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- Dr. Rupert Scholz: Asyl-Aufnahme widerspricht dem Grundgesetz (16.11.2025)
- 10 Jahre „Wir schaffen das“ (26.8.2025)
- Pro-Asyl Konzern Pro-Migration (10.6.2025)
- BAMF-Chef: Individuelles Asylrecht sollte abgeschafft werden (1.4.2025)
- Hamer: Asylpolitik: Aus Humanität entstand Sozialkriminalität (23.11.2024)
- Hamer: Asylrecht muß wieder Ausnahme-Individualrecht werden (18.10.2024)
Wir brauchen den Inneren Frieden. Und den kann kein Einwanderungsland ohne Einwanderungsgesetzgebung bewahren bzw. erreichen.
Die deutschen Asylgesetze taugen nicht als Einwanderungsgesetze und waren auch niemals als solche gedacht.
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Dr. Rupert Scholz: Asyl-Aufnahme widerspricht dem Grundgesetz
Migration im Spannungsfeld zwischen Recht und öffentlicher Meinung
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ANSAGE: Herr Dr. Scholz, die Migrationskrise wird zunehmend problematisch. Viele Kommunen fühlen sich überfordert. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass darüber kaum ernsthaft diskutiert wird, um eine Handlung einzuleiten. Am Beispiel der “Stadtbild”-Diskussion konnten wir das besonders gut beobachten: Direkt nach der Aussage wurden Gegenbewegungen ins Leben gerufen.Wie lässt sich die Migrationspolitik mit dem Grundgesetz vereinbaren?
SCHOLZ: Das lässt sich hervorragend vereinbaren. Das Grundgesetz schreibt es sogar ganz eindeutig in Artikel 16a vor: Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, hat nicht das Recht auf Asyl in Deutschland. Es wird leider zu oft und zu vielfältig nicht eingehalten. Aber das Grundgesetz ist in dieser Frage eindeutig.
ANSAGE: Das bedeutet, es gibt überhaupt gibt keine Verpflichtung, die Menschen aufzunehmen?
SCHOLZ: Genau. Aber wir handeln nicht. Wir haben ein massives Vollzugsdefizit in diesem Bereich. Wir könnten fast jeden, der hierher kommt und Asyl begehrt, zurückschicken. Denn wenn wir einmal die Landkarte anschauen: Wir sind nur von sicheren Drittstaaten umgeben. Dort gibt es keinen Staat, in dem einem Flüchtling Folter oder politische Verfolgung droht.
ANSAGE: Ihre Position entspricht exakt Artikel 16a Grundgesetz und dem Dublin-Abkommen – und damit auch zentralen Forderungen der AfD. Die AfD gilt aber als “gesichert rechtsextrem”. Macht Ihnen das nicht Sorgen, mit einer solchen Partei inhaltlich übereinzustimmen?
SCHOLZ: Das ist nicht nur das deutsche, sondern auch das europäische Recht. Wenn wir das Abkommen von Dublin nehmen: Dieses sagt das Gleiche wie Artikel 16a – niemand hat ein Anrecht auf Asyl, der aus einem anderen sicheren Land oder Drittstaat einreist. Die Rechtslage ist da ganz, ganz klar. Ich beziehe mich nur auf geltendes Recht.
ANSAGE: Wenn das so konkret und klar im Grundgesetz steht, wie ist es aber dann möglich, dass es nicht eingehalten wird? Spielt das Grundgesetz überhaupt noch eine Rolle?
SCHOLZ: Das frage ich mich auch. Es ist einfach eine lasche Politik, die nicht mehr im Einklang mit Recht und Gesetz steht. Das ist das große Problem der deutschen Migrationspolitik: Wir beklagen, dass zu viele Flüchtlinge kommen, dass wir zu viele oder zu wenige Flüchtlinge abschieben – aber das Entscheidende ist: Wir sind gesetzlich verpflichtet abzuschieben! Dass wir die Leute gar nicht erst aufnehmen dürften, wird leider missachtet.
ANSAGE: Das bedeutet im Umkehrschluss doch, dass man gegen diesen fortgesetzten Rechtsbruch doch klagen müsste?
SCHOLZ: Wer sollte die Bundesregierung verklagen? Das ist schwierig. Das kann nur jemand, der selbst betroffen ist, der ein subjektives Recht hat, wie wir Juristen sagen. In diesem Fall gibt es da niemanden. Wir könnten folgendes tun: Wir könnten die Einhaltung des Dublin-Abkommens von den anderen EU-Staaten verlangen und – als Bundesrepublik Deutschland – beim Europäischen Gerichtshof darauf klagen. Aber das geschieht nicht.
ANSAGE: Wann kam es zu diesem laxen und “flexiblen” Umgang mit dem Grundgesetz? War das schon immer so, oder begann diese Praxis wirklich erst 2015?
SCHOLZ: Das entscheidende Jahr war 2015. Merkels damalige Entscheidung, die Grenzen aufzumachen und alle Menschen beliebig reinzulassen, war ein eklatanter Rechtsbruch – und der ist bis heute nicht geheilt worden.
ANSAGE: Damit bezichtigen Sie also Frau Merkel des Rechtsbruchs. Könnte, ja müsste man sie dann nicht dafür zur Rechenschaft ziehen?
SCHOLZ: Nein, das kann man nicht. Sie hat als Bundeskanzlerin gehandelt, es gibt niemanden, der sie verklagen könnte.
ANSAGE: Wie kann es sein, dass eine Bundesregierung für ihre politischen Handlungen nicht verantwortlich gemacht werden kann?
SCHOLZ: Dafür gibt es derzeit keine Rechtswege. Das mag man bedauern, aber es ist so. Das Einzige, was man hätte tun können, wäre, sie abzuwählen. Dies hätte damals auch durch ein Misstrauensvotum geschehen können. Dieses stand aber nie zur Debatte, und es hätten dafür auch keine Mehrheiten gegeben. Aus diesem Grunde ist das ganze Dilemma erst entstanden. Nun ist die Situation so, wie sie eben ist.
ANSAGE: Was wäre aus Ihrer Sicht notwendig, um Asylverfahren rechtssicherer zu gestalten?
SCHOLZ: Dazu wäre gar nichts anderes ist notwendig, als endlich das Grundgesetz – und Dublin – einzuhalten! Nichts anderes muss geschehen.
ANSAGE: Und wer sollte diesen Politikwechsel konkret vollziehen? Friedrich Merz etwa?
SCHOLZ: Die Bundesregierung müsste entsprechend handeln und alle Minister müssten verpflichtet werden, ihren grundgesetzlichen und gesetzlichen Pflichten gerecht zu werden. Aber das geschieht eben nicht. Selbst wenn die CDU es wirklich wollte – es wäre mit der SPD nicht machbar. Die SPD mauert. Es läuft deshalb darauf hinaus, dass wir immer mehr Flüchtlinge versorgen müssen, und das kostet Geld. Viel Geld. Das Problem wird immer größer – aber es wird nach wie vor nicht dagegen gehandelt.
ANSAGE: Was, glauben Sie, hat Frau Merkel damals zu ihrer einsamen Entscheidung getrieben?
SCHOLZ: Sie hat von “Humanität” gesprochen. Humanität ist immer gut und wichtig. Aber die Flüchtlinge, mit denen es begann, saßen in Budapest, also in Ungarn. Ungarn ist bekanntlich ein Land der EU. Das heißt: Die Menschen hätten dort bleiben müssen und ihre Asylverfahren durchführen müssen, und als sie zu uns kamen, hätten sie nach geltendem Recht nach Ungarn zurückgeschickt werden müssen. Das hat Angela Merkel nicht getan. Sie ist sogar noch weiter gegangen und hat die deutschen Grenzen geöffnet – bekanntlich mit dem unsinnigen Satz: “Dreitausend Meter Grenze kann man nicht schützen, kann man nicht abdichten”. Deshalb konnten die Leute damals ungehindert zu uns hereinströmen. Das war die Situation von 2015, unter der wir bis heute leiden.
ANSAGE: Rückblickend betrachtet: War das damals Humanität, auch für die Deutschen?
SCHOLZ: Natürlich nicht, das ist doch klar!
ANSAGE: Aber es muss doch einen politischen Grund gegeben haben! Ich habe einmal mit Willy Wimmer gesprochen, der sagte: “Flüchtlingsströme werden gemacht”…
SCHOLZ: Natürlich werden sie gemacht! Man sieht doch, wie es organisiert wird – über den Balkan, von Schleppern und ähnlichen.
ANSAGE: Das wusste Frau Merkel damals doch auch…
SCHOLZ: Das wusste sie. Aber auf die Frage habe ich keine Antwort. Da müssen Sie mit ihr selbst sprechen. Aber Sie werden von ihr keine Antworten bekommen, das kann ich Ihnen garantieren.
ANSAGE: Bedeutet das, wir werden niemals Antworten auf diese Fragen bekommen?
SCHOLZ: Das fürchte ich, ja.
ANSAGE: Herr Dr. Scholz, wir danken Ihnen für das Gespräch.
… Alles vom 16.11.2025 bitte lesen auf
https://www.ansage.org/migrations-im-spannungsfeld-zwischen-recht-und-oeffentlicher-meinung-dr-rupert-scholz-im-interview/
BAMF-Chef: Individuelles Asylrecht sollte abgeschafft werden
Das jetzige System nutze den Starken und benachteilige die Schwachen. Stattdessen sollte eine festgelegte Anzahl Hilfsbedürftiger aus vorher festgestellten Ländern eingeflogen werden.
Der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schlägt vor, das individuelle Asylrecht abzuschaffen, meldet Tagesschau. Sommer, der bei einer Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung sprach, bezeichnete das derzeitige System als unwirksam und als veraltet. Zudem wies er darauf hin, dass das Asylsystem die Starken bevorzuge, wie junge Männer aus der Mittelschicht, und andere, wie Familien, Schwache und Kranke, benachteilige. Es bringe auch nichts, auf positive Auswirkungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu hoffen.
… Alels vom 1.4.2025 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/bamf_chef_individuelles_asylrecht_sollte_abgeschafft_werden
Hamer: Asylrecht muß wieder Ausnahme-Individualrecht werden
Ökonomisch läuft die Asyldebatte immer noch falsch
Dass Deutschland vor allen anderen europäischen Ländern das begehrteste Zielland der wachsenden internationalen Migrationsströme ist, muss Gründe und mit unseren Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftsbedingungen zu tun haben. Denn wenn Millionen Gescheiterte, Verarmte und Chancenlose durch Kriege Bedrohte aus ihren Ländern flüchten, um anderswo Existenzsicherheit zu suchen, befinden wir uns nach Annahme der UNO in einem „Zeitalter der Völkerwanderung“. Allein aus Afrika rollt eine Immigrantenwelle von mehreren Millionen jährlich auf Europa zu.
Wenn nach diesen UNO-Prognosen mit gleichbleibender Fruchtbarkeitsrate sich die Bevölkerung in Afrika bis 2060 verdreifacht und die afrikanischen Länder durch Diktatur, Korruption, Ausbeutung durch das Großkapital und durch Land-Übernutzung arm bleiben, ist nach UN-Meinung in den nächsten 30 Jahren mit einem Auswanderungspotenzial von 180 Millionen aus Afrika zu rechnen.
Für die afrikanischen Auswanderer ist Europa am erreichbarsten und durch den telekommunikativ deutlich präsentierten europäischen Wohlstand auch am begehrtesten. Wir werden also in den nächsten Jahrzehnten mit wohl noch steigendem Zuwandererdruck leben müssen, zumal nicht nur aus Afrika, sondern auch aus dem vorderen Orient und aus der Ukraine Millionen nach Deutschland streben.
Warum ist Deutschland das attraktivste Einwanderland?
Warum bleiben die Migranten nicht in den warmen südeuropäischen Ländern, sondern wandern in den kalten Norden? Offenbar sind die Bedingungen in Deutschland für Zuwanderer günstiger als in den anderen Ländern. Sonst würden nicht zwei Drittel aller Europa-Zuwanderer und sogar diejenigen, die in anderen Ländern bereits akzeptiert worden sind, mit hohen Kosten und allen Tricks nach Deutschland weiterwandern. Warum ist also Deutschland für Immigranten viel attraktiver als andere europäische Länder?
– Die schon in den anderen Ländern akzeptierten Immigranten wollen nach eigener Aussage vor allem deshalb weiter nach Deutschland, weil es dort die geringsten bürokratischen Hürden und die höchsten Sozialleistungen gibt. Wir überbieten also die anderen europäischen Länder im Sozialleistungsangebot und wundern uns dann, dass die Wanderungsströme der Welt nach Deutschland zielen.
– Viele Afrikaner haben durch ihre Medien ein Bild eines Wirtschaftswunderlands Deutschland, das sogar zugleich Sozialparadies ist und ohne Arbeit eine höhere Existenzsicherung bietet als man zu Hause für fleißige Arbeit erreichen kann. Sogar die bis zu Ukraine-Krieg größte Immigrantengruppe der Türken aus der sicheren und von uns mit Milliarden Subventionen finanzierten Türkei erwarten in Deutschland nicht höheren Schutz, sondern vor allem höheren Lebensstandard, was mit Asyl nichts zu tun hat, also Asylmissbrauch ist.
– Dass fast zwei Millionen Ukrainer – die zu 80 Prozent eigene Arbeit ablehnen – als Gäste nach Deutschland kommen durften und hierbleiben wollen, ist nach Befragungen Folge der hohen Bürgergeldzahlungen an diese Zuwanderer. Wem ausreichend Barbeträge, Wohnung, Wohnungseinrichtung, kostenlose Nutzung aller Sozialeinrichtungen einschließlich Gesundheit und Rentenanspruch für jeden Monat Hiersein angeboten wird, ohne dass er dafür etwas tun muss, dürfte einer solchen Versuchung kaum widerstehen können. Nicht die Situation in der Ukraine, sondern die Attraktion unserer Sozialleistungen haben die meisten Ukrainer zu uns gebracht. Sicherheit hätten sie auch in der Westukraine gehabt.
– Wo die europäischen und die deutschen Grenzen für alle geöffnet wurden, mit Staatsgeldern finanzierte „Flüchtlingshilfeorganisationen“ und Kirchen die Schlepperdienste zu uns selbst durchführen oder bezahlen, wird nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich Zuwanderung betrieben, weil inzwischen Millionen Sozialfunktionäre in Deutschland am Migrantengeschäft gut verdienen und an mehr Immigration interessiert sind.
– Dass die Masseneinwanderung gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit entstanden ist (Merkel) und weiterläuft, ist politischer Wille der deutschen Regierungen schwarz-rot-grün, welche die Länder und die Kommunen mit Regierungsgewalt zur Aufnahme und Dauerbetreuung zwingen. Demokratisches Regierungshandeln nach dem Willen der Wähler und dem Nutzen der Bevölkerung sähe anders aus!
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Dass aber sowohl eine schwarze als auch eine rot-grüne Regierung gegen die Interessen der Bevölkerung Flüchtlingszuwanderung betreiben, hängt damit zusammen, dass die CDU vom internationalen Großkapital gelenkt wird (Merz), welches sich von Arbeitskräftezuwanderung Lohndumpingmöglichkeit erhofft und die Rot-Grünen von den Sozialfunktionären gesteuert werden, welche in der Betreuung der Immigranten ihre wachsende Bedeutung und ihr größtes Sozialgeschäft erwarten können. Die Interessen der Bürger sind eben anders als die der uns angeblich vertretenden sozialen, wirtschaftlichen und politischen Machtgruppen.
Die anfängliche „Willkommenskultur“ für Immigranten war Regierungspolitik Merkels und wurde zur alleinigen öffentlichen Meinung durch die Propaganda der Staatsmedien und der vom Staat bezahlten Presse geschaffen. Die Systemmedien haben die Bevölkerung erzogen.
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Als die neue Oppositionspartei (AfD) auf die Kosten- und Schadensfolgen der Massenimmigration hinwies und diese kritisierte, hat Merkel eine „Brandmauer“ aller Kartellparteien gegen diese „Zerstörer der Willkommenskultur“ zustande gebracht. Seitdem gilt Kritik an der Massenimmigration und ihrer Folgen als „rassistisch“, „menschenfeindlich“, „antisemitisch“ und undemokratisch.
Die rot-grüne Regierung hat dies durch Hass und Hetze gesteigert. Wer „Umvolkung“ oder „für Deutschland“ (Höcke) oder „Remigration“ ausspricht, mobilisiert sofort die Faeser-Truppen der Antifa, den Verfassungsschutz und die Staatsanwaltschaft. Nur als Ausländer hat man Diskriminierungsschutz, als Deutscher hat man sich zu integrieren, zu zahlen und zu dulden.
Erst als durch die Ost-Wahlen die AfD mit ihrer Migrationskritik zur stärksten Kraft wurde und wieder eine neue migrationskritische Partei entstand (BSW), merkten die vor der Brandmauer stehenden Kartellparteien, dass sie offenbar gegen die Mehrheit der Bevölkerung standen. Die ersten Migrationsparteien verschwanden sogar aus den Parlamenten. Die Macht des Regierungskartells und einer Migrationspropaganda wird von den Migrationsfolgen Kriminalität, Bildungsabsturz, Verproletarisierung der Innenstädte, wachsende Wohnungsnot, wachsende Kostenlast und Vergleich des arbeitslosen Wohllebens der Migranten gegenüber den mit den höchsten Steuern und Sozialabgaben der Welt belasteten Leistungsträgern eingeholt.
Erst die Folgen der Migration für jeden Einzelnen brachten eine Veränderung der öffentlichen Meinung und diese erzwingt nun eine Korrektur der Migrationspolitik.
Die meisten Regierungsmaßnahmen gegen Migration sind vorsätzlich untauglich
Inzwischen ist durch den Aufstieg der AfD „hinter der Brandmauer“ und dem Absturz der migrationsbetreibenden Kartellparteien vor der Brandmauer deutlich geworden, dass etwas gegen die Massenimmigration getan werden muss, um die Bevölkerung wieder zu beruhigen und als Wähler zurückzugewinnen.
Die Altparteien konzentrieren sich bei ihren Vorschlägen vor allem auf die Ausweisung von immigrierten Verbrechern. Über 400.000 davon müssten längst abgeschoben werden, werden aber nicht abgeschoben, weil sich Sozialgruppen grundsätzlich gegen die Abschiebung auflehnen, die Abschiebungspflichtigen alle Rechtstricks für ihr Bleiberecht nutzen (Krankheit, Scheinvaterschaft, Scheinehen), bei der angekündigten Abschiebung verschwunden sind und vor allem genügend Anwälte finden, die auf Staatskosten mehrere Instanzen und mehrere Jahre für ihr Bleiberecht kämpfen.
Die Ampel-Regierung hat vor den Wahlen Thüringen/Sachsen stolz 28 Kriminelle unter Pressegewitter ins Flugzeug befördert und – zur gleichen Zeit jedoch mit Kenia die Einreise von 250.000 Kenianern vereinbart (ohne Presseschlagzeilen).
Kirchen, Gewerkschaften, Flüchtlingshilfsorganisationen und Sozialfunktionäre schreien jedes Mal auf, wenn eine Abschiebung droht und versuchen, sie zu verhindern. Die Immigrantenlobby der Sozialfunktionäre lässt sich ihre Existenzbasis nicht verringern. Praktisch findet deshalb die in den Medien so verteufelte „Remigration“ in Deutschland auch nicht wesentlich statt.
Als zweite Hilfsmaßnahme ist den rot-grünen Funktionären eingefallen, „die Immigranten besser zu verteilen“. So werden Immigranten-Camps nun bevorzugt in bürgerlichen oder Villenvierteln gebaut, Hochhauswohnungen mit Migranten belegt und verfallende Wohnbauten der Innenstädte zu Migrantenzentren gemacht, weil die Immigranten in den Städten bleiben wollen, wo sie eigene Landsleute haben, genügend Abwechslung, Vergnügungsangebote und wo ihnen ja der Staat die Miete zahlt. Der Versuch, die Immigranten aufs Land bringen, ist gescheitert, weil sie dort meist isoliert bleiben, keinen Kontakt mit Landsleuten finden und mangels Anonymität der gesellschaftliche Druck zur Aufnahme von Arbeit zu stark ist.
Auch diese Maßnahme funktioniert deshalb nicht gegen weitere Massenzuwanderung, sondern allenfalls bei der Zuwanderungsverteilung.
Die Zuwanderung könnte entschärft werden, wenn die Zuwanderer arbeiten würden. Die Regierung versucht deshalb, mit Sprachkursen, Integrationshilfen u.a. die Immigranten zur Arbeitsaufnahme zu bewegen, damit sie sich selbst unterhalten können und nicht mehr voll vom Sozialsystem unterhalten werden müssen. Diese Sprach-, Umschulungs- und Beschäftigungsinitiativen des Staates haben Milliarden verschlungen, sind massenhaft missbraucht worden (Mehrfachnutzung) und ihr Erfolg sehr bescheiden geblieben, wie 7,5 Millionen Bürgergeldbezieher (darunter die Mehrheit Migranten) beweisen.
Die bisherigen Maßnahmen zur Reduzierung der Massenimmigration oder auch nur ihrer Integration blieben deshalb immer teurer und immer erfolgloser.
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Was wären wirksame Maßnahmen gegen Massenimmigration?
Wenn die mehr als 50 Milliarden Entwicklungshilfe pro Jahr die Ursache der Auswanderung in den bevölkerungsreichen, armen oder den zerstörten Ländern nicht gefruchtet haben, zeigt dies, dass der Auswanderungsdruck in Afrika, dem Orient und der Ukraine so stark ist, dass Deutschland oder auch Europa diesen finanziell vor Ort nicht eindämmen können. Der von der UNO mit Recht vorausgesagte durch die Bevölkerungsexplosion wachsende Auswandungsdruck auf Europa ist nicht vor Ort und nicht mit Geld beherrschbar, sondern allenfalls durch Abwehr der Zielländer.
Dazu brauchte es aber wirksame Grenzkontrollen der EU und der Zielländer selbst (Ende es Schengen-Abkommens), die politisch nicht durchsetzbar sind, weil sie wesentliche Europa-Kriterien zerstören würden. Die Bundesregierung hat beschlossen, 200 Milliarden Euro für die Aufrüstung der Bundeswehr und der NATO zur Verfügung zu stellen, nicht aber für eine Verstärkung des Grenzschutzes. Ob aber überhaupt durch stärkeren Grenzschutz unsere Grenzen sicher werden könnten und sollten, ist fraglich, weil das Ausland (vor allem Italien) die zu ihm kommenden Migranten automatisch weiter nach Deutschland durchwinkt und die Schließung der deutschen Grenzen gegen Immigration nicht dulden wird (Europa!).
Mehr Abwehr von Immigration ist deshalb nicht nur schwierig, sondern auch politisch gegen das Brandmauer-Kartell nicht durchsetzbar.
Die wirksamste Maßnahme gegen Massenimmigration wäre deshalb eine Senkung der Attraktivität Deutschlands für die Immigranten.
Wenn Deutschland die höchste Sozialattraktivität für die Migranten der Welt hat, muss diese Attraktivität gesenkt werden, um den Zustrom zu reduzieren.
– Die uns beherrschende Demokratie der USA zahlt z. B. fünf Jahre lang keinem Immigranten Sozialleistungen. Warum nicht auch wir?
– Dänemark und andere Staaten geben Immigranten, die nicht arbeiten wollen, nach fünf Jahren keinerlei Sozialleistungen mehr. Bei uns bekommen sie vom ersten Tag an lebenslang einschl. Rente Sozialleistungen.
– Andere europäische Länder zwingen z. B. auch Ukrainer zur Arbeit und haben 80% Beschäftigung dieser Flüchtlinge. Bei uns ist es umgekehrt, 80 Prozent wollen nicht arbeiten, weil sie nicht müssen.
– Flüchtlinge haben in Deutschland einen Anspruch auf Wohnung, Deutsche müssen sich selbst eine Wohnung suchen und selbst bezahlen. In anderen Ländern bleiben Flüchtlinge gezwungen, in vorübergehenden Camps zu leben.
– In anderen Ländern bekommen Flüchtlinge kein Geld, sondern nur „Lebensunterhalt“ mit Sachgütern. In Deutschland dagegen weigert sich eine feudalistische Sozialbürokratie, solche Sachmittelverteilung zu übernehmen, weil es für sie bequemer ist, Geldmittel auszuzahlen. Wo im Ausland die Unterstützung von Geld auf Sachmittel umgestellt wurde, verschwanden Flüchtlinge. In Deutschland wird dies durch die Sozialbürokratie sabotiert.
– Dass Deutschland für alle Ausländer zum Sozialparadies geworden ist, hängt allerdings auch mit der Rechtsprechung zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass jeder, der sich legal in Deutschland aufhält, „als Ausdruck seiner Menschenwürde“ Anspruch auf Mindestversorgung nach Hartz-IV (jetzt Bürgergeld) habe. Die Verwaltungsrechtsprechung ist es, welche täglich zigtausenden die Duldung in Deutschland ermöglicht, sie vor der Abschiebung schütz. Und die Sozialgesetzgebung öffnet durch die von den deutschen bezahlten Sozialsysteme Millionen Menschen alle Sozialleistungen, auch wenn sie keine Beiträge bezahlt haben und bezahlen werden.
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Es muss also durch Grundgesetzänderung wieder ein Vorrecht der Zahler vor den Nehmern, der Anspruchsberechtigten vor Nichtberechtigten und der Leistungsträger vor den Leistungsnehmern geschaffen werden.
Warum schaffen das andere Länder und nicht wir?
Nicht geändert werden müsste das Grundgesetz hinsichtlich seiner Auslegung vom Kollektivrecht und Individualrecht.
Das Grundgesetz hat nämlich in Art. 16 eigentlich kein individuelles Asylrecht geschaffen. Wer dieses in Anspruch nimmt, muss beweisen, dass er ausnahmsweise berechtigte Asylgründe hat. Nur dann kann er sich auf das Asylrecht beziehen.
Seit Merkels Masseninvasion ist aber von Rechtsprechung und Verwaltung das Asylrecht kollektiviert worden, zum Grundanspruch für alle geworden, so dass grundsätzlich alle asylberechtigt sind und der Staat umgekehrt beweisen muss, dass Asylrecht nicht besteht (was praktisch nur selten möglich ist). Würde also unser Asylanspruch durch eine Grundgesetzklarstellung und Änderung der Rechtsprechung wieder zu einem individuellen Ausnahmeanspruch statt zu einem Grundsatzanspruch, wäre Massenimmigration dadurch nicht mehr möglich, müsste jeder Antragsteller selbst einen Ausnahmeanspruch nachweisen.
Hilfreich wäre auch, die Rechtsmittel auf eine Instanz und die Honorare der Anwälte auf 250 Euro zu begrenzen, um dem Missbrauch des Klagerechts gegen Asylablehnung Einhalt zu gebieten.
Würde so das Asylrecht wieder Ausnahme-Individualrecht, wären über 90 Prozent der Asylanträge schon zu Anfang vergeblich.
Und würden wir auch nicht mehr allen – auch illegalen – Flüchtlingen die höchsten Zahlungen und Versorgungsleistungen der Welt anbieten, wäre Deutschland nicht mehr das von allen gesuchte Sozialparadies, wäre Deutschland als Aufenthaltsland uninteressanter.
Es gibt also einfache Möglichkeiten auf der Angebotsseite, um die unendliche Nachfrage, die Masseninvasion aus der steigenden Bevölkerung Afrikas und Vorderasiens zu stoppen. Man müsste sie nur politisch wollen. Hier liegt das Problem.
Hier liegt auch das politische Problem der Parteien vor und hinter der Brandmauer. Wenn aber 70 Prozent der Bevölkerung die Massenimmigration ablehnen, müssen sich die Parteien vor der Brandmauer entweder dieser Forderung anpassen oder untergehen.
.. Alles vom 18.10.2024 von Eberhard Hamer bitte lesen auf https://www.mittelstandsinstitut-niedersachsen.de
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Prof. Dr. Eberhard Hamer (* 15. August 1932 in Mettmann) ist ein deutscher Ökonom. Sein Schwerpunkt ist die Mittelstandsökonomie. In den 1970er Jahren gründete er das privat geführte Mittelstandsinstitut Niedersachsen in Hannover und veröffentlichte über 20 Bücher zum Thema Mittelstand. Hamer erhielt 1986 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
