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- Murswiek: Verfassungsschutz unterliegt gegen AfD – Ein Desaster mit Ansage (5.3.2026)
- Das Gericht ist „davon überzeugt, dass der Verdacht besteht“ (28.2.2026)
- Verwaltungsgericht Köln: Verbot von Muezzinruf und Kopftuch gegen Menschenwürde (28.2.2025)
- Nicht „gesichert rechtsextrem“ (27.2.2026)
- Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen (26.2.2026)
- Sommerinterview AfD: Störung (21.7.2025)
- „Gesichert rechtsextrem“: Politik in den Fußstapfen des Unfehlbarkeitsdogmas (24.5.2025)
- Zur Einstufung der Schwefelpartei als „gesichert rechtsextrem” (4.5.2025)
- „Gesichert rechtsextremistisch“ als Angriff auf die Opposition gewertet (2.5.2025)
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gesichert rechtsextrem – gesichert staatsnah – gesichert beim Klettern – gesichert umstritten – gesichert kriegstüchtig – gesichert verrentet – gesichert ..?..
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Murswiek: Verfassungsschutz unterliegt gegen AfD – Ein Desaster mit Ansage
Ein bedeutender juristischer Etappensieg für die bedrängte Partei
Dietrich Murswiek
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dürfe die AfD vorerst nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen, ist mehr als eine „Klatsche“ für den Verfassungsschutz. Der Gerichtsbeschluss desavouiert das Gutachten, mit dem das BfV auf 1.100 Seiten die Verfassungsfeindlichkeit der AfD zu beweisen versucht hatte, als untauglich und belegt, dass die Bewertung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ keine Grundlage in nachweisbaren Tatsachen hat.
Seit Nancy Faser an einem ihrer letzten Amtstage als Innenministerin, am 2. Mai 2025, die Hochstufung der AfD als „gesichert extremistisch“ verkündet hat, haben Politiker und Medien es in einem unaufhörlichen Stakkato tausendfach wiederholt: „Gesichert rechtsextremistisch“ sei die AfD. Einer Begründung dafür bedurfte es nicht; der Hinweis auf die Einstufung durch das BfV, reichte aus. Jetzt, zehn Monate später, hat das VG Köln dem die Grundlage entzogen. Die Entscheidung ist eindeutig: Von „gesichert“ extremistisch kann keine Rede sein.
Der Beschluss des VG Köln ist als einstweilige Anordnung ergangen. Er gilt bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache, also nur vorläufig. Aus der Begründung des Beschlusses ergibt sich aber, dass das Gericht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in der Hauptsache diese Entscheidung bestätigen wird. Allenfalls wenn das BfV überraschende neue Erkenntnisse, die es aus der nachrichtendienstlichen Beobachtung gewonnen hat, in das Hauptsacheverfahren einbrächte, könnte sich an dem jetzt gefundenen Ergebnis noch etwas ändern.
Dass die Kölner Richter für ihre im „Eilverfahren“ getroffene Entscheidung so lange gebraucht haben, wird man ihnen nicht vorwerfen können. Denn sie haben die Rechtmäßigkeit der Einstufung umfassend geprüft und dazu das monumentale Gutachten des BfV durchgearbeitet. Das hat viel Zeit gekostet, aber um so besser fundiert und um so überzeugender ist das Ergebnis: Die Richter haben auf den 1.100 Seiten des Gutachtens – auch in der Gesamtbetrachtung der vielen dort als Beweisstücke verwendeten Politikeräußerungen – nichts gefunden, was mit Gewissheit belegt, dass die Gesamtpartei „im Sinne einer beherrschenden Grundtendenz“ verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.
Auf wie wackeligen Beinen die Argumentation des Verfassungsschutzes steht, war schon bei Veröffentlichung des Gutachtens klar. Das zentrale Argument, auf welches das Gutachten die Einstufung stützt, nämlich dass die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs durch die AfD verfassungsfeindlich sei, ist rechtlich falsch. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Münster zum damaligen Zeitpunkt schon längst klargestellt. Nur wenn anhand von ethnisch-kulturellen Kriterien Menschen aus dem Staatsvolk ausgegrenzt oder zu Staatsbürgern zweiter Klasse degradiert oder in ihrer Menschenwürde verletzt werden sollen, ist das mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Dass die AfD dies will, hat der Verfassungsschutz bisher – abgesehen von ganz vereinzelten Stellungnahmen – den von ihm als „tatsächliche Anhaltspunkte“ zitierten Äußerungen einfach unterstellt. Aber Unterstellungen sind keine Tatsachen, auf die man die angebliche Zielsetzung einer Partei stützen kann.
Mit geradezu aberwitzigen „Belegen“ für die angebliche Verfassungsfeindlichkeit setzte das BfV sich der Lächerlichkeit aus – so beispielsweise mit der Behauptung, die im Wahlkampf verwendete Parole „Alice für Deutschland“ verharmlose „nationalsozialistisch geprägten Sprachgebrauch“, oder mit der These, Kritik an Bill Gates oder George Soros oder Warnungen vor dem „Deep State“ oder dem Plan eines „Great Reset“ seien antisemitisch, verwendeten nämlich antisemitische Codes beziehungsweise „antisemitisch konnotierte Chiffren“. Dass Gates nicht Jude ist, spielt für den Verfassungsschutz dabei keine Rolle: Er werde nämlich in rechtsextremen Kreisen als „jüdisch gelesen“.
Für den Verfassungsschutz ist der Kölner Beschluss ein Desaster. Mit seinem Gutachten hat er entweder fachliche Inkompetenz bewiesen oder sich politisch instrumentalisieren lassen, vielleicht auch beides. Faesers letzter Coup in ihrem „Kampf gegen Rechts“, ohne die sonst übliche Prüfung des BfV-Gutachtens durch die Fachabteilung des Ministeriums die AfD noch schnell „hochzustufen“, bevor ihr Amtsnachfolger vielleicht eine andere Entscheidung träfe, ist mit Verzögerung als Rohrkrepierer zerplatzt.
Dennoch ist die Entscheidung des VG Köln für die AfD kein Grund, in Triumphgeschrei auszubrechen. Denn erstens könnte die zweite Instanz im Hauptsacheverfahren – obwohl auch das eher unwahrscheinlich ist – zu einer anderen Bewertung kommen. Und zweitens sieht das VG Köln nach wie vor hinreichende Belege für den „starken Verdacht“, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Die vielen Verdachtsmomente, die der Verfassungsschutz formuliert, sind zum größten Teil rechtlich unbrauchbar. Sie lassen die Akten anschwellen, ohne etwas zu beweisen. Aber diejenigen Programmpunkte und Meinungsäußerungen, die von den Gerichten als „tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen akzeptiert werden, sollte die AfD sich genau ansehen. Nicht alles, was Verwaltungsgerichte als extremistische Äußerungen ansehen, sind auch welche. Gegen manche Feststellungen, die das OVG Münster in Sachen „Einstufung als Verdachtsfall“ getroffen hat, klagt die AfD zur Zeit beim Bundesverfassungsgericht. Aber wenn gerichtliche Bewertungen in allen Instanzen ohne Erfolg angegriffen werden und auch das Bundesverfassungsgericht nicht hilft, muss die AfD innerparteilich dafür sorgen, dass entsprechende Äußerungen unterbleiben. Sonst wird sie das Stigma des Extremismus-Verdachts nie los.
Das VG Köln hat seinen „starken Verdacht“, die AfD verfolge verfassungsfeindliche Ziele, ausschließlich mit Aussagen zum Islam und zu Migranten gestützt. Auch wenn nicht alles überzeugen kann, was das Gericht hierzu schreibt: Dies sind die Gebiete, auf denen zu viele AfD-Mitglieder Äußerungen machen, die in einem die Menschenwürde verletzenden Sinne entweder verstanden oder – oft böswillig – missverstanden werden können. AfD-Politiker müssen lernen, sich auf heiklem Terrain unmissverständlich auszudrücken, auch wenn das mühsam ist.
… Alles vom 6.3.2026 von Dietrich Murswiek bitte lesen in der JF 11/26, Seite 1
Prof. Dr. Dietrich Murswiek lehrte Staatsrecht an der Universität Freiburg
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Das Gericht ist „davon überzeugt, dass der Verdacht besteht“
Das Gericht sei „davon überzeugt”, heißt es in der Begründung, „dass weiterhin der starke Verdacht gegen die Antragstellerin besteht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten.” – Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Verdacht besteht; hier kommen inzwischen nicht nur semantisch, sondern auch stilistisch die Fronten ins Rutschen. – „Die Antragstellerin vertritt teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen. Insoweit liegen nunmehr konkretere Belege dafür vor, dass es den politischen Zielsetzungen der Antragstellerin entspricht, deutschen Staatsangehörigen islamischen Glaubens nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Es besteht insoweit der starke Verdacht, dass die Antragstellerin bei Erlangung entsprechender politischer Gestaltungsmöglichkeiten die verfassungsrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in einem auch die Menschenwürdegarantie berührenden Umfang außer Geltung setzen will.”
… Alles vom 28.2.2026 von Michael Klonovsky bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2026/02/28-februar-2026/
„Gesichert rechtsextrem“: Politik in den Fußstapfen des Unfehlbarkeitsdogmas
Das katholische Unfehlbarkeitsdogma des Papstes besteht seit 155 Jahren. In dieser Zeit ist lediglich einmal davon Gebrauch gemacht worden. Nancy Faeser dagegen schafft es locker einmal in nur drei Jahren.
Im Sprachlabor des Verfassungsschutzes haben sich Wortakrobaten ein besonderes Unwort einfallen lassen: „gesichert rechtsextrem“. „Rechtsextrem“ reicht nicht. „Gesichert rechtsextrem“ heißt es.
Der Verfassungsschutz hat zwar dieses Etikett für die Zeit des laufenden Verfahrens sogleich wieder zurückgenommen, zumindest erklärt, es vorerst nicht öffentlich zu benutzen. Aber schon meine Tochter musste im Alter von zwei Jahren feststellen: Ist die Zahnpastatube einmal ausgedrückt, kriegt man das Zeugs nicht mehr in die Tube zurück. Den Verfassungsschutz mag es freuen. „Gesichert rechtsextrem“ – da schwingt eine ganze Menge mit:
Bei „sicheren“ Dingen liegt alles klar und offensichtlich auf der Hand.
Bei „sicheren“ Dingen braucht es keine Diskussion, keine Auseinandersetzung und keine Argumente mehr; kein Zweifel, kein Zögern, kein Zaudern.
Wer hingegen „sichere“ Dinge infragestellt, der stellt sich selber von vornherein ins Abseits, in die Ecke der Dummen und Schwurbler. So wird ein Tabu errichtet, ein ungeschriebenes Gesetz, das jeden auf das Minenfeld des Tabubruchs hinauskatapultiert, der diese sichere Wahrheit in Zweifel zieht. „Gesichert rechtsextrem“ ist die Sprache von Behörden und Politikern, die voller Selbstsicherheit den Bereich der Unfehlbarkeit betreten.
…
Seit den 155 Jahren des Unfehlbarkeitsdogmas hat lediglich ein einziger Papst von diesem Dogma Gebrauch gemacht: Papst Pius XII, der die leibliche Aufnahme Marias in den Himmel unfehlbar verkündete. Dagegen haben viele andere Päpste gleich zu Beginn ihrer Amtszeit betont, niemals dieses Dogma für sich in Anspruch zu nehmen. Der Vatikan scheint in der Praxis äußerst feinfühlig mit diesem Dogma umzugehen.
Nancy Faeser hat kurz vor ihrem Abgang im gesicherten Modus „in höchster Lehrgewalt“ gesprochen: „gesichert rechtsextrem“. Diesem Votum zu widersprechen verlangt von Bürgern, Politikern und Richtern ab jetzt noch mehr Mut. Ich hoffe, dass es in unserer Gesellschaft genügend politische Protestanten gibt, die daran festhalten: „Sicher“ ist im Bereich der Politik nur eins: Wer seine Wahrheit mit Unfehlbarkeitsanspruch anderen aufoktroyiert und die Kritik daran in den Bereich des Tabus hineinzieht, der ist meist ziemlich weit weg von der Wahrheit. Wo aber täglich um die Wahrheit offen und ehrlich gerungen wird, da besteht die Hoffnung, der Wahrheit ein paar Millimeter näher zu kommen. Und da besteht die Hoffnung, dass eine Gesellschaft menschlich bleibt, denn irren ist menschlich.
„Gesichert rechtsextrem“ ist eine autoritäre Sprechweise, die sicher zu einer allzusicheren Innenministerin und ihrer gesichert weisungsgebundenen Behörde passt, die aber sicherlich keinen Platz in einer lebendigen und progressiven Demokratie hat.
… Alles vom 24.5.2025 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/vorwort-zum-sonntag/politik-in-den-fussstapfen-des-unfehlbarkeitsdogmas/
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„Gesichert rechtsextremistisch“ als Angriff auf die Opposition gewertet
Beatrix von Storch nennt Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz „rechtsstaatsunwürdig“
Aufschlussreiches aktuelles Interview (eher ein Streitgespräch) in Tagessschau mit MdB B. von Storch/AFD
Die stellvertretende AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Beatrix von Storch, hat die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ als Angriff auf die Opposition kritisiert. „Diese Regierung ist nur noch für einen Werktag im Amt“, so die 53-Jährige im Gespräch mit den tagesthemen. Am letzten Tag „noch so ein Gutachten loszulassen“ sei „mindestens bemerkenswert“.
Das Gutachten des Bundesamtes, das dem Innenministerium unterstellt ist, sei „an die Presse durchgestochen“, der AfD aber nicht vorgelegt worden, so von Storch. „Deswegen können wir gar nicht sagen, worum es gerade geht.“ Das sei „sicherlich rechtsstaatsunwürdig“. Auch habe die rechtskräftige Entscheidung über eine Einstufung der Partei als Verdachtsfall abgewartet werden müssen.
2.5.2025, https://www.youtube.com/watch?v=My2xFLj77RI
