Merz: „Ja“ für Demokratieabbau

„Ich frage Sie, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frauke Brosius-Gersdorf, ins Bundesverfassungsgericht zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist?“ Auf diese Frage von Beatrix von Storch antwortete Friedrich Merz am 9.7.2025 im Bundestag kurz und klar „Ja“. Kaum Applaus von der CDU, dafür umso mehr von der SPD.
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„Ja“: Antwort von Friedrich Merz auf Frage von Beatrix von Storch:
9.7.2025, https://www.youtube.com/watch?v=ZUGuPQtvHIY
https://www.youtube.com/watch?v=fX16bnwn5W8

Friedrich Merz: „Ja“-Antwort bleibt ohne großen Applaus der CDU, nur Überraschung und Erstaunen:
9.7.2025, https://x.com/Hirnschluckauf/status/1943048052589367735
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Dieses „Ja“ wird die Amtszeit der Kanzlerschaft von Friedrich Merz prägen. Denn das „Ja“ beinhaltet weit mehr als die Zustimmung für die vorgeschlagene Richterin des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Vier Aspekte:

I. „Ja“ zur Schwächung des Parlaments als Herz der Demokratie
In unserer repräsentativen Demokratie vertreten die Abgeordneten die Wahlbürger ihrer Region und somit das Volk als den Souverän. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ (Artikel 38 Abs. 1 GG). Die Väter des Grundgesetzes machten die Gewissensentscheidung in freier geheimer Wahl zum zentralen der Demokratie. Nur so legitimiert sich die repräsentative gegenüber der direkten Demokratie. Im GG ist nirgendwo von Fraktionsdisziplin bzw. Fraktionszwang die Rede.
Als in Erfahrung gebracht wurde, dass 70 (?) CDU-Abgeordnete  anstelle von Merz ihrem Gewissen folgen und mit „nein“ stimmen werden, sagte die Parteiführung der CDU bzw. die CDU/CSU-Fraktion die Wahl kurzerhand ab. Welch ungehörige Mißachtung der Parlaments. Sogar Armin Laschet (CDU) stellte fest: „Wenn jemand in höchste Ämter nicht gewählt wird, ist das Demokratie und keine Demokratiekrise“. Jede Abstimmung ohne Fraktionszwang im Parlament ist ein Zeichen von lebendigem Parlamentarismus.
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II. „ja“ zur Ersetzung der Legislative durch die Judikative
Das BVerfG ist das höchstes Gericht der Judikative und als unabhängige Instanz vom Bürger hoch geachtet. Seine Aufgabe besteht darin, darüber zu wachen, daß die im Grundgesetz beschriebenen Bürgerrechte – diese Rechte sind allesamt Abwehrrechte des Bürgers gegen den übergriffigen Staat – gewahrt bleiben. Nun aber drehen die Mainstreammedien den Spieß um und tun so, als ob die Grundrechte die Bürger „verpflichten, eine bestimmte politische Agenda zu unterstützen“.
Mit dem „Ja“ von Merz wird ein weiterer Schritt getan in der Besetzung des BVerfG durch politisch linke Richter. Damit wird die Unabhängigkeit des BVerfG aufgegeben, um letztendlich die parlamentarische Arbeit des Bundestags durch die juristische Arbeit des BVerfG zu ersetzen. Gericht statt Parlament. Dies ist ein massiver Eingriff in die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO), die auf der Gewaltenteilung von Legislative, Judikative und Exekutive gründet.
Salopp ausgedrückt : Was man über das Parlament (repräsentativ) oder über eine Volksbefragung (direkt) nicht hinbekommt, das erreicht man über ein Gericht. Beispiel: Klimaurteil. Der Trend „Gerichtsurteil statt Parlamentsmehrheit“ läßt sich auch supranational in der EU erkennen. Beispiel: Wahlannullierung in Rumänien durch einen Gerichtsbeschluß.
Wie dem auch sei: Eine auch nur teilweise Gleichschaltung von Justiz und Regierung beinhaltet das Ende der FDGO und darf niemals hingenommen werden.

III. „Ja“ zur Sicherung des Einflusses von CDU, SPD und Grünen
Der in den 1990er Jahren eingeführte „3-3-1-1″-Proporz (3 Richter CDU, 3 SPD, 1 Grüne, 1 FDP“) zur Besetzung der jeweils 8 Richterstellen im Ersten und Zweiten Senats des BVerfG wurde immer noch nicht von der damaligen (CDU und SPD mit 80% Stimmenanteil) an die heutige Sitzverteilung im Deutschen Bundestag (AfD 22,80%, CDU 22,55%, SPD 16,41% Grüne 11,61%, Linke 8,77%, CSU 5,97%) angepasst.
Damit können Rotgrün jeweils 50 % der Richterposten vorschlagen, obwohl sie nur 28,02% der Bundestagssitze innehaben. Und „dank Brandmauer können Rotgrün sogar Unions-Vorschläge blockieren, weil ohne AfD die Union nur mit Rotgrün auf eine Zweidrittelmehrheit kommt“ (4).
„Es ist lächerlich, dass die mit 14 Prozent gewählte, nunmehr bei 10 Prozent stehende, ehemalige Volkspartei SPD, auf einem Proporz beharrt, der weder demokratisch legitim erscheint noch ein Abbild des Wählerwillens sein kann“ (5). Aber auch in Zukunft funktioniert dieser überholte Proporz nur unter der Voraussetzung, daß die CDU-Abgeordneten nicht nur bei namentlicher, sondern auch bei geheimer Wahl dem wie auch immer praktizierten Fraktionszwang gemäß abstimmen.

IV. „Ja“ für ein AfD-Verbot
Vorab eine Klarstellung: Wenn Beweise vorliegen, daß die AfD die Demokratie und FDGO beseitigen will, muß ein Verbot erfolgen. Solange diese nicht vorliegen, muß die AfD behandelt werden wie die anderen politischen Parteien auch: koalitionsfähig ohne Brandmauer und gleichberechtigt.
Beide als Richterinnen nominierten Rechtsprofessorinnen plädieren für ein AfD-Verbot, sogar für eine „Beseitigung“ der Wähler der AfD. Und dies erfolgt im Namen DER Wissenschaft. DIE Wissenschaft in Talar oder in Robe dient anscheinend der Objektivierung der eigenen Ideologie. Im TV-Interview bei Markus Lanz nannte Frauke Brosius-Geldorf sage und schreibe 30 mal auf sich selbst bezogen das Wort „Wissenschaftlerin“. Diese Wissenschaft als Parole sollte uns mißtrauisch machen. Zur Erinnerung: Brosius-Geldorf plädierte 2020 für die generelle Impfpflicht, da es damals Mehrheitsmeinung war, dass das Impfen wohl schützen würde: Wenn die Mehrheit es will, dann ist es ja wohl rechtens – was für ein ideologisiertes Rechtsverständnis wird hier sichtbar.
Doch es liegt im Wesen der Wissenschaft, dass es DIE Wissenschaft nicht geben kann. Denn Wissenschaft ist die Institution der ständigen Widerrede – wissenschaftlicher Fortschritt als Prozess fortschreitender Widerlegung von Thesen.

Auch die Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold, die sich vor allem als linke Klima-Aktivistin einen Namen gemacht hat, spricht sich für ein AfD-Verbot aus, also für die verlockende Agenda der SPD, als Mitglied der Regierung die Opposition zu verbieten. Dies widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung. Dabei sagt man nicht: hier kommt der Verbieter. Nein, man sagt: hier kommt die Wissenschaft.

Nach Meinung von Anke Eilers, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln, hätten CDU und SPD die Rechtsprofessorinnen wegen mangelnder Neutralität überhaupt nicht als BVerG-Richterinnen vorschlagen dürfen: „Wer als angehender Verfassungsrichter öffentlich politische oder rechtspolitische Meinungen äußere, zerstöre das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz.“ (8).

So war/ist die mit dem „Ja“ von Friedrich Merz implizierte Politisierung des BVerfG anscheinend gewollt – zum Nachteil unserer Demokratie, die als nach wie vor beste Staatsform weltweit unbedingt erhalten werden muß.
18.7.2025
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Ende von Beitrag „Merz: „Ja“ für Demokratieabbau“
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Beginn von Anlagen (1) – (9)
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(1) „Ja“ am 9.7.2025: Friedrich Merz, der Wertefreie
Der Bundestag erlebt nicht allzu oft Momente, die sich ins kollektive Gedächtnis des Landes einbrennen: der wie ein Häufchen Elend in seinem Sitz versunkene Rainer Barzel nach dem gescheiterten Misstrauensvotum gegen Willy Brandt. Oder der gerade abgewählte Helmut Schmidt, der mit versteinerter Miene seinem Nachfolger Helmut Kohl gratuliert. Oder die Abgeordneten, die sich spontan zum Singen der Nationalhymne erheben, als die Nachricht vom Fall der Mauer kommt.
Es sind ikonische Momente, und so einen hat jetzt auch Friedrich Merz geschaffen. Ungewollt, versteht sich: https://www.youtube.com/watch?v=ZUGuPQtvHIY
(„Ja“-Antwort von Merz auf Frage von von Storch am 9.7.2025)
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Mario Thurnes beschreibt das Denkgebäude des deutschen Kanzlers hellsichtig so:
„‚Transformation‘, was in der Praxis bedeutet, das Geld der Privatwirtschaft zu entziehen, um gigantische staatliche Projekte der Planwirtschaft durchzuziehen. Grenzenlose illegale Migration zu fördern. Tabuisierung von Kritik an dieser Migration inklusive der rechtsstaatlichen Verfolgung der Kritiker. Ein Aushebeln der Meinungsfreiheit über kommunistische Kampfbegriffe wie ‚Kampf gegen Hassrede‘.“
Das war auch die Ideologie von Angela Merkel. Auch sie, kalt bis ans Herz, nutzte alles, was das Land, seine Wähler und ihre Partei ihr an Machtgelegenheiten angeboten haben. Aber Merkel hatte auch ein Gespür dafür, was sie ihrem Laden zumuten konnte.
Eine Verfassungsrichterin, die Abtreibungen bis zum neunten Schwangerschaftsmonat mindestens rechtstheoretisch für möglich erklärt, ist vielleicht noch ein paar führenden CDU-Köpfen zuzumuten – den einfachen Abgeordneten aber schon nicht mehr, und erst recht nicht den Wählern und Anhängern.
Um das Gesicht zu wahren, wurde schnell eine dubiose Plagiatsaffäre aus dem Hut gezaubert, wegen der die umstrittene Richterin plötzlich für unwählbar erklärt wird. Das macht alles nur noch schlimmer: Nicht etwa, weil sie das Lebensrecht ungeborener Kinder relativiert, soll eine Kandidatin also für das Bundesverfassungsgericht unwählbar sein – sondern weil sie womöglich abgeschrieben hat? Für eine Partei mit einer immer noch großen christlichen Basis könnte es kein größeres kommunikatives Desaster geben.
… Alles vom 14.7.2025 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/friedrich-merz-der-wertefreie/
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(2) Grundrechte umdeuten: Verpflichtung statt Abwehrrechten
Sollten die Kandidatinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold tatsächlich am Richtertisch Platz nehmen, dann stünden sie für eine Transformation von Verfassungsgericht und Rechtsverständnis, die alle bisher schleichenden Veränderungen weit übertreffen würde. Von schleichend könnte dann nämlich keine Rede mehr sein. Beide stehen für eine Umdeutung des Staat-Bürger-Verhältnisses, die ein politisch-medial-akademisches Milieu seit gut zehn Jahren in kleinen Schritten vorantreibt.
Dabei lässt sich ein übergreifendes Ziel erkennen: Den Bürgern soll das Bewusstsein verloren gehen, dass es sich bei Grundrechten überhaupt um Abwehrrechte gegenüber dem Staat handelt. Stattdessen versuchen ihm wichtige Meinungspräger einzureden, die Grundrechte würden vielmehr ihn, den Bürger respektive ein waberndes steinmeierisches Wir („wir als Gesellschaft“) dazu verpflichten, eine bestimmte politische Agenda zu unterstützen oder ihr zumindest nicht im Weg zu stehen.
Nirgends lässt sich dieser Prozess besser ablesen als an der Benutzung von Artikel 1 seit 2015 für tagespolitische Zwecke – das heißt, nicht in der Berufung auf seinen eigentlichen Inhalt, sondern seine Neuinterpretation. Nach ihrer Entscheidung zur Öffnung Deutschlands für eine schrankenlose Migration pflegte Angela Merkel in fast jeder größeren Rede den Verweis auf die Menschenwürde einzuflechten. Auf einer Pressekonferenz im August 2015, als sie auch den verschachtelten Satz formulierte, in dem „wir schaffen das“ vorkam, erklärte sie, der Grundsatz der Menschenwürde gelte für jedermann, „gleichgültig, ob er Staatsbürger ist oder nicht, gleichgültig, woher und warum er zu uns kommt“. Merkel,
– das zur Erinnerung – ersetzte damals nach den Worten des früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier das Asylrecht durch ein „Asylantragsrecht“ (Papier).

In dieser von der Verfassung abweichenden neuen Rechtsrealität spielte die eigentliche Zweckbestimmung von Artikel 16, nämlich (nur) politisch Verfolgten Schutz zu gewähren, keine Rolle mehr, genauso wenig wie die Tatsache, dass fast alle Migranten, die Deutschland erreichten, vorher schon mehrere sichere Länder durchquerten, weshalb sie sich nach Wortlaut des Artikels eigentlich nicht mehr auf das Asylrecht berufen konnten. Nach Merkel musste der Staat trotzdem jede Person ohne Vorbedingungen hereinlassen, was in der Praxis bedeutete, dass die Einwanderer Unterbringung, Versorgung und Geld erhielten und in den allermeisten Fällen auch bleiben durften, unabhängig davon, ob sie Asyl beziehungsweise Flüchtlingsstatus erhielten oder nicht. Denn diese Kriterien trafen nur für eine sehr kleine Minderheit zu.
Merkel wusste, dass die Mehrheit der Migranten, die 2015 kamen, vom Westbalkan und aus dem Maghreb stammten, also aus Gebieten, in denen weder Krieg noch systematische Verfolgung herrschten. Genau das meinte sie mit „gleichgültig, woher und warum er zu uns kommt“. Es trifft zu, dass Artikel 1 nicht nur für Deutsche gilt. Aber in der Umdeutung verwandelte die CDU-Politikerin den als Abwehrrecht gegen den deutschen Staat konzipierte Verfassungstext kurzerhand in ein weltweit gültiges Eintrittsbillet für die Bundesrepublik inklusive Versorgungsanspruch, dessen Erfüllung sie denjenigen aufbürdete, „die schon länger hier leben“.
Dabei ging und geht es nicht nur um finanzielle Lasten gewaltigen Ausmaßes, sondern auch um eine Verschlechterung der öffentlichen Sicherheit und eine langfristige Veränderung von Demografie und Kultur des Landes. Mit ihrer Formulierung „wir haben es nicht in der Hand, wer zu uns kommt“ und: „Es gibt keine Obergrenze.“ erklärte sie damals in bemerkenswerter Offenheit, die Bürger des Landes hätten bei der Migration keine eigenen Interessen anzumelden, sondern nur die materiellen und mentalen Rechnungen zu begleichen. Wer das anders sehe, so ihre Deduktion, vergehe sich an der Menschenwürde der Neuankömmlinge und stelle sich gegen das Grundgesetz. Aus dem Abwehrrecht machte sie damit eine Duldungspflicht ihrer politischen Doktrin. Das sieht sie bis heute so und mit ihr wesentliche Teile der Funktionselite. Bei der Vorstellung ihres Buchs „Freiheit“ erklärte Merkel die Versorgung der Migranten bekanntlich zur „Bringschuld“.
In ihrer Regierungserklärung vom 21. März 2018 ging sie mit der Umkehrung des Grundgesetzanfangs noch ein Stück weiter: „Insbesondere das Zusammenleben der Religionen stellt uns vor große Herausforderungen. ‘Die Würde des Menschen ist unantastbar‘, so heißt es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Dieser Artikel beschreibt den Kern unseres Zusammenlebens. Er macht klar, dass Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus in unserem Rechtsstaat keinen Platz haben.“ Nein, Artikel 1 beschreibt eben nicht „den Kern unseres Zusammenlebens“, sondern richtet sich ausschließlich an den Staat, dessen Zugriff auf den Einzelnen er eine Grenze setzt.
Eine Person, die sich angeblich oder tatsächlich fremdenfeindlich oder rassistisch äußert, verstößt möglicherweise gegen Gesetze – aber eben unmöglich gegen den Grundrechtsartikel.

Bekanntlich dehnten Medien, staatsfinanzierte Organisationen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung und Politiker die Begriffsgrenzen für „Fremdenfeindlichkeit“ und „Rassismus“ ab 2015 so weit, dass jeder hineinpasste, der sich nicht darüber freute, dass das Land sich „drastisch ändert“ (Katrin Göring-Eckart). Was den Antisemitismus angeht, den Merkel damals unter die Phänomene zählte, die im Rechtsstaat „keinen Platz haben“: Dass in Wirklichkeit speziell dieser Platzbedarf in den nächsten Jahren stark wachsen würde https://x.com/Alex__Steffen/status/1945167104757399674 , wenn Millionen Migranten aus Ländern kommen, in denen Judenhass zu den Selbstverständlichkeiten gehört, musste ihr klar gewesen sein. Umso dringender spürte sie offenbar das Bedürfnis, genau diese Fragen im selbstangerührten Begriffsnebel (Artikel 1, Kern unseres Zusammenlebens) verschwinden zu lassen.
… Alles vom 17.7.2025 von Alexander Wendt bitte lesen auf
https://www.publicomag.com/2025/07/strategem-25-und-die-brosius-gersdorfisierung-deutschlands/
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https://www.tichyseinblick.de/meinungen/die-brosius-gersdorfisierung-deutschlands/
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(3) Brosius-Gersdorf über “allen Zweifel” erhaben? Nein!

Im November 2021 schreibt sie (Frauke Brosius-Geldorf) in einem Kurzgutachten zur Impfpflicht u.a. folgendes :“Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit….durch eine Impfpflicht ist vergleichsweise gering, weil das Risiko von Gesundheitsschäden(Nebenwirkungen) durch eine Impfung nach dem aktuellen Stand medizinischer Erkenntnisse im Allgemeinen klein ist“. Wer so argumentiert, offenbart Defizite bei der Ermittlung der entscheidungserheblichen Tatsachen. Schon die Formulierung „Im Allgemeinen“ zeigt, da schwammig, dass die Kandidatin sich nicht um Klar- und Wahrheit bemüht.
Es gibt Nebenwirkungen, es gibt keine Nebenwirkungen, es gibt große Nebenwirkungen und kleine , es gibt langanhaltende und kurzzeitige Nebenwirkungen, aber keine Nebenwirkungen im Allgemeinen. Wichtig ist aber folgendes: Ende 2021 gab es schon genügend plausible Hinweise auf z.T. schwere Nebenwirkungen. Wer diese angesichts der Turboentwicklung der fraglichen Impfstoffe überhaupt nicht überraschenden Befunde negiert und stattdessen den regierungsamtlichen Darstellungen folgt, zeigt, dass sie mit der Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen schlicht überfordert ist. Die meisten Richterinnen an deutschen Gerichten können es und praktizieren dies auch im Berufsalltag.
Wollen wir uns eine Richterin am höchsten Gericht antun, deren Umgang mit der Impfpflicht im Jahr 2021 in fataler Weise die Erinnerung an jenen unsäglichen, menschenverachtenden Ausspruch „Möge die ganze Republik mit dem Finger auf sie zeigen“ wachruft?
Ulrich Sauer, Überlingen, 17.07.2025
… Alles vom 18.7.2025 bitte lesen auf
https://vera-lengsfeld.de/2025/07/17/die-erhabene/
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(4) UNFASSBARES zur Auswahl der Richter des BVerfG in Unseredemokratie: 50% der Sitze kommen von rotgrün!
Wussten Sie, dass SPD und Grüne im Ersten und Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts jeweils 4 von 8, also 50% (IN WORTEN FÜNFZIG PROZENT) der Richterposten vorschlagen – obwohl ihr Anteil an den Bundestagssitzen aktuell mit 28% nur die Hälfte beträgt?
Grund dafür ist der sogenannte „3-3-1-1-Proporz“ – drei Richter für SPD, drei für CDU/CSU, je einer für Grüne und FDP. Das ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine informelle Absprache der alten Bundestagsparteien. Er stammt aus den 1990er-Jahren, als SPD und Union gemeinsam über 80 % der Sitze hielten. Heute gilt er IMMER NOCH, obwohl er weder die pluralistischere Parteienlandschaft noch die realen Wähleranteile widerspiegelt.
Wie kann es sein, dass dieser Proporz nie demokratisch angepasst wurde?
Und dank BRANDMAUER kann rotgün sogar Unions-Vorschläge BLOCKIEREN, weil ohne AfD die Union nur mit rotgrün auf eine Zweidrittelmehrheit kommt – so geschehen bei dem konservativen Kandidaten Seegmüller *), der wegen der grünen Blockade gegen den liberaleren Spinner* ausgetauscht wurde!
Wie kann es sein, dass die UNION das mit sich machen lässt?

*) Robert Seegmüller, der ursprünglich von der CDU/CSU für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen wurde, galt als konservativ und migrationskritisch geprägt. Gerade diese Haltung stieß bei den Grünen auf deutlichen Widerstand – man hielt ihn für „weltanschaulich nicht anschlussfähig an progressive Verfassungsauslegung“. Um eine Blockade bei der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag zu vermeiden, zog die Union Seegmüller zurück und nominierte stattdessen Günter Spinner, einen als moderat und ausgleichend geltenden Arbeitsrichter. Spinner wurde von den Grünen akzeptiert, da er „nicht ideologisch polarisiert und als juristisch integrierend“ gilt. Der Wechsel war strategisch motiviert, um den Konsens mit SPD und Grünen abzusichern.
… Alles vom 17.7.2025 von Alexander von Schlaun bitte lesen auf
https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=10238078619365575&id=1264918375&rdid=4w1uLyPLNmTdYVzL#
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(5) Absprachen unter den etablierten Parteien verunstalten den demokratischen Rechtsstaat
Warum kommt mir in den letzten Jahren immer wieder der Begriff „Ermächtigung“ in den Sinn, wenn ich miterlebe, wie Gesetzgebung und Absprachen unter den etablierten Parteien missbräuchlich dazu dienen, den demokratischen Rechtsstaat zu verunstalten, so dass sein ursprüngliches Antlitz verloren geht?
Ich sehe ein Parteienkartell am Werk, das sich seinem eigenen Wohl mehr verantwortlich fühlt als dem Gemeinwohl des Souveräns und in seinen Selbstermächtigungen folgenreiche Apartheitsmomente des Überwachungskapitalismus manifestiert, um den Bürgern moralpolitische Fesseln anzulegen, die freie Wirtschaft mit planwirtschaftlichen Interventionen zu zerschlagen und die Gewaltenteilung zu entmündigen. Genau jenes für die freiheitlich-demokratische Grundordnung essenzielle Prinzip, das die Freiheit und Rechtssicherheit jedes Individuums eigentlich garantierten soll, wird munter revidiert. Stattdessen führen immer mehr Ermächtigungen in eine Gesellschaft, in der wenige Protagonisten den Rahmen der Freiheiten für alle anderen definieren, die die Demokratie als Unterhaltungszustand zugebilligter Freiheiten verstehen sollen, ohne deren aufgeklärt-modernes Versprechen je vollumfänglich beanspruchen zu dürfen. So werden die Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat immer schwächer.

In der vergangenen Woche wurde die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, nicht wie geplant von der nötigen Parlamentsmehrheit gewählt. Also ein demokratisches Ergebnis. Zahlreiche CDU-Mitglieder verweigerten ihre Zustimmung – aus Gewissensgründen. Das ist demokratisch legitim. Ein Gezeter ging dennoch los: SPD, Grüne und Linke empörten sich, es sei eine rechte Verschwörung im Gange, die Nichtwahl sei frauenfeindlich und das Ergebnis verstoße klar gegen gemeinsame Absprachen. Komisch: Eine freie Wahl, die abgesprochen wurde, ist eigentlich keine, oder? Es kann also kein Privileg auf den Ausgang einer demokratisch freien Wahl geben, auch wenn sie in Hinterzimmern ausgehandelt wurde.
Die Kandidatin Brosius-Gersdorf beteuerte, weder staatliche Organe noch die Regierungsarbeit beschädigen zu wollen, fühlte sich aber dennoch missverstanden und weigerte sich, aus der Schlappe mehr oder weniger besonnen Konsequenzen zu ziehen. Es muss erwähnt werden, dass mitunter auch schon CDU-Kandidaten für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurden. Also haben am Ende weder das Parlament noch die CDU, weder das Bundesverfassungsgericht noch die Kandidatin Schaden genommen, wie es die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner in eingeübter Empörung der CDU-Fraktion entgegenschrie.
Es ist lächerlich, dass die mit 14 Prozent gewählte, nunmehr bei 10 Prozent stehende, ehemalige Volkspartei SPD, auf einem Proporz beharrt, der weder demokratisch legitim erscheint noch ein Abbild des Wählerwillens sein kann. In dieser Story steckt ziemlich alles, was ich oben beschrieben habe. Die inszenierte Empörung der Legislatur-Eliten ist sichtbar kein Kompetenzersatz – es ist das Geheul von Reichsverwesern, die „unsere“ Demokratie abwickeln, weil sie sonst nichts anderes können.
… Alles vom 18.7.2025 von Fabian Nicolay im Newsletter bitte lesen auf
https://www.achgut.de
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(6) Dramatische Warnung! Bei AfD-Verbot durch Verfassungsgericht droht „Bürgerkrieg“!
Die Wahrheit ist: Die Agenda der SPD und der Grünen hinter ihren Nominierungen für das Bundesverfassungsgericht war ein möglichst schnelles AfD-Verbot. Das verräterische Konstrukt „Die Wissenschaft“ war kurz davor, die Opposition verbieten.
Der autoritäre Staat erhebt sich diesmal aber nicht im Kittel der Virologen, sondern im Talar der Rechtsgelehrten. Die Parole aber ist dieselbe: „Die Wissenschaft“.
Dreieinhalb Jahrzehnte nach dem Untergang des Sozialismus und 80 Jahre nach dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte ist „Die Wissenschaft“ mit aller Macht zurück und dient der herrschenden Elite als Schutzwall für ihre Macht.
Warum dies keine Übertreibung ist, woran sie wahre große Wissenschaftler erkennen, die nicht bloß Statthalter angesagter und staatstreuer Ideologien sind, was „Die Wissenschaft“ außer einem AfD-Verbot noch fordert und woran sie diese erkennen, erfahren Sie in dieser Folge „Achtung, Reichelt!“.
… Alles vom 17..2025 von Julian Reichelt bitte lesen auf
https://www.youtube.com/watch?v=vlR31zv80pY&t=47s
https://www.nius.de

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(7) „Das wäre der sichere Weg in den Bürgerkrieg“, warnt Historiker Rödder
… Historiker Andreas Rödder, Mitglied in der CDU, kritisiert Forderungen nach einem Parteiverbot der AfD. „Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre aber der sichere Weg in den Bürgerkrieg“, sagte Rödder am Donnerstag dem Portal „Euronews“.
https://de.euronews.com/my-europe/2025/07/17/afd-verbot-durch-verfassungsrichter-plotzlich-waren-in-parlamenten-linke-mehrheiten
Er mahnte: „Die Politik muss ihr Verhältnis zur AfD klären.“ Und in Richtung von SPD und Grünen sagte: „Die deutsche Linke sollte sich gut überlegen, was sie tut und welche Folgen es für die liberale Demokratie hat.“
Auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sieht ein Verbotsverfahren gegen die AfD skeptisch. „Verfassungswidrigen Mist im Bundestag zu erzählen reicht nicht. Man müsste zum Beispiel wissen, dass die Partei Gewalttaten plant“, sagte er „Euronews“. „In dem aktuellen Gutachten des Verfassungsschutzes gab es keine Hinweise darauf.“
Er äußerte sich in diesem Zusammenhang auch kritisch über die SPD-Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold: „Wenn wir tatsächlich Aktivisten in Richterrobe im Verfassungsgericht haben, dann haben wir ein Problem. Denn die Idee des Systems der Demokratie ist, dass Richter sehr, sehr, sehr genau hinschauen. Ein Verbot ist eine absolute Ausnahme. Ohne aktivistische Richter würde ich Stand jetzt juristisch keine Chance für ein Parteiverbot sehen.“
… Alles vom .18.7.2025 bitte lesen auf
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256418386/AfD-Verbot-Das-waere-der-sichere-Weg-in-den-Buergerkrieg-warnt-Historiker-Roedder.html
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(8) „Befangen schon vor der Wahl“ – wie der Fall Brosius-Gersdorf Vertrauen in Justiz beschädigt
… Vor einem Vertrauensverlust in die Justiz durch die hochproblematische Nominierung von Professorin Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht hat Anke Eilers in ihrem aufschlußreichen Leserbrief an die FAZ gewarnt. Nicht die inhaltlichen Positionen der Kandidatin seien entscheidend, so Eilers, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln, sondern der entstandene Eindruck mangelnder Neutralität.
Wer als angehender Verfassungsrichter öffentlich politische oder rechtspolitische Meinungen äußere, zerstöre das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz – selbst, wenn die Äußerungen an sich legitim seien.
Eilers hebt in ihrem ausführlichen Leserbrief hervor, dass richterliche Unabhängigkeit und Neutralität bereits im Ernennungsverfahren eine zentrale Rolle spielen. Äußere eine Kandidatin vor ihrer Wahl ihre politischen oder rechtspolitischen Ansichten öffentlich, gefährde das die objektive Wahrnehmung von Justiz und schädige das Vertrauen der Gesellschaft in den Rechtsstaat. Dies sei unabhängig davon, ob die Ansichten inhaltlich berechtigt seien.
https://x.com/UlrichVosgerau/status/1946159124330275293
Weiter verweist Eilers auf die europäische Meinung des CCJE (Consultative Council of European Judges), https://www.coe.int/en/web/ccje als dessen Präsidentin sie sich mit den Grenzen der Meinungsfreiheit für Richter befasst hat.

Der Skandal liege laut Eilers nicht bei der Kandidatin, sondern im Umgang mit dem Verfahren: Dass eine Bewerberin mit einer solchen Vorgeschichte überhaupt vorgeschlagen werde, offenbare ein mangelndes Bewusstsein für den Schutz der Justiz vor politischer Vereinnahmung. Für Eilers ist klar: Eine unabhängige Justiz beginnt nicht erst mit dem Amtsantritt, sondern mit der Auswahl. Wer das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat erhalten wolle, müsse politische Neutralität bereits in der Ernennung sichern. Der Fall Brosius-Gersdorf sei ein abschreckendes Beispiel.
… Alles vom 18.7.2025 von Holger Douglas bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/leserbrief-richterin-olg-nominierung-brosius-gersdorf/
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(9) Die absolute Menschenwürde war einst garantiert. Heute ist sie verhandelbar. Das zeigt der Fall Brosius-Gersdorf
Die absolute Menschenwürde war einst garantiert und wurde allein durch Gott begründet. Heute sei sie verhandelbar – das zeige der Fall der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, meint der Schriftsteller und frühere Sprecher des Schweizer Bistums Chur, Giuseppe Gracia. Weil Gott inzwischen für die meisten Menschen irrelevant sein, stehe ein Fundament westlicher Zivilisation auf dem Spiel

In einer digitalen Kosten-Nutzen-Gesellschaft ist die Idee einer voraussetzungslosen Menschenwürde in jeder Lebensphase schwer zu begründen. Dabei steht das Fundament westlicher Zivilisation auf dem Spiel.
… meint der Schriftsteller und frühere Sprecher des Schweizer Bistums Chur, Giuseppe Gracia. Weil Gott inzwischen für die meisten Menschen irrelevant sein, stehe ein Fundament westlicher Zivilisation auf dem Spiel
Zwischen der biblischen Gottesebenbildlichkeit und der Entwicklung der Menschenrechte gibt es einen Zusammenhang – eine unauslöschliche Würde hält den Menschen in der Welt geborgen.
Die deutsche Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat Schlagzeilen gemacht. Sie war von der SPD als Richterin für das Bundesverfassungsgericht nominiert und von bürgerlicher Seite verhindert worden, unter anderem wegen ihrer Haltung zur Abtreibung. Für sie gibt es «gute Gründe» dafür, die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gelten zu lassen.
… Alles m 20.8.2025 von Giuseppe Gracia bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/feuilleton/menschenwuerde-und-abtreibung-was-der-fall-brosius-gersdorf-zeigt-ld.1897233

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