Frauke Brosius-Gersdorf wurde von der SPD als Richterin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgeschlagen: „„Ob dem Embryo und später Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukommt, das ist in der Tat in der Verfassungsrechtswissenschaft sehr umstritten. Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ In der schriftlichen Stellungnahme schrieb sie sogar vom „geringeren Schutz“ des pränatalen Lebensrechts. Brosius-Gersdorf mag als exzellente Verfassungsrechtlerin gelten, als kalte Technokratin der Macht hat sie sich jedenfalls eingeführt“ (siehe Anlage (1) unten). Mit dieser Aussage würde das BVerfG die Abtreibung bis zur Geburt legalisieren – nach dem Vorbild von Frankreich und Großbritannien.
Zum Statement von Frauke Brosius-Gersdorf
„Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt“
meint Birgit Kelle (3): „Menschenwürde gilt also nicht überall, wo menschliches Leben existiert. Wir wollen hoffen, dass sie niemals über Ungeimpfte, Ungeborene und Ungehorsame zu entscheiden hat.“
Frauke Brosius-Gersdorf möchte den Artikel 1 des Grundgesetzes „„Die Menschenwürde ist unantastbar“ als BVerfG-Richterin somit anscheinend ändern in „Die Menschenwürde ist abwägungsfähig“.
Mit den beiden folgenden Aussagen „…selbst wenn man von einer vorgeburtlichen Geltung der Menschenwürdegarantie ausginge und sie in diesem Fall mit dem gleichen, vollwertigen Schutz wie für den geborenen Menschen Anwendung fände, sprächen gewichtige Argumente dafür, dass die Menschenwürdegarantie durch einen Schwangerschaftsabbruch im Regelfall nicht verletzt wäre“ sowie gegenüber der SZ
„Schwangerschaftsabbrüche sollten nicht mehr als Unrecht gelten, sondern als normale medizinische Leistung anerkannt und von den Krankenkassen bezahlt werden“ (6)
deutet Frau Brosius-Gersdorf an, dass eine Schwangerschaft als Krankheit betrachtet wird, deren ‚Kosten zur ‚Gesundung‘ von den Krankenkassen zu tragen sind.
In der TV-Sendung von Markus Lanz irritierte die vorgeschlagene Verfassungsrichterin damit, dass mit dem von ihr befürworteten AfD-Verbot „nicht die Anhängerschaft beseitigt“ wäre (6) – Menschen wegen ihrer Meinung beseitigen, was soll das?
Mit der anstehenden Neubesetzung von drei eher links-ideologisch orientierten als unabhängigen BVerfG-Richtern geht es nicht nur um einzelne Personalien, sondern es droht ein fundamentaler Kurswechsel (5): Das oberste deutsche Gericht für Verfassungsfragen könnte die bisherige bewährte Rechtsprechung zum Schutz des Lebens umkehren. Ohne dabei die Bevölkerung als den Souverän gefragt zu haben.
Deshalb die CitizenGO-Petition (7) bitte jetzt noch unterschreiben.
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Zentrale Institution der repräsentativen Demokratie ist und bleibt das Parlament, also der Deutsche Bundestag. Das BVerfG als unabhängiges höchstes Gericht wacht darüber, daß die Verfassung eingehalten wird. Wenn dieses Gericht durch links, rechts oder religiös ideologisierte Richter die Unabhängigkeit verliert, dann kann am Parlament vorbei Politik gemacht werden, wodurch die Demokratie zur Farce wird bzw. in Richtung Totalitarismus abgleitet. Diese Gefahr besteht gegenwärtig.
8.7.2025
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Ende von Beitrag „BVerfG unabhängig Abtreibung“
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Beginn von Anlagen (1) – (8)
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(1) Wird diese Abtreibungs-Befürworterin Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts?
Drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss der Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause neu wählen. Mit der SPD-Personalie Brosius-Gersdorf brächen für den Lebensschutz tödliche Zeiten an. Wie reagiert die Union?
… Alles vom 2.7.2025 bitte lesen auf
https://www.corrigenda.online/leben/frauke-brosius-gersdorf-wird-diese-abtreibungs-befuerworterin-vizepraesidentin-des
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(2) Petition: Keine radikale Lebensfeindin ins Bundesverfassungsgericht: Stimmen Sie gegen Frauke Brosius-Gersdorf! – siehe auch (7) unten
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Frauke Brosius-Gersdorf hat bisher bei jeder Gelegenheit eine klare SPD-Linie gezeigt: Sie will die AfD verbieten und das Grundgesetz gendern. Zu Corona-Zeiten hielt sie eine Impfpflicht nicht nur für verfassungskonform, sondern behauptete sogar, das Grundgesetz würde eine Impfpflicht erfordern.
Aber am schlimmsten ist ihre Einstellung zum Thema Abtreibung. Für Brosius-Gersdorf beginnen die Menschenwürde und die Grundrechte erst bei der Geburt. Sie würde es also für verfassungskonform halten, Abtreibung bis zum Tag der Geburt zu legalisieren.
Frauke Brosius-Gersdorf gehörte zu der handverlesenen Kommission, die im Auftrag der Ampelregierung einen Bericht erstellt hat, um „Abtreibung außerhalb des Strafrechts zu regeln“. Nun will die SPD sie zur Verfassungsrichterin machen. Man darf vermuten, dass ein Gesetzentwurf zur Legalisierung von Abtreibung geplant ist und dass die SPD sichergehen will, dass beim Bundesverfassungsgericht parteitreue Richter sitzen, um so ein Gesetz für verfassungskonform zu erklären.
Die Personalie Brosius-Gersdorf ist ein Schachzug der SPD, um das Bundesverfassungsgericht zu ihrem politischen Instrument zu machen. Aber für die Wahl sind zwei Drittel der Stimmen im Bundestag notwendig. Die CDU/CSU kann diese Kandidatin blockieren.
Unterzeichnen Sie deshalb diese Petition und fordern Sie die Abgeordneten von CDU und CSU im Bundestag auf, gegen Frauke Brosius-Gersdorf zu stimmen!
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Sehr geehrte Abgeordnete von CDU und CSU im deutschen Bundestag,
ich schreibe Ihnen, um meine große Besorgnis über die mögliche Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf in den zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck zu bringen, da sich diese Kandidatin wiederholt verfassungsfeindlich geäußert hat.
Brosius-Gersdorf spricht Ungeborenen die Menschenwürde ab. Sie will die Menschenrechte erst ab der Geburt gelten lassen. Allein dies macht sie bereits untragbar als Verfassungsrichterin.
Zu Corona-Zeiten war sie eine strikte Befürworterin einer Impfpflicht, die doch klar gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen hätte. Dazu kommen weitere Äußerungen und Einstellungen, die befürchten lassen, dass diese Kandidatin vom Richtertisch aus SPD-Politik betreiben wird.
Frauke Brosius-Gersdorf spricht auch geradezu enthusiastisch davon, die AfD zu verbieten oder ersatzweise hochrangigen AfD-Mitgliedern das passive Wahlrecht zu entziehen. Sehr geehrte Unionsabgeordnete, bitte behalten Sie im Hinterkopf, dass der „Kampf gegen Rechts“ der SPD ausdrücklich auch Ihnen gilt!
Kurz: Wenn Sie Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin wählen, begehen Sie damit Verrat an den christlichen Werten, für die Ihre Partei steht. Und schneiden sich nebenbei ins eigene Fleisch.
Deshalb möchten wir Sie inständig bitten, diese Kandidatin abzulehnen.
Hochachtungsvoll
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… Alles vom 13,6,2025 bitte lesen auf
https://citizengo.org/de/lf/15853-Keine-radikale-Lebensfeindin-ins-Bundesverfassungsgericht–Stimmen-Sie-gegen-Frauke-Brosius-Gersdorf
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(3) Birgit Kelle: Frauke Brosius-Gersdorf für „Menschenwürde erst ab Geburt“
Frauke Brosius-Gersdorf ist eine Gefahr für Kinder in Deutschland. Eine Frau die Sätze wie diese sagt: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürde erst ab Geburt gilt“, darf nicht im Bundesverfassungsgericht sitzen. Selbstverständlich sind Kinder schon im Mutterleib Menschen, das ist auch ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Wenn sie das nicht anerkennen kann, ist sie gefährlich für alle ungeborenen Kinder in Deutschland. Warum sollte man übrigens diese Kinder noch medizinisch behandeln, oder als Frühchen retten, wenn sie doch „keine Menschenwürde“ haben?
Frau Brosis-Gersdorf war während der Corona-Zeit radikal für eine Impfpflicht, sie hätte auch die Kinder da hineingezwungen. Die @CDU hat sich auf Initiative der Grünen mit Frau Susanne Bär, einer absoluten Genderaktivistin und Abtreibungsbefürworterin schon einmal mit einer Nominierung zur Verfassungsrichterin über den Tisch ziehen lassen. Wenn sie sich diese Frau aufzwingen lässt, droht das Bundesverfassungsgericht endgültig zur Aktivistentruppe zu verkommen.
… Alles vom 7.7.2025 von Birgit Kelle bitte lesen auf
https://x.com/Birgit_Kelle/status/1942139911798190576
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(4) Weitere Informationen
Dreier-Paket für Karlsruhe (LTO): https://www.lto.de/recht/justiz/j/verfassungsrichter-wahlen-im-bundestag-bverfg-union-spd-linke-spinner-brosius-gersdorf-kaufhold
Lebensrechtler machen gegen Brosius-Gersdorf als Richterin in Karlsruhe mobil (Tagespost): https://www.die-tagespost.de/politik/lebensrechtler-machen-gegen-brosius-gersdorf-als-richterin-in-karlsruhe-mobil-art-264957
Wird diese Abtreibungs-Befürworterin Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts? (Corrigenda): https://www.corrigenda.online/leben/frauke-brosius-gersdorf-wird-diese-abtreibungs-befuerworterin-vizepraesidentin-des
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Abschlussbericht der „Sachverständigenkommission zu reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ mit Dr. Frauke Brosius-Gersdorf unter den Unterzeichnern auf der Internetseite des Familienministeriums: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238402/c47cae58b5cd2f68ffbd6e4e988f920d/bericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf
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(5) Kommt mit Brosius-Gersdorf eine neue Rechtsprechung?
… Die Wahl am 10. Juli könnte weitreichende Konsequenzen haben: Sollte Frauke Brosius-Gersdorf nicht nur Richterin, sondern auch Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden, stünde sie in der Linie für die spätere Präsidentschaft des Gerichts. Mit ihr könnte ein fundamentaler Kurswechsel drohen: Das oberste deutsche Gericht für Verfassungsfragen könnte die bisherige Rechtsprechung zum Schutz ungeborenen Lebens aufgeben – gestützt auf die von Brosius-Gersdorf vertretene Auffassung, dass die Menschenwürdegarantie nach dem Grundgesetz erst mit der Geburt greift.
Die Entscheidung über Brosius-Gersdorf ist damit weit mehr als eine Personalfrage. Sie steht exemplarisch für die Grundsatzentscheidung, wie Deutschland künftig mit sensiblen Fragen des Lebensschutzes umgeht. Die Abgeordneten im Bundestag stimmen daher nicht nur über eine Richterin ab, sondern auch darüber, ob das Bundesverfassungsgericht eine neue Linie einschlagen wird – mit potenziell dramatischen Folgen für den verfassungsrechtlichen Schutz ungeborenen Lebens.
… Alles vom 2.7.2025 bitte lesen auf
https://www.1000plus.net/de-de/news/frauke-brosius-gersdorf-neue-verfassungsrichterin-und-gefahr-fuer-den-lebensschutz
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(6) Wie war das nochmal mit der Gewaltenteilung? Liebe Union, wollt Ihr diese Frau wirklich zur Verfassungsrichterin wählen?
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Die Verfassungsrichter dürfen keinen Zweifel an ihrer völligen Unabhängigkeit aufkommen lassen. Und nun hat die SPD mit der Potsdamer Professorin für Öffentliches Recht, Frauke Brosius-Gersdorf, eine Kandidatin nominiert, die in den Reihen der Unionsfraktion für erhebliche Unruhe – gerade unter jungen Abgeordneten sorgt. Denn Frau Brosius-Gersdorf ist bekannt als linke Aktivistin. Wohlgemerkt, sie ist nicht nur links, sie ist eine bekannte Ideologin. Um die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag zusammenzubekommen, sind die Stimmen der Linken und der Grünen notwendig, die von der Personalie Brosius-Gersdorf begeistert sein werden. Die Linke hat schon scheinheilig bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion um ein vorbereitendes Gespräch gebeten, nachdem sie vergangene Woche noch mit bösen Konsequenzen gedroht hat, weil TikTok-Heidi (Reichinnek) nicht in den Geheimdienstausschuss darf.
Die rote Frau Brosius-Gersdorf (54) soll also demnächst Teil des zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht werden, das ist die Kammer, die für staatsrechtliche Fragen wie etwa Parteienverbote zuständig ist. Und wie sie zu einem Verbot der AfD steht, das hat sie öffentlich schon bekannt, etwa im Juli vergangenen Jahres als sie in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz nicht nur ein Verbot der AfD forderte, sondern allen Ernstes formulierte, sie bedauere, dass mit einem AfD-Verbot „nicht die Anhängerschaft beseitigt“ wäre. Als Lanz nachfragte „Sie wollen nicht Menschen eliminieren?“ verneinte Brosius-Gersdorf das natürlich, bestand aber darauf, AfD-Mitgliedern die Grundrechte entziehen zu wollen, etwa das Grundrecht, gewählt zu werden: „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“.
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So sagte die Juristin Brosius-Gersdorf im Interview mit der Süddeutschen Zeitung (SZ): „Schwangerschaftsabbrüche sollten nicht mehr als Unrecht gelten, sondern als normale medizinische Leistung anerkannt und von den Krankenkassen bezahlt werden.“ Eine Schwangerschaft als Krankheit? Darf so eine Frau Platz nehmen am Tisch des höchsten Gerichtes in Deutschland?
CDU und CSU wären gut beraten, sich das noch einmal gut zu überlegen! Ja, man muss Kompromisse machen in der Politik. Aber dieser Preis ist zu hoch, wenn man es mit dem C im Parteinamen der Christdemokraten noch ernst nimmt.
… Alles vom 2.7.2025 bitte lesen auf
https://denken-erwuenscht.com/wie-war-das-nochmal-mit-der-gewaltenteilung-liebe-union-wollt-ihr-diese-frau-wirklich-zur-verfassungsrichterin-waehlen/
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(7) CitizenGO-Petition jetzt unterschreiben
De Unionsfraktion droht, umzukippen. Friedrich Merz hat sich von SPD und Grünen erpressen lassen und will Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin wählen. Damit käme eine linke Aktivistin, die Menschenrechte erst ab der Geburt schützen will und zu Corona-Zeiten für eine Impfpflicht war, an Deutschlands höchstes Gericht.
Gestern Abend hat der Wahlausschuss des Bundestags bereits alle drei ausstehenden Kandidaturen abgenickt: Einen Vorschlag der CDU und zwei Vorschläge der SPD für die drei offenen Richterstellen am Bundesverfassungsgericht. Damit ist der Weg offen für die Abstimmung am Freitag.
Wer genau im zwölfköpfigen Wahlausschuss für oder gegen Brosius-Gersdorf gestimmt hat, ist geheim. Aber bereits hier muss die CDU/CSU umgekippt sein. Denn in diesem Ausschuss sitzen drei AfD-Abgeordnete. Sie haben mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen Brosius-Gersdorf gestimmt. Zwei weitere Nein-Stimmen hätten gereicht, um eine Zweidrittelmehrheit unmöglich zu machen und damit Brosius-Gersdorf als Kandidatin zu blockieren.
Diese zwei Nein-Stimmen gab es leider nicht, obwohl fünf Unionsabgeordnete im Wahlausschuss sitzen. Mindestens vier der fünf müssen mit Ja gestimmt haben. Das ist ein schlechtes Vorzeichen für die Richterwahl am Freitag.
Friedrich Merz ließ gestern Abend bereits seine Einpeitscher – die Fraktionsvorsitzenden Spahn und Dobrindt – verkünden, dass die Unionsfraktion für Brosius-Gersdorf stimmen soll.
Spahn hat außerdem erklärt, zu was für einem angeblichen Kompromiss sich Friedrich Merz hergegeben hat: Brosius-Gersdorf soll Verfassungsrichterin werden, aber immerhin nicht Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts. Ich kann mich des Gedankens nicht erwehren, dass die SPD das mit Absicht so eingefädelt hat: Zuerst wurde Brosius-Gersdorf nicht nur als Verfassungsrichterin, sondern als Vizepräsidentin ins Spiel gebracht, damit man jetzt den angeblichen Kompromiss anbieten kann, sie “nur” zu einer normalen Verfassungsrichterin zu machen und nicht zur Vizepräsidentin.
Erlauben sie mir eine saloppe Bemerkung: Merz wäre schön blöd, wenn er diesen Kompromiss wirklich für einen Kompromiss hält. Denn die Bundestags-SPD kann viel versprechen. Halten muss sie nichts. Den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts wählt nicht der Bundestag, sondern der Bundesrat. Die dortigen Vertreter von SPD und Grünen könnten Brosius-Gersdorf trotzdem zur Vizepräsidentin machen. Merz könnte das nicht verhindern.
Und egal, ob Vizepräsidentin oder gewöhnliche Verfassungsrichterin – Frauke Brosius-Gersdorf würde das Gleichgewicht im zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts so weit nach links verschieben, dass die Gewaltenteilung zerstört wäre.
Nein, es ist kein Kompromiss. Friedrich Merz plant schlicht den nächsten Wählerverrat. Nach seinem Schuldenpaket, nachdem er Lars Klingbeil zum Finanzminister gemacht und ihm de facto die Kontrolle über die gesamte Politik überlassen hat (denn Klingbeil hat laut Koalitionsvertrag für alles, was Geld kostet, ein Vetorecht) – nach all diesen Zugeständnissen kommt nun der nächste Bückling vor der SPD.
Aber es kann sein, dass Friedrich Merz dieses Mal auf die Nase fällt. Denn die Abstimmung im Bundestag ist geheim. Merz kann seine Abgeordneten auffordern, er kann sie bitten, er kann drohen oder versprechen – aber kontrollieren kann er sie letztendlich nicht. DAS ist unsere EINZIGE Chance.
Senden wir den Unionsabgeordneten im Bundestag noch einmal ein starkes Signal. Lassen wir sie wissen, was ein erneuter Wählerverrat bedeuten würde. Unterzeichnen Sie heute unsere Petition gegen Brosius-Gersdorf, falls Sie es noch nicht getan haben!
UNTERZEICHNEN SIE DIE PETITION
8.7.2025, Vielen herzlichen Dank, Ihre Christina Widmann
und das gesamte Team von CitizenGO
PS: Bereits über 71.000 Bürger haben unsere Petition unterzeichnet und fordern die Abgeordneten von CDU und CSU auf, gegen Brosius-Gersdorf zu stimmen. Fügen Sie gleich jetzt ihren Namen hinzu. Und falls Sie bereits unterzeichnet haben, teilen Sie diese Petition noch einmal auf WhatsApp, Telegram und in den sozialen Medien!
https://citizengo.org/de/lf/15853-Keine-radikale-Lebensfeindin-ins-Bundesverfassungsgericht–Stimmen-Sie-gegen-Frauke-Brosius-Gersdorf-
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(8) Keine Stimme für Brosius-Gersdorf!
Liebe Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion,
am kommenden Freitag, dem 11. Juli 2025, haben Sie eine Entscheidung zu treffen, die richtungsweisend für die weitere Entwicklung unseres Landes ist. Es geht darum, ob die demokratische Verfasstheit unseres Landes, wie sie von den Schöpfern unseres Grundgesetzes entwickelt wurde und Nachkriegsdeutschland – erst der BRD, dann dem vereinten Deutschland – über 70 Jahre zu seinem Vorteil gedient hat, geschützt oder beendet wird.
Es geht um die Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern. Auf Vorschlag der SPD sollen das Frau Frauke Brosius-Gersdorf und Frau Ann-Katrin Kaufhold sein. Besonders heikel ist die Ernennung von Brosius-Gersdorf – nicht nur, weil sie mit ihrer Befürwortung eines AfD-Verbots die notwendige Neutralität vermissen lässt. Schlimmer noch ist ihr Bedauern, dass damit die AfD-Anhängerschaft nicht „beseitigt“ wäre.
Aber was sie zur direkten Gefahr für das Grundgesetz macht, ist ihre Befürwortung von Abtreibungen bis zur Geburt. Als Vorsitzende einer Expertenkommission, die für die abgewählte Ampel-Regierung Vorschläge für eine „Liberalisierung“ des Abtreibungsparagrafen entwickeln sollte, hat sie sich indirekt, aber gut erkennbar, für eine Abtreibung bis zum 9. Monat ausgesprochen. Dies ist eine Forderung von Linksradikalen seit über dreißig Jahren. Auf einer Pressekonferenz formuliert Frau Brosius-Gersdorf es so: Ab der 22. Schwangerschaftswoche wäre eine Abtreibung rechtswidrig, der Gesetzgeber dürfe das Verbot strafrechtlich absichern, müsse es aber nicht. Brosius-Gersdorf sollte wissen, dass ein Verbot, das nicht strafbewehrt ist, unwirksam bleibt. „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürde erst ab Geburt gilt“, sagt sie. Wobei offen bleibt, ob sie den Geburtsvorgang meint oder die abgeschlossene Geburt. Das ist eine entscheidende Frage.
… Alles vom 8.7.2025 von Vera Lengsfeld bitte lesen auf
https://vera-lengsfeld.de/2025/07/08/sehr-geehrte-bundestagsabgeordnete-der-unionsfraktion/