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Corona-Angstmache, Isolation, Unfreiheit 2020-2022: Wir vergessen nichts

 

Zur Erinnerung: In unserem demokratischen Rechtsstaat herrscht Gewaltenteilung von Exekutive, Judikative und Legislative. Hinzu kommen die Medien als Vierte Gewalt.
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Politische Justiz: El Hotzo, Ballweg
Formaljuristisch ist Deutschland ein Rechtsstaat. Exekutive, Judikative und Legislative sind ans Recht und das Grundgesetz gebunden. Doch Rechtsanwendung kann durch ideologische Neubewertungen metastasieren. Gesetze können selektiv angewandt werden: Für die einen gilt die volle Härte, bei den anderen schaut man weg.
So wurde etwa der Mainstream-Comedian El Hotzo freigesprochen, der Trump nach dem Attentat auf ihn den Tod wünschte. Wer jedoch satirisch Parallelen zwischen der Impfkampagne und den Verbrechen der Nazis zog, wurde und wird wegen Volksverhetzung verurteilt, immer wieder. Die Liste der Absurditäten https://norberthaering.de/news/rosenthal/?utm_source=substack&utm_medium=email ist lang. Paragraphen lassen sich dehnen, Rechtsbegriffe ideologisch aufladen. Die “Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens” in § 130 StGB kennt letztlich nur einen Maßstab, den des Empörungstriggers des Nomenklatura-Milieus. So wurde etwa Kritik an Bill Gates’ Einfluss auf die WHO von Gerichten als „antisemitische Verschwörungstheorie“ https://netzwerkkrista.de/2025/05/26/die-nicht-gefaehrdung-des-oeffentlichen-friedens-durch-karikaturen/?utm_source=substack&utm_medium=email eingestuft – obwohl Gates nicht mal Jude ist. Rechtsprechung aus dem Werkzeugkasten Ideologistans: Wenn Mainstream-Chiffren einfach übernommen werden, auch wenn sie keinen Sinn ergeben, zeigt sich die ideologische Gleichschaltung der Justiz.
Am Ende ist der Rechtsstaat ein Vertrauenspfand: Der Staat sagt seinen Bürgern: Messt mein Handeln an den von euch gemachten Gesetzen! Doch wer das tatsächlich tut, macht sich verdächtig. Soll dies vertrauensbildend sein? Vertrauen wird enttäuscht, wenn Recht ideologisch uminterpretiert, selektiv angewendet oder böswillig gegen Kritiker genutzt wird.
Schon einzelne Schauprozesse – wie zuletzt im Fall Michael Ballweg https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/kafkaesker-albtraum-made-in-germany , dem man nach monatelangem Verfahren letztlich eine Lappalie nachweisen konnte (Abrechnung eines Parfums und einer Hundematte für 19,53 Euro über seien Firma), zeigen die Absurdität eines Systems, das mit Kanonen auf Spatzen schießt, aber die eigentlichen Übeltäter verschont. Wenn es um Aufarbeitung der Fehler der Nomenklatura geht, mahlen die Mühlen der Justiz langsam oder gar nicht, siehe Paul-Ehrlich-Institut https://multipolar-magazin.de/meldungen/0298

Die Justiz ist ein Bollwerk der Aufklärungsverhinderung und Kritikerbeschämung geworden. Es ist unübersehbar für jeden, dass in Deutschland mittels Justizeinsatz gesellschaftliche Exempel statuiert werden sollen. Das ist ein klarer Missbrauch des Justizapparates. Das ist Politische Justiz.
… Alles vom 28.8.2025
https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/ist-deutschland-ein-unrechtsstaat

 

Die Kaperung des Bundesverfassungsgerichts nähert sich dem Ziel
Am Freitag 11.7.2025 soll der Bundestag drei neue Verfassungsrichter wählen. Eine der drei, Frauke Brosius-Gersdorf – Die Doppelnamensträgerinnen sind meistens Nervensägerinnen – taugt für dieses Amt so sehr wie meiner Mutter jüngster Sohn als Haremswächter; sie plädiert für eine Impfpflicht (wie bei den National- und Realsozialisten), will die AfD verbieten (und ihre Wähler am besten gleich mit), und über die Abtreibung hat sie, im Widerspruch zur jahrzehntelangen Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts, gesagt: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“.
Mir fiel ein, dass mir vor einiger Zeit ein Leser, „Jurist im Staatsdienst, konkret Vorsitzender einer Zivilkammer am Landgericht”, zu diesem Thema geschrieben hat. Er stellte die Frage:
„Ist das Bundesamt für Verfassungsschutz bereit, die Maßstäbe, an denen es die Opposition misst, auch auf Regierungsparteien oder ihnen nahestehende Organisationen anzuwenden? Falls nein, was folgt daraus?” Und formulierte eine Antwort aus verfassungsrechtlicher Sicht:

„Der Ausgangspunkt ist klar. Als Verfassungsfeind oder Extremist (beide Begriffe werden synonym verwendet) gilt, wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Diese besteht aus den wichtigsten der Grundsätze, die nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) unabänderlich sind, dem Demokratieprinzip, dem Rechtsstaatsprinzip und der Menschenwürdegarantie. Die Argumentation des BfV gegen die patriotische Opposition (AfD, Identitäre Bewegung, Institut für Staatspolitik, Junge Alternative, Ein Prozent…) ist im Kern immer gleich: Wegen der Auffassung ihrer Protagonisten, es gebe ein deutsches Volk im ethnisch-kulturellen Sinne, die eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse impliziere, bestünde die Besorgnis, dass eine deren Menschenwürde verletzende Behandlung beabsichtigt sei, ebenso wie die Verletzung der Menschenwürde von Ausländern, die nach Deutschland einwandern wollen oder bereits hier leben.
Verallgemeinert bedeutet dies: Verfassungsfeind ist derjenige, bei dem die Besorgnis besteht, dass er eine Politik anstrebt, die die Menschenwürde bestimmter Menschen nicht achtet. Es ist unerheblich, ob sich dies auf nur ein Politikfeld beschränkt (hier die Migrationspolitik), es ist auch nicht erforderlich, dass diesen Menschen die Menschenwürde insgesamt abgesprochen wird (nicht einmal Herr Haldenwang hat behauptet, dass die AfD Migranten foltern lassen wolle). Ohne Belang ist schließlich, ob sich die Organisation auf anderen Politikfeldern besonders für die Menschenwürde oder eine andere Säule der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetzt. Es nutzt der AfD beispielsweise nichts, dass sie sich in besonderem Maße für das Demokratieprinzip stark macht, indem sie der weiteren Übertragung von Kompetenzen auf die EU (die dazu führen würde, dass den deutschen Staatsbürgern Einflussmöglichkeiten entzogen werden) entgegentritt, sich für direkte Demokratie auf Bundesebene einsetzt und sich den Plänen der Kartellparteien von Grünen bis CDU, den Einfluss der Bürger durch eine Verlängerung der Legislaturperiode auf Bundesebene zu beschneiden, widersetzt.

Diese verallgemeinerten Grundsätze können ohne weiteres auf andere Politikfelder übertragen werden. Ich will nachfolgend die Frage des Schutzes des ungeborenen Lebens in den Blick nehmen. Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus der Menschenwürdegarantie die Verpflichtung des Staates, das ungeborene Leben zu schützen. Deshalb muss der Gesetzgeber der Mutter den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbieten und ihr die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegen, das Kind auszutragen. Die Menschenwürdegarantie verpflichtet den Staat insbesondere dazu, ein wirksames Schutzkonzept zu ergreifen, das auch Elemente des repressiven Schutzes enthält. Deshalb darf der Staat nicht auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei verzichten. All dies kann man im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 zu 2 BvF 2/90 u.a. nachlesen, das hier frei abrufbar ist.
Zwischenfazit: Wer die ‚Entkriminalisierung’ des Schwangerschaftsabbruchs anstrebt, will ungeborenen Menschen den Schutz entziehen, der ihnen wegen der Menschenwürdegarantie zusteht. Das ist verfassungsfeindlich.

Nun kann man sich ansehen, wie zum Beispiel die Grünen zu dieser Frage stehen. Dazu muss man weder Reden noch sonstige Äußerungen durchsuchen, erst recht nicht erforderlich ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Ausreichend ist vielmehr die Lektüre der Grundsatzprogramme der Partei, die hier abrufbar sind.
Im Bundesprogramm von 1980 hieß es: ‚In der Frage der Schwangerschaftunterbrechung geraten zwei wesentliche Ziele der GRÜNEN in Widerspruch miteinander: einerseits entschieden für das volle Selbstbestimmungsrecht von Frau und Mann einzutreten, andererseits das menschliche Leben in allen Bereichen zu schützen. […] Die Schwangerschaftsunterbrechung kann als eine Frage der moralischen Einstellung und der persönlichen Lebensumstände nicht Gegenstand juristischer Verfolgung sein. […] Wir fordern: […] Keine Bevormundung und Diskriminierung der Frauen durch Staat und Ärzte. Keine Strafverfolgung und Einschüchterung von Frauen und Ärzten, die abgetrieben haben.’

Im Grundsatzprogramm von 2002 klang es so: ‚Wir wollen das Recht der Mädchen und Frauen auf ein selbstbestimmtes Leben sichern und fördern. Deshalb werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass das Recht der Frauen, sich selbstbestimmt und ohne äußeren Druck für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, gewahrt bleibt. […] Auch eine strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen ist kein geeigneter Weg, Entscheidungen für das Leben mit Kindern zu fördern. […] Keine Frau soll durch die soziale und materielle Situation oder durch ausgeübten Druck von außen in ihrer freien Entscheidung beeinträchtigt werden.’

Die entsprechende Passage im aktuellen Grundsatzprogramm von 2022 lautet: ‚Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss für alle Menschen, insbesondere auch Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen mit und ohne Behinderung uneingeschränkt gelten. Dieses Recht zu realisieren ist Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung. Zu ihr zählen auch selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche, die nichts im Strafgesetzbuch verloren haben und deren Kosten grundsätzlich übernommen werden müssen.’

Es ist also seit Parteigründung durchgehende Position der Grünen, dass allein die Mutter frei und ohne strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen darüber entscheiden soll, ob ein ungeborenes Kind getötet wird oder ob es leben darf. Staatlichen Schutz gegen die Entscheidung der Mutter darf es ihrer Auffassung nach nicht geben. Die Menschenwürde des ungeborenen Kindes spielt für die Grünen dabei keine Rolle. Diese Position ist, wie oben gezeigt, verfassungsfeindlich. (Auffällig ist, dass die Texte zunehmend radikaler formuliert sind – im ersten Programm ist der Schutz des menschlichen Lebens zumindest noch erwähnt worden, wenn er auch nicht gegen den Willen der Mutter verwirklicht werden sollte. Die vorherrschende Erzählung, die Grünen hätten Radikalismen der Anfangszeit abgelegt, trifft offensichtlich nicht zu.)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht aber keineswegs gegen die Grünen vor, obwohl sie eine erhebliche Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen. Denn anders als die politisch isolierte AfD, die keine reale Chance auf Machtbeteiligung hat, sind sie an Regierungen beteiligt und haben so nicht nur die Möglichkeit, die Gesetzgebung zu beeinflussen, sondern können auch über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts mitbestimmen, mit der Gefahr, dass eine neue Besetzung des Gerichts Buchstaben und Geist des Grundgesetzes außer Acht lässt und die Menschenwürdegarantie im Sinne des grünen Parteiprogramms entkernt.

Das Vorgehen des Bundesamts für Verfassungsschutz allein gegen die rechte Opposition ist nach alldem objektiv willkürlich. (Mir ist auch sonst nicht bekannt, dass es jemals eine der Kartellparteien oder eine ihrer Vorfeldorganisationen ins Visier genommen hätte.) Es verstößt damit gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit und handelt seinerseits verfassungsfeindlich. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit auch aus der Bedeutung, die dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt, weil die Demokratie nicht funktionieren kann, wenn nicht die Parteien grundsätzlich unter den gleichen rechtlichen Bedingungen in den Wahlkampf eintreten.”

Die Kaperung des Bundesverfassungsgerichts https://www.klonovsky.de/2022/02/die-kaperung-des-bundesverfassungsgerichts/ nähert sich dem Ziel. Da sie auf parlamentarischem Wege ihre Klima- und Gesinnungsdiktatur bei allem NGO-Einsatz nicht durchsetzen können, versuchen sie es über die Flutung der Justiz mit linken Richtern.
Wie man an zahlreichen milden Urteilen gegenüber Gewalttätern mit dem existenzveredelnden Hintergrund und harten Urteilen gegen Meinungsverbrecher aus dem rechten politischen Spektrum sieht, sind die unteren Ebenen schon mit solchen Richtern durchsetzt. Der Rechtsstaat, das letzte Refugium der Freiheit, wird Schritt für Schritt plattgemacht und in einen Erziehungsstaat mit vorgegebenen Gesellschaftszielen verwandelt.
… Alles vom 9.7.2025 von Michael Klonovsky bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2025/07/9-juli-2025/

 

7 Monate Haft für ein Satire-Bild zu Faeser
Journalist verurteilt wegen Bildmontage über Faeser
Ein alter Mann (Dieter Hallervorden) spielt einen Sketch. Über Meinungsfreiheit. Über das neue Deutschland. Und darüber, dass man inzwischen gut beraten ist, nichts Falsches zu sagen. Sonst, so seine satirische Warnung, stehe man ganz schnell vor Gericht – „nur weil man was gegen Habeck sagt“. Der Mann ist 89. Er war nie rechts, nicht mal besonders bissig. Er heißt Dieter Hallervorden. Doch mit diesem Sketch ist Schluss mit lustig. Was erlaubt sich dieser Didi? Die Empörung kommt prompt: Auf X (vormals Twitter) überschlagen sich die Entrüstungswellen. Die „Süddeutsche Zeitung“ schimpft über eine „Entgleisung“. Und das Erste? Hält sich auffallend bedeckt – während die eigene Produktion brennt.
Die „Süddeutsche“ nennt Hallervorden verharmlosend „umstritten“ – dabei ist das Wort längst nicht mehr neutral, sondern das in Watte gepackte Brandzeichen unserer Zeit. Der Vorwurf: Hallervorden unterstelle, man könne in Deutschland für falsche Meinungen ins Gefängnis kommen.

Und jetzt halten Sie sich fest. Genau das ist nun passiert. Ein Journalist wurde in Deutschland zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Weil er eine satirische Bildmontage – neudeutsch ein „Meme“ – über eine Ministerin veröffentlicht hatte. Kein Witz. Kein Lied. Kein Sketch. Ein echtes Urteil. Vom Amtsgericht Bamberg. Das Urteil fiel am 7. April 2025 – und ist das erste dieser Art in der Geschichte der Bundesrepublik.
https://deutschlandkurier.de/2025/04/es-ist-das-erste-mal-in-der-geschichte-der-bundesrepublik-journalist-droht-gefaengnis-wegen-satirischer-politiker-verleumdung/
Der Journalist heißt David Bendels, nicht vorbestraft, Herausgeber und Chefredakteur des „Deutschland-Kurier“. Im Februar 2024 postete sein Medium ein satirisch bearbeitetes Bild von Innenministerin Nancy Faeser – ursprünglich aus der Holocaust-Gedenkkampagne „We Remember“. Auf dem Schild, das Faeser in den Händen hält, stand nun: „Ich hasse die Meinungsfreiheit.“
Faeser stellte den Strafantrag persönlich. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Und das Gericht urteilte: Das sei keine Meinung. Das sei Verleumdung einer Politikerin des öffentlichen Lebens – ein Tatbestand aus § 188 StGB, im Volksmund auch als „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ bezeichnet. Die Vorschrift wurde vor vier Jahren verschärft.
Die Richter warfen Bendels ernsthaft vor, durch die Veröffentlichung könne beim Betrachter der Eindruck entstehen, Faeser habe dieses Schild tatsächlich getragen. Eine Annahme, die selbst in politischen Karikaturen selten jemandem durchgeht – doch in Bamberg genügte sie zur Verurteilung.
Besonders bemerkenswert: Der vorsitzende Richter forderte Bendels darüber hinaus auf, sich schriftlich bei Faeser zu entschuldigen. Ein fast feudales Element, das man eher in autoritären Systemen erwartet als in einem demokratischen Rechtsstaat.
… Alles vom 8.4.2025 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/7-monate-haft-fuer-ein-satire-bild/

 

 

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BGH-Urteil gegen „Maskenrichter“ Christian Dettmar
Justiz: Ein Urteil und das Tor zur Hölle
Lebt der Rechtsstaat noch? Angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs im Verfahren gegen den „Maskenrichter“ Christian Dettmar drängt sich diese Frage auf. Die Frage nach dem Ende des Rechtsstaats, die angesichts des nahezu flächendeckenden Versagens der Justiz in der Coronakrise, von den Verwaltungsgerichten über die Verfassungsgerichte bis hin zur Strafjustiz, immer wieder gestellt wird, ist vor allem Ausdruck einer maßlosen Enttäuschung über die Justiz, als bloßer Begriffsstreit ist sie aber ziemlich fruchtlos. Was hier hilft, ist Differenzierung:

Der 2. Senat wollte das Verfahren beenden, aber nicht mit einem Freispruch
Nur vor diesem Hintergrund lässt sich das Urteil des 2. Senats des Bundesgerichtshofs gegen Christian Dettmar verstehen. Das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.08.2023 ist so schlecht begründet, https://netzwerkkrista.de/2023/12/15/nur-ein-schwaecheanfall-der-justiz-noch-einmal-das-urteil-des-landgerichts-erfurt-gegen-christian-dettmar/ dass die Hoffnung bestand, der BGH könne ein solches Urteil, auch wenn er wollte, allein um seinen Ruf zu schützen, nicht in der Revision bestätigen. Auch dass zwei renommierte Strafrechtsprofessorinnen in einer maßgeblichen juristischen Fachzeitschrift einen Aufsatz (1) zu dem erstinstanzlichen Urteil veröffentlichten, in dem sie die Aufhebung des Urteils als zwingend beurteilten und dies ausführlich begründeten, wurde als Hoffnungszeichen gewertet. Ganz deutlich in Richtung Urteilsaufhebung schienen aber die Zeichen zu stehen, als selbst der Generalbundesanwalt die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und die Rückverweisung an eine andere Kammer des Landgerichts Erfurt beantragte. Nach diesem Antrag konnte man meinen, dass es nur noch um die Frage gehe, ob die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Erfurt zurückverwiesen oder der Angeklagte vom BGH freigesprochen wird, was das Ende des Verfahrens bedeutet hätte.
Der 2. Senat wollte das Verfahren in der Tat beenden, allerdings nicht mit einem Freispruch. Die Begründung ist überraschend: Während es bisher ständige Rechtsprechung des BGH war, dass es bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften für die Frage, ob eine elementare Rechtsverletzung im Sinne von § 339 StGB vorliegt, auf eine wertende Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände ankommt,(2) erklärte er hier, dass die Motive des Angeklagten und die Frage, ob der erlassene Beschluss materiell rechtskonform war, irrelevant seien. Das heißt: Ob es dem Angeklagten darauf ankam, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden oder nicht, ob die Maskenpflicht in der Schule wirksam war oder nicht, ob sie das Kindeswohl gefährdete oder harmlos war, im Ergebnis verhältnismäßig oder verfassungswidrig, soll alles irrelevant für die Frage der elementaren Rechtsverletzung sein.
… Alles vom 29.11.2024 von Matthias Guericke bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/justiz_ein_urteil_und_das_tor_zur_hoelle
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Autor Matthias Guericke ist Mitglied des Netzwerkes KRiStA („Kritische Richter und Staatsanwälte“), wo dieser Beitrag zuerst erschien.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf! Hier der Link zum Spendenaufruf und Spendenkonto.
https://netzwerkkrista.de/2024/11/26/spendenaufruf-fuer-christian-dettmar/
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Heftige Vorwürfe: Elon Musk klagt deutsche Justiz an
Elon Musk hat auf X einen Tweet von Naomi Seibt geteilt, die auch schon für meine Seite geschrieben hat – und sich darin über die Zwei-Klassen-Jusitz in Deutschland beklagt. Das ist bemerkenswert – denn nun schaut die ganze Welt auf das, was aus unserer Justiz geworden ist (wobei ich einzelne Mitarbeiter, die immer noch unabhängig und kritisch ihren Dienst tun, explizit ausnehme).
Seibt bringt eine Überschrift und einen Kurztext aus der englischen Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), in dem es heißt: „Die AfD muss Peter Fischers umstrittene Äußerungen hinnehmen. Peter Fischer, Ex-Präsident von Eintracht Frankfurt, forderte dazu auf, ‚AfD-Wähler zu schlagen und ins Gesicht zu kotzen.‘ Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht darin keinen ernsthaften Aufruf zu einer Straftat.“

Elon Musk
Another case of two tier justice

Naomi Seibt
Calling for Violence against AD voters is fine by law?
Insulting politicians is illegal in Germany.
But an ex-football star gets away with instigating attacks on AfD voters:
“Break down their doors, punch them, puke them in the face. I don’t give a SHlT.”
Frankfurter Allgemeine
AfD must accept peter Fischer’2 controversial statements
Peter Fischer, ormer presiddent of Eintracht Frankurt, has calles for beating AfD voters an „puked“ in their faces. The Cologne Public Prosecutor’s Office does not see this as a serious call for criminal offense
26.11.2024
https://x.com/SeibtNaomi/status/1861820237223460953

27.11.2027
https://x.com/elonmusk/status/1861820583446716498
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Ist ja auch nicht so schlimm, als wenn jemand auf X eine Karikatur teilt, auf der Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet wurde – war meine erste, sarkastische Reaktion darauf – eingedenk der Hausdurchsuchung bei einem Rentner mit einer am Down-Syndrom leidenden Tochter im frühen Morgengrauen im CSU-Staat Bayern.
Seibt kommentiert diese Nachricht für ihre Abonnenten im Ausland auf Englisch wie folgt: „Politiker zu beleidigen ist in Deutschland strafbar. Aber ein Ex-Fußballstar kommt damit durch, Angriffe auf AfD-Wähler zu fordern: ‚Tretet ihre Türen ein, schlagt sie, kotzt ihnen ins Gesicht. Mir ist das scheißegal.‘“
Musk teilte diesen Tweet von Seibt mit dem Kommentar: „Ein weiteres Beispiel für eine Zweiklassen-Justiz.”
Der Fall Fischer ist in der Tat unglaublich und ein Beleg dafür, wie aus unserem Rechtsstaat längst ein Linksstaat geworden ist und wie politisch viele Staatsanwaltschaften agieren.
… Alles vom 28.11.2024 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/heftige-vorwuerfe-elon-musk-klagt-deutsche-justiz-an/
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