„Public Value“ vs Medienfreiheit

Das „Public Value“-Siegel bezieht sich bislang auf das Gesamtangebot von Plattformen (Social Media bzw. Websites), die aufgrund vom „öffentlichem Wert“ dann privilegiert werden bei der Anzeige auf Benutzeroberflächen wie In-Car-Systemen, Smart-TVs, Kabelfernsehen usw.. So werden z.B. ARD. ZDF, Bild, Welt ganz oben angezeigt, was deren Auffindbarkeit bzw. Reichweite natürlich verbessert.
Nun aber meldet Apollo News, dass auch einzelne Inhalte, also einzelne Artikel, Posts bzw. Videos in den sozialen Netzwerken als „Public Value“ bewertet werden sollen und damit vom Bürger in seinem persönlichen Feed leichter zu finden sind. Damit greift der Staat viel unmittelbarer regulatorisch in die konkrete Meinungsbildung der Bürger ein. Dazu sollen die 14 Landesmedienanstalten mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden (1) und zwei Aufgaben übernehmen:
1. Durch das „Public Value“-System Medien (Gesamtangebot oder einzelne Beiträge ) als „verlässlich“ bevorzugen, indem sie leichter auffindbar sind.
2. Inhalte löschen, vor allem bei 188 StGB Politikerbeleidigungsparagraph und 166 StGB Blasphemieparagraph und 166 StGB

Mit derlei regulierenden Eingriff in die freie Meinungsbildung der Bürger stellt sich die Frage nach dem Gebot der staatlichen Neutralität und der Pressefreiheit. Diese wurde vom Journalisten Florian Warweg in der Regierungspressekonferenz angesprochen (2) und leider nur sehr vage beantwortet.
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Welches Medium bzw. welcher Beitrag gilt als verlässlicher Anbieter und erhält das Siegel „Public Value“? Diese wichtige Aufgabe soll die „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK) als das zentrale Organ der 14 Landesmedienanstalten übernehmen. Die Mitarbeiter der Medienanstalten und damit auch der ZAK werden mittelbar von der Politik bestimmt.
„Unpolitisch ist dieses System deshalb aber noch lange nicht. Es handelt sich eben nicht um eine rein marktgetriebene oder nutzerautonome Sortierung, sondern um eine regulatorisch gerahmte Vorauswahl. … Gerade deshalb ist die Frage nach staatlicher Neutralität keine polemische Übertreibung, sondern der Kern des Problems.“ (2)
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Derzeit werden die Feeds der Bürger unreguliert, d.h. sie erscheinen rein nutzerautonom und marktgemäß sortiert. Natürlich müssen verfassungswidrige Inhalte (Hass, Hetze, Desinformation) ‚wegreguliert‘ werden. Aber die erzieherische Frage „Was ist gut für dich, zu lesen?“ hat der Staat dem Bürger als Souverän nicht zu beantworten. Dazu ist er rei und mündig genug.
Ist es überhaupt Aufgabe des Staates, zu regulieren, welche journalistischen Inhalte in den Feeds der Bürger sichtbarer werden als andere? Nein! Zumal ungeklärt ist, welche Behörde das sein soll und nach welchen Kriterien reguliert werden solle. Eine solche Aufsichts-/Regulierungsbehörde als quasi Wahrheitsbehörde müsste staatsfern, politisch neutral und nur der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (FDGO) verpflichtet sein. Schließlich soll sie hoheitlich handelnde Aufsicht führen. Und die ZAK ist dies gewiss nicht.
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Die Besorgnis vieler Demokraten: Die „Public Value“-Privilegierung durch KI-gestützte Inhaltskontrolle und Reichweitensteuerung ist gegen die Medienvielfalt und damit gegen den Pluralismus gerichtet. Mediale Nischen-Plattformen wie etwa Nachdenkseiten.de (Ex-SPD, Willy Brandt), Cicero.de (konservativ), Corrigenda.info (christlich), Berliner Zeitung (Mitte), Freiheitsfunken.info (libertär), Telepolis.de (Mitte links) werden es kaum schaffen, das Prädikat „Public Value“ zu erhalten. Alternative bzw. neue Medien der Opposition schon mal gar nicht. Ganz oben die Apps von ARD, ZdF , Bild, Welt, FAZ, Zeit, Spiegel, Focus usw. – wie bislang schon bei Car-Systemen.
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Das Recht auf freie Meinungsäußerung als Meinungsfreiheit des Einzelnen bzw. als Pressefreiheit der Medien gilt in der Demokratie als das Königsrecht der Grundrechte. Danach darf in den Prozess der Meinungs- bzw. Willensbildung der mündigen Bürger nicht eingegriffen werden – weder vom Staat noch von staatlich kontrollierten Institutionen wie etwa den Landesmedienanstalten. Die Pläne, die ZAK zur Regulierung vorzusehen, ist kritisch zu sehen: Derzeit eher links orientiert, könnten die Stellen der ZAK nach der Wahl einer AfD-Regierung statt links plötzlich politisch rechts besetzt werden – das darf nicht passieren. Meinungsfreiheit darf nicht zum Spielball von den Politikinteressen der Parteien werden

Die Meinungsfreiheit muß immer gewährleistet sein, unabhängig davon, welche politische Couleur gerade in Berlin an der Regierung ist.
Democracy first – und deshalb Free Speech über alles! Meinungsfreiheit muß unabhängig davon sein, welche politischen Partei(en) gerade die Regierung und welche die Opposition bilden.
30.5.2026
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Ende von Beitrag „Public Value“ vs Medienfreiheit“
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Beginn von Anlagen (1) – (2)
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(1) Eingriff in den Algorithmus & Uploadfilter gegen „Hetze“: Daran arbeiten Deutschlands Medienregulierer
Die Landesmedienanstalten wollen über das „Public-Value“-System in die Algorithmen sozialer Medien eingreifen. Einzelne Artikel „verlässlicher“ Medien mit angeblichem Mehrwert für die öffentliche Meinungsbildung sollen im Feed der sozialen Medien leicht auffindbar sein. Auch über eine „gesetzliche Quote“ wird nachgedacht, wie ein internes Papier zeigt, das Apollo News vorliegt (mehr dazu hier). Doch die Medienanstalten sind nicht die Einzigen, die in die Algorithmen eingreifen wollen.
Auch die Rundfunkkommission der Länder befürwortet staatliche Qualitätskriterien für Inhalte

Die Rundfunkkommission und die Landesmedienanstalten scheinen sich also in der Stoßrichtung einig zu sein, sowohl was das Ziel als auch die technische Umsetzung angeht. Sie wünschen sich einen umfassenden Eingriff in den Algorithmus von Internetplattformen. Damit würde das persönliche Nutzungserlebnis stark durch staatliche Institutionen reguliert. Denn in der Rundfunkkommission treten die Landesregierungen zusammen und legen mit dem Medienstaatsvertrag die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Medienanstalten.
Die Chefs der 14 Medienanstalten entscheiden wiederum, welche Medien den Status des „Public Value“ verliehen bekommen sollen. Gewählt werden sie vom jeweiligen Medienrat, dessen Zusammensetzung ganz oder teilweise durch die Landesparlamente bestimmt wird.
… Alles vom 27.5.2026 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/eingriff-in-den-algorithmus-uploadfilter-gegen-hetze-daran-arbeiten-deutschlands-medienregulierer/
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… Alles vom 29.5.2026 von Marie Rahenbrock bitte lesen auf
https://apollo-news.net/regierungssprecher-wird-nach-public-value-plaenen-der-landesmedienanstalten-gefragt-und-warnt-vor-geraune/
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(2) Medienanstalten wollen „verlässliche Medien“ algorithmisch bevorzugen – Was sagt Merz?
Von der OAZ nach den Plänen der Medienanstalten befragt, antwortet der Regierungssprecher mit Floskeln zur Pressefreiheit. Doch was er verschweigt, wiegt schwerer als das Gesagte.
In der Regierungspressekonferenz war es eine jener Fragen, auf die es politisch eigentlich nur zwei ernsthafte Antworten gibt: Zustimmung oder Ablehnung. Als Vize-Regierungssprecher Sebastian Hille zu Plänen der Landesmedienanstalten befragt wurde, wonach soziale Netzwerke künftig Inhalte sogenannter Public-Value-Medien wie beispielsweise ARD und ZDF algorithmisch bevorzugt anzeigen sollen, entschied er sich für einen dritten Weg: den des Ausweichens.
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Wer auf die Freiheit und Vielfalt der Medien verweist, müsste zu einem Vorhaben, das die Sichtbarkeit journalistischer Inhalte in Plattform-Feeds neu ordnen will, eigentlich zumindest erkennen lassen, wo die eigenen roten Linien verlaufen. Genau diese Klarheit blieb aus.

Geplant ist ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst sollen „verlässliche Anbieter“ identifiziert werden, die nach journalistischen Standards arbeiten und die geltende Rechtsordnung einhalten. In einem zweiten Schritt sollen dann einzelne Inhalte dieser Anbieter als besonders relevant markiert werden können. Im dritten Schritt sollen diese Beiträge in algorithmischen Empfehlungssystemen „leichter auffindbar“ gemacht werden. Im Papier wird sogar ausdrücklich eine gesetzliche Quote als zielführend genannt
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Florian Warweg, Journalist bei der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung, wollte wissen, „wie der Kanzler und sein Kulturstaatsminister diese Pläne vor dem Hintergrund der Pressefreiheit und auch des Gebots staatlicher Neutralität gegenüber Medienangeboten bewerten?“ Daraufhin antwortete der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille: „Herr Warweg, wie Sie sich vorstellen können, haben wir natürlich die Berichterstattung und die genannten Überlegungen, die sie auch skizziert haben, der Landesmedienanstalten zur Kenntnis genommen.“ Weiter sagte der Regierungssprecher: „Weil es da ja einiges Geraune darum gibt, möchte ich ganz klar für die Bundesregierung nochmal sagen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland natürlich ein ganz hohes Gut ist.“
… Alles vom 29.5.2026 von Florian Warweg bitte lesen auf
https://ostdeutscheallgemeine.com/article/medienanstalten-wollen-verlaessliche-medien-algorithmisch-bevorzugen–10041892

 

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