Sommerpause Bundestag: Nein!

Sommerpause – für die einen Normalität (Schüler, Lehrer, Abgeordnete, …), für andere hingegen undenkbar (Unternehmer, Geschäftsleute, Flaschensammler, …). Nun hat sich der Verband der Familienunternehmer https://www.familienunternehmer.eu in einem Offenen Brief an die Mitglieder des Bundestags gewandt mit der Forderung, die parlamentarische Sommerpause vom 10.7. bis 7.9.2026 ausfallen zu lassen, um die von Kanzler Merz immer wieder angekündigten Reformen endlich auf den Weg zu bringen.
Familienverbandschefin Marie-Christine Ostermann sieht keinerlei Aufbruchstimmung, „umso größer ist jetzt die Enttäuschung nach einem Jahr: Fast nichts wurde umgesetzt, die Lage wird immer schlimmer“ (1). Die Bundesregierung verwaltet den Niedergang und tut nichts, um ihn zu stoppen.

Allgemein wird die fehlende Präsenz der Abgeordneten moniert. Besonders Abgeordnete der Linkspartei sind Freitags kaum noch im Bundestag anzutreffen: https://www.politik-kommunikation.de/abgeordnete-fehlen-besonders-haeufig-an-freitagen/
Dabei erhalten die Abgeordneten durch „Absitzen“ einer vierjährigen Legislaturperiode 28 Beitragsjahre auf die Rentenversicherung angerechnet (2): Ein Jahr im Parlament ist also so viel wert wie sieben Jahre Maloche im Beruf.

Nicht nur die Volkswirtschaft befindet sich im Niedergang: Deindustrialisierung, Wegbrechen ganzer Branchen wie Automobil, Chemie und Stahl, Insolvenzen. Auch die Meinungsfreiheit der Bürger wird immer mehr beschnitten. Ziel ist, die Menschen einzuschüchtern: „Darf ich das jetzt überhaupt so sagen?“. Nur 40 Prozent der Bundesbürger haben laut Demoskopie Allensbach das Gefühl, ihre persönliche Meinung frei und offen äußern zu können – 1990 waren es noch über 80 Prozent. Ein katastrophaler Befund. Dabei sind Kritik, abweichende Meinung, Skepsis, Disput, gegensätzliche Argumentaion, offene Diskussion notwendig im demokratischen Streit, der auch heftig zu führen ist. Strafverfahren, Delegitimierung, Hausdurchsuchung, Denunziation, Anzeige, Polizeibesuch, Meldestellen, Trusted Flagger usw. verunsichern die Bürger.
Hier dürfen die mutigen Juristen und Strafverteidiger wie Joachim Steinhöfel (Schwachkopf) oder Ulrich Vosgerau und Ralf Höcker (Geheimtreffen-Kampagne der NGO Correctiv) keine Sommerpause einlegen im Kampf für den Erhalt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung der Bürger gemäß Artikel 5 Grundgesetz.
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Auch alte Menschen, die ihre spärliche Rente durch Flaschensammeln aufbessern müssen, können sich keine Sommerpause leisten. Und dazu noch müssen sie z,B. die monatlich 58,25 Euro eingenommenen Flaschensammeleinkünte noch dem Sozialamt melden, das sie ihm dann von der Zusatzstütze abzieht (4).
Ein seit 17 Jahren hier geduldeter kleinkrimineller Bosnier (41) kassiert für seine 10-köpfige Familie fürs Nichtstun allmonatlich knapp 7300 Euro. Das zweierlei Maß zwischen Migranten und Nicht-Migranten (alias „Schon länger hier Lebende“ (Merkel) bzw. Deutsche (darf man nicht mehr sagen)) zeigt sich auch hier.
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Die Wirtschaft und die Meinungsfreiheit befinden sich in Deutschland im Niedergang. Verarmung und Einschüchterung schreiten voran. Dagegen muß gehandelt werden. Da bleibt keine Zeit für Sommerpause und Nichtstun.
6.6.2026
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Ende von Beitrag „Sommerpause Bundestag: Nein!“
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Beginn von Anlagen (1) – (4)
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(1) Familienunternehmer fordern Bundestag zum Durcharbeiten statt zur Sommerpause auf

Der Verband der Familienunternehmer fordert angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage Deutschlands den Bundestag auf, die Sommerpause ausfallen zu lassen und stattdessen an den geplanten Reformen weiterzuarbeiten. Einen entsprechenden Brief hat Verbandschefin Marie-Christine Ostermann an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen verschickt, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.
In dem Schreiben fordert Ostermann, die für das Reformpaket relevanten Ausschüsse im Sommer „weiterarbeiten“ zu lassen, damit der Bundestag die entsprechenden Gesetze noch im August verabschieden kann. Des Weiteren will Ostermann die erste Lesung „noch vor der parlamentarischen Sommerpause“ stattfinden lassen – „also spätestens am 10. Juli“. Laut Ostermann hat Deutschland bei den wichtigsten Standortbedingungen nämlich bereits den Anschluss an das internationale Mittelfeld verloren – „von früheren Spitzenpositionen ganz zu schweigen“.
… Alles vom 6.6.2026 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/familienunternehmer-fordern-bundestag-zum-durcharbeiten-statt-zur-sommerpause-auf/
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(2) Vier Jahre im Bundestag entsprechen 28 Beitragsjahren
Abgeordnete bekommen nach lediglich vier Jahren im Bundestag bereits so hohe Altersbezüge wie ein Beschäftigter mit Durchschnittsverdienst nach rund 28 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ergibt eine Berechnung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages auf Anfrage der Linksfraktion, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Wenn die ursprünglich geplante Erhöhung der Abgeordneten-Diäten in diesem Jahr nicht ausgesetzt würde, wäre die Diskrepanz sogar noch etwas größer: vier Jahre versus 29 Jahre. Vier Jahre entsprechen der Dauer einer Wahlperiode.
Die rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sarah Vollath, sagte dem RND: „Die Abgeordneten-Diät und die Altersentschädigung für Abgeordnete bewegen sich auf einem Niveau, das rein gar nichts mit der Lebensrealität der meisten Menschen in diesem Land zu tun hat.“ Um die gleichen Ansprüche zu erhalten wie ein Bundestagsabgeordneter nach einer Wahlperiode, müsse ein Beschäftigter mehrere Jahrzehnte Vollzeit arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen. „Dass nach 28 Jahren harter Arbeit so viel gesetzliche Rente rauskommt wie nach nur vier Jahren im Bundestag, ist einfach absurd“, beklagte sie. „Es ist allerhöchste Zeit, diese Privilegien abzuschaffen.“
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… Alles vom 5.6.2026 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/vier-jahre-im-bundestag-entsprechen-28-beitragsjahren
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(3) Der Mann, der den Staat immer wieder schlägt
„Der Staat gegen Steinhöfel“, das neueste Buch des prominenten Anwalts, seziert den freiheitsbedrohenden Zensurkomplex in Deutschland und der EU. Er zeigt aber auch: Gegenwehr ist nicht nur möglich, sondern oft sogar erfolgreich.
Wer die Prozesse und Wortmeldungen der juristischen Ein-Mann-Armee Joachim Steinhöfel verfolgt, der könnte meinen, dass der Titel seines Buchs genau andersherum lauten müsste: „Joachim Steinhöfel gegen den Staat“. In seinem neuen Bestseller geht der Hamburger Anwalt tatsächlich Staatsrepräsentanten und den Schattenstaat staatsnaher Vereine an. Dabei ficht er nicht gegen den Staat, den das Grundgesetz einmal wollte, sondern gegen Verantwortliche in Justiz, Politik und dem wuchernden Vorfeld getarnter Staatsagenturen mit der launigen Bezeichnung NGO, also den Komplex, der den Bürger als Erziehungsobjekt sieht.
Die Verfassung kennt keinen Obrigkeitsstaat. Aber er existiert. Und Steinhöfel beschreibt und seziert ihn, fakten- und erfahrungsgesättigt, aber trotzdem in einem nüchternen Ton.
„Der Staat gegen Steinhöfel“ – für diesen Titel gibt es Gründe, obwohl der Jurist Kapitel für Kapitel seine Attacken führt. Denn der Leser erfährt auch, wie Staatsvertreter den wahrscheinlich bekanntesten Fürsprecher der Meinungsfreiheit seinerseits angreifen – und das unter demonstrativer Missachtung für geltendes Recht. Diese Passage des Buchs liest sich wie eine dystopische Fiktion. Wer sie nachliest, der erfährt sehr konkret, was das Gegenwartsdeutschland von der alten Bundesrepublik unterscheidet.

Steinhöfel gehört zu den Anwälten, die als öffentliche Figur auftreten. Er sieht sich nicht nur als Anwalt von Mandanten, sondern auch von Prinzipien. Deshalb machte er publik, dass Mitarbeiter ausgerechnet im Bundesamt für Justiz sich über das Recht hinwegsetzen.
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In der Passage zeigt sich beispielhaft, worum es geht: Der Staat unterliegt der Bindung an Recht und Gesetz. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Der Staat selbst besitzt keine Grundrechte, sondern sie verpflichten ihn. Er hat sich neutral gegen jedermann zu verhalten. Der Bürger dagegen darf den Staat und seine Repräsentanten mit Kritik überziehen, auch zugespitzt und polemisch, solange er die Grenze zur Beleidigung nicht überschreitet. So jedenfalls definiert sich das aus dem Grundgesetz abgeleitete Machtgleichgewicht zwischen einem dienenden Staat und selbstbewussten Bürgern. Wie genau diese Balance in der Realität kippt, zeigt Steinhöfel pars pro toto an seiner Erfahrung mit dem Bundesamt, wo man natürlich genau über den Anwalt Bescheid wusste und meinte, ihn bekämpfen zu müssen, Recht hin oder her.
„Der Fall des Bundesamtes für Justiz steht nicht isoliert“, resümiert Steinhöfel: “Er ist Teil eines Musters. Im Jahr 2024 gewann ich mehr als ein Dutzend Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch verschiedene Behörden und Ministerien des Bundes. Die genaue Bilanz: 16:0 für mich und meine Mandanten, 16:0 gegen die Bundesregierung. Das sind nicht einfach nur juristische Erfolge. Für den Respekt des Staates vor dem Recht ist es ein Offenbarungseid. Wenn eine Bundesregierung sechzehnmal in Folge vor Gericht verliert – jedes Mal gegen denselben Anwalt und das alles in einem Jahr –, dann ist das kein Zufall. Dann hat das System.“

Joachim Steinhöfel handhabt die juristischen Instrumente so kunstvoll wie Meister Yoda in „Star Wars“ das Laserschwert. Daher seine Serie siegreicher Verfahren. Wer das Buch des Juristen liest, fragt sich unwillkürlich: Wie geht es einem Normalbürger ohne juristische Kenntnisse, wenn er plötzlich wegen einer harmlosen Äußerung wie „Schwachkopf“ einem Staat gegenübersteht, der ganz bewusst immer wieder die Grenzen des Rechtsstaats überschreitet? Viele Betroffene reagieren eingeschüchtert, sie fürchten aus guten Gründen hohe Verfahrenskosten, und akzeptieren deshalb nicht selten einen Strafbefehl. Auf diese Weise, so Steinhöfel, verwandle sich Unrecht in vielen Fällen zu formalem Recht.
Eine zweite Frage drängt sich dem Leser auf: Wie würde die Republik eigentlich aussehen, wenn es Juristen wie Steinhöfel nicht gäbe? Zu nennen wären noch Ralf Höcker und Ulrich Vosgerau, die in zäher Arbeit die Correctiv-Potsdam-Mär vor Gericht zum Einsturz brachten, und natürlich noch einige andere. In welchem Zustand würde die Bundesrepublik enden, wenn nicht immerhin in den oberen Instanzen Richter rechtsignorante Urteile der unteren Ebene kassieren?

Als Bundesjustizminister säße er auf einem angemessenen Posten. Aber besser, er bleibt, was er ist: Deutschlands erfolgreichster Anwalt der freien Rede.
… Alles vom 5.6.2026 von Alexander Wendt bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/buecher/der-mann-der-den-staat-immer-wieder-schlaegt/

Joachim Steinhöfel. Der Staat gegen Steinhöfel. Wie der Staat das Recht beugt, die Meinungsfreiheit attackiert – und warum Sie der Nächste sind.
Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag, 256 Seiten, 18,00 €
Mehr auch auf „Der Staat gegen Steinhöfel“ (9.5.2026)
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(4) Welch Gnade: Rentner darf doch Pfandflaschen sammeln

Der Fall ist bereits seit Herbst 2025 in den Akten des Bezirksamts Altona: Hans S. bezieht neben einer kleinen Altersrente Grundsicherung im Alter, weil sein monatliches Einkommen nicht ausreicht, um die gestiegenen Kosten für Miete, Lebensmittel und vor allem Medikamente zu decken. Wie Tausende andere Senioren in Deutschland griff er zum letzten Ausweg: Er durchsuchte abends Mülleimer und Container nach Pfandflaschen. In etwa 15 Stunden Arbeit im September kamen 58,25 Euro zusammen, dieses Geld war für Lebensmittel, Zuzahlungen und eine Fahrradreparatur gedacht. Statt es zu verschweigen, meldete der Hamburger den Betrag gewissenhaft dem Bezirksamt Altona. Die Antwort der Behörde: Vollständige Anrechnung gemäß § 82 SGB XII, wonach „alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert“ zum Einkommen zählen. Ein Widerspruch wurde abgelehnt. Auch im Oktober wurden ihm weitere 11,75 Euro abgezogen.

Der Fall steht im Gegensatz zu dem eines 41-jähriger kleinkrimineller Bosnier, der bereits 2003 aus Köln hätte abgeschoben werden müssen. Seit 17 Jahren wird sein Duldungsstatus stets verlängert. Inzwischen hat er mit seiner Frau acht Kinder. Das Sozialamt zahlt der Familie laut einem Bescheid, der FOCUS online https://www.focus.de/panorama/krimineller-bosnier-wartet-seit-2003-auf-abschiebung-und-kassiert-7300-euro-stuetze_e4de0e26-85aa-4fc8-8ba2-08dbb24f8514.html vorliegt, knapp 7300 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind pro Jahr 87.600 Euro netto. Mit diesem Einkommen zählt Marko M. mit seiner Familie zu den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung im Lande.
… Alles vom 6.6.2026 von Richard Schmitt bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/welch-gnade-rentner-darf-doch-pfandflaschen-sammeln/

 

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