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- Aus Grundrechte-Verfassung wird Transformations-Verfassung (27.10.2024)
- Klima-Urteil BVerfG am 24.3.2021: Deutschland im Notstands-Modus (17.3.2024)
- Corona Klima: Grundrechte ade? (12.2.2023)
- Grundrechte im Wandel? (27.1.2023)
- Der Wandel der Grundrechte hin zum postdemokratischen Erziehungsstaat (20.1.2023)
- Können wir das „Klima retten“? (11.1.2023)
- Tyrannei der Mehrheit (3.1.2022)
- Weihnachten: Keine roten Linien? (26.12.2021)
- Chinesifizierung – Verfassung? (30.11.2021)
- Klima-Urteil des BVerfG: Drama (25.7.2021)
- Klimakatastrophe – Apokalypse? (30.6.2021)
- Dystopie oder Prognose? „2054 – Ein Jahr im Paradies der Genügsamkeit“ (22.5.2021)
- Indubio Folge 123 – Die Spritzen der Freiheit (2.5.2021)
- Klima first – Grundgesetz last? (1.5.2021)
- Wolfgang Herles: Verfassungsgericht verfassungsfeindlich? (1.5.2021)
- AKWs, Migrationsbegrenzung, Abschiebung – dank Klimagesetz? (1.5.2021)
- 29. April 2021, Beginn der Öko-Diktatur in Deutschland (29.4.2021)
- Zukünftige Generationen als Rechtsträger? (29.4.2021)
- CO2-Fußabdruck – Carbon Footprint CF
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Aus Grundrechte-Verfassung wird Transformations-Verfassung
Wo die CDU versagt
Die CDU bietet sich als Alternative zur gegenwärtigen Regierung an. Aber sie ist nicht mehr die Partei, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung von Staat und Wirtschaft in kritischen Situationen zu verteidigen wusste.
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Die „Klimaziele“ sind inzwischen durch höchste Institutionen festgeschrieben, sodass jede Revision oder Relativierung einen großen Konflikt zur Folge haben würde. Aber vermeiden lässt sich dieser Konflikt nicht, denn zur Erreichung der Klimaziele sind inzwischen Verschärfungen von Normen, Kosten und Verboten für die kommenden Jahre und Jahrzehnte festgelegt worden, die dem Land immer weniger Luft zum Atmen lassen. Vor diesem Hintergrund ist die Rede vom „Zusammenbringen“ von Ökologie und Ökonomie eine dreiste Täuschung.
Die Klimaziele haben eine Prioritätsstellung im Land erobert. Eine ganze einseitige Zwangsanpassung von Wirtschaft und Staat an einen absolut gesetzten Klima-Imperativ (die „große Transformation“) ist vorprogrammiert.
Die „Klimaneutralität“ als ein zweites Grundgesetz? – Das ist nicht irgendein „grüner“ Ausrutscher, der dem Geist der Christdemokraten eigentlich fremd ist. Im Gegenteil: Die Klimapolitik ist von prominenten Vertretern der CDU in die höheren Institutionen Deutschlands und Europas transportiert worden. Das gilt für die Kanzlerin Angela Merkel. Das gilt für die Vorsitzende der EU-Kommission Ursula von der Leyen. Und das gilt für Stephan Harbarth, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden jenes ersten Senats des BVerfG, der das Klimaurteil vom März 2021 gefällt hat. In diesem Urteil wird die Aufstellung eines Fahrplans zur Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands zum Verfassungsgebot erklärt und daraus direkt Handlungspflichten des Parlaments (der Legislative) und der Regierung (der Exekutive) abgeleitet. Dieser Fahrplan sieht gar nicht die Möglichkeit vor, dass durch die Verfolgung dieses Fahrplans die Existenzgrundlagen von Wirtschaft und Staat gefährdet wird. Eine Revision der Klimaziele ist vom höchsten deutschen Gericht auf diese Weise eigentlich ausgeschlossen. Der Marsch in die Klimaneutralität wird damit zu einer Art Zweitverfassung der Bundesrepublik.
Die Aufnahme des Klimagesetzes ändert dabei das Wesen der Verfassung. „Klimaneutralität“ ist nur ein Postulat, das dem Bereich von Wunsch und Vision zugehört. Eine Verfassung, die aus Postulaten besteht, ist etwas ganz anderes als eine Verfassung, deren Rechte und Pflichten sich auf die gegebenen und realgeschichtlich errungenen Kräfte und Ressourcen eines Landes beziehen. Die Aufnahme des Klimaziels legt Deutschland auf die sogenannte „große Transformation“ fest. Sie macht aus unserem Grundgesetz eine Transformations-Verfassung. Mit anderen Worten: Sie wirft das Land in den Strom einer Veränderung, deren erfolgreicher Abschluss noch in den Sternen steht, weil hinreichende technologische und zivilisatorische Voraussetzungen für das Erreichen der Temperaturziele noch gar nicht verfügbar sind. Dieser Horizont ist also fiktiv.
Wenn man unter Berufung auf einen solchen Horizont reale, tragende Rechtsgüter zu zweitrangigen Rechtsgütern macht und faktisch außer Kraft setzt, ist das ein tiefer Einschnitt. Und wenn an diesem Einschnitt ein Jurist beteiligt ist, der einmal stellvertretender Vorsitzer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war, ist das ein Indiz für den fundamentalen Wandel, der bei der ehemaligen Gründungs- und Ordnungspartei der Bundesrepublik stattgefunden hat.
… Alles vom 27.102024 von Gerd Held bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/helds-ausblick/wo-die-cdu-versagt/
Klima-Urteil BVerfG am 24.3.2021: Deutschland im Notstands-Modus
Wie Deutschland ein anderes Land wurde – Teil
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Deutschland im Notstands-Modus? – Am 24. März 2021 hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein Urteil zum Klimaschutzgesetz gefällt. Dort wurde nicht nur ein bestimmtes Welt-Temperatur-Ziel für „verfassungsrechtlich maßgeblich“ erklärt, sondern auch die CO2-Stategie in den Rang eines Verfassungsgebots erhoben: der Ausstieg aus allen Produktionsverfahren, Kraftwerken, Heizungen, Verkehrsmitteln, bei denen es zur Verbrennung von fossilen Energieträgern kommt. Die Grundlogik des Urteils ist negativ: Der Zentralbegriff lautet „Freiheitsbeschränkungen“ – im Namen des „Klimaziels“ werden elementare Verfassungsrechte wie zum Beispiel die Gewerbe- und Berufsfreiheit eingeschränkt. Seltsame Verfassungsrichter: In ihrem Urteil geht es nur noch darum, wie Freiheitsbeschränkungen zeitlich zu verteilen sind. Die folgende Passage bringt das deutlich zum Ausdruck (zitiert aus der FAZ vom 5. Mai 2021):
„Die Freiheitsbeschränkungen fallen darum milder aus, je mehr Zeit für eine solche Umstellung auf CO2-freie Alternativen bleibt, je früher diese initiiert wird und je weiter das allgemeine CO2-Emissionsniveau bereits gesenkt ist. Muss sich eine von CO2-intensiver Lebensweise geprägte Gesellschaft hingegen in kürzester Zeit auf klimaneutrales Verhalten umstellen, dürften die Freiheitsbeschränkungen enorm sein.“
Das BVerfG erklärt also ein möglichst frühes Einsetzen der Freiheitsbeschränkungen zum Verfassungsgebot. Die Wortwahl ist beschönigend: Es ist von Beschränkungen die Rede, die „milder ausfallen“, wenn „die Initiierung der Umstellung“ möglichst früh erfolgt. Eine ernsthafte Überprüfung der Frage, ob der Stand der Technik so ist, dass eine Umstellung auf gleichwertigen Ersatz überhaupt möglich ist, gibt es nicht. Stattdessen ist von einer „CO2-intensiven Lebensweise“ der Gesellschaft die Rede, als handele es sich bloß um eine Lebensstil-Frage.
Ein Ausnahmezustand auf unbestimmte Zeit – Das Karlsruher Klima-Urteil vom 24. März 2021 muss in sehr viel ernsteren Begriffen charakterisiert werden. Es legitimiert schwere Eingriffe in Verfassungsrechte, die man als Zwangsbewirtschaftung bezeichnen kann. Auch eine Zwangsverschuldung ist im Spiel, wenn man bedenkt, dass in Deutschland und EU-Europa dreistellige Milliarden-Beträge außerhalb der regulären staatlichen Haushaltsführung für die „Klimarettung“ eingesetzt werden. Zur Legitimierung dieses dem Lande auferlegten Zwanges wird im Grunde eine Art „Klima-Notstand“ behauptet. Und dieser Notstand ist eigentlich unbefristet, denn für die Wirksamkeit der Maßnahmen gibt es keinen eingrenzbaren Zeitrahmen. Die „Klimarettung“ läuft also auf einen endlosen Spannungszustand hinaus. Und für diesen neuen Dauerzustand stände Deutschland nur mit einem eingeschränkten Grundgesetz da. Es würde ständig im Ausnahmezustand regiert. Und dieser Notstand wurde nicht in einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren, unter maßgeblicher Beteiligung der Legislative (Bundestag und Bundesrat), festgestellt – sondern nur durch die Judikative, durch ein Gerichtsurteil.
… Alles vom 17.3.2024 von Gerd Held bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/helds-ausblick/wie-deutschland-ein-anderes-land-wurde-teil-2/
Indubio Folge 123 – Die Spritzen der Freiheit
Der Arzt und Unternehmer Paul Brandenburg (http://www.1bis19.de), der Fernsehmoderator und Bestsellerautor Peter Hahne (ZDF) und der Verlagsleiter Alexander Horn (Novo Argumente) erörtern mit Burkhard Müller-Ullrich das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die fachlichen und charakterlichen Qualitäten des deutschen Politpersonals sowie die Formen der regierungsamtlichen Impfpropaganda.
… Alles vom 2.5.2021 zum Indubio 123 bitte hören auf
https://www.achgut.com/artikel/indubio_folge_123_die_spritzen_der_freiheit
Gericht: Nicht nur um Klima sorgen, auch um Schulden, Migration, …
Zum Verfassungsgerichtsurteil: Wenn sich das Gericht Sorgen um die Freiheit der kommenden Generationen aufgrund unzureichender Klimaschutzmaßnahmen macht, dann sollte es auch mal mit der staatlichen Verschuldungspolitik, den finanziellen Folgen der Einwanderungspolitik und der Unterfinanzierung unserer Beamten- und Rentenversorgung befasst werden, denn hier drohen in Zukunft weitaus größere Grundrechtseinschränkungen als beim Thema Klima.
2.5.2021, H.D., AO
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AKWs, Migrationsbegrenzung, Abschiebung – dank Klimagesetz?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass künftig jede Form bürgerlicher Freiheit und jede Art des Wirtschaftens gekappt werden müsse zu Gunsten der Klimapolitik. Klimapolitik wurde als oberstes Staatsziel definiert, unter das sich das Grundgesetz einzuordnen habe. Klingt wirklich bedrückend. Was haben sich einige darüber aufgeregt! Aber es war übertrieben. Liebe Kollegen*innen haben mich auf den konstruktiven Teil hingewiesen.
Zu künftig wird das Bundesverfassungsgericht vermutlich den Bau neuartiger Atomreaktoren anordnen. Denn klar: Ohne Strom bleibt auch in Karlsruhe die Küche kalt und das Richterzimmer unbeleuchtet. Da liegt doch schadstoffarmer, also grüner Atomstrom im Trend, oder? Auch andere Probleme, etwa das faktische Abschiebeverbot für abgelehnte Asylsuchende oder das Gebot, sie trotzdem auf Hartz-IV-Niveau bis zum Lebensende zu unterstützen, beides basierend auf früheren Entscheidungen des obersten Gerichts, können im Lichte der neuen Entscheidung konstruktiv gewendet werden: Keine neue Zuwanderung, denn sie würde unsere Klimabilanz weiter verschlechtern. Abschiebung aller Flüchtlinge in ihr Heimatland, denn in der Regel beträgt ihr ökologischer Fußabdruck dort nur einen Bruchteil von dem, den sie in Deutschland verursachen.
… Alles vom 1.5.2021 von Roland Tichy bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/gruen-tolle-artikel-aber-geht-es-nicht-auch-ein-wenig-froehlicher/
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29. April 2021, Beginn der Öko-Diktatur in Deutschland
„Den heutigen Tag muß man sich merken, mehr noch als den 4. September 2015, denn er markiert die Auflösung der bisherigen Staatsgrundlagen und den definitiven, offiziellen Schritt in die Öko- oder Klima-Diktatur”, schreibt Leser ***, Jurist im Staatsdienst. „Diktatur deswegen, weil Widerworte ab sofort als verfassungsfeindlich gelten. Ganz offiziell. Hier die betreffenden Texte:
I. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20a: ‚Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.’
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II. Das Bundesverfassungsgericht macht daraus folgendes: ‚Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten ‚Paris-Ziel’ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.’
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Das BVerfG leitet aus einem sicherlich berechtigten Staatsziel nicht nur die Allgemeinverbindlichkeit einer wissenschaftlichen Hypothese ab – und stellt sich damit über die bzw. an die Stelle der Wissenschaft –, sondern gibt auch verbindlich vor, wie es genau umzusetzen ist.
Die Pikanterie dabei ist, daß Staatsziel und Mittel zur Erreichung nur auf nationaler Ebene Geltung haben, während das Problem der Erderwärmung ein globales ist und – wenn es denn lösbar wäre – nur mit global wirkenden Mitteln behandelt werden kann. Jedem klar denkenden Menschen fällt dazu der Stop und die Reduzierung des Bevölkerungswachstums ein, denn dieses ist mit einer nicht zu übersehenden Offensichtlichkeit der Kern aller Probleme. Innerhalb eines Lebensalters hat sich die Erdbevölkerung von 2 Mrd auf 8 Mrd Menschen vervierfacht. Derartiges hält der stärkste Planet nicht aus.
Zurück zum Ausgangspunkt: Die CO2-These ist nunmehr vom BVerfG jeglicher Kritik entrückt, also sozusagen heiliggesprochen und zur verbindlichen Staatsreligion erhoben worden. Ablehnung, Zuwiderhandlung, Infragestellung, Kritik daran oder gar Opposition dagegen sind nunmehr ‚verfassungsfeindliche Bestrebungen’ und ziehen die Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst nach sich (§ 3 I Nr.1 BVerfSchG – der Passus ‚Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, .… gerichtet sind…’, wird natürlich extensiv ausgelegt, siehe auch § 4 BVerfSchG).
Privatpersonen, Politiker und Parteien sowie sonstige Gruppierungen, welche die CO2-These in Frage stellen, werden künftig in den VS-Berichten erscheinen.
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Der nächste logische Schritt ist dann, nach Art. 21 GG Parteien, die einen solchen Standpunkt vertreten, zu verbieten oder ihnen zumindest die Finanzierung zu entziehen. Im Grunde ist der kalte Staatsstreich jetzt auf der Zielgeraden. Das BVerfG hat ihn abgesegnet.
Es bietet sich nach dem Stand der Dinge nun auch an, den sog. Klimaschutz bzw. die dem zugrundeliegende Hypothese nachhaltig gegen Leugner abzusichern. Die Androhung einer Kriminalstrafe ist dazu das passende Mittel. Der Platz dafür wäre der Allround-Paragraph 130 StGB, der sich als Instrument der Gesinnungsjustiz bereits bewährt hat. Wer oppositionelles Gedankengut gegen die Merkel-Politik nicht geschickt genug zu verpacken vermag, sieht sich im Falle einer öffentlichen Äußerung desselben sofort als Volksverhetzer vor dem Kadi. Mindeststrafe drei Monate – zum Vergleich: Das ist vor Verkehrsgerichten der Tarif, wenn man einen Fußgänger totfährt. Die Klimaleugnung als Straftat wird kommen – heute war der Startschuß!”
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Erwähnen muss man der Vollständigkeit halber noch, dass eine Klimadiktatur mit dem Staatsziel, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, momentan auf ca. 0,07 Prozent der Gesamtfläche bzw. 0,24 Prozent der Landfläche dieses Planeten herrscht – das Dritte Reich war auch nicht viel größer, aber wie hat es zumindest das globale politische Klima beeinflusst! –, und das Gericht, das sie mit einem kalten Staatsstreich etabliert hat, seit 2018 von einem Mann geleitet wird, der von 2009 bis 2018 für die CDU im Bundestag saß und zuletzt stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagfraktion war.
Ruhe in Frieden, Bundesrepublik Deutschland, du alte Umweltsau.
PS: „Der Beschluss ist warme Luft. Sie wird erst zu einem eisigen Wind, wenn man anstatt des Klimawandels die Staatsverschuldung setzt, also die Belastung künftiger Generationen. Eine verfassungswidrige Klimaerwärmung ist nicht justiziabel. Eine verfassungswidrige Staatsverschuldung schon. Damit dürfte klar sein, wie die Verfassungsbeschwerde wegen des Corona-Rettungsfonds der EU in der Hauptsache ausgeht.”
(Leser ***)
PPS: Um nicht missverstanden zu werden: Die Öko-Diktatur wird selbstredend nicht um der Umwelt willen etabliert – die Diktatur des Proletariats hatte ja auch nichts mit dem Wohlbefinden der Arbeiter zu tun. Der Sinn einer Diktatur ist die Herrschaft derer, die sie an sich reißen; in wessen Namen sie dies zu tun behaupten, ist so beliebig wie unerheblich.
Wer nach diesem Urteil nicht kapiert, dass die Corona-Grundrechtseinschränkungen nur ein Probelauf und Test waren, der trägt sein Halseisen künftig zu recht.
… Alles vom 29.4.2021 bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2021/04/29-april-2021-beginn-der-oeko-diktatur-in-deutschland/
- Grundrechte im Wandel? (27.1.2023)
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Zukünftige Generationen als Rechtsträger?
Man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses klar umgrenzten Begriffs der Rechtsfähigkeit, also der Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zu verstehen. Wer noch nicht geboren oder bereits verstorben ist, kann keinerlei Verpflichtungen eingehen. Er kann keine Forderungen erheben; er kann keine Willenserklärungen abgeben; er kann keine vertraglichen Bindungen eingehen. Wer hingegen lebt, der kann und darf all dies tun.
Es ist diese Privatautonomie, in der sich die Würde des Menschen spiegelt, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Man könnte auch sagen, dass Rechtsfähigkeit und Privatautonomie gerade aus dieser Menschenwürde erwachsen. Denn nichts wäre des Menschen unwürdiger, als nicht selbstbestimmt seine Angelegenheiten wahrnehmen zu können. Rechtsfähigkeit und Privatautonomie sind gemeinsam der wichtigste Ausdruck der Konzeption des freiheitlichen Rechtsstaates. So weit, so unstrittig.
Doch gibt es seit langem von entsprechender Seite Gedankenspiele, den Kreis der Rechtsfähigkeit weiter zu ziehen. Zukünftige Generationen könnten ebenfalls als Rechtsträger anerkannt werden, argumentieren ihre selbsternannten irdischen Sachwalter. Dies wird häufig unter Verweis auf das Konzept der sogenannten Nachhaltigkeit getan, ein weiteres Wieselwort in dieser Debatte. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass künftige Generationen in ihren eigenen Freiheitsrechten durch heutige Handlungen eingeschränkt würden. Folglich seien bei der Nutzung heutiger Ressourcen die Interessen jener künftigen Generationen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn dies Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Und genau dies hat heute wortwörtlich das Bundesverfassungsgericht getan.
Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen.
Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können. Implizit treibt dieses Urteil auch einen Keil zwischen die ältere Generation, die sich als Kohlenstoff-Frevler schuldig gemacht hat, und diejenigen der jüngeren Generation, die den Verzicht auf den Schulunterricht als Methode zur Rettung des Klimas entdeckt haben.
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Paradoxer geht es nicht. Gerade die Sorge um das zarte Pflänzchen der Freiheit ist die beste Voraussetzung dafür, dass zukünftige Generationen in Freiheit und Wohlstand leben können. Es ist der inzwischen berühmte Konflikt zwischen denen, die Angst vor dem Ende der Welt haben, und jenen, die Angst vor dem Ende des Monats haben. Vor diesem Hintergrund ist das Prinzip der Freiheit der beste Garant für eine im Wortsinne nachhaltige, klimaschonende, erfinderische und kreative Gesellschaft und Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht scheint dieser Garant nicht mehr zu sein.
… Alles vom 29.4.2021 von Dirk Maxeiner bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/bundesverfassungsgericht_grundrechte_jetzt_nur_noch_unter_klima_vorbehalt