Deplatforming

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Wetterbuchen vom Rosshang in Hofsgrund am Schauinsland am 10.12.2020: Schnee – Buchen – Nebel – Sonne

 

 

Voßkuhles Vorstoß zur Klarnamenpflicht im Netz – Vom Hüter der Verfassung zum Meinungsmacher?

Voßkuhles Amtsvorgänger Hans-Jürgen Papier (BVerfG-Präsident von 2002 bis 2010, zuvor „Vize“ ab 1998) äußert sich ebenfalls immer wieder öffentlich, aber in erfreulicher Unabhängigkeit alles andere als „mainstreamig“. Etwa in Sachen Asyl, Richterwahl, Staatsschulden. Nachfolger Voßkuhle sieht sich eher dem Mainstream verpflichtet. Soeben, am 27. Dezember, befürchtete er, die Deutschen könnten „ihre eigene Demokratie abwählen“. Voßkuhle warnte vor Koalitionen mit der AfD, die den „Parlamentarismus westlicher Prägung abschaffen“ wolle.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/vosskuhle-demokratie-100.html

Kritiker eines Klarnamenzwangs warnen zu Recht vor negativen Auswirkungen. Dabei spielen folgende Überlegungen eine Rolle:
1. In der Geschichte hätte es viele freiheitlich-revolutionäre Entwicklungen und Errungenschaften nicht gegeben, wenn Freiheitskämpfer sich bzw. ihren Namen nicht hätten „verstecken“ können.
2. Es habe schon seinen Grund, warum ein Klarnamenzwang vor allem in totalitären Regimen praktiziert wird: siehe China, Russland, Iran oder Nordkorea.
3. Ein Klarnamenzwang schränke vor allem die Möglichkeiten der Beteiligung an Debatten im Netz für Minderheiten ein. Rhetorische Frage: Könnten sich Mitbürger mit erkennbar jüdischem Namen dann noch sicher fühlen?
4. Arbeitgeber und Dienstherren im öffentlichen Dienst könnten bei einem Klarnamenzwang geradezu Nutzerprofile zum Nachteil bzw. als Anlass zu repressiven Maßnahmen gegen einen Angestellten/Beamten erstellen. Viele Gruppen würden mit einer Klarnamenpflicht von öffentlichen Debatten ausgeschlossen.
5. Die Pluralität der Meinungsbildung würde schwinden. Das bedeutete noch mehr Mainstream.
6. Die vorhandenen Möglichkeiten des Rechtsstaates, im Netz vorhandene Verstöße gegen das Strafgesetzbuch zu ermitteln und zu ahnden, reichen aus. Mit Klarnamen würde diese Ermittlung zwar einfacher, aber keineswegs unmöglich. Vor allem würde eine Klarnamenpflicht noch mehr Begehrlichkeiten von aktivistischen NGO-Denunziations- und Meldestellen (amtlich: Trusted Flagger) wecken.

Auch in der Frage eines Klarnamenzwangs sollte ein leider zu oft in Vergessenheit geratener einstimmiger Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 2011 Leitgedanke sein. Dort heißt es:
„Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen … Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden … Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden … Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“
Dieser Beschluss wurde übrigens verantwortet von der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit seinem damaligen Vizepräsidenten Kirchhof. Voßkuhle war damals bereits BVerfG-Präsident. Er solle sich dran erinnern.
… Alles vom 31.12.2025 von Josef Kraus bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/vosskuhle-klarnamen-zwang-im-netz/

 

Digital Services Act (DSA)
An dieser europäischen Verordnung wird beispielhaft gezeigt, wie nationale und EU-Institutionen Hand in Hand alternative Informationsflüsse verhindern. Sie höhlen damit die verfassungsrechtlich verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit aus und befördern dieses Bestreben durch ein europaweit gespanntes Überwachungssystem.
Entwicklung und Stellungnahmen zum DSA
Am 16.11.2022 ist die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.10.2022 über den Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act – im Folgenden DSA genannt) in Kraft getreten. Sie gilt spätestens ab dem 17.02.2024 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat in erster Linie für „sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen“ (Art. 33 Abs. 4, Art. 92, 93 Abs. 2 DSA).
Diese werden unter Androhung empfindlicher finanzieller Sanktionen verpflichtet, alle ihre Inhalte zu kontrollieren und gegebenenfalls zu löschen. Und sie werden dabei kontrolliert von der EU-Kommission, von staatlichen Koordinatoren und von zivilgesellschaftlichen Hinweisgebern.
.. Alles vom 16.1.2024 von Dr. Manfred Kölsch bitte lesen auf
https://netzwerkkrista.de/2024/01/16/meinungsfreiheit-ein-auslaufmodell/

 

Ausgestoßene der Woche: „Science“ lesen und zitieren
Corona hat auch zu einer Intensivierung des Lösch- und Sperrwahns in den sozialen Netzwerken geführt, und dieser nimmt, wie ein aktuelles Beispiel zeigt, immer absurdere Züge an. Heutzutage kann bereits das Teilen eines Artikels aus Science, der neben Nature wohl renommiertesten wissenschaftlichen Fachzeitschrift der Welt, die Netzzensur auf den Plan rufen. Der Münchner Mediziner und Unternehmer Thomas Wilckens weist auf Twitter darauf hin, https://twitter.com/Thomas_Wilckens/status/1510937261285777408
dass die Plattform LinkedIn einen Post von ihm gelöscht hat, in dem er auf die (aus Sicht des offiziell propagierten Impf-Narrativs missliebigen) Schlussfolgerungen eines Fachbeitrags in Science aufmerksam gemacht und den betreffenden Artikel online verlinkt hatte. Sein Posting verstoße gegen die „Professional Community Policies“, so die von Wilckens per Screenshot dokumentierte Begründung der Plattform.
Der geteilte Artikel ist vom 20. Januar 2022 und trägt die Überschrift „In rare cases, coronavirus vaccines may cause Long Covid-like symptoms” („In seltenen Fällen können Coronavirus-Impfstoffe Long Covid-ähnliche Symptome hervorrufen“).
https://www.science.org/content/article/rare-cases-coronavirus-vaccines-may-cause-long-covid-symptoms
Dr. med. Wilckens gibt in seinem Post lediglich die in der Überschrift hervorgehobene wissenschaftliche Erkenntnis wieder und spricht sich aus diesem und anderen weithin bekannten Gründen (v.a. mangelnde Verhinderung der Übertragung) gegen die Impfung mit den heute verfügbaren Vakzinen gegen Covid-19 aus.
… Alles om 8.4.2022 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/ausgestossene_der_woche_science_magazine_
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Indubio 91: – Deplatforming nach Eindringen ins Kapitol?
Der Philosoph Matthias Burchardt, der Publizist Roger Letsch und der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über die fürchterlichen Szenen im Washingtoner Kapitol und die noch fürchterlicheren Folgen eines linken Backlashs sowie über den herrschenden Zwang zur Einheitsmeinung in Politik und Wissenschaft als Folge der Auflösung gemeinsamer kultureller Grundlagen unserer Gesellschaft.
… Alles vom 10.1.2021 bitte lesen auf
https://www.youtube.com/watch?v=GHx6k3Kq5v4
https://www.achgut.com/artikel/indubio_folge_keine_heimat_kein_dissenz
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Steinhöfel befürchtet im o.a. Indubio-Podcast, daß die Bilder vom Eindringen in das Washingtoner Kapitol von Biden und den Linken als Begründung für ein Deplatforming genutzt werden, sinngemäß wie folgt:
Trump hat über Twitter die Demokratie zerstört. Deshalb muß man die Sozialen Medien streng reglementieren und abweichende Meinungen mundtot machen, indem man sie aus den Plattformen verbannt bzw. ihre Accounts löscht. In den USA hat ein solches Deplatforming bereits eingesetzt, wodurch Zensur und Cancel Culture ausgeweitet werden.
12.1.2012

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Die großen Säuberungen in den social Media – die Sozialismuslawine
Mich erreichen so diverse Hinweise, wer da gerade alles aus den Social Media entfernt wird. Ob es stimmt, ob es berechtigt ist und wer das alles im Einzelnen überhaupt ist, das kann ich nicht beurteilen.
Aber es ist durchaus damit zu rechnen, dass es in den USA und bei uns zu gewaltigen Säuberungen und Sperrungen kommen wird. Es wird nur noch eine einzige Einheitsmeinung geben, weil nur noch diese publiziert werden darf.
Es war ein fundamentaler Fehler, die Social Media-Hoheit amerikanischen Firmen wie Facebook, Whatsapp, Twitter, Youtube zu überlassen. Und noch mehr, die Hoheit über die Mobiltelefone.
Man sollte sehr aufmerksam darauf achten, was das alles passiert und wen man künftig nicht mehr hören, sehen, lesen kann.
… alles vom 9.1.2021 bitte lesen auf
https://www.danisch.de/blog/2021/01/09/die-grossen-saeuberungen/