Verfassungsschutz

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Deutsches Nationaltheater Weimar 8.12.2022: Diplomatie und Frieden statt Sanktionen und Waffen

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„Der Verfassungsschutz gehört abgeschafft“
Matthias Brodkorb im Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“
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Liebe Nele: Wieso kommst du nicht zum Verfassungsschutz des Volkes?
„Werde Verfassungsschützer*in“. Die „Sichtagitation“, wie man Propagandaeigenwerbung im DDR-Jargon nannte, welche der deutsche Inlandsgeheimdienst seit geraumer Zeit auffährt, ist augenfällig. An Plakatwänden und in Inseraten wirbt der deutsche Verfassungsschutz vor allem um junge Leute als Agenten. Auf einem Plakat schaut ein junges Mädchen vor einer futuristischen Glitzerkulisse etwas schüchtern in die Kamera: Nele (19). Ist es so dringend? Steht Deutschland kurz vor einem Kollaps von innen? Nun ja, vielleicht schon, aber etwas anders, als der Rollator-Umsturzversuch, den angebliche Reichsbürger rund um einen deutschen Prinzen angeblich planten und vor dem uns der Verfassungsschutz bewahrt hat, nachdem er half, einen „Reichtstagssturm“ zu inszenieren. Aber dazu gleich.
Liebe Nele: Willst du wirklich Verfassungsschützerin werden? Überlege es dir gut. Trollprofile auf Twitter anzulegen, um gegen Kritiker der Regierung Stimmung zu machen: Es gibt doch lukrativere Arten, im Internet reich zu werden, besonders als gut aussehende, junge Frau. Aber zurück zum Thema. Eigentlich soll der Verfassungsschutz, wie der Name schon sagt, den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegen Gefahren von innen schützen: extremistische gewaltsame Umsturzversuche, Kalifatsfantasien, Terrorismus. Dazu hat er Informationen zu sammeln und an die Polizei zu übergeben. Die Trennung von Geheimdienst und Polizeibefugnis erklärt sich aus der Distanzierung von der Gestapo während der Herrschaft der Nationalsozialisten. Noch bist du im Team „Gut“ und deine Eltern wären stolz auf dich. Gleich (vielleicht) nicht mehr.
Wofür dich allerdings deine Kinder mal hassen könnten: Der deutsche Verfassungsschutz ist weltweit einzigartig. Er kann auch gegen gänzlich unbescholtene Bürger spionieren und operativ vorgehen. Gegen Menschen also, die nie etwas Strafbares getan haben. Die vielleicht eine Bürgerinitiative gegen Atomkraft gegründet haben oder einen Verein zur Aufarbeitung des Corona-Unrechts. Gegen Anwälte, gegen kritische Ärzte und gegen Journalisten. Die Trennung von Geheimdienst und Polizei in allen Ehren, aber: Für den Publizisten und Arzt Paul Brandenburg (gegen den auch geheimdienstlich ermittelt wurde) war das relativ unerheblich, als morgens um halb sechs ein Polizeikommando seine Berliner Wohnung stürmte, ihn nackt aus dem Bett holte und seine Familie erschreckte. Ihr macht die Vorarbeit, den Rest die Kollegen von der Polizei. Für den Bürger seid ihr ein „Team Staatsmacht“. Paul Brandenburg wohnt jetzt in der Schweiz.
… Alles vom 18.6.2024 bitte lesen auf
https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/liebe-nele-wieso-kommst-du-nicht
….

 

Wie der Verfassungsschutz politisiert wird – Das ist ein weißer Pudel
In einem freiheitlichen Staat ist es der Regierung untersagt, die politische Willensbildung innerhalb des demokratischen Spektrums unter parteipolitischen Gesichtspunkten zu beeinflussen. Erlaubt ist es dem Staat lediglich, Auffassungen und Verhaltensweisen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, entsprechend (negativ) zu bewerten. Die damit verbundene Einschränkung der Meinungsfreiheit verstößt nicht gegen die grundsätzliche Pflicht des Staates, sich im demokratischen Willensbildungsprozeß neutral zu verhalten.
Verfassungsschutzberichte sind als ein Mittel einsetzbar, mit dessen Hilfe der Staat auf eine formal legale Weise an der politischen Willensbildung mitwirken und trotzdem das Neutralitätsgebot illegitim durchbrechen kann. Mitunter nämlich werden vom Verfassungsschutz Auffassungen ohne eine nachvollziehbare Begründung als „extremistisch“ gegeißelt. Das Ziel beispielsweise, die relative ethnische und kulturelle Homogenität des Staates durch eine restriktive Einwanderungspolitik möglichst zu bewahren, verstößt nicht, wie etwa im Verfassungsschutzbericht von 2021 behauptet, gegen das Grundgesetz.
Die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs ist nicht verfassungsfeindlich, sondern entspricht der Intention der Schöpfer des Grundgesetzes. Deshalb konnten 1990, wie im Grundgesetz vorgesehen, die Staatsangehörigen der DDR in das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland eingegliedert werden – nicht hingegen die Staatsangehörigen der Tschechoslowakei oder Polens. Eine Abwertung von Tschechen, Slowaken oder Polen war damit nicht verbunden. Als nationalstaatliche Verfassung eines in seiner großen Mehrheit aus ethnisch Deutschen bestehenden Staatsvolks kennt das Grundgesetz auch einen ethnokulturellen Volksbegriff.

Extremismus-Experten sehen seit langem die Gefahr, daß die Auslegung des Verfassungstextes in den Dienst bestimmter, nicht allgemein akzeptierter weltanschaulicher Grundüberzeugungen sowie partei- und machtpolitischer Interessen gestellt wird. In dem Maße, in dem sich die Beurteilungen der Verfassungsschutzbehörden, flankiert von diversen Gerichtsentscheidungen, auf eine ideologiegeleitete Neuauslegung, ja Umdeutung des Grundgesetzes stützen, wird der Verfassungsschutz zu einem Instrument der (illegitimen) Bekämpfung der demokratischen Opposition. Daß auch der Bundesverfassungsschutz unter seiner gegenwärtigen Führung verstärkt auf dieserart Abwege geraten ist, dürfte kaum bestreitbar sein. Eine Verfassungsschutzbehörde, die sich von der Politik instrumentalisieren läßt, wird selbst zu einer Gefahr für den freiheitlichen demokratischen Staat. Auf ihre Deklarationen können sich Politiker, Journalisten und Wissenschaftler berufen und entsprechende Eingruppierungen von Personen oder Gruppen als „extremistisch“ wiederkäuen. Je häufiger eine Kennzeichnung wiederholt wird, um so eher gilt sie dem glaubensbereiten Unbedarften als Wahrheit. Die Begründung, die für die betreffende Kennzeichnung herhalten mußte, muß er nicht kennen. Überhaupt wiegt allein der Vorwurf so schwer, daß jeder, der nach einer Begründung fragt, sich dadurch ins Abseits stellt.

Daher ist gerade auch vom Verfassungsschutz höchste Sorgfalt zu erwarten. Wurden unklare, falsche oder überzogene Kennzeichnungen erst einmal in Umlauf gesetzt, können sie fortan bei den in der Parteiendemokratie kaum wegdenkbaren Versuchen, den politischen Gegner zu stigmatisieren, genutzt werden. Dies führt nicht nur zu einer semantischen Entleerung des Extremismusbegriffs; geschädigt wird der gesamte demokratische Prozeß.

Auch das bloße Haben oder Äußern einer Meinung kann bei der gegenwärtigen Arbeit des Bundesverfassungsschutzes zur Anprangerung in Verfassungsschutzberichten führen, ohne daß Beweise für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Relevant ist aber nicht die Meinung als solche, denn Meinungen genießen den Schutz des Grundgesetzes, „ohne daß es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird“, wie das Bundesverfassungsgericht noch 2009 festgestellt hat. Legitim unterbunden werden können Meinungsäußerungen nur dann, wenn sie drohen, Rechtsgüter zu verletzen – wenn mit der öffentlichen Äußerung dieser Meinungen „die Schwelle zur individualisierbaren, konkret faßbaren Gefahr einer Rechtsverletzung überschritten“ wird.

Die Verfassungsschutzbehörden haben daher nicht Meinungen als solche zu bewerten. Das Prinzip der wehrhaften Demokratie bezieht sich allein auf politische Zielsetzungen, die auf die Beseitigung der konstitutionellen Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates gerichtet sind. Entscheidend ist der Wille, solche verfassungsfeindlichen Vorstellungen in die Tat umzusetzen. Ob eine Meinungsäußerung, ob Kritik mit einer derartigen Veränderungsabsicht verbunden ist, ist jeweils zu prüfen. Finden Auffassungen oder auch Organisationen in Verfassungsschutzberichten Erwähnung, obwohl keine verfassungsfeindliche Zielsetzung nachgewiesen werden konnte, liegt kein gültiger Rechtfertigungsgrund für die mit einer solchen Erwähnung verbundene Einschränkung der Meinungsfreiheit vor, worauf schon der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek hingewiesen hat.

Der Regierung eines freiheitlichen Staates ist es untersagt, nicht-verfassungsfeindliche Auffassungen oder Zielsetzungen mit hoheitlichen Mitteln zu bekämpfen. Der Staatsapparat darf nicht genutzt werden, um Parteipolitik zu betreiben. Es ist daher inakzeptabel, wenn sich Beamte oder sonstige im Auftrag des Staates tätige Personen im Rahmen ihrer Funktion und staatlich vergüteten Tätigkeit weltanschaulich-tendenziös und politisch-parteiergreifend verhalten oder entsprechend äußern oder sich gar als „Wahlkampfgehilfen“ in den Dienst einzelner Parteien stellen.

Genausowenig kann es eine Aufgabe der staatlichen Bürokratie sein, durch Anpassung der Behördensprache an Regeln einer „Political Correctness“ das von einer elitären Minderheit propagierte Sprachregime gegen alle gewachsenen Üblichkeiten des Sprechens gesellschaftlich durchzusetzen.

Ebenso darf sowohl von Lehrern und Erziehern in staatlichen Einrichtungen als auch von Journalisten in gebührenfinanzierten Rundfunk- und Fernsehanstalten erwartet werden, daß sie auf das Predigen persönlicher Überzeugungen und Wertvorstellungen in aller Regel verzichten. Definierte und kenntlich gemachte Ausnahmen sind möglich, wenn das Gleichheitsgebot beachtet wird und unterschiedliche, insbesondere miteinander konkurrierende, Positionen gleichermaßen zur Geltung kommen können.

Die Neutralität des Staates hat sich ebenso im Kampf gegen den politischen Extremismus zu bewähren. Auch hier sind Einseitigkeiten in der Bewertung von links- und rechtsextremistischen Positionen und Gewaltakten zu vermeiden. Leider kommen Staatsorgane wie Medien dieser Forderung nur ungenügend nach. Die Ämter für Verfassungsschutz haben die Aufgabe, zum Schutz des freiheitlichen demokratischen Staates extremistische Bestrebungen aufzuklären und auf entsprechende Gefahren hinzuweisen. Es ist daher inakzeptabel, wenn der gegenwärtige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz die Begriffe „rechts“ und „rechtsextremistisch“ häufig synonym verwendet und damit seine Behörde zu einem Mitspieler im politischen Kampf macht.

Daß auch der Staat einen „Kampf gegen Rechts“ und nicht nur, wie es allein zulässig wäre, „gegen Rechtsextremismus“ führt, ist zu Recht als „ein krasser Verstoß gegen Freiheitsrechte“ schon von dem Staatsrechtler Walter Schmitt Glaeser verurteilt worden. Es ist zugleich ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates, die es ihm verbietet, im Sinne einer bestimmten weltanschaulichen oder politischen Ausrichtung in die politische Willensbildung einzugreifen. Der Staat hat sich jeglicher Kampagnen dieser Art zu enthalten. Wenn der Bundeskanzler Olaf Scholz auf ein „klares Votum gegen Rechts“ setzt und das Volk dazu aufruft, „demokratische Parteien und nicht die rechten“ zu wählen, delegitimiert er das gesamte Spektrum konservativer Wertüberzeugungen und Lebenseinstellungen. Er dokumentiert damit, fundamentale Prinzipien des freiheitlich-demokratischen Staates entweder nicht verstanden zu haben oder willens zu sein, sich über diese hinwegzusetzen. Daß aber auch Vertreter einer ehemals konservativen Partei, nämlich der CDU, derartigen ideologischen Parolen aus dem Lager des politischen Gegners folgen und sich an der Verunglimpfung großer Teile des Volkes beteiligen, ist eine Torheit ersten Ranges.
Positionen, die auf dem rechten Feld des politischen Meinungsspektrums verortet werden, sind, sofern sie nicht als rechtsextremistisch zu gelten haben, verfassungsrechtlich legitime Positionen. Wer als Konservativer sich dem undifferenzierten „Kampf gegen Rechts“ widmet, kämpft nicht nur gegen sich selbst, sondern führt auch einen Kampf, der in Teilen, nämlich sofern er legitime Positionen für verfassungswidrig erklärt, demokratiefeindlich ist. In diesem Sinne ist dem früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, zuzustimmen, der der JUNGEN FREIHEIT gegenüber betont hatte: „Der Kampf gegen Rechts ist somit auch ein Kampf gegen das Recht.“
Der „Kampf gegen Rechts“ ist eine Delegitimierungs- und Ausgrenzungsstrategie einer kosmopolitisch und universalistisch orientierten Elite. Das politische Ziel dieser Exklusionsstrategie ist es, dem Willen der Mehrheit der Bürger einen „braunen Anstrich“ zu verpassen, um ihn um so leichter mißachten zu können. Diese „Elite“, in der eine marxistisch inspirierte radikale Linke einen erheblichen geistigen Einfluß ausübt, versucht die Definitionshoheit über das politische Vokabular medial zu okkupieren und auf diese Weise ihre eigenen politisch-moralischen Überzeugungen als einzig legitime Position zu etablieren.
Faktisch ist diese Kampfmethode auf die Zerstörung der Demokratie und die freiheitliche Gesellschaft gerichtet. Die nicht zu rechtfertigende pauschale Stigmatisierung politisch rechter Positionen attestiert einem Großteil der Menschen in diesem Land Verfassungsfeindlichkeit. Die damit verbundene Ausgrenzung ist ein Schritt in die Tyrannei.

Prof. Dr. Lothar Fritze, Jahrgang 1954, Politikwissenschafler, arbeitete von 1993 bis 2019 am Hannah-Arendt-Institut in Dresden. Aktuelle Buchveröffentlichung: „Angriff auf den freiheitlichen Staat“, Basilisken-Presse, Marburg an der Lahn 2020

… Alles vom 22.3.2024 von Lothar Fritze bitte lesen in der JF 13/24, Seite 18
https://www.junge-freiheit.de 

 

Peter Hahne: Verfassungsschutz in Regierungsschutz umbenennen
„In Aachen wurde ein Pla­kat getragen: »AfDler töten!« – Da kommt kein Bischof, kein Ministerpräsident. Wo war da die Polizei? Wo ist der Verfassungs­schutz? Der schützt wie auch das Bundes­verfassungsgericht schon längst nicht mehr die Verfassung, weshalb er besser „Regie­rungsschutz“ genannt werden sollte.“
… Alles vom 25.2.2024 von Peter Hahne bitte lesen auf
https://demokratischerwiderstand.de/

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Stephan Brandner in einem Best of Phoenix-Runde:
Baerbock, Verfassungsschutz und SPD-Lügen!
25.2.2024, https://youtu.be/1lPjudHyB7k

 

Wie der Verfassungsschutz die Verfassung untergräbt
Demokratiefeinde an der Macht
Innenministerin Faeser weitet Überwachung aus
Hans-Georg Maaßen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat offensichtlich ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Aber damit steht sie nicht allein. Dieses Problem und die Abneigung gegenüber der Freiheit, der Demokratie und der Grundordnung des Bonner Grundgesetzes haben alle, die aus dem Milieu der Antifa, der Roten Hilfe, der Jusos oder von anderen linksradikalen oder linksextremistischen Gruppen kommen. Es war ein schwerer politischer Fehler, daß einige dieser Organisationen nicht verboten wurden.

Deren Verständnis der Grundordnung ist ein sozialistisches: Freiheit ja, aber nur für diejenigen, die ihre sozialistische Ideologie teilen. Derjenige, der sie ablehnt, ist rechts und damit der Feind. Und der hat keine Rechte und schon gar keine Freiheiten, sondern muß vernichtet werden. Das ist der Kampf gegen Rechts. Und natürlich sind Sozialisten für eine gewisse demokratische Grundordnung. Aber das ist nicht die Ordnung des Grundgesetzes. Daß sich die DDR „demokratisch“ nannte, war ernst gemeint. Wer die Ideologie akzeptiert, darf mitentscheiden, wer sie ablehnt, ist ein Konterrevolutionär, ein Faschist oder wie man heute gern sagt: ein Nazi oder Verschwörungstheoretiker.

Das Grundgesetz dagegen sieht nicht vor, daß Freiheit und Demokratie nur für Linke gelten und daß Nichtlinke ausgegrenzt und politisch verfolgt werden dürfen. Danach sind nicht nur alle Menschen, sondern auch alle politischen Meinungen und Ansichten gleich. Es sei denn, jemand stellt es in Frage und meint, allein entscheiden zu können, wer Freiheiten und Demokratie genießen darf und wer nicht. Das sind Verfassungsfeinde. Was wir in den letzten Jahren – auch schon unter Bundeskanzlerin Merkel – erleben mußten, war eine erst schleichende und nunmehr galoppierende Ausgrenzung, Bekämpfung und Verfolgung von politischen Ansichten, die nicht dem ökosozialistischen Mainstream entsprechen. Menschen, die sich kritisch zur linken Regierungspolitik äußern, ob nun Asylpolitik, Gender, Klimapolitik oder Außenpolitik müssen mit persönlichen Konsequenzen rechnen.

Früher war jedem Verfassungsschützer bewußt, daß, sobald Linksextremisten die Schalthebel der Macht in ihren Händen haben, sie ihre Gegner verfolgen. Sie werden alle legalen und auch illegale Mittel einsetzen, um die bürgerliche Opposition zu vernichten und eine Politikwende zu verhindern. Zu den typischen Verfolgungshandlungen zählen die Zersetzung durch Rufmord und Ausgrenzung, dann die Zerstörung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage und schließlich Repression. Wir erleben, daß sich die politische Linke immer mehr Instrumente zur Bekämpfung politischer Gegner verschafft und dies abtarnt als „Kampf gegen Rechts“ und „Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Das ist zynisch. Der Instrumentenkasten der politischen Feindbekämpfung ist allmählich – teilweise ohne Kenntnis der Öffentlichkeit – immer voller geworden.

Inzwischen darf der Verfassungsschutz (VS) nicht nur Organisationen, sondern auch Einzelpersonen beobachten. Dafür reicht heute eine sogenannte „Delegitimierung des Staates“ oder eine „Verächtlichmachung der Regierung“ aus. Der Volksverhetzungstatbestand ist derart ausgeweitet worden, daß er für den Normalbürger kaum mehr bestimmt ist, weil bereits kritische Äußerungen mit rein zufälligen historischen Bezügen Grund für Strafverfahren sein können. Dieser Straftatbestand ist selbst zu einer Gefahr für das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung geworden, weil er eine erhebliche einschüchternde Wirkung gegenüber normalen Bürgern erzielt. Der VS darf Handys und Rechner bereits überwachen, wenn nur Anhaltspunkte dafür bestehen, daß ein Bürger eine Volksverhetzung plant.

Der Beamtenapparat soll noch stärker auf linke Linie gebracht werden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Disziplinarrechts soll nicht mehr ein unabhängiges Gericht die Entfernung aus dem Dienst anordnen. Vielmehr darf die Behörde dies selbst tun und der Beamte dann klagen. Schon eine Verurteilung wegen Volksverhetzung erlaubt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Politische Beamte im einstweiligen Ruhestand, die nach dem Verständnis des VS nicht mehr verfassungstreu sind, droht der Verlust der Versorgungsansprüche. Eine Neuregelung, die ich als Spezialvorschrift gegen mich empfinde. Neben mir dürfte es kaum deratige Beamte geben, die sich regierungskritisch äußern.
Nun soll im Bundesverfassungsschutzgesetz eine „Anschwärzungsregelung“ eingeführt werden. Bisher hat der Staat Denunziation nur in eine Richtung gefördert. Durch Aufrufe und Verpflichtung zur Einrichtung von Meldestellen wurden Bürger angehalten, angebliche Rassisten, Transphobe und Verfassungsfeinde zu melden. Mit dem neuen Mitteilungstatbestand im VS-Gesetz soll die Denunziation auch umgekehrt möglich sein: Der VS sagt dem Arbeitgeber, dem Vermieter, Kunden, Freunden oder Familienangehörigen seiner Zielperson, daß es sich bei ihr um einen schlimmen Zeitgenossen handelt. Leute, die den Staat möglicherweise nur „delegitimieren“ oder die Regierung „verächtlich machen“.

Jeder kann sich vorstellen, was das bedeutet: Menschen verlieren Job, Wohnung oder Bankkonto, weil Arbeitgeber, Vermieter oder Geschäftspartner sich sicherlich regierungskonform verhalten und nichts mit Regierungsgegnern zu tun haben wollen. Das darf der Staat in einer freiheitlichen Demokratie grundsätzlich nicht. Er darf (mit wenigen Ausnahmen) aus guten Gründen auch nicht warnen, wenn ein Straftäter entlassen wird und einen Job annehmen will.
Was ermächtigt die Behörde einer sozialistischen Ministerin, zu entscheiden, wer angeblicher Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist und damit aus dem gesellschaftlichen Leben ausgestoßen werden kann? Dagegen dürfte ein Rechtsschutz kaum möglich sein. Der Betroffene erfährt gar nicht, weshalb er Job oder Bankkonto verloren hat. Mecklenburg-Vorpommerns Ex-Finanzminister Mathias Brodkorb meint, der VS entwickele sich mit Hilfe der Politik zu einer Behörde, die selbst die Demokratie zu gefährden droht. Der Umbau der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in ein politisches System, das nicht mehr die Freiheit des anderen schützt und das nur noch diejenigen als Demokraten ansieht, die die ökosozialistische Ideologie unterstützen, ist weit fortgeschritten.
… Alles vom 24.11.2023 bitte lesen in der JF 48/23, Seite 1
https://www.junge-freiheit.de
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Dr. Hans-Georg Maaßen, Jahrgang 1962, war von 2012 bis 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Jurist ist Mitglied der CDU.

 

Delegitimierung: DDR-Strafrechtsbegriff der Verächtlichmachung
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz verwendet in seinem Bericht nicht nur den DDR-Strafrechtsbegriff der Verächtlichmachung, sondern auch den Geist, der darin steckt: Der Bürger schuldet dem Mandatsträger Achtung, nicht umgekehrt. Er darf ihn nicht verächtlich machen, auch wenn er sich noch so verachtenswert verhält, und jede abfällige Bemerkung über einen Funktionär trifft immer das System als Ganzes. Die herrschende Kaste witterte in der DDR auch deshalb an allen Ecken Delegitimierung, weil sie wusste, dass es mit ihrer Legitimation ziemlich schlecht stand.“
Schrieb Kamerad Wendt (Publico) vor einer Weile und brachte so die 540-Grad-Wende vom Verfassungs- zum Regierungsschutz auf den Punkt. Der Bürger ist nicht mehr der mit Grundrechten gegen den Staat und Regierung ausgestatteter Souverän, die Politiker und Staatsbeamten sind nicht mehr seine Dienstleister, sondern er schuldet der Staats- und Einheitsparteienführung Devotion und Gehorsam. Vor allem darf der Bürger Regierungsvertreter nicht mehr kritisieren (delegitimieren). Die Instrumente zur Durchsetzung dieser Verbote sind der Verfassungsschutz sowie staatlich alimentierte Antidelegitimierungsstiftungen wie jene der scheinheiligen Annetta K., die bereits bei jenem Inlandsgeheimdienst Erfahrungen sammelte, dessen Zersetzungsmethoden heute noch state of the art sind.
…. Alles vom 3.10.2023 bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2023/10/3-oktober-2023/

 

Ronen Steinke: Verfassungsschutz – Buchrezension von Ulrich Vosgerau
Verfolgung nach Ansichtssache
Der Journalist Ronen Steinke kritisiert die politische Schlagseite des Verfassungsschutzes
In seinem Buch fordert Ronen Steinke, Redakteur der Süddeutschen Zeitung, nicht weniger als die Abschaffung des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern. Die Bespitzelung und öffentliche Verächtlichmachung vollkommen legaler Aktivitäten („also zum Beispiel gegen die Linkspartei-Jugendorganisation ‘Solid’ oder gegen Klimaaktivisten wie ‘Ende Gelände’ oder auch gegen die legale Partei AfD“) müßten aufhören. Ermittlungen gegen Gewalttäter und Terroristen seien hingegen völlig legitim, dafür sind aber die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Eine bemerkenswerte These! Freilich weist deren Herleitung auch Schwächen auf.

Die Grundidee der wehrhaften Demokratie findet der Verfasser unter Rekurs auf das Scheitern der Weimarer Republik „einleuchtend“. Nun besteht diese Idee aber gerade darin, daß der Inlandsgeheimdienst – als „Politik-Beobachtungsgeheimdienst“ – nicht nur illegale und zumal gewalttätige Staatsstreichversuche abwehrt (diese sind freilich auf der ganzen Welt verboten), sondern auch und gerade die allmähliche Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch „Extremisten“ mit legalen und friedlichen Mitteln, was einen deutschen Sonderweg gegenüber allen anderen westlichen Demokratien darstellt. „Ein Inlandsgeheimdienst wie der deutsche, der die eigene Bevölkerung nach politischen Kriterien scannt und auch legal agierende Parteien und Protestgruppen beobachtet – das würde in den USA unter rechten, libertären, Trump-nahen Republikanern ebenso wie unter linksliberalen Demokraten ziemliche Entgeisterung auslösen. Man würde es als „infringement upon the freedom of speech betrachten“. Daß der Verfassungsschutz Akteure „beobachtet“, die legal handeln, empört den Verfasser, vor allem wenn es Linke und Klimaschützer betrifft – aber dann überzeugt die Grundidee wohl doch nicht?

Richtig erkennt er jedenfalls, daß die Geheimdienstarbeit stets politischen Vorgaben folgt. Wer Verfassungsfeind ist, ist Ansichtssache, und diese Ansichten bilden sich nicht anhand von Argumenten und aufgrund von Tatsachen, sondern im Rahmen des politischen Willens derer, die regieren. Merkwürdig: „Der Chef dieses weltweit einmaligen Inlandsgeheimdienstes, der über politische Gruppen, auch politische Parteien, wachen soll, ist selbst Mitglied einer Partei. Und zwar fast immer derselben Partei, der auch der Innenminister angehört.“ Nur derzeit weicht der CDU-Mann Thomas Haldenwang mit einem anderen Parteibuch als seine Dienstherrin Nancy Faeser davon ab.

Im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen zeigen sich Schwächen: etwa wenn sich der Verfasser merklich daran stört, daß Leute, die sich eine konstitutionelle Monarchie mit dem Prinzen von Preußen an der Spitze wünschen, nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden – deren „Ideologie“ (worin bestünde diese überhaupt?) sei doch „autoritär“? Es ist zwar richtig, daß es selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber in der Bundesrepublik verwehrt wäre, diese in eine Monarchie umzuwandeln. Dies bedeutet aber nicht, daß auch der Bürger irgendwie daran gehindert wäre, die Monarchie besser zu finden.

Problematische Tätigkeitsbereiche schaden eher der Demokratie
Journalistisch gelungen zeichnet der Verfasser nach, wie das seinerzeitige Verfassungsschutz-„Gutachen“ zur bundesweiten Beobachtung der AfD mehrmals umgeschrieben werden mußte, bis es endlich ergab, daß die Aussage „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ (so Horst Seehofer 2018) aus dessen Mund völlig unbedenklich sei, vergleichbare Formulierungen von Björn Höcke jedoch klar die „Menschenwürde“ negierten. Es handelt sich bei solchen Schriften übrigens nicht um Rechtsgutachten, sondern um lange Sammlun-gen von Zitaten, die dann mit moralisierendem Unterton in teils völlig abseitiger Weise politisch bewertet werden. Daß der Verfasser solche „Gutachten“ – freilich aber offenbar ohne kritische Intention – als „Sündenregister“ bezeichnet, trifft die Sache ganz gut. Allerdings führt diese Kritik den Autor nicht zu der Schlußfolgerung, daß es mit der Verfassungsfeindlichkeit der AfD vielleicht gar nicht so weit her sei. Tatsächlich scheint er sogar eher zu finden, der Verfassungsschutz solle doch auch die CSU beobachten, deren Vertreter jedenfalls bis vor einigen Jahren nicht anders redeten als heute die AfD.

Dabei insinuiert der Verfasser ständig, die „Agenten“ des Verfassungsschutzes seien Sympathisanten der politischen Rechten. Marine Le Pen hält er nach deutschen Maßstäben für eine „Gefahr für den Bestand der Demokratie“, weil sie „das Volk als Kulturnation begreift“ – Goethe wäre das dann aber auch. Wer – wie Erika Steinbach oder Hans-Georg Maaßen – die unkontrollierte Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme – Steinke nennt sie „Zuzug geflüchteter Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten“ – oder die Gendersprache kritisiert, ist für ihn ein „verkappter Rechtsradikaler“. Das wird bei Steinbach kurioserweise auch dadurch belegt, daß sie einmal Helmut Schmidt zitiert habe. Ein berühmtes Zitat des britischen Lyrikers T. S. Eliot wird offenbar nicht erkannt, statt dessen zwei US-amerikanischen Politologen zugeschrieben; eine „Fangschaltung“ im Telefon bewirkt, daß der Ausgangsapparat zum Beispiel von Drohanrufen registriert wird, und dient nicht zum Abhören; und: Erkennbar ohne tiefere historische Sachkenntnis stellt der Verfasser sich vor, Wilhelm II. habe „mit eiserner Faust regiert“ sowie „den Ersten Weltkrieg mit angezettelt“.

Aber dies ändert nichts an der Plausibilität der Grundthese: Letztlich sind beide großen Tätigkeitsbereiche des Verfassungsschutzes hochproblematisch. Wo der Verfassungsschutz völlig legale Tätigkeiten überwacht und die Ausübung der Meinungsfreiheit durch willkürliche Etikettierung als extremistisch öffentlich denunziert, schadet er der Demokratie. Wo er sich als Hilfspolizei betätigt, rettet er nicht selten Leben, agiert aber eben auch gegen Straftäter außerhalb der eigentlich geltenden Regeln für die Strafverfolgung. In den USA gelten Parteien und ihre Führungen, nicht etwa staatliche Behörden unter dem Kommando eines Innenministers, als „Wächter der Demokratie“. Da kann man eben einmal sehen, was ein freiheitlicher Staat ist – nicht nur beim Waffenrecht.
Ronen Steinke: Verfassungsschutz. Wie der Geheimdienst Politik macht.
Enthält den Fall Hans-Georg Maaßen.
Berlin Verlag, Berlin 2023, gebunden, 224 Seiten, 24 Euro
… Alles vom 25.8.2023 von Ulrich Vosgerau bitte lesen in der JF 35/23, Seite 23
https://www.junge-freiheit.de

 

Thüringer AfD gesichert extremistisch? Ein Gericht bezweifelt die Einschätzung des Verfassungsschutzes
Das Verwaltungsgericht Gera hat die Einstufung der Thüringer AfD durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz infrage gestellt. In der Begründung eines Beschlusses vom Donnerstag hält das Gericht es derzeit nicht für hinreichend erwiesen, dass tatsächlich der gesamte Landesverband der Partei gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Nach einer 2021 getroffenen Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzes muss der AfD-Landesverband aber als «gesichert extremistisch» gelten.
… Alles vom 11.8.2023 bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/international/afd-in-thueringen-gericht-hinterfragt-einschaetzung-des-verfassungsschutzes-ld.1751263

 

Haldenwang: Angriff auf die Demokratie
Die Botschaft ist klar: Nun wisst ihr wo der Feind wohnt, geht hin und vernichtet ihn. Dass so ein Aufruf in jeglicher Hinsicht kriminell und antidemokratisch ist, muss an dieser Stelle kaum weiter diskutiert werden. Wenn Menschen, die kandidieren um als demokratische Vertreter des Volkes am parlamentarischen Prozess teilzunehmen, bedroht und tätlich angegriffen werden, ist das nicht nur ein Angriff auf sie als Individuen. Es ist ein direkter Angriff auf unsere Demokratie, die davon lebt, dass Menschen ihre Meinung frei vertreten können.

Haldenwang: Ist der Verfassungsschutz noch neutral?
Die rechten Politiker werfen dem Präsidenten des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, Parteilichkeit vor und errangen sogar einen Teilerfolg vor Gericht: Haldenwang musste sich für die Dauer des Parteitags zu einem Stillhalteabkommen verpflichten. Das Gericht befand, er nehme als Behördenchef Einfluss auf die freie Meinungsbildung innerhalb einer Partei, das dürfe er aber nicht.
Eine Woche zuvor hatte Haldenwang die Wahl der AfD-Kandidaten für die Europawahl kommentiert. Er sprach von „verfassungsfeindlichen Strömungen“ innerhalb der Partei.
Nach Ablauf des Stillhalteabkommens legte er am Montag nach. AfD-Politiker brächten ein „ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck“, sagte er der ARD. „Die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes“ werde von ihnen „für bestimmte Bevölkerungsgruppen infrage gestellt“.
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Haldenwang erweckt den Eindruck, politisch nicht neutral zu sein, sogar wie eine Waffe, die gegen den politischen Gegner eingesetzt wird. Dadurch verliert die Arbeit seiner Behörde an Glaubwürdigkeit, die so wichtig für den Schutz des demokratischen Staates ist.
Wir müssen wissen, wie gefährlich radikale Strömungen sind, egal ob in der AfD oder bei den Klima-Aktivisten. Das erfahren wir nur, wenn die Verfassungsschutzbehörden sauber arbeiten.
… Alles vom 7.8.2023 bitte lesen auf
https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/gunnar-schupelius-mein-aerger-ist-der-verfassungsschutz-noch-neutral-84963780.bild.html