Bildungspflicht statt Schulzwang

In der Coronazeit agierte der Staat zwiespältig. Auf der einen Seite gab sich der Staat in der Hilflosigkeit seiner Politiker gegenüber dem Virus den Versprechungen der Konzerne von BigData und Bigtech, Stiftungen, UN-Organisationen incl. BigPharma hin.
Auf der anderen Seite versuchte der Staat, seine Ratlosigkeit durch eine geradezu brutale Übergriffigkeit (man erinnere sich an das Corona-Strategiepapier „Deine Oma stirbt …“  des BMI) gegen die Bürgerschaft als dem Souverän zu vertuschen, indem er deren Grundrechte beschnitt.
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Am meisten bekamen diese Beschneidung von Grundrechten, die ja per Gesetz als Abwehrrechte gegen den Staat beschrieben sind, die Kinder und Familien zu spüren: Kids unter Masken. Impfzwang. Isolation der Schüler.
Gleichzeitig jedoch erwiesen sich in dieser Krisenzeit besonders die intakten Familien als resilient und stark: Homeschooling, Menschlichkeit, Kontakte, soziale Interaktion. Sogar die christlichen Kirchen machten ihre Gotteshäuser dicht und waren zu – die intakten Familien hingegen nicht.

Die Corona-Hysterie ebbte ab, aber die während dieser Zeit aufgekommene Frage nach der Abschaffung von Schulzwang als Schulanwesenheitspflicht blieb. Und sie verstärkte sich, seit sich die Folgen der Massenmigration ab 2015 auf den Schulbetrieb immer deutlicher zeigen: ein ordentlicher Unterricht, indem man in Ruhe und konzentriert lernen kann, ist in Deutschland immer seltener möglich. „Könnt ihr bitte mal ruhig sein“ sagt ein Lehrer in NRW im Durchschnitt über 20 mal in einer Unterrichtsstunde – wie Untersuchungen belegen. Der Fall einer Familie in Italien (1) wird auch in Deutschland diskutiert

I. 2003: Im Konrad-Beschluss legitimiert das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Schulplicht nicht mit dem Wissenserwerb, sondern der Anwesenheit in der Schule als „locus integrationis“, um ein durch Bildungsmangel der Kinder verursachtes Abdriften in Parallelgesellschaften zu verhindern.
II. 2019: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erachtet Schulzwang für zulässig, wenn er „tatsächlich der Integration in die Gesellschaft“ dient. Im Jahr 2026 ist Schule der Ort von Gewalt, Mobbing und Desintegration.
III. 11/2021: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erkennt jedem Kind ein Grundrecht auf schulische Bildung an und verpflichtet den Staat zu einem „unverzichtbaren Mindeststandard“.
IV. Laut UNICEF erreichen ca ein Dittel der Neuntklässler die Mindestanforderungen im Lesen und Rechnen nicht.
Da der Staat seiner Verpflichtung aus I.-IV. nicht mehr nachkommt, erlischt eigentlich seine Rechtfertigung zum Anwesenheitszwang, d.h. er muß für Eltern das Homeschooling zulassen. „Ein System, das seinen eigenen fachlichen Mindeststandard nicht mehr garantiert und die physische wie seelische Integrität der Kinder nicht mehr schützt, verliert jede moralische und rechtliche Grundlage für seinen Zwang.“ – so Andres Schnebel in Anlage (4).

Der Begriff Schulpflicht ist ein Euphemismus, da er keine Bildungspflicht beinhaltet. Er muß durch Schulgebäudeanwesenheitszwang bzw. Schulzwang ersetzt werden. Und das Bildungssystem sollte am tatsächlichen Lernerfolg der Kinder gemessen werden, also an dem „was hinten rauskommt“ (Altkanzler Helmut Kohl).

Bei der Auseinandersetzung „Schulzwang versus Bildungsfreiheit“ sollte also als Minimalkonsens „Bildungsfreiheit bei gleichzeitiger Bildungspflicht“ gelten (5).
Josef Kraus (3) liefert eine interessante Zusammenfassung der Gründe für ein Beibehalten der in Deutschland bestehenden Schulpflicht.
4.6.2026
Dieser Beitrag wurde ohne KU erstellt.
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Ende von Beitrag „Bildungspflicht statt Schulzwang“ =============================================================
Beginn von Anlagen (1) – (5)
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(1) Eine Aussteigerfamilie gegen den Staat: Die Hoheit über den Kinderbetten
In Italien entzündet sich eine Diskussion an der Frage, wie autonom Familien ihr Leben gestalten dürfen. Anlass ist der juristische Kampf eines australischen Ehepaares um das Sorgerecht für ihre Kinder – die wurden wegen Kindeswohlgefährdung aus der sogenannten „Waldfamilie“ genommen. Ein Ringen um das Gleichgewicht zwischen Freiheit, Schutz und Anpassung.
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Ein Gradmesser der Freiheitlichkeit einer Gesellschaft ist nicht zuletzt die Gestaltungsfreiheit, die Familien zugestanden wird. Während sie in sozialistischen Systemen manipuliert, gegängelt und kleinmaschig kontrolliert wird, wird ihr in freiheitlichen Gesellschaften zugestanden, sich zu entfalten – wissend, dass diese kleinste soziale Einheit der Kern jeder Gesellschaft ist.
In Italien manifestiert sich der Konflikt zwischen Freiheit und Gängelung in Bezug auf die Familie gerade besonders eindrücklich im Fall der sogenannten „Famiglia del bosco“, der „Waldfamilie“ aus Palmoli in den Abruzzen. Ein Kulturkampf: Staat gegen Familie, Institution gegen alternatives Leben, Kindeswohl gegen Freiheitsideal.
Im Zentrum stehen Nathan Trevallion und Catherine Birmingham. https://www.ilmessaggero.it/abruzzo/libro_mamma_famiglia_bosco_catherine_verita-9538830.html Ein australisches Paar, das seit 2021 mit drei kleinen Kindern abgeschieden in einem Landhaus bei Palmoli lebte. Die Familie betrieb Homeschooling, hielt Tiere, lebte naturverbunden und weitgehend außerhalb klassischer gesellschaftlicher Strukturen. Nach außen wirkte das für manche wie eine romantische Aussteigererzählung. Für italienische Behörden dagegen entstand der Verdacht sozialer Isolation und mangelnder medizinischer Versorgung.
Der Wendepunkt kam im September 2024. Nach einer Pilzvergiftung der Familie und einem notwendigen Krankenhausaufenthalt kam es zu Meldungen an Sozialdienste und Jugendgericht. Die Kinder wurden schließlich im November aus der Familie genommen und in einer geschützten Einrichtung untergebracht.
Die Behörden begründeten dies mit fehlender Schulbildung, unvollständigen Impfungen, mangelnder sozialer Integration und Defiziten bei der medizinischen Betreuung.
Doch der Fall birgt gesellschaftlichen und politischen Sprengstoff. Denn viele Italiener fragen sich nun: Ist ein alternatives Familienmodell bereits Kindeswohlgefährdung?
Die Eltern werden weder der Gewalt noch des Missbrauchs oder Drogenkonsums beschuldigt. Die Entscheidung löste daher enorme Emotionen aus. Besonders konservative Kreise sehen darin ein Beispiel dafür, wie der Staat zunehmend in familiäre Lebensentwürfe eingreift, die vom gesellschaftlichen Mainstream abweichen.
Matteo Salvini, der Vize-Premier Melonis und Legachef, stellte sich demonstrativ hinter die Familie, nachdem er sie im Wald zu einem Gespräch getroffen hatte. Nach dieser Begegnung mit den Eltern sprach er von einem „beschämenden Vorgehen“ des Staates. „Es gibt keine Gewalt, keine Drogen, keinen Missbrauch — also warum nimmt man diesen Eltern die Kinder weg?“, erklärte Salvini öffentlich.

.. . Alles vom 25.5.2026 von Giovanni Deriu bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/hoheit-ueber-den-kinderbetten-italien/
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(2) Vatertags-Spezial: Will die AfD die Schulpflicht abschaffen?
https://www.youtube.com/watch?v=7zplXqeLE-M
… Alles vom 14.5.2026 von Michael Werner und Sascha Koll bitte lesen auf
https://freiheitsfunken.info/2026/05/14/24056-dachthekenduett-folge-217-tv-vatertags-spezial-will-die-afd-die-schulpflicht-abschaffen
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(3) Josef Kraus: Hände weg von der Schulpflicht!
In Sachsen-Anhalt geht die Alternative für Deutschland (AfD) unter anderem mit der Forderung einer Abschaffung der Schulpflicht in die Landtagswahl vom 6. September. In ihrem kürzlich vorgestellten Regierungsprogramm kündigt sie an, den „Schulzwang“ durch eine „Bildungspflicht“ bzw. einen von den Eltern organisierten „Hausunterricht“ ersetzen zu wollen. Die AfD nimmt dabei Bezug auf die „Wahlfreiheit“ nach „österreichischem Modell“, wo solches möglich ist, allerdings nur von rund 0,3 Prozent der Eltern beansprucht wird.

Wie auch immer: In der praktischen Umsetzung zieht eine Abschaffung der Schulpflicht gewaltige Probleme nach sich
Und eine solche Abschaffung annullierte die ideelle, die programmatische Begründung einer Schulpflicht, wie sie vor rund 200 Jahren in Deutschland kam. Eine solche Pflicht wurde eingeführt, um die Kinderarbeit einzuschränken und um Schulbildung einigermaßen vom sozialen Status der Eltern zu lösen.
Zurück zu den praktischen Problemen, auch zu den Folgeproblemen einer Abschaffung der Schulpflicht:

Erstens: Schule ist – siehe Urteil des BVerG – eben auch ein Ort des sozialen, kommunikativen Lernens in einer Gemeinschaft und damit Basis einer Erziehung zur Demokratie. Hausunterricht isoliert die Kinder. Das kann nicht durch Freizeitaktivitäten mit einer möglicherweise handverlesenen, kleinen Kinderschar wettgemacht werden.

Zweitens: Kein Elternpaar – auch kein Professorenpaar – kann einem Kind über die 5./6./7. Klasse hinaus fachlich das vermitteln, was Schule und Fachlehrer vermitteln können. Etwa zugleich in den Naturwissenschaften und Fremdsprachen. Eltern werden also darauf angewiesen sein, Privatlehrer zu beschäftigen oder Fachleute in anderen, ähnlich denkenden Familien anzuheuern. Dadurch wird Bildung eben tatsächlich vom Geldbeutel der Eltern oder von „Vitamin B“ abhängig.

Drittens: Würde tatsächlich massenhaft eine „Abstimmung mit den Füßen“ gegen die Schulpflicht stattfinden, dann blieben womöglich Klassen mit 100 Prozent Migrantenanteil zurück. Es wäre dies eine weitere Beförderung von Parallelgesellschaften.

Viertens: Die AfD stellt sich vor, dass Schüler im Hausunterricht alle Halbjahre „zentral“ getestet werden. In allen Fächern müsste das sein. Wer eine Ahnung hat, was zentrale Prüfungen zum Abschuss eines Gymnasiums oder einer Realschule an organisatorischem Aufwand bedeuten, kann hier nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Im Übrigen müssten im Sinne des Grundgesetzes („unter Aufsicht des Staates“) auch außerhalb dieser zentralen Prüfungen Kontrollen stattfinden. Ein aufgeblähter Aufsichtsapparat, den die AfD eigentlich abbauen will, wäre die Folge.

Fünftens eine rhetorische Frage: Wer kann ausschließen, dass mit einer Abschaffung der Schulpflicht die Moschee- und Koranschulen die Nutznießer sind?

Nein, es steht nicht gut um die – vormalige – Bildungsnation Deutschland. Einer überbordenden Pseudoakademisierung stehen ein schleichender Tod der beruflichen Bildung sowie ein Fachkräftemangel gegenüber.

Die Abschaffung der Schulpflicht ist keine Abhilfe
Vielmehr ist es längt überfällig, dass der Abbau der schulischen Leistungsansprüche überwunden wird und dass es wieder ehrliche Zeugnisse gibt. Überfällig ist zudem eine strenge Kontrolle der Schulaufsicht, wenn – wie leider immer häufiger – Lehrer im Sinne von Gender, Trans, Sexualisierung, Klima und Co. indoktrinieren. Und es ist eine Migrationspolitik gefragt, die die von ihr geschaffenen Probleme nicht den Schulen aufhalst.
… Alles vom 25.5.2026 von Josef Kraus bitte lesen auf
https://denken-erwuenscht.com/gastspiel-josef-kraus-haende-weg-von-der-schulpflicht/
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Der Publizist Josef Kraus war zwischen 1987 und 2017 Präsident des Deutschen Lehrerverbandes. Er gilt als einer der profiliertesten und streitbarsten konservativen Bildungsexperten in Deutschland.
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(4) Warum der Schulzwang zur Freiheitsberaubung mutiert

Die Empirie des Scheiterns
Die nackten Zahlen des Jahres 2026 sprechen das vernichtende Urteil über die Kompetenzanmaßung des Magistrats. Der empirische Befund entzieht dem Schulzwang jede sachliche Legitimation:
– Leistungskollaps: Der IQB-Bildungstrend und PISA bescheinigen Deutschland historisch beispiellose Tiefstwerte.
– Kompetenzdefizite: Rund 30 Prozent der Neuntklässler verfehlen die Mindeststandards in Mathematik, ein Viertel scheitert an grundlegender Lesekompetenz.
– Brennpunkte: In städtischen Ballungsräumen kollabiert die Wissensvermittlung gänzlich zu reiner Verwahrlosungsverwaltung.
– Antisemitismus: Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) dokumentierte für 2024 allein 284 antisemitische Vorfälle an Schulen.
– Gewalt im Klassenraum: Jüdische und christliche Kinder werden bedrängt und mit offener Gewalt konfrontiert – ausgerechnet in jenem staatlich kontrollierten Raum, in den sie per Gesetz gezwungen werden.
Ein System, das seinen eigenen fachlichen Mindeststandard nicht mehr garantiert und die physische wie seelische Integrität der Kinder nicht mehr schützt, verliert jede moralische und rechtliche Grundlage für seinen Zwang.

Fazit
Der Schulzwang in Deutschland ist kein unantastbares Verfassungsgebot, sondern ein empirisch begründeter Zwang, dessen sachliche Grundlage zertrümmert ist. Was in Schleife sichtbar wurde, ist kein Ausreißer, sondern das systemische Ergebnis einer Konstruktion, die Kompetenzmonopol mit Qualitätspflicht verwechselt. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat 2021 die rechtliche Sollbruchstelle eingebaut: Wer den Mindeststandard nicht liefert, verliert den Anspruch auf erzwungene Anwesenheit. Diese Logik konsequent anzuwenden und die öffentlichen Mittel dem Kind statt der Institution zu geben, ist keine radikale Forderung. Es ist die überfällige Konsequenz aus dem, was Empirie und Verfassungsrecht gemeinsam zwingend ergeben.
… Alles vom 23.4.2026 von Andreas Schnebel bitte lesen auf
https://www.dersandwirt.de/schulzwang/
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(5) Ist Homeschooling potenziell gefährlich?
In Deutschland gibt es viele Vorbehalte gegen sogenanntes Homeschooling (Heimunterricht). Teilweise heißt es, Kinder würden verwahrlosen oder sich nicht mit sinnvollen Lerninhalten beschäftigen. Aber stimmt das tatsächlich?
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Das gängige Narrativ, der Schulzwang sei eine wichtige Institution, um Missbrauch und Verwahrlosung zu vermeiden, bricht damit in sich zusammen. Das zeigen auch internationale Bildungsdaten: Länder ohne Schulzwang schneiden beispielsweise bei PISA-Tests nicht systematisch schlechter ab als Länder mit Schulzwang.

Bildungsfreiheit als Mindestkonsens
Wenn ich mir die öffentliche Debatte vergegenwärtige, stehen sich in diesem Kontext diskursiv zwei Lager gegenüber: Diejenigen, die Bildungsfreiheit befürworten, und diejenigen, die Schulzwang befürworten. Das ist diskursiv keine ausgewogene Diskussion. Eine tatsächlich ausgewogene Diskussion wäre: Schulzwang versus Schulverbot. Und die ausgewogene, mittige Position wäre dann Bildungsfreiheit unter Sicherstellung der Bildungspflicht.
Schulzwang ist keine bildungswissenschaftlich evidenzbasierte Position in Anbetracht der Daten. Sie lässt sich anscheinend primär nur aus einem totalitären Hintergedanken heraus rechtfertigen: Dass die Kinder ideologisch uniformiert werden sollen. Das war beispielsweise die Position des Nationalsozialismus. So liest sich in Abschnitt I, Paragraph 1 des 1938 eingeführten Reichsschulpflichtgesetzes: „Im Deutschen Reich besteht allgemeine Schulpflicht. Sie sichert die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus.“ Teilt man diese Position nicht, wird es schwer, gegen Bildungsfreiheit zu argumentieren.
Gerade in Anbetracht der heutigen gesellschaftlichen Entwicklungen – Massenmigration, schlechter werdende Deutschkenntnisse bei Mitschülern, sinkende PISA-Werte – wäre Bildungsfreiheit bei gleichzeitiger Bildungspflicht keine Kompromisslösung, sondern das Mindestmaß an Freiheit, die Bürgern zur Verfügung stehen sollte, wenn man den gesellschaftlichen Bildungsauftrag an die nächste Generation ernst nimmt. Schulzwang würde der Bildungspflicht nicht Genüge tun, sondern mit dieser konfligieren. Bildungspflicht sollte grundsätzlich nicht etwas sein, das die Kinder und Eltern gegenüber dem Staat erfüllen müssen, sondern die Gesellschaft gegenüber den Kindern.
… Alles vom 18.3.2026 von Elias Gudwis bitte lesen auf
https://www.dersandwirt.de/homeschooling/
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Zwei Kommentare:
Elias Gudwis liefert eine treffende empirische Widerlegung der gängigen Vorurteile gegen das Homeschooling, doch seine Forderung nach einer staatlich garantierten „Bildungspflicht“ greift m. E. noch zu kurz. Wer den Schulzwang zurecht als „Schulgebäudeanwesenheitszwang“ entlarvt, muss konsequenterweise auch die Machtfrage stellen: Wer bestimmt, was Bildungsinhalt ist? Die Annahme, ein staatliches Bildungssystem könne weltanschaulich neutral sein, ist ein logischer Fehlschluss. Jede Theorie und jedes Curriculum fußt auf religiösen oder quasireligiösen Grundüberzeugungen. Wenn der Staat eine allgemeine Bildungspflicht definiert, setzt er damit lediglich seine eigene Zivilreligion als verbindlichen Maßstab durch. Er agiert nicht als neutraler Vermittler, sondern als „Ersatz-Bischof“, der darüber wacht, dass keine häretischen, also vom staatlichen Wertekatalog abweichenden Parallelgesellschaften entstehen.
Diese präventive Homogenisierung wird besonders im „Konrad“-Beschluss des BVerfG deutlich. Das Gericht legitimiert den Eingriff in die Grundrechte nicht durch den Nachweis einer konkreten Gefahr, sondern durch ein abstraktes „Integrationsinteresse“. Es erklärt die Zwangskonfrontation mit säkularen Wertvorstellungen für „zumutbar“, um der Entstehung religiös motivierter „Parallelgesellschaften“ präventiv entgegenzuwirken. Damit wird die Schule zum Werkzeug eines verordneten Dialogzwangs, der Minderheiten die Abgrenzung untersagt. Aus der Perspektive der Eigentums- und Argumentationsethik (Hoppe) stellt dies eine Umkehr der Beweislast dar: Nicht der Staat muss eine Schädigung nachweisen, sondern die bloße weltanschauliche Autonomie wird als potenzielles Staatsrisiko definiert und unterbunden. Dieser Zugriff auf die Zeit und das Bewusstsein der Kinder ist ein illegitimer Übergriff auf das Erziehungsrecht der Eltern, das als Derivat des Selbsteigentums unantastbar sein sollte.
Selbst grundgesetzlich betrachtet ist die Erziehung jedoch zuvörderst eine Aufgabe der Familie. Der Staat bricht die natürliche vorstaatliche Ordnung bzw. das Prinzip der ursprünglichen Eigenständigkeit der Erziehungssphäre – vergleichbar einer genossenschaftlichen Selbstverwaltung -, wenn er sich zum obersten Lehrmeister aufschwingt. Wahre Bildungsfreiheit erfordert daher keinen neuen staatlichen Kompromiss wie die Bildungspflicht, sondern die vollständige Rückgabe der Erziehungsgewalt an die kleinsten autonomen Einheiten und einen echten, dezentralen Wettbewerb der Ordnungen. 18.3.2026, Andreas Schnebel
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Ich möchte auf ein Interview mit einer jungen Schriftstellerin verweisen, für die der Weg ins freie Lernen ein Segen war. https://youtu.be/5cvOZTKrKUs 21.3.2026, Christoph Steinbock
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