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Pressefreiheit gilt auch für den Bürgerjournalismus
Was der DJV großenteils unter Pressefreiheit versteht kann man auf dessen Webseiten nachlesen, insbesondere hinsichtlich der Vergabe des Presseausweises, was Zugang oder Ausschluss von dem entspricht, was Presse eigentlich ausmacht. Dazu gehören ja nicht nur die derweil monopolartigen Verlage mit ihrer gebietsweise monopolartigen Meinungsführerschaft, sondern nach der Definition z.B. auch Bürgerjournalismus, was sich großenteils in (unabhängigen) Blogs niederschlägt.
Frei und ungehindert berichten zu dürfen, das ist eigentlich Pressefreiheit. Das ist nicht das Recht, sich möglicher Konkurrenz zu entledigen und sich ungeniert die Tasche vollmachen zu dürfen! Wie aber ist die Wirklichkeit, wenn man veranstalterseitig pauschal, auch auf Betreiben der Presse, Blogger von jeglicher Zulassung ausschließt? Da zeigt sich was man darunter versteht! Wie was das denn wenn es da heisst, Zulassung erhalten nur gewerbliche Bewerber? Damit sind alle, die es nicht des Geldes wegen machen, ausgeschlossen, wie bei vielen Sportveranstaltungen! Ist das Pressefreiheit? Nein, das kommt einem Meinungsmonopol gleich! Dass es auch anders geht zeigen inzwischen andere Veranstaltungen, die an einer möglichst breiten Berichterstattung ein Eigeninteresse haben, weil sie erkannt haben dass es ihnen hilft. Wer Pressefreiheit als Freiheit zum Geldverdienen versteht hat etwas anderes nicht verstanden! Das ist, was der „etablierten“ Presse oft genug vorzuhalten ist.
15.8.2023, Thomas Laut