Delegitimierung

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Naturkita Dietenbach mit Blick zum Hinterwaldkopf 24.2.2024 – Hochschwarzwald

Zwei Begriffe:
Seit 3/2024: Verfassungsschutzrechtliche Delegitimierung staatlichen Handelns
Seit 2021: Verfassungsschutzrechtliche Delegitimierung des Staates
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Hubertus Knabe: Verfassungswidrige Reichstags-Inschrift „Dem deutschen Volke“
Delegitimierung, verfassungsschutzrelevant
Die Renaissance des Überwachungsstaates
Der deutsche Inlandsgeheimdienst hat sich zum Aufseher über die politischen Meinungen der Bürger entwickelt. Äußerungen in sozialen Medien werden großflächig überwacht. Ausgerechnet der Verfassungsschutz verstößt damit gegen das Grundgesetz.

Seltsam muten auch die Ausführungen des Verfassungsschutzes zum Begriff „Volk“ an. Wer meint, das Wort bezeichne Menschen mit einer gemeinsamen Geschichte und Sprache, wird belehrt: „Mit einer solchen Vorstellung ist sachlogisch verbunden, dass deutschen Staatsangehörigen, die aufgrund ihrer Zuwanderungsgeschichte nicht dem ethnisch definierten Volk angehören, die Anerkennung als gleichberechtigte bzw. gleichwertige Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagt werden soll.“ Der Schriftzug am Gebäude des Bundestag „Dem deutschen Volke“ wäre danach ebenfalls verfassungswidrig.

Der erzieherische Ton und die geradezu manische Suche nach Verfehlungen der Bürger erinnern unfreiwillig an Dokumente der Stasi. Der nebulöse Vorwurf lautet jetzt allerdings nicht mehr „anti-sozialistisch“, sondern „verfassungsschutzrelevant“. Laut Bundesregierung https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000774.pdf werden damit „Bestrebungen erfasst, die durch die systematische Verunglimpfung und Verächtlichmachung des auf der freiheitlichen demokratischen Grundordnung basierenden Staates und seiner Institutionen bzw. Repräsentanten geeignet sind, das Vertrauen der Bevölkerung in diese Grundordnung zu erschüttern.“ So ähnlich lautete auch § 220 des Strafgesetzbuches der DDR https://www.verfassungen.de/ddr/strafgesetzbuch68.htm, der denjenigen mit Freiheitsstrafe bedrohte, der „die staatliche Ordnung oder staatliche Organe“ in der Öffentlichkeit „verächtlich macht oder verleumdet“.
Eine kritische Reflektion, in welch unguter historischer Tradition sich der Verfassungsschutz mit dieser Art von Gesinnungskontrolle befindet, sucht man in dem Gutachten vergebens. Die Meinungsfreiheit sei „kein Freibrief für Verfassungsfeinde“, betonte stattdessen der frühere BfV-Chef Thomas Haldenwang https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/thomas-haldenwang-meinungsfreiheit-ist-kein-freibrief-fuer-verfassungsfeinde-19623960.html 2024 in einem Zeitungsbeitrag. „Wir sind politisch neutral, aber nicht gegenüber denen, die gegen unsere freiheitliche Demokratie agieren und agitieren.“ Unter seiner Ägide richtete das Amt 2021 sogar einen eigenen Arbeitsbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates/begriff-und-erscheinungsformen/begriff-und-erscheinungsformen_node.html ein.
Dass es kaum öffentliche Kritik an dieser Entwicklung gibt, hat vor allem einen Grund: Im „Kampf gegen rechts“, der die politische Debatte in Deutschland seit einigen Jahren prägt, scheinen alle Mittel recht. Während der Verfassungsschutz früher mit Argusaugen beobachtet wurde, nehmen heute selbst Menschenrechtsorganisationen die ausufernde Überwachung der Bürger mehr oder weniger gleichgültig hin. Viele Politiker und Aktivisten fordern sogar eine noch stärkere Kontrolle der sozialen Medien oder gleich ein Verbot bestimmter Meinungen. Ausgerechnet die Verteidigung der Demokratie dient als Rechtfertigung, diese einzuschränken.
In dieser Stimmungslage fühlen sich die Beamten des BfV ermächtigt, im Wege des „Entschließungsermessens“ mit juristischer Strenge darüber zu entscheiden, ob eine Person nur Missstände kritisiert oder den Staat diffamiert. Als Antreiber fungierte dabei nicht nur Behördenchef Haldenwang, sondern auch und vor allem die weisungsbefugte Ressortministerin Nancy Faeser (SPD). Sie war es denn auch, die an ihrem letzten Arbeitstag die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ publik machte https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verfassungsschutz-gutachten-faeser-alleingang-hochstufung-parteiverbot , obwohl die Fachabteilung ihres Ministeriums dagegen war. Schon nach wenigen Tagen musste das BfV seine Einschätzung allerdings https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_08052025/index.php wieder aussetzen.
… Alles vom 7.11.2025 von Hubertus Knabe bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/die_renaissance_des_ueberwachungsstaates
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Hubertus Knabe, geb. 1959, ist ein deutscher Historiker. Er war Direktor der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ab ihrer Gründung im Jahr 2000 bis zum September 2018. Knabes Veröffentlichungen widmen sich der Westarbeit der DDR-Staatssicherheit, den Oppositionsbewegungen im Ostblock, der ostdeutschen Nachkriegsgeschichte sowie der Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Weiterführende Links: https://www.hubertus-knabe.de

 

Staatskritik während Corona-Virus und AfD-Virus: „verfassungsschutzrelevant“
In einer funktionierenden Demokratie darf und muss die Regierung kritisiert werden – nicht nur in Wahlkampfzeiten, sondern immer. Das Wesen der Demokratie liegt darin, dass sie ein System institutionalisierten Streits ist. Nicht Gewaltenteilung allein schützt die Freiheit, sondern die beständige Reibung zwischen widerstreitenden Kräften. Doch was geschieht, wenn diese Reibung systematisch unterdrückt wird?
Ein aktuelles Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
https://api.nius.de/api/assets/office-hr/64a7c9da-6a9a-409e-9141-16ed0e1e9d80/gutachten-bfv-afd4.pdf
klassifiziert pauschale Kritik an staatlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie als „verfassungsschutzrelevant“. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der Widerspruch gegen möglicherweise verfassungswidrige Maßnahmen – Lockdowns ohne gesetzliche Grundlage, Grundrechtseinschränkungen ohne evidenzbasierte Notwendigkeit – soll selbst als verfassungsfeindlich gelten. Orwell ist nicht tot, er hat nur einen Referentenvertrag beim Innenministerium.
Ein Staat, der diejenigen, die seine Verfehlungen anprangern, als Verfassungsfeinde bezeichnet, vertauscht Täter und Opfer. Es ist der Versuch einer demokratischen Umstülpung von innen heraus: Der Totalitarismus wird nicht mehr eingeführt, er wird ausgerufen – als Verteidigung der Demokratie. Die Täter nennen sich dann Hüter der Freiheit und Demokratie und sind tatsächlich die Termiten im Gebälk der Demokratie.
Die echte Demokratie macht aus, dass sie jeden sachlichen Streit integrieren und verarbeiten kann. Thematische Tabus sind in einer echten Demokratie nicht vorgesehen. Alles, was von öffentlichem Interesse ist, muss zur Sprache kommen dürfen. Auch das Hinterfragen der Legitimität der aktuellen Ordnung und der Demokratie selbst. In dem Moment, wo dies kriminalisiert oder mit dem Etikett „verfassungsfeindlich“ versehen wird, hört die Demokratie zu atmen auf und es beginnt der Atemzyklus der eiserne Lunge des Totalitarismus.
… Alles vom 24.5.2025 von Milosz Matuschek bitte lesen auf
https://www.dersandwirt.de/oh-germany/
https://www.freischwebende-intelligenz.org/

 

Niehoff, Bendels & Co: Schlechte Herrschaft – der demokratische Diskurs
Die Anschläge auf die Meinungsfreiheit prasseln hageldicht nieder wie vor 80 Jahren die Granaten aus den legendären „Stalinorgeln“. Die Hausdurchsuchungen, Strafbefehle und Prozesse, die der Rentner Stefan Niehoff, die freie Journalistin Anabel Schunke und zuletzt David Bendels, der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, wegen Meinungsdelikten über sich ergehen lassen mußten, bilden bloß die sichtbare Spitze des Eisberges. Politik, Justiz, Polizei, Medien und diverse Meldestellen maßen sich an, den Bürger als Objekt zu malträtieren, das der Erziehung, Kontrolle und Bestrafung bedarf. Es gelte nämlich, die „Grenzen des Sagbaren“ zu verteidigen, andernfalls drohe ein neues „1933“.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Um der Qualität des Politikbetriebs gerecht zu werden, muß man ignorieren, was der „demokratische Diskurs“ als erlaubt oder verboten vorschreibt. Längst ist er zum Blendwerk aus Halbwahrheiten, Lügen, Drohungen und hohltönenden Phrasen verkommen und darauf angelegt, die erfahrbare Wirklichkeit dem Blick und dem Urteil des Common Sense, des gesunden Menschenverstandes, zu entziehen.
Ein freier Bürger hat alles Recht der Welt, diesen „Diskurs“ analytisch, satirisch oder alltagssprachlich-derb zu zerlegen und durch eine realitätsnahe Sprache zu ersetzen. Heute läuft er Gefahr, deswegen polizeilich, juristisch und geheimdienstlich belangt zu werden: wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), wegen Politikerbeleidigung (§ 188), wegen „verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung“ des Staates.
… Alles vom 25.4.2025 von Thorsten Hinz bitte lesen in der JF 18/25, Seite 1

 

Haldenwang: Kritik „staatlichen Handelns“ ist jetzt Fall für Verfassungsschutz
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, hat in einem Gastbeitrag in der FAZ https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/verfassungsschutzchef-thomas-haldenwang-verteigt-sich-gegen-kritik-19623960.html
auf Kritik an seiner Behörde und seiner Person geantwortet.

„Delegitimierer staatlichen Handelns“ im Visier
Aber es wird noch problematischer: Der Verfassungsschutz werde auch aktiv, „wenn zulässige Kritik und demokratischer Protest in Teilen umschlägt, eskaliert und zu aggressiver, systematischer Delegitimierung staatlichen Handelns wird“. Nochmal: „Delegitimierung staatlichen Handelns“ ist laut Haldenwang ein Einsatzgrund für den Inlandsgeheimdienst. Nicht „Delegitimierung des Staates“, was seit 2021 ein etablierter Begriff beim Verfassungsschutz ist.
Das mag wie Semantik wirken – aber es ist extrem relevant. Die Definition von „Delegitimierung des Staates“ ist es laut Verfassungsschutz, „losgelöst von jeder sachbezogener Kritik“ eine tatsächlich verfassungsfeindliche Agenda zu verfolgen. Jetzt definiert Haldenwang plötzlich die Delegitimierung „staatlichen Handelns“ als Verfolgungsgrund – und damit kann jede Kritik an Regierungshandeln ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Sie kritisieren Entwicklungspolitik, etwa Radwege in Peru? Die Gender-Politik der Ampel-Koalition? Völlig egal, was Sie kritisieren – machen Sie das lieber vorsichtig, bevor Sie damit „staatliches Handeln delegitimieren“ und ins Visier des mächtigen Inlandsgeheimdienstes geraten.

Der Verfassungsschutzpräsident will dem Eindruck entgegentreten, sein Bundesamt sei eine „Gesinnungspolizei“. Nur belegt er in seinem Gastbeitrag genau diesen Vorwurf, wenn er tatsächlich erklärt, Kritiker staatlichen Handelns ins Visier nehmen zu wollen.
…. Alles vom 1.4.2024 von Max Roland bitte lesen auf
https://apollo-news.net/haldenwang-kritik-staatlichen-handelns-ist-jetzt-fall-fuer-verfassungsschutz/

 

Verfassungsschutz in der Praxis: Die Pflicht zur Delegitimierung
Warum sich freie Bürger im Verhöhnen des Staats üben sollten

In einer freiheitlichen Demokratie darf man Minister veräppeln, den Staat und seine Symbole verächtlich machen, die Innenministerin auslachen, sich satirisch, ironisch und sarkastisch über die Akteure des Staats äußern und sogar Meinungen vertreten, die den Staat und die Demokratie delegitimieren. Gerade das macht ja die freiheitlich-demokratische Grundordnung freiheitlich-demokratisch. Und gerade das haben die rotgrünen Neosozialisten selbst bis zum Exzess getrieben, als sie noch im großen Schatten von „Birne“ Kohl in der Opposition herumschlichen.
Linksextreme Meinungen zu vertreten, wie das heute bis in hohe Staatsämter hinein gang und gäbe ist, ist genauso erlaubt, wie rechtsextreme Meinungen zu vertreten. Erst wenn Sie als Linksextremist, Rechtsextremist, Islamist oder sonst wie Durchgeknallter beginnen, Anschläge konkret zu planen oder sonstige Straftaten zu unternehmen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) abzuschaffen, dürfen, ja müssen die Behörden aktiv werden.
… Alles vom 28.2.2024 von Oliver Gorus bitte lesen auf
https://freiheitsfunken.info/2024/02/28/21677-verfassungsschutz-in-der-praxis-die-pflicht-zur-delegitimierung

 

Murswiek zu Faesers 13-Punkte-Plan: „Den Rechtsstaat aufweichen“
Interview: Überschreitet der neue 13 Punkte-Plan Nancy Faesers „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ die Grenzen des Grundgesetzes? Davor warnt der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek

Herr Professor Murswiek, hat der Staat nicht entschlossen gegen Extremismus vorzugehen?
Dietrich Murswiek: Er darf und muß nach dem Grundgesetz und den Verfassungsschutzgesetzen Extremismus bekämpfen. Unter „Extremismus“ können dabei aber nur verfassungsfeindliche, das heißt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verstanden werden.

Die Regierung darf also keine politischen Meinungen und Ideen bekämpfen, nur weil sie ihr mißfallen?
Murswiek: Richtig, ihre Kritiker einfach zu „Extremisten“ zu erklären, um hoheitlich gegen sie vorgehen zu können, ist nicht erlaubt. Programme gegen Extremismus sind somit im Prinzip zulässig, wenn sie sich erstens wirklich gegen Extremismus richten und zweitens keine verfassungswidrigen Mittel einsetzen. Außerdem muß der Staat Extremismus unabhängig davon bekämpfen, ob er von rechts oder links oder sonstwoher kommt.
… Alles vom 23.2.2024 von Murswiek bitte lesen in der JF 9/24, Seite 3
https://www.junge-freiheit.de

 

Innenministerin Faesers Maßnahmenplan riecht nach Staatsstreich
Totalitäre Versuchung
Die Bundesinnenministerin zieht in den Krieg. Der „Kampf gegen Rechts“, den sie vom Tag ihrer Ernennung an zum ideologischen Kernstück ihrer Amtszeit ausgerufen hat, erreicht mit ihrem vor versammelter Presse und flankiert von den Chefs ihrer mächtigsten Sicherheitsbehörden verkündeten Maßnahmenkatalog eine neue Qualität: Er wird zum Frontalangriff auf Meinungs- und Gedankenfreiheit und auf die Legitimität von Opposition im politischen Wettbewerb.
Die klassische rechtsstaatliche Unterscheidung von „legal“ und „illegal“, wobei im Grundsatz nur letzteres ein Fall für staatliches Handeln oder die Justiz ist, unterzieht die Ministerin
mit ihren Behörden einer systematischen Demontage. Die Meinungsfreiheit als Grundpfeiler einer demokratischen Verfassung ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Übergriffe. Sie schützt gerade solche Meinungen, die den jeweils herrschenden unangenehm und zuwider sind, selbst abwegige und absurde. Wo der Staat Meinungen nach Erwünschtheit bewertet und sortiert, beginnt bereits die Zensur. Zahlreiche namhafte Stimmen, vom Parteifreund und Landesminister a.D. Mathias Brodkorb bis zur Crème der deutschen Staatsrechtler, haben Nancy Faeser auf dieses Grundprinzip unserer Verfassung hingewiesen. Allein, es interessiert sie offenkundig nicht, genausowenig wie ihre grüne Kabinettskollegin und „Familienministerin“ Lisa Paus, die mit ihren
Feldzügen gegen „Haß und Hetze“ und der Ausweitung ihres „Demokratiefördergesetzes“
den Zangenangriff auf rechtsstaatliche Grundprinzipien vervollständigt.
Aus Faesers „13 Maßnahmen“, die sie just zur „Bekämpfung des Rechtsextremismus“ präsentierte
und die unter diesem wenig Gutes
verheißenden Etikett wohl in die unrühmliche
Geschichte regierungsamtlicher Verfassungsbrüche
eingehen dürften, weht Zeile für Zeile der
kalte Hauch einer Herrschaft des Verdachts,
die potentiell jede oppositionelle Regung unter
den Vorbehalt staatlichen Mißtrauens stellt.
Was Faeser betreibt, ist die Transformation
eines demokratischen Rechtsstaats, in dem
die Gleichheit aller vor dem Gesetz oberste
Richtschnur zu sein hat, in einen linken Gesinnungsstaat
mit Totalitätsanspruch, in dem
erwünschte und den Machtanspruch der Regierenden
stützende Meinungen privilegiert,
mit staatlichen Machtmitteln gestützt und mit
dem von den Bürgern zwangsweise bereitgestellten
Steuergeld gefördert werden, während
für abweichende und herrschaftsgefährdende
Meinungen die rechtsstaatlichen Regeln mehr
oder minder suspendiert werden, um effektiver
gegen sie vorgehen zu können.
Ministerin Faeser, ihr Inlandsgeheimdienstchef
Thomas Haldenwang und der ihr ebenfalls
unterstellte Chef des Bundeskriminalamts
Holger Münch haben das auch bemerkenswert
unverblümt ausgesprochen. Diejenigen, die
„den Staat verhöhnen“, bekämen es „mit einem
starken Staat zu tun“, droht die Ministerin, wie
üblich den Staat und seine ihn jeweils regierenden
Repräsentanten gewollt verwechselnd.
Linken oder klimaextremistischen Verhöhnern
gilt diese Drohung selbstredend nicht.
Die Bundesinnenministerin möchte für den
„Kampf gegen Rechts“ ausdrücklich nicht nur
„die Polizei“ einsetzen, sondern auch die Gaststätten-
und Gewerbeaufsicht, die Finanzämter,
das Waffenrecht und das Disziplinarrecht. Und
es soll eben nicht nur auf eindeutige Straftaten
oder „volksverhetzende und gewaltorientierte
Bestrebungen“ als Kriterium ankommen.
Faeser will die Gesetze aufbohren: Das „Gefährdungspotential“
soll ausschlaggebend sein,
das „Aktionspotential“, die „gesellschaftliche
Einflußnahme“, um gegen jene vorgehen zu
können, die durch ihre erfolgreiche Teilnahme
am demokratischen Meinungswettbewerb aus
ihrer Sicht „gefährlich“ werden können, auch
und gerade wenn sie nicht auf kriminellen oder
gewalttätigen Pfaden unterwegs sind.
Ihnen droht die Durchleuchtung ihrer Finanzen
und die Sperrung ihrer Konten, der
Entzug der Konzession oder der wirtschaftliche
Ruin bei Vermietung an die „Falschen“, die
Wegnahme ihrer legalen Waffen oder der Verlust
von Dienststellung und Beamtenpension. Dafür
genügt im Zweifelsfall bereits der Verdacht.
Verfassungsschutz-Chef Haldenwang buchstabiert
es rustikal aus: Gewaltbereitschaft als
Kriterium für Extremismus hat ausgedient, jetzt
soll es um „verbale und mentale Grenzverschiebungen“,
auf die der Inlandsgeheimdienstchef
„achten“ will und „aufpassen, daß sich die entsprechenden
Denk- und Sprachmuster nicht
in unsere Sprache einnisten“. Klarer kann das
Bekenntnis zur Gesinnungs- und Gedankenpolizei
kaum noch ausfallen.
Haldenwang, der Erfinder des Gummiparagraphen
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung
des Staates“, will ins Visier nehmen,
was „staatswohlgefährdend“ sei, auch ohne
„strafrechtliche Relevanz“. Die gewollte Vermengung
von Staats- und Parteiinteressen, die
Lust an der Denunziation, an der Einrichtung
von „Meldestellen“ und „Früherkennungseinheiten“,
die allgegenwärtige Orwell-Sprache,
die unerschöpflich Beschönigungen für Zumutungen
erfindet und Begriffe aushöhlt: Es
riecht nach Staatsstreich, was da im Gange ist,
nach einem konzertierten Angriff auf zentrale
Verfassungsgrundsätze, verpackt in verräterisch
totalitäre Bürgerkriegsrhetorik.
Faesers Versuch, den Umbau der Republik
des Grundgesetzes in einen linksgrünen Gesinnungsstaat
zu vollenden, unterscheidet sich freilich
in einem wesentlichen Punkt von früheren
totalitären Experimenten auf deutschem Boden.
Es ist die schiere Panik vor dem drohenden demokratischen
Machtwechsel, die sie antreibt.
Das macht die üble Absicht nicht weniger
gefährlich. Weltgeschichte pflege sich gern zweimal
zu ereignen, „das eine Mal als Tragödie, das
andere Mal als Farce“, schrieb Karl Marx einst
über den „Achtzehnten Brumaire des Louis Napoléon“, jenen Staatsstreich des Neffen des Korsen, der Frankreich das Operettenregime des zweiten Kaiserreichs bescherte. Letztlich liegt es an den Bürgern, an uns allen, ob wir für Freiheit und Recht auf die Barrikaden gehen und Faesers „Kampf gegen Rechts“ als das zurückweisen, was er ist: eine erbärmliche Scharade.
… Alles vom 23.2.2024 von Michael Paulwitz bitte lesen in der JF 9/24, Seite 2
https://www.junge-freiheit.de .

Kommentare:
Gewalt und Ängste verbreiten
Der Titel „Totalitäre Versuchung“ von Michael Paulwitz ist treffend. Der von den linksgrünen Protagonisten proklamierte „Kampf gegen Rechts“ ist so einfach wie klar zu beschreiben: Die Abkehr von Demokratie, Toleranz und dem Grundgesetz durch gefährliche Ideologen, Illusionisten und Versager, jene also, die mangels nachvollziehbarer Argumente zu Hetze, Verunglimpfung, Kampf gegen Personen und Sachen greifen. Dies zeigt die Unfähigkeit und Hilflosigkeit von Politik und Medien auf, mit Fakten und Sachlichkeit aufzutreten. Die Stoßrichtung heißt Gewalt und Ängste verbreiten. Das Narrativ, alles was nicht rotgrün ist, ist rechts, hat mehr als bedenklich in vielen Köpfen von Politik, Medien und Gesellschaftsteilen Einzug gehalten. Aber rechts ist nicht rechtsextrem oder rechtsradikal. Im übrigen: Die üppigen Gehälter der linksgrünen Parlamentarier und Scharfmacher werden auch von den „rechten“ Steuergeldern bezahlt.
Die Hetze gegen Rechts zeitigt volksverachtendes Vokabular von Rot-Grün, das gern verschwiegen wird, wie zum Beispiel Claudia Roth auf einer Anti-AfD-Demonstration 2015, wo „Deutschland verrecke“ und „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ skandiert wurde. Oder 2018 die einstige Jungpolitikerin der Grünen Miene Waziri: „Ich wünschte, Deutschland wäre im Zweiten Weltkrieg vollständig zerbombt worden. Dieses Land hat keine Existenzberechtigung“. Und jüngst das Skandalplakat auf der Demo gegen Rechts in Aachen „AfDler töten“. Das ist nur ein Bruchteil dessen, was bei Rot-Grün „zum guten Ton“ gehört, statt unter die Beobachtung vom Verfassungsschutz. Was wirklich als extrem und radikal zu bezeichnen ist, sind die Vorstellungen und Anmaßungen aus dem Innenministerium, die an die dunklen Zeiten des Nationalsozialismus erinnern: Bürger werden diffamiert, Meldestellen eingerichtet, das Volk wird gespalten, Parteien werden verboten, und Kinder indoktriniert.
Auch ein Zitat von Alexander Solschenizyn paßt auf die aktuelle politische Situation: „Den Kommunismus erkennt man daran, daß er Verbrecher verschont, aber den politischen Gegner diskriminiert“. Was geht in den Köpfen derjenigen vor, die gegen Rechts marschieren statt gegen Clankriminalität, gegen Messerstecher, gegen Vergewaltiger und Mörder, gegen Linksradikale und gegen Veruntreuung von Steuergeldern und den Energie- und Klimawahn?
Wolfgang Kahl, Augsburg, 1.3.2024
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Demokratie braucht Meinungsfreiheit
„Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut“, sagte der athenische Staatsmann Perikles (gestorben 429 v. Chr.), der maßgeblich die Demokratie begründete. Ja, auch heute braucht der mündige Bürger viel Mut, um seine politischen Ansichten zu äußern, sie gar schriftlich zu veröffentlichen. Oft folgt Ächtung, Unverständnis, Verurteilung. Die vielgerühmte Meinungsfreiheit gilt nicht für jeden Deutschen. Unsere Demokratie soll durch Rechts gefährdet sein? Ich meine, immer mehr Menschen sehen die Demokratie durch die Ampel in Berlin gefährdet, die aus Angst vor Machtverlust ein rechtes Feindbild konstruiert. Fast alle rot-grünen Politiker verweigern den Diskurs mit gewählten Oppositionspolitikern, erfinden immer neue Verbote, um freie, spontane Meinungen zu unterbinden, die die Regierung und ihre Politik scharf kritisieren. Die vielbeschworene Meinungsfreiheit ist doch ein Grundpfeiler der Demokratie. Bizarr: Die Regierungsparteien wollen die Demokratie schützen, aber sie gefährden sie, indem sie die Meinung Andersdenkender einschränken.
Tatsächlich ist die Meinungsfreiheit in Gefahr, denn immer mehr Geheimdienste und staatlich geförderte Initiativen beobachten meinungsstarke, andersdenkende Deutsche, um sie anzuprangern. Auch das Land ist in Gefahr: Ein Trümmerfeld von Problemen, nichts funktioniert mehr richtig. Wiederholt sich die Geschichte? 1832 demonstrierten Philipp Jakob Siebenpfeiffer und mehr als 30.000 Deutsche auf dem Hambacher Fest für Meinungs- und Pressefreiheit. Für ihre Überzeugung wurden sie überwacht, verfolgt, angeklagt. Auch heute gilt: Demokratie braucht Meinungsfreiheit!
Peter Hain, Bad Dürkheim, 1.3.2024
Ende Kommentare

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Delegitimierung des Staates: Mit Demokratieprinzip und Meinungsfreiheit unvereinbar
In einem Gastbeitrag für die „Legal Tribune Online“ argumentiert der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, mit der neuen Extremismus-Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ würden Regierungskritiker zu Extremisten abgestempelt.
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Als die Proteste gegen die Corona-Politik zunehmend unangenehm für die Bundesregierung wurden https://www.cicero.de/innenpolitik/corona-demos-uneinigkeit-und-unrecht-und-unfreiheit-impfpflicht-spazierganger-spaltung, erfand der neue Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang eine neue Extremismus-Kategorie: die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ https://www.cicero.de/innenpolitik/verfassungsschutz-letzte-generation-klima-haldenwang-demokratie-extremismus. So konnte er den harten Kern der nicht richtig ins Links-Rechts-Schema passenden Querdenker-Szene mit geheimdienstlichen Mitteln ins Visier nehmen.
Der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, nimmt in einem Gastbeitrag für die Legal Tribune Online (LTO) dieses Konzept nach Strich und Faden auseinander. Murswiek schreibt: „Extremisten im Sinne des Verfassungsschutzes sind seither nicht nur Rechts- und Linksextremisten, sondern auch ,Delegitimierer‘.“ So stehe etwa laut Verfassungsschutzbericht 2021 jemand bereits unter Extremismusverdacht, wer nach der Flutkatastrophe im Ahrtal „aktiv den Eindruck“ https://www.cicero.de/innenpolitik/auf-videos-keine-katastrophenlage-erkennbar-spd-und-grune-in-rheinland-pfalz-kernschmelze-von-verantwortung-flutkatastrophe-ahrtal erweckte, dass staatliche Stellen mit der Bewältigung der Lage „komplett überfordert gewesen seien“.
Für Murswiek verwechselt der Verfassungsschutz damit Kritik an der Regierung mit Kritik am Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip.
… Alles vom 8.1.2023 bitte lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/delegitimierung-des-staates-dietrich-murswiek-legal-tribune-online

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Prof Murswiek: Verfassungsschutz – Wer dele­giti­miert hier wen?
Der Verfassungsschutz beobachtet neuerdings den Bereich „Delegitimierung des Staates“. Dabei werden schnell Regierungskritiker zu Extremisten abgestempelt, meint Dietrich Murswiek. Die neue Kategorie leide an gefährlich unscharfen Begriffen.
….
Das Konzept „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ hat einen berechtigten Kern. Der ist nicht neu. Die Gefahr dieses Konzepts und des neuen „Phänomenbereichs“ besteht in seiner Überdehnung, die in der vom Verfassungsschutz gewählten Begrifflichkeit – „ständige Agitation“, „Verächtlichmachung“ – angelegt ist. Wenn der Verfassungsschutz heftige Kritik an der Regierungspolitik als „delegitimierend“ und daher extremistisch aus dem demokratischen Diskurs verdrängen will, dann verfehlt er nicht nur seine Aufgabe, sondern wird damit selbst zum Problem für die Demokratie. Die Regierung muss Kritik aushalten. Und sie kann Kritik, die sie für unberechtigt hält, selbstverständlich – mit Gegenkritik – zurückweisen. Die Möglichkeit freier Kritik an der Ausübung von Staatsgewalt durch staatliche Funktionsträger gehört zur Essenz der Demokratie. Mit der Anprangerung „ständiger Agitation“ gegen die Regierung als angeblich den demokratischen Staat delegitimierend versucht der Verfassungsschutz, oppositionelle Strömungen zu delegitimieren. Solche hoheitlichen Eingriffe in den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung sind mit dem Demokratieprinzip und mit der Meinungsfreiheit unvereinbar.
… Alles vom 24.11.2022 von Dietrich Murswiek bitte lesen auf
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verfassungsschutz-kritik-extremismus-delegitimierung-verfassung-bericht/
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Der Autor ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg im Breisgau.