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Auf dem Dreirad mit dem eigenen Schatten unterwegs am 4.3.2025

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  • Hubertus Knabe: Maaßen im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) gespeichert (7.11.2025)
  • Jurist Boehme-Neßler über Einstufung der AfD: „Was der Verfassungsschutz gerade macht, ist rechtswidrig“ (12.5.2025)
  • Ethnischer Volksbegriff (9.5.2025)
  • BfV erklärt AfD für rechtsextrem (3.5.2025)
  • Der neue Geheimdienst gegen kritische Medien – Correctiv (1.4.2025)

 

Hubertus Knabe: Maaßen im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) gespeichert
Die Renaissance des Überwachungsstaates
Der deutsche Inlandsgeheimdienst hat sich zum Aufseher über die politischen Meinungen der Bürger entwickelt. Äußerungen in sozialen Medien werden großflächig überwacht. Ausgerechnet der Verfassungsschutz verstößt damit gegen das Grundgesetz.

Der Fall Maaßen
Ein Beispiel dafür ist, ausgerechnet, der ehemalige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen. Laut einem geheimen Vermerk des BfV https://hubertus-knabe.de/wp-content/uploads/2025/10/2023_11_24-BfV-Kurzvermerk-Maassen.pdf wurde das damalige CDU-Mitglied am 24. November 2023 als „Rechtsextremist“ in das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) eingespeichert. Die Begründung dafür lautete: „Dr. Maassen äußert sich spätestens seit 2019 in verfassungsschutzrelevanter Weise, wobei sich insbesondere seit 2022 eine deutliche Verschärfung sowie eine Erhöhung der Zahl entsprechender Äußerungen feststellen lässt.“
Als „verfassungsschutzrelevant“ klassifizierte das Amt zum Beispiel diese Äußerung: „Trump ist für viele Amerikaner der Gegenentwurf zum woken Establishment, zu den linksglobalistischen Eliten an der Ostküste und an den Universitäten.“ Angeblich griff der im November 2018 in den einstweiligen Ruhestand versetzte Maaßen damit „auf antisemitische Begrifflichkeiten und Formulierungen zurück.“
Als weiterer Beleg diente eine Rede, in der Maaßen beklagte, dass man, egal was man wähle, am Ende immer grüne Politik bekomme. Dem BfV zufolge verunglimpfte er damit „die Parteien, das Parteiensystem und die Bundesrepublik insgesamt als autokratisch und scheindemokratisch.“ Dass er auf seiner Website https://hgmaassen.com/ erklärt: „Ich halte die freiheitlich demokratische Grundordnung für die beste Gesellschaftsordnung“, interessierte das Amt nicht. Stattdessen bekamen Journalisten die geheime Einstufung als „Extremist“ gesteckt, nachdem er angekündigt hatte, eine neue konservative Partei zu gründen.
Das Vorgehen gegen Maaßen ist kein Einzelfall. Im NADIS-Speicher waren laut Verfassungsschutzbericht https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Anfang 2025, abzüglich aller Sicherheitsüberprüfungen, mehr als eine halbe Million Menschen erfasst. Nach einer Gesetzesänderung von 2021, die es dem Verfassungsschutz erlaubt, auch nicht-militante Einzelpersonen zu beobachten, kamen allein in den letzten vier Jahren über 50.000 hinzu. Wie viele Bürger aufgrund ihrer öffentlichen Äußerungen als Extremisten gespeichert wurden, wollte das BfV auf Anfrage nicht mitteilen. Die Zahl dürfte jedoch mehrere Zehntausend, womöglich sogar über 100.000 betragen. Denn zieht man von der Zahl der erfassten Einzelpersonen die Anhänger extremistischer Zusammenschlüsse ab, bleiben mehr als 350.000 Registrierte übrig. Unter diesen befinden sich allerdings auch noch die „Kontaktpersonen“ des Amtes, deren Anzahl ebenfalls geheimgehalten wird.

Einschneidende Folgen kann die Beobachtung durch den Verfassungsschutz aber auch auf anderen Gebieten haben. Wer als „Extremist“ im NADIS-Speicher erfasst ist, darf in der Regel nicht mehr für Bundeswehr, Polizei und in anderen sicherheitsempfindlichen Bereichen arbeiten. In Sachsen wurde ein Ingenieur sogar mehrfach gekündigt, weil der Verfassungsschutz hinter seinem Rücken seine Arbeitgeber auf vermeintliche islamistische Verwicklungen hingewiesen hatte. In Bayern kann das Landesamt außer Arbeitgebern auch Vermieter informieren, wenn dies der „Wahrung schutzwürdiger Interessen des Empfängers“ dient. Da sämtliche Landesämter Zugriff auf NADIS haben, ist Denunziationen Tür und Tor geöffnet.
Eine Möglichkeit, den Eintrag rückgängig zu machen, gibt es praktisch nicht. Wer kein „besonderes Interesse“ darlegen kann, erhält nicht einmal Auskunft, ob und welche Daten über ihn gespeichert sind. Wie das BfV gegenüber Betroffenen verfährt, zeigt exemplarisch der Fall Maaßen. Weder ein anwaltliches Mahnschreiben noch eine Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht brachten das Amt dazu, die Einstufung als „Extremist“ zu löschen. Stattdessen bombardierte es seinen früheren Chef mit über 80 Seiten langen Schriftsätzen, die allein schon zermürbend wirken dürften. Maaßens Angaben zufolge belaufen sich seine Anwaltskosten inzwischen auf mehr als 20.000 Euro und ein Gerichtstermin ist immer noch nicht in Sicht. Mittlerweile hat er eine Spendenaktion https://www.die-akte-maassen.de/#spenden gestartet.
… Alles vom 7.11.2025 von Hubertus Knabe bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/die_renaissance_des_ueberwachungsstaates
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Hubertus Knabe, geb. 1959, ist ein deutscher Historiker. Er war Direktor der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ab ihrer Gründung im Jahr 2000 bis zum September 2018. Knabes Veröffentlichungen widmen sich der Westarbeit der DDR-Staatssicherheit, den Oppositionsbewegungen im Ostblock, der ostdeutschen Nachkriegsgeschichte sowie der Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Weiterführende Links: https://www.hubertus-knabe.de

 

Jurist Boehme-Neßler über Einstufung der AfD: „Was der Verfassungsschutz gerade macht, ist rechtswidrig“
Der Inlandsgeheimdienst hält die AfD für rechtsextrem, die Rufe nach einem Parteiverbot werden lauter. Doch der Verfassungsrechtler Boehme-Neßler hat massive Bedenken. Ein Interview.
Die neue Regierung startet also mit einer AfD-Debatte in die Legislaturperiode. Während die Rufe nach einem Verbotsverfahren gegen die Partei lauter werden, wehrt diese sich juristisch gegen die Entscheidung des Verfassungsschutzes. Auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hält das Vorgehen des Nachrichtendienstes für falsch. Im Interview mit der Berliner Zeitung spricht er über die Aussichten eines möglichen Parteiverbotsverfahrens und erklärt, wieso der Zeitpunkt der Einstufung zum Problem werden könnte.

Erinnern Sie sich an Corona: Da saß der Gesundheitsminister neben dem RKI-Chef und es hieß, wie großartig es doch sei, dass Politik und Wissenschaft zusammenarbeiteten. Tatsächlich waren das aber ein Chef und sein Untergebener. So ist es auch hier. Beim Verfassungsschutz haben wir es mit der Besonderheit zu tun, dass diese Behörde ein Geheimdienst ist. Und dieser Geheimdienst entscheidet: Eine Partei, die AfD, darf nicht mitspielen, er dürfe aber nicht verraten, wieso genau – das Gutachten bleibt unter Verschluss. Das ist in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht akzeptabel. Sollen die Bürger etwa unkritisch und naiv glauben: Wenn der Verfassungsschutz das sagt, wird es schon stimmen? Überhaupt halte ich es grundsätzlich für falsch, dass dieser Nachrichtendienst sich politisch einmischt.

Der Verfassungsschutz muss sich an die klaren rechtlichen Vorgaben halten. Er muss sachlich, objektiv und neutral über verfassungsfeindliche Bestrebungen informieren. Politische Stimmungsmache ist ihm verboten. Was er in der Öffentlichkeit sagt, muss auf einer hinreichend gesicherten Tatsachengrundlage beruhen. Vermutungen und Interpretationen reichen bei weitem nicht aus. Wenn ich die letzten Äußerungen an diesen rechtlichen Maßstäben messe, muss ich sagen: Was der Verfassungsschutz gerade macht, ist rechtswidrig.

… Alles vom 12.5.2025 bitte lesen auf
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsrechtler-ueber-afd-einstufung-was-der-verfassungsschutz-gerade-macht-ist-rechtswidrig-li.2323609
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Volker Boehme-Neßler, geboren 1962 in Ludwigsburg, ist Professor für Öffentliches Recht sowie Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Er hat Rechts- und Politikwissenschaft in Berlin und Heidelberg studiert. Boehme-Neßler habilitierte in Kassel und hat einige Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet.

 

Der neue Geheimdienst gegen kritische Medien – Correctiv
Der Schattenstaat formiert sich

Correctiv agiert nicht mehr als Medium im klassischen Sinn, sondern als Teil eines Netzwerks, das mit geheimdienstlichen Methoden politische Gegner ins Visier nimmt – unter dem Deckmantel des Journalismus, schreibt der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, in einem Gastbeitrag auf TE. Der Fall um das als „Wannseekonferenz 2.0“ inszenierte Treffen in Potsdam ist ein Paradebeispiel dafür: Verdrehte Inhalte, manipulative Narrative, enge Kontakte zu Regierungsstellen – all das passt weniger zur Pressefreiheit als vielmehr zu nachrichtendienstlicher Zersetzung. Mit dieser „Recherche“ wurde keine Wahrheit aufgedeckt, sondern eine politische Kampagne orchestriert, die sich nahtlos in die Erzählung der Ampel-Regierung einfügt: Kampf gegen Rechts – als Kampf gegen jede Opposition.

Die neue rot-schwarz-grüne Koalition will nun diesen Kurs nicht nur fortsetzen, sondern gesetzlich verankern. Der Koalitionsvertrag enthält konkrete Pläne, wie Sicherheitsbehörden künftig mit regierungsnahen, staatlich finanzierten NGOs „verzahnt“ werden sollen – angeblich im Namen des Kampfs gegen Desinformation. In Wahrheit entsteht hier ein neuer Inlandsgeheimdienst – nur ohne demokratische Kontrolle. Maaßen warnt: Die Bundesregierung baut sich mithilfe von Organisationen wie Correctiv einen geheimdienstlich agierenden Apparat zur Überwachung und Disziplinierung kritischer Medien und Bürger.

Was hier unter dem Tarnbegriff „Zivilgesellschaft“ läuft, ist in Wirklichkeit ein politisch motiviertes System zur Gesinnungskontrolle. Investigativer Journalismus wird zur staatlich alimentierten Waffe, mit der die Grenze zwischen Kontrolle der Macht und Kontrolle durch die Macht aufgehoben wird. Die Aufgabe, Missstände aufzudecken, wird pervertiert zur Methode, missliebige Positionen systematisch zu diffamieren – journalistischer Anschein, geheimdienstliche Praxis.
Correctiv steht dabei nur exemplarisch für eine neue Klasse von Institutionen, die als verlängerter Arm der Exekutive agieren. Die geplante strukturelle Integration dieser Akteure in den Sicherheitsapparat ist ein Frontalangriff auf die Gewaltenteilung, die Pressefreiheit und die offene Gesellschaft. Was sich hier formiert, ist ein Schattenstaat im Staate – mit der erklärten Aufgabe, Opposition und Meinungsvielfalt zum Sicherheitsrisiko zu erklären. Wer die Demokratie schützen will, muss ihr genau hier in den Arm fallen.
… Alles vom 1.4.2025 bitte lesen auf https://www.tichyseinblick.de