Rundfunk

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Weizenernte im Dreisamtal bei Freiburg 18.7.2025

Rundfunk – Rundunkgebühren – Zwangsgebühren
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Die große Sommerkündigung des Rundfunkbeitrags: jetzt 18,36 Euro sparen
Offener Brief an die Intendanten des ÖRR – nach dem Weidel-Sommerinterview
Mit der Ausstrahlung des teilweise akustisch unverständlichen Interviews mit der AfD-Chefin liefert die ARD den perfekten Grund, die Überweisungen einzustellen und erst einmal in aller Ruhe ein bevorstehendes Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht abzuwarten, das beide Anstalten betrifft.
Sehr geehrter Herr Hager, sehr geehrter Herr Dr. Himmler, wissen Sie, was ich am vergangenen Sonntag getan habe? Ihre Justiziare können Ihnen, also dem ARD- und dem ZDF-Intendanten, auf Nachfrage gern bestätigen, dass ich Ihnen meine abendliche Tätigkeit aufrichtig wiedergebe. Ich habe nach der Art und Weise, wie das ARD-Sommerinterview mit Alice Weide verlief, meine Rundfunkgebührenlastschrift gekündigt.

Womit wir beim ARD-Sommerinterview vom 20. Juli wären. Wie Sie wissen, marschierte an dem Nachmittag, als das Interview auf einem Platz im Freien begann, auf der anderen Seite der Spree ein Krawalltrupp auf, unterstützt von einem Bus der Sekte „Zentrum für Politische Schönheit“, der per Drucklautsprecher das Regierungsviertel mit „Scheiß AfD“ beschallte und ein Gespräch zwischen ARD-Moderator Markus Preiß und Alice Weidel praktisch unmöglich machte. Vor allem verstanden die Zuschauer ab der zweiten Gesprächshälfte kaum noch etwas von den Antworten Weidels. Die Kamera der ARD zoomte immer wieder eifrig zu der Lärmriege auf der anderen Seite, und machte sie damit zur Neben- , zeitweise auch zur Hauptdarstellerin.
Moderator Preiß seinerseits wandte sich als Kommentator dieses kleinen Fernsehspiels mit anzüglichem Lächeln und der Bemerkung ans Publikum: „Frau Weidel sagt gerne mal, dass sie was nicht verstanden hat.“ Ich weiß, darüber amüsiert man sich nebenan im ARD-Hauptstadtstudio – wo man das Gespräch ohne jede Störung hätte aufnehmen können – ganz köstlich, genauso wie die linken Fußtruppen, die auf X ausharren, obwohl es sich um die Plattform eines kalifornischen Faschisten handelt.

Am 1. Oktober 2025 um 10 Uhr beginnt nun dieses Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Az. 6 C 5.24), das erstmals klären soll, ob ein Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen Gebührenzahlern und öffentlich-rechtlichen Anstalten besteht, also, ob die Bürger für ihr Geld eine vertraglich bestimmte Leistung verlangen und bei Nichterfüllung ganz oder teilweise die Zahlung verweigern können. Bisher bestreiten die Verantwortlichen der Anstalten jede Wechselseitigkeit.
Egal wie politisch einseitig, manipulativ und lächerlich das Programm – es falle samt und sonders unter redaktionelle Freiheit nebst Missgeschicken, und dafür sei eben der festgesetzte Preis zu zahlen, Punkt, Ende. Anderenfalls droht Gefängnis.
Nach der Logik von Hager & Himmler könnten ARD und ZDF auch 24 Stunden ein Testbild in Regenbogenfarben oder eine Dauerdokumentation über Anton Hofreiters Haarschnitte ausstrahlen, ohne eine Schmälerung ihrer Milliardenzahlungen hinnehmen zu müssen. Das sahen die Bundesverwaltungsrichter nun etwas anders. Zu welchem Urteil der 6. Senat in Leipzig am Ende kommt, steht völlig offen. Aber ARD und ZDF können auch nicht mehr behaupten, rechtlich sei es sonnenklar, dass die Bürger für alles zahlen müssten, was beide Anstalten nach Gutdünken in die medialen Kanäle pumpen.
Experten empfehlen, gegen den Bescheid, der dem Zahlungsstopp folgt, formalen Widerspruch einzulegen und darin auch auf das kommende Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verweisen, und am besten offenzulassen, ob und unter welchen Umständen man die Zahlung wieder aufnehmen würde.
Was bedeutet das nun für die Kündigung des Rundfunkbeitrags? Im Fall des Autors steht das noch nicht fest. Vielleicht gibt es eine finanzielle Differenzierung zwischen ARD und ZDF, vielleicht geht das Geld erst einmal auf ein Notaranderkonto bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Möglicherweise läuft es auf eine Leistungskürzung im Sinne der oben erwähnten Klage hinaus. Um einen früheren Wirtschaftsminister abzuwandeln: Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich ARD und ZDF vorübergehend nichts mehr liefere, aber die Zahlung später wieder aufnehme. Oder auch nicht. Diese Vielfalt der Möglichkeiten bietet Verfahren für jeden Geschmack und jedes Temperament. Aber jetzt einfach die Zahlung von 18,36 Euro weiterlaufen zu lassen, das hieße, eine Gelegenheit nicht zu nutzen.
Es gibt nur einen Weg, um die Aufmerksamkeit der Öffentlich-Rechtlichen zu erlangen. Und das ist der finanzielle, genauer: die Definanzierung. Auf nichts sonst reagieren die Senderhierarchen. Es könnte in Zukunft darauf hinauslaufen, dass die Vertretung der Gebührenzahler mit einem höchstrichterlichen Urteil Umbau, Schrumpfung und Kontrolle der Anstalten erzwingt.
Ein anderes Szenario besteht darin, dass in einem Bundesland ein Volksentscheid durchkommt, den Staatsvertrag zu kündigen. Ein kündigendes Land genügt, damit der Vertrag völlig neu und mit ganz anderen Konditionen verhandelt werden müsste.
Die dritte Variante sieht so aus: Wie weiland der französische Adel, der bis 1789 an seiner Position oberhalb des Pöbels nichts ändern wollte, gehen die Zwangsgebührensender ganz einfach unter. Ohne anschließendes Walten des Schrägmessers, aber auch ohne schöne kulturelle Hinterlassenschaften wie die Loireschlösser.
Noch, verehrte Herren Hager & Dr. Himmler, können Leute wie Sie ein wenig mitentscheiden, wohin die Reise geht. Ab einem bestimmten Punkt allerdings nicht mehr. Dann kann nichts den Lauf der Dinge stoppen.
Mit geldlosen Grüßen, aber in Resozialisierungsfragen ganz der Ihre,
Alexander Wendt
… Alles vom 25.7.2025 von Aleander Wendt bitte lesen auf

Die große Sommerkündigung des Rundfunkbeitrags: jetzt 18,36 Euro sparen