Wahlen Parteien: gleiches Recht

Eltern als schützendes Dach für die Kinder – bei den Parteien wie CDU, AfD wie Grünen ein beliebtes Motiv im Wahlkampf. Nun verurteilte das Landgericht Frankfurt/Oder die AfD zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro wegen Volksverhetzung, da das „Arm-Dach“ der Eltern einen Hitlergruß zeige.
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Der Hinweis, dass das Wahlplakat aus dem Jahr 2024 keinen ausgestreckten – wie zum Beispiel das Plakat der Grünen – Arm zeige, drei Kinder darunter sitzen, der Slogan „Wir schützen eure Kinder“ kein politischer sei und NS-Symbole bzw. Parolen hier doch gar nicht gezeigt werden
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2022-02-rechtsextremismus-symbole-zeichen-organisationen.pdf , wurde vom Gericht nicht berücksichtigt.
Die Staatsanwälte, die in Deutschland formal weisungsgebunden sind (§ 146 GVG), setzten sich in Frankfurt durch. Eigenartig dabei ist das zweierlei Recht, denn für andere Parteien wie CDU und Grüne gilt anscheinend ein anderes Recht:

Familienorientierte Wahlwerbung von CDU, AfD und Grüne ab 2024

Zur Erinnerung: In Deutschland als Rechtsstaat gibt es eine freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) mitsamt Gewaltenteilung zwischen den drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Letztere, zu dem auch das Landgericht Frankfurt/Oder zählt, urteilt also unabhängig davon, wer gerade die Regierungsmacht innehat. Politische Urteile gibt es also nicht – nur in der Theorie?

Es geht hier nicht um die AfD, denn Parteien kommen und gehen. Es geht um die Grundprinzipien der FDGO wie: Gewaltenteilung. Gleiches Recht für Alle. Brandmauer und Paralleljustiz sind undemokratisch. Opposition. Koalitionsfähigkeit der Parteien. Medien als zusätzliche Kontrollinstanz (Vierte Gewalt).
23.2.2026
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Ende von Beitrag „Wahlen Parteien: gleiches Recht“
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Beginn von Anlagen (1) – (2)
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(11) Hitlergruß auf Wahlplakat – AfD-Politiker muss Strafe zahlen
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilt. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus.

Verhandlungsgegenstand war ein Plakat Möllers im Landtagswahlkampf 2024, auf dem zwei Erwachsene zu sehen sind, die die Arme über drei sitzende Kinder heben. «Wir schützen eure Kinder» steht darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Haltung einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen auch niemand grüßen würden.
… Alles vom 17.2.2026 bitte lesen auf
https://www.welt.de/regionales/berlin/article6994912275f52fc0c39fc484/hitlergruss-auf-wahlplakat-afd-politiker-muss-strafe-zahlen.html
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(2) Umstrittenes Plakatmotiv: AfD-Politiker will gegen Urteil zu Wahlplakat vorgehen

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Landtagsabgeordneten und früheren OB-Kandidaten Wilko Möller zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro – 100 Tagessätze von 116 Euro – wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wird eine Verurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen – damit gilt Möller als vorbestraft.
… Alles vom 18.2.2026 bitte lesen auf
https://www.zeit.de/news/2026-02/18/afd-politiker-will-gegen-urteil-zu-wahlplakat-vorgehen

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