Demokratie lebt vom Pluralismus: Jede Meinung ist immer auch eine abweichende Meinung. Im Parlament werden die abweichenden Meinungen gebündelt in der Opposition. Ausserhalb des Parlaments manifestieren sie sich dank Diskussionskultur als Zweifel, Skepsis bzw. Kritik.
Dem Meinungspluralismus wird es in Deutschland seit spätestens der Grenzöffnung 2015 schwer gemacht auf vielerlei Art: Angstmachen, Brandmauer, CancelCulture, Deep State, Delegitimierung des Staates, Deplatforming, Haltungsjournalismus, Kampf gegen Rechts, Kontaktschuld, Mainstreammedien, Moralismus, Nazi-Keule, Nudging, Political Correctness, UnsereDemokratie, Wokeismus.
Schwer zu verstehen, aber sehr verbreitet: Wer die Macht hat – ob rechts oder links -. versucht die abweichende Meinung nicht nur über Sachargumente zu bekämpfen, sondern über Diffamierung, Diskreditierung und Hass. So wurden früher die Grünen als „Haufen von Pädophilen“ tituliert und heute die AfD als „Haufen von Nazis“. Dabei müssten Bürger mit abweichende bzw. oppositionelle Meinungen von den Machthabern als demokratische Gegner (und nicht Feinde) geschätzt werden, denn: Der Pluralismus erhebt die Demokratie über den Totalitarismus.
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An zwei Beispielen soll aufgezeigt werden, wie vehement heutzutage gegen den Meinungspluralismus vorgegangen wird – und zwar durch Verbote bzw. Absagen:
I. Absage am 4.7.2025 einer dem Kontrafunk zugesagten und für 5.7.2025 ab 15 Uhr terminierten Bodensee-Schifffahrt: Bürger dürfen ihre Meinung nicht auf einer Vortragsveranstaltung kundtun, weil .sie die falsche Meinung haben.
II. Absage einer zum 11.7.2025 um 10 Uhr anberaumten Abstimmung zur Berufung dreier Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) : Abgeordnete dürfen ihre Meinung nicht per Abstimmung (geheime Wahl) kundtun, weil sie die falsche Meinung haben.
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zu I. Absage einer Kontrafunk-Schifffahrt auf dem Bodensee
Die Gruppierung „Konstanz für Demokratie“ hat die Bodensee Schiffsbetriebe (BSB) davor gewarnt, daß auf einer vom Kontrafunk organisierten und gebuchten Schifffahrt „ein „Haufen homophober, rassistischer, antisemitischer, Klimawandel- und Coronaleugner mit Verständnis für Putin, Hitler oder beide“ an Bord komme. Auf die verklausulierte Drohung „Auch wenn eine*n die geplante braune Bootstour leicht auf fiese andere Gedanken bringen könnte: Wir wünschen natürlich selbst diesen Leuten, daß ihnen jemand hilft, sollte ihr Kahn kentern“ hin erteilte der Eigner der MS Bodensee dem Kontrafunk kurzfristig eine Absage.
https://www.youtube.com/watch?v=B4R4srfWo48&t=34s Diese brutale und durch aus der Luft gegriffene Anschuldigungen begründete Drohung der Schiffskenterung (1) wurde weder von der Polizei noch der Staatsanwaltschaft moniert. In Deutschland haben es kleine Gruppen linksextremer Aktivisten über Phantasie-Anschuldigungen in der Hand, Diskussionsveranstaltungen verbieten zu lassen.
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zu II.: Absage einer Abstimmung im Bundestag
Eine für den 11.7.2025 um 10 Uhr im Parlament anberaumte geheime Wahl wurde von CDU und SPD kurz vorher abgesagt, als bekannt wurde, daß das Wahlergebnis nicht den gewünschten Ausgang haben würde. Die Wahl wird somit erst dann wiederholt, wenn das Ergebnis vorher feststeht. Gemäß diesem Wahlverständnis müsste man das bestehende Wahlrecht der Abgeordneten abschaffen bzw. auf die Spitzen von Parteifraktionen übertragen.
Ein bedenklicher Vorgang: In der repräsentativen Demokratie vertreten die Abgeordneten die Wahlbürger ihrer Region und somit das Volk als den Souverän. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ (Artikel 38 Abs. 1 Grundgesetz).
Und wenn über 70 CDU/CSU-Abgeordnete ihrem Gewissen folgen und der von der SPD vorgeschlagenen Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf aufgrund ihrer radikal-linken Einstellung zu Grundrechten, Impfpflicht, Kopftuch, Lebensrecht, Lebensschutz von Ungeborenen und Menschenwürde ihre Stimme nicht geben, dann ist dies gute demokratische Gepflogenheit bzw. durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Der 11. Juli war also kein „Desaster für das Parlament“ (Britta Hasselmann, Grüne), sondern ein „guter Tag für das Parlament“. Denn wenn die Fraktionsdisziplin Schaden nimmt, ist das immer gut für die Demokratie (4).
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Gleichwohl: Es wäre besser gewesen, die Abstimmungen durchführen zu lassen anstatt diese einfach abzusagen – unter dem fadenscheinigen Vorwand des Plagiierens durch Brosius-Geldorf. So wurde den Abgeordneten durch die Parteioberen untersagt, ihr Königsrecht der Stimmabgabe im Bundestag auszuüben, da ein aus freier, geheimer Wahl resultierende „falsches Ergebnis“ nicht publik werden dürfe.
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Freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Meinungspluralismus gehören untrennbar zusammen. Die Bürger müssen ihre Meinung überall frei äußern können – auch als Passagiere auf einem Schiff im Bodensee (bei einem Kontrafunk-Event) und auch als Abgeordnete im Deutschen Bundestag (bei einer BVerfG-Richterwahl).
12.7.2025
Dieser Beitrag ist auch erschienen auf
https://ansage.org/kein-pluralismus-am-bodensee-und-im-bundestag/
Merz: „Ja“ für Demokratieabbau (18.7.2025)
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Ende von Beitrag „Pluralismus: Bodensee Bundestag“
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Beginn von Anlagen (1) – (11)
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(1) Ausgestoßene der Woche: Piratensender auf dem Bodensee
Eine Schifffahrt des Senders Kontrafunk fällt nach Protesten ins Wasser, in einer Kita dürfen Kinder statt Indianer nur noch Pony spielen, und Hans-Georg Maaßen wurde von einer Anhörung im Berliner Landesparlament ausgeladen.
Auf dem Konstanzer Konzil wurde im Jahre 1415 der tschechische Reformator Jan Hus als „Erzketzer“ verbrannt. Verglichen damit ist der Radiosender Kontrafunk in Konstanz noch mit zwei blauen Augen davongekommen. Letzten Samstag, einen Tag vor dem Jubiläum des Hus-Scheiterhaufens, fiel eine angekündigte Kontrafunk-Schifffahrt auf dem Bodensee ins Wasser (Achgut berichtete https://www.achgut.com/artikel/radioversenken_in_konstanz). Konnte das Alternativmedium noch vor sechs Wochen unbehelligt für seine Hörer eine Zugfahrt durch die Schweiz organisieren, wo es seinen Sitz hat, sah das jenseits der Grenze schon anders aus. Ein Bündnis namens Konstanz für Demokratie hatte wenige Tage zuvor nämlich Wind von der Sache bekommen und sich gleich an den Eigner der MS Bodensee gewandt https://konstanz-fuer-demokratie.de/bootsfahrt-des-rechts-nationalen-webradios-kontrafunk-faellt-ins-wasser/, der die Radiomacher und ihre rund 100 Gäste übers Wasser geschippert hätte, sowie an die Bodensee Schiffsbetriebe (BSB), die den Hafen verwalten. Die BSB gehören den örtlichen Stadtwerken.
Dem Skipper sei von Konstanz für Demokratie mitgeteilt worden https://www.youtube.com/watch?v=B4R4srfWo48&t=96s , bei seinen angemeldeten Gästen handle es sich um einen „Haufen homophober, rassistischer, antisemitischer, Klimawandel- und Coronaleugner mit Verständnis für Putin, Hitler oder beide“. Das Bündnis empört sich namentlich über angekündigte Gäste wie den Juristen Ulrich Vosgerau, Ex-CDU-MdB Erika Steinbach und den Kabarettisten Uwe Steimle. Setzt ihnen die Schandkrone auf, macht schon mal Feuer … In einem Newsletter des Bündnisses hieß es, zitiert die Junge Freiheit https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/linksextreme-drohungen-versenken-veranstaltung-von-kontrafunk/: „Auch wenn eine*n die geplante braune Bootstour leicht auf fiese andere Gedanken bringen könnte: Wir wünschen natürlich selbst diesen Leuten, daß ihnen jemand hilft, sollte ihr Kahn kentern.“ „Eine verklausulierte Drohung“, so Claudio Casula bei Nius https://www.nius.de/gesellschaft/news/nach-bedrohung-durch-linksradikale-radiosender-kontrafunk-muss-schifffahrt-mit-freunden-und-hoerern-absagen/1ceb3388-8fb7-4ecb-91c8-cad444e93616. Katrin Brüggemann, die mit dem Gastronomen Anselm Venedey Konstanz für Demokratie gegründet hat, betreibt ein Unternehmen für Bildungsmedien, das Aufträge von staatlicher Seite erhalten hat.
Neben diesem Bündnis sollen die BSB Druck auf den Schiffsinhaber ausgeübt haben. Da dieser dem nachgab, kam es sehr kurzfristig zur Absage der Veranstaltung.
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Für Kontrafunk-Chefredakteur Burkhard Müller-Ulrich der schwärzeste Tag in der Geschichte des Alternativmediums https://www.youtube.com/watch?v=B4R4srfWo48&t=34s. Diesem entgehen nicht nur die benötigten Einnahmen durch zahlende Gäste, sondern man bleibt durch so knappe Stornierung von Hotels und Flügen und so weiter auch auf 12.000 Euro sitzen, wie Müller-Ulrich beklagt. Er könne aber den Schiffseigner in seiner Situation verstehen, denn dieser sei für sein Geschäft „auf die Kooperation mit den Behörden angewiesen“.
Winter in Konstanz zur Bootsfahrt:
Markus Vahlefeld, Ulrich Vosgerau, Peter Hahne in Konstanz: https://youtu.be/JlSohIWRXrU
… Alles vom 11.7.2025 von Christoph Lövenich bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/Ausgestossene_der_Woche_piratensender_auf_dem_bodensee
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(2) Ein guter Tag für die Demokratie
Das Scheitern der Richterwahlen im Bundestag ist ein Dämpfer für die Unions-Fraktionsführung, aber keine Niederlage für die Demokratie. Abgeordnete von CDU und CSU haben entgegen der Absprache die umstrittene Kandidatin der SPD verhindert. Das ist legitim und auch richtig.
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Demokratie funktioniert nach Verfahren und Regeln. Dazu gehört es auch, dass manchmal etwas anders läuft als ursprünglich geplant. Natürlich gilt grundsätzlich, dass im Bundestag „Mehrheiten organisiert“ werden müssen. Es kann nicht ständig alles spontan ablaufen. Das bedeutet, dass der Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU, Jens Spahn, zusammen mit der Fraktionsspitze für Absprachen mit dem Koalitionspartner und in der Regierung die Abgeordneten der Union zusammenhalten muss. Zwar gibt es keinen Fraktionszwang, aber ohne eine Fraktionsdisziplin ist kein Staat zu machen. Insofern hat Spahn eine Niederlage erlitten, weil er nicht, wie zunächst von ihm gewünscht, seine Fraktion hinter sich gebracht hat. Eine Niederlage, aber mehr auch nicht. Dem Rechtsstaat, der Demokratie und auch dem Bundesverfassungsgericht wird es nicht schaden, wenn mal nicht alles glatt läuft. Im Gegenteil!
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Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, erklärte im Bundestag am Freitag, ihn erinnerten die Auseinandersetzungen dieser Woche an polarisierte Debatten um oberste Gerichte in Polen und den USA. Diese müssten, um der Institutionen wegen, vermieden werden. Doch wie, bitte, soll eine vermeintliche Politisierung des Bundesverfassungsgerichts verhindert werden, wenn eben die nominierten Namen derart politisiert sind und kontrovers aufgenommen werden? Wiese spricht von einer „Hetzkampagne gegen eine hoch angesehene Juristin“, die von „sogenannten Lebensschützern“ und „rechten Portalen“ betrieben werde. Wer so mit Andersdenkenden umgeht, andere Meinungen diskreditiert und diffamiert, die im Übrigen auch von seiner Parteifreundin, der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), vertreten werden, der muss sich nicht wundern, dass man ihm seine herausposaunte Demokratieverteidigung nicht abnimmt.
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Für das eingeübte Verfahren ist es also dann ein schwerer Schlag, wenn die Fraktion der Fraktionsführung hier nicht folgt. Doch bei aller Notwendigkeit von Disziplin und Ordnung kann es auch ein gutes Zeichen sein, wenn die Abgeordneten sich hier ihr Recht und ihre Pflicht als freie Abgeordnete zurückerobern.
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Es war sozusagen eine Bewegung von unten, die aus ihrer Sicht im Sinne von Lebensschutz, Menschenwürde und freier Gewissensentscheidung das eingefädelte Verfahren gekippt hat. Wer hier nur „rechte Narrative“ am Werk sieht, beschädigt die Demokratie mehr, als er sie zu verteidigen vorgibt.
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Am Freitag standen drei Namen zur Wahl, zwei davon waren weitgehend unstrittig. Dass sich die Fraktionen nicht darauf einigen konnten, wenigstens teilweise die Bestimmung neuer Verfassungsrichter durchzuführen, ist die bitterste Folge dieses Tages. Sie zeigt, dass die Beteiligten doch versuchen, aus der Gemengelage ihren eigenen Vorteil zu ziehen. Eine gewisse Handlungsunfähigkeit des Bundestages wird dadurch doch offenbar. Sie hat ihre Ursache auch in verschiedenen Brandmauer- und Abgrenzungs-Konstellationen, die eine lähmende Eigenlogik entwickelt haben. Das Wahlrecht wechselt nun möglicherweise an den Bundesrat. Von dort ist zu hören, dass man besonnener agieren werde. Doch Debatte und Streit sind eben nicht falsch in einer Demokratie, auch wenn es ums Bundesverfassungsgericht geht.
… Alles vom 11.7.2025 bitte lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/richterwahl-im-bundestag-ein-guter-tag-fur-die-demokratie
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(3) Einige Links
Alice Weidel und Tino Chrupalla zur abgesetzten Richterwahl – AfD-Fraktion im Bundestag https://www.youtube.com/watch?v=7p3r7lM_NJ0 6 Min.
Zusammenfassung: Brosius-Gersdorf – Merz
20.7.2025
https://bachheimer.com/images/2025/Video/video_2025-07-11_07-55-42.mp4 5 Min
Nach Richterwahl-Debakel um die Merz-Union! Steinhöfel rechnet mit SPD und Grünen ab
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Nach dem geplatzten Versuch, drei neue Verfassungsrichterinnen zu wählen, äußert sich Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel deutlich zur Kandidatin Brosius-Gersdorf: Ihre Nominierung sei ein Fehler der SPD, die Kandidatur nicht vermittelbar. Plagiatsvorwürfe, politische Voreingenommenheit – die Kritik ist fundamental. Steinhöfel verteidigt die CDU-Blockade als notwendige Konsequenz. Für ihn ist klar: Nicht das Gericht ist beschädigt, sondern das Verfahren – und das müsse künftig transparenter und kompromissorientierter gestaltet werden.
https://www.youtube.com/watch?v=rC2Oczc_yWk
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Das Elend der schwarz-roten Koalition: Merz wird zur Merkel light
Er wollte alles anders machen als die letzte CDU-Kanzlerin: Klare Kante statt ewige Kompromisse. Doch Friedrich Merz wird Angela Merkel unfreiwillig immer ähnlicher.
Wie man den Namen wechseln und doch dasselbe bleiben kann, demonstrierte eine Werbekampagne für einen Schokoriegel: «Raider heisst jetzt Twix. Sonst ändert sich nix.»
… Alles vom 11.7.2025 von Eric Gujer bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/meinung/merz-wird-zur-merkel-light-das-elend-der-schwarz-roten-koalition-ld.1892787?ga=1&kid=nl164&mktcid=nled&mktcval=164&utm_medium=EMAIL&utm_source=MoEngage
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(4) Verfassungsrichterwahl: Die Staatstheater-Regie ist gescheitert
… Die Staatstheater-Regie ist krachend gescheitert. Die Koalitionsspitzen haben sich bis auf die Knochen blamiert. Beim Versuch der jeweiligen Gesichtswahrung schlittern sie vielleicht noch in eine fulminante Koalitionskrise. Der Kanzler ist angemessen beschädigt, und die geplante Wahl von Ideologinnen ins Bundesverfassungsgericht ist vorerst gestoppt. Die widerspenstigen Bundestagsabgeordneten aus den Reihen der Union haben endlich einmal wieder gezeigt, dass sie nicht nur Staatstheater-Darsteller sein wollen.
Die grüne Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann beklagte, dies sei ein „Desaster für das Parlament“, weil letztlich undisziplinierte Abgeordnete die auch mit den Grünen zuvor in Hinterzimmern abgestimmte Personalplanung einfach durchkreuzt haben. Vielleicht wäre es besser fürs Parlament gewesen, dies hätte sich erst im Scheitern der ideologieaffinen Kandidatinnen bei der Abstimmung ausgedrückt. So vermitteln die Funktionäre noch den Anschein, als würden sie die Geschicke bestimmen. Aber es waren die CDU/CSU-Abgeordneten, die zuvor erklärten, die Fraktionsdisziplin verweigern zu wollen. Wenn die Fraktionsdisziplin Schaden nimmt, ist das immer gut für Parlament und Demokratie.
Insofern war das ein guter Morgen für den Bundestag, für das Bundesverfassungsgericht und auch für die Demokratie selbst. Nicht weil für sie ein Sieg errungen worden wäre, aber immerhin eine Fortsetzung der Beschädigungsserie vermieden wurde.
… Alles vom 11.7.2025 von Peter Grimm bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/verfassungsrichterwahl_die_staatstheater_regie_ist_gescheitert/
Einige Kommentare:
Undisziplinierte Abgeordnete haben die Pläne der Hinterzimmer durchkreuzt, so was aber auch. Rhetorische Frage: wenn die Abgeordneten eh nur so abstimmen sollen/dürfen, wie vorher von oben herab beschlossen, wäre es dann nicht besser, die Abgeordneten ganz abzuschaffen und direkt die Fraktionsspitzen abstimmen zu lassen? Das würde den realen Willen der jeweiligen Partei auch besser widerspiegeln. Das würde auch besser widerspiegeln, dass “Unsere Demokratie” keine echte mehr ist. markus Kaiser
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Sorry, Herr Grimm, ich weiß, sie sind ein “alter Hase” im politischen Geschäft, doch Ihr Artikel ist in meiner Sicht nicht gut. Sie stricken Legenden und benennen nicht Ross und Reiter: Ihre Legende lautet, sinngemäß: Merz und Spahn haben versagt, doch die CDU-Angeordneten selbst haben Charakter und Gewissen bewissen. Und das ist, mit Verlaub, völlig daneben. Ohne eine Beatrix von Storch und ihre kluge, beherzte Frage an den schlaksigen Kanzler-Darsteller, wäre das alles, wie geplant, heute komplett durchgelaufen bei drei bis fünf kosmetischen Nein-Stimmen und vielleicht noch sieben symbolischen Enthaltungen aus dem Lager der Unionsparteien. Und das wissen Sie auch, Herr Grimm, das müssen Sie einfach wissen. Von Storch hat mit ihrer Frage samt der widerlichen Antwort des Herrn Merz binnen kürzester Zeit eine Mobilisierung der christlichen und am Wert des Lebens orientierten Kreise in diesem Land bewirkt, wie man sie nicht mehr für möglich gehalten hatte. Die CDU-Abgeordneten bekamen mächtig Schiss und sind deshalb “umgefallen”, ganz gewiss nicht aus charakterlichen Gründen, um ein intaktes Gewissen zu bewahren, das sie schon lange – etwa durch ihre ekelhafte Stigmatisierung und Bekämpfung der AfD – nicht mehr hatten. Ich beteilige mich ausdrücklich nicht an diesem Stricken von Legenden und bedanke mich nur und ausschließlich bei Frau von Storch und der AfD, die sich ein weiteres Mal um dieses Land verdient gemacht haben. Sie müssen jene Frau und Ihre Partei nicht mögen, geschätzter Autor, doch die Fairness gebietet es, bei den Fakten zu bleiben – und diese sprechen ganz gewiss nicht für die Unionsparteien, für die Sozis schon gar nicht. Andreas Donath
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“Die grüne Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann beklagte, dies sei ein „Desaster für das Parlament“. Und ich dachte immer, Bundestagsabgeordnete üben ein freies Mandat aus und sind nur ihrem Gewissen und dem Grundgesetz unterworfen? Jetzt wollen sie auch noch mitreden. How dare you? Dr. Markus Hahn
Ende Kommentare
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(5) „Das verstehen wir unter Demokratie“: Wolfgang Bosbach (CDU) kritisiert Fraktionsspitze und Empörung nach Wahl-Eklat
… „Ich weiß nur, dass eine Methode nicht mehr funktioniert: nämlich Druck und Drohen“ – stattdessen müsse man „mit guten Sachargumenten“ kommen. Gleichzeitig nahm Bosbach die einfachen Abgeordneten der Union in Schutz. … „Das ist weder ein nationaler Notstand noch eine nationale Tragödie, wenn Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, aufstehen und sagen: ‚Sorry liebe Führung, aber wir sehen das anders als ihr da oben.‘ Natürlich freut sich die Führung da nicht, (…) aber das verstehen wir unter Demokratie.“
… Alles vom 13.7.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/das-verstehen-wir-unter-demokratie-wolfgang-bosbach-kritisiert-fraktionsspitze-und-empoerung-nach-wahl-eklat/
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(6) Warum ist Friedrich Merz eigentlich in der CDU?
Ist sich Friedrich Merz bewusst, dass die jetzige Regelung des § 218 einen Megakonflikt gesellschaftlich bestmöglich gelöst hat, weil sowohl Lebensschützer als auch Abtreibungsbefürworter gleichermaßen unzufrieden mit diesem Kompromiss sind, und es daher fatal ist, diesen Megakonflikt wieder neu zu entfachen?
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Wenn die Menschenwürde am Anfang des Lebens an bestimmte externe Bedingungen geknüft wird (z.B. an die Geburt), ab wann knüpft man dann die Menschenwürde am Ende des Lebens ebenfalls an externe Bedingungen (z.B. an geistige Klarheit, Gesundheit, Leistungsfähigkeit)?
Wann bindet man die Menschenwürde bei allen Menschen an bestimmte externe Bedingungen, z.B. an ein Staatliches-Wohlverhalten-Punktesystem? Nach dem Motto:
„Sehr geeehrter Herr Mustermann,
Sie erhalten heute zu Ihrer Geburt Ihre Menschenwürde.
Diese erlischt allerdings bei grobem Fehlverhalten oder bei der Wahl einer neuen Bundesverfassungsrichterin, die eine noch bessere Idee zu Ihrer Menschenwürde hat.
Wir sind zuversichtlich, dass Sie sich als würdiger Teil unserer Zivilgesellschaft und Ihrer Menschenwürde erweisen.
Gezeichnet
Direktor für Menschwerdungs-Management
Zentralabteilung Rechtevergabe“
Ist das die Berufung des Friedrich Merz, rechts zu blinken und konservative Wähler einzusammeln, um diese dann freimütig an das linke Lager weiterzureichen?
Meint Friedrich Merz, dass solches Parteiverhalten nachhaltig ist?
Warum ist Friedrich Merz eigentlich in der CDU?
Ist dem Christdemokraten Friedrich Merz vom Hörensagen bekannt, dass die Christen eine Heilige Schrift haben, die die Würde des Menschen schon vor der Geburt betont?
„Der HERR hat mich berufen von Mutterleibe an; er hat meines Namens gedacht, als ich noch im Schoß meiner Mutter war“ (Jesaja 49,1).
„Ehe ich dich im Mutterleibe bildete, kannte ich dich, und bevor du aus dem Mutterschoße hervorgingst, habe ich dich geheiligt“ (Jeremia 1,5).
„So spricht der HERR, dein Erlöser, der dich von Mutterleib an gebildet hat: Ich bin der HERR, der alles tut“ (Jesaja 44,24).
„Er (Johannes der Täufer) wird groß sein vor dem Herrn; Wein und starkes Getränk wird er nicht trinken, und mit heiligem Geist wird er erfüllt werden schon von Mutterleib an.“ (Lukas 1,15)
„Ja, du warst meine Stütze von Mutterleib an, meine Zuversicht schon an meiner Mutter Brust.“ (Psalm 22,10)
„Auf dich habe ich mich verlassen vom Mutterleib her, du hast für mich gesorgt vom Mutterschoß an, mein Ruhm gilt immer dir.“ (Psalm 71,6)
„Denn Du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleibe. Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin.“ (Psalm 139,13f)
… Alles vom 12.7.2025 von Achijah Zorn bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/vorwort-zum-sonntag/warum-ist-friedrich-merz-eigentlich-in-der-cdu/
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(7) „Demokratie und keine Demokratiekrise“ – Laschet verteidigt geplatzte Richterwahl von Brosius-Gersdorf
„Wenn jemand in höchste Ämter nicht gewählt wird, ist das Demokratie und keine Demokratiekrise“ – so verteidigt Armin Laschet die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin. Die SPD sieht dagegen eine orchestrierten Kampagne.
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Fast alle Abstimmungen im Bundestag sind offen, häufig namentlich. Oft ringen Fraktionsführungen und Koalitionen mit viel Überzeugungsarbeit um die Sicherung von Mehrheiten. Bundeskanzler und Verfassungsrichter aber müssen in geheimer Wahl gewählt werden, nicht aus Böswilligkeit, sondern weil jeder einzelne Abgeordnete ohne Fraktionszwang nach seiner Überzeugung abstimmen soll. Das ist lästig, zuweilen unbequem für Kandidaten und Fraktionsführungen. Autoritäre Staaten kennen ein solch geschütztes Verfahren nicht. Das Grundgesetz aber will ausdrücklich diesen geheimen Raum, in besonderen Fällen sogar mit 2/3-Mehrheit. Der Bundespräsident braucht sogar in geheimer Wahl von 1260 Mitgliedern der Bundesversammlung eine Mehrheit. Das weiß jede Kandidatin und jeder Kandidat. Alternative wäre: Die Fraktionsvorsitzenden machen es direkt untereinander aus. Praktisch, aber vom Grundgesetz nicht gewollt. Wenn jemand also in höchste Ämter einmal nicht gewählt wird, ist das Demokratie und keine Demokratiekrise. Es ist die Stärke des Bundesverfassungsgerichts, zu wissen, dass der und die Gewählte nicht von einem kleinen Kreis auserkoren, sondern von großem Konsens getragen sind.
12.7.2025,
https://x.com/ArminLaschet/status/1944025377325609280
… Alles vom 13.7.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/demokratie-und-keine-demokratiekrise-laschet-verteidigt-geplatzte-richterwahl-von-brosius-gersdorf/
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(8) Brosius-Gersdorf: Vier Lehren aus der Richter-Pleite
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1. Die Verfechter der „Kultur des Todes“ lassen nicht locker. Dass die SPD mit Unterstützung von Grünen und Linken eben jene Juristin ausgewählt hat, die auch schon in der Ampel-Kommission für „reproduktive Selbstbestimmung“ in führender Position gesessen hatte, ist kein Zufall. Die Abtreibungsbefürworter kommen aber nur so weit, wie man sie lässt. Und hier kommt die Union ins Spiel.
2. Deren Abgeordnete, ob in Führungspositionen oder nicht, tun gut daran, zu den Werten ihrer Partei zu stehen. Im CDU-Grundsatzprogramm heißt es: „Wir sind für Lebensschutz. Der Schutz des Lebens in allen Lebenslagen hat für uns Christdemokraten eine überragende Bedeutung. Das ungeborene Leben bedarf unseres besonderen Schutzes.“ Ein Abgeordneter, der seit Tagen in der Fraktion engagiert für den Lebensschutz eintritt, sagte gegenüber Corrigenda zum Ende des Sitzungstages: „Die große Mehrheit der Unionsfraktion hat heute gezeigt, dass sie fest zum C im Parteinamen steht. Christliche Werte haben weiterhin eine politische Heimat in Deutschlands größter Partei.“ Doch die Kernwählerschaft schläft nicht. Schließlich gibt es auch eine Alternative.
3. Protest wirkt, Wähler werden ernstgenommen, die Demokratie lebt! Die Zehntausenden E-Mails, die in den vergangenen Tagen die 208 Unionsabgeordneten erreicht haben, waren sehr oft höflich formulierte, an das christliche Gewissen appellierende Protestbriefe von Bürgern aus dem jeweiligen Wahlkreis der Abgeordneten. Die Herrschaft geht vom Volke aus, diesmal im wörtlichen Sinne. Die Demokratie ist daher auch nicht beschädigt, wie links-grüne bis linksradikale Politaktivisten jetzt poltern. Die Unionswähler haben ihre Politiker nämlich nicht deswegen gewählt, progressive aktivistische Juristen ins oberste und wichtigste Gericht der Bundesrepublik zu hieven.
4. Lebensschutz ist kein Nischenthema. Wie selten zuvor haben sich Unions- und AfD-Politiker sowie deren Vorfelder und Anhänger mit dem Umgang mit dem ungeborenen Leben beschäftigt. Laut den Corrigenda vorliegenden Antwortschreiben von Unionsabgeordneten waren es gerade oft auch junge Politiker, die entschieden gegen eine weitere Aufweichung des Schutzes ungeborener Kinder waren. Selbst weniger mit der christlichen Lehre vertraute Bürger waren von den Argumenten der Lebensschützer überzeugt, mindestens aber haben sie sie zum Nachdenken gebracht. Die ehrenamtliche und professionelle Lebensschutzbewegung war schlagkräftig wie nie.
… Alles vom 11.7.2025 bitte lesen auf
https://www.corrigenda.online/leben/brosius-gersdorf-vier-lehren-aus-der-richter-pleite
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(9) Ein Etappensieg auf dem Weg zur Rückeroberung der Demokratie
Bekanntlich haben wir im besten Deutschland aller Zeiten (Walter Steinmeier) „unsere Demokratie“, die von allen linken Parteien, einschließlich der Union, „wehrhaft verteidigt“ werden muss. Bei dieser „Verteidigung“ geraten immer mehr demokratische Regeln unter die Räder. Zum Beispiel gehört der im Grundgesetz verankerte freie Abgeordnete, der keinen Weisungen unterworfen und nur seinem Gewissen verpflichtet ist, schon so lange der Vergangenheit an, dass er schon fast vergessen ist. Das Grundgesetz kennt keine Fraktionsdisziplin.
Am Freitag, dem 11. Juli, hat sich im politischen Berlin etwas ereignet, das schon lange nicht mehr vorgekommen ist: Der Bundestag musste sich dem Druck der Öffentlichkeit beugen und die Tagesordnung ändern. Gewählt werden sollten drei neue Verfassungsrichter, zwei von der SPD und einer von der Union. Die SPD hatte sich darauf versteift, zwei linksradikale Kandidatinnen ins Rennen zu schicken: Frau Brosius-Gersdorf und Frau Kaufhold. Beide haben noch nie als Richter gearbeitet, sondern waren vor allem damit beschäftigt, Papiere für die Regierung zu verfassen. Brosius-Gersdorf saß einer Kommission vor, die für die Ampel einen Vorschlag für die Reform des Abtreibungsparagrafen erarbeiten sollte. Zwar kam es wegen des vorzeitigen Endes der Ampel nicht mehr dazu, aber das Ergebnis hat die Verfassungsrichterin-Kandidatin noch der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin hat sie sich juristisch verklausuliert indirekt für eine Abtreibung eines Babys bis kurz vor der Geburt ausgesprochen. In einer anderen Schrift hat sie dem ungeborenen Kind zwar bestätigt, ein Mensch zu sein, ihm aber die Menschenwürde abgesprochen, sodass es nicht mehr unter den Schutz des Grundgesetzes fallen würde. Ein Mensch mit und ohne Würde – in der Eugenik wurde zwischen lebenswertem und unlebenswertem Leben unterschieden – diese Zweiteilung sollte es in Deutschland nie wieder geben. Laut Grundgesetz ist das ungeborene Leben in Deutschland durch eine Vielzahl an Schutzvorschriften geschützt. „In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird der Embryo durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt“, stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest.
„Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des ‚Menschen‘ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das menschliche ‚Leben‘. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, ihr Gegenstand wird in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bestimmt. Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannte Nidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 1751 (1752).“
Die SPD hat also eine Frau als Verfassungsrichterin aufgestellt, die in entscheidenden Punkten der Verfassung widerspricht. Ihre Kandidatin hat sich auch für ein Verbot der AfD ausgesprochen, aber hinzugefügt, dass mit dem Verbot die AfD-Wähler noch nicht „beseitigt“ wären. In der Corona-Krise war sie der Meinung, dass die Grundrechte entzogen werden könnten, wenn jemand sich gegen die Impfungen entscheidet.
Die Empörung der Öffentlichkeit richtete sich vor allem gegen Brosius-Gersdorf, deshalb blieb Kaufhold eher weniger beachtet. Aber auch diese Kandidatin ist skandalös. Sie hält Enteignungen im Rahmen der Klimaschutzpolitik für geboten und vertritt die Meinung, dass in Zukunft demokratische Wahlen nicht mehr nötig seien, weil die Politik durch die Experten wissen würde, was die Bevölkerung will. Dieser Vorschlag, zukünftig auf Wahlen zu verzichten, steht übrigens auch in der Smart-City-Agenda.
Die Unionsspitze, die bis Freitagmorgen bereit war, diese Damen wählen zu lassen, musste dann dem Druck der Proteste nachgeben. Sie teilte der SPD mit, dass sich die Union bei der Wahl der Stimme enthalten würde, die Wahl also besser abgesagt wäre. So kam es dann auch.
Da Friedrich Merz zwei Tage vorher bei der Regierungsbefragung bereits verkündet hatte, dass er es mit seinem Gewissen vereinbaren könnte, Brosius-Gersdorf zu wählen, musste ein anderer Grund für die Meinungsänderung herhalten. Da kamen angebliche Plagiatsvorwürfe gerade recht.
In der Debatte, in der die Absetzung der Wahl beschlossen werden musste, spuckte die Linke Gift und Galle. Damit, dass es noch Unionsabgeordnete geben würde, die ihr Gewissen wiederentdecken könnten – damit hatten die Politfunktionäre nicht gerechnet. Merz und Spahn hätten ihre Fraktion nicht im Griff und hätten das Hohe Haus beschädigt. In dieser Denke hat es den freien Abgeordneten nie gegeben. Bei den Grünen war das schon immer so. Sie sind die Verfechter des „imperativen Mandats“, seit sie in den Bundestag eingezogen sind. Abgeordnete seien an Weisungen und Aufträge der Partei gebunden. Wie viele der demokratiefeindlichen Ideen der Grünen hat sich auch diese in allen Altparteien durchgesetzt. In der AfD sieht es kaum anders aus.
Nun hat der freie Abgeordnete sein Haupt erhoben. Es wird alles getan werden, damit er es wieder demütig senkt. Deshalb müssen alle, die es für unbedingt nötig halten, dass sich der korrupte, verkrustete Politikapparat in Deutschland ändert, die Debatte der letzten Tage weiterführen.
Von den staatsnahen Medien wurde verschwiegen, warum Brosius-Gersdorf für die Öffentlichkeit untragbar ist. Verschämt war nur von einer „liberaleren Abtreibungsauffassung“ die Rede, nicht ihre Befürwortung der Abtreibung bis zur Geburt und nicht von ihren verfassungsfeindlichen Auffassungen. Die SPD will vorerst an Brosius-Gersdorf festhalten. Das wahrscheinlichere Szenario ist aber, dass sie für die nächste Wahl eine ähnlich radikale Kandidatin aufstellen wird. Das muss verhindert werden. Die Mehrheit der Bevölkerung will nicht mehr von linken Dogmen schikaniert werden. Die Union muss das endlich begreifen und die Signale ernst nehmen.
… Alles vom 12.7.2025 von Ver Lengsfeld bitte lesen auf
https://vera-lengsfeld.de/2025/07/12/ein-etappensieg-auf-dem-weg-zur-rueckeroberung-der-demokratie/
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(10) Brosius-Gersdorf: Menschenwürde-Garantie erst ab Geburt
Einen Punkt will ich nun aufnehmen. Brosius-Gersdorf hatte in einem Aufsatz geschrieben: „Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“ Und: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürde-Garantie erst ab Geburt gilt.“ Man fragt sich, wo denn wohl die Menschenwürde sonst gelten soll, außer da, wo menschliches Leben existiert, und wer über die Ausnahmen entscheiden soll. Schon die Frage zu stellen heißt, vom Grauen gepackt zu werden, aber mit solchen Kleinigkeiten halten sich Linke nicht lange auf. Ins gleiche Horn bläst sie mit ihrer zweiten Äußerung, nach der die Menschenwürde-Garantie erst ab der Geburt gilt. Vorher also nicht. Auch kurz vorher nicht. Die Aussage ist eindeutig, oder doch zumindest fast, denn man kann noch, sofern man Jurist mit höchstrichterlichen Ambitionen ist, darüber diskutieren, ob schon der Beginn des Geburtsvorgangs die Menschenwürde in Kraft setzt oder sie erst bei abgeschlossener Geburt gelten soll.
Wenden wir uns nun den Konsequenzen dieser Haltung zu. Zu diesem Zweck gehe ich von vier schwangeren Frauen aus, die ich mit den Namen Schwangere A bis Schwangere D bezeichne. Sie alle sind am gleichen Tag schwanger geworden, bei mehr als 600.000 Geburten im Jahr, aber nur 365 Tagen, ist das keineswegs unwahrscheinlich. Als errechneten Geburtstermin nehme ich den 1. August an, das sind noch weniger als drei Wochen.
Nun verlaufen aber die Schwangerschaften bei den vier Frauen verschieden. Schwangere A beispielsweise hat in der 36. Woche eine Frühgeburt erlitten, die aber glücklicherweise gut verlaufen ist. …
Von den vier zur gleichen Zeit erzeugten Kindern hat nach dem Brosius-Gersdorf-Prinzip nur Kind A bereits die Menschenwürde erlangt, die Geburt hat schon stattgefunden. Die anderen drei gelten noch nicht; mit denen kann man machen, was man will. Und das auf der Basis eines biologischen Zufalls, der bei der Schwangeren A zu einer Frühgeburt führte.
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Wie sieht es mit der Schwangeren B aus? Bei ihr erscheint aus medizinischen Gründen der übliche Geburtsweg als zu gefährlich, weshalb sie sich für einen Kaiserschnitt entschieden hat. Man wird ihn eine Woche vor dem errechneten Geburtstermin durchführen, also am 25. Juli. Und genau ab diesem Tag wird, erfolgreiche Durchführung vorausgesetzt, Kind B die Menschenwürde erlangen. Nicht am 24. Juli und auch nicht am 1. August, sondern genau am 25. Juli. Ich darf erinnern: Kind A, von dem man annehmen sollte, dass es weder mehr noch weniger Rechte hat als irgendein anderes, verfügt dann schon seit ein paar Wochen über die Menschenwürde, und das auf der Basis eines biologischen Zufalls.
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Ich kann mich jetzt kürzer fassen. Kind C wird auf die übliche Weise zum errechneten Termin geboren, dürfte sich also, wenn es das schon könnte, ab dem 1. August über die erlangte Menschenwürde freuen. Und Kind C verspätet sich um zwei Wochen, woraus folgt, dass es vor dem 15. August keinen Anspruch auf Menschenwürde erheben kann, bis dahin kann man mit ihm noch machen, was man will.
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Vertritt man also das Brosius-Gersdorf-Prinzip, nach dem die Menschenwürde erst nach der Geburt gilt, so zeigen die Beispiele, dass dann die Zuteilung dieser Menschenwürde eine Frage des Zufalls ist.
… Alles vom 12.7.2025 von Thomas Rießinger bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/menschenwuerde-per-zufall/
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(11) Richterwahl ist ausschießlich Sache der Bundestagsabgeordneten
Das politische Berlin wurde von einer kollektiven Hysterie ergriffen. Die meisten sogenannten Hauptstadtjournalisten haben eine ganz einfache Erklärung: „Rechte Nachrichtenseiten“ hätten Sabotage am „Kompromiss der Mitte“ geübt. Die Union habe sich treiben lassen und die völlig unbescholtene und über jeden Zweifel erhabene Frauke Brosius-Gersdorf niedergemacht. Wahlweise, wenn man etwa nach Annalena Baerbock geht, ist der Hintergrund auch einfach nur Frauenfeindlichkeit.
All die Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf – von der Pflicht zur Impfpflicht bis zur Infragestellung der Menschenwürde ungeborenen Lebens – werden einfach als Schmutzkampagne abgetan. Es scheint ihnen allen nicht in den Sinn zu kommen, dass es tatsächlich Menschen geben könnte, die sich über derartige inhaltliche Fragen Gedanken machen und darauf nicht mit Gleichgültigkeit reagieren. Für das politische Berlin ist die Politik an sich eher ein Selbstzweck, eine Angelegenheit, um die es gut bestellt ist, solange sie in sich ruht – Ergebnis und Inhalt dieses Prozesses sind längst Nebensache.
Endlich soll die Regierung es „hinbekommen“, einmal „geräuschlos“ die Richterwahl zu „organisieren“, heißt es. So, als ob das Grundgesetz die Wahl der Richter nicht in die Hände des Bundestages gelegt hätte und sie damit ausdrücklich zur politischen Frage gemacht hat. Wie sollte es anders sein. Dass die Bevölkerung über solche wichtigen grundlegenden Fragen diskutiert, ist keine Störung, sondern im Gegenteil die dringend notwendige Revitalisierung und Mobilisierung der politischen Öffentlichkeit, die die Grundlage jeder Demokratie ist.
Ohnehin ist die Argumentation ziemlich verlogen: Wo war die Empörung, als die Grünen den CDU-Kandidaten ablehnten, weil er ihnen zu konservativ war? Wo ist die Empörung über den absoluten Tabubruch der SPD mit dem Versuch, das Verfassungsgericht beispiellos ideologisch zu besetzen? Stattdessen schießt man blind vor Wut gegen vermeintliche Störenfriede, die aber nichts anderes tun, als den Inhalt zurück in die Politik zu bringen – so schmerzhaft, wie es ist
Melanie Amann etwa spürt die „Angst vor rechten Hetzportalen wie Nius“ bei CDU-Abgeordneten – gegen ihre „beängstigende Reichweite“ würde „kein Argument“ fruchten. Mit Argumenten allerdings hat es ihre Blase noch gar nicht versucht. Der „Polisphere Social Media Monitoring“ macht Apollo News als Ursprung der „Kampagne gegen Brosius-Gersdorf“ aus. Tatsächlich war es der Kollege Max Roland für Apollo News, der über die ideologische Schlagseite von Brosius-Gersdorf als Erstes recherchiert und die ganze Debatte damit in Gang gesetzt hat.
… Alles vom 12.7.2025 von Max Mannhart bitte lesen auf
https://www.apollo-news.net