Meinungszensur

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Politische Parteien in den Talkshows in 2025

Der Papst beklagt die Meinungszensur
„Es ist schmerzlich zu sehen, wie im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit rapide schrumpft. Gleichzeitig entwickelt sich eine neue Sprache im Orwellschen Stil, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, letztendlich diejenigen ausschließt, die sich nicht den Ideologien anschließen, die sie befeuern.“
Papst Leo XIV., Kirchenoberhaupt, auf vaticannews.va am 9. Januar 2026
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Verfassungsbeschwerde: Corona-Zensur kommt vors Bundesverfassungsgericht
Der Autor hat als parteiloser Bürgerrechtler eine Verfassungsbeschwerde gegen Zensur in den sozialen Medien erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde angenommen und angekündigt, noch in diesem Jahr entscheiden zu wollen. Damit steht ein für die Meinungs- und Pressefreiheit immens wichtiges Urteil an.
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit im Rahmen der vom Autor dieses Artikels eingelegten Verfassungsbeschwerde eine der bedeutsamsten juristischen Prüfungen seit Verkündung des Grundgesetzes zu bestehen. Zudem ist dieses wichtigste Element freiheitlicher demokratischer Gesellschaftsordnungen in der noch anhaltenden Misere kulturell unter Druck geraten. Und zwar sowohl von Seiten der Befürworter der Corona-Maßnahmen als auch von Seiten ihrer Kritiker. Zum Beispiel durch Nazivergleiche einerseits und Antisemitismusvorwürfe andererseits.

Zwischenzeitlich hat das höchste deutsche Gericht die von Prof. Dr. Dietrich Murswiek formulierte Verfassungsbeschwerde angenommen (Aktenzeichen 1 BvR 2152/25) und angekündigt, noch in diesem Jahr entscheiden zu wollen. Hoffentlich bleibt es seiner Linie treu und lässt auch unter den besonderen Bedingungen des Internets keine Schwächung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu.
…. Alles vom 4.8.2026 von Jörg Kuttig bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/corona_zensur_kommt_vors_bundes_verfassungsgericht
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Einige Kommentare:
Sehr geehrter Herr Kuttig, 1 plus 1 ist 2. Nicht 1,5 oder 1.8 sondern 2. Zwei steht für Verbrechen, Grundrechtezerstörung, isolierte Alte, die man verwahrlosen ließ, Kinder deren Bildung man raubte. In den Selbstmord getriebene Kleinunternehmer, Kollegen im Knast, mutmaßlich hunderttausende Mod RNA Geschädigte, vollgestopfte Masken-und Testtaschen, zerstörte Arzneimttelsicherheit, übelste psychologische Gruppendynamiken, die jenen der Anfänge von totalitären Systemen gleichen …. Und sie kommen daher und setzen das gleich mit den harmlosen Übertreibungen der Coronaopposition, die zu jeder Zeit die geballte Staatsmacht fürchten musste. Ich ganz persönlich empfinde das als unverschämt. Falls Sie dies strategisch tun, weil sie sich von einem Anbiedern versprechen, dass die Täterseite zur Besinnung kommt, dann vergessen sie es. Es sind Täter, und sie werden nichts von sich aus zugeben oder aufarbeiten. Aus eigener Erfahrung, und wer wenn nicht Ich kann das sagen, kommt man nur mit unerbittlicher Konfrontation mit den Fakten weiter. 1 plus 1 ist 2 und nichts anderes. Gunter Frank
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Der Artikel enthält eine Reihe von Fehlern:
1) Er betreibt Täter-Opfer-Gleichsetzung nach der Devise „Täter und Opfer werden sich gegenseitig viel zu verzeihen haben“
2) Er unterschlägt, daß die eine Seite die geballte Staatsmacht inklusive Staatsmedien hinter sich hatte
3) Er unterschlägt, daß die eine Seite die Freiheit der anderen Seite grundgesetzwidrig einschränken wollte, die andere Seite aber nur in Ruhe gelassen werden und ihre Grundrechte behalten wollte
4) Er unterschlägt, daß die eine Seite immer sachlich reden wollte, die andere Seite aber den Diskurs verweigerte – mit Unterstützung der Staatsmedien.
5) Er unterschlägt, daß die Seite, die die Grundrechte anderer einschränken wollte, den Nachweis der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit bis heute nicht erbracht hat, obwohl sie nach unserem Grundgesetz dazu verpflichtet ist
6) Er spricht von „Personen gegenüber unanständig, die in der Corona-Krise unter Ungewissheit Verantwortung zu tragen und Entscheidungen zu treffen hatten“: a) Es gab keine Ungewißheit, wie man den RKI-Protokollen entnehmen kann. Das RKI wußte bereits im März 2020 Bescheid. Es wurde aber von Angela Merkel gezwungen, sein Wissen nicht zu veröffentlichen. Aber Wissen ist eine Holschuld. b) Und niemand „muß“ Entscheidungen für andere treffen. Man kann immer die Entscheidung über andere verweigern und jedem selbst die Entscheidung für sich belassen. Donatus Kamps
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Ich sehe einige Dinge grundsätzlich anders als der Autor. Ich will zwei Sachen herausgreifen.
„Eigentlich sollten beide Seiten das gleiche Interesse haben, nämlich aufzuklären, welche Viren (sowohl natürlich entstandene als auch künstlich geschaffene) wie gefährlich sind, auf welche Weise (zum Beispiel durch Übertragung von Tieren auf Menschen oder durch ungewollte Entweichung aus einem Labor) ein Virus eine Pandemie auslösen könnte und wie auf eine Pandemie zu reagieren wäre.“
Der Autor tut so, als hätte die Seite der Maßnahmenkritiker, zu der ich mich zähle, kein Interesse an einer Aufklärung. Selbstverständlich ist diese Seite genau an dieser Aufklärung interessiert. Jedoch weigert sich die Seite der Maßnahmenbefürworter, eine solche Aufklärung anzustellen und mauert, wo es geht. Wer zwei und zwei zusammenzählt, muß sich sagen: Das kann nur daran liegen, daß diese Seite befürchtet, bei einer unvoreingenommenen Aufklärung Unrecht zu bekommen und für die falschen und menschenrechtswidrigen Maßnahmen zur Verantwortung gezogen zu werden.
„Demonstranten gegen Corona-Maßnahmen hefteten sich sechszackige gelbe Sterne mit der Aufschrift ‚Ungeimpft‘ an die Brust. Der Stern erinnerte an den Stern mit der Aufschrift ‚Jude’, den die betroffenen Deutschen auf Geheiß der Nazis zwecks gesellschaftlicher Ausgrenzung ab 1941 tragen mussten. Die Demonstranten wollten damit zum Ausdruck bringen: Die Juden sind von den damaligen Machthabern unmenschlich behandelt worden, wir werden es von den heutigen.„
Genau richtig erkannt. Das ist der Vergleichspunkt: das Ausgrenzen eines Bevölkerungsteils, in den Dreißigerjahren (nicht erst ab 1941) wegen Rasse und Religion, in der Coronazeit wegen unterschiedlicher medizinisch-medikamentöser Prädisposition, wegen eines unterschiedlichen Impfstatus. Die Demonstranten brachten zum Ausdruck: Wehret den Anfängen! So wie damals darf es nie wieder werden! Thomas Hechinger
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Obwohl ich bei einigen Aussagen eine etwas abweichende Meinung habe, denke ich, ein breiter Diskurs auf der Basis solcher Texte könnte die „Gefahrenlage“ etwas entspannen. Wobei ich das Wort „könnte“ betonen möchte. Denn die Einen haben maßlos und ungerechtfertigt profitiert während die Andersdenkenden , so auch ich selbst, von Gewalt, Ausgrenzung, Knast, Prügelorgien der Polizei, Beschimpfungen und Entmenschlichung durch die Knechte der Staatsgewalt betroffen waren. Es fällt mir schwer, diesen Untertanen (im Stile Diederich Heßlings) zu verzeihen. Aber niemals werde ich Merkel, Spahn, Drosten, Lauterbach, Wiehler & Co. für ihre bewussten Verbrechen vergeben. Sie haben vom ersten Tage an gewusst das sie selbst die größten Lügner und Betrüger der Nachkriegsgeschichte sind mit katastrophalen Folgen für die Bürger. Die Dokumente von Fauci, RKI usw. beweisen es. Manfred sonntag
Ende Kommentare

 

Asymetrie: Behörden und NGOs gegen einzelne Bürger wie Alexander Wallasch
Das Sterben der Presse- und Meinungsfreiheit
Die aktuellen Umfragen zum Stand der Meinungsfreiheit sind desaströs, die Bedrohung der Freiheit lässt sich kaum noch leugnen. Wenn große Behörden mit ruinösen Maßnahmen gegen Einzelpersonen vorgehen, bleibt nur Solidarität. Ein besonders eklatanter Fall ist der des Journalisten Alexander Wallasch.
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Doch nicht nur einzelne Politiker, die in der Exekutive oder der Legislative tätig sind, gehen gegen Bürger vor. Auch Behörden zeigen sich vermehrt bereit, gegen konkrete Bürger oder Medien vorzugehen. Bemerkenswert ist dabei immer die Asymmetrie. Ein Minister gegen einen Handwerker, eine Ministerin gegen einen Bauern? Ähnlich gestaltet sich das Vorgehen der Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) gegen den Journalisten Alexander Wallasch.

Doch nicht nur einzelne Politiker, die in der Exekutive oder der Legislative tätig sind, gehen gegen Bürger vor. Auch Behörden zeigen sich vermehrt bereit, gegen konkrete Bürger oder Medien vorzugehen. Bemerkenswert ist dabei immer die Asymmetrie. Ein Minister gegen einen Handwerker, eine Ministerin gegen einen Bauern? Ähnlich gestaltet sich das Vorgehen der Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) gegen den Journalisten Alexander Wallasch https://www.alexander-wallasch.de. Landesmedienanstalten sind Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien. Sie sind aufgrund der grundgesetzlich geregelten Zuständigkeit für den Rundfunk Ländersache. Angesichts der Tatsache, das es sich bei etlichen privaten Sendern um finanzstarke Unternehmen mit massiven wirtschaftlichen Interessen handelt, mag es angemessen erscheinen, eine derart starke Behörde aufzubauen und mit einem machtvollen Sanktionenkatalog auszustatten. Im Falle eines einzelnen Journalisten, der eine privat finanzierte Internetseite als Nachrichtenportal betreibt, wirkt der Kampf der NLM gegen Alexander Wallasch wie eine David-Goliath-Konstellation. Der Riese gegen den Zwerg. Die Raum stehenden Bußgelder haben für eine Einzelperson, die nicht Elon Musk oder Bill Gates heißt, ruinösen Charakter. Die Asymmetrie wird noch deutlicher, wenn man sieht, dass die Behörde die Zwangsmaßnahmen auf dem Verwaltungsweg durchsetzen kann. Die einzige Abwehrmöglichkeit ist eine Verwaltungsklage.

Worum geht es im Einzelnen? Alexander Wallasch dokumentiert es auf seiner Seite in vollem Umfang. Mit dem § 19 MStV (Medienstaatsvertrag) „journalistische Sorgfaltspflicht“ wird dem Journalisten der Garaus gemacht. Wörtlich schreibt er auf seiner Seite https://www.alexander-wallasch.de/service/klageschrift-ungekuerzt-was-die-landesmedienanstalt-macht-ist-verfassungswidrig : „Schon drei Artikel – drei Sätze, drei Zahlen, drei unbequeme Thesen zu Migration und Kriminalität – reichen aus, um uns mit Zwangsgeldandrohungen (500 Euro pro Beitrag), 2.500 Euro Verwaltungsgebühr und der faktischen Untersagung ganzer Beiträge mundtot zu machen.“ Ferner bietet er auf seiner Seite in völliger Transparenz sowohl den Bescheid der NLM, der immerhin 35 Seiten umfasst sowie die Klageschrift, mit der sein Rechtsanwalt Dirk Schmitz gegen den Bescheid klagt.
Die Asymmetrie der staatlichen Aufsicht bringt Wallasch selbst ins Wort, indem er feststellt, sie schaffe genau das, was das Grundgesetz verhindern wolle, nämlich „permanenten Rechtfertigungsdruck, massiven Einschüchterungseffekt und eine Zweiklassengesellschaft im Journalismus – regierungsnahe versus echte Medien“.

Mit Kanonen auf Spatzen
Bleibt noch die Frage, was man dem Journalisten Alexander Wallasch vorwirft, wenn man ihn so massiv behördlich sanktionieren will. Kurz gesagt, der Journalist soll Tabellen, die von Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt wurden, falsch interpretiert haben oder sich nicht an die Interpretationsvorgaben der Herausgeber gehalten haben. Sollte der Vorwurf stimmen und derartige Folgen nach sich ziehen, dann müsste der gleiche Grundsatz auch bei öffentlich-rechtlichen Medien gelten. Hier gilt nicht selten der Grundsatz von Winston Churchill, man traue keiner Statistik, die man nicht selbst gefälscht habe. Als Folge ginge dann künftig womöglich ein großer Teil der Rundfunkgebühr künftig für Strafzahlungen drauf. Das wird nicht passieren. Denn, dass diese sich in Sicherheit wiegen können, stellt auch Wallasch fest: „Während Mainstream-Medien und Presserat-Mitglieder de facto immun sind, picken sich die Landesmedienanstalten gezielt kritische, unabhängige, nicht systemkonforme Online-Medien heraus.“ Ursächlich hierfür, so Wallasch weiter, seien NGO-Beschwerden, Trusted-Flagger-Meldungen oder parteipolitischen Hinweise.
… Alles vom 23.1.2026 bitte lesen uf
https://www.achgut.com/artikel/das_sterben_der_presse_und_meinungsfreiheit

 

Die Wahrheit soll Lüge sein
Daniel Günther verlangt im ZDF Zensur: Und nun behauptet er, das habe er nie gesagt. Moderator Markus Lanz macht das mit. Männer im Rock müssen Frauen genannt werden, Wirtschaftskrise ist Aufschwung, Wahrheit ist „Desinformation“.
Markus Lanz hat einen journalistischen Scoop gelandet: In seiner Sendung lässt Daniel Günther die Maske fallen und fordert Zensur. Nun rudern sie beide zurück: Die Bürger haben die Wahrheit zwar gesehen, sollen nun aber Lüge nennen. Der Kaiser ist nakt – aber keiner darf es aussprechen.
https://www.youtube.com/watch?v=AeKwnPudc40
… Alles vom 18.1.2026 von Roland Tichy bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/video/kommentar/wahrheit-soll-luege-sein/
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Daniel Günther: „regulieren, zensieren und verbieten“ – Machtfrage über die Wahrheit
Die Wahrheit über Lanz und Günthers Zensur-Idee:
Seit einer Woche wird hitzig diskutiert, was Daniel Günther angeblich gesagt oder nicht gesagt hat. Dabei ist der Sendungsverlauf eindeutig. Wir zeigen, was Schleswig-Holsteins Ministerpräsident tatsächlich sagte – ohne Auslassungen und verzerrende Schnitte.

Markus Lanz: „Wir müssen das regulieren, wir müssen das notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten?“
Daniel Günther: „Ja“
6:10 von 15.49 https://www.youtube.com/watch?v=f0ETC0JrGqk&t=51s
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Die mediale Öffentlichkeit scheitert aktuell daran, sich einen fünfminütigen Ausschnitt aus einer Markus Lanz-Sendung tatsächlich einmal anzusehen. Kurze Schnipsel und große Meinungsgeschütze werden aufgefahren, eine gemeinsame und ja so einfache Wahrheit, was man in diesen Sekunden sehen kann, gibt es schlicht nicht. „Ich habe das Gespräch geführt, hat er alles nicht gesagt, Fake News“, schießt Lanz der wenig vorbereiteten Beatrix von Storch entgegen, als sie Günther Zensur-Fantasien vorgeworfen hatte. Dasselbe Manöver wählt Lanz einen Tag später wieder in der Sendung.

Ironisch, wie klar er selbst betreibt, was er anderen vorwirft. Er spielt eine Videosequenz ein, in der nicht zu sehen ist, wie Daniel Günther sich explizit auf Nius bezieht – und will es so darstellen, als hätte Günthers Äußerung gar nichts mit Zensur zu tun gehabt. Würde man sich die gesamten fünf Minuten ansehen, in denen es um dieses Thema geht, würde man feststellen: Zweimal fällt das Wort Nius, und in der Frage, auf die Daniel Günther mit „Ja“ antwortet, geht es ganz eindeutig um die Zensur von wie auch immer gearteten Meinungen und Berichten und offensichtlich nicht um Altersbeschränkungen auf Social Media. Wenn Sie es genau wissen wollen, haben wir das Ganze hier https://www.youtube.com/watch?v=f0ETC0JrGqk&t=51s (bzw. oben) einmal minutiös aufgearbeitet – oder Sie schauen sich einfach die Sendung https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-7-januar-2026-100?utm_source=apollo-news.beehiiv.com&utm_medium=newsletter&utm_campaign=apollo-edition-03-2026-machtfrage-uber-die-wahrheit&_bhlid=c4c9b9fe8ec800781e2fae8741476e7bd4578391 selbst an.

Natürlich ist es schwammig, was Günther ganz genau meint und sagen will, was allerdings vor allem daran liegt, dass Günther es selbst nicht weiß. Er ist ja nicht mit einer durchdachten Forderung in diese Sendung gegangen, sondern hat sich in etwas hineingeschwurbelt. Man könnte sagen, er hat in einem unachtsamen Moment seine wahre Geisteshaltung offenbart, was er kurze Zeit später selbst gemerkt und eilig aber wenig erfolgreich zu kaschieren versucht hat. Ganz klar ist aber, dass es Günther mit „Portalen wie Nius“ zu weit geht und er diffuse Zensurmaßnahmen begrüßen würde.

Markus Lanz spielt ein Spiel, das ist das eine. Doch während er selbst knietief im PR-Blut des Schnipsel-Krieges watet, will er auch noch hochmoralische Sprüche über angebliche Fake-News-Schleudern wie Nius klopfen. Er hätte gleich auch noch sagen können, Daniel Günther wäre überhaupt nicht im Studio gewesen. Schließlich muss er es ja wissen, er war ja da. Und Ozeanien ist auch nicht im Krieg mit Eurasien.

Das Zerklüften der medialen Landschaft, das Fehlen einer gemeinsamen Faktengrundlage ist nicht neu, hier aber besonders absurd – denn es geht um keine sonderlich abstrakten Fakten, sondern um fünf Minuten Videomaterial, die man sich einfach mal angucken könnte. Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Vorliebe dafür hat, die individuelle Wahrnehmung seiner Zuschauer unter dem Schimpfwort „anekdotische Evidenz“ zu bekämpfen, ist bekannt – folgerichtig wird jetzt auch die individuelle Wahrnehmung einer Fernsehsendung selbst infrage gestellt. Das ZDF will nicht nur senden, sondern seinen Zuschauern auch noch sagen, wie sie es verstehen müssen.
Es ist nichts anderes als eine Machtfrage, die man hier stellen will, eine Machtfrage über eine einfache Wahrheit. Es ist auch die Machtfrage eines Journalismus, der den Menschen weniger zeigen will, was ist, sondern es ihnen erklären möchte. Ein Journalismus, der seine Beiträge zunehmend so aufbaut, dass der Zuschauer es nur glauben oder pauschal bezweifeln es aber nicht selbst erkennen oder überprüfen kann.
Ähnlich lief es in der Affäre Brosius-Gersdorf: Als man die rechten Kampagnen als Übeltäter gefunden hatte, wurde systematisch versucht, die Äußerungen von Brosius-Gersdorf zu negieren und zu leugnen. Immer wieder sendete man ein Urteil, wie die Äußerungen von Brosius-Gersdorf zu verstehen wären, selten aber wurden sie einfach mal gezeigt. Eine besonders beliebte Methode ist das pauschale Abstreiten von Vorwürfen als „Lüge“, ohne überhaupt nur zu benennen, was genau gelogen sein soll.
Im ZDF kann man live dabei zusehen, wie der Sender versucht, eine neue Wahrheit in die Köpfe seiner Gäste und Zuschauer einzupflanzen. Der Versuch ist so merkwürdig, weil er so durchschaubar ist. Wesensmerkmal von Propaganda ist, dass sie sich permanent selbst überholt – ihr größter Feind ist das eigene Archiv. Fernsehen, das gegen die eigene Mediathek kämpfen muss, fällt das Urteil über sich selbst.
… Alles vom 18.1.2026 von Max Mannhart bitte lesen auf
https://apollo-news.net/machtfrage-ber-die-wahrheit/

 

Daniel-Günther-Medien
… Lanz fragte, wie man sich das landesweite Erwachen nach Art von Günther konkret vorstellen sollte: „Also was Sie jetzt sagen, ist im Grunde, wir müssen das regulieren, wir müssen das notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten?“
Günther: „Ja.“

Aus dem Vorgang lassen sich sechs Dinge lernen, um am Ende eine Schlussfolgerung zu ziehen.
Erstens gab es auch Tage später in der Spitze seiner eigenen Partei keinen einzigen Vertreter, der Günthers „Ja“ zur Zensur zurückwies und sich an seiner anschließenden Wahrheitsverdrehung störte. … Dass das Grundgesetz auch zugespitzte und polemische Meinungen schützt, stellte das Bundesverfassungsgericht schon 1958 in seinem Lüth-Urteil fest, also in der angeblich so autoritären Adenauer-Zeit. … Die gesamte heutige Unionsspitze versäumt es also, einen deutlichen Trennstrich zwischen die beiden Parteien und Günther zu ziehen.

Das zweite Fazit lautet also: Zur erfolgreichen Transformation der alten Bundesrepublik gehören immer zwei Kräfte. Für die Demontage der Meinungsfreiheit in Deutschland gilt das Gleiche wie für den Ausstieg aus der Kernenergie und die schrankenlose Migration. Auch diese ursprünglich rein linken Herzensprojekte kamen erst richtig in Schwung, als eine nominalbürgerliche Regierungschefin alle Hindernisse wegräumte.

Zum Dritten käme es ohne den Funktionswechsel eines großen Teils der Medien nicht zu dieser Rutschpartie Richtung Autoritarismus.

Viertens zeigt sich in der Günther-Affäre nicht zum ersten Mal, in voller Deutlichkeit ein neues Phänomen neben einem alten. Bei dem älteren handelt es sich um das, was Hannah Arendt „Wahrlügen“ nannte, also die massive Wiederholung der Unwahrheit in Dauerschleife mit dem Ziel, eine neue Wirklichkeit zu schaffen.

Fünftens leben die Günthers dieser Republik gut und gerne davon, dass trotz (oder eher wegen) der routinemäßigen und größtenteils ahistorischen Dauerbeschwörung des Dritten Reiches beziehungsweise des Faschismus die konkrete Erinnerung an den Nationalsozialismus selbst innerhalb der Funktionseliten verblasst.

Sechstens und vorletztens: Die Günthers und ihre Helfer betätigen sich verfassungsfeindlich. Deshalb darf man sie allerdings nicht für verrückt halten. Sie wissen, was sie wollen und warum sie auf diesem Pfad wandeln, immer zwei Schritt vor, dann wieder ein taktisches Schrittchen zurück.

Beim Siebten und letzten handelt es sich nur um einen Vorschlag: Die Medien, die Günther und die Seinen als verantwortungsvoll und konstruktiv loben, und die ihn umgekehrt einen Demokraten und „gemäßigten Konservativen“ nennen, sollen in Zukunft und für alle Zeiten Daniel-Günther-Medien heißen.
Das macht die Unterscheidung zu den anderen sehr einfach.
… Alles vom 14.1.2026 von Alexander Wendt bitte lesen auf
https://www.publicomag.com/2026/01/daniel-guenther-medien

 

Liber-net legt Zensurnetzwerk Deutschland offen: Monopolisten der Wahrheit
Im Manova-Gespräch diskutiert Walter van Rossum mit dem Verleger Hannes Hofbauer über die Strukturen, Akteure und Instrumente des von Liber-net offengelegten Zensurnetzwerks Deutschland und über mögliche Auswege für kritische Stimmen.
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„Zensur findet nicht statt“, heißt es markig im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. In Wahrheit findet Zensur in einem erschreckenden Ausmaß statt. Liber-net macht in seinem Dossier über 300 Ministerien, Behörden, Plattformen, Geheimdienste, Universitäten, NGOs, Thinktanks, private Stiftungen, Medien, Faktenchecker und so weiter namhaft, die in einem riesigen Netzwerk verbunden sind und sich die Zensur des Internets zur Aufgabe gemacht haben. Über 100 Millionen Euro sollen in den letzten Jahren allein in Deutschland in den Aufbau dieser gigantischen Sprachpolizei geflossen sein. Damit hat sich Deutschland in der Welt den Ruf einer Zensurhochburg erworben.

Hannes Hofbauer hat 2022 ein beachtliches Buch über Zensur veröffentlicht: „Publikationsverbote im Spiegel der Geschichte. Vom kirchlichen Index zur YouTube-Löschung“. (1) Doch auch er staunt über die gewaltigen Fortschritte der Zensurmaschine und ihrer Sanktionsmöglichkeiten, die es mittlerweile geschafft haben, den Pluralismus in Deutschland auf das Format einer Besenkammer zu reduzieren.
In diesem Manova-Gespräch diskutieren Walter van Rossum und Hannes Hofbauer über das Dossier „Das Zensurnetzwerk: Regulierung und Repression im heutigen Deutschland.“ (2) Herausgegeben wird es von der amerikanischen Gruppe Liber-net, die für die Freiheit des Netzes und die digitalen Rechte kämpft.
(2) https://liber-net.org/wp-content/uploads/2025/11/de-report-de.pdf. Das Zensurnetzwerk: Regulierung und Repression im heutigen Deutschland, Liber-net. https://liber-net.org/germany/
…. Alles vom 10.1.2026 bitte lesen auf
https://www.manova.news/artikel/monopolisten-der-wahrheit

 

Zensur als Unsichtbarmachung der eigenen Meinung – De-Ranking
Die EU als postdemokratisches Kontrollprojekt
Zwischen 2016 und 2025 haben staatliche Stellen in Deutschland über 100 Millionen Euro dafür ausgegeben, digitale Äußerungen zu überwachen, zu klassifizieren und entfernen zu lassen. Nicht zur Verfolgung konkreter Straftaten, sondern zur Vorselektion gesellschaftlich akzeptabler Meinungen. Diese Entwicklung ist kein technisches Detail und kein Randthema, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden politischen Paradigmenwechsels: weg vom mündigen Bürger, hin zum zu steuernden Risiko.
Im europäischen Kontext wird diese Entwicklung systematisch verstärkt. Mit Instrumenten wie Digital Services Act (DSA), European Media Freedom Act (EMFA), dem European Democracy Shield und sogenannten Prebunking-Strategien entsteht kein Schutzraum für Demokratie, sondern ein technokratisches Meinungsregime. Zensur tritt dabei nicht mehr als Verbot auf, sondern als algorithmische Unsichtbarmachung, als De-Ranking, als Vertrauenslabel. Man darf noch sprechen – aber man wird nicht mehr gehört. Das ist die effizienteste Form moderner Unterdrückung.
Besonders perfide ist die Auslagerung dieser Macht. Staatlich finanzierte NGOs übernehmen Aufgaben, die dem Staat selbst aus guten Gründen verwehrt sind. Unter dem Deckmantel von „Zivilgesellschaft“, „Demokratieförderung“ oder „Kampf gegen Hass und Desinformation“ beobachten, bewerten und melden sie Äußerungen von Bürgern – nicht auf Grundlage klarer Rechtsnormen, sondern nach ideologischen Kriterien. So entsteht ein zweiter, informeller Staatsapparat, alimentiert aus Steuergeldern, politisch eng vernetzt, aber demokratischer Kontrolle weitgehend entzogen. Die über 100 Millionen Euro entfalten hier ihre eigentliche Wirkung: als Betriebskapital einer gesellschaftlichen Disziplinierungsindustrie.
… Alles vom 27.12.2025 bitte lesen auf
https://adrian-kempf.de/die-eu-als-postdemokratisches-kontrollprojekt/

 

HateAid im internationalen Scheinwerferlicht: Staatliche Zensur in privater Kostümierung
US-Sanktionen gegen zentrale Figuren im europäischen Zensurkomplex rücken Akteure von HateAid ins Scheinwerferlicht. In Deutschland arbeitet diese staatlich mitfinanzierte gGmbH an der Verschiebung von Meinungsgrenzen, ist „Trusted Flagger“, sitzt im DSA-Umfeld und unterstützt grüne und linke Politiker von Steuergeld gegen Bürger.

Seit wenigen Tagen steht HateAid nicht mehr nur im deutschen Binnenklima der gut geölten „Hass im Netz“-Industrie, sondern im grellen internationalen Rampenlicht. Die US-Regierung hat gegen die beiden führenden Köpfe der Organisation, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, Einreisebeschränkungen verhängt. Begründung: Ihr Wirken stehe im Zusammenhang mit Zensur amerikanischer Plattformen.
Damit ist ein Konflikt offen, der in Deutschland und im EU-Raum seit Jahren schleichend normalisiert wurde: Der Staat setzt nicht nur auf Gesetze und Strafverfolgung, sondern auf ein Geflecht aus geförderten, politisch eng angebundenen Akteuren, die Einfluss darauf nehmen, was gesagt werden darf, was „problematisch“ ist und was möglichst verschwinden soll.
HateAid ist eine gemeinnützige Organisation in der Rechtsform einer gGmbH und beschreibt sich selbst als Akteur, der „sich … auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene“ gegen digitale Gewalt engagiert. Das ist keine beiläufige Formulierung, sondern Programm.

Staatliche Ehrung, politisches Signal
Am 1. Oktober 2025 erhielt HateAid-Mitgründerin Anna-Lena von Hodenberg das Bundesverdienstkreuz. Das Bundespräsidialamt würdigte ihr Engagement für „demokratische Grundwerte im Netz“ und ein „sicheres und demokratisches Internet“. Wenn eine Organisation, die an der praktischen Verschiebung von Meinungsgrenzen arbeitet, staatlich ausgezeichnet wird, ist das nicht „Zivilgesellschaft“. Es ist ein politisches Signal: Diese Art von Eingriff gilt als erwünscht. In diesem Zusammenhang muss man auch die getroffenen Reaktionen politischer Akteure aus dem grünen und roten Spektrum betrachten: Hier wird keine ausgelagerte Agentur sanktioniert, sondern zwei von ihnen. Der amerikanische Sanktionsschuss zielt tief in die deutsche staatliche Zensurseele. Für die EU stimmen Union-Vertreter in das Klagegeheul ein, kaum verwunderlich, zählt die Union zu den großen Finanziers und Treibern im deutschen und EU-weiten industriellen Zensurkomplex.

DSA, „Trusted Flagger“ und der Hebel in die Plattformen
Die entscheidende Macht entsteht nicht erst im Gerichtssaal, sondern davor: an der Schnittstelle zwischen Meldung, Plattformreaktion und öffentlichem Druck. HateAid ist seit 2025 offiziell als „Trusted Flagger“ nach dem Digital Services Act (DSA) anerkannt. Die von einem Grünen geführte Bundesnetzagentur listet HateAid als zugelassene Meldestelle. Das bedeutet: Meldungen solcher Stellen müssen von Plattformen prioritär behandelt werden. Es ist kein formales Löschkommando, aber es ist ein institutioneller Verstärker. In der Praxis begünstigt das Overblocking: Lieber zu viel entfernen als zu wenig, um Ärger, Verfahren, Reputationsschaden und regulatorischen Stress zu vermeiden.
Hinzu kommt die Nähe zur DSA-Umsetzung. HateAid selbst veröffentlichte eine Stellungnahme dazu, dass Josephine Ballon als Mitglied in einem Beirat im Umfeld des Digital Services Coordinator agierte und dass man darin keinen Widerspruch zur eigenen Rolle sieht. Genau so entsteht ein geschlossenes System: Definitionen, Leitfäden, Meldelogik, politischer Druck, Plattformpraxis. Der Rechtsstaat wird nicht offen abgeschafft, er wird umgangen, indem man den entscheidenden Hebel vor die Schwelle der Strafbarkeit verlegt.

Der eigentliche Verfassungsbruch
Staatsrechtler Ulrich Vosgerau beschreibt den Kern aus verwaltungsrechtlicher Perspektive. Sein Punkt ist nicht „mehr Regeln“, sondern das Gegenteil: Der Staat darf Grundrechtsbindungen nicht umgehen, indem er das politisch Gewünschte an Private auslagert.
Vosgerau schreibt dazu wörtlich auf X:
„Bereits seit den 1920er Jahren war der Satz ‚Es darf keine Flucht ins Privatrecht geben!‘ in der Verwaltungsrechtswissenschaft etabliert; unter dem Grundgesetz wurde er (u.a. unter dem Einfluß von Hans J. Wolff) zum rechtsstaatlichen Kernbestand. Er besagt, daß der Staat Aktivitäten, die ihm wegen der Grundrechte und wegen des Neutraliätsgebots untersagt sind (z.B.: Drangsalierung der Opposition; erziehungsstaatliche Maßnahmen) auch NICHT an Private auslagern darf, die – scheinbar in Ausübung ihrer Grundrechte – das tun, was der Staat getan haben will, aber selber nicht tun darf (‚SA-Methoden‘). Seit dem rotgrünen ‚Aufstand der Anständigen‘ (2000 ff.) wurde der Satz systematisch negiert, ohne daß es zu einem bemerkbaren Protest etwa der Staatsrechtslehre kam. Der Staat baute systematisch einen ‚zweiten öffentlichen Dienst‘ in Gestalt von staatlich finanzierten, i.d.R. linksextremistisch gesonnenen ‚NGOs‘ auf. Deren Aufgabe ist – neben ständiger Volkserziehung und dem Aufbau von Drohkulissen etwa gegen Einwanderungsskeptiker – die systematische Behinderung auch ordnungsgemäß angemeldeter oppositioneller Kundgebungen (Straftat!) sowie die Kriminalisierung jeglicher politischer Selbstorganisation Privater außerhalb des rot-rot-grünen Spektrums (‚Geheimtreffen‘; ‚Geheimplan gegen Deutschland!‘). Unter Merkel ging der Aufbau des ‚zivilgesellschaftlichen‘ Parallelstaats völlig ungebrochen weiter; unter der Ampel-Koalition wurde teilweise unklar, was eigentlich der ‚richtige‘ Staat sei und was der Parallelstaat. War Bundeskanzler Scholz vielleicht nur noch das Hampelmännchen der linken NGOs? Nun: die US-Amerikaner haben jetzt eben bemerkt, was die Verwaltungsrechtslehre seit den 1920er Jahren weiß und was zwischen 1949 und 2000 kein Verfassungsrechtler in Abrede gestellt haben würde: die systematische Drangsalierung der Opposition durch Private, die aber staatlich initiiert, koordiniert und finanziert wird, ist eine staatliche Maßnahme. Wer hätte das gedacht?“
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Rechtsanwalt Ralf Höcker argumentiert in dieselbe Richtung und ordnet die US-Maßnahmen als legitim ein, weil hier ein quasi staatlicher Machttransfer vorliege. Sein Wortlaut:
„Drei Gründe, weshalb die US-Einreise-Maßnahmen gegen die Chefinnen von HateAid völlig legitim sind: 1. HateAid ist keine ‚harmlose NGO‘, sondern ein quasi-staatlicher Akteur: HateAid ist weitgehend öffentlich finanziert, verfolgt eine politisch mandatierte Agenda, genießt eine exklusive Nähe zu politischen Entscheidungsträgern und betreibt faktische Eingriffe in die Meinungsfreiheit von Bürgern durch Druck und eigens aufgesetzte Verfahren. Das ist ausgelagerte Staatsmacht (‚funktionale Privatisierung‘) ohne demokratische Kontrolle. 2. Wer weltweit an der Verschiebung von Meinungsgrenzen mitwirkt und private Zensurmechanismen organisiert, betreibt Politik – nicht bloß Hilfe für Betroffene. Staaten dürfen darauf reagieren. 3. Und ganz banal: Die USA entscheiden souverän, wen sie einreisen lassen. Es gibt kein Grundrecht auf Einreise in ein fremdes Land – schon gar nicht für politische Akteure, deren Wirken man als problematisch ansieht.“

HateAid steht exemplarisch für eine Methode, die in Deutschland zu oft als Tugend verkauft wird:
Man nennt es „Demokratieschutz“ und meint die Einhegung von Opposition.
Man nennt es „Sicherheit“ und meint die Verschiebung der Grenze weg von Strafbarkeit hin zu politischer Missbilligung.
Man nennt es „Meinungsfreiheit mit Grenzen“ und meint, dass die Grenze nicht mehr das Recht ist, sondern ein Netzwerk.
Die US-Sanktionen sind nicht die eigentliche Nachricht. Die eigentliche Nachricht ist, dass dieses System hier als normal gilt, finanziert wird, ausgezeichnet wird und als demokratisch verkauft wird. Genau das ist der Skandal.

Welt-Journalist Christoph Lemmer beschließt seinen pointierten Rant auf X mit den treffenden Worten: „Da gerade so viele Bekenntnisse von Leuten kommen, denen HateAid nie geholfen habe: Mir auch nicht – und ich hätte mir das auch verbeten. Ich habe noch nie einen Online-Troll gemeldet. Ich käme gar nicht auf diese miese Idee. (…) Unterm Strich: Was unser Staat und die linke Blase hier aufführen, ist für jeden Freiheitlichen und Demokraten pure Dystopie. Läden wie Hateaid sind überflüssig, gefährlich, demokratiezersetzend und nur dazu gut, das ganze Land und seine Gesellschaft zu vergiften. Das muss komplett weg. Als pragmatisch denkender Mensch ist es mir egal, wer diese Bande vertreibt. Und wenn es außer Trump niemand tut – dann eben Trump.“

… Alles vom 2.12.2025 Sofia Taxidis bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/zensur-hateaid-im-internationalen-scheinwerferlicht/

 

Internationale Studie: „Deutschland hat einen riesigen Zensur-Komplex aufgebaut“
Eine Studie des australischen Wissenschaftlers Andrew Lowenthal zeigt das Ausmaß des deutschen „Zensur-Industrie-Komplex“. Die Zusammenarbeit zwischen Regierung, Geheimdiensten, NGOs und Tech-Plattformen hat die Forscher in Umfang und fianzieller Ausstattung verblüfft. Keimzelle des 330 Organisationen umfassenden Systems sei das Staats-Programm „Demokratie-Leben“.

Den „Zensur-Industrie-Komplex“ nennt der Wissenschaftler ein Netzwerk aus NGOs, Universitätszentren, Faktencheck-Programmen, Thinktanks, Stiftungen und Regierungsabteilungen, die sich vernetzen, um gegen Online-Inhalte unter dem Vorwand von „Desinformation“ oder „Hassrede“ vorzugehen. Der Gedanke dahinter sei ein sauberes Internet, frei von Falschinformationen, wobei es eine „erleuchtete Elite“ sei, die über richtig und falsch entscheide. In Deutschland sei die Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft noch enger. „Deutschland hat einen Zensurkomplex aufgebaut, der größer ist als alles, was wir in den USA gefunden haben“.
Lowenthal nennt im Interview mit der Welt das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als ein besonders drastisches Beispiel. Es sei „nach unseren Daten der größte staatliche Geldgeber für Anti-Hassrede- und Anti-Desinformations-Projekte ist und de facto zu den größten staatlichen Finanzierungsmaschinen für Inhalts- und Narrativkontrolle gehört“. Das Programm wird vom Bundesfamilienministerium betrieben und hat einen Etat von nahezu 200 Millionen Euro, die auf Dutzende Organisationen und über 170 Projekte verteilt werden. Lowenthal nennt in Interview HateAid als Beispiel. Er beschreibt das so: „Die Organisation hat über die Jahre fortlaufende staatliche Förderung erhalten – insgesamt mehr als 2,39 Millionen Euro aus Mitteln des Familienministeriums und des Justizministeriums – und fungiert zugleich als ‚Trusted Flagger‘ im Sinne des ‚Digital Services Act‘ der EU, mit der Befugnis, Inhalte zur beschleunigten Prüfung zu markieren, was in der Praxis häufig zu schnellen Löschungen führt.“ Das Programm „Demokratie leben“ https://www.youtube.com/watch?v=WTpJjBIeab ist für ihn eine Gefahr für die Demokratie.

Als Antriebsmaschine dieser Zensurindustrie für Deutschland nennt Lowenthal Bundesministerien, Landesmedienanstalten, Sicherheitsbehörden, staatlich geförderte Forschungsinstitute, Unikonsortien, dazu kommen Faktenchecker und NGOs, die von Ministerien oder der EU finanziert werden. Dabei tauchten immer wieder die gleichen Akteure in neuen Projekten auf. Das verleihe dem System eine starke Kontinuität.
Die Grafik zu diesem Bericht ist auf liber-net.org https://liber-net.org/germany/#deutsch zu veröffentlicht und ferner gab es eine Veranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse, die auf YouTube zu sehen ist: https://www.youtube.com/watch?v=koPFVS8XU7Y
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… Alles vom 22.12.2025 von Peter Winnemöller bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/Internationale_Studie_Deutschland_hat_einen_riesigen_Zensur_Komplex_aufgebaut
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Einige Kommentare:
„Deutschland hat einen riesigen Zensur-Komplex aufgebaut“…und scheinbar ist eine überwältigende Mehrheit der Michels damit ganz zufrieden bzw. einverstanden. Sonst würden sie die Schöpfer dieser Zensur nicht pausenlos wiederwählen…und wieder…und wieder…und wieder. Von daher also alles im Lot im Boot. Das in (anonymen) Umfragen immer wieder vorgebrachte „Man kann seine Meinung nicht mehr frei äussern“ kann also getrost unter der Rubrik quängliges Grundrauschen abgehakt werden. Kai Marchfeld
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Hochinteressant der Youtube-Beitrag. Erstaunlich: der wurde vor 3 Wochen dort eingestellt und erfreut sich ganzer 88 Aufrufe und 5 Zustimmungen. Dabei war ich schon drauf und dran, nach fast 10-minütigem Einleitungsgelabere, aufzugeben. Aber: ich blieb dran. Es ist unglaublich, was da mit deutschen Steuern geschieht, wie die Organisationen, diese sog. „N“GO, seit 2015, seit Einführung von „Demokratie leben“, aus dem Boden geschossen sind. Ich kann es nicht glauben, daß diese Art der Propaganda-Finanzierung Grundgesetz-konform sein soll. Und ich kann sehr gut verstehen, warum sich die Regierung mit Händen und Füßen sträubt, Steinhöfels und die AfD-Fragen zu diesem Komplex zu beantworten. … Bernhard Freiling
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