Drei junge Somalier, zwei Manner und eine Frau, sind am 9.5.2025 aus Polen bei Frankfurt/Oder eingereist und am gleichen Tag zurückgeschickt worden. Ihren dagegen eingelegten Eilanträgen wurde vom Verwaltungsgericht Berlin stattgegeben. Mehr zu den undurchschaubaren Umständen der Migration(Einreise über Weißrussland, wiederholter Einreiseversuch an der polnisch-deutschen Grenze, kein Asylantrag in Polen, NGO ProAsyl organisiert den Rechtsfall, Anwälte mit vorbereitetem Eilantrag, Richter Dr. Florian von Alemann Grünen-nah) siehe unten in Anlage (1).,
Medien sprechen von einem allgemeingültigen Urteil in der Sache, obwohl vom Berliner Verwaltungsgericht nur ein Einzelfallbeschluß mit vorläufigem Rechtsschutz verkündet wurde.
Die zur Einwanderung zuständigen Gerichte sind allesamt überfordert: 6% Steigerung der von NGOs gemanagten Asyl-Verfahren an Verwaltungsgerichten.
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Zwei grundsätzliche Probleme:
I. Gewaltenteilung aufgehoben: Wird der Grenzübertritt von Gerichten geregelt, die zudem nicht unabhängig agieren (2), nicht aber von der CDU/SPD-Regierung Merz und ihrem Programm zur Lösung der Migrationsfrage? Anders ausgedrückt: Obliegt die Migrationspolitik also nicht der vom Volk gewählten Exekutive, sondern Teilen der Judikative, die von den reichweitenstarken Medien als der Vierten Gewalt unterstützt wird?
II. EU-Recht vor nationalem Recht: Ist Deutschland überhaupt nicht mehr in der Lage, die grundlegende Aufgabe der Kontrolle seiner Staatsgrenze souverän selbst wahrzunehmen?
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Alle Umfragen deuten daraufhin, daß das Volk (darf man das noch sagen?) mit einer großen Mehrheit von bis zu 80 % ein sofortiges Ende des illegalen, unkontrollierten Grenzübertritts nach Deutschland will. In einer Demokratie muß dieser Mehrheitswille umgesetzt werden können. Zumal die Exekutive der GroKo2025 das versprochen hat. Wenn NGOs, Gerichte und polit-mediale Verquickungen dies verhindern, dann ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) beschädigt.
4.6.2025
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Ende von Beitrag „Grenze: Regierung oder Gericht“
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Beginn von Anlagen (1) – (4)
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(1) Ist das Volk der Souverän – oder radikale Migrationsaktivisten?
Ein Gericht stoppt Zurückweisungen und wird Instrument einer orchestrierten Kampagne. Hinter dem Fall stehen vernetzte Aktivisten, vorbereitete Klagen und inszenierte Verfahren. Wer bestimmt in Deutschland noch über Migration – das Parlament oder NGOs?
„Dobrindts Zurückweisungen sind rechtswidrig“, heißt es in den Medien und der linken Öffentlichkeit. Die Grünen feiern eine vermeintliche Niederlage des Innenministers. Und tatsächlich hat das Verwaltungsgericht Berlin die Zurückweisung in einem individuellen Fall untersagt. In einem Rechtsstaat urteilen Gerichte über die Regierung, die Judikative grenzt die Exekutive ein – so weit, so richtig.
Hier aber wird der Rechtsstaat ad absurdum geführt. Und damit in den Augen der Menschen delegitimiert. Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutz für drei Somalis beschlossen, die an der Bundesgrenze zurückgewiesen wurden. Sie kamen aus Polen und überschritten die Grenze bei Frankfurt an der Oder. Mehrmals wurden sie zurückgewiesen, mehrmals kamen sie wieder. Bis schließlich die Migrations-Lobbyorganisation „ProAsyl“ sich ihrem Fall annahm und in einer vorbereiteten Aktion eine gut vorbereitete Klage orchestrierte.
Alles an diesem Fall riecht nach Polit-Stunt: begonnen damit, dass die Migranten, die sich jetzt über die Grenze geklagt haben, aus Somalia über Weißrussland und Polen nach Deutschland gereist sind. Eine Flucht vor Gewalt und Verfolgung ist das nicht – diese Migranten werden bekanntermaßen als Waffe Russlands benutzt und nach Weißrussland gebracht, um von dort in die EU zu ziehen und Europa zu destabilisieren. Dann kommt ihnen eine Asyl-Industrie zur Hilfe, die diese illegale Migration unterstützt und mitfinanziert.
Insbesondere der Verein „ProAsyl“ steckt tief drin in dem Sumpf rund um das fragwürdige Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes. Recherchen von Nius zeigen auf, wie die NGO den gesamten Fall konstruiert hat. Von der Zuständigkeit des Berliner Verwaltungsgerichtes samt dem dort ansässigen, offenbar grünen und parteipolitisch engagiertem Richter, über bereits vorbereitete Anwaltsschreiben, Vollausstattung der Migranten von NGOs mit Verpflegung, Handys, Kleidung und Hotelzimmern.
Laut Nius meldete sich unmittelbar nach dem Aufgriff der drei somalischen Staatsangehörigen eine deutsche Anwältin bei der Bundespolizei. Sie legte eine bereits vorbereitete Vollmacht vor und stellte im Namen der Betroffenen schriftlich einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das legt nahe: Entweder wurden die Somalier bei ihrer Einreise beobachtet und unterstützt, oder sie setzten ein vorher abgesprochenes Signal an ihre Kontakte. Da sie kein Deutsch sprechen und direkt nach dem Aufgriff keinen Zugang zu rechtlicher Unterstützung hatten, musste die Vollmacht bereits im Vorfeld vorbereitet worden sein.
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Was in der öffentlichen Debatte weitgehend unter den Tisch fällt: Das Urteil des Gerichts ist eigentlich gar kein Urteil, sondern ein Beschluss in einem Einzelfall. Dazu ist es auch gar kein Beschluss in der Sache, sondern die Anordnung des vorläufigen Rechtsschutzes. Trotzdem wird so getan, als wären Zurückweisungen grundsätzlich für rechtswidrig befunden worden.
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Dieses Verfahren und sein Ergebnis sind de jure rechtsstaatlich – de facto sind sie eine Absurdität des Rechts, die es zu korrigieren gilt. Wenn in Deutschland nicht mehr die Volksvertreter, sondern politisch gefärbte Richter und radikale Migrations-Aktivisten Politik machen und auf Basis von absurdem Supranational-Recht die demokratische Souveränität de facto aufgelöst wird, ist das ein Missstand, der behoben gehört.
… Alles vom 3.6.2025 von Max Roland bitte lesen auf
https://apollo-news.net/ist-das-volk-der-souveraen-oder-radikale-migrationsaktivisten/
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(2) Ein grüner Richter, zwei NGOs und drei Somalis: So lief der Geheimplan der Asyllobby gegen Dobrindts Zurückweisungen
Es ist ein wegweisender Beschluss: Am gestrigen Montag gab das Berliner Verwaltungsgericht bekannt, dass Migranten, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens nicht zurückgewiesen werden dürfen. Hintergrund sind Eilanträge von drei Somalis, die über die polnisch-deutsche Grenze einreisen wollten und dort von der Bundespolizei zurückgewiesen wurden. NIUS liegen die drei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vor.
Die Entscheidung der 6. Kammer droht Friedrich Merz vielleicht wichtigstes Wahlkampfversprechen zu torpedieren: die Zurückweisungen an deutschen Grenze. Diese waren zentraler Bestandteil der angekündigten Migrationswende. Wenn dieses Vorgehen Schule machen sollte, so die Logik, wären gar keine Ablehnungen an der Grenze möglich, weil das Asylverfahren zumindest stets geprüft werden müsse. Nun zeigen NIUS-Recherchen erstmals, welche Vorgänge mit dem Beschluss einhergehen – und welche Kräfte dahinterstecken.
Die Entscheidung geht insbesondere auf das Wirken der Lobbyorganisation „Pro Asyl“ zurück, die die drei Somalis anwaltlich vertreten und einen Rechtsbeistand vermittelt hat. Die Organisation frohlockte gestern: „Seit Start der Zurückweisungen sind wir an der Grenze aktiv & haben für die rechtliche Vertretung von drei (davon eine minderjährig) mehrfach zurückgewiesenen Geflüchteten aus Somalia gesorgt. Heute hat das VG Berlin im Eilverfahren klargestellt: Diese Zurückweisungen waren rechtswidrig.“ Die Kosten für den Beschluss, der die Bundespolizei zur Einreise der drei Somalis zwingt, trägt der Steuerzahler.
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Nach NIUS-Informationen meldet sich unmittelbar nach dem Aufgriff eine deutsche Anwältin bei der Bundespolizei und legt eine vorbereitete Vollmacht der drei somalischen Staatsbürger vor. Sie beantragt in deren Namen schriftlich Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bedeutet: Entweder wurden die drei Somalis von Aktivisten während ihrer Einreise begleitet und beobachtet oder aber sie sendeten ein vorab verabredetes Signal an ihre Kontaktleute. Die Vollmacht der Anwältin muss zu diesem Zeitpunkt also bereits vorbereitet gewesen sein, weil die Somalis nach ihrem Aufgriff keine Möglichkeit hatten, sich um solchen Rechtsbeistand zu kümmern. Sie sprechen zudem nach Informationen von NIUS kein Deutsch.
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Dabei wirft gerade die Social-Media-Präsenz von Richter von Alemann massive Fragen ob seiner Unabhängigkeit auf. Auf mehreren Plattformen tritt er als Kritiker von Friedrich Merz und Migrationsaktivist auf. Er folgt auf X vor allem Asylrechtlern sowie linken und grünen Accounts – das beruht offenbar auf Gegenseitigkeit. Der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz folgt ihm auf X, ebenso der Grüne Daniel Eliasson, der grüne Abgeordnete Moritz Heuberger, die grüne Politikerin Aferdita Suka, der grüne Ministeriumsmitarbeiter Michael Servatius, der grüne Bundestagsabgeordnete Helge Limburg, der grüne Aktivist Peter Madjarov, die ehemalige grüne Stadträtin Almut Neumann, die grüne Politikerin Heide Schinowsky – sehr viel grüne Politik bei gerade mal 68 Followern.
… Alles vom 3.6.2025 bitte lesen auf
https://www.nius.de/gesellschaft/news/gruene-richter-ngos-somalis-geheimplan-asyllobby-dobrindt-zurueckweisungen/15043449-86af-4ae1-8ef5-d801916c2a12
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(3) Innenminister Dobrindt bestätigt Recherchen von NIUS: Hatten die Somalier gefälschte Papiere bei sich?
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Dobrindt erklärte am Montag in der ARD-Sendung Maischberger, dass die drei Somalier bereits am 2. und 3. Mai versucht hätten, nach Deutschland zu gelangen. Das hatte NIUS zuvor exklusiv berichtet. Beide Male hätten sie „kein Asylgesuch gestellt“. Eine NGO übernahm anschließend die Hotelkosten für die Migranten, die in Polen warteten. Mithilfe des Vereins „Pro Asyl“ versuchten die Somalier, eine Frau und zwei Männer, am 9. Mai dann erneut nach Deutschland zu gelangen. Plötzlich jedoch legte die Frau eine Geburtsurkunde vor, laut der sie minderjährig sei.
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Die Bundespolizei erkannte Anzeichen für eine Fälschung, heißt es in den Gerichtsakten. „Die Echtheit der nunmehr vorgelegten Geburtsurkunde lasse sich aufgrund der bloßen Übermittlung einer Fotokopie nicht überprüfen“, argumentierte die Behörde vor Gericht. „Die vorgelegte Kopie weise mehrere Merkmale auf, die von amtlichen somalischen Urkunden abwichen. Es werde deshalb davon ausgegangen, dass es sich um ein von nicht amtlicher Seite ausgestelltes Dokument handele.“
… Alles vom 4.6.2025 bitte lesen auf
https://www.nius.de/politik/news/innenminister-dobrindt-bestaetigt-recherchen-von-nius-hatten-die-somalier-gefaelschte-papiere-bei-sich/841d7f51-9018-4e40-b3a0-2753c30aa964
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(3a) Notlage auch bei Gerichten: Überlastung durch Asylverfahren
… Alles vom 3.6.2025 von Birgit Kelle bitte lesen auf
https://www.nius.de/clips/deutschland-befindet-sich-in-einer-notlage-der-kriminalitaet/daf6195f-1ab1-405d-9095-9cea9736f7ba
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(4) Wie NGOs und Justiz die Migrationspolitik sabotieren
Wie NGOs, Richter und Grüne im Coup die Regierung entmachten
Es ist ein Fall, der politische Sprengkraft birgt: Drei somalische Migranten, mehrfach von der Bundespolizei an der polnisch-deutschen Grenze zurückgewiesen, erhalten durch einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts nun doch Zutritt nach Deutschland, mit direkter Tür zum Asylverfahren. Die Entscheidung wurde von der 6. Kammer getroffen, deren Vorsitz ein Richter mit Grünen-Nähe hat. Die eigentliche Zuständigkeit hätte einer anderen Kammer oblegen.
Der Fall wirkt bei näherer Betrachtung orchestriert. Laut Recherchen handelte es sich nicht um eine spontane Klage dreier verzweifelter Schutzsuchender, sondern um das Ergebnis einer konzertierten gesteuerten NGO-Kampagne. Hotelunterbringung, neue Kleidung, vorbereitete Vollmachten und juristische Vertretung lagen bereits parat, als die drei Somalier am 9. Mai erneut die Grenze überquerten. Nur Minuten nach ihrer Erfassung durch die Bundespolizei meldete sich eine Anwältin mit den entsprechenden Dokumenten.
Diese neue juristische Grauzone untergräbt faktisch das Konzept der Grenzschutzpolitik. Statt klarer Handhabe gegen illegale Migration wird eine juristische Flanke geöffnet, durch die Organisationen mit politischen Agenden beliebig wirken können. Das Dublin-Verfahren wird dabei zum Hebel, mit dem faktische Einreisen erzwungen werden können, auch wenn die eigentlichen Asylgründe vage bleiben. Die Entscheidung ist in einem Eilverfahren getroffen worden, das nicht anfechtbar ist.
Bemerkenswert: Innenminister Dobrindt hatte die Zurückweisungspraxis erst zwei Tage vor dem entscheidenden Grenzübertritt der Somalier verschärft angeordnet. Dass das Trio genau dann einen neuen Versuch startete, legt den Schluss nahe, dass es sich um eine klar politisch motivierte Aktion handelte. Bestätigt wird dieser Eindruck durch ein zuvor aufgenommenes Video des NGO-Aktivisten und Ex-Grünen Alaows, das gezielt auf die kommende Zurückweisung Bezug nimmt.
Noch gravierender ist die politische Vernetzung des entscheidenden Richters. Dass die Entscheidung ausgerechnet in seiner Kammer landet, obwohl laut Geschäftsverteilungsplan andere zuständig gewesen wären, hinterlässt mehr als nur einen Beigeschmack. Juristisch wird der Fall von Regierungsseite als Einzelfall abgetan. Doch wie lange lässt sich diese Deutung halten? Der mediale Applaus für die Entscheidung kommt prompt aus dem linken und grünen Lager. Grüne Parteigranden feiern das Urteil bereits öffentlich als Triumph über CSU-Innenminister Dobrindt, noch bevor der Beschluss überhaupt breit diskutiert ist. So wird Justizpolitik im Gewand von Einzelfallgerechtigkeit gemacht.
Damit wäre ein wichtiges Wahlkampfversprechen der Union massiv beschädigt: die konsequente Zurückweisung illegaler Einreisen. Wenn ein einziger Gerichtsentscheid reicht, um ein Migrationskonzept auszuhebeln, zeigt das, wie fragil und unterwandert der Rechtsrahmen inzwischen ist. NGOs und ihnen wohlgesonnene Juristen brauchen keine parlamentarische Mehrheit mehr. Ein strategisch platzierter Fall reicht.
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… Alles vom 3.6.2025 in Tichys Newsletter bitte lesen auf https://www.tichyseinblick.de