Meinung und Tatsache trennen

Zwei Arten von Mitteilungen sind streng zu trennen: Meinungsäußerungen und Tatsachen. Erstere dürfen unwahr sein und sind dabei durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Wer hingegen Unwahrheit als Tatsache verbreitet, vergiftet die Diskussionskultur. Dazu das Beispiel „Geheimtreffen – Correctiv“:

1) Anfang 2024 berichteten die NGO Correctiv und die Mainstreammedien von einer massenhaften Ausweisung, die auf einem Geheimtreffen bei Potsdam geplant worden sei. Daraufhin gingen zigtausende Bürger zu „Gegen rechts“-Demonstrationen auf die Straße – was gut zu verstehen ist, schließlich fassten die besorgten Bürger die Berichte als Tatsachen auf. Denkt doch der gesunde Menschenverstand bei einem so belasteten Begriff wie Ausweisung bzw. Deportation an die zwangsweise Abschiebung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ins Ausland.

2) Auch Journalisten – der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau nennt rund 40 Personen – der reichweitenstarken Medien wie ARD, ZDF, DLF, FAZ, Spiegel, SZ, T-Online, Welt, Zeit lasen die Recherche von https://www.correctiv.org als Tatsache und publizierten ihre Berichte zur massenhaften Deportation dementsprechend.

3) Es stellt sich heraus, daß die Planung massenhafter Ausweisungen auch deutscher Staatsbürger keine Tatsachenbehauptung ist, sondern eine Meinungsäußerung bzw. subjektive journalistische Wertung von Correctiv. Kein Wunder, daß sich zahlreiche Demonstranten in 1) getäuscht gefühlt haben mussten.
„Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat (am 18.12.2025) geurteilt, dass „Correctiv“ weiter schreiben darf, es habe bei jenem legendären Potsdamer Treffen einen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger gegeben. Das stimmt zwar nicht, wie auch das Gericht zugab, aber dies sei eine zulässige Meinungsäußerung.“ Auch ein so scharfe Begrifflichkeit wie Deportation wertet das Gericht als zulässige Meinungsäußerung, die durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die NGO Correctiv ist damit rechtlich nicht angreifbar.“

4) Zuvor hatten mehrere Gerichtsverfahren die beklagten Medien verurteilt, nicht mehr von massenhafter Deportation als Tatsache zu schreiben. „Seine eigentlichen Erfolge sieht Vosgerau in Verfahren gegen andere Medien, insbesondere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. ARD, ZDF und SWR hätten die Correctiv-Deutungen seiner Ansicht nach als eindeutige Tatsachen verbreitet wie, es seien Ausweisungen deutscher Staatsbürger „geplant“. Dagegen habe er mehrfach Unterlassungsentscheidungen erwirkt; zugleich kritisiert er, die Sender hätten über die eigenen Unterlassungsverurteilungen nicht berichtet.“ (1).

5) Klaus-Rüdiger Mai weist auf den großen Widerspruch hin, für den so viele Bürger wohl gerne eine Erklärung hätten: „Warum erleiden die Tagesschau, das ZDF heute-journal, der NDR Niederlagen vor dem Gericht, weil sie die Lügen oder „Bewertungen“ von Correctiv übernommen haben, doch die Urheber der Lügen oder „Bewertungen“ meinen, keinen Anteil daran zu haben?“
Also: Correctiv darf auch Lügen als Meinungsäußerung straffrei verbreiten, da das Gericht dem Bürger zumutet, derlei Täuschung zu erkennen. Diese Erkenntnisleistung haben die meisten Bürger aber nicht erbracht: Zigtausende gingen auf die Demonstrationen aus echter Sorge und berechtigte Wut. Die meisten Mainstream-Journalisten hatten sich ebenfalls täuschen lassen und gaben deshalb die Lüge in ihren Publikationen weiter.

6) Da eine so vehemente Begrifflichkeit wie „massenhaft Deportation“ vom Gericht – trotz ihrer gleichzeitig unbestrittenen Unwahrheit – als zulässige journalistische Meinungsäußerung betrachtet wird, bleibt der Kläger wahrscheinlich auf ca 400.000 Euro Prozesskosten sitzen. Dazu meint Ulrich Vosgerau: „Meinungsfreiheit sei Voraussetzung demokratischer Willensbildung. Wenn Medienlandschaft und Debatte vom ÖRR und von NGOs dominiert seien und Gegenwehr kaum bezahlbar sei, entstehe eher eine gelenkte als freie Meinungsbildung“.

Fazit: Tatsachen bzw. Fakten gelten als solche, denn sie wahr sind – andernfalls liegt Desinformation vor. Für Meinungsäußerungen (Bewertungen, Interpretationen, Vermutungen) hingegen spielt der Wahrheitsgehalt keine Rolle.
Meinungsäußerungen als Fakten zu verbreiten, wie dies von der NGO Correctiv laut Gerichtsentscheidungen anscheinend getan wurde, ist schlechter journalistischer Stil, da er zu Mißverständnis und Unfrieden führen muss. Um Mißverständnisse zu vermeiden, sollte man beide Kategorien stets trennen und als solche kennzeichnen.
Wir brauchen in Deutschland wieder eine funktionierende Diskussionskultur  – frei von als vermeintliche Tatsachen getarnten Meinungsäußerungen.
23.12.2025
Du sollst nicht lügen: 3 Beispiele (22.12.2025)
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Ende von Beitrag „Meinung und Tatsache trennen“
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Beginn von Anlage (1)
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(1) Verloren und doch gewonnen: Meinungsäußerung statt Tatsachenbehauptung
Ein Gericht erklärt Falsches zur zulässigen Meinung: „Correctiv“ durfte von Deportationsplänen schreiben, obwohl es sie nicht gab. Wahrheit wird zur Auslegungssache und Meinung zur Waffe und der Rechtsstaat stolpert über sein eigenes Äußerungsrecht.
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Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat geurteilt, dass „Correctiv“ weiter schreiben darf, es habe bei jenem legendären Potsdamer Treffen einen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger gegeben. Das stimmt zwar nicht, wie auch das Gericht zugab, aber dies sei eine zulässige Meinungsäußerung. Das Gericht hat damit die Hauptsacheklagen von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig gegen Correctiv abgewiesen.
Das Gericht wertete die zentralen Vorwürfe von Correctiv, insbesondere die Planung massenhafter Ausweisungen deutscher Staatsbürger nicht als Tatsachenbehauptungen, sondern als subjektive journalistische Wertungen bzw. Meinungsäußerungen. Da Meinungsäußerungen im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden müssen, ist Correctiv für diese Formulierungen rechtlich nicht angreifbar. Im Fall Correctiv wertete das Gericht scharfe Begriffe wie „Deportation“ als zulässige journalistische Meinungsäußerung.
Dies würden die Leser auch erkennen, so das Gericht. Erkannt haben dies allerdings nicht die „professionellen“ Leser vieler Medien von ARD, ZDF, t-online, Spiegel etc., die den Bericht des umstrittenen Internetportals für bare Münze nahmen, entsprechend berichteten und vor Gericht kräftige Klatschen kassierten. Ulrich Vosgerau gewann alle diese teuren Prozesse. Nicht aber jetzt gegen den Hauptverursacher „Correctiv“. Die konnten sich herausschwindeln, dass sie nur eine Meinung geäußert hatten.

Im weiteren Gespräch übt Vosgerau grundsätzliche Kritik. Das Meinungsäußerungsrecht werde seiner Ansicht nach strategisch genutzt durch teilweise staatlich finanzierte NGOs, die Deutungen lieferten, und durch öffentlich-rechtliche Sender, die diese massenwirksam verbreiteten.

Ein Schwerpunkt ist die Kostenfrage:
Rechtsschutz im Äußerungsrecht sei extrem teuer, verlange Spezialisten, und selbst bei einem Sieg würden nur begrenzt Gebühren erstattet, sodass Kläger auf hohen Kosten sitzenblieben. Vosgerau nennt eigene Zahlen: insgesamt rund 400.000 Euro Kosten, etwa 290.000 Euro Spenden, mehr als 100.000 Euro Finanzierungslücke.
Nach einem „Kassensturz“ im Oktober 2024 (damals rund 180.000 Euro) habe er eine Spendenkampagne gestartet und nun erneuert, um eine Berufung finanzieren zu können. Zum Schluss verbindet er das mit einer Demokratie-Diagnose. Meinungsfreiheit sei Voraussetzung demokratischer Willensbildung, wenn Medienlandschaft und Debatte vom ÖRR und von NGOs dominiert seien und Gegenwehr kaum bezahlbar sei, entstehe eher eine gelenkte als freie Meinungsbildung.

Bleibt schließlich die Frage, warum bei den vielen Verfahren von Habeck, Faeser und Co. gegen ehrbare Bürger deren Kritik nicht als Meinungsäußerungen gewertet wurde?
… Alles vom 23.12.2025 von Holger Douglas bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/verloren-und-doch-gewonnen-meinungsaeusserung-statt-tatsachenbehauptung/
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Einige Kommentare:
„Was bedeutet schon Wahrheit?“ sagte Pontius Pilatus. Dann lies er Jesus kreuzigen!
„Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten mäßig entstellt.“ Lichtenberg,
„Wenn die Jagd dem Andersdenkenden gilt, statt dem Irrtum, ist nicht die Wahrheit das Ziel – sondern die Herrschaft über das Denken.“ Carl Friedrich von Weizsäcker.
Einige Journalisten sind keine Lügner, aber Gläubige, die ihre Sicht für die Wahrheit halten! Und wenn ein Gericht urteilt, die suggestive Darstellung von verbindlicher Wahrheit würde der Bürger durchschauen, einordnen können und wäre somit zumutbar, dann muss sich der mündige Bürger fragen, warum der Enkeltrick, sowie hochglanzpolierte Anlagebetrüger, Rheumadecken Verkäufer auf Kaffeefahrten belangt werden?
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