Das Opposition-Paradoxon gibt es schon lange: Einerseits lebt die Demokratie von einer starken Opposition. Andererseits tun Regierung und Medien alles, um die Opposition zu schwächen – in Deutschland besonders seit 2005. 1952 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Opposition als Mindestprinzip der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (FDGO) definiert.
Erst die Opposition macht die Democracy zur besten Staatsform der Welt, da nur bei ihr der friedliche Regierungswechsel im System eingebaut ist: „In der Opposition wartet die zukünftige Regierung auf Abruf.“
Bei den derzeitigen Berliner Machtkämpfen (Brandmauer, Medienkampagne „gesichert extrem“) geht es weniger um die AfD als Partei als um die Schwächung bzw. den Erhalt der Opposition als Institut des demokratischen Pluralismus.
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Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das BfV am 2.5.2025 und deren Unterstützung durch die reichweitenstarken Medien (Mainstream wie ÖRR) dient dem Ziel der Einschüchterung der Wähler und Mitglieder der AfD sowie der Angstmache, die eigene ggf abweichende Meinung frei zu äußern. Hinter der Einstufung verbirgt sich wenig juristische Substanz: Kein Parteiverbot, kein rechtlicher Schlag, da das 1100-seitige Gutachten – inzwischen anscheinend von netzpolitik.org geleakt veröffentlicht bzw. den großen Medien wie Spiegel, Welt und SZ einsehbar – als Begründung nicht taugt. Der Staatsrechtler Prof Murswiek: „Die Einstufung ist ein Eingriff in die Grundrechte der AfD“.
Die Medienkampagne „AfD 2025 gesichert extremistisch“ vollzieht sich in einem Dreier-Schritt, der bei den Kampagnen „Chemnitz 2018: Hetzjagden auf Flüchtlinge “ sowie „Geheimtreffen bei Potsdam 2023/24 zur Zwangs-Deportation von Migranten“ so erfolgreich erprobt worden ist:
1. Falschmeldung publizieren: Von Mainstreammedien auf Seite 1
2. Falschmeldung korrigieren: Widerruf nur im Kleingedruckten
3. Falschmeldung bleibt in der Welt: Desinformation überlebt
Dabei ist die Falschmeldung ungeheuerlich: Zum einen unterstellt „gesichert extremistisch“ der AfD, die Partei wolle die Demokratie zerstören und die freiheitlich-demokratische Grundordnung FDGO durch ein diktatorisches bzw. totalitäres System ersetzen.
Zum anderen wurde die Falschmeldung durch eine Pressemitteilung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) vom 2.5.2025 veröffentlicht https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html , d.h. durch eine staatliche Behörde, die weisungsgebunden dem Bundesinnenministerium unterstellt ist. Also durch politisch abhängige Beamte der Exekutive, nicht aber durch per Gewaltenteilung unabhängige Juristen eines Gericht der Judikative.
„Wie der Verfassungsschutz vorgeht, ist strafbar“ meint der Staatsrechtler Prof Murswiek.
https://www.youtube.com/watch?v=_t_by35eewc Schließlich verletze das BfV das für alle politischen Parteien in den Parlamenten der Länder und des Bundes geltende Parteienprivileg: „Über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei darf gemäß Parteienprivileg nur das Bundesverfassungsgericht (BVG) urteilen.“
Erbringt das BVG den Beweis, daß die AfD die Demokratie abschaffen und durch ein diktatorischen System ersetzen will, dann muß diese Partei verboten werden. Da dies bis dato nicht der Fall ist, konstatiert Prof Murswiek einen „Eingriff in die politische Willensbildung des Volkes und in die Gleichstellung der Parteien.“ Denn die AfD ist seit dem 25.2025 auf Dauer verstärkt gesetzeswidriger Diffamierung und Benachteiligung ausgesetzt: Der ÖRR hat angekündigt, Vertreter der AfD auszuladen und das Wort „die AfD“ in jeder Sendung jedes Mal durch „die gesichert extremistische AfD“ zu ersetzen. Ein Beamter, der sich als AfD-Mitglied engagiert, muß mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Jugendliche, die mit legitimen Zielen der AfD sympathisieren (wie Energiemix incl. Kernkraft, Aufarbeitung des Corona-Unrechts, Auflösung der 1-Billion-Targetsalden, Haushaltsdisziplin statt Neuverschuldung, Errichtung einer gesamteuropäischen Sicherheits-/Friedensarchitektur), müssen Nachteile in Ausbildung und Beruf in Kauf nehmen.
Die Rechtsstaatlichkeit der BRD gebietet zweierlei:
I. Die Medien – Mainstream und in erster Linie der ÖRR – haben die Aufgabe, als Vierte Gewalt die Regierung bzw. den Staat für die Bürgerschaft zu kontrollieren. Dazu gehört auch, die 1100 Seiten des BfV-Gutachtens kritisch zu lesen und zu prüfen. Ein solcher Faktencheck fehlt bislang. Im Gegenteil: Die reichweitenstarken Medien haben sich als bequeme Claqueure dem Slogan „gesichert extrem“ angeschlossen.
II. Nancy Faeser (SPD) hat drei Tage vor ihrem Amtsende das BfV angewiesen, die Pressemitteilung vom 2.5.2025 „Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein“ zu veröffentlichen. Da die Rechtmäßigkeit dieser Mitteilung derart umstritten ist und die deutsche Gesellschaft weiter spaltet sowie die bereits ramponierte Diskussionskultur weiter zerstört, sollte der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sie zurücknehmen – bis die gemäß Gewaltenteilung neutrale Judikative ihr Urteil gesprochen hat.
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Im Frühjahr 2024 hat sich der Staat nachweislich (siehe Anlage (1) unten) an den „Gegen rechts“-Demonstrationen mitgewirkt, die als Reaktion auf die Correctiv-Recherche (Geheimtreffen bei Potsdam, Wannseekonferenz 2.0, Berichte über Zwangs-Deportationen wurden inzwischen gerichtlich als unwahr eingestuft) stattfanden. Die Regierung organisierte Demonstrationen gegen die Opposition – ein klarer Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Zu befürchten ist, daß sich nun auch nach der „gesichert extremistisch“-Presseerklärung des BfV Demonstrationen von staatlicher Seite mitorganisiert werden.
„Es geht nicht um die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Es geht darum, dass wir nicht mehr wagen sollen, darüber zu reden, wer wir als Deutsche sind“ – so Julian Reichelt (2).
8.5.2025
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Ende von Beitrag „Demokratie benötigt Opposition“
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Beginn von Anlagen (1) – (2)
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(1) Der verborgene staatliche Kampf gegen die AfD – Apollo Newsroom
Nach der Veröffentlichung der „Geheimplan“-Recherche von Correctiv gingen hunderttausende Menschen im Frühjahr 2024 gegen die AfD auf die Straße. Eine Apollo News-Recherche zeigt jetzt, dass dabei auch die Staatsregierung aus Rheinland-Pfalz eine entscheidende Rolle spielte und selbst den Kampf gegen die AfD organisierte.
https://www.youtube.com/watch?v=yfX6yVu4HrA&t=2s
… Alles vom 7.5.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/der-geheime-staatliche-kampf-gegen-die-afd-apollo-newsroom/
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(2) Die Opposition „ausschalten“, weil sie so stark und mächtig ist
Es geht nicht um die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Es geht darum, dass wir nicht mehr wagen sollen, darüber zu reden, wer wir als Deutsche sind. Der Gruppenvergewaltiger Islam El-M. ist 18 Jahre alt. Mit mehreren Freunden hat er an einem Berliner See ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt. Sie wurde blutend in einem Gebüsch gefunden.
Das Wort “Gruppenvergewaltigung” ist in den letzten Jahren mit dem Islamismus zu uns eingewandert. Islam El-M. ist zwar in Deutschland geboren, brauchte vor Gericht aber einen Dolmetscher, weil er kein Wort Deutsch spricht. Die Frage muss erlaubt sein, ob es einen Unterschied zwischen Islam El-M. und dem Volk der Deutschen gibt. Ich sage: Es gibt einen Unterschied, der etwas mit Christentum und Islamismus zu tun hat. Ich würde Islam El-M. niemals seine Rechte als Staatsbürger absprechen, aber ich möchte sagen dürfen, dass ich mich ihm nicht als Deutscher verbunden fühle.
Er gehört nicht zu meinem Stamm. Er entstammt offenkundig der fremden und feindseligen Kultur des Islamismus, die deutsche Mädchen skrupellos als Beute betrachtet. Ich möchte das in meinem Land sagen dürfen.
… Alles vom 6.5.2025 von Julian Reichelt bitte lesen auf
https://x.com/jreichelt/status/1919717500205347173
https://x.com/hashtag/AchtungReichelt