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- Budget-Löcher statt Investition (18.3.2026)
- Gutachten: Merz bereitete Schuldenbremse-Wortbruch schon vor der Wahl vor (20.6.2025)
- Persönlicher Nachruf auf die Schuldenbremse (25.3.2025)
- Regierung2025
Gutachten: Merz bereitete Schuldenbremse-Wortbruch schon vor der Wahl vor
Bundeskanzler Friedrich Merz machte Wahlkampf für die Schuldenbremse – sein Manöver zur Aufnahme massiver neuer Schulden bereitete er derweil schon minutiös vor. Das schreibt Welt-Journalist Robin Alexander in seinem neuen Buch „Letzte Chance – der neue Kanzler und der Kampf um die Demokratie“, aus dem er in seinem Podcast „Machtwechsel“ zitierte. Demnach war die Entscheidung von Friedrich Merz, sich diametral zu seinen Wahlversprechen zu verhalten und massive Neuverschuldung zu veranlassen, nicht bloß eine spontane Reaktion auf Donald Trump.
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Merz kontaktierte den ehemaligen Verfassungsrechtler Udo di Fabio, der ein „kleines Gutachten“ anfertigte, welches die Rechtmäßigkeit des Schritts, mit dem abgewählten Bundestag eine Grundgesetzänderung durchzuboxen, für Merz bestätigte. Dies alles vor der Wahl am 23. Februar
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Auch zwei Tage nach der Bundestagswahl erklärte der CDU-Chef noch öffentlich: „Es ist in der naheliegenden Zukunft ausgeschlossen, dass wir die Schuldenbremse reformieren.“
… Alles vom 20.5.2026 von Max Roland bitte lesen auf
https://apollo-news.net/mit-juristischem-gutachten-merz-bereitete-schuldenbremse-wortbruch-schon-vor-der-wahl-vor/
Persönlicher Nachruf auf die Schuldenbremse
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Nach einem völlig unerwarteten, tragischen Zwischenfall ist die Schuldenbremse am vergangenen Freitag, den 21. März 2025, von uns gegangen. Sie ist nicht einmal 20 Jahre alt geworden. In den Fluren von BlackRock und Goldman Sachs zeigt man sich jedoch zufrieden. Auch in der Zunft der Ökonomen erhebt sich kaum ein Wort der Trauer. Ist das Ende der Schuldenbremse dann auch für Lieschen Müller und den braven deutschen Michel, der bekanntlich gerne schläft, eine gute Nachricht? Hier ist Zweifel angebracht.
Mich trifft ihr vorzeitiger Tod als persönlicher Verlust. Ich durfte die Schuldenbremse mit meinem eigenen, bescheidenen Beitrag unter Wolfgang Schäuble (Anm. d. Red.: Als stellvertretender Büroleiter des damaligen Bundesfinanzministers Schäuble) begleiten und habe ihr kurzes Dasein stets mit großem Wohlwollen gesehen. Sie kam im Jahr 2009 in unser Grundgesetz. Zuvor lautete dessen Artikel 115:
„(1) Der Bund kann Kredite aufnehmen, soweit die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen nicht überschreiten.
(2) Ausnahmen sind zulässig bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.“
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Die Schuldenbremse wurde am 29. Mai 2009 durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag geboren. Auch der Bundesrat stimmte zu, und nunmehr lautete das Grundgesetz wie folgt:
„(1) Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.
(2) Der Bund kann eine strukturelle Nettokreditaufnahme von maximal 0,35 % des BIP pro Jahr vornehmen.
(3) Eine Ausnahme ist bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen zulässig, wenn sich die Regierung und der Bundestag darauf verständigen. Die Schulden sind dann durch einen Tilgungsplan abzubauen.“
Ab sofort galt also grundsätzlich ein Kreditverbot mit einer Obergrenze von 0,35 Prozent des BIP (strukturelles Defizit). Zuvor konnten Schulden mit wirtschaftspolitischen Argumenten begründet werden, nun aber waren nur noch außergewöhnliche Krisen als Begründung zulässig. Bis dahin gab es keine verbindliche Regel zur Rückzahlung von Schulden, jetzt jedoch musste jeder übermäßige Kredit mit einem Tilgungsplan abgebaut werden. Diese Änderungen zielten darauf ab, die Neuverschuldung Deutschlands stark zu begrenzen und langfristige Haushaltsdisziplin sicherzustellen.
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In einer demokratisch mehr als fragwürdigen Aktion hat die „herrschende Parteienoligarchie“ (Karl Jaspers) ein abgewähltes, willfähriges Parlament missbraucht, um der Schuldenbremse formaljuristisch korrekt den Dolch in den Rücken zu stoßen. Ein Bundesverfassungsgericht, dessen Senat aus Leuten mit Parteibuch besteht, hat das Vorgehen abgesegnet. „Wolfgang Schäuble würde sich im Grabe umdrehen“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, in einem kurzen Augenblick der Wahrheit – jedoch nur, um den Preis ihrer Zustimmung in die Höhe zu treiben.
Fortan werden wir also italienische Verhältnisse haben; zumindest bei den Staatsfinanzen und bei der Inflation – leider nicht beim Wetter, bei der Kultur und bei der Lebensqualität. Meine persönliche Dystopie der neuen Verhältnisse besteht aus einer unguten Mischung der schlechten Eigenschaften Deutschlands – Obrigkeitsstaat und Untertanen – mit den schlechten Eigenschaften der „Welschen“, wie Luther unsere südeuropäischen Freunde und ihren Schlendrian einst nannte.
Unsere Bundeswehr und die marode Infrastruktur im Lande kranken an strukturellen Problemen mehr als am finanziellen Mangel – diese dysfunktionalen Strukturen aber mit Geld auf Pump zuzuschütten, das wird nicht funktionieren.
Wenn man einen Kaktus mit Wasser übergießt, wird noch lange keine Orchidee daraus. Subventionen für ökoideologische und andere Projekte, die völlig fehlgeleitete Ausländerpolitik und der hypertrophe Sozialstaat bergen ein Sparpotenzial von über 300 Milliarden Euro pro Jahr, das nun nicht gehoben werden wird.
Ich kann jeden jungen Leistungsträger verstehen, der da ans Auswandern denkt.
… Alles vom 25.3.2025 von Martin Heipertz bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/persoenlicher_nachruf_auf_die_schuldenbremse
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Dr. Martin Heipertz war zwar Stellvertretender Büroleiter von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, aber dieser Artikel enthält ausschließlich seine persönliche Meinung (Art. 5 GG). Er ist Autor des Buches „Merkelismus – die hohe Kunst der flachen Politik“ (Westend Verlag 2024).
