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- Hubertus Gersdorf zum ethnisch-kultureller Volksbegriff (30.5.2025
- Petition: NEIN zum AfD-Verbot! JA zur Demokratie! (20.5.2025)
- „Alle gemeinsam, Nazis in die Dreisam“ auf Demo in Freiburg (12.5.205)
- Union skeptisch in Sachen AfD-Verbot (6.5.2025)
- Alexander Wendt: Das nächste Parteiverbot ist immer das schwerste: deutsche Unseredemokraten und ihre Weltmission (11.5.2025)
- Jurist Boehme-Neßler über Einstufung der AfD: „Was der Verfassungsschutz gerade macht, ist rechtswidrig“ (12.5.2025)
- V-Männer in der AfD? Quellenschutz? (6.5.2025)
- Die AfD als Sprachrohr der Nonkonformisten (5.5.2025)
- Vosgerau: Medienkampagne BfV/AfD 2025 ähnlich Correctiv/Wannsee 2023 (5.5.2025)
- BfV erklärt AfD für rechtsextrem (3.5.2025)
- Das ominöse AfD-Parteiverbot als Marktverzerrung und spieltheoretischer Offenbarungseid (29.4.2025)
- Geheimdienst
- Medienkampagne – gegen AfD
- UnsereDemokratie
- Volksbegriff
Ablehnung des ethnischen Volksbegriffs
Es widerspricht dem Grundgesetz, ist also nicht verfassungsgemäß, einen Menschen aufgrund des ethnischen – man liest auch ethnisch-kulturellen und ethnisch-abstammungsmäßigen – Volksbegriffs zu benachteiligen. Beispiel (Quelle BfV): „deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertig“ behandeln.
Alle in den Parlamenten vertretenen Parteien wie AfD, CDU, FDP, FreieWähler, Grüne, Linke und SPD lehnen derlei Ungleichbehandlung in ihren Parteiprogrammen ab. Die AfD hat hierzu noch zusätzlich am 18.1.2021 die „Erklärung zum deutschen Staatsvolks und zur deutschen Identität“ https://www.afd.de/staatsvolk/ veröffentlicht.
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Petition: NEIN zum AfD-Verbot! JA zur Demokratie!
Die Unterzeichner dieser Petition fordern:
1. NEIN zu einem AfD-Verbot! Die Verbotsdiskussion, die von Politikern konkurrierender Parteien gegen die AfD betrieben wird, beschädigt unsere Demokratie. Die AfD ist eine demokratische Partei, die von Millionen Bürgern demokratisch in die Parlamente gewählt wird.
2. Zurück zur inhaltlichen Auseinandersetzung! Die AfD ist im EU-Parlament, im Deutschen Bundestag und in fast allen Landes- und Kommunalparlamenten der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Die Politiker der Partei melden sich in den Parlamenten und Hunderten Ausschüssen in Debatten zu Wort. Politiker der anderen Parteien haben dort die Möglichkeit, sich mit den AfD-Politikern in der Sache kritisch auseinanderzusetzen.
3. Gleichbehandlung bei Präsidien und Ausschüssen! Der AfD stehen aufgrund ihrer Wahlergebnisse Sitze im Bundestagspräsidium und Ausschussvorsitze zu. Die Politiker der anderen Parteien haben sich allerdings überwiegend darauf verständigt, AfD-Politikern entgegen den üblichen demokratischen Gepflogenheiten entsprechende Positionen zu verweigern. Damit beschädigen die dafür verantwortlichen Politiker das Ansehen der demokratischen Institutionen.
4. Stopp des parteipolitischen Mißbrauchs des Verfassungsschutzes und sofortige Veröffentlichung des AfD-Gutachtens! Das Bundesamt für Verfassungsschutz lässt es zu, dass Teile eines 1.100 Seiten starken Gutachtens an Medien durchgestochen werden, doch der Hauptteil des Berichts bleibt geheim. Wir fordern die vollständige Veröffentlichung des Gutachtens, damit sich die gesamte Öffentlichkeit ein Bild machen und sich die AfD gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen kann.
https://petitionfuerdemokratie.de/nein-zum-afd-verbot-/
116.889 Unterzeichner am 20.5.2025
Nach Ablauf der Petition am 31. Mai 2025 werden wir die Namen aller Unterzeichner (ohne Adresse), die der Veröffentlichung zugestimmt haben, zusammen mit dem Aufruf an die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien übergeben.
„Alle gemeinsam, Nazis in die Dreisam“ auf Demo in Freiburg
skandierten die Teilnehmer unter anderem
12.5.2025, https://www.badische-zeitung.de/kundgebung-fuer-ein-afd-verbotsverfahren
Union skeptisch in Sachen AfD-Verbot
Führende Politiker von CSU und CDU bleiben bei ihrer ablehnenden Haltung zu einem Verbotsverfahren gegen die AfD.
„Ich bin da sehr skeptisch“, sagte der designierte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) im ZDF. „Ich glaube nicht, dass man eine AfD einfach wegverbieten kann, sondern man muss sie wegregieren.“ Ein Verbotsverfahren sei „Wasser auf die Mühlen der AfD und ihre Geschichtserzählung, dass man sich nicht mehr politisch mit ihr auseinandersetzen will, sondern nur noch juristisch“, erklärte Dobrindt. Ähnlich äußerte sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.
… Alles vom 6.5.2025 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/union-skeptisch-in-sachen-afd-verbot
Alexander Wendt: Das nächste Parteiverbot ist immer das schwerste: deutsche Unseredemokraten und ihre Weltmission
Mit dem Verfassungsschutz-Geheimpapier zur AfD delegitimiert sich der Staat nach innen – nach außen bläht er sich gerade am 8. Mai zu nie gekannter Moralgröße auf. Kein Wunder: Auf diesem Gebiet ist das Land noch einsame Weltspitze
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In den Belegen für staatsgefährdende Verfassungsfeindlichkeit findet sich auch ein Posting der Bundespartei auf X: „Freibäder sind zu Angsträumen geworden, Messerattacken an der Tagesordnung, während die etablierten Parteien wegschauen“, illustriert mit einem dunkelhäutigen Männerarm und einer Hand, die ein blutverschmiertes Messer hält. In dem Jahr, als die Partei diesen verfassungsschutzrelevanten Inhalt twitterte, schloss die Berliner Polizei beispielsweise das Freibad Gropiusstadt und das Columbia-Bad vorübergehend, weil sie die Gewalt zwischen Gruppen dort nicht mehr anders eindämmen konnte. Immerhin: Durch die Badschließung verschwindet praktischerweise auch der Angstraum, jedenfalls für den Moment.
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Rhetorisch durchaus zugespitzte Äußerungen kommen auch vor, etwa:
„Islamistische Hetzer, die geistig in der Steinzeit leben, haben in unserem Land nichts zu suchen“ Oh pardon, hier irrte sich der Autor gerade in der Spalte. Das Zitat stammt nämlich von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser, die im Juni 2024 das Mannheimer Messerattentat auf Michael Stürzenberger und den getöteten Polizisten Rouven Laur kommentierte. Deshalb landete es auch nicht in der Verfassungsschutz-Rubrik „ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen“ beziehungsweise „Islamophobie“, sondern in der gesichert verfassungsschutzfernen Sparte‚ was verantwortliche Politiker nach islamischen Anschlägen so von sich geben, um entschlossenes Handeln anzukündigen, zu dem es dann aber nie kommt.
Neben den einzelnen Zitaten enthält das Verfassungsschutzgutachten die Behauptung, jeder, der einen historisch-kulturellen Volksbegriff benutze, mache sich damit automatisch zum Verfassungsfeind. Einen solchen Begriff benutzte bisher jede Bundesregierung, etwa in Bezug auf die Russlanddeutschen oder die Förderung deutscher Kultur in Rumänien. Er findet sich sogar im Grundgesetz.
… Alles vom 11.5.2025 von Alexander Wendt bitte lesen auf
https://www.publicomag.com/2025/05/das-naechste-parteiverbot-ist-immer-das-schwerste-deutsche-unseredemokraten-und-ihre-weltmission/
V-Männer in der AfD? Quellenschutz?
Warum Faeser das Verfassungsschutz-Gutachten nicht veröffentlichen will
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Am Freitag verkündete Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Grundlage dafür ist ein rund 1.100-seitiges Gutachten – das man jedoch nicht veröffentlichen möchte. Eine öffentliche Begründung lieferte Faeser, trotz Kritik, für diese Geheimhaltung bislang nicht. Nun berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ): Es geht um den Schutz von Quellen des Bundesverfassungsschutzes.
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Mittlerweile wird stattdessen vor allem auf Fake-Accounts im Internet (mehr dazu hier https://apollo-news.net/schatten-netzwerk-das-gefaehrliche-spiel-des-verfassungsschutzes-mit-fake-accounts-auf-social-media/ ) gesetzt. Allein der sächsische Landesverfassungsschutz nutzt eine dreistellige Zahl solcher Accounts (Apollo News berichtete https://apollo-news.net/kleine-anfrage-schsischer-verfassungsschutz-unterhlt-fake-accounts-im-dreistelligen-bereich/). Auch in Berlin nutzt der dortige Verfassungsschutz mehrere hundert Accounts. Angesichts der extensiven Nutzung solcher Fake-Accounts ist es deshalb durchaus möglich, dass auch beim geheimen Gutachten des Bundesverfassungsschutzes solche Accounts eine Rolle gespielt haben könnten.
… Alles vom 6.5.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/v-maenner-in-der-afd-warum-faeser-das-verfassungsschutz-gutachten-nicht-veroeffentlichen-will/
Die AfD als Sprachrohr der Nonkonformisten
AfD-Verbotsdebatte: Man muss die Ursachen und nicht die Symptome bekämpfen
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Der wohl wichtigste Grund, warum die AfD überhaupt so stark ist, ist nicht, dass ihre Wähler das demokratische System als solches ablehnen. Sie sind vielmehr mit der aktuellen Politik unzufrieden und sehen im Angebot der etablierten Parteien keine sinnvolle Alternative. Die Stärke der AfD ist ein Symptom für die Unzufriedenheit. Sie ist aber nicht deren Ursache. Selbst wenn man die AfD in letzter Konsequenz verbieten würde, wäre diese Unzufriedenheit nicht weg. Ganz im Gegenteil.
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Nicht mehr links oder rechts, sondern richtig oder falsch, gut oder böse waren nun die Kategorien. Die Spaltung der Gesellschaft kam nicht von unten, sondern wurde von oben – von Politik und Medien – befördert und forciert.
Wer nicht zu den Konformisten gehört, die die Politik der etablierten Parteien im Großen und Ganzen goutieren und sich auch in den Kommentierungen und Einordnungen der großen Medien größtenteils wiederfinden, wurde so in die Fundamentalopposition getrieben. Und machen wir uns bloß nichts vor – sowohl die Politik der etablierten Parteien als auch der Haltungsjournalismus der großen Medien haben sich wirklich Mühe gegeben, mit ihrer Mixtur aus Wählerbeschimpfung und Dämonisierung der AfD die Nonkonformisten erst in die Arme dieser Partei zu treiben. Die AfD versteht es nun einmal vortrefflich, sich als Sprachrohr der Nonkonformisten zu gerieren.
… Alles vom 5.5.2025 von Jens Berger bitte lesen auf
https://www.nachdenkseiten.de/?p=132489
Das ominöse AfD-Parteiverbot als Marktverzerrung und spieltheoretischer Offenbarungseid
Im demokratischen Selbstverständnis westlich-liberaler Prägung gilt der politische Wettbewerb als konstitutives Element. Parteien konkurrieren um Zustimmung, repräsentieren gesellschaftliche Interessen und stehen im offenen Austausch gegensätzlicher Programme. Der Wähler ist in dieser Logik kein bloßer Zuschauer, sondern Konsument und Richter zugleich: Er entscheidet darüber, welche Idee, welche Kraft, welches „Produkt“ sich durchsetzt.
Doch was, wenn sich die Anbieter, die bisher den politischen Markt dominierten, weigern, einen neuen, erfolgreichen Wettbewerber zu akzeptieren? Was, wenn sie nicht durch Argumente, sondern durch Verbotsdrohungen ihre Stellung verteidigen wollen? Dann wandelt sich die liberal-pluralistische Ordnung in ein geschlossenes Kartell. Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr: Es ist nicht die (Existenz der) AfD, sondern die Gefahr ist der autoritäre Reflex, den sie auslöst.
In der Sprache der Wirtschafts- und Markttheorie agieren Parteien wie Unternehmen auf einem politischen Markt. Sie bieten als deren Ware politische Programme, Narrative, Deutungsmuster – und werben um Zustimmung, sprich: Stimmen. Dieser Markt folgt seinen eigenen Gesetzen: Angebot und Nachfrage, Substitution, Innovationsdruck, aber auch Markteintrittsbarrieren und Monopolbildung.
Solange dieser Markt offen ist, bleibt das System dynamisch und selbstkorrigierend. Neue Anbieter – wie einst die Grünen, später die Linke, heute die AfD – bringen frische Perspektiven ein und zwingen die Etablierten zur inhaltlichen Auseinandersetzung. Der Wähler profitiert von einer größeren Auswahl – wie in jedem funktionierenden Markt.
Doch mit dem Aufstieg der AfD begann sich dieser Mechanismus umzukehren. Anstatt sich dem politischen Wettbewerb zu stellen, versuchen die etablierten Kräfte, diesen Konkurrenten systematisch zu delegitimieren – bis hin zum Versuch eines formalen Ausschlusses. In ökonomischer Terminologie entspricht das einem strategischen Marktausschlussverfahren: Nicht die Nachfrage entscheidet, sondern die Anbieter schließen sich zusammen, um den neuen Wettbewerber mit regulatorischen Mitteln zu verdrängen.
Genau das hat die AfD auch früh und instinktiv gespürt, und daher von den Kartellparteien gesprochen. Was sich hier als Evidenzbefund abzeichnet, ist die offene Bildung eines politischen Kartells: SPD, CDU, Grüne, FDP und LInke – sie alle eint ein implizites Interesse: Die AfD darf nicht an die Macht. Dieses zur “Brandmauer” geronnene Dogma beruht nicht auf Verantwortungsethik, sondern ist rein machtstrategisch begründet. Denn die Existenz eines erfolgreichen Außenseiters gefährdet die oligopole Stabilität des bestehenden Parteienkartells.
Spieltheoretisch gesprochen befinden sich die Kartellparteien in einem nicht-kooperativen Spiel mit multiplen Gleichgewichten.
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Das liberale Versprechen unserer liberal-pluralistischen Ordnung lautete: Der freie politische Wettbewerb sorgt für Ausgleich, für Erneuerung, für Legitimität. Wer nun meint, diesen Wettbewerb durch ein Parteiverbot zu unterbrechen, riskiert mehr als eine juristische Niederlage – er untergräbt das System, das er zu schützen vorgibt. Die eigentliche Gefahr für die Demokratie ist nicht die Existenz einer systemkritischen Partei. Die Gefahr ist ein System, das aus Angst vor der Konkurrenz seine eigenen Spielregeln außer Kraft setzt. Denn in der Markt- wie in der Spieltheorie gilt: Wer sich dem Wettbewerb entzieht, verliert nicht nur das Spiel – er zerstört das Spielfeld selbst.
…. Alles vom 29.4.2025 bitte lesen auf
https://philosophia-perennis.com/2025/04/29/das-ominoese-afd-parteiverbot-als-marktverzerrung-und-spieltheoretischer-offenbarungseid/