Merz: Menschenwürdegarantie?

„Ich frage Sie, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frauke Brosius-Gersdorf, ins Bundesverfassungsgericht zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist? Frau Brosius-Gersdorf hat gesagt, dass ein Kind, das neun Monate alt ist, zwei Minuten vor der Geburt keine Menschenwürde zukommt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, diese Frau zu wählen, wissend, dass vermutlich diese Dame in Kürze über die Abschaffung des 218 abstimmen wird?“
Die Antwort von Friedrich Merz: „Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja!“
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Die Frage stellte die Abgeordnete Beatrix von Storch (AfD) bei der Aussprache zum Haushalt 2025/26 im Bundestag am 9.7.2025. Die Frage war klar und eindeutig formuliert – von Storch ist eine bekennende Katholikin. Die Antwort „Ja“ war ebenso klar – sie überraschte aber, denn auch Friedrich Merz ist Katholik. Gilt für ihn und seine CDU die Menschenwürdegarantie nicht mehr?
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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) plädiert also für die linke SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht (BVerG), eine Frau, die sich für allgemeine Impfpflicht, gegendertes Grundgesetz, AfD-Verbot incl. Mitglieder „beseitigen“, Aufhebung des Kopftuchverbots sowie Abtreibung bis zur Geburt ausgesprochen hat. Von ihr stammt auch das Statement „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen“.
Auf die Frage, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, eine Frau zur Verfassungsrichterin zu wählen, die einem Baby im neunten Monat der Schwangerschaft die Menschenwürde abspricht, antwortet Merz mit: „Ja!“:
https://philosophia-perennis.com/wp-content/uploads/2025/07/ssstwitter.com_1752072351827.mp4?_=1
https://x.com/niusde_/status/1942921257365671971
https://x.com/i/status/1942965890401591574
https://x.com/MrsMertes/status/1942921066743218402

Josef Kraus (siehe Anlage (1) unten), Ex-Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL)1987-2017, wirft der Merz-CDU vor, ihr „abendländisch-jüdisch-christliches Wertekorsett weggeworfen“ zu haben für eine „Kulturrevolution, die den Menschen größenwahnsinnig zur Verfügungsmasse macht“.
Zu dem „Ja“ von Merz sagte die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel: „Ich bin fassungslos“ (2a). Auch die ablehnende Haltung bayerischer Bischöfe (3) zeigt, wie sehr sich CDU und CSU, allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz, vom christlichen Menschenbild verabschiedet haben.
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Michael Klonovsky sieht die Berufung von Frau Brosius-Geldorf zur BVerfG-Richterin im größeren Zusammenhang Justiz-Politik: „Da sie (linke Politiker) auf parlamentarischem Wege ihre Klima- und Gesinnungsdiktatur bei allem NGO-Einsatz nicht durchsetzen können, versuchen sie es über die Flutung der Justiz mit linken Richtern“.

Drei Richterstellen (Amtszeit 12 Jahre bzw. mit 68 Jahren) sind zu besetzen. Vorgeschlagen wurden von der SPD die Rechtsprofessorinnen Ann-Katrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf und von der CDU der Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner.
Am Freitag, 11.7.2025 wird im Bundestag in geheimer Wahl abgestimmt. Laut BT-Website: „Die Wahl zur Besetzung einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht ist geheim. Zum Richter ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, also mindestens 316 Stimmen, auf sich vereinigt.“ Zu hoffen ist, daß vor allem CDU-Abgeordnete ihrem Gewissen folgen – die geheime Wahl sollte es erleichtern. Dabei zur Erinnerung der Artikel 38 Abs. 1 Grundgesetz: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
10.7.2025
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Ende von Beitrag „Merz: Menschenwürdegarantie?“
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Beginn von Anlagen (0) – (7)
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https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.frauke-brosius-gersdorf-so-umstritten-ist-die-richterkandidatin.1848446d-225a-4e4e-ac80-8849ca97f173.html

(0) Matthias Matussek: Friedrich Merz – Totengräber der einst christlichen CDU
Das „Ja“ Merz’s auf die Frage von Beatrix von Storch „Komt einem Kind kurz vor der Gebort keine Menschenwürde zu?“ bleibt. Es zerstört die christliche CDU.
10.7.2025
https://www.youtube.com/watch?v=O0-b7d_KSKI&t=3s
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(1) Die Union befeuert in Sachen Abtreibung eine neue Kulturrevolution
… Ja, das ist das neue „C“ der C-Parteien. Aus reinem Machtkalkül, und weil man offenbar intellektuell nicht in der Lage und nicht willens ist, sich der größten Oppositionspartei zu stellen, will man eine Linksjuristin nach Karlsruhe befördern, für die die Menschenwürde erst mit der Geburt beginnt. Wenn das das Menschenbild des „Katholiken“ Merz ist! Um windiger Stimmen der Grünen und der Ex-SED willen, für ein Linsengericht sozusagen, wirft er ein ehernes Urprinzip der „C“-Partei, den Schutz des ungeborenen Lebens, über Bord. Wobei noch nicht einmal berücksichtigt ist, was diese „Professorin“ auf dem Weg nach Karlsruhe sonst noch an Ultralinksprogrammatik im Marschgepäck hat: Impfpflicht, Abschaffung der Schulpflicht, ein Gendern aller Gesetzestexte inkl. Grundgesetz, ein Kopftuchrecht für muslimische Referendarinnen, AfD-Verbot usw.

Brosius-Gersdorf ist für die Linken dabei nützliches Vehikel, um ihre destruktive, wahrlich menschenverachtende Ideologie durchzudrücken. Die Kandidatin lässt sich hier offenbar gerne instrumentalisieren. Denn eines dürfte auch klar sein: Es wird nicht lange dauern, dann werden die rot/dunkelrot/grünen Linken samt Rest-„Liberalen“ den Paragrafen 218 gänzlich qua Verfassungsgericht zu Fall bringen wollen. Brosius-Gersdorf ist da eine willige Erfüllungsgehilfin, die zur Seite obendrein die kaum minder linke Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold (ebenfalls SPD-Kandidatin) haben soll.
Und dann begänne der Mensch tatsächlich erst mit der Geburt. Davor sei es ja nur ein beliebig disponibler Zellhaufen ohne Bewusstsein, wiewohl mit der Zeugung genetisch bereits eine unverwechselbare Individualität angelegt ist. Ist diese angelegte Individualität dann aus sich heraus überhaupt lebenswert? Und weitergedacht: Wenn für dieses ungeborene Wesen die verfassungsrechtlich garantierte Würde der Person nicht mehr gilt, was soll dann noch ärztliche Kunst zur Rettung eines Ungeborenen in einer Risikoschwangerschaft? Sind die Ärzte und die Krankenkassen dann überhaupt noch berechtigt, hier kostspielig einzugreifen?
Nein, Merz, Spahn, Hofmann und Co. sind intellektuell überfordert. Sie haben obendrein ihr ohnehin nur noch rudimentäres, angeblich abendländisch-jüdisch-christliches Wertekorsett weggeworfen, sie machen ihre Parteien zu Steigbügelhaltern einer neuen Kulturrevolution, die den Menschen größenwahnsinnig zur Verfügungsmasse macht. Wo das endet, hat man im 20. Jahrhundert in Hitler-Deutschland, in Stalins UdSSR, in Maos Volksrepublik und in Pol Pots Kambodscha erlebt.
… Alles vom 10.7.2025 von Josef Kraus bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/union-befeuert-neue-kulturrevolution/
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Josef Kraus, Jahrgang 1949 in Kipfenberg/Kreis Eichstätt (Bayern); Gymnasiallehrer (Fächer Deutsch und Sport) und Diplom-Psychologe, von Februar 1995 bis Juli 2015 Oberstudiendirektor am Maximilian-von-Montgelas-Gymnasium in Vilsbiburg, Landkreis Landshut; seit 1974 verheiratet (immer mit derselben), ein Sohn, zwei Enkel
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(2) Mit diesem Satz beerdigt Merz das christliche Menschenbild – und erodiert damit das Wesen der CDU
Es geht um die Verfassungsgerichts-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Die steht in der Union wie auch in bürgerlichen Kreisen in der Kritik – wegen ihrer verqueren und falschen Argumente für eine Impfpflicht, wegen ihrer Ansichten zu Frauenquoten oder gegenderten Gesetzestexten – aber vor allem wegen ihrer kontroversen Position zur Abtreibung. Dazu befragte die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch am Mittwoch den Bundeskanzler, ob er Brosius-Gersdorf angesichts ihrer Abtreibungs-Positionen wählen könnte, ob diese Wahl mit seinem Gewissen vereinbar wäre. Merz sagte: Ja.
Von Storch ist als strenggläubige Christin bekannt – und repräsentiert damit eine Wählergruppe, die mal fest in der Union verwurzelt war. Das ist offenbar Vergangenheit, wenn man Merz zuhört. CDU und CSU scheinen nur noch in der Macht verwurzelt. Er wird mit den skandalösen Aussagen der Juristin konfrontiert und segnet sie mit seinem „Ja“ ab, ohne groß nachzudenken.

Es ist der christliche Geist, der in unserem Grundgesetz die Menschenwürde prägt. Sie kann man letztlich nur aus dem Menschenbild des Christentums ableiten, in dem der Mensch nicht Sklave oder Diener Gottes, sondern Gottes Ebenbild ist. Diese Menschenwürde, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, gilt auch für das ungeborene Leben. Brosius-Gersdorf soll auf Betreiben der SPD in Karlsruhe installiert werden, um genau diese Grundsatzentscheidung radikal umzuwerfen.

Sie will Abtreibungen nicht nur bis zur zwölften Woche legalisieren und damit den gesellschaftlichen Kompromiss der Straffreiheit ersetzen – sie ist auch der Meinung, dass menschliches Leben im Mutterleib gar keine Menschenwürde verdient hat, sie schlicht nicht genießt. Mit ihrer Argumentation ließe sich eine Abtreibung noch fünf Minuten vor der Geburt vertreten. Und noch viel mehr.
Es ist nicht nur die Haltung an sich – es ist auch das kalte Juristendeutsch, in dem man Untaten seit jeher besonders gut beschreiben kann, das schockiert. Mit einem Federstrich meint Brosius-Gersdorf, entscheiden zu können, für welches menschliche Leben die Menschenwürde nun gilt und für wen nicht. „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss“, schrieb die Juristin.
So ein Satz kann man zunächst auf ungeborene Kinder münzen – in der gleichen Eiseskälte könnte man ihn aber auch problemlos auf schwerbehinderte Menschen ausweiten. Oder auf Demenzkranke, oder auf Psychiatriepatienten – auch ihre Menschenwürde könnte man nach diesem Muster als „biologistisch-naturalistischen Fehlschluss“ wegwischen. Lebt die Alzheimer-Patientin, die ohne Hilfe nicht mehr überleben kann und stumm bettlägerig im Heim liegt, denn wirklich ein Leben im Sinne der Menschenwürde – mehr als ein Fötus? Oder ist auch ihre Würde ein „biologistischer Fehlschluss“? Was ist mit Menschen im Koma, die vielleicht nie wieder aufwachen? Ist ihre Würde auch so ein „Fehlschluss“ und könnte man bei ihnen nicht Organe sammeln gehen?
… Alles vom 9.7.2025 von Max Roland bitte lesen auf
https://apollo-news.net/christentum-und-menschenwrde-whlt-die-union-brosius-gersdorf-kann-sie-das-c-auch-streichen/

(2a) „Votum gegen die Menschenwürde“: Auch aus der Union wird Merz für seine Zustimmung zu Brosius-Gersdorf kritisiert
Für seine Zustimmung für die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf wird Bundeskanzler Merz von vereinzelten Unions-Politikern und aus der AfD kritisiert. Eine CDU-Politikerin wirft ihm ein „Votum gegen die Menschenwürde“ vor.

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, schrieb auf X unterdessen zur Äußerung: „Ich bin fassungslos“ und „Zur Erinnerung: Bei der CDU-Mitgliederbefragung 2023 haben rund 93,5 % den Lebensschutz als wichtig bzw. besonders wichtig in der CDU eingestuft. Die Mitte der CDU lehnt dieses Votum gegen die Menschenwürde für Kinder im Mutterleib also ab. Nur, um das hier mal klarzustellen.“
… Alles vom 9.7.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/votum-gegen-die-menschenwuerde-auch-aus-der-union-wird-merz-fuer-seine-zustimmung-zu-brosius-gersdorf-kritisiert/
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(3) Oster und Voderholzer: Radikaler Angriff auf Fundamente unserer Verfassung
Wer bei der Menschenwürde Abstufungen vornehme, könne nicht ans Bundesverfassungsgericht gewählt werden, so die Bischöfe von Passau und Regensburg.
Vor der am Freitag anstehenden Wahl von neuen Richterinnen und Richtern an das Bundesverfassungsgericht haben die Bischöfe von Passau und Regensburg, Stefan Oster SDB und Rudolf Voderholzer, davor gewarnt, den Ersten Artikel des Grundgesetztes, in dem die Unantastbarkeit der Menschenwürde festgeschrieben ist, zu relativieren.
In einer gemeinsamen Stellungnahme auf Anfrage dieser Zeitung betonen Oster und Voderholzer wörtlich: „Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv. Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen.“ Ausschlüsse davon könne und dürfe es unter keinen Umständen geben. „Dies unbedingt zu garantieren, ist die Pflicht des Staates.“
„Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben“
Die beiden bayerischen Bischöfe weiter: Wer die Ansicht vertrete, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, „vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“. Ihm oder ihr dürfe nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden.
„Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein“, so die Bischöfe Oster und Voderholzer. „Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.“
… Alles vom 9.7.2025 bitte lesen auf
https://www.die-tagespost.de/politik/oster-und-voderholzer-radikaler-angriff-auf-fundamente-unserer-verfassung-art-265172

(3a) Ulla Schmidt: „Menschenwürde auch schon im Mutterleib“
Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt widerspricht Brosius-Gersdorf und verteidigt geltende Rechtsprechung. Die von der SPD Nominierte hält Karlsruher Richtern „biologistisch-naturalistischen Fehlschluss“ vor.
„Jedes Leben ist lebenswert – und hat Menschenwürde auch schon im Mutterleib.“ Das sagte vor der heute ab 20 Uhr stattfindenden Sitzung des Richterwahlausschusses des Deutschen Bundestags die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Schmidt ist Bundesvorsitzende der „Bundesvereinigung Lebenshilfe“, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzt.
Als „Sozialdemokratin und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe“ sei es ihr wichtig, „dass wir niemals zwischen lebenswertem und nicht-lebenswertem Leben unterscheiden.“ Dass „die Menschenwürde bereits im Mutterleib gilt“, sei auch für den „gesellschaftlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen wichtig“. Wie die FAZ weiter schreibt, hob Schmidt zudem hervor, dass die eugenische Indikation im Schwangerschaftskonflikt „aus guten Gründen abgeschafft“ wurde und „auch nicht wieder eingeführt werden“ dürfe. „Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass im Schwangerschaftskonflikt sowohl die Menschenwürde des Ungeborenen als auch die Würde der Frau zu berücksichtigen ist. Diese Rechtsprechung unterstütze ich“, so Schmidt.
… Alles vom 7.7.2025 bitte lesen auf
https://www.die-tagespost.de/politik/menschenwuerde-auch-schon-im-mutterleib-art-265086
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(4) Macht die Union die Tür zur Verfassungskrise auf?
Mit Brosius-Gersdorf und Kaufhold zieht keine Rechtsprechung ins Verfassungsgericht ein, sondern Gesinnung. Wer Grundrechte entziehen möchte und NGOs zur Schattenregierung erhebt, schafft die Demokratie ab. Die Union reicht dazu willig die Hand.

Die öffentliche Diskussion entzündet sich gegenwärtig an der Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf, dabei aber bleibt die zweite linke Kandidatin unter dem Radar. Doch auch Ann-Katrin Kaufhold ist nicht weniger links als Brosius-Gersdorf, allerdings anders links, linksgrün mit einer ausgeprägten Neigung zum Klimaaktivismus.

Fasst man Brosius-Gersdorf, Schomerus und Kaufhold zusammen, kommt man zum Fazit: Wenn man eine „gesamtgesellschaftliche Transformation“ per orde de mufti oder auf Weisung des Verfassungsgerichtes durchsetzen will, muss man „einerseits gesellschaftlichen Rückhalt haben“, durch den Einsatz von staatsfinanzierten NGOs, „und andererseits effektiven Klimaschutz ermöglichen“, in dem in das Leben des einzelnen der Staat vom Dach bis zum Heizungskeller, vom Urlaub bis zum Beischlaf, von der Kindererziehung bis zur Wahl des Fortbewegungsmittel und der Größe der Wohnung hineinregiert, hineinurteilt, hineinspitzelt, denn eine wehrhafte Demokratie zeichnet sich dadurch auf, dass „Einzelpersonen Grundrechte“ entzogen und Parteien verboten werden können. Durch das Verbot von Parteien setzen Gerichte die freie und geheime Wahl außer Kraft und erhebt sich die Judikative über die Legislative. Ist man erst einmal an dem Punkt, gibt es keinen Halten mehr, dann ist alles erlaubt, dann werden politische Meinungen und das Leben schlechthin von Gerichten beurteilt. So vertrat Brosius-Gersdorf in der Festschrift für ihren Doktorvater Horst Dreier, die Auffassung, dass die Annahme, dass die Menschwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert … ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss“ sei. Das dürften sich die Aufseher im Gulag auch gesagt haben, dass allein das Vorhandensein vom menschlichen Leben im Lager, nicht bedeutet, dass Menschenwürde im Lager existieren müsse. Existierte auch nicht. Zwar äußerte das Brosius-Gersdorf im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch, doch ein Jurist, der auf die Idee kommt, dass „Menschenwürde und Lebensschutz…rechtlich entkoppelt“ sind, gehört an kein Gericht, weder an ein Amtsgericht und schon gar nicht an ein Verfassungsgericht.
… Alles vom 9.7.2025 von Klaus-Rüdiger Mai bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/macht-die-union-die-tuer-zur-verfassungskrise-auf/
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Einige Kommentare:
Ich fand nur beim Cicero (Artikel auch von G Strate und vom Chefredakteur die Erwähnung der Position des Staatsrechtlers Chr. Hillgruber , Univ. Bonn, ich zitiere: „Der in Bonn lehrende Staatsrechtler Christian Hillgruber erklärt, gerade die Positionierung von Brosius-Gersdorf in der Lebensschutzfrage sei entscheidend. Die Auffassung zu vertreten, dass dem ungeborenen Menschen noch keine Menschenwürde zukommt, sei „ein gravierendes verfassungsrechtliches Missverständnis“, so der Jurist. Laut Hillgruber ist dies ein „Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“, die für ihn „die Kandidatin unwählbar“ machen würde.“
https://www.cicero.de/innenpolitik/richterwahl-im-bundestag-zerrbild-oder-argernis
Ich bin sicher, daß die meisten Presseerzeugnisse diese Position nicht bringen werden.
Die Kälte, es gäbe im Bereich der polit. Psychologie auch noch andere Begriffe, mit der der Kanzler auf die Frage antwortete, von B. von Storch, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, diese Frau zu wählen, Merz: „Ja.“
https://x.com/MrsMertes/status/1942921066743218402
leonaphta
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Dem Autor ist aus bürgerlicher Perspektive uneingeschränkt zuzustimmen. Nur Defätisten drängen sich zwei Einschränkungen auf.
Erstens scheint sich in der Causae „Brosius-Gersdorf und Kaufhold“ die Berufung explizit linker „juristischer Aktivisten“ fortzusetzen. Exemplarisch sei Frau Prof. Dr. Gabriele Britz angeführt (TE, 19.3.2024: „Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht?“ – hier https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/rechtsbeugung-am-bundesverfassungsgericht/ )
Zweitens dürfte die Union selbst bei größtem Willen außerstande sein, die Tür zu einer Verfassungskrise aufzumachen, da jene Verfassung in Form des Grundgesetzes den politischen Handelnden seit der selbstausgerufenen „Corona-Pandemie“ zunehmend gleichgültig zu sein scheint.
Entgegen der Monarchie herrscht in der Demokratie die konsumierende Mehrheit. 80 Messertaten, 2 Gruppenvergewaltigungen pro Tag spielen keine Rolle! Raul Gutmann
Ende Kommentare
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(5) Frau Prof. Brosius-Gersdorf ist unwählbar für Karlsruhe – nur sie selbst kann das Drama beenden
Nein, Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf aus Potsdam ist maximal ungeeignet, die rote Robe einer Verfassungsrichterin in Karlsruhe zu tragen. Maximal!
„Wir brauchen niemanden, der ganz dezidierte Ansichten hat, den Staat zu spalten“, sagt der Staatsrechtler Volker Boehme-Nessler zurecht bei WELT TV. Und die Potsdamer CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig twittert auf X: „Frau Brosius-Gersdorf ist als Richterin am Bundesverfassungsgericht maximal ungeeignet und für jeden Demokraten unwählbar“. Ein anderer CDU-Politiker wird in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) anonym zitiert: „Es kann nicht sein, dass die Union eine ultralinke Juristin ans Verfassungsgericht wählt. Für uns unwählbar!“
… Alles vom 9.7.2025 bitte lesen auf
https://denken-erwuenscht.com/frau-prof-brosius-gersdorf-ist-unwaehlbar-fuer-karlsruhe-nur-sie-selbst-kann-das-drama-beenden/
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Einige Kommentare:
Die Kaltblütigkeit, welche in Brosius-Gersdorfs Haltung bezüglich Schwangerschaft und deren „vorzeitige Beendigung“ unverblümt zum Ausdruck kommt, muss – und wird – jeden Menschen, selbst den, dem nur ein Rest-Hauch von Empathie eigen ist, erschüttern und bis ins Mark angewidert zurücklassen. SvB
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Die Union wird für diese ( beiden ! ) extremen Richterinnen stimmen, da bin ich – leider – ziemlich sicher. Damit verliert sie für mich endgültig ihr Gesicht und ihre konservative Daseinsberechtigung. Und daß „meine“ Kirche lautstark schweigt, ist nicht nur beschämend, es ist empörend. H.K.
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Beatrix Storch hat mit ihrer Frage den Untergang von Merz eingeläutet. Die Frau ist ja nicht blöd und wusste genau, dass der Kanzler in dieser Sache vollkommen versagt. Dieser Tag, 9.7.2025 ist das 9/11 für die CDU und unsere Regierung. Wertes und unwertes Leben – das hatten wir alles schon mal. … gerd
Ende Kommentare
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(6) Das Richter-Paket im Bundestag: „… dann müssen wir an allen Stellschrauben drehen“
Die beiden Kandidatinnen der SPD für die höchsten Richterämter zeigen, wohin die Reise des Bundesverfassungsgerichts ideologisch gehen soll: hin zu einer gesamtgesellschaftlichen Transformation und der Entmachtung etablierter Parlamente und Institutionen.

Auch die Einlassungen der Kandidatin zur allgemeinen Impfpflicht während der Coronazeit geben Einblick in eine ans Totalitäre grenzende Gedankenwelt. In einer gemeinsam mit ihrem Ehemann Hubertus Gersdorf veröffentlichten Abhandlung führte sie damals aus, man könne „sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht“ bestehen könnte.
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einf%C3%BChrung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf
Ihr Verständnis vom Staat als der großen Gouvernante lässt das Grundgesetz allzu bereitwillig zur beängstigenden Drohkulisse mutieren und verstößt damit eklatant gegen dessen Geist. In der verfassungsrechtlichen Bewertung folgt eine uninspirierte Auflistung der damals gängigen Totschlagargumente, allesamt ohne fundierte Anknüpfungstatsachen. Dies spricht für eine übermäßig ausgeprägte Neigung der Verfasser, medial verbreitete Talking Points unkritisch aufzunehmen und sie ohne eigenständige geistige Auseinandersetzung als unumstößliche Wahrheiten zu reproduzieren. Dies ist – neben ihren ideologischen Vorfestlegungen – der wohl eklatanteste Punkt, der gegen eine Berufung von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin spricht.

Das kritiklose Wiederkäuen ideologisch gefärbter Propaganda ist jedoch kein Alleinstellungsmerkmal Brosius-Gersdorfs. Tatsächlich wird sie darin von der ebenfalls nominierten Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold fast noch übertroffen. Die Inhaberin eines Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU München widmet einen bedeutenden Teil ihrer beruflichen Tätigkeit der Klima-Agitation. So leitete sie zwischen 2023 und 2024 zusammen mit Rüdiger Veil eine CAS Research Group zum Thema „The Institutional Architecture for a + 1.5° C World“. https://www.cas.lmu.de/de/programme/cas-research-groups/the-institutional-architecture-for-a-1.5-c-world.html Wer die Beschreibung des Projekts liest und das Kind beim Namen nennen möchte, würde dazu wohl sagen, dass sich alles um die wissenschaftliche Beschäftigung mit Möglichkeiten der politischen Zersetzung etablierter Parlamente und Institutionen drehte. In einem Interview zu diesem euphemistisch verbrämten Wunsch nach dem Systemsturz gab sie sich kämpferisch:
„Wenn wir über eine gesamtgesellschaftliche Transformation sprechen, und die braucht es, dann müssen wir an allen Stellschrauben drehen.“
Wer könnte annehmen, dass eine derart engagierte Person ihre ideologischen Ziele als Verfassungsrichterin hintanstellen würde? Hätten Verfassungsbeschwerden transformationsgebeutelter Bürger bei dieser Besetzung überhaupt noch den Hauch einer Chance auf Gehör?
… Alles vom 9.7.2025 von Gerhard Strate bitte lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/das-richter-paket-im-bundestag-dann-mussen-wir-an-allen-stellschrauben-drehen
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(7) Die Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf – Geht’s um Abtreibung oder das AfD-Verbot?
Die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf löst hitzige Kontroversen aus. Doch warum werden ihre Positionen zu Abtreibung und Menschenwürde so falsch dargestellt? Ein Blick auf die wahren Hintergründe.
Bitte Vorsicht. Möglicherweise war ich selbst via X voreingenommen. Von daher ist der folgende Text auch als eine Selbstkritik zu lesen.
… Alles vom 10.7.2025 bitte lesen auf
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/die-debatte-um-frauke-brosius-gersdorf-geht-s-um-abtreibung-oder-das-afd-verbot
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Einige Kommentare:
Ich sehe die Kritik an Frau B. durch ihren Artikel nicht entkräftet. Wohl sind die Zuschreibungen, sie habe bereits ausgesprochen („gesagt“), dass sie für eine Abtreibung bis zur Geburt sei, offenbar falsch. Nichtsdestrotrotz ist es aber erlaubt, ihre Haltung Menschenwürde erst mit Geburt und Entkriminalisierung der „Frühabtreibung“ so zusammenzufassen, dass sie einem lebensfähigen Baby kein, seiner Existenz innewohnendes Recht auf Leben einräumt (wenn es noch nicht den Geburtskanal verlassen hat). Diese Haltung ist keineswegs gegenstandslos, da es in den USA leider in einigen Bundesstaaten Praxis ist, nach der Geburt „to take care of the baby“ – das Neugeborene also zu euthanasieren. Man muss mit sehr gutem Recht befürchten, dass eben genau diese Tore bei ihr längst weit offen stehen und sie einem solchen Procedere, also Babys bis kurz vor der Geburt (oder dann wie in den USA auch kurz hinterher, denn was macht das schon, wenn man einen Kaiserschnitt durchführt) zu töten, als „Abtreibung“ zu legalisieren. Wie anders soll man aus ihrer Rechtshaltung Rückschlüsse ziehen. Ich bin kein Christ, kein Abtreibungsgegner, aber das wäre Mord oder wenigstens Totschlag in einem besonders schweren Fall.
Das gilt ja insbesondere dann, wenn man bedenkt, dass Frau B. sich nicht nur irgendwie für die Impfpflicht, sondern für die Einführung der Impfpflicht in die Verfassung ausgesprochen hat. Dies zeigt doch, zu welchem totalitärem Irrsinn sich diese Frau versteigt, wenn es dahin kommt, dass sie ihr Gewissen, ihr Inneres, befragen und gegen geschriebenes Recht abwägen soll. Keine Frage, dass sie auch bei der Frage des AfD-Verbots nach dem Motto eines ihrer hochrichterlichen Vorgänger „Wer uns im Weg steht wird beseitigt“ (sie hat ja bezeichnender- und verräterischerweise eben diese Bezeichnung für AfD-Wähler eben auch selbst benutzt) vorgehen wird. Es ist also nicht einfach nur christlicher Extremismus von Frau von Storch, sondern hoch berechtigte Bedenken gegen eine Frau in diesem hohen Amt, die in ihrem Leben auch noch nie ein einziges Urteil gefällt, ausgearbeitet und gesprochen hat.
Und was die Fairness angeht: Ich verzichte auf diese Aufschrift auf meinem Grabstein, dass ich besonders fair gewesen sei. Im Gegenteil hoffe ich, man wird über mich behaupten, ich sei manchmal ein Arschloch gewesen, wenn es um die Sache ging. Die Zeiten, in denen wir uns Fairness und Empathie gegen die Zerstörer leisten konnten, die uns buchstäblich unsere gesamten Existenzgrundlagen nehmen wollen und auch solche willfährigen Helfer wie Frau B. fördern, sind lange vorbei. Es gilt allenfalls noch die Klugheit der Zurückhaltung. Denn wer ohne Waffe zum Pistolenduell kommt, braucht gar nicht erst hinzugehen. Oliver Scholz
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Ist diese Frau eine Mutter? War sie jemals schwanger? Erinnert mich an den Richter von Brechts kaukasichem Kreidekreis, der das Kind in zwei Teile reissen lassen wollte. Der Artikel im Cicero von gestern über eine grosse Transformation von oben durch die Neubesetzungen im BVG hat mir gereicht. AnsiB.
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Wenn das so ist, wie Sie schreiben: Warum hat Merz dann nicht B. von Storch entsprechend aufgeklärt oder zurechtgewiesen? ostdeutsche
Ende Kommentare
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(7) Will Brosius-Gersdorf in moralischer Überlegenheit die Bürger umerziehen?
„Ungeachtet der gravierenden und eigentlich unverzeihlichen taktischen Fehler auf Unions­seite im aktuellen Verfahren kann man dabei beobachten, wie die alte Konsenskultur der Bundesrepublik, die gerade bei Richterwah­len meist irgendwie funktionierte, rasch und vermutlich dauerhaft erodiert. (…)
Diesen Bruch könnte man bei uns auch nicht mehr durch Parteiverbote heilen. Leider muß man sagen, daß Frau Brosius-Gersdorf und die, die sie unterstützen, nicht frei zu sein scheinen von jenem moralischen Überlegenheitsgefühl und jenem Willen, die Masse der Bevölkerung umzuerziehen, die heute für progressive Eliten in vielen westlichen Ländern typisch sind. Es ist aber genau diese Haltung, die in den USA viel dazu beigetragen hat, das Land zu spalten und an den Rand eines unerklärten Bürgerkrieges zu treiben.“

Ronald G. Asch, Professor im Ruhestand für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Univer­sität Freiburg, im „Cicero“ am 20. Juli 2025

 

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