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- Lucke: EU-Schuldenaufnahme wegen Notsituationen (7.12.2022)
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- EU regiert per Notverordnungen (4.10.2022)
- EU-Gesetz Binnenmarkt: Single Market Emergency Instrument (SMEI) (24.9.2022)
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- Krisenpolitik
Notverordnungen und Mangelwirtschaft gehören zusammen
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Lucke: EU-Schuldenaufnahme wegen Notsituationen
„Das Bundesverfassungsgericht hat die EU-Verschuldung nun zugelassen. Im allgemeinen gälte für die EU in der Tat ein Verschuldungsverbot und deshalb dürfe der Haushalt der EU keinesfalls durch Kreditaufnahme finanziert werden. Aber in bestimmten Ausnahmesituationen (Naturkatastrophen, Pandemien) müsse man auch Schulden aufnehmen dürfen. Man kann aber alles zur ‘Ausnahme’ erklären: Corona, die Ukraine, die Energieversorgung, das Klima, die Arbeitslosigkeit, China, den Protektionismus der USA. (…) Da die Schulden das Ausmaß der Eigenmittel erreichen dürfen, kann die EU im Prinzip ihre Ausgaben verdoppeln und die Hälfte davon durch Schuldenaufnahme finanzieren. Hat das Bundesverfassungsgericht wirklich geglaubt, es könne mit seinen windelweichen Kriterien das ‘allgemeine’ Verschuldungsverbot der EU aufrechterhalten? Können Verfassungsrichter wirklich so naiv sein?“
Bernd Lucke, Ökonomieprofessor an der Universität Hamburg, im „Cicero“ am 7. Dezember 2022, https://www.cicero.de
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EU-Gesetz Binnenmarkt: Single Market Emergency Instrument (SMEI)
Die EU-Kommission soll ermächtigt werden, alle Unternehmen in der EU direkt zu kontrollieren
Mit Ihrem Gesetzentwurf für ein „Notfallinstrument für den Binnenmarkt“ plant die EU-Kommission im nicht näher definierten Krisenfall zur obersten Wirtschaftskontrollbehörde der Unternehmen in allen Mitgliedsländern zu werden. Sie will Unternehmen, die sie für krisenrelevant erklärt, vorschreiben können, was sie produzieren und an wen sie es zu liefern haben. Der Demokratie und der Marktwirtschaft in Europa geht das an die Substanz.
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Das Notfallinstrument ist ein Notstandsgesetz. Und bei Notstandsgesetzen ist zentral, wer darüber entscheidet und wie leicht es ist, einen Notstand auszurufen und die entsprechenden Befugnisse zu aktivieren. Denn wer mehr oder weniger nach Belieben den Notstand erklären kann, hat große Macht, die er missbrauchen kann. Das geplante, nach dem englischen Namen Single Market Emergency Instrument als SMEI abgekürzte EU-Gesetz gibt in dieser Hinsicht mehr als genug Anlass zur Besorgnis.
…
Erklären kann den Notstand laut Verordnungsentwurf eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat (der Regierungen) zusammen mit der Kommission.
https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/voting-system/qualified-majority/
Das sind derzeit mindestens 15 Mitgliedsregierungen, die zusammen mindestens 65 Prozent der Einwohner der EU repräsentieren. Eine mögliche, unbotmäßige Ländergruppe wie z.B. Ungarn, Polen und Italien, die den Kampf gegen den Klimawandel weniger ernst und den materiellen Wohlstand ihrer Bevölkerungen ernster nehmen, könnte überstimmt werden. er Notfall wird für höchstens sechs Monate ausgerufen, kann dann aber unbegrenzt für jeweils weitere sechs Monate verlängert werden.
… Alle vom 24.9.2022 bitte lesen auf
https://norberthaering.de/macht-kontrolle/smei/