Drei bereits im Jahr 2022 getätigte impfkritische Postings samt Accounts auf dem Businessportal LinkedIn dürfen laut Berliner Kammergericht gelöscht werden, weil sie den Leitlinien der WHO widersprechen (1). Dass diese Meinungsäußerungen (inzwischen) von immer mehr Wissenschaftlern als ‚wahr‘ bestätigt werden, spielt keine Rolle; es geht nicht um wahr/unwahr bzw. richtig/falsch – die Corona-Leitlinien der WHO stehen per se über der Meinungsfreiheit des einzelnen Bürgers. Im Klartext: Die Meinungsäußerung eines Bürgers kann per DSA bzw. Gerichtsurteil untersagt, d.h. die Meinungsfreiheit ausgehebelt werden. Derartige Aussichten dienen wohl auch zur Einschüchterung der Bürger.
Das Kammergericht verweist in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich auf den seit 2024 auch in Deutschland geltenden Digital Services Act (DSA) der EU.
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LinkedIn ist ein Portal von Microsoft zur Aufrechterhaltung von beruflichen bzw. geschäftlichen Kontakten, also zur Businessplanung. Wenn LinkedIn in seinen Geschäftsbedingungen Postings untersagt, die gegen die Richtlinien der WHO zu Corona oder etwa gegen die Richtlinien des IPCC zum menschengemachten Klimawandel verstossen, dann mag dies traurig sein, aber man hat als kleiner Bürger dagegen keine Handhabe.
LinkedIn hat als soziales Netzwerk mit über 900 Millionen Nutzer eine große Reichweite und wird nicht nur für berufliche Kontakte benutzt, sondern darüberhinaus auch für den privaten Meinungsaustausch allgemein (2).
Nun hat der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek, der auch Mitglied beim https://www.Buendnisredefreiheit.ch ist, für einen der obigen LinkedIn-Nutzer eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Diese ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfF) am 17.10.2025 eingegangen. Die vom BVerfG zu erwartende Entscheidung ist von enormer Bedeutung für den Stellenwert des Rechtes auf Meinungsfreiheit, welches das Grundgesetz jedem Bürger qua Geburt garantiert – als Abwehrrecht gegen den übergriffigen Staat. Wie auch gegen übergeordnete Staatenbündnisse (EU) bzw. internationale Organisationen (WHO, IPCC, …)?
Die Bürger verbringen immer mehr Zeit in den Social Media. wodurch die Kommunikation um eine zweite Ebene erweitert bzw. verschoben wurde. Auch in diesem quasi-virtuellen Raum gilt die Meinungsfreiheit. Für den Bürger, der sich in juristischen Fragen und Interpretationen nicht auskennt, stellen sich damit heikle Fragen: Was kann ich sagen und was nicht? Was wird als Desinformation abgewiesen und was als OK zugelassen? Wer befindet, was OK ist und aufgrund welcher Kriterien? Der oben beschriebene Fall zeigt, wie unbefriedigend die derzeitige Praxis für den normalen Bürger ist:
1. Die Leitlinien von Institutionen wie der WHO zu Corona, des IPCC zum Klimawandel usw. gelten.
2. Wer eine abweichende Meinung hierzu in den Social Media äußert, betreibt Desinformation, die nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist.
3. Des Bürgers Desinformation darf/muß gemäß DSA vom Betreiber der Social Media gelöscht werden.
4. Dieser Löschvorgang ist unabhängig davon gültig, ob die Meinung nun ‚wahr‘ oder ‚unwahr‘ ist.
Unterstützung des Bürgers:
Das „Bündnis Redefreiheit“ ist über https://www.buendnisredefreiheit.ch „offen für jeden in der Schweiz oder in Deutschland, der sich vom freien Wort etwas verspricht oder sich aufgrund seiner Äußerung von den Behörden bedroht fühlt“ (mehr dazu siehe Anlage (4) unten).
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Wissenschaft impliziert Meinungsfreiheit:
Wissenschaftlicher Fortschritt ist ein Prozess der sich andauernd wiederholenden Falsifizierung von Hypothesen, von Behauptungen also, die als abweichende Meinungen ja erst einmal geäußert werden müssen. Die abweichende Meinung „muß in der Welt sein“. Erst dann kommt der Gegenbeweis mit „Ich widerspreche und beweise dies mit folgenden Begründungen bzw. Gegenhypothesen“.
Der oben geschilderte Fall ist komplett gegen Wissenschaft, Forschung und Fortschritt gerichtet. Jede Meinung, die vielleicht ja eine abweichende Meinung sein kann, muß offline zwischen Menschen direkt und online in den Social Media frei und offen geäußert und nicht per DSA bzw. Gerichtsurteil untersagt werden können. Dabei rangiert das national im Grundgesetz zugesagte Recht auf Meinungsfreiheit vor dem Recht der Europäischen Union (EuGH) und vor den Leitlinien irgendwelcher supranationaler Institutionen.
Ein Hoch der Meinungsfreiheit! Meinungsfreiheit first!
26.10.2025
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Ende von Beitrag „Redefreiheit: EU DSA WHO IPCC“
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Beginn von Anlagen (1) – (6)
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(1) Ein Freibrief für Zensur?
Ein Urteil des Berliner Kammergerichts in einem Löschungs-Fall bei LinkedIn bringt den Kern der Logik des DSA und des durch ihn betriebenen Kampfes gegen „Desinformation“ zum Vorschein: die Einschränkung von Meinungsfreiheit durch staatliche Willkür.
Passiert ist Folgendes: https://www.cicero.de/innenpolitik/social-media-who-und-informationsfreiheit-wie-berliner-gerichte-die-meinungsfreiheit-abschaffen Im Jahr 2022 hatte ein Nutzer des sozialen Netzwerks LinkedIn drei impfskeptische Beiträge veröffentlicht. Die Betreiber löschten die Beiträge und sperrten das Konto des Nutzers. Dieser klagte. In der ersten Instanz entschied das Landgericht Berlin im Jahr 2024, dass das Profil des Klägers wiederherzustellen sei, allerdings nicht die Beiträge. Im Berufsverfahren, das der Nutzer angestrengt hatte, wurde schließlich im September 2025 entschieden, dass nicht nur die Löschung der Beiträge, sondern auch die Sperrung des Kontos rechtmäßig war.
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Das Urteil des Berliner Kammergerichts im LinkedIn-Fall bringt damit den Kern der Logik des DSA und des durch ihn betriebenen Kampfes gegen „Desinformation“ zum Vorschein: Die Einschränkung von Meinungsfreiheit durch staatliche Willkür. Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, Mitglied im akademischen Komitee von Bündnis Redefreiheit, hat Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts mache – so Murswiek in einer am 20. Oktober veröffentlichten Presseerklärung – „falsche oder irreführende Aussagen der hoheitlichen Gesundheitsinstitutionen unangreifbar und entzieht sie der Korrektur durch richtige Aussagen der Plattformnutzer. Dafür kann es keine Rechtfertigung geben.“ Mit der Errichtung unangreifbarer Wahrheitsinstanzen komme der Geist von „diktatorischen Willkürregimen“ zum Ausdruck.
… Alles vom 24.10.2025 von Christian J. Zeller bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/ein_freibrief_fuer_zensur
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Dr. Christian J. Zeller ist Mitglied im akademischen Komitee des „Bündnis Redefreiheit“ https://www.buendnisredefreiheit.ch . Das Bündnis verteidigt die Freiheit des Wortes als Urprinzip jeder anderen Freiheit und als Grundpfeiler der Demokratie und steht Menschen bei, um deren Recht auf freie Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz oder im digitalen Raum zu verteidigen.
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Christian J. Zeller: Zerstörung der Meinungsfreiheit. Eine politische Zeitdiagnose.
Münster: Solibro Verlag 1. Auflage 2025 [klarschiff Bd. 20]
ISBN 978-3-96079-126-3, 456 Seiten, 26 Euro (D).
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(2) Kann Widerspruch gegen die Weltgesundheitsorganisation verboten werden?
Der Freiburger Rechtsprofessor Dietrich Murswiek hat für einen LinkedIn-Nutzer, dessen impfkritische Postings gelöscht wurden, eine Verfassungsbeschwerde erhoben.
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Die Verfassungsklage richtet sich gegen das Urteil des KG. Dieses habe bei der Entscheidung das Grundrecht K.s auf Meinungsfreiheit „im Kern“ verletzt, weil es „Machtkritik“ verhindere. Das KG habe bei der Abwägung zwischen den Grundrechten von LinkedIn und den Grundrechten von K. dessen Meinungsfreiheit völlig falsch angewandt. Das KG habe die Bedeutung der Meinungsfreiheit „in geradezu grotesker Weise“ verkannt, schreibt Murswiek. Die Notwendigkeit einer verhältnismäßigen Abwägung der Grundrechte ergibt sich laut Murswiek bereits aus der inzwischen anwendbaren EU-Verordnung „Digital Services Act“ (DSA), …
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Murswiek argumentiert, die Akzeptanz der WHO-Klausel in den LinkedIn-AGB durch das KG sei weder geeignet noch erforderlich noch angemessen zum Schutz der Grundrechte seines Mandanten. Die WHO-Klausel sei ungeeignet, so Murswiek, weil die WHO keine Gewähr für wissenschaftlich korrekte Aussagen biete. Die Aussagen der WHO seien vielmehr politisch beeinflusst, außerdem sei die WHO von privaten Spenden abhängig und weise eine zu große Nähe zur Pharma-Industrie auf.
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Ungeeignet sei die WHO-Klausel auch, weil es bei „komplexen Kausalzusammenhängen gar keine Wahrheit gibt, deren Existenz mit absoluter Sicherheit oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit behauptet werden kann“. Murswiek macht dies an einem Beispiel fest: Eine Falschbehauptung liege vor, wenn das Vorhandensein einer Studie mit einem bestimmten Inhalt vorgetäuscht werde. Wenn es dagegen Kritik am Aufbau und der Interpretation einer Studie gebe, könne dies nicht als „Falschbehauptung“ eingestuft werden, sondern sei ein Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs. Es dürfe kein „Wahrheitsministerium“ geben, das in komplexen Fragen die allein zulässige Einschätzung vorgeben kann, schrieb Murswiek unter Anspielung auf George Orwells Buch „1984“.
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Murswiek geht davon aus, dass die angestrebte Entscheidung des BVerfG grundsätzliche Bedeutung für den Schutz der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken hat. Schließlich seien diese Plattformen die neue „Meinungsfreiheits-Infrastruktur“.
… Alles vom 22.10.2025 von Dr. Christian Rath bitte lesen auf
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-verfassungsbeschwerde-meinungsfreiheit-kontosperrung-linkedin-who
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(3) LinkedIn-Fall: Gericht erlaubt Löschung auch richtiger Aussagen – wenn sie WHO widersprechen
Dürfen soziale Netzwerke festlegen, welche Meinung öffentlich geäußert werden darf? Nach einem Berliner Urteil ja: LinkedIn darf Inhalte löschen, die WHO-Leitlinien widersprechen – selbst wenn sie nicht nachweislich falsch sind. Jetzt muss Karlsruhe entscheiden.
… Alles vom 20.10.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/linkedin-fall-gericht-erlaubt-loeschung-auch-richtiger-aussagen-wenn-sie-who-widersprechen/
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(4) BündnisRedeFreiheit.ch: Meinungsfreiheit für alle Bürger
„Meinungsfreiheit ist nichts, das man einmal hat und dann für immer behält. Sie lebt davon, dass man sie nutzt und verteidigt, wenn es nötig ist. Jeden Tag. Gerade dort, wo sie als sicher gilt, wird sie oft am schnellsten untergraben. Meist nicht mit einem Schlag, sondern Stück für Stück. Leise. Und oft, ohne dass es jemand merkt. In Deutschland jedoch spürt man den Verlust inzwischen deutlich. Das Bündnis Redefreiheit begreift die Redefreiheit nicht als Parole, sondern als Prinzip und Praxis.
Wir intervenieren, wenn sie verletzt wird.
Wir begleiten Menschen, die ins Visier geraten, weil sie das Falsche gesagt oder das Richtige zur falschen Zeit gesagt haben.
Wir beraten, vermitteln, verteidigen, vor Gericht, in den Medien, in der Öffentlichkeit.
Unsere Arbeit reicht von juristischer Unterstützung über politische Aufklärungsarbeit bis zur Analyse und Dokumentation jener Entwicklungen, die das freie Wort unter Druck setzen. Wir veranstalten Debatten, veröffentlichen Artikel und Berichte, bringen Menschen zusammen, die nicht einer Meinung sind, aber ein gemeinsames Prinzip teilen: Dass in einer freien Gesellschaft jede Stimme einen Platz haben muss.
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Für wen wir da sind:
Meinungsfreiheit ist kein Privileg der Lauten oder der Berufenen. Sie gehört nicht nur Intellektuellen, Publizisten, Forschenden oder Künstlern. Sie gilt für alle, oder sie gilt gar nicht. …“
https://www.buendnisredefreiheit.ch/ueber/
Bündnisredefreiheit.ch
https://www.buendnisredefreiheit.ch
Christian J. Zeller: Zerstörung der Meinungsfreiheit. Eine politische Zeitdiagnose.
Münster: Solibro Verlag 1. Auflage 2025 [klarschiff Bd. 20]
ISBN 978-3-96079-126-3, 456 Seiten, 26 Euro (D).
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(5) Murswiek: «Dann ist nur die Meinung der deutschen Regierung richtig. Alles andere ist Desinformation»
Der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek warnt vor autoritären Tendenzen in Deutschland: Er spricht über ein Berliner Urteil, wonach der Staat unfehlbar ist, auch wenn er sachlich daneben liegen sollte. Und über die Hausdurchsuchung beim Publizisten Norbert Bolz.“
„Herr Murswiek, das Kammergericht Berlin hat als höchste zivilrechtliche Instanz entschieden, dass die Online-Plattform Linkedin alle Beiträge löschen darf, wenn sie der [Weltgesundheitsorganisation (WHO), https://www.nzz.ch/der-andere-blick/who-vorschriften-deutschland-droht-eine-neue-pandemie-zensur-ld.1901708 einer Regierung oder Behörden wie dem Robert-Koch-Institut widersprechen. Sie haben dagegen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie sehen Sie die Chancen?
In diesem Fall geht es um einen Nutzer, dessen impfkritische Postings gelöscht worden waren. Das Online-Portal Linkedin beruft sich auf seine Richtlinien, wonach man nichts posten dürfe, was etwa der WHO widerspreche. Man habe die Beiträge gelöscht, weil es sich um «falsche Inhalte» handele. Anschliessend wurde das Nutzerkonto meines Mandanten gesperrt. Das Berliner Kammergericht hat seine Klage abgewiesen. Es komme nicht darauf an, ob die Beiträge falsch oder richtig seien, sondern nur darauf, dass sie im Widerspruch zur Auffassung der WHO stünden. Damit verkennt das Gericht in grotesker Weise die Bedeutung der [Meinungsfreiheit https://www.nzz.ch/gesellschaft/rechte-cancel-culture-wird-jetzt-offiziell-unterstuetzt-das-halte-ich-fuer-sehr-gefaehrlich-ld.1876425 Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir mit dieser Verfassungsbeschwerde Erfolg haben werden.
Hat Linkedin nicht das Recht, festzulegen, was auf seiner Plattform veröffentlicht werden darf?
Die Internetkonzerne haben ein Forum für Meinungsäusserungen eingerichtet und verdienen gutes Geld damit. Das ist ihr Geschäftsmodell. Daran müssen sie sich messen lassen. Auch die EU mit ihrer «Digital Services Act» verbietet willkürliches Löschen und verpflichtet die Plattformbetreiber, ihre Richtlinien mit der Meinungsfreiheit in Einklang zu bringen. Dennoch meint das Kammergericht, die Klausel, nach der eine Meinungsäusserung verboten ist, wenn sie der WHO oder dem Gesundheitsministerium widerspricht, sei nicht zu beanstanden.
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Das Bundesverfassungsgericht hat fast alle Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Politik abgelehnt. Was macht Sie so sicher, dass es diesmal anders entscheiden wird?
Die Richter in Karlsruhe haben es zur Essenz des Demokratieprinzips erklärt, dass jeder ungehindert und frei Kritik an der Regierung, an der Obrigkeit, an den hoheitlichen Institutionen üben kann. Ohne diese Freiheit gäbe es keine Demokratie. Deshalb kann es absolut nicht sein, dass auf irgendeiner Ebene des Rechts, und sei es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Internetkonzernen, verbindlich festgelegt wird, dass es nur eine einzige richtige Meinung gebe, nämlich die des Gesundheitsministeriums oder der WHO. Das Bundesverfassungsgericht ist hier sehr klar: Die Regierungsmeinung darf nicht als alleinverbindlich festgelegt werden.
Das Urteil ist bedeutsam, weil sich die Rechtsprechung künftig daran orientiert.
Ja. Würde das Kammergericht mit seiner Missachtung von Meinungsfreiheit und Demokratie nicht korrigiert, könnte sein Urteil verheerende Konsequenzen haben. Dann wäre es möglich, für alle politisch relevanten Lebensbereiche entsprechende Wahrheitsinstanzen einzusetzen – für die Konjunkturpolitik, die Infrastrukturplanung, die Verteidigung, den Umweltschutz, die Klimapolitik, die Altersvorsorge. Die Regierungsmeinung wäre immer die «richtige» Meinung, alles damit nicht Vereinbare wäre «Desinformation» und daher verboten. So etwas kennen wir nur aus Orwells «1984» und von diktatorischen Willkürregimen.
Auch die WHO ruft zum [Kampf gegen Desinformation https://www.nzz.ch/der-andere-blick/who-vorschriften-deutschland-droht-eine-neue-pandemie-zensur-ld.1901708 auf. Die Bundesregierung will das in ein Gesetz überführen, am 6. November geht es durch den Bundestag. Droht hier eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit?
Ja, denn man fragt sich, was genau Desinformation sein soll. Beiträge der Tagesschau zur Pandemie der Ungeimpften? Aussagen des Gesundheitsministers zur angeblich nebenwirkungsfreien Impfung? Auf wessen Sicht kommt es an? Sofern es keine falschen Tatsachenbehauptungen sind, muss doch die Auseinandersetzung darüber, ob eine Information sachlich richtig oder irreführend ist, öffentlich geführt und nicht hoheitlich entschieden werden. Ich finde es eine dystopische Vorstellung, es gäbe hoheitliche Instanzen, die über die Wahrheit entscheiden.
Ein schönes Beispiel für den Facettenreichtum der Wahrheit entdeckte am Freitag die Berliner Polizei. Sie durchsuchte die Wohnung des Medienwissenschafters und «Welt»-Kolumnisten Norbert Bolz wegen eines ironisch gemeinten Tweets, den die Staatsanwaltschaft als nationalsozialistische Parole erkannt haben will. Was geht da vor?
Für mich war auf den ersten Blick vollkommen klar, dass sein Tweet Ironie und Sarkasmus war.
Bolz hatte vor anderthalb Jahren eine Überschrift der «TAZ» mit der NS-Parole «Deutschland erwacht» aufgegriffen und sich lustig gemacht. Er schrieb, «Deutschland erwacht» sei doch die perfekte Übersetzung von «woke».
Ja, aber Bolz hat ihn nicht im Sinne des NS-Regimes verwendet, sondern gerade entgegengesetzt zur Kritik von Tendenzen, die in eine totalitäre Richtung gehen. Diesen Tweet als strafbar anzusehen, ist ein klarer Verstoss gegen die Meinungsfreiheit.
Hausdurchsuchungen sind offenbar beliebt. Aber sie sind auch dann ein scharfes Schwert, wenn die Polizisten offenbar «ganz nett waren», wie Bolz schreibt.
Es ist eine bedrückende Tendenz, dass wegen Lappalien Hausdurchsuchungen gemacht werden, auch wenn hier nicht mit Maschinenpistolen aufmarschiert wurde. Das sind Aktionen, die der Einschüchterung dienen. Es ist eine schlimme Fehlentwicklung, wenn die Staatsanwaltschaft sich als politisch motivierte Institution versteht, die gegen unerwünschte Meinungsäusserungen in abschreckender Weise vorgehen will. Noch schlimmer ist es, dass sich Richter finden, die solch einen Durchsuchungsbefehl unterschreiben. Richter sollten die Staatsanwaltschaft kritisch im Auge behalten und genau prüfen, ob das, was da beantragt wird, rechtlich haltbar ist. In diesem Fall ist es das nicht.“
… Alles vom 25.10.2025 bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/international/meinungsfreiheit-vor-gericht-das-hier-ist-ein-krasser-fall-sagt-murswiek-ld.1908688
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(6) Deutschlands neue Wahrheitswächter: Wenn nur noch die Regierung recht hat
Ein Berliner Gericht erklärt den Staat für unfehlbar – und die WHO zur heiligen Instanz der Wahrheit. Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek warnt vor einem autoritären Deutschland, das Kritik nicht mehr duldet. Die Demokratie in Deutschland wird zusehends zu einer Farce.
Es ist ein Satz, der in einer Demokratie die Alarmglocken läuten lassen müsste: “Es komme nicht darauf an, ob die Beiträge falsch oder richtig seien, sondern nur darauf, dass sie der WHO widersprechen.” Mit diesen Worten hat das Berliner Kammergericht, höchste zivilrechtliche Instanz der Hauptstadt, das Fundament der Meinungsfreiheit zerschossen – und den Staat auf den Thron der Unfehlbarkeit gehievt.
Wer gegen die heilige Schrift der Weltgesundheitsorganisation oder das Evangelium des Bundesgesundheitsministeriums verstößt, begeht nun Blasphemie. Grundlage dafür war die Klage eines LinkedIn-Nutzers gegen die Löschung seiner impfkritischen Beiträge und die Sperrung seines Nutzerkontos auf dem Portal.
Der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek, ein Mann, der noch weiß, was Grundrechte bedeuten, spricht in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) https://archive.is/SAnFc von einer grotesken Fehlentwicklung. Und er hat recht. Denn wenn ein Gericht ernsthaft urteilt, dass nicht mehr Wahrheit oder Unwahrheit zählen, sondern nur noch die Übereinstimmung mit einer Regierungsmeinung, dann hat die Demokratie ihre Seele verloren.
Die römisch-katholische Kirche hat das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit abgeschafft, doch in Deutschland gilt nun das Dogma der Unfehlbarkeit von Bundesregierung und Weltgesundheitsorganisation (WHO). LinkedIn, das sich einst als Plattform des offenen Diskurses verstand, löscht inzwischen alles, was den neuen Glaubenssätzen widerspricht. Und das Berliner Kammergericht segnet diese digitale Inquisition ab.
… Alles vom 27.10.2025 bitte lesen auf
https://report24.news/deutschlands-neue-wahrheitswaechter-wenn-nur-noch-die-regierung-recht-hat/