Schulpflicht

d

Ostern im Dreisamtal bei Freiburg 5,4,2026: Löwenzahn, Kybfelsen, 20 Grad

 

 

Nicht der Pflicht zu genügen: Schulpflicht – Hausunterricht
Bildungspolitische Debatte: Der Staat fordert und verlangt den Schulbesuch aller Kinder. Die AfD würde das gerne ändern
Christian Vollradt

Auf einmal ist die Schulpflicht in aller Munde. Vielleicht nicht in aller, aber vieler. Das Thema führt normalerweise eher eine Nischenexistenz. Die Schulpflicht gibt es nun mal in Deutschland. Schon seit Jahrhunderten, fertig, aus. Dagegen aufzubegehren blieb in aller Regel einem überschaubaren Milieu vorbehalten. Zumeist waren es Familien, die aufgrund ihres ausgeprägten christlichen Glaubens sehr starke Vorbehalte gegen staatlich bestimmte Lehrpläne und Inhalte haben. Schnell wurde den Betreffenden der „Fundamentalisten“-Stempel aufgedrückt. Prominentes Beispiel war der Fall der Familie Romeike, die 2010 politisches Asyl in den Vereinigten Staaten erhielt, weil sie ihre Kinder zu Hause unterrichten wollte (JF 7/10).

Tatsächlich ist die Schulpflicht in Deutschland eine der strengsten weltweit. Unsere Nachbarn in Österreich, Frankreich und Dänemark zum Besipiel sind da wesentlich liberaler. Dort gilt eine Unterrichts- oder Bildungspflicht, die es leichter möglich macht, Kinder auch zu Hause zu unterrichten. Wer das hierzulande macht und der Schulpflicht nicht nachkommt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Es drohen hohe Geldstrafen, in einzelnen Bundesländern sogar Haft. In der überwiegenden Zahl der Fälle betrifft das Phänomen eher chronische Schwänzer. Die meisten faktischen Schulverweigerer haben keine ideologische oder religiöse Motivation dafür, sondern schlicht „keinen Bock“ auf Schule. Hinzu kommen einzelne Fälle nichtintegrierter Einwanderer. Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen die Schulpflicht werden auch verhängt, wenn Familien zum Beispiel für ausgedehnte Reisen eigenmächtig die Sommerferien verlängern.

Doch nun hat das Thema eine neue, eine politische Dimension bekommen. Und das liegt, wie so oft, an einer Alarmstimmung – erzeugt in Reaktion auf Wortmeldungen aus der AfD. Denn die Partei hat in Sachsen-Anhalt mit ihrem umfangreichen Regierungsprogramm jüngst für Furore und Empörung gesorgt. Das 150seitige Papier ist ein Wünsch-dir-was, für dessen Umsetzung eine AfD-Alleinregierung die Mindestvoraussetzung wäre; hinzu kommt, dass einiges gar nicht in die Kompetenzen der Landespolitik fällt. Bildungspolitik dagegen sehr wohl. Im entsprechenden Abschnitt spricht sich die Partei dafür aus, „in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht“ zu schaffen. „Das Recht auf Hausunterricht ist als Elternrecht zu begreifen, die Bildung der Kinder als Pflicht und der Schulbesuch als Angebot, das der Staat vorhalten muss, das die Eltern jedoch nicht zwangsläufig annehmen müssen“, heißt es weiter.

In allen Fragen zu Bildung und Erziehung der Kinder müssen die Eltern das letzte Wort haben, man wende sich gegen sämtliche Versuche staatlicher Einmischung in die Erziehung der Kinder, heißt es bei der AfD. „Da die Schulen immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln, verstehen wir Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen.“ Durch skandalöse Fälle, die aktuell für bundesweites Aufsehen und Empörung sorgen (siehe Seite 7), sieht sich die Partei in ihrer Ansicht bestätigt.

Verfassungsrechtlich ist die Sache derzeit ziemlich klar und eindeutig. Aus Artikel 7 des Grundgesetzes, wonach das Schulwesen unter der alleinigen Aufsicht des Staates steht, leitet sich ein umfassender staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag ab, der in der allgemeinen Schulpflicht konkretisiert wird. Die ist zwar nicht im Grundgesetz festgeschrieben – Bildung ist Ländersache –, wohl aber in den Landsgesetzen; und in einigen Bundesländern steht sie sogar in der Verfassung. Nur in besonderen Einzelfällen gestatten die zuständigen Schulbehörden Ausnahmen, beispielsweise für Kinder von Schaustellern oder in Fällen schwerer Erkrankungen.

Bereits im September 1717 hatte König Friedrich Wilhelm I., der legendäre „Soldatenkönig“, in Preußen die allgemeine Schulpflicht für Kinder von 5 bis 12 Jahren eingeführt, um „gute Christen und Untertanen“ zu erziehen. Andere Staaten folgten dem Beispiel später. Die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Erfolge Deutschlands im 19. Jahrhundert gründen auch auf diesen bildungspolitischen Fortschritten. Doch die Schul- anstelle der Unterrichtspflicht wurde im Deutschen Reich erstmals 1919 in der Weimarer Verfassung umgesetzt.

„Der Staat ist bei Bildung vertragsbrüchig geworden“
Dass die allgemeine Schulpflicht das im Grundgesetz verankerte elterliche Erziehungsrecht beschränkt, ist laut Bundesverfassungsgericht zulässig. Denn der staatliche Erziehungsauftrag diene nicht nur dazu, Wissen zu vermitteln, sondern auch dass sich Kinder frei zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln können. Durch den gemeinsamen Schulbesuch sollten Kinder zu verantwortlichen Staatsbürgern in einer pluralistischen Gesellschaft werden. So könne „soziale Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung eingeübt werden“.

Sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte 2006 fest, dass die deutsche Schulbesuchspflicht mit europäischem Recht und der Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Zuletzt bestätigte Karlsruhe 2014 seine Haltung zur Bedeutung der Schulpflicht und unterstrich, dass auch die strafrechtliche Sanktionierung in einigen Bundesländern bei dauernder Entziehung der Kinder von der Schulpflicht rechtens sei.

Aber sogar ausgesprochen AfD-kritische Medienberichte gestehen der Partei zu, sie benenne bei ihrem aktuellen Vorstoß gegen die Schulpflicht ein reales Problem, das nicht zu leugnen ist: nämlich dass im deutschen Schulsystem einiges im argen liegt. Das fängt an bei maroden Gebäuden, geht über permanenten Unterrichtsausfall und Lehrermangel und endet beim schlechten Abschneiden in internationalen Vergleichsstudien. Ganz zu schweigen von – je nach Schulform und Einzugsgebiet – einem hohen Anteil von Kindern ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in den Klassen.

Lehrerverbände und -gewerkschaften reagieren auf die Mängelliste in der Regel mit der Forderung, mehr Geld in die Schulen zu pumpen und die Zahl der Stellen zu erhöhen. Doch auch einzelne Pädagogen stellen mittlerweile das starre deutsche System grundsätzlich in Frage. Die Süddeutsche Zeitung zitierte jüngst Stefan Ruppaner, ehemaliger Leiter einer Gemeinschafts-, sprich Gesamtschule in Baden-Württemberg. Der grenzte sich zwar aus naheliegenden Gründen ausdrücklich von der AfD und ihren Forderungen ab, meinte aber: „Im Prinzip ist die Forderung nach mehr Homeschooling nicht ganz dumm.“ Sinnvoll sei dies beispielsweise in ländlichen Regionen, damit Kinder nicht ständig für weite Strecken viel Zeit im Schulbus verbringen müssten. Den Rahmen des Unterrichts allerdings müsse weiterhin die Schule vorgeben, ist der Pädagoge überzeugt.

Als die AfD im Brandenburger Landtag zu Jahresbeginn den Antrag stellte, die Landesregierung solle sich für eine Grundgesetzänderung einsetzen, um die allgemeine Schulpflicht durch eine „Bildungspflicht“ zu ersetzen, wurde dies mit den Stimmen von SPD, CDU und BSW abgelehnt. Zur Begründung des Vorstoßes argumentierte der bildungspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Dennis Hohloch, in der Debatte, der Staat sei in der Bildungspolitik „vertragsbrüchig“ geworden. Denn die allgemeine Schulpflicht sei ursprünglich mit der staatlichen Garantie verbunden gewesen, „gute Bildungschancen zu gewährleisten, eine qualitativ hochwertige Bildung abzudecken“. Da diese Verpflichtung nicht mehr eingehalten werde, sei auch die Schulpflicht im klassischen Sinne hinfällig, meinte Hohloch, der selbst als Lehrer tätig war.

Gegner der AfD sehen in dieser Argumentation indes ein Indiz dafür, dass es der Partei nur darum gehe, staatliche Autorität zu „delegitimieren“. Mit dem Thema Schule gelinge es, „den Beifall Unzufriedener zu finden“, meinte der Bochumer Bildungsforscher Joachim Scholz gegenüber der Süddeutschen. Jeder habe schließlich irgendwann einmal unter der Einrichtung gelitten, die positiven Seiten würden „durch Polemik verdeckt“. Historisch sei die Regelschule ein Erfolgsmodell, das nicht abgeschafft gehöre, sondern nur reformiert werden müsse, ist Scholz überzeugt.

Ob oder wie nachhaltig sich eine von der AfD wahrgenommene oder behauptete linke Ideologisierung durch die Schulen tatsächlich bei deren Absolventen auswirkt, bleibt unklar. Ein Indiz spricht zumindest dagegen: Bei der vorigen Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hatten jüngere Wähler – also diejenigen, deren Schulbesuch noch nicht so lange zurückliegt – ihr Kreuz deutlich häufiger bei der AfD und somit rechts der Mitte gemacht als die Wähler im gesamten Altersdurchschnitt.

Ungewiss ist zudem, wie viele Eltern überhaupt von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, ihre Kinder zu Hause selbst zu unterrichten, wenn sie denn eines Tages tatsächlich die rechtliche Möglichkeit dazu hätten. „Homeschooling“ dürfte die meisten an jene Zeit während der Covid-Pandemie erinnern, als kein Präsenzunterricht stattfand; als der Besuch der Schule also untersagt war – und keine Pflicht. Den meisten ist diese Phase nicht in bester Erinnerung. Und gerade die AfD machte sich zum parlamentarischen Sprachrohr jener Kritiker, denen diese mit zahlreichen Einschränkungen und im nachhinein zuweilen stark übertrieben wirkenden Verbote zu weit gingen.

Zumal der Landesverband Sachsen-Anhalt in seinem Regierungsprogramm die Wahlfreiheit der Eltern an Bedingungen knüpft: Der Hausunterricht müsse „die gleichen Qualitätsstandards erfüllen wie der Schulunterricht“. Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, „müssen zur Kontrolle des Lernfortschritts halbjährlich zentrale Prüfungen ablegen“, so die AfD. Und weiter heißt es: „Bleibt ein Kind zurück, muss es wieder an die Schule.“

Die Praxisfrage stellt sich unterdessen schon zu einem früheren Zeitpunkt. Denn die Schulpflicht abzuschaffen und durch eine „Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht“ nach österreichischem Vorbild zu ersetzen, dürfte für die Partei schwer zu erreichen sein, selbst wenn sie die nächste Landesregierung nach der Wahl im Herbst allein stellen könnte. Sachsen-Anhalt gehört zu den Bundesländern, in denen die Schulpflicht in der Landesverfassung verankert ist. Um die zu ändern, bräuchte die AfD eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Trotz der Höhenflüge in den Umfragen ist die Partei davon noch weit entfernt.
… Alles vom 24.4.2026 von Christian Vollradt bitte lesen in der JF 18/26, Seite 6