Hospiz-Job: Kündigung, da AfD

Martina Müller arbeitete 15 Jahre bei der mission:lebenshaus gGmbH und war 1. Vorsitzende der Mitarbeitervertretung. Sie wurde am 17.8.2026 fristlos gekündigt, weil sie die Abmahnung zum Verzicht auf eine AfDKreistagskandidatur nicht unterschrieben hat.
Frau Müller dazu (2):
„Meine langjährige Tätigkeit habe ich mit Überzeugung und Verantwortung gelebt und mich stets für die Belange und Interessen der Beschäftigten eingesetzt. Ich bin schwer enttäuscht davon, dass mein Arbeitgeber nach so langer vertrauensvoller Zusammenarbeit versucht, mich zu nötigen und meine berufliche Existenz bedroht, nur weil ich mich auch für die Mitmenschen in meiner Gemeinde und meinem Landkreis künftig einsetzen möchte“.

Das Hospiz mission:lebenshaus gehört zur 1849 gegründeten Inneren Mission Bremen, die mehrere Hospize, eine Wohnungslosenhilfe, ambulante Pflegehilfe und Einrichtungen zur Jugendhilfe und Migration. 700 Mitarbeiter und 300 Freiwillige arbeiten gemäß dem Motto der Website „Wir setzen uns für Vielfalt, Gerechtigkeit und Nächstenliebe ein“
https://www.mission-lebenshaus.de/
https://www.diakonie-bremen.de/

Die Kündigung ist moralischethisch verwerflich sowie juristisch nicht zu halten: Nach § 626 BGB hat Martina Müller weder den Betriebsfrieden noch ihre Arbeitsplichten verletzt. Zudem: Ihr Arbeitgeber ist abhängig von staatlichen Geldern und unterliegt deshalb ganz besonders der Neutralitätsplicht: Staatliche Gelder dürfen nicht verwendet werden, um Mitarbeiter politisch unter Druck zu setzen.

Die Afd ist eine legale demokratische Partei. Ein Parteienverbot könnte ausdrücklich nur das Bundesverfassungsgericht (BVerfg) aussprechen. Die Erklärungen „extremistisch“ stammen von Landesbehören, die politisch abhängig bzw. weisungsgebunden sind, d.h. sie können wechseln, wenn die Landesregierung wechseln, und sind deshalb im Gegensatz zum BVerfG nicht maßgeblich.

Zu Martina Müller: Da arbeitet eine Frau seit 2011 in einem Hospiz, eine vielleicht erfüllende, aber in jedem Fall äußerst schwere und fordernde Tätigkeit, die ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und an Herzblut erfordert. Zudem ist Frau Müller auch bei ihren Arbeitskolleginnen so beliebt, daß sie zu deren Mitarbeitervertreterin gewählt worden ist. Dieser Frau wird jetzt fristlos gekündigt von einem christlich-kirchlichen Arbeitgeber, der von staatlichen Subventionen abhängig ist. Frau Müller steht vor dem beruflichen und finanziellen Nichts.  Weil sie sich über ihre anspruchsvollen sozialen Beruf hinaus im politischen Ehrenamt engagieren möchte – in der falschen Partei.

Auf der Website der „Christen in der AfD“ (ChrAfD) https://chrafd.de/ steht als Leitmotiv: „Die AfD betont die Bedeutung der christlichen Wurzeln für ein Leben in Freiheit“. Martina Müller wurde von der Diakonie gekündigt, weil sie sich für diese Partei als Kandidatin zum Kreistag bewirbt.
19.8.2026
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Ende von Beitrag „Hospiz-Job: Kündigung, da AfD“
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Begin von Anlagen (1) – (6)
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(1) Kirche feuert Mitarbeiterin wegen Kandidatur für den Kreistag
Wer für die falsche Partei kandidiert, riskiert den Arbeitsplatz. Die Diakonie kündigt Martina Müller nach 15 Jahren ihren Arbeitsplatz im Friedel-Orth-Hospiz Jever fristlos. Zuvor sollte sie, unter Androhung arbeitsrechtlicher Folgen, ihre AfD-Kandidatur zurückziehen.
… Alels vom 18.8.2026 von Klaus-Rüdiger Mai bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/kirche-feuert-mitarbeiterin-wegen-kandidatur-fuerkreistag/

https://apollo-news.net/nchster-eilantrag-abgelehnt-auch-stephan-bothe-darf-nicht-zu-den-kommunalwahlen-in-niedersachsen-antreten/
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(2) Nach 15 Jahren bei der Diakonie: AfD-Spitzenkandidatin fristlos entlassen
Nach 15 Jahren beim Hospiz mission:lebenshaus ist Martina Müller von ihrem kirchlichen Arbeitgeber fristlos entlassen worden. Zur Begründung verweist man auf ihre kommunalen Kandidaturen für die AfD in Friesland – Müller war nicht bereit gewesen, sich schriftlich zu distanzieren.
Die Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland, Martina Müller, ist von ihrem kirchlichen Arbeitgeber fristlos gekündigt worden. Die diakonische mission:lebenshaus gGmbH, eine hundertprozentige Tochter des maßgeblich staatlich finanzierten Vereins für Innere Mission in Bremen, begründet die Kündigung explizit mit der Kandidatur für die Partei. Das teilte der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert in einer Pressemitteilung mit.
Zum mission:lebenshaus gehören ein Hospiz für unheilbar kranke Kinder und Jugendliche sowie mehrere Hospize für Erwachsene in Bremen und umliegenden Orten wie Bremerhaven oder Jever. Im Leitbild des mission:lebenshaus heißt es auf dessen Webseite: „Wir orientieren uns an den christlichen Grundwerten und begegnen Menschen offen, ungeachtet ihres Glaubens und ihrer Herkunft, und tragen die Themen Sterben, Tod und Trauer in die Gesellschaft.“
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Video mit Martin Sichert und Martina Müller
FRISTLOSE KÜNDIGUNG WEGEN KREISTAGSKANDIDATUR!

AfD-Kandidatin Martina Müller wurde von ihrem Arbeitgeber mission:lebenshaus gGmbH fristlos gekündigt – zuvor gab es eine Abmahnung inkl. Aufforderung zum Verzicht auf die Kandidatur für Kreistag Friesland und Gemeinderat Wangerland.
Es ist unfassbar, wie Demokratie mit Füßen getreten wird. Arbeitgeber haben eine Pflicht, Mitarbeiter für Arbeit im Gemeinderat und Kreistag freizustellen. Wer wie die Diakonie massiv von staatlichen Geldern finanziert wird, hat eine besondere Neutralitätspflicht und darf die staatlichen Mittel nicht für politische Einflussnahme missbrauchen. Ich fordere den diakonischen Träger auf, die Kündigung und die Abmahnung mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und sich bei Frau Müller zu entschuldigen, andernfalls werde ich mich im Bundestag für einen Antrag stark machen, die Diakonie künftig von staatlicher Finanzierung auszuschließen.
18.8.2028, https://x.com/erdbeerbuegler/status/2089584198516445506
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Es sei „der völlige Wahnsinn“, wo man in Deutschland inzwischen angekommen sei, erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert in einem gemeinsamen Video mit Müller. Er selbst wurde wegen angeblich fehlender Verfassungstreue von der Landratswahl in Friesland ausgeschlossen – am Montag scheiterte sein Eilantrag dagegen beim Verwaltungsgericht (mehr dazu hier).
Sichert stellte die These auf, das Vorgehen des mission:lebenshaus sei strafrechtlich relevant, da es sich um Wählernötigung nach Paragraf 108 des Strafgesetzbuches handele. Der Paragraf untersagt es, wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse auszunutzen, um jemanden dazu zu bringen, sein Wahlrecht auf eine bestimmte Weise auszuüben. Der Versuch ist strafbar. Wählernötigung kann mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
… Alles vom 18.8.2026 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/nach-15-jahren-bei-der-diakonie-afd-spitzenkandidatin-fristlos-entlassen/
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(3) Diakonie kündigt AfD-Kandidatin fristlos – Demokratie per Abmahnung entsorgt
Die fristlose Kündigung von Martina Müller durch die mission:lebenshaus gGmbH markiert einen Tiefpunkt diakonischer Personalpolitik und einen offenen Angriff auf elementare demokratische Rechte.

Eine Presseanfrage an den Verein für Innere Mission in Bremen bzw. die mission:lebenshaus gGmbH wurde von Alexander-Wallasch.de bereits abgeschickt. Darin wird der Träger aufgefordert, den Vorgang zu bestätigen und zu erläutern, aus welchen Gründen abgemahnt und fristlos gekündigt wurde.

Explizit fagten wir auch, wie dieses Vorgehen mit der Neutralitätspflicht eines diakonischen Trägers, der staatliche Mittel erhält, sowie mit dem Recht auf politische Betätigung und der Pflicht zur Freistellung für kommunale Mandate vereinbar sei – und ob Abmahnung und Kündigung zurückgenommen sowie eine Entschuldigung ausgesprochen werden.
Die Antwort der Diakonie – so eine kommt – wird zeigen, ob sie bereit ist, einen eklatanten Rechtsbruch zu korrigieren, oder ob sie weiter darauf beharrt, demokratische Teilhabe mit dem Verlust des Arbeitsplatzes zu bestrafen. Für Martina Müller bleibt der Weg zum Arbeitsgericht offen. Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft. Angesichts der klaren Rechtslage, des besonderen Schutzes als Mitarbeitervertreterin und der fehlenden betrieblichen Störung stehen die Chancen gut, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird.
Was bleibt, ist der politische Schaden: Ein Träger, der sich christlicher Nächstenliebe verpflichtet fühlt, tritt die freiheitliche Grundordnung mit Füßen, sobald ihm die Parteifarbe nicht passt. Das ist inakzeptabel – und es darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Möglicherweise wusste man bereits, dass man damit scheitern wird, aber wollte ein „Zeichen gegen Rechts“ setzen – auf Kosten von Frau Müller.
… Alles vom 18.8.2026 bitte lesen auf
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/diakonie-kuendigt-afd-kandidatin-fristlos-demokratie-per-abmahnung-entsorgt
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(4) Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen – Professor Dietrich Murswiek im Interview
Mehrere aussichtsreiche AfD-Kandidaten für Kommunalämter in Niedersachsen wurden wegen angeblich fehlender Verfassungstreue nicht zur Wahl zugelassen. Warum dieses Vorgehen die Demokratie gefährdet, erklärt der Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek im Interview.
https://www.youtube.com/watch?v=wiGNfBqdGWs
Prof Murswiek gilt als einer der renommiertesten Staatsrechtler Deutschlands.
Berufung auf beamtenrechtliche Vorschriften
Im Kommunalwahlrecht Konflikt mit dem Demokratieprinzip
… Alles vom 18.8.2026 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/wahlausschluss-von-afd-kandidaten-in-niedersachsen-professor-dietrich-murswiek-im-interview/
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(5) „Nur, weil ich kandidiere“ – AfD-Politikerin nach 15 Jahren bei der Diakonie fristlos entlassen
Verlor sie ihren Arbeitsplatz, weil sie für die falsche Partei kandidiert? Diesen Vorwurf erhebt Martina Müller gegen die diakonische mission:lebenshaus gGmbH in Bremen. Die Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland arbeitet seit 2011 in einem Hospiz des Trägers in Jever, war sogar Erste Vorsitzende ihrer Mitarbeitervertretung. Nun wurde Müller nach 15 Jahren von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt.
https://x.com/erdbeerbuegler/status/2089584198516445506

Die diakonische mission:lebenshaus gGmbH ist eine hundertprozentige Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen, der für zahlreiche soziale Angebote öffentliche Zuwendungen und Leistungsentgelte erhält.

Die gekündigte AfD-Politikerin ruft unterdessen andere AfD-Sympathisanten dazu auf, sich deshalb nicht von ihren Arbeitgebern unter Druck setzen zu lassen und ihre Kandidatur zu unterstützen. „Viele Arbeitnehmer sollten genau dasselbe tun wie ich. Einen Schritt nach vorne gehen, einen Schritt wagen, sich nicht unterdrücken lassen“, sagt sie. „Ich möchte mich in der Gemeinde Wangerland einbringen sowie im Kreistag. Und das tut gerade in dieser Zeit Not.“ Die Demokratie müsse aufrechterhalten werden, „auch wenn sich das im Moment nicht nach Demokratie anfühlt“.
… Alles vom 17.8.2026 bitte lesen auf
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a851273d537b08639dcc7c7/friesland-nur-weil-ich-kandidiere-afd-politikerin-nach-15-jahren-bei-der-diakonie-fristlos-entlassen.html
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Einige Kommentare:
Zustände wie in den 1930er Jahren, aber genauso wie damals will es keiner gesehen haben und keiner gewesen sein? Meine Meinung! Freedom
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Es sollte grundsätzlich gelten, den Arbeitgeber geht es nichts an, absolut nichts an, wo ich politisch stehe und welche Meinung ich dazu habe. Und wenn ich mich politisch engagiere, dann ist das mit der freien Meinungsäußerung gedeckt. Das hat nichts mit Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber zu tun, vor allem wenn das in der Freizeit stattfindet. … Simone R.
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„UnsereDemokratie“ kennt keine Gnade. Das Christentum hat man darüber hinaus wohl auch nicht so ganz verinnerlicht. Jesus hätte die Dame auf jeden Fall nicht gekündigt. Scchweigefuchs
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„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3 Gilt das für die Diakonie nicht? Andreas K.
Ende Kommentare
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(6) Wie die Diakonie Parteipolitik über Bürgerrechte stellt

Von der Diakonie, die sich nun gezwungen sah, sich zu äußern, erhielten wird die folgende Antwort: „hier finden Sie die Stellungnahme der mission:lebenshaus gGmbH: https://www.inneremission-bremen.de/statement-aus-aktuellem-anlass/“ Der aktuelle Anlass dürfte das beharrliche Nachfragen von TE gewesen sein
Offensichtlich herrschte soviel Angst, Unsicherheit oder bei dem einen oder anderen vielleicht doch auch etwas Unrechtsbewusstsein, dass man sich zunächst nicht traute, zur Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin mit unbefristetem Arbeitsvertrag, die sich zudem als Mitarbeitervertreterin für ihr Kollegen ehrenamtlich engagierte, Stellung zu beziehen.
Und wohl auch zu Recht, denn das Statement verdeutlicht nur, dass die Kirche inzwischen, in diesem Fall die evangelische, in Deutschland ein Tendenzbetrieb mit ausgesprochener Tendenz zur Ideologie und Parteipolitik der Grünen ist, eine Tendenz, der sie nachkommt und die sie geschützt wissen möchte.
Die Diakonie behauptet, dass sie als „kirchlich-diakonische Organisation…eine besondere Verantwortung dafür“ trägt, „dass unser Auftrag glaubwürdig wahrgenommen werden kann.“ Wie christlich und humanistische ist es, ältere und teils sehr pflegebedürftige Menschen aus einem Pflegeheim zu drängen, um Platz zu schaffen für die Turbomigration in die deutschen Sozialsysteme? Teilt die Diakonie Menschen in Gruppen ein? Kommen deutsche Bürger für sie an letzter Stelle? Besteht darin die besondere Verantwortung der Diakonie? Oder besteht die besondere Verantwortung der Diakonie darin, eine langjährige Mitarbeiterin zu feuern, weil sie ihr passives Wahlrecht wahrnimmt?

In erpresserischem Ton wird Martina Müller aufgefordert, gegenüber der mission:lebenshaus gGmbH „verbindlich zu erklären und in geeigneter Form nachzuweisen, dass sie Ihre Kandidatur für die genannten Mandate (Kreistag Friesland und Gemeinderat Wangerland) wirksam zurückgezogen habe(n) und hierdurch von einer aktiven, nach außen sichtbaren Unterstützung der AfD Abstand nehme(n). Als Nachweis erwarten wir geeignete Unterlagen (z.B. schriftliche Bestätigung des zuständigen Wahlleiters oder der Partei), aus denen der Rückzug eindeutig hervorgeht……Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgemäß nachkommen oder Ihre Kandidatur aufrechterhalten, behalten wir uns ausdrücklich vor, weitere arbeitsrechtliche Schritte bis hin zu einer außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu prüfen und einzuleiten.“ (Fett im Original).

Soweit das Eintreten der Kirche für die Würde und die Rechte der Menschen, soweit zur Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen, der Nächstenliebe, des Respekts, der Teilhabe, und der Solidarität. So versteht die Kirche also das Grundgesetz. Das Grundgesetz dürfte sie wohl durch Stalins Brille gelesen haben. Man ist in der evangelischen Kirche überparteilich, nämlich überwiegend für die Partei der Grünen, man ist woke- und grünextrem. Man hat nicht die konkrete, nicht die einzelne Mitarbeiterin im Blick, sondern die Ideologie.
Frei nach Dante könnte man sagen: Trittst du in den Dienst der Kirche, lass alle Grundrechte fahren.
… Alles vom 20…8.2026 von Klaus-Rüdiger Mai bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/diakonie-martina-mueller/

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