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William F. Buckley Jr.: Mythos Wissenschaftsfreiheit
Donald Trumps Kampf gegen amerikanische Universitäten hat Vorläufer
Der Begriff der Wissenschaftsfreiheit wird als eingängiger Slogan dazu mißbraucht, unzählige Bürger mit Machtlosigkeit zu schlagen, während sie dabei zusehen müssen, wie sich an ihren Kindern und Kindeskindern die Auswüchse der Laissez-Faire-Bildung zeigen. Wir wollen deshalb in Erfahrung bringen, ob eine Universität gegen die Freiheit der Wissenschaften verstößt, wenn sie sich auf der anderen Seite für konservative Werte stark macht.
Die Tragweite des Betrugs, dem wir mit der Wissenschaftsfreiheit aufgesessen sind, kann nur verstanden werden, wenn wir uns eingehender mit der Rolle des Wissenschaftlers in der Gesellschaft beschäftigen. Dabei müssen wir uns in Erinnerung rufen, daß dieser nicht nur eine, sondern gleich zwei gesellschaftliche Funktionen innehat, die nicht immer etwas miteinander zu tun haben müssen. Diese unterschiedlichen Aufgaben sind erstens seine Forschung und zweitens seine Lehre. Miteinander verbunden sind die beiden oft nur aus Tradition, Kostengründen und Praktikabilität, denn es leuchtet ja ein, daß jemand, der eine große Begabung im Bereich der Genetik zeigt, nicht automatisch ein Talent für die Vermittlung seines Fachgebiets hat.
Weil aber Wissenschaftler wie alle anderen Menschen irgendwie ihren Unterhalt verdienen müssen, will es der Brauch, daß sie die eine Hälfte des Tages nach eigenem Gusto in den Bibliotheken und Laboren arbeiten, während sie die andere in den Hörsälen dozieren. Der Student zahlt nicht nur für den Teil des Universitätslebens, von dem er direkt profitiert, sondern auch für den anderen – die Forschung –, für den er selbst vielleicht nicht das geringste Interesse zeigt.
Die Konsequenzen dieser Doppelrolle des Forschers sind vielfältig. Uns interessiert vor allem die methodische Konfusion, die sich aus ihr ergibt, die jede sinnvolle Diskussion über die Wissenschaftsfreiheit untergräbt. Das Besondere an der gegenwärtigen Debatte ist nämlich, daß die Kritiker der Wissenschaftsfreiheit Exzesse in der Lehre attackieren, während die angegriffenen Professoren das Recht auf uneingeschränkte Forschung für sich in Anspruch nehmen. Und während beide Seiten beständig aneinander vorbeireden, haben sie beide auf ihre Art jeweils recht.
Wir sollten uns in Erinnerung rufen, daß es Forscher waren, die die moderne Vorstellung der Wissenschaftsfreiheit auf den Punkt gebracht haben. Sie haben seinerzeit ein kompaktes philosophisches Paket geschnürt, es auf den Namen „Wahrheit“ getauft und ihren unbedarften Zeitgenossen, den Liberalen, zur Vergötzung vor die Füße geworfen. Ihre Arbeit setzt sich aus Experimenten, Theorie und Kreativität zusammen. Für sie ist die Vorstellung beängstigend, daß schon im vorhinein feststehen soll, mit welcher Methode sie zu welchem Ergebnis kommen.
Die Position des Wissenschaftlers gilt daher zu Recht als unanfechtbar. Ein Forscher sollte frei sein, seine Schlußfolgerungen auf der Basis eigener Beobachtungen zu ziehen. An diesem Punkt anderer Meinung zu sein heißt einfach, sich zum Gespött zu machen. Es ist ein hausgemachtes Paradoxon, wenn man einen Wissenschaftler bezahlt, nur um zu bestimmen, was bei seiner Forschung herauskommen soll. Unter diesen Bedingungen ist es schlicht und einfach sinnlos, wissenschaftliche Recherchen in Auftrag zu geben.
Anderslautenden Gerüchten zum Trotz ist der handelsübliche Professor aber durchaus dazu in der Lage, eine ganz triviale Voraussetzung seines Berufs anzuerkennen – nämlich die, daß ein Großteil seiner Forschung durch den Konsum von Bildung finanziert wird. Sein Auftraggeber, der Vater, der seinen Sohn in die Schule schickt oder der Mäzen, der die Politik seiner Universität lenkt, verletzt keine mir bekannte Freiheit, wenn er darauf besteht, daß z.B. Individualismus statt Kollektivismus im Seminarraum vermittelt wird. Vielmehr macht er damit seine eigene Freiheit geltend. Wenn er sich dabei für eine Reihe von Werten ausspricht, ist es sogar seine Pflicht, darüber zu wachen, daß diese ihr Echo im Vorlesungssaal finden.
Nun werden manche einwenden, daß der sozialistische Lehrer wohl seinen Job verliert, wenn niemand ihn unterstützt, und fragen, ob dieser dann nicht seiner Überzeugungen wegen verfolgt wird. Unsere Antwort darauf muß ganz klar „Ja“ lauten. Dasselbe gilt allerdings auch für einen Politiker. Wenn niemand für ihn stimmt, verliert auch dieser seinen Job. Auch er wird dann für seine Überzeugungen bestraft, wenn man es einmal realistisch betrachtet. In einer Demokratie sollte er das allerdings auch werden. Wie paßt das aber damit zusammen, daß wir eben noch die Unantastbarkeit freier Forschung betont haben? Hier ist kein Widerspruch. Der Wissenschaftler muß die Bedürfnisse seiner Kunden befriedigen, um sein Einkommen zu sichern. Die eigentliche Forschung wird daher – wie für viele seiner Kollegen – immer eine Nebenbeschäftigung für ihn bleiben. In einer freien Wirtschaft müssen alle die Souveränität des Konsumenten achten, weil dieser die Waren kauft, die im Umlauf sind. Es gehört zum Wesenskern der Freiheit, daß niemand für etwas zur Kasse gebeten wird, was er nicht bestellt hat.
Ich habe bereits in den vorherigen Kapiteln versprochen, zu erläutern, woher denn „neue Ideen“ kommen sollen, wenn sich die Universität dazu verpflichtet, an konservativen Werten festzuhalten. Neue Ideen werden sich in Zukunft wie schon in der Vergangenheit ganz einfach aus individueller Forschung ergeben. Und wer zahlt für diese Forschung? Jeder, der will. Die meisten Wissenschaftler arbeiten heutzutage ohnehin nur noch halbtags an ihren Untersuchungen. Auch wenn eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Forschern nach wie vor Vollzeit das Vergnügen hat. Diese werden zu einem Großteil durch Fonds, Firmen und Philanthropen finanziert. Manchmal auch durch die Regierung. Aber die allermeisten Wissenschaftler forschen nur in Teilzeit, während sie die andere Hälfte des Tages in der Lehre arbeiten, für die sie schließlich bezahlt werden.
Nehmen wir z.B. die Situation von John Smith, einem sozialistischen Wirtschaftsprofessor in Yale. Wie würde sich sein Schicksal mit Blick auf die von mir vorgeschlagenen Reformen verändern? Zunächst einmal würde er wohl von der Lehre ausgeschlossen werden, da er Werte vertritt, die vom Aufsichtsrat der Universität als allgemeingefährlich angesehen werden. An diesem Punkt wird noch keine einzige Freiheit verletzt. Schließlich gehen wir in diesem Land noch immer davon aus, daß wir mit gutem Gewissen anstellen und feuern können, wen wir wollen.
Aber nehmen wir für einen Augenblick an, daß der Dekan Professor Smith kurz vor seiner Beurlaubung beiseite nimmt und ihm sagt: „Sehen Sie, Werter Herr Smith: Weder die Leiter der Universität noch ich selbst teilen ihre Ansichten. Deshalb können wir Ihnen nicht erlauben, diese weiterhin im Vorlesungssaal zu verbreiten. Stellen Sie sich aber eine Sekunde lang vor, Sie würden, statt Ihre eigene sozialistische Gesinnung zu propagieren, in Ihrem Unterricht zu marktwirtschaftlichen Schlußfolgerungen gelangen. Dann könnten wir Sie weiterbeschäftigen. Was halten Sie davon?“
Diese Alternative, so furchtbar sie auch klingen mag, verdient, daß wir einen zweiten Blick auf sie werfen. Es wundert mich nicht, daß sich heutzutage viele Wissenschaftler in einer solchen Lage befinden. Der Staatsdienst ist dafür ein hervorragendes Beispiel: Von diesem wird erwartet, daß die Beschlüsse des Parlaments umgesetzt werden. So kann es sein, daß ein Beamter, der den Sozialismus eigentlich für eine gefährliche Lehre hält, der Regierung trotzdem dabei hilft, Pläne für die Verstaatlichung der Stahlindustrie auszuarbeiten. Genau dafür wurde er eingestellt. Seine Freiheit wird nicht verletzt, solange er noch die Möglichkeit hat, zu kündigen.
Wir sehen also, daß sich Professor Smith als Sozialist, nur weil er konservative Werte lehren muß, nicht über einen besonderen Druck beschweren kann. Selbst wenn man ihm verbieten würde, unter seinem Namen Artikel über den Sozialismus zu schreiben, ließe sich noch argumentieren, daß seine Lage im Grunde der des Staatsdieners ähnele, der schließlich auch ohne Job dastünde, wenn er auf einmal mit Pamphleten gegen die Regierung auftreten würde.
Nichtsdestotrotz bin ich dagegen, Professor Smith diesen Ausweg zu zeigen, weil ich die Weitergabe von Werten für einen überaus bedeutsamen Aspekt der Bildung halte, der mit äußerster Vorsicht, vor allem aber mit der aufrichtigsten Überzeugung angegangen werden muß – auch wenn diese Werte neben dem Wissen und der Methode nur einen kleinen Teil der gesamten Bildung ausmachen. Ich hege keinen Zweifel, daß es Lehrer gibt, die gegen ihre eigenen Grundsätze unterrichten können, so wie es auch Redner gibt, die ihren Standpunkt mit äußerster Finesse vertreten können, obwohl sie diesen verachten. Alles in allem würde mich das Wissen um diese Zwickmühle aber nicht ruhenlassen, weshalb ich mich dagegen ausspreche.
Professor Smith wird also von seinem Lehrauftrag entbunden. Sein erster Schritt sollte meines Erachtens nach der sein, nach einer Stelle an einem sozialistischen College zu suchen. Aber nehmen wir einmal an, daß dort schon alle Stellen vergeben sind. Ist das der Fall, so ist Herr Smith schlicht und einfach der Welt zum Opfer gefallen, in der wir nun einmal leben, in der das Angebot größer ist als die Nachfrage. Er muß sich dann mit etwas anderem über Wasser halten, bis sich neue Möglichkeiten für ihn eröffnen. Yale jedenfalls hat keinerlei Verpflichtung, ihn zu beschäftigen.
Oder nehmen wir an, was noch viel besser wäre, daß es überhaupt keine Nachfrage nach sozialistisch eingestellten Dozenten in den Vereinigten Staaten gibt. Professor Smith fände dann einfach keine Käufer für sein Produkt und müßte sich zu den Professoren gesellen, die Ideen wie die Vielehe oder den Faschismus vertreten. Wenn die Mehrheit in diesem Land ihre Souveränität behalten will, kommt sie nicht darum herum, ihr Recht zu behaupten, diejenigen mit Arbeitslosigkeit zu schlagen, für deren Waren es keinen Markt gibt. Im Fall von Professor Smith wurde keine einzige Freiheit verletzt. Vielmehr wurde die Freiheit des Konsumenten verteidigt.
Unterstellen wir aber für einen Augenblick, daß eine Stiftung oder auch ein Mäzen Professor Smith und seine Untersuchungen dennoch bezuschussen will. Vielleicht hat der großzügige Spender das Gefühl, daß die Forschungen des Sozialisten einige bislang verborgene Schwächen des Kapitalismus enthüllen werden. Womöglich verspricht er sich, daß die Veröffentlichungen endlich zweifelsfrei ergeben, daß der Sozialismus dem Kapitalismus überlegen sei. Im dem einen Fall wie in dem anderen ist er frei, Professor Smith zu fördern.
Sollte Yale in Zukunft ein Institut für Wissenschaftler einrichten, deren Forschung nicht nachgefragt wird, würde ich diese Entscheidung begrüßen. Allerdings würde ich nichtsdestotrotz auf getrennte Buchführung bestehen, damit sich die Finanziers der Universität aussuchen können, ob sie nur den Lehrbetrieb fördern wollen oder auch die neu geschaffene Sektion. Es ist denkbar, daß Geldgeber hier und da Widerspruch gegen die Einstellung bestimmter Wissenschaftler einlegen werden. Doch die Besonderheiten eines jeden Falls sollten dabei stets einzeln in den Blick genommen werden.
Eines ist klar: Es wird Zeit, daß fähige und erfahrene Wissenschaftler endlich damit aufhören, den Begriff der Wissenschaftsfreiheit für ihre Zwecke zu mißbrauchen, um die Rechte des Einzelnen in unserer Gesellschaft auszuhebeln. In letzter Instanz ist die Wissenschaftsfreiheit nämlich die Freiheit des Menschen, für die Bildung, die er gutheißt, einzustehen.
Der Streit zwischen US-Präsident Trump und den amerikanischen Spitzenuniversitäten eskaliert. Während das Weiße Haus ihnen vorwirft, sich in einen Hort für Antisemiten und Kommunisten verwandelt zu haben, beschuldigen die Hochschulen die Trump-Administration ihrerseits, die Axt an die Wissenschaftsfreiheit im Land zu legen. Das Bildungsministerium ist diesen Verwerfungen bereits zum Opfer gefallen – es wird abgewickelt. In ihrem Ringen mit Harvard, Princeton und Co. hat das republikanische Kabinett einen Vordenker – den Publizisten William F. Buckley Jr. (1925–2008), der 1955 mit dem „National Review“ einen rechtsintellektuelle Referenzpunkt des Landes schuf. In seinem 1951 erschienenen Pamphlet „God and Man at Yale“ (Regnery Press) klagte Buckley Jr. die ideologische Schieflage an seiner Alma Mater an. 1961 faßte er im Herrenmagazin „Esquire“ die darin formuliert Kritik so zusammen: „Ich würde lieber von den ersten 2.000 Menschen regiert werden, die ich im Telefonbuch von New York finde, als von den Kollegen der Harvard Universität.“ Sein verblüffender Befund: Die Ursache für den Linksdrall, der Professoren wie Studenten erfasse, sei die Wissenschaftsfreiheit selbst, die von konservativer Seite aus überdacht werden müsse. Die JUNGE FREIHEIT hat im Rahmen der Artikelserie „Konservative Klassiker“ eine Erstübersetzung aus dem Buch vorgelegt.
William Frank Buckley Jr. (1925–2008), Journalist und Herausgeber, gründete 1985 mit dem National Review die erste moderne konservative Zeitschrift in den Vereinigten Staaten, die namhafte Intellektuelle wie Willmoore Kendall und Russell Kirk auf sich vereinigte.
… Alles vom 16.5.2025 bitte lesen in der JF 21/25, Seite 18
Übersetzung von Florian Werne
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Netzwerk Wissenschaftsfreiheit: Kein neurechter Verein
Offener Brief an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der SPD-Fraktion,
mit Bestürzung haben wir die Ausfälle der SPD-Abgeordneten Dr. Carolin Wagner in ihrer Rede im Bundestag am 4.7.2024 zur Kenntnis genommen. Sie führte wörtlich aus:
„Unsere Hochschulen laufen durchaus Gefahr, von rechts unterwandert zu werden. Da gibt es zum Beispiel das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit. Dieser neurechte Verein schürt gezielt rechtspopulistische Vorurteile an Hochschulen und verunsichert damit Studierende und Lehrende gleichermaßen“.
Hierzu stellen wir fest: Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit ist eine Vereinigung zur Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit, bestehend aus derzeit 762 Mitgliedern, die meisten davon Hochschullehrer im deutschsprachigen Raum, darunter auch etliche SPD-Mitglieder, die von den Aussagen besonders irritiert sind. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso eine Vereinigung zum Schutz eines Grundrechts ein „neurechter“ Verein sein soll, der die Hochschulen „von rechts unterwandert“. Erst recht vollkommen unverständlich ist die Behauptung, das Netzwerk schüre gezielt rechtspopulistische Vorurteile und verunsichere Lehrende und Studierende; sie lässt uns fassungslos zurück. Das Netzwerk verteidigt die Wissenschaftsfreiheit von Wissenschaftlern gegen Rektorate, andere Wissenschaftler, externe Aktivisten und Behörden durch Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Briefe. Es differenziert nicht danach, ob die angegriffenen Forscher dem linken oder rechten Spektrum angehören. Inwieweit durch das Eintreten für die Wissenschaftsfreiheit Vorurteile geschürt werden sollen, ist schon im Ansatz nicht nachvollziehbar. Der Angriff auf die Tätigkeit des Netzwerks mittels grob falscher, ehrabschneidender Unterstellungen (deren fehlender Kontext in der Rede den Verdacht des Missbrauchs der Indemnität nahelegt) ist nur dann plausibel, wenn man die Auffassung vertritt, bestimmten Personen stünden die Grundrechte von vornherein nicht zu und es sei moralisch geboten, sie zum Schweigen zu bringen. Das erfüllt uns mit großer Besorgnis und daher wollen wir Sie höflich bitten zu erklären, ob das der Position der SPD-Fraktion entspricht und welchen Stellenwert diese der Wissenschaftsfreiheit zumisst. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für
ein Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit e.V., bestehend aus:
Dr. Sandra Kostner Prof. Dr. Susanne Schröter Prof. Dr. Thomas Müller-Gronbach
Prof. Dr. Klaus Ostermann Prof. Dr. Jan Barkmann Prof. Dr. Udo Kelter
Prof. Dr. Christian F. Majer Prof. Dr. Aglaja Stirn
24.7.2024, https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/
Wie steht es um die Wissenschaftsfreiheit an Deutschlands Hochschulen?
Der Rotstift im Kopf
Menschen dürfen alles meinen, auch wenn sie nicht alles sagen dürfen, was sie meinen: Sie dürfen meinen, daß der Wirtschaftsminister ein ahnungsloser Dummkopf ist, aber sagen dürfen sie es nicht, weil das eine Beleidigung ist oder jedenfalls sein könnte. Meinen und aber auch sagen dürfen sie, daß es biologisch gesehen nur zwei Geschlechter gibt; daß es taxonomisch sinnvoll ist, menschliche Rassen zu unterscheiden; daß Gendern der Geschichte und Struktur der deutschen Sprache widerspricht; daß es relativ gesehen mehr ausländische Straftäter gibt als deutsche; daß das Recht auf Erbschaft abgeschafft oder stark eingeschränkt werden sollte; daß die DDR kein Unrechtsstaat war; oder daß Israel ein Apartheidstaat ist, der im Gazastreifen einen Genozid begeht. Solche Meinungen müssen nicht wahr sein, damit man sie äußern darf, und sie müssen nicht einmal gut begründet sein. Man kann sie einfach so haben, solange sie strafrechtlich irrelevant sind und keinen direkten Angriff auf die Verfassung beinhalten oder fordern. Das nennt man Meinungsfreiheit.
Solche Meinungen dürfen auch Wissenschaftler haben, solange sie aus der Wissenschaft erwachsen und von ihnen als Wissenschaftler erforscht und gelehrt werden; sie müssen nicht wahr, aber sie müssen wissenschaftlich begründet sein. Eine Mathematikerin hat sich im Hörsaal nicht zum Gaza-Krieg zu äußern; ein Philosoph, der sich mit der Theorie des gerechten Krieges befaßt, darf das sehr wohl. Das steht außer Frage, so wie es rechtlich gesehen außer Frage steht, daß man Thilo Sarrazin oder Peter Singer zu Vorträgen einladen oder ein Seminar zu der Frage abhalten darf, ob Boykottmaßnahmen gegen den israelischen Staat legitim sein können.
Das Recht zu solchen Positionen und wissenschaftlichen Aktivitäten ergibt sich aus Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes. Denn Wissenschaftsfreiheit umfaßt als Individualrecht ohne Gesetzesvorbehalt die Freiheit einzelner Subjekte oder Forschungsgemeinschaften in bezug auf Forschungsgegenstände beziehungsweise Forschungsziele und Forschungsmethoden, und dies sowohl (vor allem) als Abwehrrecht wie auch als Recht auf etwas (Forschungsmittel), und sie umfaßt zugleich die Freiheit der Lehre. Dieses Recht ist außerdem ein Anspruchsrecht auf Schutz. Wenn der akademische Mob versucht, Bernd Lucke bei seiner Vorlesung oder Daphne Barak-Erez bei ihrem Vortrag zu stören, dann muß die Universität das unterbinden.
Niemand bestreitet, daß dieses Recht auf freie Wissenschaft Grenzen hat, und zwar positivrechtliche, moralische und wissenschaftsmethodische Grenzen. So erwähnt Art. 5 Absatz 3 GG die „Treue zur Verfassung“, und auch für die Wissenschaftsfreiheit gibt es strafrechtliche Grenzen (Beleidigung, Volksverhetzung, Embryonenforschung); es gibt moralische Grenzen, die nicht rechtlich kodifiziert sind oder jedenfalls nicht so, daß sie bestimmte Handlungen verbieten (z. B. Tierversuche); und es gibt wissenschaftsmethodische Grenzen ‒ sie vor allem sind es, die Wissenschaftsfreiheit von Meinungsfreiheit zu unterscheiden erlauben ‒, die durch die Praxis der Wissenschaften selbst gesetzt werden (Astronomie ist eine Wissenschaft, Astrologie nicht) und zu denen man auch die akademische Tugendhaftigkeit und Regeln der „good scientific practice“ rechnen kann.
All das ist klar und eindeutig. Aber warum gibt es dann den Streit, der seit einiger Zeit unter dem Stichwort der (akademischen) Cancel Culture geführt wird? Die einfache Antwort lautet: Weil es akademische Amtsträger, Aktivisten und auch Politiker oder Parteien gibt, die das Recht auf Wissenschaftsfreiheit nicht akzeptieren oder sich so zurechtlegen, wie es ihnen paßt. Genau das wiederum wird oft bestritten; es gäbe bestenfalls nur Anekdoten, keine belastbare Evidenz. Aber das ist offenkundiger Unfug oder schlichtweg verlogen (auch wenn man über die Frage diskutieren kann, ob die unbestreitbaren Fälle bereits eine Kultur des Cancelns manifestieren). Es gibt Dekane und Rektoren, die sich nicht zu schade sind, selbst Vorträge oder andere Veranstaltungen an der Universität abzusagen oder die es jedenfalls versuchen, und auch jene Führungskräfte, die nicht den Mumm aufbringen, das freiheitszerstörende Tun des akademischen Mobs zu verhindern.
Das Bestreben, Wissenschaftler akademisch durch Niederbrüllen, „de-platforming“, Haß und Hetze, Disziplinarverfahren und sogar Morddrohungen aus der akademischen Welt zu verbannen, ist also manifest. Aber es ist nicht grundlos. Denn man sollte die akademische Cancel Culture als den Versuch verstehen, die moralischen Grenzen enger zu ziehen. Es wird geltend gemacht, daß Menschen ihr Recht auf freie Forschung und Lehre verwirken, wenn sie rassistisch seien oder auch antisemitisch, xenophob, islamophob und so weiter. Die typische Reaktion auf diese Positionierung besteht in dem Vorwurf der „Moralisierung“. Aber das ist irreführend. In der Tat sind die allermeisten der mit den Ismen und Phobien verbundenen Vorwürfe durchaus berechtigt, wenn man sie (diese Ismen und Phobien) denn angemessen definiert und im Einzelfall vernünftig unter sie subsumiert.
Das Problem ist also nicht oder jedenfalls nicht per se eine grassierend inflationäre Moralisierung, die alle Lebensbereiche umfasse und die alles verbieten wolle, was nicht politisch korrekt sei; denn was politisch nicht korrekt ist, oder besser gesagt: moralisch nicht erlaubt ist, das ist es eben nicht, und das bildet auch zu Recht Grenzen der Wissenschaftsfreiheit. Man kann es also oder sollte es vielleicht sogar als moralischen Fortschritt begreifen, daß mehr (und mehr) Bereiche als moralische Sphären erfaßt werden. Denn wenn jemand tatsächlich rassistisch oder homophob ist, hat man einen sehr guten, nämlich einen moralischen Grund zur Kritik und gegebenenfalls auch zur legitimen Begrenzung.
Die bloße Tatsache, daß wir heute mehr Handlungen für moralisch verwerflich oder auch erlaubt halten als früher, ist also nicht Resultat einer Hypermoral, sondern Ausdruck moralischen Fortschritts: Aristoteles hatte kein Problem mit der Sklaverei, wir (fast alle) schon; Kant hatte ein Problem mit Homosexualität, wir (oder jedenfalls viele von uns) nicht. Das kritikwürdige Phänomen ist also nicht eine inflationäre Moralisierung. Das Problem sind die – oft mit theoretisch-begrifflicher Ungenauigkeit verbundene – Voreiligkeit, der beanspruchte Infallibilismus, der Dogmatismus und vor allem der Mangel an Urteilskraft, die mit der Feststellung einhergehen, dieses oder jenes sei als dieser Ismus oder jene Phobie moralisch verwerflich.
Wer schon die Aussage „Das Kopftuch ist ein Zeichen für Unterdrückung“ für diskriminierend und menschenverachtend hält, die Aussage, daß es biologisch gesehen nur zwei Geschlechter gibt, für transphob, oder die Aussage, daß es jenseits der Staatsangehörigkeit noch einen kulturellen Begriff des Volkes gibt, für rassistisch, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, solche Begriffe (Menschenverachtung, Transphobie, Rassismus) völlig zu überdehnen.
Diese Überdehnung geht Hand in Hand mit der epistemischen Arroganz ihrer Advokaten. Sie haben den Hang, ihre eigene Meinung bezüglich einer de facto umstrittenen und mit gegenläufigen Evidenzen verknüpften Sachfrage mit einem hohen Grad an subjektiver Gewißheit zu hegen, verbunden mit der Überzeugung, es besser zu wissen als andere Subjekte, die eine andere Meinung haben ‒ eine Gewißheit und Überzeugung, welche die Bereitschaft schmälern oder verhindern, andere Meinungen als diskussionswürdig anzuerkennen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Das bedeutet natürlich nicht, daß diejenigen, die aus ihren Wissenschaften heraus moralisch oder politisch so denken und argumentieren (etwa in weiten Teilen die Gender Studies oder der Postkolonialismus), nun ihrerseits wiederum in ihrer Wissenschaftsfreiheit beschränkt werden dürfen. Wer sich konsistent und ernsthaft für die Wissenschaftsfreiheit einsetzt, muß sich für die Wissenschaftsfreiheit aller Wissenschaftler einsetzen.
Nun ist es zwar wahr, daß Fälle, die etwa das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fortlaufend dokumentiert, ganz überwiegend Fälle sind, bei denen die Cancel-Versuche von links ausgehen. Das ist kein Zufall, sondern liegt daran, daß zumindest an einigen Fakultäten oder Fächern und erst recht bei den studentischen Vertretern linke Positionen gegenwärtig vorherrschend sind (zwar bestreiten Linke das immer wieder, aber dieses Manöver ist zu durchsichtig, um ernst genommen zu werden.) Doch die Feinde der Freiheit sitzen nicht nur im linken Lager. Zwar sind es gerade auch die Rechten, die sich lautstark über die Cancel Culture, politische Korrektheit, Meinungs- und Denkverbote aufregen und beschweren. Aber es kann keinen Zweifel daran geben, daß viele rechte Akteure keine Bedenken hätten oder haben, die Freiheit linker Denker einzuschränken.
Einzelne AfD-Politiker haben bekanntlich linke Wissenschaftler öffentlich diffamiert (ich erinnere an die Angriffe von AfD-Politikern auf Maisha-Maureen Auma, Professorin für Diversity Studies an der Hochschule Magdeburg-Stendal, und Jürgen Zimmerer, Historiker an der Uni Hamburg). Als ich vor einigen Monaten bei einer Podiumsdiskussion in kritischer Absicht darauf hinwies, daß die AfD, wäre sie mit einer Zweidrittelmehrheit an der Macht, vermutlich die Gender Studies in Deutschland ganz abschaffen würde, gab es aus dem ganz überwiegend rechtskonservativen Publikum tosenden Applaus. Und zwar nicht für meine Kritik daran, sondern für eine solche imaginierte Maßnahme. Aber die wissenschaftlichen Gemeinschaften und Disziplinen, und nur sie allein, haben darüber zu entscheiden, was Wissenschaft ist. Das wiederum schließt nicht aus, daß man mit wissenschaftlichen Argumenten Positionen und Theorien einer Wissenschaft oder gar eine ganze Wissenschaft kritisieren darf; aber sie zu kritisieren ist etwas ganz anders, als sie zu canceln.
Eben diesen ganz einfachen Punkt verstehen viele woke Akteure bis heute nicht. Denn es gehört zu den Standardeinwänden gegen eine liberale Auffassung von Wissenschaftsfreiheit, daß sie berechtige Kritik mit (angeblichen) Verletzungen von Wissenschaftsfreiheit verwechsle. Kritik und Widerspruch seien auszuhalten und nicht als Cancel Culture zu diffamieren ‒ was häufig genug, so das Argument, den wahren Zweck habe, sich gegen berechtigte Kritik vor allem marginalisierter Gruppen zu immunisieren. Aber Kritik ist für die Wissenschaft eine Conditio sine qua non. In jeder Wissenschaft werden Hypothesen, Thesen und Theorien entwickelt, um Dinge zu erklären oder zu verstehen. Sie werden nicht nur ständig kritisiert, sie müssen auch kritisiert werden dürfen; niemand bestreitet das (und selbstverständlich auch nicht das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit).
Kritik ist also eine Sache, Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit sind eine andere, und auch wenn nicht immer klar ist, wo die Grenze liegt, so ist sie doch in den allermeisten Fällen, die zur Diskussion stehen, eindeutig. Wer kritisiert, nimmt mit Thesen und Argumenten an einer Debatte teil, wer akademisch verbannt, will diese Debatte gerade verhindern; an die Stelle von Austausch und Diskurs treten Einschüchterung, Mobbing, Bedrohung, Bestrafung, Ausgrenzung, Existenzgefährdung. Der aus der akademischen Verbannungskultur erwachsende Versuch, die Rede einer Person auch an einer Universität effektiv zu verhindern, ist ein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Kritik und Protest sind dagegen selbst Element und Praxis dieser Freiheit, auch wenn sie sehr scharf oder polemisch ausfallen.
Die Freiheit von Wissenschaft und Lehre ist wieder einmal bedroht. Ihre Feinde kommen gegenwärtig ganz überwiegend aus der linken Orthodoxie und Universität selbst. Sie wollen die Macht, die sie bereits haben, weiter zementieren und ausbauen. Daraus erwächst nicht nur eine Gefahr für die Wissenschaften, deren Freiheit nicht zuletzt in der Fallibilität aller wissenschaftlichen Anstrengungen begründet ist (wer weiß, daß er falschliegen könnte, verbietet die Meinung des anderen nicht; sie könnte die richtige sein). Sie ist auch eine Gefahr für die Demokratie. Denn aus der Freiheit von Wissenschaft und Lehre erwächst das Wissen, das Staatsbürger in Demokratien brauchen, um sich fundierte Meinungen für politische Präferenzen und Entscheidungen bilden zu können.
Alles vom 10.5.2024 von Dieter Schönecker bitte lesen in der JF 20/24, Seite 18
https://www.junge-freiheit.de
Prof. Dr. Dieter Schönecker, Jahrgang 1965, lehrt Philosophie an der Universität Siegen und engagiert sich als Vertrauensdozent im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, zu dessen Gründungsmitgliedern er gehört. Wissenschaftlich arbeitet er zu Kant und Alvin Platinga.,,,
Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit
Wer nicht die „woke“ Agenda unterstützt, wird eingeschüchtert
… Harald Schultze-Eisentraut und Alexander Ulfig haben nun in einem Sammelband gewichtige Stimmen versammelt, die sich mit den aktuellen Gefährdungen der Wissenschafts- und Lehrfreiheit an den Universitäten auseinandersetzen. Die Herausgeber, die bereits mit Gender Studies – Wissenschaft oder Ideologie? in die Debatte eingegriffen haben, kritisieren nicht nur die Verstärkung von Abhängigkeiten durch die Ökonomisierung des Wissenschaftsbetriebs.
…
Der Band bringt unterschiedliche Perspektiven zusammen, darunter auch strikt säkular-aufklärerische, die sich aber einig darin sind, die Freiheit der Wissenschaft auch und gerade da zu verteidigen, wo kontroverse Auffassungen aufeinanderstoßen. Das gilt für die Gendersprache (Heinz-Dieter Pohl), die Corona-Pandemie (Michael Esfeld), die Klimapolitik (Fritz Vahrenholt), die Einwanderung (David Engels), den Islam (Hartmut Krauss), den sogenannten Eurozentrismus (Ronald Asch) oder die politikwissenschaftliche Beschäftigung mit Grenzen (Martin Wagener). Die Mischung aus Interviews, Essays und Erfahrungsberichten kann kein umfassendes systematisches Bild der Lage zeichnen, lässt aber klar genug erkennen, dass die Einschränkung der akademischen Freiheit durch eine ideologiegetriebene Cancel Culture keineswegs ein Mythos ist.
… Alles vom 12.4.2023 von Till Künzel bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/buecher/wer-nicht-die-woke-agenda-unterstuetzt-wird-eingeschuechtert/
Harald Schulze-Eisentraut/Alexander Ulfig:
Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit.
Wie die Cancel Culture den Fortschritt bedroht
und was wir alle für eine freie Debattenkultur tun können.
FBV, Hardcover, 256 Seiten, 25,00 €.
Netzwerk Wissenschaft seit Februar 2021
Im Dienste der Wahrheit
von Paul Leonhard
Weil „Cancel Culture und Political Correctness die freie und kontroverse Debatte auch von Außenseiterpositionen vielerorts an den Universitäten zum Verschwinden gebracht“ haben, gründete sich im Februar 2021 das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit als Verein. Der Zusammenschluß von mehr als 600 Hochschullehrern und Wissenschaftlern setzt sich für ein freiheitliches Wissenschaftsklima ein: „Darunter verstehen wir eine plurale von Sachargumenten und gegenseitigem Respekt geprägte Debattenkultur und ein institutionelles Umfeld, in dem niemand aus Furcht vor sozialen und beruflichen Kosten Forschungsfragen und Debattenbeiträge meidet.“
Auch dürfe niemand gezwungen werden, in wissenschaftlichen Publikationen, offizieller Korrespondenz, universitären Gremien und Internetauftritten, in Lehrveranstaltungen, akademischen Prüfungen sowie in Bewerbungs-, Berufungs- und Akkreditierungsverfahren Formen geschlechterinklusiver Sprache zu verwenden. Niemandem dürfe eine als geschlechterinklusiv deklarierte Sprache aufgenötigt werden, die nicht den Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht.
Die „verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre soll unter moralischen und politischen Vorbehalt gestellt werden“, beobachten die Netzwerker. Einzelne würden vor dem Hintergrund ihrer Weltanschauung und ihrer politischen Ziele beanspruchen, festlegen zu können, welche Fragestellungen, Themen und Argumente verwerflich sind. Damit werde der Versuch unternommen, Forschung und Lehre weltanschaulich zu normieren und politisch zu instrumentalisieren: „Wer nicht mitspielt, muß damit rechnen, diskreditiert zu werden. Auf diese Weise wird ein Konformitätsdruck erzeugt, der immer häufiger dazu führt, wissenschaftliche Debatten im Keim zu ersticken.“
Genau dem baut der Hamburger „Kodex“ jetzt vor, indem er vorschreibt, Lösungen für Konflikte im argumentativen Diskurs zu suchen. Studenten müssen lernen, andere Positionen zu ertragen und sich mit ihnen auseinandersetzen, Dozenten dies vorleben. „Die Universität hält deshalb den Freiraum kritischer Auseinandersetzung auch dort offen, wo die demokratische Öffentlichkeit aufgrund eingespielter Überzeugungen empfindlich oder gar empört auf Infragestellung reagiert.“ Der „Kodex Wissenschaftsfreiheit“ soll wie der bereits 2017 beschlossene „Kodex Religionsausübung“ im Leitbild der Universität verankert werden.
https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de
… Alles vom 11.2.2022 von Paul Leonhard bitte lesen in der JF 7/22, Seite 16
https://www.junge-freiheit.de
Wissenschaftler unterstützen Verfassungsschutz-Kritiker Wagener
Der Politikprofessor Martin Wagener ist mit dem Inlandsgeheimdienst in Konflikt geraten, und ihm wurde Hausverbot an seiner Hochschule erteilt. Nun erhält er Unterstützung vom Netzwerk Wissenschaftsfreiheit. Gutachten werden unter Verschluss gehalten.
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Wagener, der seit 2012 an der Hochschule des Bundes lehrt, hat sich als scharfer Kritiker des Verfassungsschutzes einen Namen gemacht. Sowohl in der Neuen Zürcher Zeitung als auch in TE hat er auf fragwürdige Praktiken des Kölner Amtes hingewiesen. In einem Gastbeitrag für die NZZ monierte er im August: „Der Bundesverfassungsschutz lässt sich politisch instrumentalisieren.“ Er solle das Grundgesetz schützen. In der Praxis überschreite die Behörde aber regelmäßig ihr Mandat, wenn sie der Politik zu gefallen versucht, etwa beim „Kampf gegen rechts“. Das habe sich unter dem neuen VS-Präsidenten Thomas Haldenwang verschlimmert.
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Wie Wagener auf seiner Homepage schreibt,
https://martin-wagener.org/ hat inzwischen auch der Freiburger Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek ein Gutachten verfasst, in dem er zum Schluss komme, das Kulturkampf-Buch enthalte „keine verfassungsfeindliche Positionierung“. Murswieks Analyse habe er den internen Stellen von VS und BND weitergeleitet. Auch der VWL-Professor Fritz Söllner (TU Ilmenau), Autor eines Buchs zur Migrationspolitik, sowie mehrere andere Professoren haben sich hinter Wagener gestellt. Der israelische Militärhistoriker Martin van Creveld nannte ihn in einem Aufsatz in der Welt https://www.welt.de/kultur/plus234939618/Belarus-und-Gas-Europas-Krisen-erklaert-vom-kluegsten-Militaertheoretiker-der-Welt.html
jüngst ostentativ „meinen guten deutschen Freund“.
In einem offenen Brief an das VS-Amt fährt der am University College Dublin lehrende Mathematikprofessor Marcus Greferath schweres Geschütz auf. Er nannte darin den Fall Wagener „verstörend“. Er sehe ein „Risiko für die Freiheit von Forschung und Lehre“ im Allgemeinen. „Hinzu gesellt sich ein Problem mit der Sprache: Wer Begriffe wie Volk, Nation, Islamisierung, Überfremdung, und andere mehr im aktiven Vokabular führt, der steht in der Diskussion als vermeintlicher Rechtsradikaler bereits auf der moralisch benachteiligten Seite. Der Diskurs ist folglich nicht mehr herrschaftsfrei, er ist bedroht durch Sprech- und Denkverbote, nunmehr sogar durch Aktivitäten und Eingriffe von Bundesbehörden. Zusammenfassend denke ich, dass in Deutschland einer nach politischem Ausdruck strebenden Opposition die Sprache genommen wird durch systematische Kontamination von Begrifflichkeiten. Dies erinnert mich an die Situation der Dissidenten der späten DDR, die genau hierüber klagten!“
Martin Wagener selbst hat DDR-Vergleiche jedoch stets von sich gewiesen und betont, dass er die Bundesrepublik als einen funktionierenden Rechtsstaat und Demokratie ansieht, deren freiheitlich-demokratische Grundordnung er stets verteidigt habe.
Dass der 51-Jährige sich vom Verfassungsschutzamt aber nicht einschüchtern lässt, beweist er in der neuesten Folge seines Podcasts, die bei Youtube zu hören ist. https://www.youtube.com/watch?v=OgMBGthpKqI
Darin betont er, dass das Vorgehen des VS – er nennt das den „Gegenschlag“ – gegen ihn politisch motiviert sei. Abermals übt er scharfe Kritik an dem Kölner Amt.
… Alles vom 16.11.2021 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/unterstuetzung-fuer-verfassungsschutz-kritiker/
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Website: https://martin-wagener.org
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Causa Verfassungsschutz / Martin Wagener
Pressemitteilung, 12. November 2021
Auch wenn wir es ausdrücklich begrüßen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine gesetzlichen Aufgaben gegenüber verfassungsfeindlichen Bestrebungen (ob rechts-/ linksextremistischer oder islamistischer Art) ernst nimmt, so sehen wir mehrheitlich das aktuelle Vorgehen gegen Martin Wagener mit einer gewissen Sorge. Zwar ist es nachvollziehbar, dass bei sicherheitsrelevanten Daten eine besondere Wachsamkeit angezeigt ist. Dennoch darf jedenfalls ein Eingriff in die Freiheit der Lehre nur auf verfassungsfeindliche Tendenzen, nicht auf wissenschaftliche Kritik an der Behörde allein, wie sie jüngst von Wagener geäußert wurde, gestützt werden. Wir erwarten angesichts des hohen Stellenwerts der grundrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit ein sorgfältiges und nachvollziehbares Handeln der Behörde.
… Alles vom 12.11.2021 bitte lesen auf
https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/
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Die Gründung des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit
Die Einschüchterungen parieren – Gegen Konformitätsdruck und „Cancel Culture“
Till Kinzel
Daß es um die deutsche Universität nicht gut bestellt ist, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Vor allem in den Geistes- und Sozialwissenschaften ist der Einfluß politisch korrekter Denkweisen mit den Händen zu greifen. Forschung in den besonders ideologieanfälligen Bereichen Genderstudien und Migrationswissenschaft ist leider oft nur scheinbar Forschung – in Wirklichkeit handelt es sich vielfach um Versuche, politischen Aktivismus an den Hochschulen und Forschungsinstituten auszuleben, eine gesellschaftspolitische Agenda durchzusetzen. Auch in den gegenwärtigen Dekolonisierungs- und Antirassismuskampagnen legt sich politisch korrekter Mehltau auf Wissenschaft und Forschung, aber auch die populärwissenschaftliche Publizistik.
Bisher gab es wenig Gegenwehr. Dies ändert sich jetzt vielleicht – jedenfalls hat sich nun am 3. Februar erstmals nach langer Zeit wieder eine Gruppe von Professoren und Dozenten als „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ zusammengeschlossen. Der Sache nach knüpft das Netzwerk mit seinem Manifest (siehe Webseite https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de) an frühere Organisationen wie den Bund Freiheit der Wissenschaft an, die sich einer Ideologisierung der Hochschulen im Gefolge der 68er Jahre widersetzten.
Die Sprecherin des Netzwerks, die Schwäbisch-Gmünder Sozialwissenschaftlerin Sandra Kostner, die durch ihre Analyse der linken Läuterungsagenda bekannt geworden ist, greift wichtige Punkte auf, wenn sie beschreibt, was gegenwärtig an den deutschen Hochschulen schiefläuft: Sie weiß, welche Rolle der Vorwurf der „Kontaktschuld“ spielt, wie weltanschauliche Gegner eben nicht das offene argumentative Gespräch suchen, sondern hintenherum bei Vorgesetzten intervenieren, wie mittels eines „moralischen Furors“ abweichende Meinungen stigmatisiert werden.
Und obwohl es etliche prominente dokumentierte Fälle gibt, wie der Siegener Philosoph Dietrich Schönecker betonte, der durch seine Einladungen von Vortragenden wie Thilo Sarrazin oder Marc Jongen einschlägige Erfahrungen sammeln konnte, ist es oft wahr, daß man nicht zeigen könne, wer von der beklemmenden Atmosphäre wirklich betroffen ist.
Wie Kostner auf der (digital durchgeführten) Pressekonferenz mitteilte, würden die allermeisten, vielleicht drei Viertel, derjenigen, die ihr von ihren persönlichen Fällen erzählten, zugleich um Vertraulichkeit bitten. Die Angst vor „Konsequenzen“, wie abgelehnte Fördermittel, Blockade der Karriere oder eine Verweigerung der Kooperation, spielen dabei eine große Rolle. Viele Fälle von Einschränkungen akademischer Freiheit bleiben so unter dem Radar und werden auch nicht skandalisiert; die Einschränkungen seien heute überwiegend subtiler Natur. Aber eben das mache sie sogar gefährlicher als das, was man an spektakulären Fällen sehen kann.
Ein Indiz dafür, wie sehr die Angst vor der Stigmatisierung grassiert, kann auch sein, wer sich alles von allen öffentlichen Debatten jeder Art fernhält – oder wer von vornherein davon absieht, als kontrovers angesehene Gastredner überhaupt einzuladen. All das hat eine hemmende Wirkung auf gelebte Wissenschaftsfreiheit, eine Wirkung allerdings, die von bestimmten Leuten auch gewünscht wird. Denn die Politisierung der Wissenschaft ist insbesondere für manche „Gatekeeper“ wichtig, also etwa die Gutachtergremien, die über die Vergabe von Forschungsförderungsmitteln entscheiden.
Verschiedene Mitglieder des Netzwerkes brachten Beispiele für die Art und Weise, wie akademische Freiheit heute in Frage gestellt wird. Der Bielefelder Althistoriker Uwe Walter nannte die berüchtigte Münsteraner Resolution des Historikerverbandes als Beispiel einer gleichsam offiziellen Stellungnahme, die inhaltliche Bewertungen festzuschreiben suchte – ein Unding, zugleich aber ein schlagendes Beispiel für den überbordenden „Zwang zum Politischen“, den der Ethnomusikologe Ulrich Morgenstern mit Verweis auf eine Solidaritätsadresse eines internationalen Fachverbandes für die linksextreme „Black Lives Matter“-Bewegung konstatierte.
Der Mainzer Historiker Andreas Rödder nannte Resolutionen und Selbstverpflichtungen, die nur die Spitze eines Eisbergs seien, der sich schon darunter angehäuft habe. Er sprach prägnant von einem „Prozeß der Selbstkonformisierung“ der Wissenschaftler, wo natürlich wirklich der Hase im Pfeffer liegt. Rödder stellte auch heraus, daß die Forschungsfreiheit auch durch das System der „unternehmerischen Universität“ in Deutschland unter Druck geraten sei. Denn Abhängigkeit von Drittmitteln züchte eben jene Selbstkonformisierung durch Anpassung.
Selbst in medizinischen Forschungsanträgen wird schon auf unterster Ebene eine Normierung erzeugt, wenn die Antragsteller eifrig alles mit Gendersternchen schreiben, in der wohl begründeten Erwartung, andernfalls würde man ihren Antrag abschlägig bescheiden. Zu den Einschränkungen gehört also auch die vorauseilende Unterwerfung etwa unter die Gendersprache – im Wissen darum, daß die Verweigerung der „Genderisierung“ von Texten und Vorlesungen von Seiten der Studenten und sogar Kollegen auf massive Kritik stoßen kann, wie der Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel berichtete.
Das neue Netzwerk spielt mit offenen Karten und nennt auf seiner Webseite die Namen der Mitglieder – eine bewußte Entscheidung dafür, Gesicht zu zeigen und sich nicht länger zu verstecken. Das kann Mut machen – und es steht zu hoffen, daß daraus eine stärkere Dynamik erwächst. Es sollte jedenfalls entschieden gegen den erwartbaren Vorwurf angegangen werden, so der Berliner Historiker Jörg Baberowski, es handele sich bei dem Netzwerk wieder nur darum, eine angebliche Deutungshoheit alter weißer Männer zu erhalten. Das aber ist ein Mythos; denn eine solche Deutungshoheit gebe es nicht einmal unter den Historikern eines Fachgebietes. Die Berufung auf Argumente und deren Plausibilität dürfe nicht durch solche politische Stigmatisierungen unterminiert werden.
Zentrales Ziel des Netzwerkes ist die Aushebelung der einschüchternden psychologischen Wirkung von Ausgrenzungen, wenn den betroffenen Kollegen wieder einmal niemand beispringt – weil man ja selbst in den Sog der Etikettierung als „umstritten“ hineingezogen werden könnte. Hier wird das Netzwerk eine nützliche Funktion übernehmen können und müssen. Vor allem aber muß selbstbewußt die umfassende Freiheit von Forschung und Lehre in Anspruch genommen und ebenso offensiv wie sichtbar nach außen getragen werden.
… Alles vom 12.2.2021 bitte lesen in der JF 7/21, Seite 19
https://www.junge-freiheit.de
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit
Das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ ist am 3. Februar mit einer Presseerklärung und einer virtuellen Pressekonferenz an die Öffentlichkeit getreten. Zuvor hatten sich 70 Wissenschaftler aus dem deutschsprachigen Raum und unterschiedlichen akademischen Disziplinen zusammengeschlossen, die namentlich auf der Internetseite des Netzwerks aufgeführt sind. Die große Mehrheit der Teilnehmer hat einen Lehrauftrag an bundesdeutschen Universitäten, vier lehren in der Schweiz, fünf in Österreich. Mit dem Theologen Ingolf Dalferth (Claremont) und dem Germanisten Russell Berman (Stanford) sind auch zwei an der US-Westküste lehrende Wissenschaftler vertreten. Neben mehreren Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern sind zudem zwei Informatiker, zwei Musikwissenschaftler und zwei Biologen mit von der Partie. Die übergroße Mehrheit sind allerdings Geisteswissenschaftler.
Unter ihnen wiederum sind Historiker eine der signifikanten Größen. Vielleicht ist es auch kein Zufall, daß sich mit Peter Hoeres (Würzburg) und Dominik Geppert (Potsdam) die beiden Historiker im „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ engagieren, die bereits 2018 gegen „Gruppendruck und Bekenntniszwang“ publizistisch mobil machten (FAZ vom 12. Oktober 2018). Diesen beklagten sie in der Verabschiedung einer politisch einseitigen Resolution ihres Verbandes ohne Debatte und per Akklamation auf dem Historikertag im selben Jahr (JF 43/18).
Ihnen sprang damals auch Andreas Rödder (Mainz) zur Seite, der die „Resolution stellvertretend für die Diskurskultur innerhalb der bundesdeutschen Historikerschaft“ brandmarkte, in der durch „Moralisierung“ etablierte Wissenschaftler unter Apologieverdacht gerieten. Rödder steht nun in der „Steuerungsgruppe“ dem Netzwerk vor, zusammen mit der Politikwissenschaftlerin Ulrike Ackermann (Frankfurt/Main), der Philosophin Maria-Sibylla Lotter (Bochum) und dem Juristen Martin Nettesheim (Tübingen).
Die Sprecherin des Netzwerks, die Soziologin Sandra Kostner (Schwäbisch Gmünd), hatte bereits vor Jahren in der Frage der Identitätskonflikte mit dem Islam die Mechanismen der „Cancel Culture“ kennengelernt. Wegen ihrer Forderungen, daß „Gerichte, Politik und staatliche Institutionen darauf reagieren müssen, daß der politisch-identitäre Islam das Grundrecht auf Religionsfreiheit mißbrauche“, ächtete die Stuttgarter Zeitung 2019 Kostner flugs als „Boris Palmer unter den Migrationsforschern“. Derartigen Polarisierungen waren andere Netzwerk-Mitglieder wie Jörg Baberowski (Berlin) oder Egon Flaig (Rostock) in Anbetracht grölender und Psychoterror ausübenden Antifa-Gruppen an ihren Universitäten sogar in viel stärkerer Form ausgesetzt.
Solchen Versuchen entgegenzuwirken, die wissenschaftliche Arbeit von Hochschulangehörigen einzuschränken, ist eines der formulierten Ziele im Manifest. Ebenso wie die Forderung einer Debattenkultur „frei von Sorgen vor moralischer Diskreditierung, sozialer Ausgrenzung oder beruflicher Benachteiligung“ sind diese Absichtsbekundungen allerdings nur schwer durchzusetzen oder gar einklagbar. „Wir bestehen darauf, daß Debatten von gegenseitigem Respekt geprägt sind und Ad-hominem-Argumente unterbleiben“ – solche Beschwörungen klingen in diesem Kontext beinahe hilflos.
Interessanter sind die angekündigten Aktivitäten. So beabsichtigt das Netzwerk, Fälle von Einschränkung der Forschungs- und Lehrfreiheit offenzulegen und sogar „Gegenstrategien“ zu entwickeln. Ferner sollen Debattenformate organisiert werden, in denen „möglichst viele Perspektiven in einem offenen intellektuellen Klima ausgetauscht werden“. Vielleicht ist es auch den Bedingungen der Corona-Pandemie geschuldet, daß in der Programmvorschau des Netzwerkes „noch keine Veranstaltungen gelistet“ sind
Dennoch kann das Netzwerk einer der wesentlichen Waffen der „Cancel Culture“ entgegenwirken: Fortan soll der Umstand bekämpft werden, daß „denjenigen, die ins Visier des ideologischen Aktivismus geraten, wegen des Risikos, selbst zur Zielscheibe zu werden, niemand beispringt“. Solidarisch will das Netzwerk künftig „die Kolleginnen und Kollegen sowie all diejenigen unterstützen, die sich Angriffen auf ihre Wissenschaftsfreiheit ausgesetzt sehen“. (bä)
https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de
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… Alles vom 12.2.2021 bitte lesen in der JF 7/21, Seite 19
https://www.junge-freiheit.de
