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- Fünf Richter über dem Parlament: Wie das Bundesverfassungsgericht die Freiheitsordnung verschiebt (15.2.2026)
- Grundgesetz oder Klimaschutz? (3.2.2026)
- Lüth-Urteil vom 15.1.1958: Meilenstein für die Meinungsfreiheit (15.1.2026)
- BVerfG Klagen CO2-Klimaziele (16.1.2026)
- Wenn die Energiewende nicht gestoppt wird, scheitert der Staat (11.12.2025)
- Bürger, gib dein Eigentum, sonst scheitert die Weltrettung (19.11.2025)
- Klimaurteil: BVerfG übernimmt ‘Vormundschaft’ über die Klimaschutzpolitik (15.10.2025)
- „Regierung der Gerichte“ – Rechtsprofessor befürchtet massive Freiheitseinschränkungen ab 2031 (6.10.2025)
- Prof Murswiek: Klima-Urteil des BVerfG vom 24.3.2021 schadet der Wirtschaft (12.8.2025)
- Netto-Null CO2 in der deutschen Verfassung: einzigartig in der Welt (13.4.2025)
- Der CO2-Betrug: Es ist alles gelogen (31.3.2025)
- Unterschied zwischen Koran, US-Verfassung und Grundgesetz (19.3.2025)
- Klimaneutralität ins Grundgesetz (16.3.2025)
- Fritz Vahrenholt: Der Klima-Wahnsinn hat Verfassungsrang (1.3.2025)
- Klima-Urteil: Wir brauchen einen revidierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (6.2.2025)
- Aus Grundrechte-Verfassung wird Transformations-Verfassung (27.10.2024)
- Klima-Urteil BVerfG am 24.3.2021: Deutschland im Notstands-Modus (17.3.2024)
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- Grundrechte im Wandel? (27.1.2023)
- Der Wandel der Grundrechte hin zum postdemokratischen Erziehungsstaat (20.1.2023)
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- Klima-Urteil des BVerfG: Drama (25.7.2021)
- Klimakatastrophe – Apokalypse? (30.6.2021)
- Dystopie oder Prognose? „2054 – Ein Jahr im Paradies der Genügsamkeit“ (22.5.2021)
- Indubio Folge 123 – Die Spritzen der Freiheit (2.5.2021)
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- Wolfgang Herles: Verfassungsgericht verfassungsfeindlich? (1.5.2021)
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Michael Klonovsky
Klima-Urteil als verbindliches Verfassungsrecht
Mit dem Klima-Urteil vom 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung nachträglich zum verbindlichen Verfassungsrecht erklärt: Seither ist die deutsche Politik verpflichtet, alles unter Klimavorbehalt zu stellen.
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Fünf Richter über dem Parlament: Wie das Bundesverfassungsgericht die Freiheitsordnung verschiebt
Mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist eine verfassungsrechtliche Schwelle überschritten worden, deren Tragweite bis heute systematisch verharmlost wird. Erstmals hat ein Gericht nicht mehr nur Gesetze am Maßstab der Grundrechte überprüft, sondern selbst Maßstäbe für den zulässigen Freiheitsgebrauch gesetzt – und damit eine Kompetenz an sich gezogen, die dem Parlament als einzigem demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbehalten ist.
….
Wenn Freiheit heute aus Gründen der „intertemporalen Klimasicherung“ begrenzt werden darf, lässt sich dieselbe Logik morgen auf Gesundheit, Sicherheit, Ernährung oder Digitalisierung übertragen. Freiheit wird präventiv rationierbar – nicht aufgrund konkreter Gefahren, sondern aufgrund prognostizierter Risiken.
Der eigentliche Skandal liegt daher nicht im Inhalt des Urteils, sondern in seiner Struktur. Ein Gericht, das Freiheit auf Vorrat begrenzt, überschreitet die Grenze zwischen Rechtskontrolle und Politikgestaltung. Es verlässt den Boden des Grundgesetzes, das bewusst keine Zukunftsverwaltung der Freiheit kennt, sondern Freiheit als Ausgangspunkt staatlichen Handelns begreift.
Wenn fünf Richter definieren können, wie viel Freiheit „noch zulässig“ ist, dann ist das Parlament nicht mehr Souverän, sondern Vollzugsinstanz. Dann wird Demokratie nicht offen abgeschafft, sondern leise entkernt. Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr dieses Urteils.
… Alles vom 15.2.2025 bitte lesen auf
https://adrian-kempf.de/fuenf-richter-ueber-dem-parlament/
Klimaurteil: BVerfG übernimmt ‘Vormundschaft’ über die Klimaschutzpolitik
„Eine der weitreichendsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (ist) sein Beschluß vom 24. März 2021 zum Klimaschutz. (…)
Das Gericht (geht) davon aus, daß die Reduktion von CO₂-Emissionen nur durch die Beschränkung von Freiheit herbeigeführt werden kann. (…)
Sein Mißtrauen gegenüber der parlamentarischen Demokratie in der Frage des Klimaschutzes spricht das Gericht offen aus, wenn es sagt, die vom Umweltschutzartikel ‘angestrebte Bindung des politischen Prozesses drohte verloren zu gehen, wenn über den materiellen Gehalt des Artikel 20a GG vollumfänglich im tendenziell kurzfristiger und an direkt artikulierbaren Interessen orientierten tagespolitischen Prozeß entschieden würde’. Auf der Grundlage (…) sah sich das Gericht berufen, die ‘Vormundschaft’ über die Klimaschutzpolitik zu übernehmen.“
Sebastian Müller-Franken, Juraprofessor an der Uni Marburg, in der „Welt“ am 15. Oktober 2025
„Regierung der Gerichte“ – Rechtsprofessor befürchtet massive Freiheitseinschränkungen ab 2031
Sebastian Müller-Franken, Professor für Öffentliches Recht an der Philipps-Universität Marburg warnt in einem Artikel in der Welt
https://www.welt.de/debatte/plus68e57afb89973cba61e85010/klima-urteil-ab-2031-drohen-drastische-freiheitsbeschraenkungen-in-deutschland.html
vor drastischen Freiheitsbeschränkungen durch Maßnahmen für den Klimaschutz ab 2031. 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer weitreichenden Entscheidung festgesetzt, dass Deutschland am „Paris-Ziel“, also die Klimaerwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu beschränken, strikt festhalten müsse. Dafür solle man den CO2-Ausstoß letztendlich auf Null reduzieren, wofür Freiheitseinschränkungen notwendig seien. Müller-Franken warnt deshalb vor einer „Regierung der Gerichte“.
Der Rechtsprofessor bezeichnet die Entscheidung als die „für das Leben der Bürger Weitreichendste“, sollte sie nicht vorher gekippt werden. Das Urteil verpflichtete Deutschland effektiv dazu, nicht nur das Klima zu schützen, sondern gar „Klimaneutralität“, also einen Netto-Null-Ausstoß herzustellen. Das Gericht räumte Deutschland ein C02-Budget ein, nach dessen Aufbrauchen man zwingend kein weiteres C02 mehr ausstoßen dürfe. Die Folgen für das freiheitliche Leben wären massiv. In der Entscheidung wird festgehalten, dass „nahezu jede Freiheitsbetätigung mit CO₂-Emissionen verbunden“ sei. Um den Klimawandel aufzuhalten, müsse „CO₂-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden“, schrieb das Verfassungsgericht.
… Alles vom 16.10.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/regierung-der-gerichte-rechtsprofessor-befuerchtet-massive-freiheitseinschraenkungen-ab-2031/
Prof Murswiek: Klima-Urteil des BVerfG vom 24.3.2021 schadet der Wirtschaft
Mit dem Klima-Urteil vom 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung nachträglich zum verbindlichen Verfassungsrecht erklärt: Seither ist die deutsche Politik verpflichtet, alles unter Klimavorbehalt zu stellen.
Dazu der Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek in der FAZ: „Das ist eine dramatische Einschränkung, die für Wirtschaftsunternehmen und Bürger gigantische Anstrengungen und Kosten mit sich bringen wird. Für andere Staaten gibt es solche Einschränkungen nicht. Für Deutschland bedeutet es einschneidende Wettbewerbsnachteile, während die deutschen Anstrengungen für den Klimaschutz praktisch nichts bringen.“
Die Folgen des Klima-Urteils sind also:
1. Beschneidung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen
2. Schrumpfung der Volkswirtschaft und Deindustrialisierung
3. Exekutive und Judikative wurden zur Legislative gewandelt.
4. Kein messbarer Einfluß auf weltweiten CO2-Ausstoß, da 96% des CO2 von Natur und 4% vom Menschen, davon nur 2,4& von Deutschland gemacht.
12.8.2025
Fritz Vahrenholt: Der Klima-Wahnsinn hat Verfassungsrang
… Aber es gibt noch einen anderen Punkt, der in den meisten Berichten über die Einigung unter den Tisch fällt. Im Änderungsantrag von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen für den Haushaltsausschuss (Drucksache 20/15096) steht für einen neuen Artikel 143h folgender Formulierungsvorschlag: „Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.“
Dazu muss man wissen: Kein Land der Welt hat in seine Verfassung die Klimaneutralität für 2045 festgeschrieben. Die Chinesen sagen 2060, die Inder sagen 2070. Und die USA sind gerade aus dem Pariser Klimaabkommen ausgestiegen – in dem auch „nur“ steht: „Die Vertragsparteien sind bestrebt … in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken … herzustellen.“
Davon haben sich die USA mit immerhin 15 Prozent der jährlichen weltweiten Emissionen nun verabschiedet – und wir in Deutschland mit 1,5 Prozent verschärfen das alles noch einmal.
Friedrich Merz betreibt mit dieser Vereinbarung den wirtschaftspolitischen Selbstmord Deutschlands, der niemals rückgängig gemacht werden kann, da es immer eine Sperrminorität von SPD, Linken und Grünen von 33 Prozent geben wird. Jetzt steht das Ziel 2045 im Grundgesetz, damit ist es geheiligt.
… Alles vom 1.3.2025 von Fritz Vahrenholt bitte lesen auf
https://www.dersandwirt.de/der-wahnsinn-hat-verfassungsrang
Netto-Null CO2 in der deutschen Verfassung: einzigartig in der Welt
Der Weltklimarat IPCC war sich in seinem letzten Bericht sehr sicher: 100 % der Erwärmung ist auf den zunehmenden Ausstoss von Treibhausgasen zurückzuführen. Es mehren sich allerdings die wissenschaftlichen Veröffentlichungen, dass die Erwärmung der letzten 25 Jahre im wesentlichen auf einen weltweiten Rückgang der Wolken zurückzuführen ist, was zu einer Zunahme der direkten Sonneneinstrahlung führt. Die Klimamodelle, die die Erwärmung mit der zunehmenden Wärmerückstrahlung auf Grund des Treibhauseffektes des CO2 erklären, erweisen sich als fehlerhaft. Die Ursache des Rückgangs der Wolken ist bislang nicht geklärt. Es kann an dem Rückgang der wolkenbildenden Staubteilchen in der Luft liegen, es kann an der zyklischen natürlichen Erwärmung der Ozeane liegen, es kann auch eine Rückkopplung aus der Erwärmung durch die Rückstrahlung des CO2 die Ursache sein. Die Wissenschaft kann darauf keine gesicherte Antwort geben.
Aber selbst, wenn das CO2 durch Rückkopplung wesentlich zur Verringerung der Wolken beitragen würde, sind die Modelle, auf die sich politische Entscheidungen stützen, als mangelhaft zu bezeichnen.
In einer solchen Situation der wissenschaftlichen Unklarheit, eine die Gesellschaft verändernde Politik des Netto-Null CO2 in die Verfassung zu schreiben, ist einzigartig in der Welt. Ich kenne kein anderes Land der Welt, das eine solche Festlegung in ihrer Verfassung vorgenommen hat. Jeder einigermassen Kundige der energetischen und stofflichen Grundlagen einer entwickelten Industriegesellschaft wird zum Ergebnis kommen, dass ein solches Ziel in 20 Jahren zu erreichen, völlig utopisch ist. Es wird nur zu erreichen sein, wenn die Gesellschaft des Landes, dass sich Null-CO2 zum Ziel gesetzt hat, seinen Wohlstand verlieren wird und sich zu einem 2. Welt Land zurückentwickeln wird.
Oft genug habe ich darauf hingewiesen, dass eine Nullemission bis 2045 in Deutschland die CO2-Emissionen nicht verändern wird. Ganz im Gegenteil : werden die Produkte, die in Deutschland hergestellt, in anderen Ländern, wie bspw. in China hergestellt, wird die globale CO2-Bilanz deutlich verschlechtert. China produziert seine Güter mit einem vierfachen CO2 – Fussabdruck wie Deutschland. Deutschland – mit enem 1,5 % Anteil an der CO2-Bilanz der Welt – geht diesen Weg in einer Zeit, in der die USA (13 % der CO2- Emission der Welt) aus dem Pariser Abkommen austreten, ebenso wie Argentinien, China (32 %) bis 2030 die CO2-Emission weiter wachsen lassen will, Russland (8 %) und die Ölförderländer sich an der CO2 – Reduktion nicht beteiligen. Zusammen machen diese Länder 60 % der CO2-Emissionen aus. Addiert man die Entwicklungsländer, die nach dem Pariser Abkommen von einer Reduktion vorerst ausgenommen sind, sprechen wir von 90 % der Welt, die vorerst nichts machen müssen oder nichts tun. Das Pariser Abkommen führt hierzu aus : „die Entwicklungsländer … werden ermutigt, mit der Zeit angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten auf gesamtwirtschaftliche Emissionsreduktions- oder -begrenzungsziele überzugehen.“ China und viele Ölförderländer sind nach den Regeln der UNO Entwicklungsländer.
…
Wenn das (CO2-Reduktion) auf wirtschaftliche Weise gelingen soll, bedarf es neben den bereits vorhandenen Erneuerbaren Energien des Wiedereinstiegs in die Kernenergie und der Anwendung von CO2- Abscheidung (CCS) bei Kohlekraftwerken. Beides hat die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag soeben ausgeschlossen. Ich habe jedenfalls das Wörtchen Kernenergie nicht an einer einzigen Stelle gelesen. Gleichzeitig hat die Koalition festgelegt, das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Es heisst allerdings auch – und das ist neu -,dass dabei in begrenztem Umfang auch permanente und nachhaltige negative Emissionen anzurechnen seien.(S. 28 des Koalitionsvertrages) . Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt also, das hier die Tür zur Vernunft ein klein wenig geöffnet worden ist.
Ein Politikwechsel hätte allerdings bedeutet : Wiederinführung der Kernenergie, CO2-Abscheidung bei Kohlekraftwerken, Schiefergasförderung ermöglichen, Abschaffung des Heizungsgesetzes und Aufgabe des Verbrennerverbots. So steht zu befürchten, dass aus Netto-Null eine Null für die Zukunft der deutschen Industriearbeitsplätze und unseren Wohlstand wird.
… Alles vom 13.4.2025 von Fritz Vahrenholt bitte lesen auf
https://klimanachrichten.de/2025/04/13/fritz-vahrenholt-was-bedeutet-eigentlich-netto-null-co2/
Unterschied zwischen Koran, US-Verfassung und Grundgesetz
Was ist der Unterschied zwischen dem hl. Koran, der amerikanischen Verfassung und dem Grundgesetz? Richtig, das Grundgesetz ist offen für Neues, flexibel, modern, cool, und deshalb wird es Schritt für Schritt in Richtung Perfektion umgeschrieben. Bislang, bilanzierten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zum 75. Jubiläum im vergangenen Jahr, seien im Parlament 67 Änderungsgesetze beschlossen worden, durch welche 122 Grundgesetzartikel mit 237 Einzelumschreibungen veredelt, vervollkommnet und unserer Demokratie auf den pyknischen Leib geschneidert worden.
„Ein Provisorium sollte es sein. Aber was für eins war es dann! Ein Meisterwerk war, was da in zwei Wochen zunächst als Expertenentwurf auf Herrenchiemsee und dann in wenigen Monaten im Parlamentarischen Rat leidenschaftlich diskutiert, errungen, auf den Weg gebracht worden ist: 12.500 Worte. Bestechend klar, nüchtern oft und doch so elegant: 12.500 Worte in 146 Artikeln, mehr brauchten sie nicht, die vier Frauen und 61 Männer, um das Fundament der zweiten deutschen Demokratie festzuschreiben”, sprach der Bundespräsident, der als junger Pahl-Rugensteinmeier die DDR-Verfassung beinahe noch besser fand, in seiner Rede zu besagtem Jubiläum, wobei er die Rolle der Amerikaner als, wie soll ich sagen, Textchefs unterschlug. „Diese Verfassung gehört zum Besten, was Deutschland hervorgebracht hat.”
Doch weil das noch Bessere der Feind des Besten ist, hat der Bundestag das Meisterprovisorium nun neuerlich geändert und auf das nächste Level der Fundamenttauglichkeit gewuchtet. Das Parlament beschloss, für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro ins Grundgesetz zu stemmen. Dafür wurde der Artikel 143h geschaffen. Von den 500 Milliarden fließen hundert in einen sogenannten Klima- und Transformationsfonds. Damit ließen sich zwei oder drei neue Atomkraftwerke errichten. Aber davon hätten die Grünen nichts.
… Alles vom 19.3.2025 von Michael Klonovsky bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2025/03/19-maerz-2025/
Klima-Urteil: Wir brauchen einen revidierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Nach dem Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaabkommen sind nur noch die EU, Australien, Kanada, Süd-Korea, Japan, UK als Industrieländer übriggeblieben, die nach dem Pariser Abkommen zu Emissionsminderungen verpflichtet sind. Diese Industrieländer sind nur noch für 12,5 % des globalen CO2-Ausstosses verantwortlich (Deutschland 1,5 %). Damit ist das Pariser Abkommen wirkungslos, weil durch eine Ländergruppe mit einem Anteil von 12,5 % des globalen CO2-Ausstosses die Reduktionsziele nicht erreicht werden können.
Das Bundesverfassungsgericht, das die CO2-Reduktionsziele in Deutschland an dieses Abkommen gekettet hat, und mit haarsträubenden Fehlern eine Nullemission für 2050 festgeschrieben hat (siehe unser Buch „Unanfechtbar“ https://live.tichyseinblick.shop/produkt/vahrenholt-luening-unanfechtbar/ ), kann daher an seiner Position nicht mehr festhalten, ohne Deutschland weiter massiv zu schaden.
… Alles vom 6.2.2025 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/klima-durchblick/revidierter-beschluss-bundesverfassungsgericht-klimaschutz
Aus Grundrechte-Verfassung wird Transformations-Verfassung
Wo die CDU versagt
Die CDU bietet sich als Alternative zur gegenwärtigen Regierung an. Aber sie ist nicht mehr die Partei, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung von Staat und Wirtschaft in kritischen Situationen zu verteidigen wusste.
…
Die „Klimaziele“ sind inzwischen durch höchste Institutionen festgeschrieben, sodass jede Revision oder Relativierung einen großen Konflikt zur Folge haben würde. Aber vermeiden lässt sich dieser Konflikt nicht, denn zur Erreichung der Klimaziele sind inzwischen Verschärfungen von Normen, Kosten und Verboten für die kommenden Jahre und Jahrzehnte festgelegt worden, die dem Land immer weniger Luft zum Atmen lassen. Vor diesem Hintergrund ist die Rede vom „Zusammenbringen“ von Ökologie und Ökonomie eine dreiste Täuschung.
Die Klimaziele haben eine Prioritätsstellung im Land erobert. Eine ganze einseitige Zwangsanpassung von Wirtschaft und Staat an einen absolut gesetzten Klima-Imperativ (die „große Transformation“) ist vorprogrammiert.
Die „Klimaneutralität“ als ein zweites Grundgesetz? – Das ist nicht irgendein „grüner“ Ausrutscher, der dem Geist der Christdemokraten eigentlich fremd ist. Im Gegenteil: Die Klimapolitik ist von prominenten Vertretern der CDU in die höheren Institutionen Deutschlands und Europas transportiert worden. Das gilt für die Kanzlerin Angela Merkel. Das gilt für die Vorsitzende der EU-Kommission Ursula von der Leyen. Und das gilt für Stephan Harbarth, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden jenes ersten Senats des BVerfG, der das Klimaurteil vom März 2021 gefällt hat. In diesem Urteil wird die Aufstellung eines Fahrplans zur Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands zum Verfassungsgebot erklärt und daraus direkt Handlungspflichten des Parlaments (der Legislative) und der Regierung (der Exekutive) abgeleitet. Dieser Fahrplan sieht gar nicht die Möglichkeit vor, dass durch die Verfolgung dieses Fahrplans die Existenzgrundlagen von Wirtschaft und Staat gefährdet wird. Eine Revision der Klimaziele ist vom höchsten deutschen Gericht auf diese Weise eigentlich ausgeschlossen. Der Marsch in die Klimaneutralität wird damit zu einer Art Zweitverfassung der Bundesrepublik.
Die Aufnahme des Klimagesetzes ändert dabei das Wesen der Verfassung. „Klimaneutralität“ ist nur ein Postulat, das dem Bereich von Wunsch und Vision zugehört. Eine Verfassung, die aus Postulaten besteht, ist etwas ganz anderes als eine Verfassung, deren Rechte und Pflichten sich auf die gegebenen und realgeschichtlich errungenen Kräfte und Ressourcen eines Landes beziehen. Die Aufnahme des Klimaziels legt Deutschland auf die sogenannte „große Transformation“ fest. Sie macht aus unserem Grundgesetz eine Transformations-Verfassung. Mit anderen Worten: Sie wirft das Land in den Strom einer Veränderung, deren erfolgreicher Abschluss noch in den Sternen steht, weil hinreichende technologische und zivilisatorische Voraussetzungen für das Erreichen der Temperaturziele noch gar nicht verfügbar sind. Dieser Horizont ist also fiktiv.
Wenn man unter Berufung auf einen solchen Horizont reale, tragende Rechtsgüter zu zweitrangigen Rechtsgütern macht und faktisch außer Kraft setzt, ist das ein tiefer Einschnitt. Und wenn an diesem Einschnitt ein Jurist beteiligt ist, der einmal stellvertretender Vorsitzer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war, ist das ein Indiz für den fundamentalen Wandel, der bei der ehemaligen Gründungs- und Ordnungspartei der Bundesrepublik stattgefunden hat.
… Alles vom 27.102024 von Gerd Held bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/helds-ausblick/wo-die-cdu-versagt/
Klima-Urteil BVerfG am 24.3.2021: Deutschland im Notstands-Modus
Wie Deutschland ein anderes Land wurde – Teil
…
Deutschland im Notstands-Modus? – Am 24. März 2021 hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein Urteil zum Klimaschutzgesetz gefällt. Dort wurde nicht nur ein bestimmtes Welt-Temperatur-Ziel für „verfassungsrechtlich maßgeblich“ erklärt, sondern auch die CO2-Stategie in den Rang eines Verfassungsgebots erhoben: der Ausstieg aus allen Produktionsverfahren, Kraftwerken, Heizungen, Verkehrsmitteln, bei denen es zur Verbrennung von fossilen Energieträgern kommt. Die Grundlogik des Urteils ist negativ: Der Zentralbegriff lautet „Freiheitsbeschränkungen“ – im Namen des „Klimaziels“ werden elementare Verfassungsrechte wie zum Beispiel die Gewerbe- und Berufsfreiheit eingeschränkt. Seltsame Verfassungsrichter: In ihrem Urteil geht es nur noch darum, wie Freiheitsbeschränkungen zeitlich zu verteilen sind. Die folgende Passage bringt das deutlich zum Ausdruck (zitiert aus der FAZ vom 5. Mai 2021):
„Die Freiheitsbeschränkungen fallen darum milder aus, je mehr Zeit für eine solche Umstellung auf CO2-freie Alternativen bleibt, je früher diese initiiert wird und je weiter das allgemeine CO2-Emissionsniveau bereits gesenkt ist. Muss sich eine von CO2-intensiver Lebensweise geprägte Gesellschaft hingegen in kürzester Zeit auf klimaneutrales Verhalten umstellen, dürften die Freiheitsbeschränkungen enorm sein.“
Das BVerfG erklärt also ein möglichst frühes Einsetzen der Freiheitsbeschränkungen zum Verfassungsgebot. Die Wortwahl ist beschönigend: Es ist von Beschränkungen die Rede, die „milder ausfallen“, wenn „die Initiierung der Umstellung“ möglichst früh erfolgt. Eine ernsthafte Überprüfung der Frage, ob der Stand der Technik so ist, dass eine Umstellung auf gleichwertigen Ersatz überhaupt möglich ist, gibt es nicht. Stattdessen ist von einer „CO2-intensiven Lebensweise“ der Gesellschaft die Rede, als handele es sich bloß um eine Lebensstil-Frage.
Ein Ausnahmezustand auf unbestimmte Zeit – Das Karlsruher Klima-Urteil vom 24. März 2021 muss in sehr viel ernsteren Begriffen charakterisiert werden. Es legitimiert schwere Eingriffe in Verfassungsrechte, die man als Zwangsbewirtschaftung bezeichnen kann. Auch eine Zwangsverschuldung ist im Spiel, wenn man bedenkt, dass in Deutschland und EU-Europa dreistellige Milliarden-Beträge außerhalb der regulären staatlichen Haushaltsführung für die „Klimarettung“ eingesetzt werden. Zur Legitimierung dieses dem Lande auferlegten Zwanges wird im Grunde eine Art „Klima-Notstand“ behauptet. Und dieser Notstand ist eigentlich unbefristet, denn für die Wirksamkeit der Maßnahmen gibt es keinen eingrenzbaren Zeitrahmen. Die „Klimarettung“ läuft also auf einen endlosen Spannungszustand hinaus. Und für diesen neuen Dauerzustand stände Deutschland nur mit einem eingeschränkten Grundgesetz da. Es würde ständig im Ausnahmezustand regiert. Und dieser Notstand wurde nicht in einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren, unter maßgeblicher Beteiligung der Legislative (Bundestag und Bundesrat), festgestellt – sondern nur durch die Judikative, durch ein Gerichtsurteil.
… Alles vom 17.3.2024 von Gerd Held bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/helds-ausblick/wie-deutschland-ein-anderes-land-wurde-teil-2/
Indubio Folge 123 – Die Spritzen der Freiheit
Der Arzt und Unternehmer Paul Brandenburg (http://www.1bis19.de), der Fernsehmoderator und Bestsellerautor Peter Hahne (ZDF) und der Verlagsleiter Alexander Horn (Novo Argumente) erörtern mit Burkhard Müller-Ullrich das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die fachlichen und charakterlichen Qualitäten des deutschen Politpersonals sowie die Formen der regierungsamtlichen Impfpropaganda.
… Alles vom 2.5.2021 zum Indubio 123 bitte hören auf
https://www.achgut.com/artikel/indubio_folge_123_die_spritzen_der_freiheit
Gericht: Nicht nur um Klima sorgen, auch um Schulden, Migration, …
Zum Verfassungsgerichtsurteil: Wenn sich das Gericht Sorgen um die Freiheit der kommenden Generationen aufgrund unzureichender Klimaschutzmaßnahmen macht, dann sollte es auch mal mit der staatlichen Verschuldungspolitik, den finanziellen Folgen der Einwanderungspolitik und der Unterfinanzierung unserer Beamten- und Rentenversorgung befasst werden, denn hier drohen in Zukunft weitaus größere Grundrechtseinschränkungen als beim Thema Klima.
2.5.2021, H.D., AO
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AKWs, Migrationsbegrenzung, Abschiebung – dank Klimagesetz?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass künftig jede Form bürgerlicher Freiheit und jede Art des Wirtschaftens gekappt werden müsse zu Gunsten der Klimapolitik. Klimapolitik wurde als oberstes Staatsziel definiert, unter das sich das Grundgesetz einzuordnen habe. Klingt wirklich bedrückend. Was haben sich einige darüber aufgeregt! Aber es war übertrieben. Liebe Kollegen*innen haben mich auf den konstruktiven Teil hingewiesen.
Zu künftig wird das Bundesverfassungsgericht vermutlich den Bau neuartiger Atomreaktoren anordnen. Denn klar: Ohne Strom bleibt auch in Karlsruhe die Küche kalt und das Richterzimmer unbeleuchtet. Da liegt doch schadstoffarmer, also grüner Atomstrom im Trend, oder? Auch andere Probleme, etwa das faktische Abschiebeverbot für abgelehnte Asylsuchende oder das Gebot, sie trotzdem auf Hartz-IV-Niveau bis zum Lebensende zu unterstützen, beides basierend auf früheren Entscheidungen des obersten Gerichts, können im Lichte der neuen Entscheidung konstruktiv gewendet werden: Keine neue Zuwanderung, denn sie würde unsere Klimabilanz weiter verschlechtern. Abschiebung aller Flüchtlinge in ihr Heimatland, denn in der Regel beträgt ihr ökologischer Fußabdruck dort nur einen Bruchteil von dem, den sie in Deutschland verursachen.
… Alles vom 1.5.2021 von Roland Tichy bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/gruen-tolle-artikel-aber-geht-es-nicht-auch-ein-wenig-froehlicher/
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29. April 2021, Beginn der Öko-Diktatur in Deutschland
„Den heutigen Tag muß man sich merken, mehr noch als den 4. September 2015, denn er markiert die Auflösung der bisherigen Staatsgrundlagen und den definitiven, offiziellen Schritt in die Öko- oder Klima-Diktatur”, schreibt Leser ***, Jurist im Staatsdienst. „Diktatur deswegen, weil Widerworte ab sofort als verfassungsfeindlich gelten. Ganz offiziell. Hier die betreffenden Texte:
I. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20a: ‚Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.’
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II. Das Bundesverfassungsgericht macht daraus folgendes: ‚Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten ‚Paris-Ziel’ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.’
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Das BVerfG leitet aus einem sicherlich berechtigten Staatsziel nicht nur die Allgemeinverbindlichkeit einer wissenschaftlichen Hypothese ab – und stellt sich damit über die bzw. an die Stelle der Wissenschaft –, sondern gibt auch verbindlich vor, wie es genau umzusetzen ist.
Die Pikanterie dabei ist, daß Staatsziel und Mittel zur Erreichung nur auf nationaler Ebene Geltung haben, während das Problem der Erderwärmung ein globales ist und – wenn es denn lösbar wäre – nur mit global wirkenden Mitteln behandelt werden kann. Jedem klar denkenden Menschen fällt dazu der Stop und die Reduzierung des Bevölkerungswachstums ein, denn dieses ist mit einer nicht zu übersehenden Offensichtlichkeit der Kern aller Probleme. Innerhalb eines Lebensalters hat sich die Erdbevölkerung von 2 Mrd auf 8 Mrd Menschen vervierfacht. Derartiges hält der stärkste Planet nicht aus.
Zurück zum Ausgangspunkt: Die CO2-These ist nunmehr vom BVerfG jeglicher Kritik entrückt, also sozusagen heiliggesprochen und zur verbindlichen Staatsreligion erhoben worden. Ablehnung, Zuwiderhandlung, Infragestellung, Kritik daran oder gar Opposition dagegen sind nunmehr ‚verfassungsfeindliche Bestrebungen’ und ziehen die Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst nach sich (§ 3 I Nr.1 BVerfSchG – der Passus ‚Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, .… gerichtet sind…’, wird natürlich extensiv ausgelegt, siehe auch § 4 BVerfSchG).
Privatpersonen, Politiker und Parteien sowie sonstige Gruppierungen, welche die CO2-These in Frage stellen, werden künftig in den VS-Berichten erscheinen.
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Der nächste logische Schritt ist dann, nach Art. 21 GG Parteien, die einen solchen Standpunkt vertreten, zu verbieten oder ihnen zumindest die Finanzierung zu entziehen. Im Grunde ist der kalte Staatsstreich jetzt auf der Zielgeraden. Das BVerfG hat ihn abgesegnet.
Es bietet sich nach dem Stand der Dinge nun auch an, den sog. Klimaschutz bzw. die dem zugrundeliegende Hypothese nachhaltig gegen Leugner abzusichern. Die Androhung einer Kriminalstrafe ist dazu das passende Mittel. Der Platz dafür wäre der Allround-Paragraph 130 StGB, der sich als Instrument der Gesinnungsjustiz bereits bewährt hat. Wer oppositionelles Gedankengut gegen die Merkel-Politik nicht geschickt genug zu verpacken vermag, sieht sich im Falle einer öffentlichen Äußerung desselben sofort als Volksverhetzer vor dem Kadi. Mindeststrafe drei Monate – zum Vergleich: Das ist vor Verkehrsgerichten der Tarif, wenn man einen Fußgänger totfährt. Die Klimaleugnung als Straftat wird kommen – heute war der Startschuß!”
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Erwähnen muss man der Vollständigkeit halber noch, dass eine Klimadiktatur mit dem Staatsziel, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, momentan auf ca. 0,07 Prozent der Gesamtfläche bzw. 0,24 Prozent der Landfläche dieses Planeten herrscht – das Dritte Reich war auch nicht viel größer, aber wie hat es zumindest das globale politische Klima beeinflusst! –, und das Gericht, das sie mit einem kalten Staatsstreich etabliert hat, seit 2018 von einem Mann geleitet wird, der von 2009 bis 2018 für die CDU im Bundestag saß und zuletzt stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagfraktion war.
Ruhe in Frieden, Bundesrepublik Deutschland, du alte Umweltsau.
PS: „Der Beschluss ist warme Luft. Sie wird erst zu einem eisigen Wind, wenn man anstatt des Klimawandels die Staatsverschuldung setzt, also die Belastung künftiger Generationen. Eine verfassungswidrige Klimaerwärmung ist nicht justiziabel. Eine verfassungswidrige Staatsverschuldung schon. Damit dürfte klar sein, wie die Verfassungsbeschwerde wegen des Corona-Rettungsfonds der EU in der Hauptsache ausgeht.”
(Leser ***)
PPS: Um nicht missverstanden zu werden: Die Öko-Diktatur wird selbstredend nicht um der Umwelt willen etabliert – die Diktatur des Proletariats hatte ja auch nichts mit dem Wohlbefinden der Arbeiter zu tun. Der Sinn einer Diktatur ist die Herrschaft derer, die sie an sich reißen; in wessen Namen sie dies zu tun behaupten, ist so beliebig wie unerheblich.
Wer nach diesem Urteil nicht kapiert, dass die Corona-Grundrechtseinschränkungen nur ein Probelauf und Test waren, der trägt sein Halseisen künftig zu recht.
… Alles vom 29.4.2021 bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2021/04/29-april-2021-beginn-der-oeko-diktatur-in-deutschland/
- Grundrechte im Wandel? (27.1.2023)
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Zukünftige Generationen als Rechtsträger?
Man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses klar umgrenzten Begriffs der Rechtsfähigkeit, also der Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zu verstehen. Wer noch nicht geboren oder bereits verstorben ist, kann keinerlei Verpflichtungen eingehen. Er kann keine Forderungen erheben; er kann keine Willenserklärungen abgeben; er kann keine vertraglichen Bindungen eingehen. Wer hingegen lebt, der kann und darf all dies tun.
Es ist diese Privatautonomie, in der sich die Würde des Menschen spiegelt, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Man könnte auch sagen, dass Rechtsfähigkeit und Privatautonomie gerade aus dieser Menschenwürde erwachsen. Denn nichts wäre des Menschen unwürdiger, als nicht selbstbestimmt seine Angelegenheiten wahrnehmen zu können. Rechtsfähigkeit und Privatautonomie sind gemeinsam der wichtigste Ausdruck der Konzeption des freiheitlichen Rechtsstaates. So weit, so unstrittig.
Doch gibt es seit langem von entsprechender Seite Gedankenspiele, den Kreis der Rechtsfähigkeit weiter zu ziehen. Zukünftige Generationen könnten ebenfalls als Rechtsträger anerkannt werden, argumentieren ihre selbsternannten irdischen Sachwalter. Dies wird häufig unter Verweis auf das Konzept der sogenannten Nachhaltigkeit getan, ein weiteres Wieselwort in dieser Debatte. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass künftige Generationen in ihren eigenen Freiheitsrechten durch heutige Handlungen eingeschränkt würden. Folglich seien bei der Nutzung heutiger Ressourcen die Interessen jener künftigen Generationen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn dies Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Und genau dies hat heute wortwörtlich das Bundesverfassungsgericht getan.
Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen.
Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können. Implizit treibt dieses Urteil auch einen Keil zwischen die ältere Generation, die sich als Kohlenstoff-Frevler schuldig gemacht hat, und diejenigen der jüngeren Generation, die den Verzicht auf den Schulunterricht als Methode zur Rettung des Klimas entdeckt haben.
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Paradoxer geht es nicht. Gerade die Sorge um das zarte Pflänzchen der Freiheit ist die beste Voraussetzung dafür, dass zukünftige Generationen in Freiheit und Wohlstand leben können. Es ist der inzwischen berühmte Konflikt zwischen denen, die Angst vor dem Ende der Welt haben, und jenen, die Angst vor dem Ende des Monats haben. Vor diesem Hintergrund ist das Prinzip der Freiheit der beste Garant für eine im Wortsinne nachhaltige, klimaschonende, erfinderische und kreative Gesellschaft und Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht scheint dieser Garant nicht mehr zu sein.
… Alles vom 29.4.2021 von Dirk Maxeiner bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/bundesverfassungsgericht_grundrechte_jetzt_nur_noch_unter_klima_vorbehalt
