Das marktwirtschaftliche Prinzip, auf dem das seit 1950 das deutsche Wirtschaftswunder gründet, läßt sich als Gleichung so formulieren: „Preiswerte Energie plus KnowHow ergibt konkurrenzfähige Produkte ‚Made in Germany’“. Diese Gleichung gilt nicht mehr, das „Made in Germany“ wird immer weniger nachgefragt.
.
Zunächst zur „Preiswerten Energie“:
Der Import preiswerter Energie durch die Pipeline Nordstream2 wurde nach russischen Einmarsch in die Ukraine durch die deutsche Regierung beendet. Dies ist Realität unter Historikern. Es liegt im Ermessen von Berlin, die Pipeline zu reparieren und die Gaslieferungen mit Russland wieder aufzunehmen.
Gegen die Sprengung der Pipeline (Vorbereitung wie Durchführung) hat die deutsche Regierung nichts unternommen. So wird statt billiges russisches Erdgas nun teures und durch Fracking und Transport CO2-belastetes NLG-Gas aus den USA importiert.
Der frühere Energiemix mit Kernkraft ist durch Abkoppeln von der AKW-Technologie aufgegeben worden. Obwohl eine einseitig auf Photovoltaik und Windkraft basierende Energieversorgung ein Industrieland nicht bedienen kann. Die Folge: In der Gleichung „Energie + KnowHow = Made in Germany“ bricht die Energie-Voraussetzung weg und damit ist sie wertlos.
.
Nun zum „KnowHow“
Um Technologie industriell zu entwickeln und nutzen, braucht es das KnowHow von Arbeitnehmern (Angestellte, Facharbeiter, Ingenieure usw.) und Arbeitgebern (Handwerksmeister, Unternehmer, Manager), das dezentral vor allem von mittelständischen Unternehmen angestoßen wird.
Vorausssetzung sind Bildungssystem und Freiheit. Individuelle Freiheit der Unternehmer, ihre Ideen für Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und zu realisieren. Sei es in mittelständischen Unternehmen oder Konzern-Sparten.
Individuelle Freiheit der Schüler , sich in einem Schulsystem zu bilden.
Individuelle Freiheit der Azubis, Handwerker, Facharbeiter und Ingenieure, sich intrinsisch motiviert im Betrieb einzubringen
Freiheit ist die Basis. Freiheit als Abwehrrecht des Bürgers gegen den übergriffigen Staat, das jeder Bürger qua Geburt besitzt und das ihm im Grundgesetz garantiert ist. Dabei ist das Grundrecht auf Meinungsfreiheit die Königin unter den Freiheitsrechten. Die eigene Meinung geht dem eigenen Tun (oder auch Unterlassen) voraus.
Dieser Freiheitsbegriff wurde durch das Klima-Urteil vom 24.3.2021 abrupt und brutal geändert. Aus der ehemals individuellen Freiheit des Bürgers wurde ein knappes Gut, das vom Staat verwaltet, okkupiert, berechnet und zugeteilt wird. Die Freiheit steht seither unter dem Vorbehalt der Klimaneutralität – „Freiheit als Emissionskontingent“ (Ulrich Vosgerau in (1)).
https://www.youtube.com/watch?v=xIBzjY91hNM
Mit dem Klima-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung zur Klimaneutralität als Staatsziel nachträglich zum verbindlichen Verfassungsrecht erklärt: Seit dem Eintrag im Grundgesetz ist jede deutsche Regierungspolitik verpflichtet, alles unter Klimavorbehalt zu stellen. „Heute gibt es so viel Mobilität, morgen weniger. Heute noch Gasheizung, morgen Sanierungszwang. Heute Industrieproduktion, morgen CO₂-Budget erschöpft. Der Bürger ist nicht mehr primär frei, sondern steht unter dem Vorbehalt staatlich definierter Klimaziele“.
Die Freiheit des Bürgers wird ihm nicht aberkannt, sie wird nur von der Obrigkeit bewirtschaftet. Die links-woken Klimawandelgläubigen machen aus dem Bürger als Besitzer von Grundrechten den Bürger als CO2-Verursacher, der nach ihrer Ideologie gemäß für den menschengemachten Erdüberhitzung verantwortlich ist. Der Bürger lebt nicht mehr frei, sondern IPCC-abhängig, da jede alltägliche Freiheitsausübung klimapolitisch unter Verdacht gerät. Der Bürger lebt in keinem Rechtsstaat mehr: „Denn im Rechtsstaat ist Freiheit nicht die Ausnahme, sondern die Regel“
.
Die Freiheit durch Tilgung des Klima-Urteils wieder herstellen – aber wie?
Nach dem Widerruf des „Katastrophen-Szenario RCP 8.5“ durch den Weltklimarat IPCC hat das Klima-Urteil seine Basis bzw. Berechtigung verloren und muß rückgängig gemacht werden. Das Klima-Urteil war eine Staatszielbestimmung, die der Bundestag ohne Sondervotum und ohne mündliche Verhandlung gefasst hat, was ebenfalls ein Skandal ist. Eine mündliche Verhandlung hätte nämlich aufgezeigt, wie völlig einseitig die Informationen und Ansichten gewesen sind.
Um den Klimaschutzbeschluss rückgängig zu machen, müssen Bundestag und Bundesrat mit zwei Drittel Mehrheit jeweils das Grundgesetz ändern, den 20a ändern und eine Klarstellung hereinschreiben, dass das Klima-Urteil so nicht mehr gilt. Dazu ist die Regierung Merz/Klingbeil aber nicht imstande. Es bleibt also beim „weiter so“ und somit auch zu der lähmenden Beschneidung der Freiheit.
.
Freiheit motiviert. Freiheitsentzug hingegen lähmt …:
– Die Hausbesitzer, deren Immobilie plötzlich zum Sanierungsfall wird.
– Die mittelständischen Unternehmer, die nicht mehr frei investieren können und in die Insolvenz gehen.
– Die Industrie, die die Produktion ins Ausland verlagert, da die Energiekosten und Klimarestriktionen rund um das CO2-Budget freies Wirtschaften unmöglich machen. Die Deindustrialisierung ist in vollem Gange.
– Die jungen Deutschen mit KnowHow: Sie verlassen Deutschland, um ihre innovativen Ideen im Ausland frei verwirklichen zu können
– Die Kapitalanleger: Die Kapitalflucht in ausländische Märkte hat längst eingesetzt. Und im Gegenzug investiert das Ausland immer weniger in Deutschland.
– Die Jugend: Das Schulsystem ist marode. Schüler demotiviert. 1,2 Millionen junge Menschen zwischen 15 und 29 Jahren leben laut UNICEF außererhalb des Schul-, Bildungs und -Berufsystems, also „ausgeschlossen“ im wahrsten Sinne des Wortes. Sie geben vor, keinen Bock zu haben – nur um zu vertuschen, daß sie sich nicht frei fühlen.
.
Eine Gesellschaft, die das zuläßt, hat verloren und den Niedergang akzeptiert.
Fazit: Die Gleichung „Preiswerte Energie plus KnowHow ergibt konkurrenzfähige Produkte Made in Germany“ hat ausgedient. Energie zu teuer. Unfreiheit läßt das Knowhow (Intelligenz, Leistungsbereitschaft) auswandern. Made in Germany ist nicht mehr wettbewerbsfähig. Der wirtschaftliche, gesellschaftliche wie auch kulturelle Niedergang schreitet im steten „weiter so“ voran. Pessimismus , Resignation und und Eskapismus.
31..5.2026
Dieser Beitrag wurde ohne KI geschrieben.
.
Ende von Beitrag „Energie + KnowHow = Made in Germany“
==============================================================
Beginn von Anlagen (1) – (2)
.
.
(1) Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts: Freiheit unter CO₂-Vorbehalt
von Holger Douglas mit Ulrich Vosgerau
Klimaneutralität“ ist nicht nur Regierungsprogramm, sondern Verfassungsziel. Der Sprengsatz im Klimabeschluss des Verfassungsgerichts liegt nicht in der Klimapolitik. Er liegt tiefer: Es geht um das Verständnis von Freiheit und Verantwortung. Der Bürger steht unter dem Vorbehalt staatlich definierter Klimaziele.
…
Der skandalöse Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts ist zu einer Art „Überverfassungsrecht“ geworden, das Freiheitsrechte, Industriepolitik und Energieversorgung unter einen Klimavorbehalt stellt. Das führt im Gespräch mit dem TE-Wecker Staatsrechtler Prof. Ulrich Vosgerau aus und weist darauf hin, dass neue Klimaklagen von Aktivisten, Umweltverbänden und der Deutschen Umwelthilfe den Druck auf Politik und Wirtschaft weiter erhöhen. Vosgerau sieht darin nicht nur eine juristische Fehlentwicklung, sondern eine Gefahr für den Industriestandort Deutschland. Fatal gerade in einer Zeit, in der billige, jederzeit verfügbare Energie zur Überlebensfrage wird.
Eine sogenannte „Klimaneutralität“ ist bekanntlich nicht mehr nur Regierungsprogramm, sondern Verfassungsziel. Deutschland muss bis zum Jahr 2045 faktisch emissionsfrei werden. Vosgerau: „Das ist jetzt eine zusätzliche grundgesetzliche Vorschrift und die stünde dem Bundesverfassungsgericht im Wege, selbst wenn das Gericht sich noch mal besonnen hätte und die Absicht gefasst hätte, den Klimaschutzbeschluss gründlich zu revidieren.“ Eine Änderung ist jedenfalls sehr viel schwerer geworden, weil das Gericht dann auch den 143h GG überwinden müsste. Das ist eben die Schwierigkeit. Vosgerau: „Die Lage ist total verfahren.“
Der eigentliche Sprengsatz im Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts liegt nicht allein in der Klimapolitik. Er liegt tiefer. Es geht um das Verständnis von Freiheit im Staat. Nach klassischem Verfassungsverständnis ist Freiheit zuerst ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Der Bürger muss seine Freiheit nicht begründen. Der Staat muss begründen, wenn er sie einschränkt. Das ist der Kern des freiheitlichen Rechtsstaats.
Genau diese Ordnung wird nach der Kritik von Ulrich Vosgerau durch den Klimabeschluss verschoben. Freiheit erscheint nicht mehr als ursprüngliches Recht des Bürgers, sondern als ein knappes Gut, das von staatlichen Stellen verwaltet, berechnet und zugeteilt werden kann. Heute gibt es so viel Mobilität, morgen weniger. Heute noch Gasheizung, morgen Sanierungszwang. Heute Industrieproduktion, morgen CO₂-Budget erschöpft. Der Bürger ist nicht mehr primär frei, sondern steht unter dem Vorbehalt staatlich definierter Klimaziele.
Entscheidend: Der Klimaschutzbeschluss macht aus Freiheit eine Art Emissionskontingent. Jede alltägliche Freiheitsausübung wird plötzlich klimapolitisch verdächtig: Autofahren, Heizen, Wohnen, Reisen, Produzieren, Bauen, Arbeiten. Doch fast alles menschliche Handeln ist mit Energieverbrauch verbunden. Und Energieverbrauch ist in einer Industriegesellschaft meistens mit Emissionen, Kosten, Infrastruktur und staatlicher Regulierung verknüpft. Wenn nun der Staat sagt: Diese Emissionen sind nicht nur politisch unerwünscht, sondern verfassungsrechtlich problematisch, dann verändert sich die ganze Lage.
Dann steht nicht mehr der einzelne Eingriff zur Debatte. Dann steht das gesamte Leben unter einem Vorbehalt. Der Bürger lebt, wohnt, fährt und arbeitet nur noch innerhalb eines Rahmens, den Politik, Verwaltung und Gerichte jederzeit enger ziehen können. Die Freiheit wird nicht abgeschafft, aber sie wird „bewirtschaftet“. Sie wird vermessen, bilanziert, kontingentiert und mit Fristen versehen. Aus dem Bürger als Grundrechtsträger wird der Bürger als CO₂-Verursacher
.
Vosgerau beschreibt diese Entwicklung als kompletten Bruch mit der klassischen Idee des Rechtsstaats. Denn im Rechtsstaat ist Freiheit nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Der Staat darf eingreifen, aber er braucht dafür konkrete Gründe, klare Gesetze und verhältnismäßige Mittel. Der Klimabeschluss dreht diese Logik um. Er konstruiert ein übergeordnetes Klimaschutzziel, das auf alle Freiheitsrechte ausstrahlt. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel formuliert, wird ein mächtiger Hebel gegen nahezu jede Form moderner Lebensführung.
Das klingt zunächst abstrakt, wird aber im Alltag sehr konkret. Das merken bereits Hausbesitzer: Wer ein Haus besitzt, kann erleben, dass sein Eigentum plötzlich nicht mehr nur Eigentum ist, sondern ein Sanierungsfall im Namen des Klimas. Eine funktionierende Heizung wird nicht mehr danach bewertet, ob sie Wärme liefert, bezahlbar ist und sicher arbeitet, sondern danach, ob sie in ein staatliches Transformationsziel passt. Das eigene Haus, für viele Menschen die wichtigste Vermögensanlage ihres Lebens, gerät unter politischen Änderungsvorbehalt.
Ähnlich bei der Mobilität. Das Auto war jahrzehntelang ein Symbol individueller Freiheit: fahren, wann man will, wohin man will, unabhängig von Fahrplänen und politischen Launen. Unter dem Klimavorbehalt wird Mobilität zu einer Frage der Zulässigkeit. Welche Antriebe sind noch erlaubt? Welche Strecken gelten als vermeidbar? Welche Kosten werden politisch auferlegt? Welche Verbote kommen morgen? Freiheit wird damit nicht offen gestrichen, sondern über Preise, Vorschriften, Förderprogramme, Grenzwerte und Verbote langsam umgebaut.
Noch dramatischer ist die Lage für die Industrie. Produktion ist immer Energieumwandlung. Stahl, Chemie, Maschinenbau, Glas, Zement, Papier, Automobilbau, Rechenzentren – all das braucht gewaltige Mengen Energie, und zwar nicht irgendwann, sondern zuverlässig. Wenn industrielle Tätigkeit unter Klimavorbehalt gestellt wird, steht die materielle Basis des Landes zur Disposition. Dann geht es nicht mehr nur um CO₂-Zahlen, sondern um Arbeitsplätze, Wertschöpfung, Steuereinnahmen, technologische Souveränität und soziale Stabilität.
Der Unsinnsbegriff „CO₂-Budget“ spielt dabei eine zentrale Rolle. Dahinter steht die Ideologie, es gebe nur noch eine bestimmte Menge Kohlendioxid, die Deutschland oder die Welt ausstoßen dürfe, bevor bestimmte Klimaziele verletzt würden. Dieses Budget wird dann gedanklich über Jahre und Generationen verteilt. Wer heute mehr verbraucht, nimmt angeblich den künftigen Generationen Freiheit weg. Politisch hoch brisant: Denn sobald Freiheit in ein Budget übersetzt wird, kann sie auch wie ein Budget verwaltet werden. Dann entscheidet nicht mehr zuerst der Bürger über sein Leben, sondern der Staat über die verbleibende Restmenge zulässiger Freiheit. Begriffe wie Kohlenstoffkreislauf und ähnliche spielen in dieser Ideologie keine Rolle mehr.
„Bewirtschaftung“ kennt man aus Mangellagen: Lebensmittelkarten, Bezugsscheine, Zuteilungen, Rationen. In der Klimapolitik wird diese Logik nicht offen so genannt, aber sie wirkt ähnlich. Es gibt ein knappes Gut, eben jene angeblich verbleibende Emissionen. Es gibt eine staatliche Stelle, die Ziele definiert. Es gibt Gerichte, die diese Ziele verfassungsrechtlich absichern. Und es gibt Bürger und Unternehmen, die sich danach zu richten haben.
Das Neue daran ist, dass diese Bewirtschaftung nicht mehr als Ausnahme in einer Krise erscheint, sondern als Dauerzustand. Der Klimanotstand endet nicht. Die CO₂-Ziele laufen über Jahrzehnte. Jede Regierung erbt neue Verschärfungen. Jede Entschärfung kann beklagt werden. Sogenannte Umweltverbände und „Aktivisten“ erhalten damit ein mächtiges Instrument, Politik über Gerichte zu erzwingen. Der demokratische Gesetzgeber wird nicht ausgeschaltet, aber er wird unter Druck gesetzt. Er darf noch entscheiden, aber nur innerhalb eines Korridors, den Gerichte, Klimaziele und angebliche „internationale Verpflichtungen“ immer enger ziehen.
Damit verändert sich auch das Menschenbild. Der Bürger ist nicht mehr der freie, eigenverantwortliche Träger von Rechten, sondern ein Risikofaktor. Sein Konsum, seine Heizung, sein Auto, sein Flug, seine Wohnung, sein Arbeitsplatz — alles wird zum Teil eines klimapolitischen Problems. Diese Sichtweise erzeugt Misstrauen gegen normale Lebensführung. Nicht der Staat muss sich rechtfertigen, wenn er eingreift; der Bürger muss sich zunehmend rechtfertigen, wenn er lebt wie bisher.
Im Klimabeschluss werden ausgerechnet die noch nicht Geborenen als Argument genutzt, um die Freiheit der heute Lebenden einzuschränken. Ihre mutmaßlichen Ansprüche werden politisch interpretiert und juristisch gegen die Gegenwart gewendet.
Das wirft – so Vosgerau weiter – eine entscheidende Frage auf: Warum gilt diese Logik fast ausschließlich beim Klimaschutz? Warum werden künftige Generationen nicht mit derselben Schärfe gegen Staatsverschuldung verteidigt? Warum nicht gegen den Verfall der Infrastruktur? Warum nicht gegen Bildungsmängel, Energieknappheit, Deindustrialisierung oder eine ruinierte wirtschaftliche Basis? Wenn die Rechte der Zukunft wirklich Maßstab sein sollen, dann müsste auch gefragt werden, ob ein Land ohne bezahlbare Energie, ohne Industrie, ohne sichere Arbeitsplätze und ohne technologischen Anschluss den kommenden Generationen nicht mindestens ebenso schadet.
… Alles vom 30.5.2026 von Holger Douglas und Ulrich Vosgerau bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/klima-beschluss-brandbeschleuniger-freiheit/
.
Einige Kommentare:
Das BVerfG war einmal die am stärksten geachtete Institution der Bundesrepublik. Heute ist es nur noch eine Affirmationsinstanz für staatliche Willkür, wie die Corona-Panik-Pandemie gezeigt hat. Es ist gefährlich, einer politisierten und ideologisch verbohrten Richterschaft zu viel Macht einzuräumen. Die übergeschnappten Paragrafenreiter maßen sich an, Politik zu machen, ohne ein Mandat dafür zu haben. Es wird Zeit, dass diese Institution entmachtet wird. Es wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, mit Hilfe einer qualifizierten Mehrheit im Bundestag solch absurde und übergriffige Urteile rückgängig zu machen, um den Willen des Souveräns nicht von den Launen von Juristen abhängig zu machen, die sich sogar weigern, Sachkunde in Bezug auf ihren Entscheidungsgegenstand zu erlangen. Juergen P. Schneider
.
die Unfreiheit wünschen sich die jungen Leute, die den Privilegierten aus der saturierten Wohlstandsecke folgen. Sie können sich nicht vorstellen, wie schwer es ist, Freiheit zurück zu erkämpfen. Denn der Opa, die Oma, die unsere heutige Freiheit erkämpften sind (böse) alte, weiße Männer und Frauen, gierige Rentner etc. humerd
.
Ich bin immer wieder erstaunt, was im Roman „Hinter der Zukunft“ bereits vorhergesagt ist. Hier: das persönliche CO2-Lebensbudget, das jeder im Alter von 6 Jahren erhält. Damit wird absolut alles verrechnet, wie im Artikel beschrieben.
Was vielen auch heute noch nicht bewusst ist: die Kombination von biometrischer ID, CO2-Budget und digitalem Zentralbankgeld ist der ultimative Kerker unserer Freiheit. Ist das einmal eingeführt, so gibt es kein Entkommen mehr. Der finale Kampf hat bereits begonnen. allesunterDenTisch
.
Im Klimabeschluss werden ausgerechnet die noch nicht Geborenen als Argument genutzt, um die Freiheit der heute Lebenden einzuschränken. Ihre mutmaßlichen Ansprüche werden politisch interpretiert und juristisch gegen die Gegenwart gewendet. Wenn ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichts auf falschen Grundlage beruht, geltendes Recht gebrochen wird, dies dem Gericht bekannt ist, was hindert die Regierten daran, den Beschluß einfach zu ignorieren, die rechtswidrige Änderung des Grundgesetzes eingeschlossen? Die Fragen von Vosgerau am Ende des Beitrags belegen eindrucksvoll den Mißbrauch. Es ist nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ideologischen Quark in Beschlüsse zu fassen und unsinnige Klimaziele über das Grundgesetz zu stellen. Sind die Bürger bekloppt und lassen sich dieses bieten?
Wo sind die Verfassungsrechtler und Professoren, die auch zum Sondervermögen geschwiegen haben, sich weggeduckt haben? Es ist eine Schande, wie das Grundgesetz pervertiert wird. Ja, ich wurde im Examen noch von einem Richter des Bundesverfassungsgerichts – der alten Garde – geprüft. Warum macht ihr uns kaputt?… Alf
.
„Der Staat darf eingreifen, aber er braucht dafür konkrete Gründe, klare Gesetze und verhältnsmäßige Mittel. Der Klimabeschluss dreht diese Logik um … Aus dem Bürger als Grundrechtsträger wird der Bürger als CO₂-Verursacher.“ Sprich: Der Bürger wird kriminalisiert. Der Klimabeschluß ist keine einfache „Umkehrung der Logik“. Er ist die Grundlage für 15-Minuten-Städte. Er ist Gulag-Logistik im Lyssenko Style. Judith Panther
.
Wenn ich all das heutige altparteipolitische und GG-juristische Elend am hören bin, dann bin ich überzeugt davon, dass vor allem wir sogenannte 1. und 2. Nachkriegsgenerationen jene Generationen sein werden, die hier noch den Wohlstand und die Freiheit(en) erleben durften/konnten. Alle später und heute Geborenen werden Dank dem grümwokelinken Berlin und Leyen’schen EU-Brüssel ein Deutschland erleben werden dessen Wohlstand und Freiheit(en) im Niedergang ist und dessen jüdischisch-christliche Bevölkerung und deutsche Kultur durch eine Umvplkung und Islamisierung abgeschafft wird. Wäre ich heute 20 oder 30 Jahre alt, würde ich wohl auch ich nicht nur dieses Deutschland des Niedergangs, sondern auch dieses EUropa des Niedergangs verlassen würden. Manred_Hbg
.
Seit dem Klimabeschluss sind bürgerliche Grundrechte unter Vorbehalt gestellt und deshalb hat Artikel 20a im GG nichts zu suchen. Um so mehr, als das Narrativ von der Schädlichkeit des CO2 und eines anthropogenen Klimawandels längst als globalistische Lüge entlarvt ist. Es geht in Wirklichkeit um Herrschaft, also Einschränkung individueller bürgerlicher Freiheit, um Abzocke und Umverteilung. Wenn es im Ermessen von Regierung und (kooperierenden) Richtern liegt, Grundrechte einzuschränken, können sich die Bürger juristisch kaum noch wehren. Sobald Gewaltenteilung eingeschränkt oder aufgehoben ist, war’s das mit der bürgerlichen Freiheit. Der Klima-Hebel kann jederzeit verschärft und im schlimmsten Fall bis zur Diktatur umgelegt werden. Den meisten Bürgern ist wegen einschlägiger Propaganda leider noch immer nicht klar, was da abläuft. Freigeistiger
.
Das Klimaurteil ist nicht nur ein Fehlurteil. Es ist Verfassungsbruch, weil das Gericht sich die Kompetenz des Gesetzgebers angemaßt hat. Den Herrschenden, also den Oligarchien der Blockparteien von der Linken bis zur CDU/CSU, gefällt das Urteil ungeachtet seiner Verfassungswidrigkeit, weil es ihren Marsch in den Obrigkeitsstaat unterstützt. Andernfalls hätten sie längst etwas gegen dieses Urteil getan. Dieser Angriff auf die Verfassung, ein Staatsstreich von oben, ist bedenklich und gefährlich. Diejenigen, die die Verfassung verteidigen müssten, bauen sie ab. Marcel Seiler
Ende Kommentare
(2) Klimabeschluss als Brandbeschleuniger: Deutschland juristisch deindustrialisieren
Der skandalöse Klimabeschluß des Bundesverfassungsgerichtes ist zu einer Art „Überverfassungsrecht“ geworden, das Freiheitsrechte, Industriepolitik und Energieversorgung unter einen Klimavorbehalt stellt. Das führt im Gespräch mit dem TE Wecker Staatsrechtler Prof. Ulrich Vosgerau aus und weist darauf hin, daß neue Klimaklagen von Aktivisten, Umweltverbänden und der Deutschen Umwelthilfe den Druck auf Politik und Wirtschaft weiter erhöhen.
https://www.youtube.com/watch?v=xIBzjY91hNM
Vosgerau sieht darin nicht nur eine juristische Fehlentwicklung, sondern eine Gefahr für den Industriestandort Deutschland. Fatal gerade in einer Zeit, in der billige, jederzeit verfügbare Energie zur Überlebensfrage wird.
… Alles vom 30.5.2026 von Holger Douglas mit Ulrich Vosgerau bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/podcast/te-wecker-am-30-mai-2026/
Kommentare:
Das ist ein grüner Coup : Die Selbstzerstörung der Bundesrepublik Deutschland in die Verfassung hineinzuschreiben. Weil dieses nicht mehr geändert werden kann ist damit die Bundesrepublik am Ende 2MMWW
.
Hat sich das Bundesverfassungsgericht inzwischen so verhalten wie ein Kirchengericht zur Zeit der Hexenverfolgung? Mit Recht hat das für mich nichts mehr zu tun – mit Zerstörung sehr wohl. Unendlich traurig, was aus diesem Land geworden ist joram
.
Das sagt einem die Logik seit 2011: Energie weg = Industrie weg. „Klima“ war nur der Vorwand und diente als ideologischer Deindustrialisierungs-Beschleuniger. Um die durch die Deindustrialisierung entgangenen Steuereinnahmen zu kompensieren wurde die CO2 Steuer erfunden. cleocle
Ende Kommentare
.