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- Ifo, BDI zur Deindustrialisierung (19.11.2025)
- Deutschlands Rückfall in den Überwachungs- und Repressionsstaat (9.11.2025)
- Hubertus Knabe: Die Renaissance des Überwachungsstaates (7.11.2025)
- Der Überwachungsstaat an deinem Handgelenk (6.8.2025)
- Bundesverfassungsgericht erklärt Staatstrojaner in Teilen für verfassungswidrig (7.8.2025)
- Trennung von Klima und Staat (30.7.2025)
- Staatskultur: Wie der Staat unsere Werte kolonisiert (19.7.2025)
- Kritik und Majestätsbeleidigung (7.1.2025)
- Lothar Fritze: Der freiheitliche Staat und seine Zerstörer (22.11.2024)
- Opposition als Feind – „Kampf gegen Rechts“ (16.2.2024)
- Auf dem Weg in den Überwachungsstaat (12.2.2024)
- Freiheitlicher Staat
- Staatskultur
Deutschlands Rückfall in den Überwachungs- und Repressionsstaat
Im Namen der Demokratie wird wieder Gesinnung registriert, Sprache überwacht und Kritik kriminalisiert. Hubertus Knabe beschreibt, wie der Verfassungsschutz zur politischen Waffe mutiert. Ein Apparat, der nicht Freiheit schützt, sondern zersetzt. Wie weit dieser Kontrollstaat bereits greift, zeigt der Fall eines Professors aus Hessen.
… Alles vom 9.11.2025 von Hubertus Knabe bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verfassungsschutz-uberwachungsstaat
Hubertus Knabe: Die Renaissance des Überwachungsstaates
Der deutsche Inlandsgeheimdienst hat sich zum Aufseher über die politischen Meinungen der Bürger entwickelt. Äußerungen in sozialen Medien werden großflächig überwacht. Ausgerechnet der Verfassungsschutz verstößt damit gegen das Grundgesetz.
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Haben Sie den Eindruck, dass sich die Politiker in Deutschland nicht um die Sorgen der Bürger kümmern? Bezweifeln Sie, dass die Bundesregierung bei all ihren Entscheidungen souverän ist? Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen Messerangriffen auf deutschen Straßen und der Zuwanderung aus gewaltaffinen Gesellschaften? Dann sind Sie ein Fall für den Verfassungsschutz. Denn für den deutschen Inlandsgeheimdienst sind diese Meinungen Zeichen einer rechtsextremistischen Gesinnung.
Von der Öffentlichkeit wenig bemerkt, hat der Verfassungsschutz in den letzten Jahren einen gravierenden Wandel durchlaufen. Unter Berufung auf das Bundesverfassungsschutzgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/BJNR029700990.html#BJNR029700990BJNG000100308 kontrollieren die Geheimdienste des Bundes und der Länder inzwischen großflächig die öffentliche Kommunikation. Vor allem die sozialen Medien, in denen viele spontan ihrem Unmut über aktuelle politische Entwicklungen Luft machen, stehen dabei im Fokus. Was früher als Stammtischparolen abgetan wurde, führt heute dazu, dass friedliche Bürger zu Objekten geheimdienstlicher Überwachung werden.
Immer häufiger werden dabei Menschen, die ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html in Anspruch nehmen, zu Verfassungsfeinden erklärt. Ungeachtet aller datenschutzrechtlichen Vorschriften landen sie auf einer Art Schwarzen Liste, weil sie angeblich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen. Ging es früher dabei nur um organisierte Gruppen https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__4.html , die zielgerichtet das Recht auf freie Wahlen, auf parlamentarische Opposition oder die Bindung des Staates an Recht und Gesetz beseitigen wollten, stufen die Verfassungsschutzämter inzwischen auch zahlreiche einzelne Bürger als Extremisten ein. Die Betroffenen werden darüber weder informiert, noch bekommen sie die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch einzulegen.
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Sogar einzelne Begriffe werden vom Verfassungsschutz als Zeichen extremistischer Gesinnung gewertet. Wortschöpfungen wie „Demokratur“, „Ampelregime“ oder „DDR 2.0“ würden das Mehrparteiensystem verächtlich machen. Die Bezeichnung „globale Eliten“ sei „Ausdruck eines politischen Antisemitismus“. Begriffe wie „Abschiebeoffensive“ – 2023 vom damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz öffentlich angekündigt https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-ueber-migration-es-kommen-zu-viele-a-2d86d2ac-e55a-4b8f-9766-c7060c2dc38a – würden „groß angelegte Rückführungen tendenziell unabhängig von der individuellen und vom Gesetz festgelegten Schutzbedürftigkeit“ anstreben – und deshalb ebenfalls gegen das Grundgesetz verstoßen.
… Alles vom 7.11.2025 von Hubertus Knabe bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/die_renaissance_des_ueberwachungsstaates
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Hubertus Knabe, geb. 1959, ist ein deutscher Historiker. Er war Direktor der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ab ihrer Gründung im Jahr 2000 bis zum September 2018. Knabes Veröffentlichungen widmen sich der Westarbeit der DDR-Staatssicherheit, den Oppositionsbewegungen im Ostblock, der ostdeutschen Nachkriegsgeschichte sowie der Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Weiterführende Links: https://www.hubertus-knabe.de
Bundesverfassungsgericht erklärt Staatstrojaner in Teilen für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Staatstrojanern in Teilen für verfassungswidrig erklärt. So sei die Praxis nur bei schweren Straftaten zu rechtfertigen…. Alles vom 7.8.025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/bundesverfassungsgericht-erklrt-staatstrojaner-in-teilen-fr-verfassungswidrig/
Auf dem Weg in den Überwachungsstaat
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Selbsternannte Demokraten wollen angeblich die Demokratie verteidigen und schleifen und brechen ihre Symbole, ihren Wesenskern und die Institutionen des demokratischen Rechtsstaats. Parteienverbote gibt es nur in Deutschland; sie sind eben kein Merkmal einer „wehrhaften Demokratie“, sondern antidemokratische Zwangsmaßnahmen. Einem Oppositionspolitiker die Bürgerrechte aberkennen zu wollen, ist sonst nur in Autokratien wie Russland und China möglich; nicht in demokratischen Staaten.
Private Gesprächsrunden als Orte möglichen „Hochverrats“ zu denunzieren, wie es mithilfe weisungsabhängiger Staatsanwaltschaften versucht wird – Demokratie ist anders. Kampagnen halbstaatlicher Organisationen gegen abweichende Meinungen, Bespitzelungen, Überwachungen, Verleumdung mit Staatsgeld finanziert und von Ministern bejubelt: Das ist der Zustand nach zwei Jahren Ampel. Und es geht jeden Tag weiter.
Wenn Innenministerin Nancy Faeser ankündigt, die Finanzströme rechter Netzwerke durchleuchten und unterbinden zu wollen, dann ist das ein eindeutiger Verstoß gegen das Allgemeinheitsgebot nach Artikel 19 Grundgesetz. Dass immer neue Milliarden aus dem Staatssäckel in sogenannte Nicht-Regierungs-Organsisationen (NGO) umgeleitet werden, die den Willen der Regierung notfalls im Straßenkampf durchsetzen sollen, macht diesen Vorgang besonders bemerkenswert. Es darf eben nur eine Meinung geben. Dazu gehört die Denunzierung jeder anderen.
Wachsweiche Begriffe wie „Hass und Hetze“ sollen Zustimmung erzwingen und Widerspruch ausschalten. Flächendeckend werden beispielsweise von den jeweiligen Staatsschutzämtern Leserzuschriften in Online-Portalen, auf Twitter, Facebook und selbst in ausschließlich privat genutzten Chatgruppen überprüft. Jetzt durchsuchen die Polizeibehörden anonyme Zuschriften, decken Internetkontakte auf und verfolgen Autoren, die ihrem Ärger Ausdruck verleihen. Was früher durch das Öffnen von Briefen geschah, erfolgt durch Mitlesen eines allgegenwärtigen „Staatsschutzes“.
So entsteht ein Überwachungsstaat, der jedes Wort prüft, kontrolliert und sanktioniert. Nur Zustimmung ist erlaubt. Dass in der Vergangenheit das Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit bewusst weit bis in den Bereich der scharfen und verletzenden Formulierung gefasst hat – Vergangenheit. Auch schon nur angenommene Weinerlichkeit wird zur Bestrafung umgemünzt. Die Fälle häufen sich tausendfach. Während Straßen und Plätze polizeilich nur noch selten kontrolliert und überwacht, Gewalttaten hingenommen werden, wird das Internet, das Forum der Worte, Reden und Chats durchleuchtet.
Unter der Behauptung, die Demokratie zu verteidigen, entsteht schemenhaft ein Linksstaat, der seine Klientel finanziert und pflegt, gleichzeitig Kritiker aus Medien und Politik ausschließt und jederzeit wegen „verletzter Gefühle“ seiner Klientel Kritiker in den finanziellen Ruin oder gar ins Gefängnis werfen kann. Zieht Berlin nach Weimar um? Nicht unwidersprochen. Immer wieder gibt es einzelne Richter, die sich davon nicht beeindrucken lassen. Selbst dezidiert Linken und ausgewiesenen Kritikern der AfD wird es allmählich unheimlich, die selbst Begriffe wie „totalitär“, „böswillig“ oder „missbräuchlich“ ins Feld führen – auch sie beginnen zu ahnen, dass Meinungsfreiheit, Rechtsstaat und Demokratie unteilbar sind und sie selbst bei passender Gelegenheit die Nächsten sein könnten.
Klar ist: Jeden kann die neue Willkür treffen, sollten sich Politiker wie Faeser durchsetzen.
Die Weimarer Republik ist als Demokratie gescheitert, weil ihr Demokraten fehlten. Die Berliner Republik droht daran zu scheitern, dass selbsternannte Demokraten die Demokratie zerstören. Zunehmend aber gibt es ein wachsendes Unbehagen auch bei Linken über den Versuch des Abbaus der Demokratie.
… Alles vom 12.2.2024 im Newsletter bitte lesen auf https://www.tichyseinblick.de
