Meinungsfreiheit – Redefreiheit

Die Meinungsfreiheit ist das A und O. Ohne Meinungsfreiheit keine mündigen Bürger. Ohne diese keine Kritik bzw. Opposition. Und ohne Opposition gibt es keinen friedlichen Regierungswechsel. Dieser ist der große Vorteil, den das demokratische System gegenüber den totalitären Systemen bietet. Deshalb Democracy first!

Jeder Bürger besitzt von Geburt an das Recht auf freie Meinungsäußerung als Grundrecht gegen den übergriffigen Staat. In der „Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit“ vom 8.4.2026 wenden sich Politiker, Wissenschaftler und Medienleute von links wie rechts gegen die zunehmende Beschneidung dieses im Grundgesetz verbrieften Rechtes: Zwei Drittel der Bürger trauen sich nicht mehr, ihre Meinung frei heraus zu sagen.
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Die „Berliner Erklärung“ kann man hier nachlesen: https://www.buendnisredefreiheit.ch/berliner-erklaerung-dokument/. Oder man liest die Rede, die Professor Werner Patzelt (CDU) , em. Politikprofessor aus Dresden, bei der Vorstellung der „Berliner Erklärung“ am 8.4.2026 gehalten hat. Dabei geht er auch auf die z.T. umstrittenen Begriffe ein wie Brandmauer, Cancel Culture, Demokratischer Streit, Diskussionskultur, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Kontaktschuld, Kulturelle Hegemonie, Meldestellen, Nazi, Pluralismus, Political Correctness, Populismus,  Verschwörungstheoretiker, Volk, Wertekonsens, Zivilgesellschaft.
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Werner Patzelt zur Vorstellung des „Bündnis Redefreiheit“ am 8.4.2026
Das Anliegen der Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit ist aus mehreren Gründen wichtig. Auch Menschen, die nicht glauben, dass sie „in Sachen Redefreiheit“ irgendwann politisch oder juristisch unter die Räder geraten könnten, kommen gelegentlich eben doch in solche Situationen.
Auf der Faktenebene ist nicht zu bestreiten, dass es jede Menge an Cancel Culture gibt, also Ausladungen von Personen, die man nicht hören will, auch die soziale Ächtung von Leuten, die sich unliebsam geäußert haben, bis hin zu beruflichen Problemen von absichtlich Ausgegrenzten. Außerdem ist zu beobachten, dass immer mehr politische Kampfbegriffe wie Bezeichnungen von Tatsachen verwendet werden. Als „Nazi“ gilt man schnell, wenn man für etwas eintritt, was Linken nicht einleuchtet, oder rasch sieht man sich als „Verschwörungstheoretiker“ eingestuft. Und wenn man Linke scharf kritisiert, betreibt man „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“. Doch manchmal drückt sich in solchen Vorwürfen schlicht eine Art menschenbezogener Gruppenfeindlichkeit aus: Hass und Hetze betreibt dann angeblich, wer einfach anderen mit politischem Klartext kommt.
Das ist aber längst nicht das ganze Problem. Inzwischen gibt es eine Art von sozialem Straftatbestand, nämlich die „Kontaktschuld“. Wer sich mit auszugrenzenden Leuten einlässt, mit ihnen gesehen wird, sich gar mit ihnen aufs Diskussionspodium setzt, dem wird Umgang mit Gefährdern „unserer Demokratie“ zugeschrieben. Also kann man auch mit ihm selbst fortan nicht mehr gesellschaftlich verkehren. Und was den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft, wird kaum jemand die Behauptung belegen können, in den dortigen Sendungen und Diskussionsbeiträgen werde die ganze Bandbreite dessen abgebildet, was in der Gesellschaft gedacht und gemeint wird. Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks pflegen einzuwenden, das sei auch gar nicht ihre Aufgabe. Vielmehr gehe es darum, den empirisch vorfindbaren Volkswillen zu verbessern und zu veredeln, also erzieherisch auf die Bevölkerung einzuwirken. Weil die meisten Journalisten nachweislich einem linksgrünen Milieu zuneigen, ist die Folge davon eine Verengung jenes Meinungsspektrums, in dem man sich bewegen kann, ohne die Sorge hegen zu müssen, man könne Schaden schon durch Aussagen nehmen, die als streitige Meinungsbeiträge einfach nicht willkommen wären.

Es geht hier um politische Korrektheit und die Bestrafung ihrer Verächter. Die älteste Stelle, an der das als „politische Korrektheit“ Diskutierte verteidigt wird, ist wohl eine Passage in den „Analekten“, also den „Gesprächen des Konfuzius“. Dort wird der Meister von seinen Schülern gefragt, was er wohl tun würde, wenn sein Lebenstraum in Erfüllung ginge, einen der vielen chinesischen Staaten des fünften vorchristlichen Jahrhunderts zu regieren. Konfuzius antwortete: Als erstes würde er dafür sorgen, dass die Begriffe „richtiggestellt“ würden. Doch warum gerade die Begriffe?

Die Begründung war: Wenn die Begriffe falsch sind, sie also die Wirklichkeit unzweckmäßig oder irreführend abbilden, dann misslingt das Denken über die Wirklichkeit, sodann das Reden über sie – und alsbald das gemeinschaftliche Handeln. Es misslingen also „die Werke“, und die Folge sind gesellschaftliche Unordnung und das Scheitern einer guten Gesellschaft. Um dem zu wehren, müsse man zunächst einmal die Begriffe richtigstellen und dafür sorgen, dass nur noch politisch, sittlich, gesellschaftlich und moralisch korrekt gesprochen und gedacht wird.
Die Politiker selbst, die haben gut lachen, allzumal die althergebrachten. Sie lachen über ihr Volk, das sie melken und nicht mehr „Volk“ nennen, auch nicht „Nation“ – nein, sie sprechen von „unseren Menschen“ und von der „Zivilgesellschaft“, die sie bilden. Und die, die sich einst als Volk begriffen haben, die machen mit. Die meisten jedenfalls. Zum Lachen? / Mehr
Das klingt zunächst höchst plausibel. Der bewahrenswerte Kern dieser Idee ist nämlich, dass wir gerade in einer freien Gesellschaft für zivilisierte Kommunikation sorgen müssen. Dafür ist es hilfreich, wenn man bereits bei der Wahl seiner Begriffe bedenkt, ob deren Gebrauch eher Unfrieden stiften oder zum guten Miteinander beitragen wird. Doch dieses „In-Ordnung-Bringen“ von Begriffen, das Durchsetzen einer moralisch, sittlich und politisch korrekten Sprache, kann auch schnell zum Machtinstrument im Dienst von Schlechtem werden. George Orwell hat das in seinem Roman „1984“ eindringlich dargestellt.
Dann trifft nämlich das zu, was einst Antonio Gramsci in seiner Theorie der „kulturellen Hegemonie“ beschrieben hat: Durch Beharren auf politisch funktionalisierter Korrektheit geht man im politischen Streit vom „Bewegungskrieg“ zum „Stellungskrieg“ über. Nachdem man nämlich erwünschte gesellschaftliche Positionen erobert hat, erbaut man dort solche Festungen, die vom Gegner nicht mehr genommen werden können, von denen aus man aber jederzeit Angriffe auf Belagernde unternehmen kann.
Also gilt: Hinein in die Kulturinstitutionen, hin an jene Orte, wo das kulturelle und symbolische Kapital einer Gesellschaft produziert wird, in die Universitäten, in die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, in jene Medien, die Stätten einflussreicher Diskurse sind! Gerade so entsteht „kulturelle Hegemonie“. Jener, der sie ausübt, genießt sie natürlich sehr viel mehr als der, dessen Wirkungsmöglichkeiten durch die kommunikative Vorherrschaft seiner Gegner beschränkt werden.
Wie soll man sich in einer solchen Lage verhalten? Den Wegweiser bietet die Gedankenwelt des Pluralismus. Der meint legitime Verschiedenheit, und zwar nicht nur beim Aussehen, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung oder der Konfession, sondern auch beim politischen Denken und Handeln. Wo solche Verschiedenheit gelebt wird, gibt es aber unterschiedliche Interessen und entstehen Verteilungskonflikte samt Richtungsstreit. Das Ausleben all dessen, also wirklich praktizierter Pluralismus, sollte keineswegs vermieden werden. Es entsteht nämlich zweifacher Wert.

Erstens gibt es dort, wo über politische Gestaltungsaufgaben gestritten wird, die Chance, voneinander zu lernen. Gerade im Streit mit anderen kann man Fehler im eigenen Denken erkennen sowie dem anderen dessen Fehler vor Augen führen. Gelingt beides, dann macht Streit gemeinsam klüger. Zweitens – und das wird heute oft übersehen – ist Streit das zentrale Integrationsmittel einer freiheitlichen Gesellschaft. Soziologische Konflikttheoretiker haben das bereits in den 1960er Jahren betont, damals noch unter Beifall von Linken. Inzwischen könnten aber auch Rechte einsehen, dass gerade Streit eine Gesellschaft zusammenhält. Allerdings leistet das nicht jede Form von Streit, sondern nur solcher Streit, der nach fairen Regeln und ohne Fouls geführt wird.
Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei, dass Pluralismus ganz von der Dialektik zwischen dem lebt, was umstritten ist, und dem, was unumstritten ist. Ausgedrückt mit den Begriffen eines Gründervaters der deutschen Politikwissenschaft, nämlich von Ernst Fraenkel, geht es um ein fruchtbares Verhältnis zwischen dem „streitigen Sektor“ einer Gesellschaft, der möglichst breit sein sollte, und dem „nichtstreitigen Sektor“, der möglichst schmal zu sein hat. Den letzteren umgrenzt der „Minimalkonsens“.
Dieser umfasst – erstens – als „Wertekonsens“ die grundlegenden Werte einer Gesellschaft. Im deutschen Fall sind das die Werte des Grundgesetzes. Zweitens gehört zum Minimalkonsens der „Verfahrenskonsens“. Der meint unbestrittenes Einvernehmen darüber, wie und gemäß welchen Regeln wir Streit austragen. Zentral ist dabei unbedingte Gewaltlosigkeit. Was nämlich kann Streit nützen, wenn man den anderen vorab eingeschüchtert hat? Und natürlich gehört zur Gewaltlosigkeit auch die kommunikative Gewaltlosigkeit, denn was lässt sich Neues von jemandem lernen, den man vorab eingeschüchtert hat? Drittens braucht es „Ordnungskonsens“. Das ist Konsens über jene Institutionen oder Arenen, wo welcher Streit konkret auszufechten ist. Manche Konflikte sind auf der Straße auszutragen, manche in Wahlkämpfen, manche im Parlamentsalltag, und manch andere vor Gerichten. Wenn man diese Arenen miteinander vermengt oder verwechselt, dann entsteht selten Gutes.

Was es keinesfalls geben darf, ist eine Aufweichung jenes Minimalkonsenses, der uns beim Streiten verbindet, ja fruchtbaren Streit überhaupt erst ermöglicht. Aus dieser Einsicht ist dann auch leicht abzuleiten, wie man sich zur Forderung nach politischer Korrektheit, also zur „Richtigstellung von Begriffen“, sowie in Sachen kultureller Hegemonie zu verhalten hat.
Unbedingt muss der verbindende Wertekonsens geschützt werden. Auch muss immer wieder neu die Regel der Gewaltlosigkeit verständlich gemacht und durchgesetzt werden. Ebenso ist immer wieder herauszustellen, welcher aktuelle Streit in welche Arena gehört. Dieser dreifache Minimalkonsens muss aber auch so minimal wie möglich bleiben. Nur das, was zwingend erforderlich ist, um Streit und Pluralismus zu ermöglichen, darf zum Anwendungsbereich von verpflichtendem Konsens werden. Und schon gar nicht darf es eine Einengung des „streitigen Sektors“ geben. Natürlich soll man Grenzüberschreitungen benennen und für Konsequenzen sorgen, die von ihnen abraten. Aber jenseits des Minimalkonsenses darf weiterer Konsens nicht aufgezwungen werden. Und schon gar nicht darf man eine Lage entstehen lassen, in der Leute Konsens nur simulieren, um sich nicht andernfalls angreifbar oder ausgrenzbar zu machen.
Doch immer wieder erleben wir in Politik und politischer Kommunikation derzeit Fehlentwicklungen dieser Art. Deshalb müssen jene aktiv werden, die Pluralismus weiterhin praktizieren und die für ihn erforderliche Meinungs- und Kommunikationsfreiheit sichern wollen. Wer umgekehrt die Redefreiheit über plausible Straftatbestände wie Verleumdung oder üble Nachrede hinaus einschränkt, der bringt nur Sand ins Getriebe unserer pluralistischen Demokratie. Dadurch aber wird ein Staat weniger leistungsfähig – sowohl bei der Legitimation seiner Ordnung als auch beim Lösen politischer Probleme. Das sollte man vernünftigerweise unterlassen.
Doch so umsichtig verhalten sich in Deutschland viele nicht. Oft sogar besten Gewissens engen sie den Pluralismus ein und betreiben so mancherlei gesellschaftliche und politische Selbstschädigung. Eine besonders wuchtige Folge solchen Fehlverhaltens, und leider in so gut wie allen freiheitlichen Staaten derzeit zu beobachten, ist revoltierender Populismus mit seiner Forderung, einfach mit dem ganzen „System“ aufzuräumen. Eine langfristig fatale Folge ist klar schlechteres Regieren, als wir es eigentlich bräuchten. Dazu tragen ganz besonders die vielen Versuche bei, ins Grundsätzliche gehende Kritik an der Regierungspraxis als ihrerseits demokratiefeindlich hinzustellen.
Was sich das Bündnis Redefreiheit mit der Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit vorgenommen hat, ist also ganz gewiss politisch wichtig. Und jene Selbstverständlichkeiten, von deren Geltung das Bündnis Redefreiheit ausgeht, dienen unser aller Demokratie gewiss viel besser, als das sämtliche „Meldestellen“ leisten können, die Hinweise auf politisch unerwünschtes oder unangenehmes Verhalten „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ sammeln. Also lohnt es sich sehr, für Redefreiheit einzutreten – idealerweise als Mitstreiter unseres Bündnisses, doch natürlich auch außerhalb seiner Reihen
Dieser Beitrag entspricht – sprachlich leicht geglättet und an manchen Stellen geringfügig ergänzt – dem mündlichen Beitrag des Autors bei der Vorstellung der Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit am 8. April 2026. Diesen und weitere Redebeiträge anlässlich der Online-Vorstellung des Projektes „Bündnis Redefreiheit“ können Sie hier ansehen. https://www.youtube.com/watch?v=vCTaKTmZoEo
oder hier (Berliner Erklärung) oder
am 25.5.2026 auf https://www.achgut.com/artikel/die_achgut_pfingstakademie_iii_streit_als_integrationsprinzip_der_demokratie
Prof. Dr. Werner J. Patzelt ist emeritierter Professor für Politikwissenschaft

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