AfD-Verbot

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Auf dem Dreirad mit dem eigenen Schatten unterwegs am 4.3.2025

 

Vorab eine Klarstellung
Wenn Beweise vorliegen, daß die AfD die Demokratie und FDGO beseitigen will, muß ein Verbot erfolgen. Solange diese nicht vorliegen, muß die AfD behandelt werden wie die anderen politischen Parteien: koalitionsfähig ohne Brandmauer und gleichberechtigt.
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Ablehnung des ethnischen Volksbegriffs
Es widerspricht dem Grundgesetz, ist also nicht verfassungsgemäß, einen Menschen aufgrund des ethnischen – man liest auch ethnisch-kulturellen und ethnisch-abstammungsmäßigen – Volksbegriffs zu benachteiligen. Beispiel (Quelle BfV): „deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertig“ behandeln.
Alle in den Parlamenten vertretenen Parteien wie AfD, CDU, FDP, FreieWähler, Grüne, Linke und SPD lehnen derlei Ungleichbehandlung in ihren Parteiprogrammen ab. Die AfD hat hierzu noch zusätzlich am 18.1.2021 die „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ https://www.afd.de/staatsvolk/ veröffentlicht.
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Hubertus Knabe: 1108 seitiges BfV-Gutachten 4/2025 zur AfD
Die Renaissance des Überwachungsstaates
Der deutsche Inlandsgeheimdienst hat sich zum Aufseher über die politischen Meinungen der Bürger entwickelt. Äußerungen in sozialen Medien werden großflächig überwacht. Ausgerechnet der Verfassungsschutz verstößt damit gegen das Grundgesetz.

Zielobjekt AfD
Wie sehr die geheimdienstliche Überwachung in den letzten Jahren ausgeufert ist, zeigt auch das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD vom April 2025. Auf 1.108 Seiten werden darin über dreitausend Tweets, Facebook-Einträge, Wahlkampfreden und andere politische Äußerungen für verfassungsfeindlich erklärt. Über viele dieser Kommentare mag man den Kopf schütteln, doch die allermeisten sind vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Müller erklärte denn auch nach der Lektüre, dass viele der zusammengetragenen Zitate „zum Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit ungeeignet“ seien.
Als „rechtsextrem“ stufte der Verfassungsschutz zum Beispiel zahlreiche Äußerungen ein, denen zufolge die Bundesrepublik unter US-Einfluss stehe und nicht wirklich souverän sei – ein Vorwurf, den einst auch Olaf Scholz erhob, als der noch stellvertretender Juso-Vorsitzender war. Auch die Behauptung, die Nachkriegsentwicklung sei nicht frei und demokratisch gewesen, stellt nach Meinung des BfV eine „Verächtlichmachung“ dar. „Diese Äußerungen zielen darauf ab, die gesamte staatliche Ordnung als von außen oktroyiert und im Kern schädlich für Deutschland darzustellen.“ Dabei galt bekanntlich in der Bundesrepublik bis 1955 das Besatzungsstatut, und die DDR war Zeit ihres Lebens kein freier Staat. Erst 1991 erlangte Deutschland die volle Souveränität.

… Alles vom 7.11.2025 von Hubertus Knabe bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/die_renaissance_des_ueberwachungsstaates
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Hubertus Knabe, geb. 1959, ist ein deutscher Historiker. Er war Direktor der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ab ihrer Gründung im Jahr 2000 bis zum September 2018. Knabes Veröffentlichungen widmen sich der Westarbeit der DDR-Staatssicherheit, den Oppositionsbewegungen im Ostblock, der ostdeutschen Nachkriegsgeschichte sowie der Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Weiterführende Links: https://www.hubertus-knabe.de

 

Bürgerkriegsähnliche Zustände nach AfD-Verbot?
Es könnte aber auch zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen kommen. Zehn Millionen Wähler, täglich werden es mehr, sind schon eine ganze Menge.
gerd
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Das ist richtig. Aber die „Zivilgesellschaft“ mit ihren gewaltbereiten und trainierten Vorfeldkämpfern freut sich schon. Das Geschrei von Frau Reininneck (Auf die Barrikaden!) oder die Gewaltaufrufe eines Böhmermann (Nazis keulen!) klingt in meinen Ohren volksverhetzender und verstörender als Vorwürfe, der oder jener habe das o.k.-Zeichen geformt oder ein „verdächtiges“ Emoji benutzt oder Karl May gelesen. POC ist gut. Alter weißer Mann ist böse. Was gäbe es für ein Geschrei, wenn andersherum geframed und etikettiert würde. Meldeportale gegen Linksextremes zum Beispiel. GJ
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Hab kürzlich folgendes gelesen, was passieren könnte wenn die AFD verboten wird.
Dann fallen 150 bundestagsabgeordnete weg.
Dann könnte die SPD aus der sicher ungeliebten Koalition aussteigen, und eine neue mit linken und Grünen eingehen. Ganz ohne wahlen.
War in einem Artikel in einem mainstreammedium Steve Acker
25.9.2025, https://denken-erwuenscht.com/die-debatte-um-ein-afd-verbot-wird-wieder-heftiger/

 

SPD nach AfD-Verbot hätte SPD-Grüne-Linke-Mehrheit
Ehe die SPD untergeht, soll das Land untergehen
In den Kommunen soll nur noch gewählt werden dürfen, wen die Innenministerien (über Wahlausschüsse) zulassen. Damit gäbe es zwar faktisch keine freien Wahlen mehr, aber der Machterhalt für die SPD-Funktionäre wäre gesichert.
Im Bund soll die AfD verboten werden, damit die Linksfront aus Grünen, SPD und Linke das machen kann, was sie ohnehin ihrer Natur und ihrer Mentalität nach am liebsten unternimmt, ohne Legitimität aus ihrer Ideologie heraus unumschränkt zu herrschen.
Würde die AfD noch in dieser Legislaturperiode verboten werden, dann würde die Linken, die Grünen und die SPD die Mehrheit im Bundestag haben – und die Union dürfte von Glück sagen, wenn sie dann noch die Blockflöte spielen dürfte und nicht nur mit dem Gesicht zur Wand stehen müsste. Freie Wahlen würden dann sicher nicht mehr stattfinden, gewählt dürfte nur werden, den SPD, Grüne und Linke erlaubten zu kandidieren – im Bund, in den Ländern, in den Kommunen. Dann hätte sie ihre Demokratie, wie die SED ihre Demokratie hatte. Deshalb treibt die SPD geplant und gezielt die Wahl von Verfassungsrichtern voran, die ideologisch der SPD, den Grünen und den Linken nahestehen, die unter Grundrechten eine Belohnung für rotgrün korrektes Verhalten verstehen. Denn alles andere wäre rechts – und wie Matthias Miersch im reinsten Antifa-Sound verfügte: „Wenn der rechte Mob damit durchkommt, machen wir einen Riesenfehler.“
… Alles vom 24.8.2025 von Klaus-Rüdiger Mai bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/spd-wahlen-verbot-afd/

AfD-Verbot wegen Weidel?
Immer wieder eindrucksvoll, wie luzide das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Gutachten zur AfD als Basis zu einem Parteiverbot argumentiert:


8.8.2025
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Andreas Rödder: Bürgerkrieg bei AfD-Verbot
„Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlaments­mehrheiten führt, wäre aber der sichere Weg in den Bürgerkrieg.“
Andreas Rödder, Historiker, auf „Euronews“ am 17. Juli 2025

 

Mehrheit der Bundesbürger lehnt AfD-Verbot ab
Die Mehrheit der Bundesbürger lehnt einer Umfrage zufolge ein Verbot der AfD ab: 52 Prozent sprechen sich dagegen aus und 27 Prozent dafür. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/allensbach-umfrage-mehrheit-lehnt-afd-verbot-ab-110597565.html In Ostdeutschland sind zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten gegen ein Verbot, im Westen lediglich 49 Prozent. Die Demoskopen fanden mehrere Gründe für die überwiegende Ablehnung eines AfD-Verbots. An erster Stelle nennen sie die Vertrautheit der Mehrheit mit Sympathisanten der Partei. 67 Prozent der Westdeutschen und 88 Prozent der Ostdeutschen haben demnach in ihrem Bekanntenkreis Anhänger der AfD.

Ein weiterer Grund für eine ablehnende Haltung gegenüber einem Parteiverbot ist laut Umfrage, dass viele Befragte den Parteien, die ein Verbot der AfD betreiben, unterstellten, dass sie sich vor allem einer lästigen Konkurrenz entledigen wollten.
… Alles vom 19.7.2025 bitte lesen auf
https://www.welt.de/politik/deutschland/article687b441e3e67c8722e9b505c/allensbach-umfrage-mehrheit-der-bundesbuerger-lehnt-afd-verbot-ab.html

 

Petition: NEIN zum AfD-Verbot! JA zur Demokratie!
Die Unterzeichner dieser Petition fordern:
1. NEIN zu einem AfD-Verbot! Die Verbotsdiskussion, die von Politikern konkurrierender Parteien gegen die AfD betrieben wird, beschädigt unsere Demokratie. Die AfD ist eine demokratische Partei, die von Millionen Bürgern demokratisch in die Parlamente gewählt wird.

2. Zurück zur inhaltlichen Auseinandersetzung! Die AfD ist im EU-Parlament, im Deutschen Bundestag und in fast allen Landes- und Kommunalparlamenten der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Die Politiker der Partei melden sich in den Parlamenten und Hunderten Ausschüssen in Debatten zu Wort. Politiker der anderen Parteien haben dort die Möglichkeit, sich mit den AfD-Politikern in der Sache kritisch auseinanderzusetzen.

3. Gleichbehandlung bei Präsidien und Ausschüssen! Der AfD stehen aufgrund ihrer Wahlergebnisse Sitze im Bundestagspräsidium und Ausschussvorsitze zu. Die Politiker der anderen Parteien haben sich allerdings überwiegend darauf verständigt, AfD-Politikern entgegen den üblichen demokratischen Gepflogenheiten entsprechende Positionen zu verweigern. Damit beschädigen die dafür verantwortlichen Politiker das Ansehen der demokratischen Institutionen.

4. Stopp des parteipolitischen Mißbrauchs des Verfassungsschutzes und sofortige Veröffentlichung des AfD-Gutachtens! Das Bundesamt für Verfassungsschutz lässt es zu, dass Teile eines 1.100 Seiten starken Gutachtens an Medien durchgestochen werden, doch der Hauptteil des Berichts bleibt geheim. Wir fordern die vollständige Veröffentlichung des Gutachtens, damit sich die gesamte Öffentlichkeit ein Bild machen und sich die AfD gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen kann.
https://petitionfuerdemokratie.de/nein-zum-afd-verbot-/

116.889 Unterzeichner am 20.5.2025
Nach Ablauf der Petition am 31. Mai 2025 werden wir die Namen aller Unterzeichner (ohne Adresse), die der Veröffentlichung zugestimmt haben, zusammen mit dem Aufruf an die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien übergeben.

 

„Alle gemeinsam, Nazis in die Dreisam“ auf Demo in Freiburg
skandierten die Teilnehmer unter anderem
12.5.2025, https://www.badische-zeitung.de/kundgebung-fuer-ein-afd-verbotsverfahren

 

Union skeptisch in Sachen AfD-Verbot
Führende Politiker von CSU und CDU bleiben bei ihrer ablehnenden Haltung zu einem Verbotsverfahren gegen die AfD.
„Ich bin da sehr skeptisch“, sagte der designierte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) im ZDF. „Ich glaube nicht, dass man eine AfD einfach wegverbieten kann, sondern man muss sie wegregieren.“ Ein Verbotsverfahren sei „Wasser auf die Mühlen der AfD und ihre Geschichtserzählung, dass man sich nicht mehr politisch mit ihr auseinandersetzen will, sondern nur noch juristisch“, erklärte Dobrindt. Ähnlich äußerte sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.
… Alles vom 6.5.2025 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/union-skeptisch-in-sachen-afd-verbot

 

Alexander Wendt: Das nächste Parteiverbot ist immer das schwerste: deutsche Unseredemokraten und ihre Weltmission
Mit dem Verfassungsschutz-Geheimpapier zur AfD delegitimiert sich der Staat nach innen – nach außen bläht er sich gerade am 8. Mai zu nie gekannter Moralgröße auf. Kein Wunder: Auf diesem Gebiet ist das Land noch einsame Weltspitze

In den Belegen für staatsgefährdende Verfassungsfeindlichkeit findet sich auch ein Posting der Bundespartei auf X: „Freibäder sind zu Angsträumen geworden, Messerattacken an der Tagesordnung, während die etablierten Parteien wegschauen“, illustriert mit einem dunkelhäutigen Männerarm und einer Hand, die ein blutverschmiertes Messer hält. In dem Jahr, als die Partei diesen verfassungsschutzrelevanten Inhalt twitterte, schloss die Berliner Polizei beispielsweise das Freibad Gropiusstadt und das Columbia-Bad vorübergehend, weil sie die Gewalt zwischen Gruppen dort nicht mehr anders eindämmen konnte. Immerhin: Durch die Badschließung verschwindet praktischerweise auch der Angstraum, jedenfalls für den Moment.

Rhetorisch durchaus zugespitzte Äußerungen kommen auch vor, etwa:
„Islamistische Hetzer, die geistig in der Steinzeit leben, haben in unserem Land nichts zu suchen“ Oh pardon, hier irrte sich der Autor gerade in der Spalte. Das Zitat stammt nämlich von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser, die im Juni 2024 das Mannheimer Messerattentat auf Michael Stürzenberger und den getöteten Polizisten Rouven Laur kommentierte. Deshalb landete es auch nicht in der Verfassungsschutz-Rubrik „ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen“ beziehungsweise „Islamophobie“, sondern in der gesichert verfassungsschutzfernen Sparte‚ was verantwortliche Politiker nach islamischen Anschlägen so von sich geben, um entschlossenes Handeln anzukündigen, zu dem es dann aber nie kommt.
Neben den einzelnen Zitaten enthält das Verfassungsschutzgutachten die Behauptung, jeder, der einen historisch-kulturellen Volksbegriff benutze, mache sich damit automatisch zum Verfassungsfeind. Einen solchen Begriff benutzte bisher jede Bundesregierung, etwa in Bezug auf die Russlanddeutschen oder die Förderung deutscher Kultur in Rumänien. Er findet sich sogar im Grundgesetz.

… Alles vom 11.5.2025 von Alexander Wendt bitte lesen auf
https://www.publicomag.com/2025/05/das-naechste-parteiverbot-ist-immer-das-schwerste-deutsche-unseredemokraten-und-ihre-weltmission/

 

V-Männer in der AfD? Quellenschutz?
Warum Faeser das Verfassungsschutz-Gutachten nicht veröffentlichen will

Am Freitag verkündete Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Grundlage dafür ist ein rund 1.100-seitiges Gutachten – das man jedoch nicht veröffentlichen möchte. Eine öffentliche Begründung lieferte Faeser, trotz Kritik, für diese Geheimhaltung bislang nicht. Nun berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ): Es geht um den Schutz von Quellen des Bundesverfassungsschutzes.

Mittlerweile wird stattdessen vor allem auf Fake-Accounts im Internet (mehr dazu hier https://apollo-news.net/schatten-netzwerk-das-gefaehrliche-spiel-des-verfassungsschutzes-mit-fake-accounts-auf-social-media/ ) gesetzt. Allein der sächsische Landesverfassungsschutz nutzt eine dreistellige Zahl solcher Accounts (Apollo News berichtete https://apollo-news.net/kleine-anfrage-schsischer-verfassungsschutz-unterhlt-fake-accounts-im-dreistelligen-bereich/). Auch in Berlin nutzt der dortige Verfassungsschutz mehrere hundert Accounts. Angesichts der extensiven Nutzung solcher Fake-Accounts ist es deshalb durchaus möglich, dass auch beim geheimen Gutachten des Bundesverfassungsschutzes solche Accounts eine Rolle gespielt haben könnten.
… Alles vom 6.5.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/v-maenner-in-der-afd-warum-faeser-das-verfassungsschutz-gutachten-nicht-veroeffentlichen-will/

 

Die AfD als Sprachrohr der Nonkonformisten
AfD-Verbotsdebatte: Man muss die Ursachen und nicht die Symptome bekämpfen

Der wohl wichtigste Grund, warum die AfD überhaupt so stark ist, ist nicht, dass ihre Wähler das demokratische System als solches ablehnen. Sie sind vielmehr mit der aktuellen Politik unzufrieden und sehen im Angebot der etablierten Parteien keine sinnvolle Alternative. Die Stärke der AfD ist ein Symptom für die Unzufriedenheit. Sie ist aber nicht deren Ursache. Selbst wenn man die AfD in letzter Konsequenz verbieten würde, wäre diese Unzufriedenheit nicht weg. Ganz im Gegenteil.

Nicht mehr links oder rechts, sondern richtig oder falsch, gut oder böse waren nun die Kategorien. Die Spaltung der Gesellschaft kam nicht von unten, sondern wurde von oben – von Politik und Medien – befördert und forciert.
Wer nicht zu den Konformisten gehört, die die Politik der etablierten Parteien im Großen und Ganzen goutieren und sich auch in den Kommentierungen und Einordnungen der großen Medien größtenteils wiederfinden, wurde so in die Fundamentalopposition getrieben. Und machen wir uns bloß nichts vor – sowohl die Politik der etablierten Parteien als auch der Haltungsjournalismus der großen Medien haben sich wirklich Mühe gegeben, mit ihrer Mixtur aus Wählerbeschimpfung und Dämonisierung der AfD die Nonkonformisten erst in die Arme dieser Partei zu treiben. Die AfD versteht es nun einmal vortrefflich, sich als Sprachrohr der Nonkonformisten zu gerieren.
… Alles vom 5.5.2025 von Jens Berger bitte lesen auf
https://www.nachdenkseiten.de/?p=132489

 

Das ominöse AfD-Parteiverbot als Marktverzerrung und spieltheoretischer Offenbarungseid
Im demokratischen Selbstverständnis westlich-liberaler Prägung gilt der politische Wettbewerb als konstitutives Element. Parteien konkurrieren um Zustimmung, repräsentieren gesellschaftliche Interessen und stehen im offenen Austausch gegensätzlicher Programme. Der Wähler ist in dieser Logik kein bloßer Zuschauer, sondern Konsument und Richter zugleich: Er entscheidet darüber, welche Idee, welche Kraft, welches „Produkt“ sich durchsetzt.
Doch was, wenn sich die Anbieter, die bisher den politischen Markt dominierten, weigern, einen neuen, erfolgreichen Wettbewerber zu akzeptieren? Was, wenn sie nicht durch Argumente, sondern durch Verbotsdrohungen ihre Stellung verteidigen wollen? Dann wandelt sich die liberal-pluralistische Ordnung in ein geschlossenes Kartell. Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr: Es ist nicht die (Existenz der) AfD, sondern die Gefahr ist der autoritäre Reflex, den sie auslöst.
In der Sprache der Wirtschafts- und Markttheorie agieren Parteien wie Unternehmen auf einem politischen Markt. Sie bieten als deren Ware politische Programme, Narrative, Deutungsmuster – und werben um Zustimmung, sprich: Stimmen. Dieser Markt folgt seinen eigenen Gesetzen: Angebot und Nachfrage, Substitution, Innovationsdruck, aber auch Markteintrittsbarrieren und Monopolbildung.
Solange dieser Markt offen ist, bleibt das System dynamisch und selbstkorrigierend. Neue Anbieter – wie einst die Grünen, später die Linke, heute die AfD – bringen frische Perspektiven ein und zwingen die Etablierten zur inhaltlichen Auseinandersetzung. Der Wähler profitiert von einer größeren Auswahl – wie in jedem funktionierenden Markt.
Doch mit dem Aufstieg der AfD begann sich dieser Mechanismus umzukehren. Anstatt sich dem politischen Wettbewerb zu stellen, versuchen die etablierten Kräfte, diesen Konkurrenten systematisch zu delegitimieren – bis hin zum Versuch eines formalen Ausschlusses. In ökonomischer Terminologie entspricht das einem strategischen Marktausschlussverfahren: Nicht die Nachfrage entscheidet, sondern die Anbieter schließen sich zusammen, um den neuen Wettbewerber mit regulatorischen Mitteln zu verdrängen.
Genau das hat die AfD auch früh und instinktiv gespürt, und daher von den Kartellparteien gesprochen. Was sich hier als Evidenzbefund abzeichnet, ist die offene Bildung eines politischen Kartells: SPD, CDU, Grüne, FDP und LInke – sie alle eint ein implizites Interesse: Die AfD darf nicht an die Macht. Dieses zur “Brandmauer” geronnene Dogma beruht nicht auf Verantwortungsethik, sondern ist rein machtstrategisch begründet. Denn die Existenz eines erfolgreichen Außenseiters gefährdet die oligopole Stabilität des bestehenden Parteienkartells.
Spieltheoretisch gesprochen befinden sich die Kartellparteien in einem nicht-kooperativen Spiel mit multiplen Gleichgewichten.

Das liberale Versprechen unserer liberal-pluralistischen Ordnung lautete: Der freie politische Wettbewerb sorgt für Ausgleich, für Erneuerung, für Legitimität. Wer nun meint, diesen Wettbewerb durch ein Parteiverbot zu unterbrechen, riskiert mehr als eine juristische Niederlage – er untergräbt das System, das er zu schützen vorgibt. Die eigentliche Gefahr für die Demokratie ist nicht die Existenz einer systemkritischen Partei. Die Gefahr ist ein System, das aus Angst vor der Konkurrenz seine eigenen Spielregeln außer Kraft setzt. Denn in der Markt- wie in der Spieltheorie gilt: Wer sich dem Wettbewerb entzieht, verliert nicht nur das Spiel – er zerstört das Spielfeld selbst.
…. Alles vom 29.4.2025 bitte lesen auf
https://philosophia-perennis.com/2025/04/29/das-ominoese-afd-parteiverbot-als-marktverzerrung-und-spieltheoretischer-offenbarungseid/