Mit dem Klima-Urteil vom 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung nachträglich zum verbindlichen Verfassungsrecht erklärt: Die deutsche Politik wird verpflichtet, in Zukunft mit einem CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen auszukommen – eine fast unvorstellbar große Einschränkung für Volkswirtschaft (Konkurrenzfähigkeit), Bürger (Steuern) und Gesellschaft insgesamt (Freiheit).
Dazu der Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek in der FAZ (siehe unten): „Das ist eine dramatische Einschränkung, die für Wirtschaftsunternehmen und Bürger gigantische Anstrengungen und Kosten mit sich bringen wird. Für andere Staaten gibt es solche Einschränkungen nicht. Für Deutschland bedeutet es einschneidende Wettbewerbsnachteile, während die deutschen Anstrengungen für den Klimaschutz praktisch nichts bringen.“
96% des CO2 sind von Natur und 4% vom Menschen. Ca. 2,4% des menschengemachten CO2 weltweit entfällt auf Deutschland. Auch die De-Industrialisierung Deutschlands hätte einen kaum messbaren Einfluss auf den Welt-CO2-Ausstoß.
Mit diesem Urteil des BVerfG haben sich die Exekutive und Judikative zur Legislative gewandelt. Wo Gesetze doch im Bundestag gemacht werden sollten und nicht am BVerfG.
Jetzt, wo die Parteien alle drei staatlichen Gewalten zu kontrollieren scheinen, zeigt sich die Schwäche unserer Verfassung: Die Gewaltenteilung ist nicht krisensicher gefestigt und die Möglichkeiten zur demokratische Direktlegitimation (Bürgerentscheide wie in der Schweiz) sind nicht gegeben.
Es sind die höchsten Verfassungsschützer am BVerfG, die Verfassungsrecht brechen. Die GroKo unter Kanzlerin Merkel hat die Verfassungsrichter so ausgesucht, dass diese gleichgeschaltet zu entscheiden. Wo bleibt da die richterliche Unabhängigkeit?
Ein bedenkliches Signal für die Bürger: Wenn das BVerfG die Verfassung nicht schützt, wer dann? Empörend auch, dass dies die sog. Eliten und Intelligenz nicht stört.
Warum klagt keiner der Betroffenen, dass die durch das Klima-Urteil bewirkten Einschränkungen seine natürlichen Lebensgrundlagen so weit beschneiden, dass nicht nur er, sondern die ganze Gesellschaft dramatisch verarmen werden?
Aber es hilft nicht, ständig das gesetzwidrige Verhalten der Berliner Regierung bzw. die Kompetenzüberschreitungen des BVerfG anzuprangern. Wie geht es weiter? Wo und was sind die Konsequenzen daraus? Gelten für den „Hochadel“ unsere Gesetze, Vorschriften und Regeln nicht mehr? Wer kontrolliert und schützt uns vor dieser Willkür? Kann man dies noch als demokratischen Rechtsstaat bezeichnen? Gilt nur noch das Recht der Polit-Oberen?
Hat das Grundgesetz ausgedient? Sind Klimawandel und Corona die neue Bibel und das neue Gesetzbuch der Herrschenden? Stehen wir am Beginn der Öko-Diktatur in Deutschland? Gilt an jetzt Klima first – Grundrechte last?
Kann das BVerfG dieses Urteil zurücknehmen bzw. läßt sich das BVerfG zwingen, dieses Urteil zu revidieren?
2.7.2021, Sta
Karlsruhe als Klimaaktivist
Mit dem Klima-Beschluss vom 24. März 2021 macht das Bundesverfassungsgericht
eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung zum verbindlichen Verfassungsrecht. Es macht sich selbst nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf. Das hat es in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts
https://www.faz.net/aktuell/politik/thema/bundesverfassungsgericht
noch nie gegeben.
Der Klima-Beschluss hat so weitreichende Folgen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wie kaum ein anderes Gerichtsurteil zuvor. Das Bundesverfassungsgericht zwingt Regierung und Gesetzgeber, viel schneller als zuvor geplant „Klimaneutralität“ zu erreichen, also aus der Kohlenstoffwirtschaft auszusteigen. Das wird gigantische Anstrengungen und Kosten verursachen und nützt dem Klima nichts, weil die wichtigsten CO2-Emittenten der Welt nicht oder jedenfalls nicht in diesem Tempo mitziehen. Zu befürchten ist, dass ein Großteil der Emissionen – und damit auch die wirtschaftliche Wertschöpfung – ins Ausland verlagert werden. Hätten darüber Regierung und Parlament aus freien Stücken entschieden, dann könnten die Wähler mit ihrer Stimme Beifall oder Ablehnung signalisieren. Aber das Bundesverfassungsgericht lässt der Politik und damit auch den Wählern keine Wahl.
Wie kommt das Gericht dazu? Es behauptet, aus dem Staatsziel Umweltschutz des Grundgesetzes (Artikel 20a) ergebe sich, dass der Staat verpflichtet sei, das Temperaturziel des Pariser Klimaabkommens von 2015 anzustreben, nämlich den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Deshalb sei er verpflichtet sicherzustellen, dass in Deutschland nicht mehr CO2 emittiert wird, als dem aus dem Pariser Abkommen angeblich errechenbaren „Restbudget“ von 6,7 Gigatonnen entspricht. Das ist wenig. Nach den Berechnungen des Bundesverfassungsgerichts wird davon Ende 2030 trotz aller schon unternommenen Anstrengungen zur CO2-Einsparung nur noch ein Rest von ungefähr einer Gigatonne übrig sein, wenn so viel emittiert wird, wie nach dem bisher geltenden Klimaschutzgesetz maximal zulässig war. Nach 2030 wird es in Deutschland ökonomisch ganz düster, wenn nicht vorher noch eine radikale Wende gelingt. Deshalb hat jetzt der Bundestag schon schnell das Klimaschutzgesetz geändert und die zulässigen Emissionsmengen weiter verringert.
… Alles vom 19.7.2021 von Dietrich Murswiek bitte lesen auf
https://www.faz.net/aktuell/politik/einspruch-exklusiv-karlsruhe-als-klimaaktivist-17444835.html
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„Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
überschreitet richterliche Kompetenzen“
Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat den Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März scharf kritisiert. In einem jetzt auf dem Online-Portal „FAZ-Einspruch“ veröffentlichten Beitrag schreibt er: „Mit dem Klima-Beschluss vom 24. März 2021 macht das Bundesverfassungsgericht eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung zum verbindlichen Verfassungsrecht. Es macht sich selbst nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf. Das hat es in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts noch nie gegeben.“ Das Bundesverfassungsgericht habe nämlich, so Murswiek, sehr weitreichende und für die Wirtschaft und die Bürger äußerst kostspielige staatliche Pflichten zur CO2-Begrenzung statuiert.
…
Das Bundesverfassungsgericht, so kritisiert Murswiek, mache nun mit seinem Klima-Beschluss die von den Grünen beantragte, aber vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung in ihrem wesentlichen Inhalt zum geltenden Verfassungsrecht. Damit schwinge sich das Bundesverfassungsgericht selbst zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf und überschreite damit seine richterlichen Kompetenzen.
…. Alles vom 20.7.2021 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/murswiek-klima-beschluss-des-bundesverfassungsgerichts/
Einige Kommentare:
Verfassungsschutz dient jetzt dem Regierungsschutz
Das Bundesverfassungsgericht ist eben mit der Änderung der Verfassung beschäftigt und hat keine Zeit sich um Einschränkung verfassungsmäßiger Bürgerrechte in Coronazeiten zu kümmern. Und der Verfassungsschutz dient jetzt dem Regierungsschutz. Merkel hat sich die Devise von Ulbricht zu eigen gemacht: „Es muß demokratisch aussehen, aber…“
20.7.2021, Ale
Mit diesem Urteil bestimmt das Gericht auch die Richtlinien der Politik
Und zwar in einem sehr engen, von der grünen Agenda bestimmten Rahmen.
Das Gericht bestimmt also in einer Art Staatsstreich, dass ab sofort das Parteiprogramm der Grünen für jede Regierung verbindlich ist.
Ein unerhörter Vorgang, dagegen ist Orbans Politik zutiefst demokratisch.
20.7.2021, W.G.
Politik über die Rechtssprechung machen?
Beim Bundesverfassungsgericht gibt es inzwischen Leute, die suchen sich den richtigen Kläger, schreiben dem eine passende Verfassungsbeschwerde und machen dann Politik über Rechtssprechung, genau wie beim Klimaurteil. Zwecks Details verweise ich auf den Blog von Hadmut Danisch. Das ist nicht anderes als der kalte Putsch eines Verfassungsorgans.
20.7.2021, G.G.
Gehen sie auf die Strasse und befragen sie die Menschen zu diesem Urteil.
Folgendes Ergebnis prophezeie ich:
55% der Menschen können dazu gar nichts sagen oder wissen nichts davon
35% finden das total Super, da Klima gerettet wird und so
5% hoffen, das die Bachelorette die Liebe ihres Lebens findet
5% sehen es sehr kritisch und sind damit nicht einverstanden.
20.7.2021, End
… personelle Besetzung der Richter beim BVerfG
Dieser grün orientierte Beschluss des BVerfG war doch sicher schon von langer Hand vorbereitet. Man schaue sich nur die personelle Besetzung der Richter beim BVerfG an. Als da wären der von Angela Merkel höchstpersönlich auf den Präsidenten Thron gehobene ehemaligen CDU Bundestagsabgeordnete Prof. Stephan Harbarth und die Grüne Prof. Dr. Gabriele Britz.
Aus dieser Nummer wieder heraus zu kommen dürfte schwierig sein.
20.7.2021, DnP
Ende Kommentare
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„Das Bundesverfassungsgericht zaubert eine Verfassungsnorm“
Interview mit dem Verfassungsrechtler Prof Dietrich Murswiek
Mit seinem Klima-Beschluss vom 24. März hat das Bundesverfassungsgericht die deutsche Klima-Politik darauf verpflichtet, künftig mit einem CO2-„Restbudget“ von 6,7 Gigatonnen auszukommen. Das ist eine dramatische Einschränkung, die für Wirtschaftsunternehmen und Bürger gigantische Anstrengungen und Kosten mit sich bringen wird. Für andere Staaten gibt es solche Einschränkungen nicht. Für Deutschland bedeutet es einschneidende Wettbewerbsnachteile, während die deutschen Anstrengungen für den Klimaschutz praktisch nichts bringen. Der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek schreibt in einem Beitrag für das Online-Portal „FAZ-Einspruch“,
https://www.faz.net/aktuell/politik/einspruch-exklusiv-karlsruhe-als-klimaaktivist-17444835.html
dass es für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine rechtliche Grundlage gibt. Im Interview erläutert er seine Argumente
TE: Herr Professor Murswiek, Sie sagen, mit dem Klima-Beschluss habe das Bundesverfassungsgericht seine richterlichen Kompetenzen überschritten. Wie kommen Sie dazu?
Murswiek: Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zwar zum Klimaschutz. Die Umweltschutznorm des Artikels 20a – „Der Staats schützt die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ – verpflichtet zum Schutz gegen jedwede von Menschen verursachte Umweltbeeinträchtigungen, also auch gegen solche, die auf anthropogene Treibhausgasemissionen zurückgehen. Daraus ergibt sich aber kein konkretes Temperaturziel, auf das die Erderwärmung, soweit von Menschen verursacht, begrenzt werden müsste. Deshalb lässt sich aus dem Grundgesetz auch kein CO2-Restbudget ableiteten, das noch maximal für CO2-Emissionen zur Verfügung steht.
TE: Aber genau dies hat das Bundesverfassungsgericht doch gemacht!
Murswiek: Ja, aber nachdem es selbst zuvor festgestellt hat, dass sich ein Temperaturziel aus Artikel 20a nicht ableiten lasse. Und dann macht das Bundesverfassungsgericht etwas, was es in der Geschichte dieses Gerichts noch nie gegeben hat: Es erhebt eine Vorschrift eines einfachen Gesetzes in Verfassungsrang. Das Bundesverfassungsgericht ist dafür zuständig, einfache Gesetze darauf zu überprüfen, ob sie mit der Verfassung übereinstimmen. Ob bundesrechtliche Gesetzesvorschriften mit anderen bundesrechtlichen Normen übereinstimmen, ist aber keine Verfassungsfrage. Dies zu prüfen ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts.
… Alles vom 21.7.2021 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/murswiek-interview-klima-urteil/
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Dietrich Murswiek ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg,
https://www.dietrich-murswiek.de.
Einen Video-Vortrag von ihm zu „Klimapolitik und Grundgesetz“ mit kritischer Beleuchtung des Klima-Beschlusses finden Sie hier.
https://www.videoportal.uni-freiburg.de/category/video/Sa-Uni-SoSe-21-10-Murswiek/a3108ab79f6255ee33c1e57d2cb22562/225
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Einige Kommentare:
Natürlich ist dieses Urteil ein Skandal
Für diese Erkenntnis brauche ich kein Jurist zu sein. Da reicht gesunder Menschenverstand. Der Punkt ist aber doch, dass es diese „neuen Kommunisten“ schon wieder geschafft haben, ihre eigennützige Ideologie in allgemeine Rechtssprechung umzuwandeln und dazu noch einen Haufen dümmlicher Mitläufer euphorisch hüpfen zu lassen. Wir stecken schon wieder mitten im Faschismus und 85% merkten es schon wieder nicht.
21.7.2021, G.O.
„Das Bundesverfassungsgericht konstruiert sich selbst die Verfassungsnorm, die es zum Maßstab seiner Entscheidung macht“
Genau so ist das !!!
Vor allem jedoch fehlt diesem Urteil der „materiell rechtliche Inhalt“, eine Notwendigkeit welche jedes Urteil zu einem realen Urteil macht, denn abstraktes Recht um des Rechtes Willens gibt es nicht in der Jurisdiktion, da solche Urteile nur Gesinungsurteile sein können, da ihnen die Bindung an die Realität fehlt.
Es ist ein Phantasie Urteil, bezogen auf utopische Personen, die irgendwann in 30 Jahren leben sollen, wodurch im der elementarste Grundsatz jeden Urteils fehlt, der „materiell rechtliche Inhalt“.
Es fehlt also diesem Urteil die Bindung an die Realität hier und jetzt.
Deswegen kann es nur ein politisches Gesinnungsurteil sein.
Vor allem jedoch gehört es nicht zum Aufgabenbereich des Bundesverfassungsgerichts politische Wertungs-Urteile zu treffen, ob eine Politik hypothetische Ziele erfüllt, die von einer äusserst kleinen Gruppe von Personen reklamiert werden.
Unser Grundgesetz ist leider ein wertloser Fetzen Papier das schon als Missgeburt geboren wurde und seither in 275 Änderungen weiter verunstaltet wurde.
21.7.2021, P.P.
… ob das kompetenzenüberschreitende Urteil revidiert werden kann?
Die alles entscheidende Frage ist doch jetzt, mit welchen Mitteln und wohl internationalen Stellen dieses kompetenzenüberschreitende Urteil revidiert werden kann? Oder hat sich damit Deutschland unwiderruflich sein wirtschaftliches Grab geschaufelt?
Könnte für die heutigen Generationen eine Klage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte ein Ansatz sein?
Wer oder was weist bei Fehlentscheidungen das BVerfG in seine Schranken?
War ist mit der wahrscheinlichen Befangenheit der Richterin?
Wäre da ein weiterer Ansatz? Juristen sind gefragt!
21.7.2021, A.S.
Das Wichtigste: Es ist uns doch allen egal.
Das Urteil reicht gerade so,
um uns beim Frühstück darüber aufzuregen.
Selbst bei Wahlen findet sich keine Reaktion.
Darum können die Linksgrünen hier im Lande tun,
was sie wollen— obwohl sie in der Minderheit sind
21.7.2021, R21
Ist das Wohl einer fiktiven, imaginären künftigen Generation höher?
(GG Art 20a): Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen…
Man bekommt den Eindruck, dass ein völlig spekulatives, angenommenes Wohl einer fiktiven, imaginären künftigen Generation höher steht, als das Wohl der Generation(en), für die das Gesetz Anwendung findet und deren reales Wohl dadurch Gefahr läuft, missachtet, beschnitten u. gefährdet zu werden.
Bei derart gravierenden, völkerrechtlich verbindlichen Zielen u. Verpflichtungen, die sogar alle staatliche Gewalt unmittelbar binden, dürfte man doch einen Beweis einfordern, ob das Temperaturziel des Pariser Abkommens als Verwirklichungspflicht dem Anspruch (aus Art. 20a) „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen“ überhaupt genügen kann.
Es wäre eine gute Gelegenheit, die ggf. dogmatischen Klima-Gutachten zu erörtern.
21.7.2021, G.ST
… die heute 50- bis 70-Jährigen sind an so ziemlich allem schuld
Ich frage mich, warum hier in solchem Kontext immer auf „die Jungen“ eingedroschen wird. Vornehmlich von einer Generation, die
1. die aktuellen Politiker stellt, die für all das Kritisierte verantwortlich sind (Klimahüpfer sind noch keine Bundestagsmitglieder),
2. die es versäumt hat, ihre Kinder genug kritisches Denken zu lehren, um diesen Zirkus zu durchschauen,
3. die selbst nicht genug Kinder gezeugt hat, um unser Volk und damit unseren Wohlstand und unsere Kultur zu erhalten.
Wenn man schon unbedingt eine ganze Generation verurteilen will, statt Individuen zu betrachten, dann sind die heute 50- bis 70-Jährigen an so ziemlich allem schuld, was derzeit politisch schiefläuft.
21.7.2021, J.B.
Es geht ja nicht einmal um die real existierenden Generationen
(egal ob jung oder alt)
– Man fabuliert von „künftigen Generationen“ für deren Wohl man streitet, für deren Wohl man alles einzusetzen und zu opfern bereit ist
– sogar unter der Prämisse, das Wohl derjenigen, über die das Gericht reale Verfügungsgewalt hat, geringer zu schätzen – ihnen wohlmöglich die Teilhabe an der Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen einzuschränken oder ganz zu verwehren. Es ist paradox, ein Widerspruch in sich; und dabei argumentativ jeglicher Realität entrückt.
21.7.2021, G.S.
Das sehe ich entspannt. Drei längere Stromausfälle im Winter
wegen völlig verfehlter Energiepolitik mit etlichen Toten und das Gericht denkt um. Weil die Wahlergebnisse dann so sein werden, dass Richterinnen wie Berichterstatterin zu diesem Urteil nicht einmal zur wissenschaftlichen Assistentin am Gericht ernannt werden. Warum? Weil jetzt Generationen von grün angehauchten Politikern aller Parteien auf das Klimaurteil verweisen werden. Und weil in der Folge irgendwann 100.000 Leute vor dem Gericht demonstrieren werden, das sich eigentlich Bundesgrundgesetzgericht nennen müsste. Und dann wird das Gericht feststellen, dass man eine in Jahrzehnten aufgebaute Reputation auch in kürzester Zeit selbst kaputt machen kann. Und daran arbeitet das Gericht gerade. Denn die Eide der Gerichtsmitarbeiter unterhalb der Richterebene werden das Papier nicht wert sein auf dem sie unterzeichnet sind, wenn deren Angehörige unter den Urteilsfolgen leiden müssen wie sie selbst.
Und wieder stellt sich die alte römische Frage: Quis custodiet custodies? Wer bewacht die Wächter?
21.7.2021, W.R.
Wer kontrolliert das Bundesverfassungsgericht?
Das Bundesverfassungsgericht als allerhöchstes Gericht Deutschlands kontrolliert die Gesetze des Bundestages auf ihre Verfassungstreue.
Wer kontrolliert das Bundesverfassungsgericht? Wer schützt die Bürger vor der Anmaßung des BVG?
Richtig: niemand! Niemand kann einen Spruch des BVG zu Fall bringen.
21.7.2021, Sil
Die Frage ist, ob da ein Normenkontroll-Verfahren möglich ist
Aber vor welchem Gericht könnte es geführt werden?
Wer kontrolliert das oberste Kontrollorgan?
Es könnte eigentlich nur das Parlament sein, indem es einen Grundgesetz-Artikel so ändert, daß dem BVerfG der Weg, selbst Verfassungsrecht nicht nur auszulegen, sondern neu zu schaffen, versperrt wird.
21.7.2021
… wie die Schweiz das gelöst hat:
Insbesondere auf Ihre Frage, wer das oberste Kontrollorgan kontrolliert. – Von niemand und nichts. Die Richter haben es mit dem dritten Geschlecht sogar fertig gebracht Dinge aus dem GG herauszulesen, die noch nicht mal die Evolution fertigbrachte. Es gibt weltweit kein drittes Geschlecht, aber alle Facetten zwischen männlich und weiblich. Mit Sicherheit aber nicht ein drittes Geschlecht. Jetzt steht es im GG. Die Verfassungsjustiz geniesst (nicht nur) in Deutschland absolute Narrenfreiheit.
Die Schweiz hat es so gelöst, dass Richter nicht von der Verfassung, sondern nur aus den darunterliegenden aber viel präziseren Bundesgesetzen Recht sprechen dürfen. Dort stehen die Rechte der Minderheit drin und es werden die wesentlichen Rechte der Verfassung wiederholt.
Das Bundesgericht darf korrigierend eingreifen, wenn eine kantonale Verfassung der Bundesverfassung widersprechen sollte (Ihr Einwand).
Die direkt wähl- und abwählbaren Gesetzgeber (nicht Regierung) sind die höchste Gewalt des Staates. Alle Parlamentarier sind gleichberechtigt. Und weil sie die Oberaufsicht über Bundesbehörden, Bundesgericht und Bundesrat (Regierung) haben, sind auch alle Wissenschaften gleichberechtigt.
Darüber sind noch die Rechte von Volk und Kantonen.
Was verfassungsgemäss ist und was nicht entscheidet nicht ein Gericht, sondern die Bürger. Die Verfassung gehört dem Volk und nicht der Rechtswissenschaft.
Schweizerische Bundesverfassung Art. 148, 169, 190 BV
Sie haben also voll ins Schwarze getroffen, wenn Sie schreiben das Parlament müsste die Kontrolle über das BVerfG haben, indem Recht nicht von Richtern geschaffen wird.
Die wesentlichste Erkenntnis müsste aber sein, dass das BVerfG nur ein Gericht und damit Politik ist und nicht Justiz. Es befasst sich mit Gesetzgebung und nicht mit Rechtsprechung. Damit fällt es keine Urteile, sondern spricht mit letztem Wort abschliessende Entscheide – was in der Schweiz das Volk tut. Und es kennt auch keine Fristen, was Inbegriff jeder Justiz ist.
21.7.2021, bea
Verfassungsgericht ist nicht nur unnötig, sondern geradezu undemokratisch.
Zitat Udo Di Fabio, Verfassungsrichter a.D. (phoenix persönlich):
„Die Deutschen hatten immer die Sehnsucht nach einer überparteilichen Instanz. Erst war es der Kaiser, dann der Weimarer Reichspräsident, und mit dem Bonner Grundgesetz, als man es ihnen abgewöhnen wollte, um sich den politischen Instanzen zuzuwenden, haben sie sich dem natürlich mit sehr viel Macht ausgestatteten Bundesverfassungsgericht zugewandt. Diese Sehnsucht der Deutschen nach einem überparteilichem Korrektiv, hat in der Substanz etwas Undemokratisches.“
Die Schweiz kennt kein Verfassungsgericht. Im Gegenteil, die Gesetzgeber haben die Oberaufsicht über die höchste Justiz. Und die Rechte von Volk und Kantonen sind noch höher als jene der Gesetzgeber, womit die Gesamtkontrolle beim Volk liegt, also von unten kommt.
Und das hat nichts mit Volksabstimmungen zu tun, sondern nur, ob man die höchste institutionelle Gewalt (Gesetzgeber) direkt wählen oder eben von der Regierung einsetzen lassen will (Verfassungsgericht).
Die einen lassen sich eben lieber von Richtern regieren. Warum habe ich keine Ahnung, wenn man schon Politiker wählt. In jedem Fall ist in einer Demokratie die Justiz eingebunden und spielt nicht in einer eigenen Liga.
Ist aber nur für jene etwas, die bereit sind über Brauchtum, Sitte und Ritus hinauszudenken.
21.7.2021, B126
Die Unternehmen werden entsprechend reagieren
Einige tun das ja schon (BMW verlagert Verbrenner (!)-Motoren-Produktion nach UK, Daimler nach China, Siemens verlagert die Produktion nach Tschechien und ebenfalls China).
Die Damen und Herren vom BverfG können dann ja mit dem oder der dann amtierenden KanzlerInnenDarstellerFehlbesetzung beim Abendessen (es gibt Brennesselsuppe mit Pilzen) das Klima feiern. Und unter Führung von Luisa Neubauer stricken Fridays-for-Future gender-gerechte Jute-Mode, Modell Müllsack. Und wenn’s mit den 1,5 Grad doch nicht klappt verklagt man die Sonne, den Golfstrom und die Erde an sich, die sich so doof dreht. Das geht nämlich so nicht.
Gute Nacht Deutschland.
21.7.2021, T.D.
Das demokratische Prozedere wurde also komplett ausgeschlossen
Und das als höchstes unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz. Ganz auf Merkel „Qualität“. Deutschland wurde komplett entkernt. Es sind nur noch Attrappen übrig, die genau das liefern was die Politik gerne hätte.
Apropos demokratische Prozedere ausschließen. Die EZB macht haargenau dasselbe. Sie hat nur ein Mandat zur Preisstabilität und Währungsstabilität, erklärt sich aber auf einmal auch fürs „Klima“ zuständig. Über die ungeheuren Gelder kann sie, völlig an demokratischen Prinzipien und juristischer Gegenwehr vorbei, die Wirtschaft steueren. Z.B. nur Gelder für Klimagenehme. Hoppla.
Sehr interessantes Video von Prof. Dr.Christian Rieck
21.7.2021, Ana
Was lernen wir nun daraus? Nichts, was nicht schon längst bekannt wäre.
Die tollste Verfassung der Welt (was die deutsche nicht mal ist) ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist, wenn die Mächtigen beschließen, sie nicht mehr anzuwenden oder sie bis zur Lächerlichkeit umzuinterpretieren.
Der lächerlichste Satz in dieser Verfassung ist übrigens dieser: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Ob andere Abhilfe möglich ist, darüber wird dann das Verfassungsgericht entscheiden. Die Weimarer Verfassung wurde übrigens formell auch niemals beseitigt, nicht unter und nicht nach Hitler. Ignorieren von Sätzen auf dem Papier genügt völlig.
21.7.2021, Sel
Vor allem haben die Karlsruher Richter nicht kapiert,
dass es dem Klima gar nichts hilft, auch wenn Deutschland seinen CO2-Ausstoß sogar auf 0 reduziert.
Deutschland mit ca. 2 % am weltweiten CO2-Ausstoß beteiligt, soll also das Klima retten? Wobei es schon an Wahnsinn grenzt, wenn die Menschheit glaubt, dass sie das Klima beeinflussen könnte.
Auch wenn man sich vor Augen führt, dass weltweit mehrere hundert Kohlekraftwerke in Planung und Bau sind.
Alleine was China an Kohlekraftwerken zubaut verursacht ein vielfaches an CO2, als das was Deutschland einsparen könnte.
Dieses Urteil des BVerfG ist ein rein politisch motiviertes Urteil und hat mit unserem GG rein gar nichts zu tun.
Merkel hat schon immer andere Institutionen instrumentalisiert, um ihre Pläne, die sie im Parlament nicht durchkriegt, auf andere Art und Weise zu verwirklichen.
Dass das BVerfG unabhängig ist, ist leider Geschichte. Da sind nur noch Merkelasnhänger am Werk. Nur wenige Institutionen haben sich selbst so ins Abseits geschossen.
21.7.2021, GWR
Ende Kommentare.