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- Hubertus Gersdorf zum ethnisch-kultureller Volksbegriff (30.5.2025
- Kriminalstatistik verzerrt Realität (22.5.2025)
- Das AfD-Gutachten ist ein Blick in den Spiegel – man sieht die Demokratiefeindlichkeit der Verfasser (14.5.2025)
- Murswiek: Propaganda gegen die AfD ist gewollt (9.5.2025)
- Gesichert rechtsextrem: Deutsche mit parallel verlaufenden Familiengeschichten (9.5.2025)
- BfV setzt AfD-Hochstufung aus (8.5.2025)
- Das Verfassungsschutzgutachten über die AfD (6.5.2025)
- «Wie der Verfassungsschutz vorgeht, ist strafbar»: Prof. Murswiek über das AfD-Gutachten (6.5.2025)
- Vosgerau: Medienkampagne BfV/AfD 2025 ähnlich Correctiv/Wannsee 2023 (5.5.2025)
- Die fatale Signalwirkung der neuen AfD-Einstufung (5.5.2025)
- Die Frau, vor der die CDU Angst hat: Anna Nguyen, mit Migrationshintergrund in der AfD (5.5.2025)
- „Gesichert rechtsextrem“ – Journalisten als Papageien des Staates (5.5.2025)
- Verfassungsschutz schützt Regierung vor der Realität – wehe, man spricht die aus! (5.5.2025)
- Wenn Kontrolle zur Machtergreifung wird (4.5.2025)
- Falschmeldung im Dreier-Schritt (12.4.2025)
- Falschmeldung
- Volksbegriff
Medienkampagnen im Dreier-Schritt:
I. Falschmeldung publizieren: Von Mainstreammedien auf Seite 1
II. Falschmeldung korrigieren: Widerruf nur im Kleingedruckten
III. Falschmeldung bleibt in der Welt: Desinformation überlebt
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Die ‚berühmten‘ Medienkampagnen
1) „In Chemnitz gab es 2018 Hetzjagden auf Flüchtlinge“ ,
2) „Geheimtreffen bei Potsdam am 25.11.2023 wurde die Zwangs-Deportation von Migranten beraten“ und
3) „BfV erklärt die AfD für „gesichert rechtextrem“ am 2.5.2025″
zeigen, warum es so attraktiv ist, Falschmeldungen bzw. Fake News im Dreier-Schritt zu verbreiten: „Nun sind sie halt da – die Falschmeldungen“ bleiben trotz Dementi in der Welt und viele Bürger glauben daran.
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Das AfD-Gutachten ist ein Blick in den Spiegel – man sieht die Demokratiefeindlichkeit der Verfasser
Das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz ist öffentlich, wenn auch nicht freiwillig. Man versteht jetzt warum: Es sagt mehr über den Verfassungsschutz aus als über die AfD. Und enthüllt jede Menge antidemokratisches Gedankengut – bei den beamteten Autoren.
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Dieses als Verschlusssache gestempelte Dokument – gut 1.000 Seiten stark – soll belegen, dass Teile der AfD systematisch gegen zentrale Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) agieren. Am Dienstagabend veröffentlichten mehrere Medien das Papier, nachdem Anfragen abschlägig beschieden wurden. Schon die Geheimhaltung war ein Skandal: Die AfD sollte öffentlich gebrandmarkt werden, Bürger von der Mitgliedschaft abgehalten werden und politische Partner blockiert werden – und das mit Geraune und Gemurmel, das nicht belegt war. Ein paar dünne Zeilen einer Presseerklärung sollten genügen.
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Geheimdienstmethoden statt Verfassungsschutz
Es ist eine Politik mit Geheimdienstmethoden – Behauptungen werden im Verborgenen aufgestellt, aber politisch wirksam gemacht. Statt zu berichten wird mit Geheimdienstmethoden agiert. Aus dem Beobachtungsorgan Verfassungsschutz wurde damit ein Inlandsgeheimdienst, der auf Weisung des Innenministers gegen die Oppositionspartei agiert – ein ungeheuerlicher Vorgang. Denn dass ein Geheimdienst eine große Oppositionspartei beobachtet, ist ein drastischer Eingriff in den demokratischen Prozess. Noch dramatischer, dass der Geheimdienst gezielt eingreift – ohne Begründung, ohne gerichtliche Überprüfung, ohne die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Woran erinnert das?
Und worauf stützt der Verfassungsschutz seinen Extremismus-Verdacht? Das wissen wir jetzt – aus einem Geheimdokument, dessen bloße Veröffentlichung bereits illegal ist. Das ist nicht die mediale Praxis eines demokratischen Rechtsstaats, indem wesentliche politische Fragen öffentlich verhandelt werden.
Über die AfD erfährt man nichts, was man nicht weiß oder blitzschnell googeln kann. Denn es werden nur öffentliche Zitate aneinandergereiht.
… Alles vom 14.5.2025 von Roland Tichy bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/afd-gutachten-demokratiefeindlicheit-verfasser/
Murswiek: Propaganda gegen die AfD ist gewollt
Wenn der Verfassungsschutz keine Beweise hat, schädigt er die Demokratie
Dietrich Murswiek
Am Freitag, dem 2. Mai, einem ihrer letzten Arbeitstage, verkündete die Innenministerin der längst abgewählten, aber noch geschäftsführend amtierenden Bundesregierung, die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als „gesichert rechtsextremistisch“. Mit der Bekanntgabe der Hochstufung vom Verdachtsfall zum Fall erwiesener Verfassungsfeindlichkeit wird die AfD in schwerwiegender Weise stigmatisiert und so in ihren Grundrechten auf politische Betätigungsfreiheit und Chancengleichheit massiv beeinträchtigt. Und dies zu einem Zeitpunkt, in dem über die Klage der AfD gegen ihre vorhergehende Einstufung als Verdachtsfall noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
Die AfD wird sich gegen die Bezeichnung als „gesichert rechtsextremistisch“ zwar gerichtlich zur Wehr setzen, aber wenn sie mit einem Eilantrag keinen Erfolg hat, wird bis zum Ende des verwaltungsgerichtlichen Hauptverfahrens, das sich über etliche Jahre hinziehen kann, das Label „gesichert rechtsextremistisch“ die Medienberichterstattung über die AfD kontinuierlich begleiten. Es wird sich durch vieltausendfache Wiederholung in die Hirne der Leser und Zuschauer hineinfressen und – wie wir aus der Propagandaforschung wissen – bei Menschen, die sich nicht innerlich gegen diese Art von Beeinflussung feien und für und vor sich selbst auf eigener, faktenbasierter Urteilsbildung bestehen, den Status unbezweifelbarer Wahrheit erlangen.
Dieser Propagandaeffekt ist gewollt. Die Information der Öffentlichkeit durch den Verfassungsschutz über die Einstufung eines Beobachtungsobjekts ist nicht einfach die Mitteilung eines Ergebnisses, das die Verfassungsschutzbehörde ermittelt hat, sondern es ist – auch nach dem Selbstverständnis des Verfassungsschutzes – eine Maßnahme zur Bekämpfung des Beobachtungsobjekts. Dieses – also hier die AfD – soll mit dem Mittel der Öffentlichkeitsarbeit diskreditiert werden. Der Verfassungsschutz warnt vor denen, die er als Extremisten einstuft, und sein letzter Präsident Thomas Haldenwang (CDU) hat sogar die Auffassung geäußert, es gehöre zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes, die Umfragewerte der AfD zu senken.
Mit dem Rechtsstaatsprinzip ist diese Vorgehensweise des Verfassungsschutzes schon verfahrensrechtlich nicht vereinbar. Die öffentliche Stigmatisierung als „extremistisch“, was vom Verfassungsschutz als Synonym für „verfassungsfeindlich“ verwendet wird, ist – so hat das Bundesverfassungsgericht gesagt – eine „negative Sanktion“. Ein solcher Grundrechtseingriff darf im Rechtsstaat grundsätzlich nur nach vorheriger Anhörung des Betroffenen vorgenommen werden. Der Verfassungsschutz hätte also der AfD sein der Hochstufung zugrundeliegendes Gutachten vorlegen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen. Stattdessen wird das Gutachten geheimgehalten, jedenfalls vor der Öffentlichkeit und der betroffenen Partei, während es an ausgewählte Journalisten ganz oder in Auszügen geleakt wird.
Das Ganze wäre im Ergebnis weniger schlimm, wenn es dem Schutz der Demokratie diente, wenn also die AfD tatsächlich verfassungsfeindlich wäre. Aber ist sie das? Das BfV behauptet „ja“, das sei „gesichert“. Die AfD sei aufgrund ihrer „die Menschenwürde mißachtenden Prägung“ als Gesamtpartei eine rechtsextremistische Bestrebung. Aber stimmt das?
Dies kann leider nicht zuverlässig beantworten, wer das Gutachten nicht kennt, auf welches das BfV seine Beurteilung stützt. Die kurze Pressemitteilung des BfV enthält im wesentlichen nur Bewertungen und Behauptungen. Die angeblichen Beweise schlummern im Dunkel des Geheimgutachtens. Dennoch ist die Pressemitteilung aufschlußreich. Wenn es nämlich neue Erkenntnisse gäbe, die – anders als das bisher bekannte Beweismaterial – eine auf Beseitigung der Menschenwürdegarantie gerichtete Zielsetzung der AfD belegen, dann hätte das BfV diese sicherlich präsentiert. Man kann deshalb davon ausgehen, daß es keine neuen Beweise gibt, sondern daß in dem 1.100-seitigen Gutachten Hunderte Zitate von AfD-Funktionären und -Mitgliedern zusammengetragen worden sind, die ebensowenig wie die bisher als Anhaltspunkte für eine extremistische Ausrichtung der AfD verwendeten Zitate den Willen zur Beseitigung der Menschenwürdegarantie zum Ausdruck bringen.
Aber wenn man Hunderten von Zitaten, die keine verfassungsfeindliche Zielsetzung belegen, tausend weitere ebenso untaugliche hinzufügt, wird daraus kein Beweis dafür, daß die AfD Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder Menschenwürdegarantie beseitigen will.
Das zentrale Argument, auf welches das BfV seine Bewertung der AfD als rechtsextremistisch stützt, ist der ethnisch-kulturelle Volksbegriff oder – wie es jetzt in der Pressemitteilung heißt – das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“. Dieses ziele darauf ab, „bestimmte Bevölkerungsgruppen (…) einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“.
Richtig ist, daß die AfD davon ausgeht, daß es ein deutsches Volk im ethnisch-kulturellen Sinne gibt. Das ist aber nicht verfassungsfeindlich. Sondern es ist eine Tatsache. Auch das Grundgesetz geht hiervon aus, wenn es in Artikel 116 von deutschen „Volkszugehörigen“ im Unterschied zu Staatsangehörigen spricht.
Falsch ist hingegen, daß dieses Volksverständnis der AfD impliziere, daß diese Partei Staatsangehörige mit Migrationshintergrund in menschenwürdewidriger Weise benachteiligen und ihnen einen „rechtlich abgewerteten Status zuweisen“ wolle. Das ist eine meiner Kenntnis nach nicht bewiesene Unterstellung. Im Gegenteil hat die AfD sich ausdrücklich dazu bekannt, daß alle Staatsangehörigen die gleichen Rechte haben, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit.
Ein Verfassungsschutz, der mit Unterstellungen arbeitet, um eine politische Partei zu diskreditieren, schützt nicht die Demokratie, sondern schädigt sie.
… Alles vom 9.5.2025 von Dietrich Murswiek bitte lesen in der JF 20/25, Seite
Prof. Dr. Dietrich Murswiek leitete bis zu seiner Emeritierung 2016 das Institut für Öffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg.
Gesichert rechtsextrem: Deutsche mit parallel verlaufenden Familiengeschichten
Ich habe mir heute früh die wesentlichen Auszüge des Gutachtens des Verfassungsschutzes zur Einordnung der AfD als gesichert rechtsextrem angeschaut und muss anschließend sagen: Wir sind offenbar in einem Irrenhaus gelandet. Vorausgesetzt, die Bildzeitung https://www.bild.de/politik/inland/gesichert-rechtsextremistisch-das-geheime-afd-gutachten-681b1734916ea53a5173ce40 hat hier eine repräsentative Auswahl getroffen, ist das Urteil eindeutig. Auf einem Nebengleis muss noch juristisch geklärt werden, warum die Zeitung das Gutachten überhaupt vorliegen hat. Über 1100 Seiten agiert hier eine Sprachpolizei, die sich zu Richtern über die Sprechenden aufschwingt und über Aussagen urteilt, die gestern noch gültig waren, heute ungültig sind und morgen wieder gültig sein könnten.
Nur ein Beispiel: Der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner soll am 26. Juli 2024 gesagt haben: „Gewaltexplosionen durch Nordafrikaner. Da helfen Grenzkontrollen, deshalb AfD.“ Das war’s. Nichts weiter. Und das wird im Gutachten des Verfassungsschutzes als Beleg dafür genommen, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei!
Das Ziel ist eindeutig: Was vor zehn, fünfzehn oder vielleicht zwanzig Jahren noch von etablierten Politikern vertreten und geäußert wurde, was in Bezug auf ein deutsches Volk gesagt wurde, wird heute als rechtsextrem gebrandmarkt.
Was resultiert daraus? Der normale Bürger ist zunehmend nicht mehr bereit, offen seine Meinung zu sagen, weil er nicht weiß, was ihm erlaubt ist und was ihn in Schwierigkeiten bringt. Die Sprache wird zum klassischen Unterdrückungsinstrument totalitärer Systeme. Das offene Wort gefährdet den Sprechenden, der Sprachakt wird zum Balanceakt, der dem Wort nachfolgend ganze Familien existenziell gefährden kann.
…
Wenn Sprachregelungen so wenig nachvollziehbar sind, bleiben die Menschen zukünftig stumm. Dann ist jeder grundsätzlich verdächtig, der nur den Mund aufmacht. Und dann kann ich jeden kontrollieren, indem ich ihm drohe, ihn aus der Gemeinschaft auszustoßen, auszugrenzen, zu diffamieren und zu diskreditieren.
… Alles vom 9.5.2025 bitte lesen auf
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/gesichert-rechtsextrem-deutsche-mit-parallel-verlaufenden-familiengeschichten
Das Verfassungsschutzgutachten über die AfD
Ich komme auch drin vor.
Eigentlich hatte ich mir fest vorgenommen, mich im Urlaub mit diesem Politscheiß nicht zu befassen. Aber das geht mir dann doch über die Hutschnur. Ausgerechnet auf https://www.Netzpolitik.org, der Internetpropagandaschleuder linker Parteien, ist das unveröffentliche Gutachten „geleakt“ – riecht für mich eher nach „lanciert“, weil es das Innenministerium wohl nicht veröffentlichen durfte, aber doch wollte. Sowas macht man dan gerne über einen Leak, mit dem man dann selbstverständlich nichts zu tun hat.
https://netzpolitik.org/2025/verdachtsfall-rechtsextremismus-wir-veroeffentlichen-das-1-000-seitige-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/#2021-02-22_BfV_AfD_Folgegutachten_F-I-1
Darin heißt es: …
…
Was für ein entsetzlicher Schwachsinn.
Wieviele Jahre habe ich jetzt ausführlichst über das Bundesverfassungsgericht geschrieben? Blog und Buch? Und das genau begründet und erforscht, was da vor sich geht, Auskunftsklagen geführt, Veranstaltungen besucht?
Und dann kommen die damit, ich würde das Bundesverfassungsgericht unsachlich verunglimpfen?
Sind die noch ganz dicht?
… Alles vom 6.5.2025 von Hadmut Danisch bitte lesen auf
https://www.danisch.de/blog/2025/05/06/das-verfassungsschutzgutachten-ueber-die-afd/
«Wie der Verfassungsschutz vorgeht, ist strafbar»: Prof. Murswiek über das AfD-Gutachten
Roman Zeller im Weltwoche Daily Spezial-Interview mit Prof Dietrich Murswiek
5.5.2025, 54 min
https://www.youtube.com/watch?v=_t_by35eewc
Einige Zitate (sinngemäß) von Prof Murswiek:
Mich empört, daß sich der Verfassungsschutz (VS) instrumentalisieren läßt, um die Meinungsfreiheit der Opposition zu beschneiden.
Das Verfassungsschutzamt war niemals geplant als Instrument zur Eingrenzung und Bekämpfung der Opposition.
Es ist anzunehmen, daß „gesichert extrem“ nicht auf Fakten gründet, sondern politisch ist.
Der Verfassungsschutz setzt fälschlich den Begriff ethnisch gleich mit dem Begriff Staatsvolk.
Es wäre nicht verfassungskonform, wenn nur ethnisch Deutsche Angehörige des Staatsvolkes sein dürften und man deshalb ausbürgern müsste. Doch das will die AfD nicht.
Das alles ist ein Eingriff in die Grundrechte der AfD.
Ende Zitate
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Einige Kommentare:
Diese Gespräch hat wieder mal das Zeug ein Zeitdokument zu werden .
Danke Prof Murswiek, Danke Roman Zeller, Danke Weltwoche, EvoKritik
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Wie kann eine Behörde mit 4200 Mitarbeitern die Meinung von 15.122.500 Wählern als nicht legitim festlegen? Jeder Mitarbeiter vom Verfassungsschutz schaltet damit 3600 Wahlberechtige mit Ihrer Meinung aus. StefanZink
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ch glaube nicht, dass Deutschland Rechtsstaat genug ist, um Regierungskriminalität zu verfolgen, zur Anklage zu bringen und abzuurteilen.
In den USA geht sowas, bei uns nicht. Bei uns fehlt der rechtsstaatliche Unterbau, der das möglich machen würde, elpi-p5q
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Am Besten sollte diese sachliche und durchwegs überzeugende Analyse der verlorenen Rechtstaatlichkeit von Herrn Prof. Dietrich Murswiek in allen Staatsmedien veröffentlicht werden. Herzlichen Dank an Herrn Zeller, die Weltwoche und Herrn Murswiek! Lilian
Ende Kommentare
Vosgerau: Medienkampagne BfV/AfD 2025 ähnlich Correctiv/Wannsee 2023
«BfV-Gutachten zur AfD ist reine Medienkampagne»:
Ulrich Vosgerau über autoritäre Tendenzen in Deutschland
Weltwoche Deutschland mit Thomas Zeller im Interview mit Ulrich Vosgerau
https://www.youtube.com/watch?v=cAaEVZ5W4Zo 51 Min.
Die rein behördeninterne Einschätzung kann keine verfassungsrelevante Auswirkung haben. Sie ist eine reine Medienkampagne, die eine große Ähnlichkeit mit der Kampagne von Correctiv bzw. Geheimtreffen Wannsee hat. Die Medien bzw. Journalisten hinterfragen und prüfen das Gutachten nicht.
NGOs werden wieder Demos durchführen, wie bei den „gegen rechts“-Demos von Correctiv.
Springer/Welt, SZ und Spiegel besitzen das Gutachten.
5.5.2025, https://www.youtube.com/watch?v=cAaEVZ5W4Zo&t=844s
Die fatale Signalwirkung der neuen AfD-Einstufung.
Ist polemische Migrationskritik schon verfassungsfeindlich? Diesen Eindruck erwecken einige Beispiele, die das Bundesamt für Verfassungsschutz als Belege für seine neue AfD-Einstufung anführt. Die Entscheidung hat unmittelbare Folgen – weit über die AfD hinaus.
… Alles vom 4.5.2025 von Andreas Rosenfelder bitte lesen auf
https://www.welt.de/debatte/plus256053066/AfD-Die-fatale-Signalwirkung-der-neuen-Verfassungsschutz-Einstufung.html
Die Frau, vor der die CDU Angst hat: Anna Nguyen, mit Migrationshintergrund in der AfD
In diesem aufschlussreichen TE-Gespräch spricht Roland Tichy mit der hessischen AfD-Landtagsabgeordneten Anna Nguyen, die unlängst von einer offiziellen Delegationsreise ausgeschlossen wurde – mit der Begründung, sie sei „schädlich für das Ansehen Deutschlands“. Der Hintergrund: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD nun offiziell als „gesichert rechtsextrem“ ein. Welche politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen hat diese Entscheidung? Und was bedeutet sie für Beamte, Soldaten und Polizisten, aber auch für das demokratische Grundverständnis in Deutschland?
https://www.youtube.com/watch?v=oQ-cQS2nN3c
Anna Nguyen, selbst Kind vietnamesischer Flüchtlinge, schildert ihre Sicht auf die Vorgänge, spricht offen über Diskriminierung, Anfeindungen im Netz und ihre Motivation, trotz aller Widerstände für die AfD zu stehen. Dabei kritisiert sie die Rolle von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und spricht über ihre Erfahrungen im Ausland – wo sie auf Zustimmung trifft, nicht Ablehnung. Das Interview beleuchtet die Verschiebung des politischen Diskurses, den Umgang mit Opposition und die Frage, ob sich der Verfassungsschutz vom Beobachter zum politischen Akteur wandelt. Ein Gespräch über Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und politische Ausgrenzung – kontrovers, persönlich und hochaktuell.
… Alles vom 5.5.2025 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/video/interview/die-frau-vor-der-die-cdu-angst-hat-anna-nguyen-mit-migrationshintergrund-in-der-afd/
Zitate von Anna Ngyen:
„Verfassungsschutz ist derzeit Etabliertenschutz“
„Gerade auch Menschen mi Migrationshintergrund wollen keine weitere unkontrollierten Masseneinwanderung“
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz weitet nun die Beobachtung zur Verfolgung aus, wie Prof Murswiek festgestellt hat“
„Danke an meine 50.000 gesichert rechtsextremen Follower auf X“
https://x.com/nguyen_afd
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Einige Kommentare:
Eine top gebildete Frau! Dann schaue ich auf Baerbock, Esken und Konsorten und wende mich ab mit Grauen! Dr.harald
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Es beeindruckt mich sehr, dass die junge Frau trotz dieser ganzen Anfeindungen, dem Hass und der Ausgrenzung, die ihr entgegengebracht werden, nicht aufgibt. Ich glaube, so etwas macht doch etwas mit einem. Ich wünsche Anna Nguyen auf diesem Weg alles Gute. Bleiben Sie stark, glauben Sie weiter an sich und verfolgen Sie konsequent Ihren Weg. Anima
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Wunderbar Herr Tichy und die tolle Frau Nguyen . Wenn diese Frau keine Werbung für Deutschland ist, dann weiß ich auch nicht. Aber wahrscheinlich ist sie zu gutaussehend und vor allem zu gebildet und zu vernünftig Katharina
Ende Kommentare
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„Gesichert rechtsextrem“ – Journalisten als Papageien des Staates
Der Verfassungsschutz nennt die AfD „gesichert rechtsextrem“ – und die halbe Presselandschaft plappert es nach. Kritische Fragen stellt kaum einer, die Einschätzung wird als sakrosankt hingenommen. Warum sind diese Leute Journalisten geworden?
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Wer die unüberprüfbaren Einschätzungen einer exekutiven Behörde für bare Münze nimmt und als Leitfaden für die eigene Berichterstattung hält, ist nie Journalist gewesen.
… Alles vom 5.5.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/journalisten-die-demonstrativ-von-gesichert-rechtsextrem-sprechen-machen-sich-zu-papageien-des-staates/
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Die unfassbare Einschüchterung von AfD-Mitgliedern
Nach dem Verfassungsschutz-Gutachten sind sich immer mehr Politiker von Union, SPD und Grünen einig: AfD-Mitglieder im Staatsdienst sollen künftig überprüft werden. Absurd ist dabei, dass schon die bloße Sympathiebekundung als Anlass für eine Entlassung genutzt werden soll.
https://www.youtube.com/watch?v=twePNdGSvrc&t=7s
… Alles vom 5.5.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/die-unfassbare-einschuechterung-von-afd-mitgliedern-apollo-newsroom/
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Verfassungsschutz schützt Regierung vor der Realität – wehe, man spricht die aus!
Was ist gefährlicher: die AfD – oder ein Staat, der legitime Kritik zum Extremismus erklärt? Diese Frage stellt sich nach der neuen Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz dringender denn je. Denn die Entscheidung betrifft weit mehr als nur die Partei, deren Dämonisierung ein Ausmaß erreicht hat, das an Religionskriege erinnert. … Die Einstufung wird öffentlich mit Aussagen begründet, die in einer offenen Gesellschaft erlaubt sein müssen. Das ist der eigentliche Skandal.
…
„Welt“-Chefkommentator Andreas Rosenfelder bringt das in einem bemerkenswerten Beitrag („Die fatale Signalwirkung der neuen AfD-Einstufung“), der leider hinter einer Bezahlschranke steht, glasklar auf den Punkt. Er zitiert etwa den Brandenburger Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch, der laut Verfassungsschutz Multikulti mit „Traditionsverlust, Identitätsverlust, Verlust der Heimat, Mord, Totschlag, Raub und Gruppenvergewaltigung“ gleichsetzt.
Rosenfelder kommentiert das Zitat wie folgt: „Natürlich kann man das polemisch oder überzogen finden. Aber im nüchternen Ton der Leitartikel würde dieselbe Kritik etwa lauten: ‚Ein naiver Multikulturalismus hat legitime Bedürfnisse nach Identität und Heimat übergangen, was zu einem wachsenden Unsicherheitsgefühl angesichts alltäglicher Gewalt geführt hat.‘“
Das Fatale an der Sache: Wer Multikulti mit Gruppenvergewaltigung in Verbindung bringt, wird nicht mehr als grobschlächtig kritisiert – sondern als Feind der Verfassung eingestuft. Die Pointe ist so klar wie skandalös: Nicht, weil die AfD rechtsextrem sei, sagt sie solche Dinge. Sondern weil sie solche Dinge sagt, wird sie als rechtsextrem erklärt. Legitime Aussagen werden zum Beweis einer illegitimen Gesinnung.
Als Beleg für den „Rechtsextremismus“ der AfD führt der Verfassungsschutz auch eine Aussage des AfD-Abgeordneten Martin Reichardt vom 25. November 2024 an, wonach verfehlte Migrationspolitik und Asylmissbrauch zum „100.000-fachen Import von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen geführt“ hätten. Dazu Rosenfelder: „Auch hier gilt: Man kann das Wie der Aussage problematisch finden. Aber die These, dass viele arabische und afrikanische Kulturen eine repressive Moral und vor allem ein patriarchalisches Frauenbild pflegen, lässt sich mit völlig vernünftigen Argumenten vertreten. Die Entscheidung, sie als verfassungsfeindlich zu werten, nur weil sie im bewussten Zitat auf kulturkämpferische Art zugespitzt wird, steht im Kontrast zum in derselben Verfassung festgeschriebenen Recht auf freie Meinungsäußerung.”
Was hier noch dazu kommt: Die These, dass viele arabische und afrikanische Kulturen rückständig und frauenfeindlich seien, stammt nicht von „Rechtsradikalen“, sondern von Menschen wie Ahmad Mansour, Necla Kelek oder Ayaan Hirsi Ali – also von Muslimen und Migranten selbst
… Alles vom 5.5.2025 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/sag-das-nie-wieder/
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Wenn Kontrolle zur Machtergreifung wird
Der Inlandsnachrichtendienst, weisungsgebunden dem Innenministerium unterstellt, stuft die stärkste Oppositionspartei des Landes – die AfD – als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – eine Partei, die in Umfragen mittlerweile sogar die stärkste Kraft im Land ist.
Kontrolle jenseits der parlamentarische Kräfteverteilung
Formal ist die Architektur bekannt: Die Leitung des Dienstes wird vom Innenminister/ der Innenministerin berufen, Weisungen kommen aus dem politischen Raum. Die Überwachung der Tätigkeit liegt in den Händen eines parlamentarischen Kontrollgremiums, das die demokratische Einbettung sichern soll. Hier jedoch setzt die erste Friktion ein: Das 13-köpfige Gremium weist kein Mitglied der AfD auf, obwohl die Partei proportional Anspruch darauf hätte. Diese Exklusion ist keine technische Marginalie, sondern eine bewusste politische Entscheidung, getroffen von den anderen Fraktionen. Politikwissenschaftlich ist dies ein Lehrbuchfall für das, was man als systemische Exklusion bezeichnet: Eine relevante politische Kraft wird von einem essenziellen Kontrollmechanismus ausgeschlossen, obwohl sie parlamentarisch legitimiert ist.
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Bewiesen ohne Beweise
Ein weiteres Element macht den Fall besonders bemerkenswert: Die Bewertung des Nachrichtendienstes ist nicht öffentlich nachvollziehbar. Weder die Tatsachengrundlage noch die Argumentationsstruktur sind der Öffentlichkeit zugänglich. Diese Intransparenz schafft ein doppeltes Problem: Erstens wird der politischen Gegenseite die Möglichkeit genommen, sich substantiiert zu verteidigen. Zweitens bleibt der Öffentlichkeit jede Chance verwehrt, die Qualität und Angemessenheit der Beurteilung kritisch zu prüfen. Damit gerät ein zentrales Prinzip demokratischer Rechtsstaatlichkeit ins Wanken: die Überprüfbarkeit staatlichen Handelns.
… Alles vom 4.5.2025 von Diana-Maria Stocker bitte lesen auf https://clubderklarenworte.de/wenn-kontrolle-zur-machtergreifung-wird/