Wahlrecht

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Gemeinsam unterwegs für Frieden, Freiheit und Demokratie auf der Demo in Freiburg am 11.11.2023

 

Wahlrecht: Abgeordnete sind zu wählen, nicht Parteien
Gegenspieler des Demos
Zu: „Aufs Verhältnis kommt es an“ von Jörg Kürschner, JF 33/24
Die Parteien oder besser ihre Abgeordneten im Bundestag sind die Vertreter des ganzen Volkes und daher berufen, die Bürgerrechte zu verteidigen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Sie streben selbst nach Macht und Unabhängigkeit und gerieren sich dabei als fragwürdige Gegenspieler des Volkes. Und auch das Bundesverfassungsgericht muß in seine Erwägungen naturgemäß verfaßte Bürgerrechte einbeziehen, was in seiner Entscheidung vom 29. Juli 2024 offensichtlich nicht geschehen ist. Dies ist wohl auf die zunehmend parteipolitische und regierungsaffine Ausrichtung des Gerichts zurückzuführen, bedingt durch die Berufung der Mitglieder durch den Bundestag. Das Elend zeigt sich in der nach der Entscheidung zu hörenden Aussage: Wunderbar, eine Win-Win-Entscheidung, es gibt keinen Verlierer! Weit gefehlt, es gibt einen großen Verlierer: das Volk, uns Bürger.
Denn das Kappen von Direktmandaten ist ein eklatanter Demokratieverstoß, nicht nur weil das zugunsten von Listenkandidaten erfolgt, sondern weil es eine bodenlose Verachtung (ja Verarschung) des Souveräns bedeutet, einen Direktkandidaten wählen zu lassen und dann das Ergebnis sofort automatisch zu widerrufen, wie es das aktuelle Wahlgesetz vorsieht.
Der Art. 38, Abs. 1 GG sieht ausdrücklich vor, daß „Abgeordnete“ (nicht etwa Parteien) zu wählen sind, und zwar in „unmittelbarer, freier“ Wahl. Die Unmittelbarkeit schließt die Zwischenschaltung von Parteien aus, während die Freiheit verlangt, daß man jeden Kandidaten der Liste wählen oder nicht wählen kann, ohne unerwünschte Kandidaten mitzuwählen (freie Listenwahl). Wir Bürger werden dagegen genötigt, statt Abgeordnete Parteien zu wählen und diesen auch noch die Auswahl und Rangfolgebestimmung der Kandidaten zu überlassen So sind starre Listenwahlen eine Irreführung und keine Bürgerwahlen. Das ist demokratie-und grundgesetzwidrig. Und auch die Festschreibung der Abgeordnetenzahl auf 630 ist keine Verringerung, wie uns vorgegaukelt wird, sondern eine undemokratische Erhöhung um 32 Sitze, da durch die eingeführte Kappung die Sitzzahl bereits auf 598 gesenkt ist. Diese handstreichartig erst zur dritten Lesung des Wahlgesetzes eingeführte Erhöhung bürdet damit uns Steuerzahlern einen Milliardenbetrag auf, der schon während einer einzigen Wahlperiode anfallen dürfte.
Joachim Sandmann, Ottobrunn
… Alles vom 16.8.2024 bitte lesen in der IF 23/24, Seite 23

 

 

Zweitstimme zur Erststimme machen – nein!
Ist unsere Demokratie in Gefahr?

Im Art. 38 der Verfassung lesen wir: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Nichts steht da von Erst- oder Zweitstimme, nichts von Parteien oder Fraktionszwang, von Parteienfinanzierung u. ä. ist dort zu finden. Den Parteien wird lediglich eine Mitwirkung bei der politischen Meinungsbildung zugestanden (Art.21).
Nach der Verfassung dürfte es also nur eine direkte (unmittelbare) Wahl einer Person geben, denn mit der Zweitstimme wähle ich eine Partei und damit nur indirekt die auf deren Liste stehenden Personen, auf deren Auswahl ich als parteiloser Wähler keinen direkten Einfluss habe. Die Zweitstimme hebelt somit das im Artikel 38 enthaltene Gebot der Unmittelbarkeit aus.
Sollte nun, wie vom Bundestag beschlossen, diese Zweit- zur Hauptstimme werden, d.h. die gewählten Direktkandidaten zugunsten der Listenkandidaten nicht in den Bundestag kommen, wäre ein gewaltiger Schritt weiter in Richtung Parteienherrschaft getan. Dann hätten die Parteien über die von ihr ausgewählten Listenkandidaten einen noch größeren Einfluss auf die politischen Entscheidungen, denn wer nicht spurt, steht bei der nächsten Wahl nicht mehr auf der Liste. Damit wäre der nächste Grundsatz des Artikels 38 ausgehebelt, nämlich die alleinige Verantwortung der Gewählten gegenüber dem eigenen Gewissen, soweit das nicht jetzt schon in Frage zu stellen ist (Fraktionszwang).

Wie sähe denn der jetzige Bundestag nach dem Erststimmenergebnis (direkt Gewählte) aus?
Die CDU/CSU hätten 143 Sitze, die SPD 121, die Grünen 16, die AfD 16, die Linke 3 und die FDP keinen. Die Regierungskoalition käme auf ganze 137 Sitze, weniger als CDU/CSU (143). Die Gesamtzahl der Abgeordneten entspräch der Zahl der Wahlkreise: 299.

Erst durch den Mix aus Erst- und Zweitstimme mit Überhang und Ausgleichsmandaten ergibt sich ein total anderes Bild und das Wählervotum wird völlig verzerrt:
SPD 206 (+ 85); CDU/CSU 197 (+ 54); Grüne 118 (+102); FDP 92 (+ 92); AfD 83 (+ 67), Linke 39 (+ 36), gesamt 735 Sitze.
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Allein die Grünen erhalten so das 7,5 fache der Sitze, die ihnen nach der Erststimme zustünden (16), bei der AfD ist es das 5-fache! Die FDP wäre gar nicht im Bundestag vertreten. Einzig die CSU bliebe unverändert bei 45 Sitzen, da sie in Bayern nur ein Direktmandat an die Grünen in München verloren hat.
Allein diese Verkehrung des Wählerwillens zeigt, wie sehr sich die Machtverhältnisse trotz unveränderter Verfassung durch ständige Änderungen des Bundeswahlrechtes bereits verschoben haben und das Grundprinzip der Demokratie (Volksherrschaft) immer mehr verwässert wird. Wir werden derzeit von 3 Parteien regiert, deren Zweitstimmenanteil summa summarum nur 52 % beträgt. Bei einer Wahlbeteiligung von 76,6 % entspricht das 40 % aller Wahlberechtigten, was genau dem Zustimmungswert jüngster Umfragen entspricht. Eine Mehrheit sieht anders aus.
Nach Erststimmen würde die Ampelkoalition auch nur über 45,8 % verfügen, dank der Ausgleichs- und Überhangmandate sind es aber immerhin 56,6 %. Wen wundert‘s da, wenn alles versucht wird, die Bedeutung der Erststimmen zu minimieren. Und da sich die Grünen unter den jungen Wählern mehr Zustimmung erhoffen (was sich bei der jüngsten U18 Wahl in Bayern aber nicht bestätigte), wollen sie das Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzen.
… Alles vom 13.11.2023 von Peter Schewe, Regenstauf,  bitte lesen auf
https://vera-lengsfeld.de/2023/11/13/ist-unsere-demokratie-in-gefahr/#more-7306