Auf rechtliche Schritte der AfD (Rechtsanwaltskanzlei Höcker) hin hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am 8.5.2025 die Einstufung der AfD vom 2.5.2025 als „gesichert rechtsextrem“ zurückgenommen. Sechs Tage lang war die Opposition – rechtlich nicht gesichert – diffamiert worden.
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Das BfV untersteht als weisungsgebundene Behörde dem Bundesinnenministerium. Am 2.5.2025 hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) die Presseerklärung mit dem Titel „Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein“ auf der Website des BfV https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html veröffentlicht. Nun hat Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese Erklärung am 8.5.2025 auf der o.a. angegebenen BfV-Website löschen lassen.
Jetzt müssen die Medien als Vierte Gewalt ihrem Auftrag nachkommen, für die Bürger als Souverän die anderen drei Gewalten Legislative, Judikative und Exekutive zu kontrollieren, indem sie folgende Fragen klären:
1. Hat Innenminister Dobrindt die BfV-Presseerklärung um des Inneren Friedens willen zurückgenommen, da das 1100-Seiten-Gutachten nicht zur Begründung ausreicht bzw. um zuerst die Gerichte urteilen zu lassen?
2. Hat Dobrindt auf Weisung von Bundeskanzler Friedrich Merz gehandelt?
3. Hat die US-Regierung auf den Kanzler Druck ausgeübt im Hinblick auf seinen bevorstehenden Antrittsbesuch in Washington? Mit der Alternative „Entweder rechtsstaatlich sauberes AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht oder aber Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung als Demokratieprinzip für alle deutschen Bürger wie Parteien?“.
4. Hatten die USA die Zusammenarbeit der Geheimdienste beider Länder in Frage gestellt bzw. mit Sanktionen gedroht – siehe dazu zahlreiche US-Medienberichte?
5. Ist alles ein abgekartetes Spiel bzw. eine Medienkampagne im Dreier-Schritt, die sich bei den vorausgegangenen Kampagnen „Chemnitz Hetzjagden auf Flüchtlinge 2018″ und „Potsdam Geheimtreffen Zwangsdeportationen 2024″ bereits bewährt hat?
Schritt 1: Meldung veröffentlichen: auf Seite 1, ARD-Extra bzw. ZDF-Spezial
Schritt 2: Meldung als Falschmeldung dementieren: im Kleingedruckten
Schritt 3: Meldung ist – obwohl Fake – weiterhin unverändert in der Welt
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Wie auch immer, es ist „ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien“ – so RA Dr. Conrad in (5). Und alles geschieht zum Nachteil unserer Demokratie, die ohne Opposition nicht funktioniert.
8.5.2025
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Ende von Beitrag „BfV setzt AfD-Hochstufung aus“
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Beginn von Anlagen (1) – (6)
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(1) Verfassungsschutz nimmt Hochstufung der AfD vorerst zurück
Gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Das Amt knickt jetzt ein – vorläufig.
Das BfV hat gegenüber dem Verwaltungsgericht in Köln eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Darin erklärt der Inlandsgeheimdienst, dass er die „Alternative für Deutschland“ AfD vorerst nicht mehr als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstuft. Das Amt gibt auch die Selbstverpflichtung ab, vorläufig keinerlei entsprechende öffentliche Äußerungen mehr zu treffen. Das hat AfD-Anwalt Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcke gerade bekanntgegeben:
Christian Conrad @RA_Conrad
#Verfassungsschutz nimmt Hochstufung zurück: Das @BfV_Bund hat soeben gegenüber dem Verwaltungsgericht in #Köln mittels der angeforderten Stillhaltezusage erklärt, dass es die @AfD vorerst nicht mehr als gesichert extremistische Bestrebung einstuft:
…
#Verfassungsschutz withdraws upgrade: The @BfV_Bund has just declared to the administrative court in #Köln by means of the requested standstill commitment that it no longer classifies the @AfD as a confirmed extremist endeavor for the time being:
…
8.5.2025,
https://x.com/RA_Conrad/status/1920420733378830364
… Alles vom 8.5.2025 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verfassungsschutz-nimmt-hochstufung-der-afd-vorerst-zurueck/
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(2) Bundesamt für Verfassungsschutz setzt Einstufung der AfD als rechtsextrem aus
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as Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seine jüngst veröffentlichte Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorerst ausgesetzt. Dafür gab die Behörde eine sogenannte Stillhalteerklärung ab. Grund ist ein Eilantrag der Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln, mit dem die AfD gegen die am 2. Mai verkündete Hochstufung rechtlich vorgeht.
…Die Partei interpretierte das Vorgehen des BfV dennoch als Erfolg. „Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“, teilten die AfD-Sprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla mit. „Und das Bundesamt hat bis zu der eigentlichen gerichtlichen Entscheidung eine entsprechende Stillhaltezusage abgegeben, die Alternative für Deutschland nicht weiter als ‚gesichert rechtsextrem‘ zu bezeichnen.“ Das sei ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Partei.
Niedersachsens AfD-Landeschef Ansgar Schledde sagte: „Damit wird die unrechtmäßige und politisch motivierte Hochstufung der AfD endlich korrigiert – ein bedeutender Schritt hin zu einer fairen und rechtsstaatlichen Behandlung unserer Partei.“ Die Aussetzung der Einstufung zeige, „dass die Argumente der AfD Gehör gefunden haben und dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert“.
… Alles vom 8.5.2025 bitte lesen auf
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256087000/AfD-Bundesamt-fuer-Verfassungsschutz-setzt-Einstufung-als-rechtsextrem-aus.html
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(3) Verfassungsschutz bezeichnet AfD öffentlich vorläufig nicht mehr als gesichert rechtsextremistisch
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Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen über die AfD, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die Partei bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln niedriger – darf jedoch fortgesetzt werden.
… Alels vom 8.5.2025 bitte lesen auf
https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-verfassungsschutz-klage-rechtsextremistisch-stillhaltezusage-li.3249422
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(4) Verfassungsschutz nimmt Einstufung der AfD als «gesichert rechtsextremistisch» vorläufig zurück
Der Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als «gesichert rechtsextremistisch» vorerst ausgesetzt. Wie deutsche Medien berichten, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber dem Kölner Verwaltungsgerichte eine Stillhalte-Zusage abgegeben. Daher müssen die Verfassungsschützer vorerst bis zu einem Gerichtsurteil über die Hochstufung der AfD als «gesichert rechtsextremistische» Bestrebung schweigen. Die Pressemitteilung vom 2. Mai bezüglich der Einstufung wurde von der Website des Verfassungsschutzes genommen.
… Alles vom 8.5.2025 bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/international/verfassungsschutz-nimmt-hochstufung-der-afd-vorlaeufig-zurueck-ld.1883242
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(5) Verfassungsschutz muss bei AfD-Einstufung zurückrudern – Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad im Interview
Nur wenige Tage nach der Bekanntgabe durch Nancy Faeser setzt der Verfassungsschutz die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ aus. Der Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad, der die AfD vor Gericht vertritt, im Apollo News-Interview.
https://www.youtube.com/watch?v=2ySX34P3aik&t=2s
.. Alles vom 8.5.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/verfassungsschutz-muss-bei-afd-einstufung-zurueckrudern-dr-christian-conrad-im-gespraech/
Einige Zitate von RA Conrad:
„Die AfD ist ’nur (in Anführungszeichen) ein Verdachtsfall, also wurde auf die Pause-Taste gedrückt. Pause für mindestens ein Jahr“
„Der mediale Schaden ist da. Ich befürchte, daß dieser beabsichtigt war“
„Die rechtliche Ebene ist wie sie ist. Auf der politischen Ebene ist der Schaden enorm“
„Ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien“.
„Es wird schwierig. Denn im Gesetz steht weder der Begriff „Verdachtsfall“ noch „gesichert rechtsextrem“.
Ende Zitate
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(6) AfD-„Geheimbericht“: Jetzt schon eine Farce
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Mehr Publizität kann sich die AfD auch gar nicht wünschen. Auch die braven Demonstrationen, die am 11. Mai mit der Forderung nach einem Verbot der AfD durch die Lande ziehen werden, arbeiten der AfD in die Tasche.
Und auch sonst ist der Umgang der „hohen“ Politik mit dem „Gutachten“ alles anders als professionell, vor allem aber rechtsstaatlich nicht sauber. Warum gab es hier für das Objekt der Begutachtung, die AfD, kein Recht auf rechtliches Gehör? Warum und zu welch durchsichtigem Zweck wurden die 1.110 Seiten „Gutachten“ an gewisse Reaktionen durchgestochen? Wie konnte es sein, dass die Plattform „FragDenStaat“ https://fragdenstaat.de/dokumente/271151-besonders-relevante-aussagen-des-afd-bundesverbands-bzw-afd-bundesvorstands/ am 7. Mai 17 Seiten aus dem Gutachten ins Netz stellen konnte?
… Alles vom 8.5.2025 von Josef Kraus bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/afd-geheimbericht-jetzt-schon-eine-farce/