder – unwahrscheinlich – sind diese Leute die Mutigeren, oder sie können ihre Meinung deshalb frei äußern, weil der Mainstream ohnehin »grün« ist.
Zugleich tun Exekutive und Legislative alles, um den Korridor der Meinungsfreiheit immer mehr einzuschränken. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den „Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ erfunden.
Die Bundesnetzagentur adelt Denunziationsplattformen wie HateAid oder RESPECT! als „trusted flagger“! Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften setzen Ermittlungen in Gang, weil sie nicht mehr zwischen falscher Tatsachenbehauptung, legitimere Zuspitzung und Ironie unterscheiden können. Gerichte ordnen Bußgelder gegen ironisierende Kritik an Politikern an. Anzeigenweltmeister wie die vormaligen Bundesminister Baerbock, Habeck (beide „Grüne“), die FDP-Frau Marie-Agnes Strack-Zimmermann oder auch Bundeskanzler Merz (CDU) lassen Hunderte, ja Tausende von Anzeigen wegen angeblicher Beleidigung vom Stapel. Gerichte ordnen Bußgelder an.
Weitreichende Kritik an diesen Praktiken übt der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart am 24. Mai 2024 in einem FAZ-Gastbeitrag und im Januar 2026 einem TE-Interview: Der Staat lege mittlerweile, so Degenhart, bestimmte Meinungskorridore fest. Der Korridor des Sagbaren werde verengt, auch durch Leitmedien wie die Öffentlich-Rechtlichen und staatlich geförderte NGOs. Dies stehe in eklatantem Widerspruch zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, das überspitzt-ironische, satirische, abwertende oder polemische Äußerungen sowie extremistische Äußerungen unter die Freiheit der Meinungsäußerung fasse. Sogar der Spielraum für Satire werde immer enger. Nicht weniger bedenklich seien mediale Aktivitäten staatlicher Stellen und intransparente Formen einer Kooperation von Staat und Medien, wie etwa im Fall des Rechercheportals »Correctiv«. Staatlich alimentierte NGOs seien ein Widerspruch in sich.
… Alles vom 8.4.2026 von Josef Kraus bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/breites-buendnis-fuer-meinungsfreiheit-gestartet/
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Josef Kraus:
Jahrgang 1949 in Kipfenberg/Kreis Eichstätt (Bayern); Gymnasiallehrer (Fächer Deutsch und Sport) und Diplom-Psychologe, von Februar 1995 bis Juli 2015 Oberstudiendirektor am Maximilian-von-Montgelas-Gymnasium in Vilsbiburg, Landkreis Landshut; seit 1974 verheiratet (immer mit derselben), ein Sohn, zwei Enkel.
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(2) Christian Zeller: Berliner Erklärung
Vier Jahre nach den Ereignissen von Butscha beleuchtet der Journalist Dirk Pohlmann die anhaltenden Kontroversen um Deutung und Aufarbeitung. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Fall des sanktionierten Journalisten Hüseyin Dogru, bei dem inzwischen auch Maßnahmen gegen seine Familie für Kritik sorgen. Der Jurist Prof. Darius Schindler erläutert die rechtliche Dimension.
Dr. Christian Zeller vom Bündnis Redefreiheit stellt die geplante „Berliner Erklärung“ vor, die eine Neubewertung der Meinungsfreiheit fordert.
Abgerundet wird die Sendung durch einen Kommentar von Markus Vahlefeld über absurde Auswüchse bürokratischer Realität.
… Alles vom 2.4.2026 bitte lesen und hören auf
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-02-april-2026