Grundgesetz oder Klimaschutz?

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 29.1.2026 der Klage der Deutscher Umwelthilfe (DUH) und BUND recht gegeben: Die Regierung Merz/Kohl muß das Klimaschutzprogramm von 2023 so verschärfen, daß der Umweltschutzbeschluß des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 24.3.2021 (sog. Klima-Urteil) umgesetzt werden kann. Die Klimaneutralität hat also weiterhin als neues Staatsziel zu gelten, obwohl seine CO2-Ziele ohne eine soziale Revolution in Deutschland nicht durchsetzbar sind. Die Heuchelei geht also weiter. Der Niedergang muß intensiviert werden wie: Deindustrialisierung, Schrumpfung des BIP, Aus für die Stahlproduktion, Arbeitslosigkeit über 3 Mio steihend, Verlagerung der Chemie-Branche ins Ausland, Exodus von Facharbeitern und Experten/Eliten, Insolvenzwelle als Dauerzustand.
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1. Wenn Deutschland seine Wirtschaft ruiniert durch CO2-Minderung (200 Mio t CO2-Äquivalente einsparen), dann wird die CO2-Emission nur ins Ausland verlagert.
2. Die im Grundgesetz garantierten Bürgerrechte werden durch den vermeintlichen Klimaschutz außer Kraft gesetzt.
3. Die Weltallianz zur vermeintlichen Rettung des Planeten über die Reduzierung des CO2-Ausstosses ist zusammengebrochen.
4. Obwohl die Deutschen als demonstrationsunwillig gelten: Die Klimaziele werden eine Sozialrevolution auslösen.

Aus diesen vier Punkten gibt es nur zwei Auswege:
Der Bundestag stimmt mit 2/3-Mehrheit einer Verfassungsänderung zur Abschaffung des Urteils vom 24.3.2021 zu.
Das BVerfG revidiert sein eigenes Urteil.
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Ulrich Vosgerau zum BVerfG (2): Jahrelang fühlte sich das BVerfG vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) übergangen und benachteiligt. Nun hat das BVerfG mit dem Klimaschutz eine Möglichkeit entdeckt, um auch internationale Reputation zu erringen: So wurde das Klima-Urteil sofort ins Englische, Französische und Italienische übersetzt.

„Am 29. Januar jedenfalls haben Richter in Leipzig den Weg in den Ruin des Landes und in eine Klimadiktatur befestigt“ – so Klaus-Rüdiger Mai (1). Klarer kann man es nicht sagen
3.2.2026
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Ende von „Grundgesetz oder Klimaschutz?“
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Beginn von Anlagen (1) – (2)
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(1) Per „Klimaschutz“-Urteil in den Staatsruin – Gesinnung statt Recht? Per „Klimaschutz“-Urteil in den Staatsruin – Gesinnung statt Recht?
Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen: Das Leipziger Urteil verpflichtet die Bundesregierung auf zusätzliche „Klimaschutz“-Maßnahmen. Damit wird Energie noch knapper und teurer. Das Gericht hat damit das Ende der energieintensiven Industrie in Deutschland beschlossen.
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Der Professor für Öffentliches Recht Sebastian Müller-Franken schreibt:
„Das Gericht verpflichtet die Bundesregierung, ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahre 2023 um weitere Maßnahmen zu ergänzen, um bis zum Jahre 2030 die CO2-Emissionen in Deutschland um 65 Prozent im Vergleich zum Jahre 1990 zu senken. Eine Abwägung mit anderen Belangen von Verfassungsrang (wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung, sozialer Frieden u.ä.) ist in diesem Konzept nicht mehr vorgesehen.“ Hauptsache Klima, alles andere ist nebensächlich. Das Urteil des Leipziger Gerichts ermöglicht der Deutschen Umwelthilfe, dahin zu wirken, dass grundrechtliche Freiheiten der Bürger eingeschränkt werden – und dürfte der DUH dabei noch helfen, Kasse zu machen. Willkommen im Klimazuchthaus Deutschland. Müller-Franken kommentiert den Beschluss: „Auch wenn das Gericht der Bundesregierung überlässt zu entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen will…so wird die Regierung nicht umhinkommen, Einschränkungen grundrechtlicher Freiheit zu verfügen.“
Was die Deutsche Umwelthilfe erreicht und das Leipziger Gericht beschlossen hat, ist nichts Geringeres als das Ende der energieintensiven Industrie in Deutschland, das Ende der Branchen Metall, Stahl, Chemie, Pharma, übrigens auch Halbleiterproduktion und alles, was mit KI zusammenhängt. Denn dieses Urteil wird die Energiepreise erhöhen und Energie verknappen.

Das Leipziger Urteil fußt auf dem irrationalen Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, der Klimaneutralität zu einem verbindlichen Staatsziel erklärte. Die Karlsruher Richter hätten genauso gut Klimaplanwirtschaft oder die Einführung des Klimasozialismus formulieren können, denn darauf läuft der abenteuerlich begründete Beschluss hinaus.

Am 29. Januar jedenfalls haben Richter in Leipzig den Weg in den Ruin des Landes und in eine Klimadiktatur befestigt. Wir dürfen auf die Urteilsbegründung gespannt sein.
… Alles vom 3.2.2025 von Klaus-Rüdiger Mai bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/klimaschutz-urteil-bundesverwaltungsgericht-leipzig
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(2) Ulrich Vosgerau im Kontrafunk: Klimaschutz und die politische Macht der Justiz
Deutschland muss noch mehr tun für den Klimaschutz, findet das Bundesverwaltungsgericht. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau beurteilt die politischen Ambitionen der Richter. In Norwegen macht man die Bürger darauf aufmerksam, dass sie im Kriegsfall enteignet werden können. Dieselben Instrumente existieren auch in den deutschsprachigen Ländern. Rechtsanwältin Annette Heinisch erklärt, wann es so weit kommen könnte. Die Schweizer sollen die Aufrüstung der Armee mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren. Journalist Philipp Gut schildert den Widerstand und die Argumente der Kritiker. Und im Kommentar beleuchtet Markus Vahlefeld den Berliner Antisemitismus-Fonds, der kaum mehr wiederzuerkennen ist.
4.2.2026
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-4-februar-2026

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