Justizversagen

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 Das Justizversagen in Deutschland zeigt sich besonders bei Strafdelikten von Migranten

 

 

 

9mal vorbestrafter Afghane vergewaltigt 14-Jährige in HH um 9 Uhr morgens
Unfassbares zur Vergewaltigung der 14-Jährigen mitten in Hamburg morgens um 9 Uhr
Eine Tat, die viele von uns ratlos zurücklässt. Wie ist es möglich, dass morgens um neun Uhr mitten in Hamburg, in einer der am stärksten frequentierten Einkaufsstraßen Deutschlands, ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt werden kann, ohne dass es jemand mitbekommt, ohne dass jemand zu Hilfe eilt? Inzwischen ist klar, wer der mutmaßliche Täter ist, und nun wird alles noch viel unglaublicher …

Samstagmorgen mitten in Hamburg. Ein 14-jähriges Mädchen wird gegen 09 Uhr morgens am Hauptbahnhof von einem Mann angesprochen, der so tut, als würden die beiden sich schon lange kennen. Das Mädchen läuft nun in Richtung Mönckebergstraße davon, doch der Mann lässt nicht von ihr ab, verfolgt sie und versucht immer wieder, sie in ein Gespräch zu verwickeln. Dann im Bereich des Saturn-Elektromarktes geschieht das Unfassbare.
Dazu muss man wissen: Die Mönckebergstraße gehört zu den zehn meist frequentierten Einkaufsstraßen Deutschlands! Mehr als 9.000 Passanten flanieren hier mitunter an einem Sonnabend pro Stunde entlang, wie aus einer Erhebung des Immobiliendienstleisters Jones Lang LaSalle (JLL) hervorgeht. Doch all das nutzt der 14-Jährigen offensichtlich wenig. Ihr Verfolger, der nicht von ihr ablässt, packt sie nun mitten in der Stadt morgens um 09 Uhr, zerrt sie im Bereich des Saturn-Elektromarktes in einen Hauseingang, der schlecht einsehbar ist. Das Mädchen wehrt sich, aber ihr Peiniger ist stärker. Jetzt„nimmt er sexuelle Handlungen an ihr vor“. Kein Mensch kommt dem Mädchen zu Hilfe. Mitten in Hamburg an einem Samstagmorgen bei Tageslicht!

Nach der Tat geht die 14-Jährige zur U-Bahn, fährt zur Hoheluftbrücke. Doch ihr Vergewaltiger lässt noch immer nicht von ihr ab, stellt ihr weiter nach. Jetzt geht sie schließlich zu einer Tankstelle und bittet um Hilfe. Selbst jetzt noch weicht ihr Peiniger nicht von ihr, bis schließlich die Polizei kommt und den Mann verhaftet. Ein Atemalkoholtest ergibt, dass er über 2,2 Promille Alkohol im Blut hat. Doch wer ist dieser Mann?

Der mutmaßliche Vergewaltiger ist der Polizei, wie sich inzwischen herausstellte, bestens bekannt. Sein Name lautet Mansor S. Er soll 30 Jahre alt sein und stammt aus Afghanistan. Geboren wurde er in Kabul, kam 2011 nach Deutschland.
Und der Afghane ist den Strafverfolgungsbehörden wegen diverser Delikte bestens vertraut. Insgesamt umfasste sein Strafregister bereits neun Einträge. Die Bandbreite reicht hierbei von Beleidigung bis Diebstahl und Körperverletzung. Und nun halten Sie sich bitte fest! Achtmal kam Mansor S. mit einer Geldstrafe davon. Achtmal! Dabei ist er ja erst seit sieben Jahren in Deutschland.
Beim neunten Mal wurde er dann endlich einmal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Im April 2016 hat der Afghane einen Mann im Streit mit einer schweren, stumpfen Eisenstange schwer verletzt, ihn damit blutig geschlagen. Aber wieso ist er denn dann überhaupt auf freiem Fuß, werden Sie jetzt vielleicht denken. Wieso kann er einem 14-jährigen Mädchen nachstellen und es vergewaltigen?

Nun, die Freiheitsstrafe bei der neunten Verurteilung wurde auf Bewährung ausgesetzt. Was eine Bewährungsstrafe für einen Afghanen bedeutet, werden Sie sich vorstellen können. Er wird wahrscheinlich gar nicht verstehen, was das ist, und wird nur fragen: „Muss ich jetzt ins Gefängnis? Wird mir etwas abgehackt?“ Und dann wird die Antwort lauten: „Nein, dir wird nichts abgehackt und du musst nichts ins Gefängnis, aber du darfst jetzt nichts mehr anstellen.“

Drei Jahre Freiheitsstrafe? Ach, da gehen wir erstmal in Revision!
Mit dem Nichts-anstellen hielt Mansor S. es aber nicht sehr lange durch. Warum sollte er auch, wenn er neun Straftaten begeht, bei denen er angezeigt, erwischt, vor Gericht gestellt und abgeurteilt wurde, ohne dass ihm je etwas geschah? Von all den Fällen, in denen er etwas anstellte und nicht erwischt oder angezeigt wurde, können wir ja nur mutmaßen.

Nur wenige Monate nach seiner neunten Verurteilung, einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, kommt es bereits zum zehnten polizeilich erfassten Delikt. Im September 2016 soll er einen Raub begangen haben, also einen Diebstahl mit Androhung von Gewalt oder mit Gewaltausübung. Und nun gab es keine Bewährungsstrafe. Aber wieso war er denn dann auf freiem Fuß und hat das Mädchen vergewaltigen können, werden Sie jetzt bestimmt fragen. Ist er aus dem Gefängnis ausgebrochen. Nein, das brauchte er gar nicht.

Im März 2017 hat der Richter zwar entschieden: drei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung!, aber nun ging unser Herr Mansor S. in Revision. Daher ist das Urteil, jetzt fast zwei Jahre nach der Tat, noch immer nicht rechtskräftig. Und deshalb war der Afghane, der bei diesem Strafregister wahrscheinlich schon gar nicht mehr so genau wusste, um was es da in diesem Prozess eigentlich ging, noch immer auf freiem Fuß.

Irgendwann kam aber immerhin die Ausländerbehörde mal auf die Idee, man könnte den dauerkriminellen Immigranten ja vielleicht abschieben und stellte also einen Antrag auf Abschiebung. Nun aber, nach diesem Strafmaß legte die Staatsanwaltschaft ihr Veto ein.
„Angesichts der Höhe der gegen den Beschuldigten verhängten, nicht rechtskräftigen Strafe haben wir uns dafür entschieden, der Strafverfolgung den Vorrang vor der Abschiebung zu geben“, sagt Carsten Rinio, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber der Hamburger Morgenpost. Bis Anfang 2018 wiederholte sich dieser Vorgang etliche Male. Die Ausländerbehörde stellte einen Antrag auf Abschiebung, die Staatsanwaltschaft legte ihr Veto ein. So kam es, dass Mansor S. a) am Samstagmorgen noch immer in Deutschland war und b) auf freiem Fuß. Beides war für die 14-Jährige eher ungünstig.
Nun soll der Afghane aber dingfest gemacht sein. Er sitze derzeit in U-Haft. Und dieses Mal ist er hoffentlich nicht bald wieder in der Innenstadt von Hamburg unterwegs, denn laut Staatsanwaltschaft bestehe „akute Fluchtgefahr“. Ach, ist das nicht beruhigend, wie tadellos unsere Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden arbeiten?! Wir leben ja schließlich, wie die CDU nicht müde wird zu versichern, im besten – und ich möchte ergänzen: auch im sichersten – Deutschland, das es je gab. Bravo!
… Alles von Jürgen Fritz.vom 14.8.2018 bitte lesen auf
https://juergenfritz.com/2018/08/14/hh-14-jaehrige-vergewaltigt/

 

 

Afrikanischer Asylbewerber terrorisiert Autohaus

Filialleiter: „Unbegreiflich, dass so ein Mann frei herumlaufen kann“
Die Vorfälle um einen gewalttätigen afrikanischen Asylbewerber in der Region Unna-Fröndenberg, NRW, beschäftigen die dortigen Einwohner und die Medien.
Der junge afrikanischer Asylbewerber fiel schon am 31. Juli auf, weil er ein Dienstauto der Stadt Fröndenberg in Nordrhein-Westfalen schwer beschädigt hatte. Davon kursiert auch ein Video in den Sozialen Netzwerken. Darin sieht man, wie der Afrikaner einen großen Feldstein zum betreffenden Auto schleppt und ihn gegen das Fahrzeug schleudert. Das Auto ist am Ende schwer beschädigt. Der Afrikaner wurde später durch die Polizei mitgenommen, war jedoch unverzüglich wieder auf freiem Fuß, berichtet der „Rundblick Unna“.

Am Mittwoch, dem 1. August, ging der 23-jährige Mann in ein Autohaus in der Stadt Unna und zeigte sich an einem über 50.000 Euro teuren Auto interessiert, das er schließlich kaufen wollte. Jedoch konnte er keinen Personalausweis, sondern nur einen Duldungsbescheid vorweisen, woraufhin ihm der Kauf des Fahrzeugs verwehrt wurde. Neben der Duldung gab der Mann dem Verkäufer auch eine Telefonnummer vom Flüchtlingspatenkreis Unna, schildert der „Rundblick Unna“. Der Verkäufer rief dort an und erfuhr, dass der Afrikaner in Fröndenberg als Asylbewerber gemeldet sei und er zu Gewalttätigkeit neigte, er solle deshalb ruhig und freundlich bleiben. Der Verkäufer reagierte anscheinend besonnen und so verließ der Afrikaner ohne Vorkommnisse das Autohaus.

Doch der Afrikaner kam wieder …
Tags darauf ist er allerdings wieder da und möchte wieder ein Auto kaufen. Ihm wird erneut erklärt, warum dies nicht möglich ist – der Flüchtlingspatenschaftskreis aus Unna holt ihn schließlich ab.
Freitagvormittag zunächst das gleiche „Spiel“, er kommt zum Autohaus, besteht wiederum auf dem Kauf des 50.000 Euro Fahrzeugs, das er mit Spielgeld bezahlen möchte. Auch dieses Mal wird ihm erklärt, warum dies nicht geht. Daraufhin beginnt der Afrikaner den Autohaus-Mitarbeiter zu beleidigen und mit Schimpfwörtern zu attackieren. Der Afrikaner wird aufgefordert, das Autohaus zu verlassen, verlässt es auch geht allerdings direkt zu einem Gebrauchtwagen und tritt mehrfach gegen die Stoßstange. Schadenshöhe laut Autohaus: 2.000 bis 3.000 Euro.
Die Polizei wird gerufen und nimmt den aggressiven Afrikaner mit. Er bekommt eine Anzeige und Hausverbot. Bis 20 Uhr soll er in der Zelle sitzen, heißt es von den Beamten laut dem Filialeiter Markus Grüner.

18:30 Uhr ist der wieder beim Autohaus – die Polizei wird abermals gerufen. Sie erteilt dem Afrikaner einen Platzverweis, notiert Hausfriedensbruch. Der 23-Jährige wartet an einem Baum nahe des Autohauses, bis die Beamten weggefahren sind. Der Filialleiter schilderte, dass dann der Mann – nach circa 20 Minuten – auf dem Nachbargrundstück einen schweren Sperrpfosten aus Metall herausreißt und auf vier seiner Mitarbeiter losstürmt, die gerade das Autohaus verlassen.

Afrikaner nutzt Sperrpfosten als Rammbock, um Scheibe zu zertrümmern
Die Mitarbeiter sehen den Afrikaner und flüchten durch den Seiteneingang zurück ins Gebäude. Daraufhin stößt der Asylbewerber den Pfosten wie einen Rammbock gegen die Scheibe, die der Attacke dank Sicherheitsglas standhält. Falls die Scheibe zerbrochen wäre, wären schwere bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen bei den Mitarbeitern nicht auszuschließen. „Er hätte sie töten können“, so der Filialleiter wörtlich.

Die Polizei kommt erneut und nimmt den Afrikaner wieder mit. „Mir war klar: Samstagmorgen um 8 Uhr ist er wieder raus“, erzählt der Autohauschef dem „Rundblick Unna“. Der Filialleiter organisiert für die nächsten Tage einen Wachdienst. Samstag steht der 23-Jährige dann tatsächlich wieder vor der Tür.
Die Polizei wird erneut gerufen und bringt ihn, da er wohl doch eine gewisse Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, in die LWL-Klinik Dortmund-Aplerbeck – allerdings nur vorübergehend, für eine längerfristige Zwangsunterbringung liegen die gesetzlichen Hürden hoch, so heißt es anscheinend seitens der Polizei. Ihr fehle offenbar in solchen Fällen die nötige Handhabe. Muss sie wirklich buchstäblich so lange warten, bis eine so schwere Straftat verübt wird, dass ein Richter Haftgründe sieht?

Nach drei Tagen – Entlassung aus der Klinik
Drei Tagen später ist der Asylbewerber aus der Klinik wieder entlassen. Grüner und seine Autohaus-Mitarbeiter bereiten sich darauf vor, dass der Afrikaner wieder auftaucht. Ein Wachdienst ist vor Ort.
Am Freitagmorgen ist er dann tatsächlich wieder da und will wieder ein Auto kaufen. Mit 10 Polizisten, heißt es in dem Artikel im „Rundblick Unna“: „wird der ungebetene aggressive Dauerbesucher in Schach gehalten“. Dann wird er in Handschellen abgeführt. Dabei erfährt der Filialleiter, dass der junge Mann am Abend circa gegen 19 Uhr wieder auf freiem Fuß sein wird.
Damit war das Maß für den Autohauschef voll und er sah sich gezwungen, an die Öffentlichkeit zu gehen. „Ein Mensch, der mit einem schweren Poller auf die Mitarbeiter losgeht, sie körperlich bedroht, dass so jemand weiter frei herumlaufen kann – das ist für mich unbegreiflich.“ Für ihn „ist nicht nachvollziehbar, was hier möglich ist“, so der Autohauschef Grüner.

Stadt und Polizei zeigen sich hilflos – dabei gibt es Möglichkeiten
Die Stadt Unna und Fröndenbergs Bürgermeister seien über die Situation im Bilde, sagt Grüner, doch seien ihnen ähnlich die Hände gebunden wie der Polizei. Dabei gibt es Handlungsmöglichkeiten. Bereits in der Vergangenheit habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass das Asylrecht unter den Einschränkungsvorbehalten anderer Verfassungsnormen steht. Daher kann das Asylrecht, wenn es in Konflikt mit anderen Verfassungsnormen stehe, ohne Weiteres beschränkt werden. Ein Einschränkungsvorbehalt ist z. B. Kriminalität. Aufgrund kriminellen Verhaltens kann ein Asylantrag abgelehnt werden bzw. ein Aufenthaltstitel entzogen werden.
Dies gilt ebenso, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Auch in diesem Fall kann Artikel 16a des Grundgesetzes eingeschränkt werden. Sollte es dann Schwierigkeiten bei der Abschiebung wegen eines fehlenden Passes geben, können Befragungen im Umfeld des Asylbewerbers neue Erkenntnisse bringen.
Zudem können Fachdolmetscher, die anhand von Dialekt und Aussprache des Asylbewerbers Hinweise zur Herkunft dieses Menschen geben können, in einen Feststellungsprozess zur Herkunft des Asylbewerbers eingebunden werden. Sie können helfen, das Heimatland zu bestimmen, damit anschließend Kontakt zur betreffenden Botschaft aufgenommen werden kann.

Dauerhafte Einweisung durch ein Betreuungsgericht möglich
Die andere Möglichkeit ist eine dauerhafte stationäre Unterbringung des Mannes. Dies ist möglich, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, oder wenn der betreffenden Person geholfen werden muss, weil sie allein nicht mehr zurechtkommt. Dazu müsste ein Betreuungsgericht einen Antrag auf stationäre Verwahrung der Person stellen.
Auch das Stellen einer Person unter rechtliche Betreuung (früher Vormundschaft) ist möglich, wenn offensichtlich ist, dass ein Mensch nicht angemessen mit Behörden und Mitmenschen richtig umgehen kann bzw. nicht rechtlich nachvollziehbare Handlungen durchführen kann. Dadurch könnte dieser Mensch einen Betreuer zugewiesen bekommen, der die betreffende Person juristisch vertritt. Dieser Betreuer könnte daraufhin u. a., wenn das Verhalten seines Zubetreuenden eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, ebenfalls einen Antrag beim Betreuungsgericht auf dauerhafte Einweisung in eine psychiatrische Klinik einreichen.
…. Alles vom 12.8.2018 bitte lesen auf
https://www.rundblick-unna.de/ sowie
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/asylbewerber-terrorisiert-autohaus-filialleiter-unbegreiflich-dass-so-ein-mann-frei-herumlaufen-kann-a2597351.html?text=1
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Wir sind schuld
Das ist bestimmt ein Einzellfall und jetzt darf kein Generalverdacht gegen Geflüchtete, Schutzsuchende, Migranten und Flüchtlinge entstehen!
Vielleicht sollten wir es ihm einmal richtig erklären, dann macht er so was auch nicht – WIR haben es IHM einfach noch nicht richtig erklärt – wir sind Schuld an diesem Verhalten!
13.8.2018, Sorgenvolle, ETO
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Könnte ich als deutsche Frau auch solche Untaten tun?
Ich frage mich immer, wenn ich über solche Untaten lese, was würde passieren, wenn ich so etwas oder ähnliches tun würde. Würde man mich auch einfach so laufen lassen?
Ich bin eine deutsche Frau, ohne Vorstrafen und psychischen Problemen und zahle Steuern und bekomme keine ergänzende Leistungen vom Staat. Wahrscheinlich würde man mich hart bestrafen und ich müsste den Schaden bezahlen.
Wäre ich ein Flüchtling, ohne eigenes Einkommen, mit Alkohol und Drogen Problemen, polizeibekannt, dann kann ich machen was ich will und werde nicht behelligt.
Warum ist das bloß so?
13.8.2018, Dora Stein, ETO
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Unna hat gewählt ….
»Wussten Sie zum Beispiel, dass …
– in Deutschland derzeit 150000 Haftbefehle gegen Menschen, die eigentlich im Gefängnis sitzen müssten, nicht vollstreckt sind?
– das BKA die Straftaten von 600000 Flüchtlingen vertuscht hat?«
Aus der Neuerscheinung »Die Destabilisierung Deutschlands« aus der Feder des Ex-Polizeibeamten Stefan Schubert….
Warum die Aufregung? Er wollte sich nur abholen, was sein Fluchthelfer ihm versprach. Ein Auto nach seiner Wahl. Was muss passieren, um die Vernunft wieder einkehren zu lassen? Wahrscheinlich nichts, denn der Migrant hat nur sein Recht eingefordert. Die Versicherungen bezahlen und die Beiträge werden erhöht. Ganz einfach. Man fasst sich langsam an den Kopf, wie verblödet unsere Parteien sind.

Unna
SPD 41,31 %
CDU 29,99 %
FDP 8,34 %
Grüne 7,6 %
AFD 5,77 %
also ich hoffe, dass Unna … das täglich erleben kann, aber mehrfach.
Lilo Ludwig, ETO

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