Urkundenfälschung legalisiert?

Weil er die Unterschriften der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla gefälscht hat, stand der Leiter der linken Gruppe „Zentrum für Politische Schönheit“, Philipp Ruch, am 13.1.2026 in Berlin vor Gericht. Dort gab er zu, seit 18 Jahren bei seinen Aktionen gefälschte Signaturen zu verwenden. Ohne diese werde er in seiner Kunstfreiheit eingeschränkt – zur Richterin: „Sie berauben mich der Seele meiner Projekte“ Diese sprach ihn trotz festgestellter Urkundenfälschung frei!
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Das Amtsgericht hat Ruck vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen, obwohl es den Tatbestand als erfüllt ansah und bezeichnete. Grund: In in der Abwägung überwiege die Kunstfreiheit. Nach dem Freispruch erklärte Ruch, er wolle nun weiterhin mit derlei Unterschriftsfälschungen arbeiten (1).

Das Gerichtsurteil mag überraschen, ist aber insofern konsequent, als es das Bürgerrecht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 GG sehr hoch bewertet – in diesem Fall höher als den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Dann allerdings muß diese Rechtsauslegung gemäß dem Gleichheitsgrundsatz generell für alle Bürger gelten – für  politisch Linke wie Rechte.
Und hierin liegt der Skandal, nämlich in Doppelten Standards, im Zweierlei-Recht bzw. der Paralleljustiz: Man frage sich nur, was passiert wäre, wenn umgekehrt z.B. die AfD irgendwelche Drohbriefe an SPD-Mitglieder mit den gefälschten Unterschriften der SPD-Vorsitzenden Klingbeil und Miersch abgesandt hätte? Schon der mediale Aufschrei wäre gewaltig.
Kurz: Rechts gegen links ist Straftat, links gegen rechts hingegen Meinungsfreiheit. „Urkundenfälschung wird damit faktisch legalisiert – wenn sie „gegen rechts“ geht“ (2).
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Wir haben ein großartiges Grundgesetz, das die Meinungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers in besonderer Weise schützt. Wenn Meinungsfreiheit, dann muß für politisch links und rechts Gesinnte gleiches Recht gelten. Nachdenklich machen drei linke Meinungsdelikte der jüngsten Zeit:
a) Wertung als Tatsache darstellen ist zulässig. da durch Meinungsfreiheit gedeckt: Die NGO Correctiv hat ihre Wertung zu einem Geheimtreffen als Tatsache dargestellt und damit Massendemonstrationen im Frühjahr 2024 ausgelöst (mehr hier)
b) Beleidigung ist zulässig, da durch Meinungsfreiheit gedeckt: Alice Weidel darf „Nazi Schlampe“ genannt werden (… aber nicht „Schwachkopf“).
c) Urkundenfälschungen sind zulässig, da durch Meinungsfreiheit gedeckt: Der Fall oben.

Die Frage bleibt: Gilt die Meinungsfreiheit de fakto etwa eher nur bei politisch linker Gesinnung?
14.1.2026
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Beginn von Anlagen (1) – (4)
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(1) Anti-AfD-Aktion: Freispruch für Gründer des Zentrums für Politische Schönheit
Damit hat Philipp Ruch nicht gerechnet: Der Chef des Künstlerkollektivs Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) wurde am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen. Er und weitere Unbekannte versendeten vermeintliche Schreiben der AfD-Spitze an Parteimitglieder https://www.morgenpost.de/berlin/article410672550/zentrum-fuer-politische-schoenheit-wegen-anti-afd-aktion-vor-gericht.html , in denen diese aufgerufen wurden, Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei einzureichen, um sich auf ein mögliches Verbotsverfahren vorzubereiten. Es drohte eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung.
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Seit rund 18 Jahren arbeite er bei seinen Aktionen mit gefälschten Signaturen, so Ruch. Sollte die Richterin urteilen, dass diese Vorgehensweise nicht zulässig sei, sehe er sich in seiner Kunstfreiheit eingeschränkt. „Sie berauben mich der Seele meiner Projekte“, sagte er mahnend zur Richterin. Die drohende Verurteilung wegen Urkundenfälschung habe bereits Folgen: Die Walter-Lübcke-Aktion https://www.morgenpost.de/berlin/article410612640/firma-behaelt-sich-juristische-schritte-wegen-luebcke-statue-vor.html sei nicht wie geplant durch Briefe im Namen der CDU angekündigt worden.

Ruch indessen fühlt sich durch die richterliche Entscheidung bestärkt. „In unserer Wahrnehmung wird es immer schwieriger, Kunst zu betreiben. Hier stand wirklich etwas Entscheidendes auf dem Spiel: ob man eine verfassungsfeindliche Partei besser schützt als die Kunstfreiheit.“ In Zukunft wolle das Künstlerkollektiv weiter mit Unterschriftenfälschungen arbeiten.
… Alles vom 13.1.2026 bitte lesen auf
https://www.morgenpost.de/berlin/article410925074/anti-afd-aktion-freispruch-fuer-zentrum-fuer-politische-schoenheit-gruender.html
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(2) Korrupte linke Strafjustiz – die Meinungs-Rochade
… Bisher war die Justiz immer sehr streng, was Meinungsfreiheit angeht. Jede schräge Bemerkung – SEK tritt morgens um sechs die Wohnungstür ein. Kaum aber ändern sich die Wahlverhältnisse, ist das anders. Spätestens dann nämlich ist die Justiz auf einmal sehr tolerant, dann fällt plötzlich alles unter Grundrechte.
Neulich schon ging es darum, dass die – allerdings zivilrechtliche Klage – u.a. des Rechtsanwalts Vosgerau gegen Correctiv wegen unwahrer Behauptungen abgewiesen worden war , weil der Leser doch zwischen Tatsachenbehauptung und Wertung unterscheiden könne. Das sei halt einfach Wertung und damit Meinungsfreiheit. „Denn bei Lesern entstehe ein durchaus differenziertes Verständnis darüber, was zum einen von Teilnehmern des Treffens konkret geäußert worden sei und was zum anderen eine verdichtete, zusammenfassende Wertung der Beklagten sei“. https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/landgericht-hamburg-klagen-gegen-correctiv-berichterstattung-abgewiesen–1129938

Heißt: Wenn es „links gegen rechts“ geht, darf man auch Unwahres behaupten, es fällt dann halt einfach unter „Zusammenfassung“. Ruch hat die Unterschriften von Weidel und Chrupalla gefälscht, wurde dafür aber freigesprochen, weil das unter die Kunstfreiheit falle:

Die Aktionen, die er mit seinem „Zentrum für Politische Schönheit“ betreibt, seit 18 Jahren wesentlich auf permanenter Urkundenfälschung, und er sehe sich in seiner Kunstfreiheit verletzt, wenn er nicht weiter Unterschriften fälschen dürfe. Hat das Gericht eingesehen und ihn freigesprochen. Kunstfreiheit.

Eigentlich geht es nicht um Kunstfreiheit, sondern darum, eine „verfassungsfeindliche Partei“ für vogelfrei zu erklären. Urkundenfälschung wird damit faktisch legalisiert – wenn sie „gegen rechts“ geht.
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… Alles vom 14.1.2026 bitte lesen auf
https://www.danisch.de/blog/2026/01/14/korrupte-linke-strafjustiz-die-meinungs-rochade/
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(3) Künstler vom „Zentrum für Politische Schönheit“ versendete gefälschte AfD-Briefe: Gericht spricht ihn frei

Die Vorsitzende Richterin sagte, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sei. Dennoch sei die Aktion klar als Kunstaktion erkennbar gewesen. Das Verhalten des Künstlers, der dem Zentrum für Politische Schönheit angehört, sei von der Kunstfreiheit gedeckt gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Philipp Ruch wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.
Das Zentrum für Politische Schönheit fiel durch Aktionen immer wieder auf. Anfang Dezember stellte die Gruppe mit Genehmigung ein Denkmal des ermordeten CDU-Politikers Walter Lübcke vor dem Konrad-Adenauer-Haus auf und wollte so gegen eine vermeintliche Zusammenarbeit von CDU und AfD protestieren. Doch Lübckes Familie distanzierte sich von dem Projekt. Gegenüber dem Tagesspiegel sagte sie, sie wehre sich gegen den Eindruck, dass sie in die Planung oder Durchführung des Projekts einbezogen gewesen sei.
2019 stellte das Zentrum für Politische Schönheit eine Säule vor dem Bundestag auf, die angeblich Asche von Holocaust-Opfern enthielt. Auch so wollte man gegen eine Zusammenarbeit von Union und AfD protestieren. Nach seiner „Stadtbild“-Aussage wurde Friedrich Merz von der Gruppe als „Rassist und NPD-Hurensohn“ bezeichnet (Apollo News berichtete https://apollo-news.net/zentrum-fuer-politische-schoenheit-nennt-merz-rassist-und-npd-hurensohn/).
… Alles vom 14.1.2026 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/kuenstler-vom-zentrum-fuer-politische-schoenheit-versendete-gefaelschte-afd-briefe-gericht-spricht-ihn-frei/
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(4) Linksradikales Kuschelland: Wenn Urkundenfälschung zur Kunst verklärt wird
Failed State Berlin, frisch erschüttert durch einen linksterroristischen Anschlag auf die Stromversorgung, umarmt auch juristisch immer wieder Linksextreme: aktuell das „Zentrum für politische Schönheit“, das trotz festgestellter Urkundenfälschung straffrei ausgeht.

Wenn man das deutsch-schweizerische „Zentrum für Politische Schönheit“ (ZPS) als üble Gesellen bezeichnen würde, wäre man längst noch nicht auf das niederste Instinkte bewegende Satire-Niveau des vermeintlichen „Künstlerkollektivs“ herabgesunken. Sie schrecken noch nicht einmal vor Mordaufrufen bei ihrer angeblichen Satire-Kunst zurück. Skandalös und weitgehend straffrei blieb 2015 zum Beispiel die Attacke auf den Schweizer Kollegen Roger Köppel, dem Chefredakteur der Weltwoche. Im Schweizer Arbeitslosen-Magazin „Surprise“ hatten die Linksradikalen mit ihrem Skandalkünstler Philipp Ruch an der Spitze in einem Gastbeitrag zu seinem Mord aufgerufen https://www.klonovsky.de/2015/11/gestatten-tell-roger-tell/ : „Tötet Roger Köppel!“

Der wohlwollende staatliche Umgang mit den linksradikalen Aktionen des „Zentrums für Politische Schönheit“ hat fast schon Methode. Wie eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion am 27. März 2018 herausfand, bewilligte der Hauptstadtkulturfonds sogar öffentliche Fördermittel https://dserver.bundestag.de/btd/19/014/1901426.pdf für ein „Kunstprojekt“ des ZPS, bei dem ein Zeichen gegen die europäische Migrationspolitik gesetzt werden sollte.
Damit nicht genug: Vielen Fernsehzuschauern dürfte noch die TV-Attacke auf die AfD in Erinnerung sein. Am 20. Juli vergangenen Jahres wurde von den linksradikalen Skandalkünstlern das Sommerinterview der ARD mit AfD-Chefin Alice Weidel durch einen Lautsprecherwagen extrem gestört. Ein Diskurs mit und über die AfD durfte nicht stattfinden und die ARD-Verantwortlichen duldeten offensichtlich die Störaktion. Es wurden sogar Absprachen https://www.tichyseinblick.de/video/interview/inside-tagesschau-sommerinterview-weidel-ard vermutet.
… Alles vom 14.1.2026 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/olaf-opitz-klare-kante/berlin-wenn-urkundenfaelschung-zur-kunst-verklaert-wird/

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