Bundesverfassungsgericht

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Von der Lindlehöh bei St.Peter übers neblige Dreisamtal zum Schauinsland am 27.11.2021

 

BVerfG-Nominierung: Die Bürger bitte mitnehmen
Wolfgang Jäger fordert ein transparenteres Verfahren bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter.
Die Auseinandersetzung um die Kandidatur der Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht, ausgelöst durch das unglückliche Verhalten der CDU/CSU-Führung, hat eines gezeigt: Der Wandel des deutschen Parteiensystems erklärt das bisherige Verfahren der Richterwahl für reformbedürftig. Den politischen Parteien der Mitte gelingt es nicht mehr, hinter verschlossenen Türen die Kandidaten mit einer Zweidrittelmehrheit unter sich auszuhandeln, ohne um Stimmen an den Rändern des politischen Systems zu werben. So fordert etwa Die Linke Zugeständnisse für ihre Zustimmung. Damit meint sie wohl die Aufteilung der Nominierungsrechte unter den Parteien.
Oft wird die Befürchtung geäußert, dass das mächtige Verfassungsorgan beschädigt werde, wenn die Wahl der Verfassungsrichter transparenter gestaltet würde. Der Bürger soll also nicht Kenntnis vom Aushandlungsprozess der politischen Parteien erhalten. Letztlich verbirgt sich dahinter obrigkeitsstaatliches Denken. Es ist Ausdruck eines Misstrauens gegenüber dem Bürger. Dieser hat jedoch einen Anspruch darauf, Näheres über die Persönlichkeiten zu erfahren, die so wichtige Entscheidungen wie über das Abtreibungs- oder das Wahlrecht treffen. Wie lässt sich eine allzu große Entfremdung der Richter vom Bürger vermeiden? Man denke an das abgehobene Urteil zum aktuellen Wahlrecht, als eine Mehrheit des Zweiten Senats meinte, dass der Wähler angesichts der Komplexität des Wahlrechts die Folgen seiner Stimmabgabe für die Sitzverteilung im Bundestag nicht erfassen können müsse. Selbst die Minderheit der Verfassungsrichter sprach in ihrem Sondervotum dem Urteil mangelnde Dignität gegenüber dem Wahlakt zu.
Wenn man von der teils widerwärtigen Kampagne in den sozialen Medien gegen Frau Brosius-Gersdorf absieht, findet derzeit in den seriösen Medien ein tiefgründiger Diskurs über die philosophischen Grundlagen von Menschenwürde und Lebensrecht statt – geradezu der Beweis für die Möglichkeit eines offeneren Wahlverfahrens.
Dies fordert auch der Vorsitzende der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Professor Martin Nettesheim. Der Tübinger Verfassungsrechtler denkt an eine offene Ausschreibung der Richterstellen und die Erstellung einer Dreierliste durch den Wahlausschuss, aus der das Parlament seine Wahl treffen sollte.
Aber so weit muss man gar nicht gehen. Es reicht, den öffentlichen Rechtfertigungsdruck zu erhöhen: Wie wird die von den Parteien ausgehandelte Aufteilung der Nominierungsrechte begründet? Welches Gewicht haben parteipolitische Motive im Verhältnis zur richterlichen Kompetenz? Welches Verhältnis haben die Kandidaten zum Grundgesetz? Demokratie geht grundsätzlich vom mündigen Bürger aus, der sich im öffentlichen Diskurs seine Meinung bildet.
Im Übrigen: Wird das überparteiliche Amt des Bundespräsidenten beschädigt durch die vor seiner Wahl immer stattfindende öffentliche Durchleuchtung seiner Eignung? Die Antwort lautet: Nein. Das Amt gewinnt dadurch an demokratischer Legitimität.
… Alles vom 21.8.2025 von Wolfgang Jäger bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/die-buerger-bitte-mitnehmen

Wolfgang Jäger ist emeritierter Professor für Politikwissenschaft an der Universität Freiburg und war Rektor der Universität von 1995-2008. Von 1988-2024 war er Richter am Staatsgerichtshof/Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg. Er ist Ehrenbürger der Stadt Freiburg.
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Kommentare:
Prof Wolfgang Jäger schlägt ein komplett neues Verfahren zur Nominierung der BVerfG-Richter vor. Sehr gut. Damit signalisiert er, daß der immer noch geltende Vorschlags-Proporz 3-3-1-1 (CDU-SPD-FDP-Grüne) veraltet ist bzw. nicht angepasst werden kann. Im Gegensatz zum ehem. Bundesverteidigungsminister Prof Rupert Scholz (CDU), der fordert, den bestehenden Proporz an die aktuelle Parteienlandschaft anzupassen. Wie auch immer – das derzeitige Procedere ist veraltet und unbefriedigend. E.K.
Ende Kommentare
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Für Rupert Scholz ist der Proporz 3-3-1-1 zu aktualisieren
Der Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz fordert ein neues Verfahren für die Besetzung des deutschen Bundesverfassungsgerichts.
… Alles vom 7.8.2025 von Prof Rupert Scholz im Kontrafunk-Interview bitte lesen auf
https://x.com/kontrafunk/status/1953434256522297666

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Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano Ersatzkandidat für BVerfG?
Das soll übrigens einer der Ersatzkandidaten für Frauke Doppelname oder Ann-Katrin Kaufhold sein. Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano leitet das Fachgebiet „Just Transitions“, was so viel bedeutet wie ein „politisches Konzept für einen Strukturwandel hin zu einer klimaneutralen, resilienten und sozial gerechten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung“, also einen gut klingenden Weg zum Klimasozialismus zu finden. Wie ein echter Sozialist, außer für sich selbst natürlich.
Er wünscht sich ein „konzertiertes Vorgehen“ gegen den Rechtsextremismus, also endlich eine Überwindung der speziell im AfD-Fall so lästigen Gewaltenteilung. Wir reden also über einen Freund des gemütlichen Arbeitsessens mit Kanzler Klingbeil.
Zum AfD-Verbot hat er sich im in seinem in der ersten Antwort verlinkten Artikel ausführlich geäußert. Verbotswürdig findet er die Partei schon deshalb, weil er unter ihren Mitgliedern Rassisten und Klimaleugner vermutet. Das muss reichen, wer braucht da schon Beweise für ein aktives und kämpferisches Vorgehen gegen die Freiheitlich- Demokratische Grundordnung.
Zusammenfassend wird hier der nächste Kandidat aus der „Mitte der Gesellschaft“, wie die SPD sie sieht ins Spiel gebracht.
… Alles vom 6.8.2024 von Thomas Wolff bitte lesen auf
https://x.com/HaseFalsch/status/1953134508892410194

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Wieso wählt das Volk die Richter am Bundesverfassungsgericht nicht direkt?
Der Fall Brosius-Gersdorf ist nur das Symptom einer tieferliegenden ideologischen Autoimmunerkrankung unseres Systems.
Vor Kurzem hielt ich im Rahmen einer juristischen Ringvorlesung (bestimmt bald im Netz) einen Vortrag über die immunologische Umstülpung des Rechts. Es ging um die beunruhigende Entwicklung, dass ein System beginnt, sich gegen sich selbst zu richten – unfähig, Freund und Feind noch zu unterscheiden. In solchen Konstellationen gerät vieles aus den Fugen. Es entsteht eine Dynamik, die am Ende allen schadet. In Deutschland reicht mittlerweile schon eine Richterwahl, um sich politisch ins eigene Bein zu schießen.
Worum geht es im Fall Brosius-Gersdorf wirklich? Geht es um die Haltung zum Schwangerschaftsabbruch? Um das AfD-Verbot? Um Corona, Impfpflicht oder Plagiate?Auch – im Kern geht es jedoch um einen tief verwurzelten, schwelenden Konflikt: den ideologischen Befall des Staats durch eine ideologische Nomenklatura, die sich selbst immunologisch gegen Widerspruch absichert. Die Nomenklatura wählt sich hier offen sichtbar eine Schutzpatronin, eine regina protectrix mit sauber subsumierendem strengen Blick, die bei der Frage der Corona-Impfpflicht auf inexistenter Evidenzgrundlage munter die Zwangsverabreichung experimenteller Geninokulationen befürwortete.

Der Posten am Bundesverfassungsgericht bedeutet nicht weniger als den Eintritt in ein Verfassungsorgan, jenes Gremium, das letztgültig über Verfassungsverstöße entscheidet. Brosius-Gersdorf hingegen ist das Produkt einer agendaorientierten Anreizstruktur: Wer sich linientreu äußert, möglichst den Kern der politisch gewollten Diskussion trifft oder aufwertet, darf mit Auszeichnungen, Beförderungen und Ehren rechnen.
Kein Wunder also, dass der Rest der Nomenklatura nun lautstark mobilisiert. Bundesverdienstkreuzträgerin Alena Buyx und Rechtsphilosoph Stephan Huster – ein regierungsnaher Twitter-Ausputzer gegen Ungeimpfte– ziehen öffentlich gegen Kritiker zu Felde oder sammeln Unterschriften für “ihre” Kandidatin. https://www.oer.ruhr-uni-bochum.de/oer/mam/content/stellungnahme-richterwahl.pdf

Das Bundesverfassungsgericht konnte bis zur Ära Harbarth für sich in Anspruch nehmen, trotz des politischen Auswahlprozesses weitgehend unabhängig in seinen Entscheidungen gewesen zu sein. Dieses Image hat in den letzten Jahren erheblichen Schaden genommen. Urteile, wie zur „Bundesnotbremse“ oder die immunologische Abwehrreaktion angesichts der RKI-Protokolle, zeigen: Das Gericht hat sich zunehmend als Schutzschild für Regierungslinien positioniert – nicht als neutrale Kontrollinstanz. Im Verhältnis Karlsruhe-Berlin wird inzwischen mehr diniert als kontrolliert. Eine Figur wie Brosius-Gersdorf würde dieses Bild weiter verfestigen.
… Alles vom 19.7.2025 von Milosz Matuschek bitte lesen auf
https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/wieso-wahlt-das-volk-die-richter

 

Wer eine Corona-Impfpflicht gefordert hat, ist nicht als BVefG-Richter geeignet
Nicht nebenbei zum Mitmachen/unterstützen: vorläufiger Teilerfolg: Wahl im 1. Anlauf verschoben: Ablehnende in CDU(CSU + weiter umkämpft: Petition – bisher 147.000 Unterzeichnete – gegen radikale Corona-Impfpflichtbefürworterin (Grundrecht Art 2.2. GG auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt) ins Bundesverfassungsgericht. https://citizengo.org/de/lf/15853-keine-radikale-lebensfeindin-ins-bundesverfassungsgericht–stimmen-sie-gegen-frauke-brosius-gersdorf
– Die Frau spricht zudem grundgesetzwidrig (?) Ungeborenen bis zum Tag der Geburt die Menschenwürde ab (GG Art 1) und sei strikt für AFD-Verbot usw.
NN dazu: „Jemand der – bei der zum Glück vom Bundestag am 7.4.2022 abgelehnten allgemeinen Corona-Impfpflicht – auf die auch offizielle Corona-Panikmache der Bundesregierung, auf die gewinnorientierte die Pharma-Mafia und deren Verbündete in Teilen der „Wissenschaft“, Politik und Medien sowie auf aktiv und passiv nicht schützende angebliche Impfstoffe mit täuschender Notfallzulassung naiv reingefallen ist, hat sich in einer Sache, die das Grundrecht auf Leben und köroerliche Unversehrheit betrifft, nicht sorgfältig informiert und sollte keinesfalls ins BVerfG! Das BVerfG hat bekanntlich schon bisher zu „Corona“ leider versagt. “
19.7.2025

 

Das Königreich der linken Richter: Frauke Brosius-Gersdorf (SPD)
Zwei Seiten hat das „Gutachten“, das Frauke Brosius-Gersdorf gemeinsam mit ihrem Mann 2021 zur Impfpflicht verfasst hat – jene Brosius-Gersdorf, die in dieser Woche von der SPD nominiert werden soll als nächste Verfassungsrichterin. Diese zwei Seiten sollte man lesen, wenn man wissen will, was auf uns zukommt.
Sie beginnt den Text mit einer spektakulären Umkehrung der Fragestellung. Statt die Frage zu erörtern, ob eine Impfpflicht verfassungsmäßig zulässig sei, will sie prüfen, ob es nicht eine verfassungsmäßige Pflicht zur Impfpflicht gebe. Sie liefert nur ein einziges verfassungsrechtliches Argument: „Nach unserer Verfassung endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo die Freiheit anderer beginnt. D. h., die Freiheit der Ungeimpften endet dort, wo sie die Freiheit der Geimpften beeinträchtigen.“ Das Wort „Impfnebenwirkung“ kommt gar nicht erst vor.
Die allgemeine Impfpflicht würde ohnehin dem Ziel dienen „die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung zu schützen, v. a. derjenigen, die geimpft sind“, formuliert sie. Die allgemeine Impfpflicht soll vor allem das Leben derjenigen schützen, die geimpft sind? Sie erläutert: „Geimpfte können sich nicht selbst wirksam schützen, weil die Impfung nicht vor Impfdurchbrüchen bewahrt.“
Das ist ungefähr das weitere Niveau ihrer Ausführungen – man spürt schon beim Lesen die Unlust des Autors, den Standpunkt wirklich im eigentlichen Sinne zu begründen oder herzuleiten. Es wird vielmehr schnell doziert, mit dem Anspruch, dass die Professur in öffentlichem Recht das eigentlich schlagende Argument ist.
Dieses Verständnis des Richters ist nicht neu – in den USA ist es schon lange ein linker Traum, den Supreme Court dauerhaft auf Linie zu bringen und linke Machtpolitik zu zementieren. Es soll nicht mehr die Frage im Mittelpunkt stehen, was das Recht gebietet oder was dessen Schöpfer gemeint oder gewollt hätten – im Mittelpunkt steht vielmehr die aktuelle politische Befindlichkeit, die dann auf rechtliche Machbarkeit hin geprüft wird.
Brosius-Gersdorf ist auch ansonsten vor allem mit Ideologie aufgefallen. Sie wirkte bei der aktivistischen Paus-Kommission zur Abtreibung mit, warb in Positionspapieren für linke Umverteilungspläne und befürwortet natürlich auch ein AfD-Verbotsverfahren. Sie ist von der absoluten Richtigkeit ihrer politischen Haltung so sehr überzeugt, dass sie ganz offensichtlich nicht davor zurückschreckt, auch das Rechtssystem dafür zu instrumentalisieren. Überhaupt die Frage zu eröffnen, ob eine allgemeine Corona-Impfpflicht verfassungsrechtlich zwingend wäre – dass also die Ablehnung der Impfpflicht verfassungswidrig sein könnte – sagt doch schon alles.
Diese Frage ist gravierend: Der ursprünglich von der CDU vorgeschlagene Kandidat wurde von den Grünen als zu konservativ abgelehnt, stattdessen folgt die Partei jetzt einer Empfehlung des Gerichts selbst. Gleichzeitig will sie zwei Vorschlägen der SPD (Brosius-Gersdorf ist eine davon) zustimmen. Bald dürfte zudem die Linke das Vorschlagsrecht der FDP übernehmen – bleibt die AfD weiter außen vor, wird es rechnerisch schon bald eine klare links-besetzte Mehrheit von 5:3 im Bundesverfassungsgericht geben.
Wären es Richter, die dabei eine gewisse Demut an den Tag legen, wäre das noch akzeptabel. Aber Brosius-Gersdorf offenbart, dass sie mit ihrem Ansatz die Fragestellung einfach umdrehen würde. Der Höhepunkt des bisherigen, in diese Richtung gehenden Denkens, war das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts, als die Richter bereits den Versuch unternahmen, die Politik der nächsten Jahre vorzuzeichnen.

Dieses Rad kann man immer weiter drehen: Vielleicht wird das Heizungs- oder das Selbstbestimmungsgesetz bald zum Imperativ des Grundgesetzes erklärt – absurder als die Impfpflicht-Argumentation wäre das auch nicht. Genau darauf würde eine solche Besetzung des Verfassungsgerichts hinauslaufen.
Bestimmte Fragen sollen der Entscheidung der Bevölkerung entzogen werden – und die Richter als Philosophenkönige Politik machen. In Zeiten zusammenbrechender linker Mehrheiten wird diese Betrachtung von Politik durchaus zur realistischsten Machtoption. Die Jura-Professorin, die mit der ihrem Berufsstand eigenen Arroganz der Wahrhaftigkeit, der Bevölkerung ein linkes Weltbild nicht mehr zur Abstimmung, sondern zum Auswendiglernen vorlegt: Das würde zum absoluten moralischen Machtanspruch dieser Linken perfekt passen. Denn eigentlich ist man längst der Meinung, dass die politische Gegenseite etwa in der Migrationspolitik gar keine legitime Position mehr vertritt – es wäre dann nur folgerichtig, die Politik gleich richterlich anzuordnen.
… Alles vom 6.7.2025 von Max Mannhart bitte lesen auf
https://www.apollo-new.net

 

 

Verfassungsrichter – 2/3-Mehrheit – Union arrangiert sich mit Linksaußen
Bundestag: Für die Wahl neuer Verfassungsrichter braucht es eine Zweidrittelmehrheit.
Während der neue Bundeskanzler Friedrich Merz außenpolitisch punkten und beeindrucken will, strauchelt seine CDU parteipolitisch in eine strategische Krise. Die wiedererstarkte Linkspartei reibt sich die Hände, weitet ihren Einfluß auf die Besetzung der Bundesgerichte aus.
Daß die Linksfraktion im Bundestag von SPD und Grünen längst zur „demokratischen Mitte“ gezählt wird, haben die Unionsparteien klaglos hingenommen. Politisch wirken die 208 Abgeordneten im neuen Bundestag auf sich selbst gestellt. Ein kollegiales Schwätzchen mit den Freunden von der FDP? Nur eine nette Erinnerung. Mit den Koalitionären der SPD muß man erst noch warm werden. Die oppositionellen Grünen immerhin gelten überwiegend als zugewandt, trotz vieler Meinungsunterschiede. Und die AfD? Gesprächsstoff gäbe es genug, doch die CDU/CSU-Fraktionsführung wacht eisern über die Einhaltung der Brandmauer.
Aber es gibt ja noch die Linksfraktion. Die neue Kampfreserve der Union macht sich gerade hübsch für Merz und Co. Die SED-Nachfolger werden erstmals gebraucht für die anstehende Neubesetzung des Bundesverfassungsgerichts. Die 16 Richter aus zwei Senaten werden einmalig für zwölf Jahre mit Zweidrittelmehrheit je zur Hälfte in Bundestag und Bundesrat gewählt.

Linke spekuliert schon auf eigenes Vorschlagsrecht
In diesem Jahr stehen drei Verfassungsrichterwahlen an. Die Koalition von Union und SPD hat noch nicht einmal mit den Grünen eine qualifizierte Mehrheit. Es fehlen sieben Stimmen. Mit den 64 Parlamentarierin der Linken reicht es, mit den 151 Abgeordneten der AfD sowieso.
Doch eine Zusammenarbeit mit den Rechtskonservativen kommt für die Union nicht in Frage. Zumindest nicht im Bundestag. Und so wanzen sich die Unions-Oberen bei den Linken an. Mit Erfolg. Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kann mit den nötigen Handynummern dienen. Was war passiert? CDU-Chef Merz war im ersten Durchgang der Kanzlerwahl überraschend durchgefallen. Große Panik. Nach einigen Gesprächen erfüllte die Linke den Wunsch der Christen-Union nach einem zweiten Wahlgang noch am gleichen Tag. Zweidrittelmehrheit? Kein Problem. Die Linke nickte gnädig, die Stimmung in ihren Reihen war prächtig. Friedrich Merz’ Herzenswunsch, das Kanzleramt, stand offen. Er wurde gewählt, nicht von den Linken, aber mit ihrer Hilfe, um der Geschäftsordnung zu genügen.

Doch in der Politik hat alles seinen Preis. Bedingung für Absprachen mit CDU/CSU sei, „daß es keine Parallelverhandlungen mit der AfD gibt“, meldete sich Linken-Chefin Ines Schwerdtner selbstbewußt zu Wort. Man werde „nicht einfach nur zustimmen, wenn mal die Hütte brennt, wenn wir gebraucht werden“. Perspektivisch denkt die Linke bei den Richterwahlen längst an ein eigenes Vorschlagsrecht, wie es den anderen Fraktionen zusteht.
Im Visier hat die Partei den Unvereinbarkeitsbeschluß der CDU von 2018. Der schließt eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der Linken aus. Das war einmal. Parteiprominente wie Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CSU-Spitzname „Genosse Günther“) oder auf Bundesebene Kanzleramtschef Thorsten Frei machen sich stark für einen pragmatischen Umgang mit der Linken, gezwungen auch durch deren Bedingungen. Es gehe ja nur um Verfahrensfragen.
Fest steht, ohne Zustimmung der Linken werden weder Union noch SPD ihre Kandidaten für das höchste deutsche Gericht durch den Richterwahlausschuß bringen. Bisher folgten die anderen Parteien den Vorschlägen meist. Spannend dürfte es dieses Mal werden, wenn es um die Wahl des Verwaltungsrechtlers Robert Seegmüller geht, der als Asylskeptiker beschrieben wird. Der derzeitige Richter am Bundesverwaltungsgericht ist der erste Vorschlag von CDU-Chef Merz. Ein Politikum.
Der Jurist ist offenbar bei den Grünen auf Vorbehalte gestoßen, auch die Linke meldete „Gesprächsbedarf“ an. Dabei soll Seegmüller Mitglied des Ersten Senats werden, der gar nicht für Asylfragen zuständig ist. Aber er ist halt ein Konservativer mit enger Anbindung an die Union. Für die SPD ist die Nachfolge der Vizepräsidentin Doris König eine wichtige Personalie. Ihr Nachfolger als Vorsitzender des Zweiten Senats wird später Gerichtspräsident.

So sitzt die Union einmal mehr in der Falle, hatte sie sich doch bereits im Koalitionsvertrag mit der SPD verpflichtet, „auf allen politischen Ebenen jede Zusammenarbeit mit verfassungsfeindlichen, demokratiefeindlichen und rechtsextremen Parteien auszuschließen. Dies betrifft im Parlament unter anderem gemeinsame Anträge, Wahlabsprachen oder sonstige Formen der Zusammenarbeit.“
Im Ergebnis hat die Unionsfraktion ihre parlamentarischen Einfluß durch die Brandmauer zur AfD eingeschränkt und den ihrer politischen Gegner erweitert. Wobei ihr im Fall der Richterwahlen noch ein kleines Schlupfloch bleibt. Möglich ist, daß die Parteien auf eine Wahl im Bundestag verzichten und die Wahl dem Bundesrat überlassen.

Dieser „Ersatzwahlmechanismus“ gilt erst seit Ende vergangenen Jahres. Die Parlamentsmehrheit hatte sich auf diese Regelung verständigt, um eine vermeintliche Blockade des Wahlverfahrens zu verhindern. Befürchtet worden war, daß die AfD mit einer (knapp verfehlten) Sperrminorität Mitspracherechte anmelden könnte.
Voraussetzung ist, daß im Bundestag drei Monate nach Vorlage von Personalvorschlägen des Bundesverfassungsgerichts noch keine Wahl stattgefunden hat. Wenige Tage vor der Bundestagswahl hatten die Richter das Parlament gemahnt, „in überschaubarer Zeit“ Vorschläge zu unterbreiten. Das Erpressungspotential der Linken ist also durch den Ersatzwahlmechanismus begrenzt. Politisch spricht einiges dafür, daß der Bundestag Herr des Verfahrens bleiben wird. Gespräche mit der Linken dürften bald terminiert werden.
… Alles vom 23.5.2025 von Jörg Kürschner bitte lesen in der JF 22/25, Seite 5

 

Verfassungsgerichtsrichter müssen parteineutral sein
Damit kommen wir zur nächsten Voraussetzung einer funktionierenden Verfassung, dem Wächter über ihre Einhaltung, dem Verfassungsgericht. Jedes von den vom Volk Gewählten beschlossene Gesetz muss den Regeln der Verfassung entsprechen, darf diesen also nicht entgegenstehen bzw. diese nicht ignorieren. Dazu bedarf es Richter, die unabhängig von Parteien und vom Zeitgeist die Einhaltung der Spielregeln einfordern und bei deren Verletzung einschreiten. Nur wer setzt diese Richter ein, wer beruft sie für dieses Amt? Wer prüft ihre parteiliche Neutralität und Unabhängigkeit? Wer garantiert, dass sie es auch während ihrer Amtszeit sind und bleiben?
Im Art. 94 lesen wir dazu: „Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt“ und weiter: „Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben
Also die vom Volk Gewählten und somit letztlich wieder die Parteien bestimmen die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtes und üben so indirekten Einfluss auf dessen Entscheidungen aus. Sie legen wiederum über Gesetze die Regeln für das Verfassungsgericht fest und bestimmen, welche seiner Entscheidungen Gesetze werden. Irgendwo beißt sich hier die Katze in den eigenen Schwanz und so wundert es kaum, dass bis 2019 das Grundgesetz 63 Mal mit Auswirkung auf 235 Artikel geändert wurde und somit dem jeweiligen politischen Gewollten bzw. Gewünschtem angepasst wurde.

Dafür beispielgebend ist folgender Fall:
Auf Betreiben einiger Umweltverbände und unter dem Druck der Klimadebatte wurde in Anwendung des Art. 20 a (Schutz der Lebensgrundlagen) die Bundesregierung verpflichtet, ihre selbst auferlegten Klimaziele nicht erst 2050 sondern bereits 2045 zu erreichen, um das Leben künftiger Generationen nicht zu gefährden. Hiermit hat sich das Bundesverfassungsgericht vom Wächter über die Einhaltung der Verfassung hin zum Gesetzesgeber selbst ermächtigt. Es hat ungeprüft und ohne Würdigung anderslautender Meinungen die vom Weltklimarat propagierten Prognosen über die Klimaveränderung zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und sich damit auf die politische Ebene begeben.
… Alles vom 13.11.2023 von Peter Schewe bitte lesen auf
https://vera-lengsfeld.de/2023/11/13/ist-unsere-demokratie-in-gefahr/#more-7306

 

Das Bundesverfassungsgericht hält ab jetzt den Schnabel
Das Bundesverfassungsgericht hat sich ein neues Adler-Logo gegeben. Es war wohl nicht mehr zeitgemäß, wie der alte Adler das Maul aufriss und dazwischenschrie. Der neue Adler hält brav den Schnabel.
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Bundesadler als Logo des BVerfG alt (mit Zähnen und Krallen) und neu (ohne alles)

… Alles vom 4.3.2023 bitte lesen auf
https://norberthaering.de/news/bverfg-logo-adler/

 

Titel „Honorarprofessor“ für Bundesverfassungsgerichts-Präsident Harbarth bleibt nebulös
Seine Berufung zum Vizepräsidenten und dann zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wird als parteipolitische Postenschieberei kritisiert – zu Lasten des Amtes, das in der Hierarchie nach Bundespräsident, Bundestagspräsident, Bundeskanzler und Bundesratspräsident rangiert. Wurde Kompetenz vorgetäuscht?

Im März 2018 dann also die Ernennung zum „Honorarprofessor“ der Universität Heidelberg. Wer die beiden externen Gutachter, die dafür nötig sind, waren und was diese geschrieben haben, ist nicht bekannt. Die Bild-Zeitung vom 30. Juni 2022 und andere Zeitungen wollten genau das wissen.
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/deutschlands-oberster-richter-unter-druck-hat-harbarth-etwas-zu-verbergen-80555526.bild.html
Die Universität Heidelberg berief sich auf Daten- und Persönlichkeitsschutz und verweigerte die entsprechenden Auskünfte.

Hat Harbarth die in der Fassung von 2014 festgehaltenen Voraussetzungen für eine Honorarprofessur erfüllt? Dort heißt es in Paragraph 55: „(1) Die Hochschule kann Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren bestellen. Diese müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 47 erfüllen, eine mindestens dreijährige selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule vorweisen …“ Wo ist die „dreijährige selbstständige Lehrtätigkeit“? Eine vermeintlich eindeutige Regelung. Aber wie hat Harbarth die geforderte „mindestens dreijährige selbstständige Lehrtätigkeit“ vor März 2018 erfüllt, also vor seiner Ernennung zum Honorarprofessor?
… Alles vom 6.7.2022 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/titel-honorarprofessor-praesident-bundesverfassungsgericht-harbarth/

 

Bundesnotbremse-Urteil des BVerfG vom 30.11.2021
Grundrechte zerbrechen an Corona-Politik –
Das fatale Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht, einst ein hochgeachtetes Organ der deutschen Justiz, das sich seiner Kontrollfunktion gegenüber Gesetzgeber und Regierungen stets bewusst war, hat am 30.11.2021 über die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Bundesnotbremse entschieden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/11/rs20211119_1bvr078121.html
Wie die Entscheidung ausfallen würde, war von Anfang an klar, denn wozu hat die kreative Kanzlerin zur rechten Zeit mit Stefan Harbarth einen ihrer treuesten Anhänger zum Vorsitzenden des ersten Senats und Präsidenten des Gerichts wählen lassen? Bisher hat er ihre Erwartungen nicht enttäuscht, und auch im neuesten Urteil bleibt er sich treu. Nun könnte man sagen, das zur Diskussion stehende Gesetz sei inzwischen ausgelaufen und somit lohne es nicht, Zeit und Mühe an das neue Urteil zu verschwenden. Das ist zu kurz gedacht. Schließlich ist es jederzeit möglich, ein analoges Gesetz einzubringen, das auf den gleichen, eher windig als wissenschaftlich zu bezeichnenden Grundlagen beruht, und es dann unter Berufung auf das verfassungsrichterliche Urteil ohne jedes Problem alle Hürden nehmen zu lassen. Wichtiger ist aber nicht so sehr das Urteil an sich, sondern ein zentraler Teil der Begründung, den man im Text unter der Ziffer 186 findet. Dort heißt es:

„Liegen der gesetzlichen Regelung prognostische Entscheidungen zugrunde, kann die Eignung nicht nach der tatsächlichen späteren Entwicklung, sondern lediglich danach beurteilt werden, ob der Gesetzgeber aus seiner Sicht davon ausgehen durfte, dass die Maßnahme zur Erreichung des gesetzten Ziels geeignet, ob seine Prognose also sachgerecht und vertretbar war.“

Eine echte juristische Meisterleistung, ein Musterbeispiel richterlicher Verschleierungsstrategie, wie man es sich schöner kaum denken kann. Will man irgendwelche Gesetzeszwecke erreichen, so genügt es, dass Prognosen vorliegen, bei denen der Gesetzgeber davon ausgehen darf, die Prognose sei „sachgerecht und vertretbar“ gewesen. Und wie erhält man die Prognosen? Das Urteil lässt da keinen Zweifel aufkommen. Unter der Ziffer 191 lesen wir:

„Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert werden.“

Ja, das RKI ist es, dem man die Beschaffung und Beurteilung von Informationen übertragen hat. Sehen wir einmal davon ab, dass im RKI bis heute keine verlässlichen Daten über Covid-Infektionsraten in der Gesamtbevölkerung vorliegen und dass man nicht einmal imstande ist, den Impfstatus aller Covid-Hospitalisierten oder gar Verstorbenen zu erheben. Solche Details interessieren den ersten Senat nicht. Interessanter ist es, die verfassungsgerichtlich festgelegte Entscheidungsstruktur zu betrachten.
Die Regierung möchte Maßnahmen beschließen oder durch den Bundestag beschließen lassen. Sie wird das RKI beauftragen, die nötigen Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Das RKI, man sollte es nicht vergessen, untersteht dem Gesundheitsminister, der sich wiederum der Richtlinienkompetenz des jeweiligen Regierungschefs anzubequemen hat. Was Lothar Wieler, der beliebte und hochkompetente Präsident des RKI, vorschlägt und empfiehlt, kann und wird daher entscheidend von eben jener weisungsbefugten Regierung gesteuert, die sich eine bestimmte Entscheidung wünscht. Zudem sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags schon lange nicht mehr dafür bekannt, die Regierung zu kontrollieren, sondern verstehen sich in ihrer überwiegenden Mehrheit als Unterstützer und Erfüllungsgehilfen regierungsamtlicher Politik.

Folglich wird der Gesetzgeber ohne Frage davon ausgehen, dass die zur Diskussion stehende „Maßnahme zur Erreichung des gesetzten Ziels geeignet“, die abgegebene „Prognose also sachgerecht und vertretbar war“, denn die Regierung hat die Maßnahme haben wollen und der beauftragte Prognostiker hat die gewünschte Prognose geliefert. Sollte Lothar Wieler einmal verhindert sein, stehen sicherlich Koryphäen wie Viola Priesemann oder der vielgepriesene Karl Lauterbach zur Verfügung, die es an passenden Prognosen nicht fehlen lassen. Da also der Gesetzgeber der Regierung bedingungslos folgt und sich diese Regierung ihre Prognosen nach Wunsch bestellen kann – auch die Leopoldina ist immer wieder eine gute Adresse für prognostische Weihnachtswünsche – sagt das Bundesverfassungsgericht nichts anderes als: Die Regierung kann machen, was sie will, es wird immer verfassungsgemäß sein.
Und sollte sich später einmal herausstellen, dass bestellte Prognosen vielleicht doch nicht sehr viel mit der Wirklichkeit zu tun hatten, dann macht das gar nichts, wie man ebenfalls unter Ziffer 186 erfahren kann.

„Erweist sich eine Prognose nachträglich als unrichtig, stellt dies jedenfalls die ursprüngliche Eignung des Gesetzes nicht in Frage.“

Das ist gut zu wissen und zeigt, wie gut man sich in Juristenkreisen gegen Eventualitäten abzusichern versteht. Auf diese Weise wurde ein Muster entwickelt, das jedem Missbrauch Tür und Tor öffnet und zu einer völligen Enthemmung der Politik führen kann, da man jetzt genau weiß, dass das hochgeehrte und selbstverständlich unabhängige Bundesverfassungsgericht grundsätzlich keine Probleme mit irgendwelchen Maßnahmen hat, solange man sich die Mühe macht, die passenden Prognosen zu bestellen.
… Alles vom 1.12.2021 von Prof Dr. Thomas Rießinger bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/grundrechte-zerbrechen-an-corona-politik/
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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.