Das „Public Value“-Siegel bezieht sich bislang auf das Gesamtangebot von Plattformen (Social Media bzw. Websites), die aufgrund vom „öffentlichem Wert“ dann privilegiert werden bei der Anzeige auf Benutzeroberflächen wie In-Car-Systemen, Smart-TVs, Kabelfernsehen usw.. So werden z.B. ARD. ZDF, Bild, Welt, Focus, Spiegel, … ganz oben angezeigt, was deren Auffindbarkeit bzw. Reichweite natürlich verbessert.
Nun aber meldet Apollo News, dass nicht nur das Gesamtangebot, sondern auch einzelne Inhalte, also einzelne Artikel, Posts bzw. Videos in den sozialen Netzwerken als „Public Value“ bewertet werden sollen und damit vom Bürger in seinem persönlichen Feed leichter zu finden sind. Damit greift der Staat viel unmittelbarer regulatorisch in die konkrete Meinungsbildung der Bürger ein. Dazu sollen die 14 Landesmedienanstalten mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden (1) und zwei Aufgaben übernehmen:
1. Durch das „Public Value“-System Medien (Gesamtangebot oder einzelne Beiträge ) als „verlässlich“ bevorzugen, indem sie leichter auffindbar sind.
2. Inhalte löschen, vor allem bei 188 StGB Politikerbeleidigungsparagraph und 166 StGB Blasphemieparagraph und 166 StGB
Mit derlei regulierenden Eingriff in die freie Meinungsbildung der Bürger stellt sich die Frage nach dem Gebot der staatlichen Neutralität und der Pressefreiheit. Diese wurde vom Journalisten Florian Warweg in der Regierungspressekonferenz angesprochen (2) und leider nur sehr vage beantwortet.
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Welches Medium bzw. welcher Beitrag gilt als verlässlicher Anbieter und erhält das Siegel „Public Value“? Diese wichtige Aufgabe soll die „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK) als das zentrale Organ der 14 Landesmedienanstalten übernehmen. Die Mitarbeiter der Medienanstalten und damit auch der ZAK werden mittelbar von der Politik bestimmt.
„Unpolitisch ist dieses System deshalb aber noch lange nicht. Es handelt sich eben nicht um eine rein marktgetriebene oder nutzerautonome Sortierung, sondern um eine regulatorisch gerahmte Vorauswahl. … Gerade deshalb ist die Frage nach staatlicher Neutralität keine polemische Übertreibung, sondern der Kern des Problems.“ (2)
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Derzeit werden die Feeds der Bürger unreguliert, d.h. sie erscheinen rein nutzerautonom und marktgemäß sortiert. Natürlich müssen verfassungswidrige Inhalte (Hass, Hetze, Desinformation) ‚wegreguliert‘ werden. Aber die erzieherische Frage „Was ist gut für dich, zu lesen?“ hat der Staat dem Bürger als Souverän nicht zu beantworten. Dazu ist er rei und mündig genug.
Ist es überhaupt Aufgabe des Staates, zu regulieren, welche journalistischen Inhalte in den Feeds der Bürger sichtbarer werden als andere? Nein! Zumal ungeklärt ist, welche Behörde das sein soll und nach welchen Kriterien reguliert werden solle. Eine solche Aufsichts-/Regulierungsbehörde als quasi Wahrheitsbehörde müsste staatsfern, politisch neutral und nur der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (FDGO) verpflichtet sein. Schließlich soll sie hoheitlich handelnde Aufsicht führen. Und die ZAK ist dies gewiss nicht.
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Die Besorgnis vieler Demokraten: Die „Public Value“-Privilegierung durch KI-gestützte Inhaltskontrolle und Reichweitensteuerung ist gegen die Medienvielfalt und damit gegen den Pluralismus gerichtet. Mediale Nischen-Plattformen wie etwa Nachdenkseiten.de (Ex-SPD, Willy Brandt), Cicero.de (konservativ), Corrigenda.info (christlich), Berliner Zeitung (Mitte), Freiheitsfunken.info (libertär) und Telepolis.de (Mitte links) werden es kaum schaffen, das Prädikat „Public Value“ zu erhalten. Alternative bzw. neue Medien der Opposition schon mal gar nicht. Ganz oben die Apps von ARD, ZdF , Bild, Welt, FAZ, Zeit, Spiegel, Focus usw. – wie bislang schon bei Car-Systemen.
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Das Recht auf freie Meinungsäußerung als Meinungsfreiheit des Einzelnen bzw. als Pressefreiheit der Medien gilt in der Demokratie als das Königsrecht der Grundrechte. Danach darf in den Prozess der Meinungs- bzw. Willensbildung der mündigen Bürger nicht eingegriffen werden – weder vom Staat noch von staatlich kontrollierten Institutionen wie etwa den Landesmedienanstalten. Die Pläne, die ZAK zur Regulierung vorzusehen, ist kritisch zu sehen: Derzeit eher links orientiert, könnten die Stellen der ZAK nach der Wahl einer AfD-Regierung statt links plötzlich politisch rechts besetzt werden – das darf nicht passieren. Meinungsfreiheit darf nicht zum Spielball von den Politikinteressen der Parteien werden
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Democracy first – und deshalb Free Speech über alles! Meinungsfreiheit muß immer gewährleistet sein, unabhängig davon sein, welche politischen Partei(en) gerade die Regierung und welche die Opposition bilden.
30.5.2026
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Ende von Beitrag „Public Value“ vs Medienfreiheit“
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Beginn von Anlagen (1) – (7)
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(1) Eingriff in den Algorithmus & Uploadfilter gegen „Hetze“: Daran arbeiten Deutschlands Medienregulierer
Die Landesmedienanstalten wollen über das „Public-Value“-System in die Algorithmen sozialer Medien eingreifen. Einzelne Artikel „verlässlicher“ Medien mit angeblichem Mehrwert für die öffentliche Meinungsbildung sollen im Feed der sozialen Medien leicht auffindbar sein. Auch über eine „gesetzliche Quote“ wird nachgedacht, wie ein internes Papier zeigt, das Apollo News vorliegt (mehr dazu hier). Doch die Medienanstalten sind nicht die Einzigen, die in die Algorithmen eingreifen wollen.
Auch die Rundfunkkommission der Länder befürwortet staatliche Qualitätskriterien für Inhalte
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Die Rundfunkkommission und die Landesmedienanstalten scheinen sich also in der Stoßrichtung einig zu sein, sowohl was das Ziel als auch die technische Umsetzung angeht. Sie wünschen sich einen umfassenden Eingriff in den Algorithmus von Internetplattformen. Damit würde das persönliche Nutzungserlebnis stark durch staatliche Institutionen reguliert. Denn in der Rundfunkkommission treten die Landesregierungen zusammen und legen mit dem Medienstaatsvertrag die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Medienanstalten.
Die Chefs der 14 Medienanstalten entscheiden wiederum, welche Medien den Status des „Public Value“ verliehen bekommen sollen. Gewählt werden sie vom jeweiligen Medienrat, dessen Zusammensetzung ganz oder teilweise durch die Landesparlamente bestimmt wird.
… Alles vom 27.5.2026 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/eingriff-in-den-algorithmus-uploadfilter-gegen-hetze-daran-arbeiten-deutschlands-medienregulierer/
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(1a) Regierungssprecher …
… Alles vom 29.5.2026 von Marie Rahenbrock bitte lesen auf
https://apollo-news.net/regierungssprecher-wird-nach-public-value-plaenen-der-landesmedienanstalten-gefragt-und-warnt-vor-geraune/
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(1b) How Germany’s media regulators are planning to require social media algorithms to favor state-selected “reliable” news outlets
… Alles vom 26.5.2026 von Marie Rahenbrock bitte lesen auf
https://apollo-news.net/how-germanys-media-regulators-are-planning-to-require-social-media-algorithms-to-favor-state-selected-reliable-news-outlets/
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(1c) So bauen die Medienanstalten an einer Pflicht zur Bevorzugung „verlässlicher“ Medien in den sozialen Netzwerken
… Alles vom 26.5.2026 von Marie Rahenbrock bitte lesen auf
https://apollo-news.net/so-bauen-die-medienanstalten-an-einer-pflicht-zur-bevorzugung-verlaesslicher-medien-in-den-sozialen-netzwerken/
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(2) Medienanstalten wollen „verlässliche Medien“ algorithmisch bevorzugen – Was sagt Merz?
Von der OAZ nach den Plänen der Medienanstalten befragt, antwortet der Regierungssprecher mit Floskeln zur Pressefreiheit. Doch was er verschweigt, wiegt schwerer als das Gesagte.
In der Regierungspressekonferenz war es eine jener Fragen, auf die es politisch eigentlich nur zwei ernsthafte Antworten gibt: Zustimmung oder Ablehnung. Als Vize-Regierungssprecher Sebastian Hille zu Plänen der Landesmedienanstalten befragt wurde, wonach soziale Netzwerke künftig Inhalte sogenannter Public-Value-Medien wie beispielsweise ARD und ZDF algorithmisch bevorzugt anzeigen sollen, entschied er sich für einen dritten Weg: den des Ausweichens.
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Wer auf die Freiheit und Vielfalt der Medien verweist, müsste zu einem Vorhaben, das die Sichtbarkeit journalistischer Inhalte in Plattform-Feeds neu ordnen will, eigentlich zumindest erkennen lassen, wo die eigenen roten Linien verlaufen. Genau diese Klarheit blieb aus.
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Geplant ist ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst sollen „verlässliche Anbieter“ identifiziert werden, die nach journalistischen Standards arbeiten und die geltende Rechtsordnung einhalten. In einem zweiten Schritt sollen dann einzelne Inhalte dieser Anbieter als besonders relevant markiert werden können. Im dritten Schritt sollen diese Beiträge in algorithmischen Empfehlungssystemen „leichter auffindbar“ gemacht werden. Im Papier wird sogar ausdrücklich eine gesetzliche Quote als zielführend genannt
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Florian Warweg, Journalist bei der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung, wollte wissen, „wie der Kanzler und sein Kulturstaatsminister diese Pläne vor dem Hintergrund der Pressefreiheit und auch des Gebots staatlicher Neutralität gegenüber Medienangeboten bewerten?“ Daraufhin antwortete der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille: „Herr Warweg, wie Sie sich vorstellen können, haben wir natürlich die Berichterstattung und die genannten Überlegungen, die sie auch skizziert haben, der Landesmedienanstalten zur Kenntnis genommen.“ Weiter sagte der Regierungssprecher: „Weil es da ja einiges Geraune darum gibt, möchte ich ganz klar für die Bundesregierung nochmal sagen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland natürlich ein ganz hohes Gut ist.“
… Alles vom 29.5.2026 von Florian Warweg bitte lesen auf
https://ostdeutscheallgemeine.com/article/medienanstalten-wollen-verlaessliche-medien-algorithmisch-bevorzugen–10041892.
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(3) Wenn der Staat entscheidet, was man lesen darf
Die Landesmedienanstalten sollen künftig Inhalte sozialer Medien bewerten und ihre Sichtbarkeit beeinflussen. Ein gefährlicher Bruch mit dem Zensurverbot des Grundgesetzes – nach dem Vorbild Chinas.
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Eine Zensur findet nicht statt, heißt es im Grundgesetz. Das klingt wie eine etwas naive Zustandsbeschreibung. Das ist es nicht. Es ist aber eine apodiktische Anforderung an den Staat des Grundgesetzes. Im demokratischen Verfassungsstaat ist Zensur absolut verboten. Das ändert sich seit einiger Zeit, schleichend, fast unsichtbar. Ein aktuelles Beispiel sind die politischen Pläne zur Aufrüstung der Landesmedienanstalten.
Landesmedienanstalten sind staatliche Behörden, die sicherstellen sollen, dass die Rundfunksender die rechtlichen Regeln einhalten. Inzwischen geht der Trend dahin, ihnen auch die Kontrolle über die Inhalte zu übertragen. Rundfunkpolitiker wollen sie zu zentralen Aufsichtsbehörden für soziale Medien ausbauen. Sie sollen die Inhalte von sozialen Medien überwachen und bewerten. Inhalte, die sie als besonders wertvoll für die Öffentlichkeit ansehen, sollen durch die Algorithmen bevorzugt sichtbar gemacht werden. Inhalte ohne „Public Value“ werden – so der Plan – wenig sichtbar und schwer auffindbar.
Es geht darum, „wie verlässliche Informationen stärker in den Feed gebracht werden können“, sagte der Direktor der Bayerischen Landesmedienanstalt kürzlich in einem Interview. Der Staat bewertet Meinungen und Posts im Internet und nimmt Einfluss auf die Sichtbarkeit? Das ist nicht nur ein krasser Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit. Es ist Zensur, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Auch nicht durch den Kampf gegen angebliche „Desinformation“ oder „Hass und Hetze“.
… Alles vom 28.5.2025 von Volker Boehme-Nessler bitte lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/plane-zur-aufrustung-der-landesmedienanstalten-wenn-der-staat-entscheidet-was-man-lesen-darf
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Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.
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(4) Brisanter Plan für soziale Medien – „Unser Verständnis von Meinungsfreiheit verankern“
Öffentlich-Rechtliche bevorzugt: Medienpolitiker und -anstalten arbeiten an einem neuen Staatsvertrag. Der sieht vor, dass Social Media bestimmte Angebote bevorzugt ausspielen sollen. Im Fokus steht zudem ein verschärfter Umgang mit Meinungsbeiträgen.
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Die ideale neue Medienwelt sieht in den Augen von zuständigen Politikern und Medienanstalten so aus: Eine kleine Gruppe von Medienanbietern wird gesetzlich privilegiert, zuerst die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Plattformen wie Facebook, Instagram oder X werden dazu gebracht, deren Texte, Bilder und Videos mit höchster Priorität ans Publikum zu verteilen.
Wer als Medienanbieter nicht ausdrücklich von einem speziellen Gremium zertifiziert wurde, muss damit leben, dass seine Beiträge verstreut hinten in den Timelines erscheinen oder ganz untergehen. Und wer einen Politiker verspottet oder verhöhnt, muss damit rechnen, dass sein Posting künftig gar nicht erst angezeigt oder hochgeladen werden kann.
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Diese Vision soll noch dieses Jahr mit einem neuen Staatsvertrag Realität werden. Sie findet sich in zwei Planungs-Papieren. Das eine benennt „Eckpunkte“ für einen neuen sogenannten Digitale-Medien-Staatsvertrag. Es stammt von der Rundfunkkommission der Länder, die für Kultur und Medien zuständig sind. Die Rundfunkkommission koordiniert die Medienpolitik der Ministerpräsidenten und Staatskanzleien der Länder.
… Alles vom 29.5.2026 von Christoph Lemmer bitte lesen auf
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a1717e361be973b7ac9f182/instagram-x-und-co-brisanter-plan-fuer-soziale-medien-unser-verstaendnis-von-meinungsfreiheit-verankern.html
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(5) Social Media kaputt und bald tot
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Im Prinzip werden die Social Media damit ARD und ZDF, CDU und SPD angegliedert. Oder besser gesagt: Unterjocht.
Letztlich sind die Social Media spätestens dann tot. Man tötet sie gerade ab. Zumindest in Deutschland und der EU. Soll keiner auf die Idee kommen, Wahlrecht und Demokratie bedeuteten, dass man wählen könne, was man wolle.
Eigentlich ist die große Zeit der Social Media jetzt schon vorbei, denn der Nutzen, den sie einst hatten, und der Spaß, die sind längst Vergangenheit. Social Media sind unerwünscht, weil sie individuell, oder aus Sicht der Linken, individualistisch sind und damit den Klassenstandpunkt untergraben.
… Alles vom 30.5.2026 von Hadmut Danisch bitte lesen auf
https://www.danisch.de/blog/2026/05/30/social-media-kaputt-und-bald-tot/
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(6) Die neue Inquisition: CDU & SPD richten die Zensur ein
Die Landesmedienanstalten greifen durch: Unter dem Vorwand, gegen „Desinformation“ vorzugehen, bereiten sie den direkten Zugriff auf die Algorithmen vor. Es geht um nicht weniger als die staatliche Steuerung dessen, was Sie im Netz noch sehen dürfen.
Der Publizist Klaus-Rüdiger Mai und der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler legen den Finger in die Wunde. Sie diskutieren, wie die Politik das Grundgesetz umgeht, um unliebsame Meinungen unsichtbar zu machen – eine moderne Inquisition im digitalen Gewand.
https://www.youtube.com/watch?v=c-ViEKk-cOU
Prof. Volker Boehme-Neßler: „Wenn der Staat Einfluss darauf nimmt, was die Bürger lesen dürfen, was die Bürger zur Kenntnis nehmen dürfen, dann sind wir im Bereich den Zensur. Das Böse und Heimtückische an dieser Zensur ist, dass die Bürger das gar nicht mitkriegen.“
2.6.2026, https://www.tichyseinblick.de/video/interview/cdu-spd-richten-die-zensur-ein/
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(7) Mit „Public Value“ wollen Medienanstalten das Angebot stärken – doch das System hat Fehler
Beate Uhse, so weit das Auge reicht
Florian Werner
Stellen Sie sich vor, Sie wollen schnell mit dem Auto einkaufen fahren, müssen sich vorher aber erst mühsam an der App des Teleshoppinganbieters QVZ vorbeiklicken, um ans Navi zu kommen. Dieses Szenario wäre in Nordrhein-Westfalen fast Wirklichkeit geworden – dort hat QVZ nämlich auf bevorzugte Anzeige geklagt.
Wie das möglich ist? Ganz einfach: Auf den Benutzeroberflächen sind verschiedenste Apps angeordnet – etwa „Tagesschau“ oder „BBC News“. Doch das Ensemble ist voreingestellt. So werden besagte Produkte unversehens zur ersten Wahl beim Medienkonsum. Wer darüber bestimmt, welche Apps angezeigt werden? Es sind die 14 Landesmedienanstalten, Ende 2025 durch den Medienstaatsvertrag darauf verpflichtet, „Medienvielfalt und verläßliche Inhalte im digitalen Raum zu stärken“.
Erste Anzeichen dafür, mit welchem Besteck dabei verfahren wird, will „Appollo News“ nun entdeckt haben. Die Redaktion warnte vor „umgekehrter Zensur“. Unter dem Motto „Vielfalt sichtbar machen“ sollen die Landesmedienanstalten Bayern und Nordrhein-Westfahlen ein Papier erarbeitet haben, das den Journalisten vorliege. Darin enthalten: eine umfassende Ausweitung des „Public Value“-Ansatzes. Im Medienstaatsvertrag weist dieser jene Programme als förderungswürdig aus, „die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten“.
„Public Value“, „Trusted Flagger“, DSA und TTPA bilden ein Muster
Bisher wurden nach dieser Maßgabe einzelne Angebote privilegiert auf den Benutzeroberflächen ausgespielt. Folgt man dem Dokument aus Bayern und NRW, „verlagert sich die Nutzung aber immer mehr in plattformbasierte Feeds und auf einzelne Inhalte.“ Angebote der „Tagesschau“ etwa würden so trotz ihrer prominenten Rolle auf den Bildschirmen in Social-Media-Apps von reichweitenstärkeren Angeboten geschlagen.
Die vorgeschlagene Lösung: „Der Public-Value-Ansatz sollte daher von einer angebots- zu einer inhaltsbezogenen Logik weiterentwickelt werden.“ Instagram und Co. sollen in Zukunft einzelne Posts unabhängig von der Nachfrage ausspielen. Kriterium für die Bevorzugung solle sein, „dass nach journalistischen Standards gearbeitet und die geltende Rechtsordnung eingehalten wird“. Was das heißen soll, wird nicht gesagt. Die Aufsichtsbehörden wollten sich auf Anfrage nicht weiter zu den veröffentlichten Details äußern. „Es ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, inwieweit diese Überlegungen zur Weiterentwicklung von Public Value der Medienanstalten in den neuen Digitalen Medienstaatsvertrag einfließen könnten“, heißt es der JUNGEN FREIHEIT gegenüber.
Der Vorstoß fügt sich ein in eine Reihe von Maßnahmen zur Regulierung der Medienlandschaft. So trat 2024 der Digital Services Act der EU, kurz DSA, in Kraft, der Plattformen mit Strafen droht, wenn Löschvorgaben und Transparenzpflichten nicht eingehalten werden. Das Regelwerk setzt auf sogenannte Trusted Flagger, Hinweisgeber, die angeblich illegale Inhalte melden. Dazu gehört seit 2025 geltende Richtlinie TTPA zur Regulierung politischer Werbung. Und auch eine Wortmeldung vom Januar lässt aufhorchen. Die Leiterin der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, Eva Flecken, hatte laut darüber nachgedacht, Medienhäuser bei Fehlverhalten abschalten zu lassen.
Auch wenn die Klage des Teleshoppinganbieters QVZ vom Tisch ist, kann niemand ausschließen, dass etwa der Erotiksender Beate-Uhse.TV bald schon seinen „Public Value“ gerichtsfest beweisen kann. Dann würde dessen App in die Voreinstellungen sämtlicher Geräte wandern – der Blick auf den Bildschirm hätte dann seine Unschuld verloren.
… Alles vom 5.6.2026 von Florian Werner lesen in der JF 24/26, Seite 22
https://www.junge-freiheit.de