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Big Data contra Daten- und Persönlichkeitsschutz ?
….
Durch die Pastoralkonstitution des II. Vatikanischen Konzils „Gaudium et spes“ wurde bereits 1965 folgendes festgestellt:
„Der Mensch, als Ebenbild Gottes, darf nicht zum Gegenstand und Mittel staatlicher, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Prozesse erniedrigt werden, denn die Ordnung der Dinge muss der Ordnung der Person dienstbar sein und nicht umgekehrt.33“
Dies muss auch im digitalen Zeitalter gelten.
VI. Schluss
Bei der Umsetzung von Big Data in der Endphase sind auch die Gedanken nicht mehr frei. Der Mensch wird berechenbar und je nach Bewertung als Sicherheitsrisiko, Gesundheitsrisiko, Arbeitsprozessrisiko, Kreditrisiko, ja als Risiko für seine Mitmenschen und seine Umgebung eingestuft. Bei richtiger Einschätzung der Menschheit kann davon ausgegangen werden, dass es eines Tages wieder staatliche Stellen oder kommerzielle Einrichtungen geben wird, die dann zu einer „Selektion“ der Risiken schreiten werden. Die Gefahr besteht jedenfalls !
Gerhard Hammer, Rechtsanwalt und Ordensdatenschutzbeauftragter
1.9.2014
https://www.erzbistum-muenchen.de/cms-media/media-28751520.pdf
BIG DATA
Byung-Chul Han, Im Visier der smarten Macht, FAS vom 08.06.2014, S. 36
im-visier-der-smarten-macht.pdf (70 k)
Im-Visier-der-smarten-Macht2014
