Wahlrecht

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Gemeinsam unterwegs für Frieden, Freiheit und Demokratie auf der Demo in Freiburg am 11.11.2023

 

Ulrich Vosgerau: Entzug des passiven Wahlrechts
Demokratie auf Abruf – Die fragwürdigen Pläne der Justizministerin

Der Übergang unserer Demokratie zur Postdemokratie ist nicht nur von der Einführung eines in Deutschland vor allem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vermittelten Elitenkonsenses geprägt. Der löst den bisherigen Gegensatz zwischen „Regierung“ und „Opposition“ auf. Und weist mit Abscheu die verbleibende, sich dem Konsens verweigernde Opposition als „verfassungsfeindlich“ zurück. Prägend ist auch die weitere Tendenz der Eliten, die ohnehin medial und durch Volkserziehungsagenturen gelenkte Demokratie schrittweise in ein Selbstergänzungsrecht umzudeuten.
In den Medien und der Selbstdarstellung der Parteien wird der Begriff des „Demokraten“ zentral, der eben von den vermeintlich nichtdemokratischen Mitbewerbern abzugrenzen ist. Hierdurch wird letztlich die Existenz einer Art neuer Adelsschicht behauptet, die allein für politische Aufgaben legitimiert sei, wohingegen die vermeintlichen Undemokraten auch durch noch so überzeugende Wahlergebnisse keine „wahre“ Legitimation erlangen könnten, da diese eben inzwischen nicht mehr als durch die Wahl vermittelt gilt, sondern aus der Anerkennung durch die Eliten folgen soll.
Die alten Eliten, akut von möglicher Absetzung im Zuge der sich längst abzeichnenden wirtschaftlichen Existenzkrise Deutschlands bedroht, legen inzwischen großen Wert darauf, sich ihre in Frage kommenden Konkurrenten selber aussuchen zu können. Einfachster Ausdruck dessen ist die „Brandmauer“: Nicht die Wahlentscheidung bestimmt, wer mit wem im Parlament zusammenarbeitet, sondern die Gewählten behalten sich zum Nachteil der Wähler vor, deren Entscheidung an der Urne zu einem erheblichen Teil zurückzuweisen.

Zeichen dieser Umdeutung der Wählerdemokratie in ein Selbstergänzungsrecht war etwa der Ausschluß Joachim Pauls von der Bürgermeisterwahl in Ludwigshafen. Von Kritikern wurde sogleich eingewendet, das passive Wahlrecht könne weder durch die politischen Konkurrenten des AfD-Bewerbers im „Wahlausschuß“ noch vom Landesamt für Verfassungsschutz (das die entsprechende „Munition“ in einem elfseitigen, eher lachhaften „Gutachten“ geliefert hatte), sondern immer nur durch ein Gericht entzogen werden. Jedenfalls im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor der dann ohne Paul durchgeführten Bürgermeisterwahl verfing diese Argumentation aber nicht. Denn es solle nicht das passive Wahlrecht als solches entzogen werden, sondern es fehle an einer beamtenrechtlichen Qualifikation, die ein Bürgermeister als Chef der Kommunalverwaltung nun einmal haben müsse, nämlich die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Der neue Gesetzesvorschlag der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nun aber ohne Umschweife auf die Aberkennung des passiven Wahlrechts politisch unliebsamer Bundestags- und Landtagskandidaten hinaus. Schon im schwarz-roten Koalitionsvertrag war vereinbart worden, „im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie“ den „Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ einzuführen. Der jetzt konkret vorliegende Gesetzesvorschlag scheint die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag sogar noch zu verschärfen, indem er schon die erste Verurteilung genügen läßt. Andererseits soll es aber keinen Automatismus geben, sondern eine richterliche Entscheidung im Einzelfall, und es soll eine Verurteilung bloß zu einer Geldstrafe nicht mehr genügen.

Dieser Plan wurde schon seit geraumer Zeit als „Lex Höcke“ diskutiert (der jedoch noch nie wegen Volksverhetzung verurteilt wurde). Da ein Verbot der AfD kaum erreichbar erscheint – schließlich will diese Partei die Demokratie durch Einführung plebiszitärer Elemente eher ausweiten statt abschaffen, und eine bestimmte Einwanderungs- oder Einbürgerungspolitik schreibt das Grundgesetz eben nicht vor, schon gar nicht im Sinne eines „Verfassungskerns“ –, will man offenbar auf eine Art „Parteiverbot light“ hinaus. Verboten wird also nicht die Partei, aber praktisch alle Bürgermeister- und Landratskandidaten und dann eben auch manche Abgeordnete. Wer die Regierung künftig kritisiert, wird sich um ein eher leisetreterisches Auftreten bemühen, um seine politische Karriere nicht zu gefährden. Und wenn parteiinterne Konkurrenten schließlich beginnen, einander gegenseitig zu denunzieren, ist endgültig „Feuer unter dem Dach“ der Opposition.

Nach derzeitiger Rechtslage erlischt das passive Wahlrecht automatisch bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von über einem Jahr. Schon diese Regelung ist verfassungsrechtlich zweifelhaft. Da die Gleichheit aller Bürger im Hinblick auf Wahlrecht und Wählbarkeit absolut unverzichtbar in der Demokratie ist, müßte eine solche Regelung, wenn es sie schon gibt, auf „politische“ Delikte beschränkt sein, wie vor allem die Bestechlichkeit als Abgeordneter oder sonstigen krassen Mißbrauch von Befugnissen aus einem Wahlamt. Im Rahmen des Wahlrechtsentzugs auch nach dem „Volksverhetzungs“-Paragraphen soll man für reine Meinungsäußerungen nun nicht nur ins Gefängnis kommen, sondern auch vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden können. Beides paßt nicht zu einer freiheitlichen Demokratie und bildet außerdem ein Problem der Gewaltenteilung – denn warum soll die Judikative entscheiden können, wer sich für die Legislative auch nur bewerben darf?

Ohnehin ist der Volksverhetzungs-Paragraph ein rechtsstaatlicher Albtraum. Die Vorschrift wurde 1872 als „Aufreizung zum Klassenkampf“ in das Strafgesetzbuch eingeführt, sie enthielt 33 Worte und stellte nur die Aufforderung zu Gewalttaten speziell aus klassenkämpferischen Gründen unter Strafe. Davon ist heute nicht mehr die Rede; die seit 1998 bereits zehnmal verschärfte Vorschrift (inzwischen 511 Worte) macht nicht nur jede dezidierte Einwanderungs- oder Masseneinbürgerungskritik zum existentiellen Risiko, sondern verbietet auch die Verharmlosung von in fremden Ländern begangenen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Weswegen deutsche Amtsrichter nun Rechtsfragen zu entscheiden haben, die sonst den UN-Sicherheitsrat oder den Internationalen Gerichtshof in Den Haag beschäftigt hätten.
… Alles vom 16.1.2026 von Ulrich Vosgerau bitte lesen in der JF 4/26 , Seite 2
https://www.junge-freiheit.de

 

Zweitstimme abschaffen: Diffamierung statt Wahrheitssuche – Die Herrschaft des Primitiven in der Partei-Politik
In der politischen Auseinandersetzung gibt es schon lange nicht mehr ein gemeinsames Ringen um die Erkenntnis der Probleme in der Gesellschaft und die besten Lösungswege. Die herrschenden Parteien wollen je mit aller Macht ihre Auffassungen durchsetzen; und der sachlichen Kritik daran wird in der Regel nicht mit sachlichen Argumenten begegnet, sondern mit persönlicher Diskreditierung, Diffamierung und Verleumdung der Andersdenkenden. Diese gelten nicht als gleichberechtigte Demokraten im Ringen um die Wahrheit, sondern als Feinde der eigenen Macht bzw. Macht-Ambitionen, die persönlich auszuschalten und zu vernichten sind. Die Herrschaft des Primitiven, Rüpelhaften hat zur absoluten Dekadenz der politischen Kultur geführt.

Der repräsentativen Demokratie liegt das Ideal zugrunde, dass sich die Besten des Volkes im Parlament versammeln, um die anstehenden Probleme, für die das Parlament zuständig ist, gemeinsam zu lösen. Dazu müssen sie in vollem Umfang erkannt und Ideen entwickelt werden, wie sie am besten überwunden werden können.
Doch jeder Einzelne steht, biographisch bedingt, auf einem anderen „Standpunkt“, von wo aus er auf das Problem blickt. Jeder hat immer nur Teilaspekte im Auge, so wie man beim Blick auf ein Haus nur eine Seite wahrnimmt. Um das ganze Haus zu erfassen, muss man um das Haus herum-, ja schließlich noch hineingehen. Das größte soziale Hindernis ist es, Teilaspekte für das Ganze zu halten und so in Vorurteilen gefangen zu sein.
Aber der Vorteil der Vielen ist ja, dass hier die verschiedensten Gesichtspunkte zusammenkommen und jeder durch die Anderen kennenlernen kann, was ihm selbst noch zur Übersicht über das Ganze fehlt. Dann kann ein fruchtbarer sachlicher Austausch der Argumente stattfinden, denen jeder interessiert und lernbereit zuhört und darauf eingeht. Dann kann sich ein gemeinsamer Erkenntnisprozess entwickeln, der von Verantwortung für das Wohl aller getragen ist. Nur muss jeder sich halt zur Einsicht in die eigene Beschränktheit durchgerungen haben. Sonst gehört er nicht zu den Besten und hat im Parlament des Volkes nichts zu suchen.

Die Parteien
Die heutigen Parteien verhindern den geschilderten Prozess. Ursprünglich sind sie entstanden, um entweder die Interessen der ausgebeuteten Arbeiterschaft geltend zu machen, die berechtigten Interessen der Unternehmer nicht untergehen zu lassen, bei allem Fortschritt Überkommenes und Bewährtes zu erhalten, zu konservieren, oder die lebensnotwendige Umwelt zu schützen. Doch immer haben sie ihren Teilaspekt weitgehend absolut genommen und danach gestrebt, als Partei die Macht in Parlament und Regierung zu erlangen, um ihre einseitige Sicht für alle verbindlich durchzusetzen.
Die Parteien treten daher im Parlament als in Fraktionen zusammengeschlossene Verbände auf. Die einzelnen Mitglieder haben gar nicht die Möglichkeit, in einen freien Erkenntnisprozess mit den Mitgliedern der anderen Fraktionen zu kommen, da sie jeweils an die eigene Fraktionsdisziplin gebunden sind, die sie zur Vertretung der von den Parteispitzen vorgegebenen Richtung zwingt, wollen sie denn bei der nächsten Wahl in dem finanziell lukrativen Spiel noch dabei sein. Es ringen also nicht freie Individualitäten miteinander um die Wahrheit, sondern hierarchisch gegliederte Kampfverbände ringen um die Macht, für die in der Beschränktheit ihrer oft fanatischen Einseitigkeit die „Wahrheit“ längst feststeht, die ihre.
Kommt eine Partei durch die Koalition mit einer anderen Partei an eine geteilte Macht, kann sie nicht alles durchsetzen, und es heißt dann, dass in einer Demokratie halt Kompromisse gemacht werden müssten. Aber was man hier Kompromisse nennt, entspringt nicht der Einsicht innerhalb eines gemeinsamen Prozesses um die Erkenntnis des Ganzen, sondern ist widerwillig den aktuellen Machtverhältnissen geschuldet. Der Wille, die eigene Einseitigkeit durchzusetzen, der sich schließlich alle unterwerfen müssen, besteht nach wie vor.
Das Argumentationsniveau im Parlament ist ein Ausdruck dieses absoluten Herrschaftswillens. Es ist in der Geschichte der Bundesrepublik immer weniger um das sachliche Eingehen auf die sachlichen Argumente gegangen, sondern immer mehr um das persönliche Diffamieren des Andersdenkenden, um ihn an den medial gelenkten Pranger zu stellen und in seiner Glaubwürdigkeit auszuschalten, oft auch existenziell zu vernichten. Dies hat heute bereits einen teuflischen Höhepunkt erreicht. Es geht nicht um die Wahrheit, sondern um die Macht über das Denken. Es wird Unterwerfung des Anderen unter das eigene Denken verlangt. Damit ist die Grenze zum absoluten Despotismus schon weit überschritten.
Der Physiker und Friedensforscher Carl-Friedrich von Weizsäcker (1912 – 2007) brachte dies treffend auf den Punkt: „Wenn die Jagd dem Andersdenkenden gilt, statt dem Irrtum, ist nicht die Wahrheit das Ziel – sondern die Herrschaft über das Denken.“ 1

Die Herrschaft über das Denken aber ist die Herrschaft über die Seele, das Ich des anderen Menschen. Die freie, sich im eigenen Denken und dem daraus folgenden selbstbestimmten Handeln entfaltende Individualität, Souverän der Demokratie, wird als der eigenen Macht hinderlich mit allen Mitteln des Bösen bekämpft und ausgeschaltet. Sie wird vom in sich gegründeten Subjekt zum manipulierbaren Objekt degradiert und damit ihrer Würde als Mensch beraubt. Die also herrschenden Parteien greifen in Zusammenarbeit mit den korrupten Mainstream-Medien die Demokratie in ihrem Zentrum an: im Menschen selbst. Sie sind die größten Feinde der Demokratie, an deren Brust sie sich eingenistet haben und sie zernagen.
Aus dem Sumpf dieser Parteien kommen nicht die Besten, sondern die Schlechtesten, die Akteure der politischen und menschlichen Niedertracht.
Ihr permanenter Kampf, die Herrschaft über das Denken der Menschen zu erringen, aus dem dann das flächendeckend anschwellende Verfolgen der Meinungsfreiheit quillt, ist die trübe Quelle einer totalitären Diktatur, in die „unsere Demokratie“, von der diese Parteien verräterisch reden, bereits übergegangen ist.
„Unsere Demokratie“ ist schon lange eine durch formal-demokratische Abläufe getarnte Parteien-Oligarchie, worauf auch der bedeutende Basler Philosoph Karl Jaspers – man muss es immer wieder ins Bewusstsein heben – bereits in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts hingewiesen hat.2 Durch das Parteiensystem befinden sich die Legislative und die Exekutive immer in der Hand ein und derselben Partei, womit die Gewaltenteilung de facto aufgehoben wird. Damit ist das demokratische Rechtsstaatsprinzip beseitigt und die Demokratie in eine Oligarchie, die Herrschaft der Wenigen verwandelt.
Und Karl Jaspers prophezeite, wenn die Parteien-Oligarchie so weiter wirke, werde sie sich unvermeidlich in eine Diktatur steigern.3 Dies ist inzwischen eingetreten.

Ausblick
Einen Höhepunkt hat die Diffamierung und Verleumdung Andersdenkender in der Behandlung der neuen „Alternative für Deutschland“ (der ich nicht angehöre) durch die „Altparteien“ erreicht. Die AfD wird von allen als gefährlichste Konkurrenz gesehen, da sie die Demokratie-feindlichen Machenschaften der Altparteien, insbesondere deren gegen die Interessen des eigenen Landes gerichteten Ideologien und Ziele aufdeckt. Sie wird auf allen, auch den staatlichen Ebenen, wie dem Verfassungsschutz, mit allen Mitteln der Diffamierung, Verleumdung und Ausgrenzung bekämpft. Ihr wird das schlimmste Etikett angeheftet, das heute zu vergeben ist: Rechtsextremismus und Demokratiefeindlichkeit – allerdings ohne ihr das konkret nachweisen zu können.
Auch der SPD-Parteikämpfer Frank-Walter Steinmeier scheute in der Tarnung als Bundespräsident in seiner Rede zum 9. November 2025 nicht davor zurück.4 Doch wenn er zur Aufrechterhaltung der ausgrenzenden Brandmauer und zum fortgesetzten Widerstand mit den Worten aufrief: „Die Selbstbehauptung der Demokratie – das ist die Aufgabe unserer Zeit“, so ist es in Wahrheit nicht die Demokratie, sondern die eingefleischte Parteien-Oligarchie, deren Selbstbehauptung er beschwört. Denn einen tieferen Demokratie-Begriff, wie er in den Grundrechten des Grundgesetzes eigentlich zum Ausdruck kommt, kennt er nicht.
Eine extreme Gefährlichkeit für die Altparteien stellt die AfD deshalb dar, weil schon bei ihrer Gründung Impulse in ihr lebten, das antidemokratisch wirkende Parteiensystem als solches stark einzuschränken oder abzuschaffen, was nur durch eine neue Partei, welche die absolute Macht erreicht, von innen möglich erscheint.
Dieser Impuls kam am 18.1.2024 auf einer AfD-Veranstaltung zum Vorschein, als der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Lars Hünig forderte: „Wenn wir morgen Regierungsverantwortung haben, … dann müssen wir diesen Parteienstaat abschaffen.“ Das ZDF berichtete davon und löste einen Shitstorm von Altparteien und Verfassungsschutz gegen die AfD aus. Sie wolle die Demokratie abschaffen und die diktatorische Alleinherrschaft errichten. Der Vorgang kann hier https://fassadenkratzer.de/2024/03/11/der-aufschrei-der-parteien-gegen-die-notwendige-abschaffung-des-parteienstaates/ näher nachgelesen werden.

In der Tat gibt es nur den Weg der Reform, dass eine Partei, wenn sie die absolute Mehrheit erreicht hat, den Parteien-Egoismus überwindet und das Wahlrecht so ändert, dass die Zweitstimme für Parteilisten und das Quasi-Parteien-Privileg für die Kandidatenaufstellung abgeschafft wird. Als Kandidaten dürften dann keine Vertreter von Parteien, sondern nur unabhängige Persönlichkeiten aufgestellt werden, so dass damit auch die Blockbildungen der Fraktionen aus den Parlamenten verschwänden.
Wenn dieser Weg der Einsicht nicht gelingt, müssen sich aus dem Egoismus und Wahn weniger parteipolitischer Machtpsychopathen wohl erst noch weitere furchtbare Katastrophen entwickeln – die Wahnsinnigen steuern ja schon wieder auf den nächsten Krieg zu -, welche die notwendige Einsicht nach weiteren ungeheuren Opfern irgendwann erzwingen.
… Alles vom 9.1.2026 von Herbert Ludwig bitte lesen auf
https://fassadenkratzer.de/2026/01/09/diffamierung-statt-wahrheitssuche-die-herrschaft-des-primitiven-in-der-partei-politik/
herwilud@gmx.de
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1 https://de.linkedin.com/pulse/dialog-statt-denkverbot-reto-zogg-fil5f
2 https://fassadenkratzer.de/2022/07/10/karl-jaspers-schon-1965-bundesrepublik-keine-demokratie-sondern-parteienoligarchie/
3 https://fassadenkratzer.de/2022/07/15/der-ubergang-von-der-parteienoligarchie-in-die-diktatur/

 

 

Passives Wahlrecht an AfD-ler verwehrt Ludwigshafen: Demokratie im Niedergang

Fazit: Sollte der Wahlausschluss von Joachim Paul nicht durch ein ordentliches Gericht als unzulässig erklärt werden, wofür unter dem obwaltenden gesellschaftlichen Klima wenig spricht, dann ist ein Dammbruch zu befürchten, der den vorgeblichen Souverän, nämlich den bundesdeutschen Wähler, vollkommen entmündigt.
Nicht der Wähler entscheidet zukünftig über Bürgermeister und Landräte,
sondern ein Gremium von Parteipolitikern,
die nicht zu Unrecht um ihre Pfründen fürchten.

„Belastende“ Unterstellungen sind heutzutage für beinahe jeden unerwünschten Kandidaten vom Verfassungsschutz im Dutzend zu haben, und da für den Wahlausschluss wie oben beschrieben bereits der bloße Verdacht genügt (in einem Rechtsstaat eigentlich eine Unmöglichkeit) ist der Weg in eine de facto-Parteien-Diktatur vorgezeichnet, frei nach dem Motto: „Natürlich könnt ihr wählen, liebe Mitbürger, aber wen ihr wählen dürft, bestimmen immer noch wir.“
… Alles vom 9.12.2025 von Frank W. Haubold bitte lesen auf
https://philosophia-perennis.com/2025/12/09/giessen-und-ludwigshafen-demokratie-im-niedergang/

 

Wahlalter 16 – Erwachsenenstrafrecht ab 20

Das Wahlalter wurde auf 16 Jahre herabgesetzt. Wie kann es sein das fuer eine so wichtige Handlung wie derartige Wahlen nicht vollentwickelte Jugendliche mitstimmen duerfen waeren sie aber im Strafrecht bis zu einem Alter von 20 Jahren mit Jugendstrafen belegt werden?

Also: Unter 16 sind Kinder noch nicht reif für Social Media, Twitter, TikTok, aber mit 16 sollen sie sofort an politischen Wahlen teilnehmen können. Es ist ganz einfach:
– Man gewinnt keine Wähler mehr, die denken, also braucht man dummes Stimmvieh.
– Jugendliche, die man über Kindergarten und Schule strikt auf links gebügelt hat, und die man von anderen Meinungen und Einflüssen fernhalten will
– Migranten, die finanziell und politisch von einem abhängig sind, und deshalb das Wahlrecht umgehängt bekommen.
– Quotenfrauen, Journalisten usw., die ebenfalls von einem abhängig sind und Meinungen machen.
Man will keine demokratischen Wahlen. Man will Dummen- und Abhängigenwahlen. Und 16-Jährige sind halt noch weich in der Birne.
https://www.danisch.de/blog/2025/09/15/wahlalter-16
15.9.2025

 

Wahlrecht: Abgeordnete sind zu wählen, nicht Parteien
Gegenspieler des Demos
Zu: „Aufs Verhältnis kommt es an“ von Jörg Kürschner, JF 33/24
Die Parteien oder besser ihre Abgeordneten im Bundestag sind die Vertreter des ganzen Volkes und daher berufen, die Bürgerrechte zu verteidigen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Sie streben selbst nach Macht und Unabhängigkeit und gerieren sich dabei als fragwürdige Gegenspieler des Volkes. Und auch das Bundesverfassungsgericht muß in seine Erwägungen naturgemäß verfaßte Bürgerrechte einbeziehen, was in seiner Entscheidung vom 29. Juli 2024 offensichtlich nicht geschehen ist. Dies ist wohl auf die zunehmend parteipolitische und regierungsaffine Ausrichtung des Gerichts zurückzuführen, bedingt durch die Berufung der Mitglieder durch den Bundestag. Das Elend zeigt sich in der nach der Entscheidung zu hörenden Aussage: Wunderbar, eine Win-Win-Entscheidung, es gibt keinen Verlierer! Weit gefehlt, es gibt einen großen Verlierer: das Volk, uns Bürger.
Denn das Kappen von Direktmandaten ist ein eklatanter Demokratieverstoß, nicht nur weil das zugunsten von Listenkandidaten erfolgt, sondern weil es eine bodenlose Verachtung (ja Verarschung) des Souveräns bedeutet, einen Direktkandidaten wählen zu lassen und dann das Ergebnis sofort automatisch zu widerrufen, wie es das aktuelle Wahlgesetz vorsieht.
Der Art. 38, Abs. 1 GG sieht ausdrücklich vor, daß „Abgeordnete“ (nicht etwa Parteien) zu wählen sind, und zwar in „unmittelbarer, freier“ Wahl. Die Unmittelbarkeit schließt die Zwischenschaltung von Parteien aus, während die Freiheit verlangt, daß man jeden Kandidaten der Liste wählen oder nicht wählen kann, ohne unerwünschte Kandidaten mitzuwählen (freie Listenwahl). Wir Bürger werden dagegen genötigt, statt Abgeordnete Parteien zu wählen und diesen auch noch die Auswahl und Rangfolgebestimmung der Kandidaten zu überlassen So sind starre Listenwahlen eine Irreführung und keine Bürgerwahlen. Das ist demokratie-und grundgesetzwidrig. Und auch die Festschreibung der Abgeordnetenzahl auf 630 ist keine Verringerung, wie uns vorgegaukelt wird, sondern eine undemokratische Erhöhung um 32 Sitze, da durch die eingeführte Kappung die Sitzzahl bereits auf 598 gesenkt ist. Diese handstreichartig erst zur dritten Lesung des Wahlgesetzes eingeführte Erhöhung bürdet damit uns Steuerzahlern einen Milliardenbetrag auf, der schon während einer einzigen Wahlperiode anfallen dürfte.
Joachim Sandmann, Ottobrunn
… Alles vom 16.8.2024 bitte lesen in der IF 23/24, Seite 23

 

 

Zweitstimme zur Erststimme machen – nein!
Ist unsere Demokratie in Gefahr?

Im Art. 38 der Verfassung lesen wir: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Nichts steht da von Erst- oder Zweitstimme, nichts von Parteien oder Fraktionszwang, von Parteienfinanzierung u. ä. ist dort zu finden. Den Parteien wird lediglich eine Mitwirkung bei der politischen Meinungsbildung zugestanden (Art.21).
Nach der Verfassung dürfte es also nur eine direkte (unmittelbare) Wahl einer Person geben, denn mit der Zweitstimme wähle ich eine Partei und damit nur indirekt die auf deren Liste stehenden Personen, auf deren Auswahl ich als parteiloser Wähler keinen direkten Einfluss habe. Die Zweitstimme hebelt somit das im Artikel 38 enthaltene Gebot der Unmittelbarkeit aus.
Sollte nun, wie vom Bundestag beschlossen, diese Zweit- zur Hauptstimme werden, d.h. die gewählten Direktkandidaten zugunsten der Listenkandidaten nicht in den Bundestag kommen, wäre ein gewaltiger Schritt weiter in Richtung Parteienherrschaft getan. Dann hätten die Parteien über die von ihr ausgewählten Listenkandidaten einen noch größeren Einfluss auf die politischen Entscheidungen, denn wer nicht spurt, steht bei der nächsten Wahl nicht mehr auf der Liste. Damit wäre der nächste Grundsatz des Artikels 38 ausgehebelt, nämlich die alleinige Verantwortung der Gewählten gegenüber dem eigenen Gewissen, soweit das nicht jetzt schon in Frage zu stellen ist (Fraktionszwang).

Wie sähe denn der jetzige Bundestag nach dem Erststimmenergebnis (direkt Gewählte) aus?
Die CDU/CSU hätten 143 Sitze, die SPD 121, die Grünen 16, die AfD 16, die Linke 3 und die FDP keinen. Die Regierungskoalition käme auf ganze 137 Sitze, weniger als CDU/CSU (143). Die Gesamtzahl der Abgeordneten entspräch der Zahl der Wahlkreise: 299.

Erst durch den Mix aus Erst- und Zweitstimme mit Überhang und Ausgleichsmandaten ergibt sich ein total anderes Bild und das Wählervotum wird völlig verzerrt:
SPD 206 (+ 85); CDU/CSU 197 (+ 54); Grüne 118 (+102); FDP 92 (+ 92); AfD 83 (+ 67), Linke 39 (+ 36), gesamt 735 Sitze.
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Allein die Grünen erhalten so das 7,5 fache der Sitze, die ihnen nach der Erststimme zustünden (16), bei der AfD ist es das 5-fache! Die FDP wäre gar nicht im Bundestag vertreten. Einzig die CSU bliebe unverändert bei 45 Sitzen, da sie in Bayern nur ein Direktmandat an die Grünen in München verloren hat.
Allein diese Verkehrung des Wählerwillens zeigt, wie sehr sich die Machtverhältnisse trotz unveränderter Verfassung durch ständige Änderungen des Bundeswahlrechtes bereits verschoben haben und das Grundprinzip der Demokratie (Volksherrschaft) immer mehr verwässert wird. Wir werden derzeit von 3 Parteien regiert, deren Zweitstimmenanteil summa summarum nur 52 % beträgt. Bei einer Wahlbeteiligung von 76,6 % entspricht das 40 % aller Wahlberechtigten, was genau dem Zustimmungswert jüngster Umfragen entspricht. Eine Mehrheit sieht anders aus.
Nach Erststimmen würde die Ampelkoalition auch nur über 45,8 % verfügen, dank der Ausgleichs- und Überhangmandate sind es aber immerhin 56,6 %. Wen wundert‘s da, wenn alles versucht wird, die Bedeutung der Erststimmen zu minimieren. Und da sich die Grünen unter den jungen Wählern mehr Zustimmung erhoffen (was sich bei der jüngsten U18 Wahl in Bayern aber nicht bestätigte), wollen sie das Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzen.
… Alles vom 13.11.2023 von Peter Schewe, Regenstauf,  bitte lesen auf
https://vera-lengsfeld.de/2023/11/13/ist-unsere-demokratie-in-gefahr/#more-7306