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Zwerisberg bei St.Märgen am 20.5.2011: Blick nach Norden übers Oberibental – Wiesenschaumkraut und Löwenzahn

„Die Öffentlichkeit erfährt nur einen Bruchteil, weil die Behörden die Bürger nicht unnötig in Schrecken versetzen wollen.“
Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizei-Gewerkschaft DPolG, am 2.10.2015

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(1) Landgericht 22.4.2014 Herrenstrasse

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Ausländeranteil in deutschen Gefängnissen 55 Prozent
Von den insgesamt 44.232 inhaftierten Straftätern in Deutschland haben 24.259 keinen deutschen Paß. Der Ausländeranteil in deutschen Gefängnissen liegt damit bei über 50 Prozent, wie aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm hervorgeht. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland beträgt etwa 15 Prozent. In der Antwort, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, listet das Ministerium die Zahlen nichtdeutscher Gefangener pro Bundesland auf und kommt mit Stichtag 31. März 2023 auf eine Gesamtsumme von 24.259 ausländischen Häftlingen. Zum gleichen Stichtag gab es laut Statistischem Bundesamt insgesamt 44.232 Häftlinge in Deutschland. Auffällig ist allerdings, daß sich das Justizministerium (24.259) und das Statistische Bundesamt (15.559) bei der Zahl der ausländischen Gefangenen widersprechen. Wie die unterschiedlichen Zahlen zustande kommen, ist unklar. Zu berücksichtigen ist bei beiden Statistiken, daß Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit automatisch als Deutsche eingestuft werden. Zudem wird nicht erfaßt, wie viele der Inhaftierten mit deutschem Paß einen Migrationshintergrund haben. Der AfD-Abgeordnete Holm nahm die Antwort auf seine Frage zum Anlaß, um scharfe Kritik an der Ampelkoalition zu üben. „Anstatt kriminelle Ausländer auf Steuerzahlerkosten vollzuversorgen, muß die von Scholz vollmundig angekündigte Abschiebeoffensive endlich in die Tat umgesetzt werden“, forderte er. Wer straffällig werde, habe sein Aufenthaltsrecht verwirkt. Außerdem brauche Deutschland „endlich eine rigide Migrationspolitik“. Die Masseneinwanderung löse keine Probleme, sondern schaffe reihenweise neue. „Niemand hat etwas gegen echte Fachkräfte aus dem Ausland, aber die unkontrollierte Zuwanderung zerstört die Grundlagen unserer Gesellschaft“, machte der Politiker deutlich.
… Alles vom 28.6.2024 bitte lesen in der F 27/24, Seite 5
https://www.junge-freiheit.de

 

DNA weist auf schwarze Hautfarbe: Nicht stigmatisierend
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD): Ermittler dürfen bald aus Tatortspuren auf die Hautfarbe des Täters schließen.

BZ: Ist es sozialdemokratisch, wenn die Polizei künftig nach einem schwarzen Täter suchen kann, weil Tatortspuren nun auch auf die Hautfarbe untersucht werden dürfen?
Lambrecht: Wenn ein Zeuge sagt, der Täter war dunkelhäutig, dann fahndet die Polizei selbstverständlich auch heute schon nach einem dunkelhäutigen Täter. Die erweiterte DNA-Analyse stellt nur äußere Merkmale fest, die auch ein Zeuge beschreiben könnte.
BZ: Da dunkle Hautfarbe in Deutschland viel seltener ist als helle Hautfarbe, wird die Polizei nur Hinweise auf dunkle Hautfarbe für Fahndungszwecke benutzen. Ist das nicht stigmatisierend?
Lambrecht: Nein. Ein seltenes Merkmal ist für die Polizei immer nützlicher als ein häufiges Merkmal. Das ist doch keine Stigmatisierung. Auch bei einer Zeugenaussage engt der Hinweis auf einen dunkelhäutigen Täter den Täterkreis weiter ein als der Hinweis auf einen hellhäutigen Täter. Ähnlich wäre es auch, wenn es Aufnahmen einer Kamera gäbe.
BZ: Die erweiterte DNA-Analyse ist also eine Technik, mit der man vor allem Dunkelhäutige effizienter verfolgen kann?
Lambrecht: Man kann Dunkelhäutige auch entlasten – wenn die Analyse ergibt, dass der Täter hellhäutig war. Und das wird, wie Sie richtig sagen, viel häufiger der Fall sein.
BZ: Wenn die DNA-Auswertung ergibt, dass der Täter vermutlich dunkelhäutig war, könnte die Polizei einen Massengentest an allen Dunkelhäutigen der Stadt vornehmen, so der Gesetzentwurf. Wäre das nicht stigmatisierend, wenn regelmäßig die Dunkelhäutigen zum Speicheltest gerufen werden?
Lambrecht: Deshalb gibt es für Massengentests schon bisher einen Richtervorbehalt und weitere Voraussetzungen, die die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme gewährleisten. Die Richter werden verhindern, dass so etwas inflationär vorkommt. Die Teilnahme an so einem Test kann übrigens nicht angeordnet werden, sie ist immer freiwillig.
… Alles vom 26.9.2019 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/das-ist-doch-keine-stigmatisierung–177666106.html

 

 

Ralph Knispel: Staatsanwalt warnt öffentlich vor dem Kollaps unseres Rechtsstaats.
„Die lachen uns aus“

Den Wutanfall des Clanchefs nimmt Ralph Knispel gelassen. „Das gehört zum Berufsalltag eines Staatsanwalts“, sagt der Mann in der schwarze Robe ruhig. Der Tumult, den Issa R. jüngst im Saal des Berliner Landgerichts anzettelte, richtete sich gegen den Ankläger: „Ich kenne Sie!“ drohte der Araber, Respekt habe er „für dich absolut gar nicht, Herr Staatsanwalt!“
Es ist das zweite Mal innerhalb kurzer Zeit, daß der Jurist ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten ist. Im ZDF hatte der 58jährige gebürtige Berliner Anfang Juli von einer Kapitulation des Rechtsstaats vor der Kriminalität gesprochen. Und erklärt, die Verbrecher „lachen uns aus“. Allein in Berlin würden derzeit 8.500 Haftbefehle nicht vollstreckt. Daraus zieht Knispel politisch unkorrekte Schlüsse. Im Fall der mutmaßlichen Freiburger Gruppenvergewaltigung vom Oktober 2018 habe gegen den Hauptangeklagten bereits ein Haftbefehl vorgelegen: „Da er sich dennoch auf freiem Fuß befand, konnte er offenbar die Sexualstraftat begehen, derer er dringend verdächtig ist.“ Sprich, wäre der Staat konsequent gewesen, hätte es dieses Verbrechen nicht gegeben.
Strafrechtlich, so sein alarmierendes Fazit, sei unser „Rechtsstaat in weiten Teilen nicht mehr funktionsfähig“. Folge: Das Vertrauen der Bürger in die Justiz sinke „immens“. Vielleicht trägt auch der Freispruch des Clanmitglieds vom Mordvorwurf dazu bei. Issa R.s Ausbruch erschien daher um so unverständlicher und war wohl eine Machtdemonstration. Doch unbeirrt hat Knispel Revision eingelegt. Möglicherweise wird er den Fall bis vor den Bundesgerichtshof bringen.
Der Oberstaatsanwalt leitet die Abteilung Kapitalverbrechen. Zudem sitzt er der Vereinigung Berliner Staatsanwälte vor. In dieser Funktion prangert er den eklatanten Personalmangel an, der dazu führe, daß Straftäter, sogar Mordverdächtige, immer öfter aus der Untersuchungshaft entlassen würden, da die überlasteten Gerichte die Fristen nicht einhalten könnten – nämlich die gesetzliche Höchstdauer der U-Haft bis zur Prozeßeröffnung.
Knispel, seit 1991 Staatsanwalt, gehört zu den wenigen Insidern, die die katastrophalen Zustände öffentlich beklagen. Allein die Auswertung von DNS-Proben dauere zwei bis drei Jahre. Und der Jurist räumt ein, was die Politik stets bestreitet: Es gebe in Berlin Bereiche, in denen sich die Bürger nachts nicht mehr sicher fühlten. Selbst die öffentlichen Verkehrsmittel zählt er dazu. Sogar Polizisten seien in etlichen Stadtteilen „einer zu hohen Gefährdung ausgesetzt“.
Nur noch innerlich abwinken kann Knispel, wenn Politiker mal wieder versprechen, künftig mit der ganzen Härte des Gesetzes durchzugreifen. Angesichts der überbordenden Kriminalität in der Bundeshauptstadt wählt er einen frustrierenden Vergleich: Die Justiz versuche, einen Wasserfall mit einem Wasserglas aufzuhalten.
9.8.2019, Ronald Berthold, JF, Seite 3

 

Wir brauchen eine starke Justiz
“Diejenigen, die in dieses Land kommen und schon nach ein, zwei Jahren kriminell werden, brauchen ganz klare Botschaften der Gesellschaft. Sie müssen mit Konsequenzen rechnen.
Als ich hierher kam, bin ich nicht mal bei Rot über die Ampel gegangen, weil ich Angst hatte, dass es meinen Aufenthalt beeinträchtigt. Das muß bei allen ähnlich ankommen.
Wir brauchen eine starke Justiz,
eine starke Polizei,
einen starken Rechtsstaat.
Unser Land wird da oft als zu schwach wahrgenommen, auch weil viele Migranten aus autoritären Gesellschaften kommen. ”
Ahmad Mansour, Islamexperte und Autor.
Nürnberger Nachrichten am 11.1.2018

 

 

Kuscheljustiz – Die Neue Richterschaft
Wer die Zeitgeist-Strömung in Staat und Gesellschaft, insbesondere in großen Teilen der Justiz bis in die obersten Gerichte verstehen will, muss tief in die Zeit der APO-Bewegung Ende der 60er Jahre zurückgehen. …. Täterschutz vor Opferschutz: Diese Formel kommt nicht von ungefähr und sie ist viele tausend Mal belegt. Jahr für Jahr „wandern“ ideologisch geprägte Richter, Staatsanwälte, Gerichtsgutachter, Psychologen, Soziologen in den Ruhestand – und haben alle Zeit der Welt, in Parteien, NGO’s staatlich finanzierten Stiftungen, Verbänden, ihre Gesinnung zu transportieren; sie haben jede Menge Zeit, die die Spitzenmanager, Angestellten der Mittelschicht, Arbeitnehmer in den Fabriken nicht haben und so wehrlos kujoniert werden von denen, die Zeit haben. Hierzu gehört die oft abenteuerliche Kuscheljustiz gegenüber Straftätern.
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P.S.: Aus der deutschen Justizpraxis
6mal sticht im Berliner Bezirk Wedding der Türke Mehmet P. seiner Frau das Messer gezielt in die Brust. Die Frau liegt im Koma, der ist Täter untergetaucht ist. Die Berliner Staatsanwaltschaft wertet das aber nicht als Mordversuch, weil Mehmet P. einen Nachbarn ja noch vor der Flucht informiert hat …
2 Berliner Lehrer (!!) mit kinderpornographischen Material erwischt; das Verwaltungsgericht lehnte eine Entlassung aus dem Schuldienst ab: Die Rechtssprechung differenziere nach Schwere der Straftat- vulgo: So schlimm sei es ja nicht, den Lehrer zu entlassen. D. h., die Eltern leben weiter in Angst und Sorge, dass ihre Kinder den beiden Lehrern in die Finger geraten.
Es waren höchste deutsche Gerichte, die rechtens erklärten, dass Soldaten „Mörder“ genannt werden dürfen, das Ärzte als „Geiselnehmer“ bezeichnet werden dürften, weil einige Ärzte aus Protest gegen eine geplante Gesundheitsreform der SPD-Ministerin Ulla Schmidt kurzzeitig ihre Praxis geschlossen hatten. Das Argument des Ärzteanwalts, mit dem Begriff „Geiselnehmer“ stelle gelegentlich die Ministerin die Ärzte „auf die Stufe von Schwerverbrechern“, quittierte das Gericht mit der lapidaren Bemerkung: Politiker müssten sich nun mal pointiert zu Wort melden.
Mit einer Zaunlatte schlug in Zwickau ein 51jähriger eine 83 Jahre alte gebrechliche Rentnerin blutig und würgte sie fast zu Tode. Er wurde wegen vorsätzlichen Todschlags angeklagt. Höchststrafe: 11 Jahre. Die junge Staatsanwältin beantragt aber nur 2 Jahre auf Bewährung. Begründung: Die Tat sei „nicht lebensbedrohlich“ gewesen.
Das genau ist die Täter/Opfer-Gesinnung. …
Alles von Hans-Erich Bilges vom 31.1.2017 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/vor-der-tat-steht-immer-die-gesinnung/
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Kerstin Heisig bleibt weiterhin ungehört
Auch die Juristin und Autorin Kerstin Heisig hatte schon vor Jahren in ihrem Buch „Das Ende der Geduld“ auf die „Kuscheljustiz“ hingewiesen. Hat sich zwischenzeitlich irgendetwas zum Bessern hin geändert? Fr. Merkel würde über das Buch wahrscheinlich sagen: „Nicht dienlich.“ Wenn die dt. Politik und Justiz so weitermacht, fährt sie bald vollkommen an die Wand mit unabsehbaren Folgen. Wie in England 2011, als in London, Manchester, Birmingham und anderen englischen Städten krasseste Unruhen ausbrachen. Fast zeitgleich auch in den Banlieues von Paris. Falls diese (Horror-) Szenarien sich wieder ereignen sollten, werden sie mit einem Polizeiaufgebot nicht mehr zu bewältigen sein. Die Aufstände werden sich überall in Europas (Groß-) Städten Bahn brechen. Das ist dann das Ergebnis einer jahrzehntelangen, links-grünen Politik, die die Probleme Jugendarbeitslosigkeit, Masseneinwanderung, Sozialstaataushöhlung, Parallelgesellschaft, faschistoider Islam, etc., wissentlich ignoriert bzw. sogar noch gefördert hat.
31.1.2017, D. Mabuse, TO
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Über 400 Anzeigen gegen Angela Merkel
Vergessen Sie bitte einen Fall nicht: die über 400 Anzeigen gegen Angela Merkel wegen Verletzung des Grundgesetzes und internationaler Vereinbarungen im Zuge ihrer einsamen, das Parlament ausklammernden Entscheidung in der Migrationskrise. Obwohl 20 renommierte Staats- und Verfassungsrechtler diese Klagen in ihrem Buch „Der Staat in der Flüchtlingskrise – zwischen gutem Willen und geltendem Recht“ (Hrsg.: Otto Deppenheuer und Christoph Grabenwarter) mit juristisch hieb- und stichfesten Argumenten untermauerten, ist es zu keiner Anklage gekommen.
Das BVerfG lehnt es schlichtweg ab, die Klagen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Sie wissen mit Sicherheit, dass sie bei einer Beschäftigung mit dem Fall nicht umhin kämen, Merkel zu verurteilen, wollten sie sich nicht allzu deutlich entlarven, dass das BVerfG lediglich der juristische Abnickverein der GroKo ist.
Unser Rechtsstaat ist schwer erkrankt, Recht verkommt zum beliebigen Bauchgefühl, Täter sind allemal wichtiger als Opfer, obwohl die von Grünen und Linken bevorzugte Rousseausche Ideologie, dass angeblich nur das soziale Umfeld Menschen kriminell mache, schonzig tausendfach widerlegt ist,
Es wäre schön, wenn neue Machthaber hier in Deutschland auch wie in USA illoyale und Recht und System schädigende Richter aus ihren Ämtern entfernen könnten, denn die derzeitige Richterschaft ist in großen Teilen eben NICHT unabhängig, wie es die Fiktion des Grundgesetzes/der Verfassung vorschreibt. Ohne eine harte Gerichtsbarkeit wird die Integration nämlich schon gar nicht gelingen!
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Und wie Sie die Neue Richterschaft beschreiben, wird diese Grundgesetzverletzung auch noch zum Prinzip erhoben, indem man die Richter auffordert, politisch, also parteilich zu entscheiden. Eigentlich müsste diese Richtervereinigung verboten und ihre Mitglieder ihrer Ämter enthoben werden! Das geht allerdings mit einem juristisch-medialen Terroristen wie Heiko Maas im Amt nicht. Umsomehr sollte sich jeder genau überlegen, wen er im September wählt! Der Fisch stinkt vom Kopf und muss demokratisch per Wahlzettel dekapitiert werden! Wenn wir keine Säuberungswellen ala Türkei wollen, dann sollten wir den sanfteren demokratischen Weg versuchen und diese Leute aus ihren Ämtern drängen, mit Überzeugungskraft. Wenn die nicht reicht, dann muss eben auch ein Gang zugelegt werden. Das Dienstrecht gibt da sicherlich Ansatzpunkte.
21.1.2017, Conelius Angermann

 

 

Erzieher für Vergewaltigung zu Bewährungsstrafe verurteilt – kein Berufsverbot
Weil er eine Jugendliche vergewaltigte, hat das Amtsgericht Emmendingen einen 26 Jahre alten Heimerzieher zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hatte der stark angetrunkene Mann im November 2013 die zur Tatzeit 15-Jährige im Haus eines Freundes in Ettenheim (Ortenaukreis)in ihrem Bett überrascht und gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr. ….. Alles vom 26.5.2015 lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/erzieher-nach-vergewaltigung-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt 

Eine Vergewaltigung ohne Gewalt?
Wie geht das! So mancher Richter gehört bezüglich seiner Entscheidungen (Richtersprüche) ebenfalls vor Gericht. Wo bleibt den hier der Opferschutz! Im übrigen ein Erzieher der Betrunken ist, Vergewaltigt und sich nicht unter Kontrolle hat, wo bleibt den hier die Eignung für diesen Beruf. Normalerweise müsste nun das zuständige Regierungspräsidium – hier Freiburg- tätig werden und seine Eignung feststellen und ggf. seine Berufserlaubnis / Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Heilerzieher aberkennen.
27.5.2015, Janosch Pullmann

Erzieher vergewaltigt und darf ungestrafen weiter erziehen
Erzieher – Vergewaltigung – 15-jähriges Mädchen – Bewährungsstrafe – kein Berufsverbot – Danke Deutschland.
Unerträglich ist auch für die Eltern nicht zu wissen ob der „Erzieher“ noch arbeitet und wo er arbeitet.
Die Eltern der betroffenen Kinder sollten ein Recht darauf haben zu erfahren ob der „Erzieher“ mit ihren Kindern „arbeitet“ oder ob sie nicht betroffen sind.
27.5.2015, Manuel Rosenthal-Schöpflin

Rechtsempfinden – Alessio
Bei solchen Urteilen deutscher Gerichte sträuben sich einem die Nackenhaare. Staatsanwalt und Richter: welche Attribute darf man ihnen zueignen? Ahnungslos, mitleidslos, empfindungslos, schrecklich, fürchterlich oder sogar furchtbar ? Man darf gespannt sein welche Kapriolen sich die Justiz im Falle des kleinen Alessio einfallen lassen wird, wenn es denn überhaupt zu einer Hauptverhandlung gegen den mutmasslichen Totschläger (Stiefvater) kommt. Bei solch einer Rechtsprechung muss man das Schlimmste befürchten. Die Staatsanwaltschaft scheint sich in Schockstarre zu befinden.
2.6.2015, Kurt Egle

 

Ein perfides Urteil
Der ausführliche Artikel zeigt, dass das Urteil sogar noch perfider ist, als es hier ursprünglich den Anschein hatte: da macht sich ein „Freund“ der Familie unter Ausnutzung seiner besonderen Vertrauensstellung über ein Kind her, benutzt darüber hinaus die Schockstarre des Kindes, um zum Ziel zu gelangen und redet sich anschliessend mit Gedächtnisverlust heraus, wobei natürlich die widerliche Aussage, er habe keine Gewalt angewendet, beweist, dass ihm ALLES bewusst ist. Dass ein Richter auf ein solches Konstrukt, das die besondere Heimtücke der Tat beweist, mit der Mindeststrafe reagiert, ist unerträglich.
28.5.2015, Rainer Ehlert

 

Genau solche Urteile waren letztendlich der Grund, dass Frau Richterin Kirsten Heisig zum Suizid getrieben hat. Unsere Justiz und deren „Rechtssprechung“ obliegt vorrangig dem Turbokapitalismus und dem Gutmenschentum! Eigentumsdelikte haben obersten Rang in der Strafzumessung!

 

 

Verhältnismässigkeit – Geschenk contra Sexueller Missbrauch
Eine Lehrerin hat sich strafbar gemacht, weil sie von ihrer Abschlussklasse ein Geschenk (Wert 10 Euro) angenommen hat. Sie muss 4000 Euro Strafe zahlen.
Ein 63-jähriger Mann, der ein 15-jähriges Mädchen für Sexgeschäfte missbraucht, zahlt 2700 Euro Strafe.
Mir dreht sich bei solchen Urteilen der Magen um.
21.1.2015, Konrad Kolb, Lahr

 

Jugendrichter Andreas Müller und sein Feldzug gegen eine nachsichtige Justiz

Der 53jährige Jugendrichter Andreas Müller aus Berlin, Vater zweier Töchter, wird „Abschreckungsrichter (DIE ZEIT) wie auch „kreativster Richter Deutschlands“ genannt. Müller beklagt, dass viele linke Sozialromantiker heute eine vernünftige Anwendung des Jugendstrafrechts verhindern und plädiert dafür, jugendliche Intensivtäter streng zu bestrafen. Ziel muß sein, dass jeder sich im öffentlichen Raum frei bewegen kann ohne Angst vor willkürlichen Übergriffen. Müller verbot Springerstiefel im Gerichtssaal (da ie eine Waffe sind) und verordnete einer 15jährigen Hitlergrußbezeugerin einen Moscheebesuch und Döneressen mit Türken.

Schluss mit der Sozialromantik – Buch von Andreas Müller, Verlag Herder, 16,99 Euro

Knast statt kuscheln
Müller war befreundet mit Kirsten Heisig, der Jugendrichterin aus Berlin-Neukölln, die sich vor vier Jahren das Leben nahm. Wie er selbst hatte sie Schlagzeilen gemacht mit ihren Alarmrufen: Jugendliche Gewalttäter schnell zur Rechenschaft ziehen, sie die Konsequenzen ihres Handelns mit Knast statt Milde spüren lassen und damit weiteren Gewalttaten vorbeugen….
Alles vom 25.9.2014 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburg/knast-statt-kuscheln–91739872.html

 

Kuschelstrafen stoppen – Aufwachen wäre pädagogisch notwendig
Dank dem Jugendrichter Andreas Müller für sein Eintreten gegen die ewigen „Kuschelstrafen“. Besonders jugendliche Straftäter amüsieren sich über die Urteile. Hat man keinen Mut, Kante zu zeigen? Nicht einmal, wenn auf dem Stühlinger Kirchplatz ein „Jugendlicher“ versuchte, eine Frau zu vergewaltigen? Da muss ich an den Schriftsteller Akif Pirincci denken (BZ vom 14. April). Er versteht nicht, wie aus seinem „schönen geliebten Deutschland“ „der größte Hosenscheißer-Staat der Welt“ hat werden können. Aufwachen wäre pädagogisch notwendig, auf allen Gebieten.
31.10.2014, Gisela Fromhold, Lenzkirch

 

 

Legislative erlässt munter Gesetze, Exekutive und Judikative kommen nicht mit

Dieser dankenswerte Artikel legt den Finger in eine der vielen Wunden unseres Staates; die beschriebene gehört zu denen, die wie folgt entstanden sind: Die Legislative erlässt und produziert munter Gesetze und Verordnungen, Mittel und Personal zur Kontrolle, von deren Einhaltung werden der Exekutive und der Judikative aber durch Personalreduzierung immer mehr entzogen. Da kommt eine lange Liste von Problemfeldern mit unzureichender Staatsaktivität zusammen: Gewerbeaufsicht (Lebensmittel-/Gaststätten-/Metzgerei-/Bäckereiüberwachung und so weiter), polizeilicher Außendienst zur Verhinderung von zum Beispiel Übertretungen der Straßenverkehrsordnung (Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit, der Fahrverbote in Fußgängerzonen, der Fahrradbeleuchtung, des Falschparkens und so weiter), die im Artikel beschriebene mangelnde Nachkontrolle von Baupflichten, (temporäre) Schließung der Kfz-Zulassungsstellen in Müllheim und Neustadt, zu lange Dauer von Straf- und Zivil-Gerichtsverfahren und und und. Zwar ist beim Erlass von Gesetzen und so weiter darauf zu achten, dass die dadurch entstehenden Kosten gegenfinanziert sind, mir scheint aber, dass neuer Personalbedarf unberücksichtigt bleibt, ebenso wie die Prüfung, ob mit vorhandenem Personal die Gesetzesdurchsetzung noch möglich ist. Alles in allem ist jede staatliche Exekutivebene gerade dabei, sich selbst, also von innen heraus, zu marodieren. Da wir genügend Beispiele in unserer Geschichte haben, wozu das führen kann, bleibt nur eines: Innehalten und umdenken!
24.12.2012, Volker Morstadt, Freiburg
Leserbrief zu https://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-freiburg/ausbau-ohne-kontrolle–65988786.html

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