Debanking

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Debanking: Ausgrenzung aus dem Finanzleben
Debanking bezeichnet die Kündigung oder Verweigerung von Bankdienstleistungen wie Girokonten, Zahlungsabwicklungen oder Kreditbeziehungen gegenüber politisch exponierten Personen, Unternehmen oder Organisationen. Banken stützen solche Entscheidungen oft auf gesetzliche Vorgaben – etwa zur Geldwäscheprävention, zur Einhaltung von Sanktionen – sowie auf interne Risiko- und Compliance-Bewertungen. Erwartet ein Kreditinstitut einen Reputationsschaden, wenn publik würde, daß es Konten bestimmter umstrittener Verbände oder Personen führt, kommt es zu Kündigungen. Passiert das wiederholt, wird die Teilnahme am Geschäftsleben für die Betroffenen schwer. Letzte Ausflucht ist ein Konto bei den Sparkassen, die verpflichtet sind, eines bereitzustellen. Rechtlich bewegt sich Debanking im Spannungsfeld zwischen der Vertragsfreiheit der Banken und Diskriminierungsverboten. Folgende Banken haben in der Vergangenheit AfD-Verbänden oder Abgeordneten unter Berufung auf ihre AGB das Konto gekündigt: Verbundvolksbank Ostwestfalen-Lippe, Volksbank Düsseldorf-Neuss, Volksbank Köln Bonn, Volksbank Ulm-Biberach, Volksbank Viersen, Volksbank Heilbronn, Berliner Volksbank, Volksbank Itzehoe, Volksbank Heuchelheim, Volksbank Rhein Erft, VR-Bank Mitte, Bremische Volksbank Weser-Wümme, Vereinigte Volksbank, Raiffeisenbank Oberursel, ING-Bank, GLS-Bank, Deutsche Bank, Postbank, DKB-Bank, Consorsbank, N26, Sparkasse Elmshorn, Sparkasse Berlin.
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Debanking: Für die AfD geschlossen
Debanking: Immer mehr Fälle von Kontokündigungen gegen Verbände der AfD, ihre Abgeordneten, Vermieter oder der Partei Nahestehende werden aufgedeckt. Der JF liegt eine exklusive Liste vor
Mathias Pellack / Benedikt Rueẞ

Wenn Ihre Bank Ihnen plötzlich das jahrelang geführte stets gedeckte Konto kündigt, folgt auf das Entsetzen erstmal eine Menge hitziger Arbeit. Neue Bank suchen, Lastschriften umleiten, den Einzahlern Bescheid geben. Was aber, wenn fast keine Bank mehr ihr Geld haben möchte? „Debanking“, so nennt sich diese immer weiter um sich greifende Ausgrenzungsstrategie, die neben anderen (siehe Seite 11) zunehmend die AfD, ihre Abgeordneten oder nahestehende Personen trifft.

Die JF sprach mit Schatzmeistern, Bundestagsabgeordneten und dem stellvertretenden Bundessprecher der AfD, Kay Gottschalk, der eine 48 Fälle lange Liste parteiintern gesammelt hat. Diese Daten sowie zahlreiche Medienberichte aus dem gesamten Bundesgebiet zeichnen das Bild einer systematischen Verdrängung der Partei aus dem regulären Bankgeschäft – nur ein Fluchtort ist möglich.

Im Kern steht der Vorwurf: Banken setzen diese Kontokündigungen als politisches Statement oder gar als politische Waffe gegen die Opposition ein, um die finanzielle und logistische Handlungsfähigkeit zu torpedieren. Gottschalk, der auch finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion ist, meint gegenüber der JF: „Das ist eine Benachteiligung der AfD. Von Verbänden über Fraktionen bis hin zu Einzelpersonen, die der Alternative angehören, und ihren Verwandten.“

Nach „Omas gegen Rechts“-Petition kündigt die Volksbank fünf Konten
Insgesamt sind 57 Fälle belegt. Auffällig ist darin, daß bestimmte Banken immer wieder hervorstechen. Auch zeitlich gibt es klare Muster. Während in den Vorjahren nur vereinzelte Kündigungen wie 2018 bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung durch die GLS-Bank oder 2020 bei Björn Höcke durch die ING-Bank verzeichnet wurden, ballen sich die Fälle massiv ab Anfang 2024 und reißen nicht ab.

Ein beispielloser Kündigungsschlag erfolgte etwa durch die Berliner Volksbank zum 31. Dezember 2024. An diesem Stichtag flogen zeitgleich die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau, Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Neukölln, nebst dem AfD-Bundesverband, einem Spendenkonto der Bundestagsfraktion sowie den AfD-nahen Firmen „Alternita Dienstleistungs GmbH“ und „Tauroggen Holding“ aus dem Kundenstamm. Zuvor hatten die „Omas gegen Rechts“ die Bank mit einer Petition zu dem Schritt gedrängt. 33.500 Unterschriften trug der im Rahmen von „Demokratie leben“ staatlich geförderte Verein dafür zusammen. Die „Omas gegen Rechts“ hatten sich laut der taz sogar mit dem Vorstandsvorsitzenden der Berliner Volksbank, Carsten Jung, getroffen. Das Statement, in dem der Verein seinen Erfolg feiert, sei mit Jung besprochen worden, behaupten sie auf ihrer Netzpräsenz. Die Volksbank Berlin streitet die Zusammenhänge heute der JF gegenüber ab. Man äußere sich nicht zu Geschäfts- oder Kontobeziehungen. „Etwaige Medienberichte, die dieses anders darstellen, sind dahingehend falsch.“

Aus Nordrhein-Westfalen tauchen die Volksbank Düsseldorf-Neuss und die Volksbank Köln Bonn wiederholt in der Liste auf. Sie beendeten die Verträge mit dem AfD-Landesverband NRW, den Kreisverbänden Rhein-Sieg, Köln, Bonn, Düsseldorf und den Bezirksverbänden Düsseldorf und Köln. Als Kündigungsgrund wird in allen vollständig dokumentierten Fällen lediglich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwiesen. Hier ist eine Kündigung ohne Nennung von Gründen erlaubt.
Dazu muß man wissen: Die Mechanismen des Debankings unterscheiden sich je nach Banktypus, wobei sich eine Zweiklassengesellschaft aus Privatbanken und Genossenschaftsbanken einerseits und Sparkassen andererseits herausgebildet hat.

Was das in der Praxis bedeutet, berichtet der Kölner AfD-Kreisvorsitzende Christer Cremer: „Wir haben nie Ärger gehabt, wir haben nie irgendwelche Probleme gehabt. Und dann ist dieses Konto uns einfach gekündigt worden. Erstmal ist man überrascht. Wir haben genug Geld dort liegen gehabt, was die Bank eigentlich nur jeden Abend zur EZB schleppen muß.“ Dort hätte sie dann die Zinsen kassieren können, so aber wundert sich Cremer: „Warum kündigt man das?“ Eine konkrete Antwort bleibt die Volksbank ihm schuldig. Auf Anfrage der JF heißt es vom seitens der Volksbank beauftragten Kommunikationsberater: Zum Fall selbst könne man „aufgrund des Bankgeheimnisses keinerlei Auskunft über mögliche Kundenbeziehungen unserer Bank mit Dritten“ geben. Allerdings stehe die Volksbank „seit jeher für Werte wie Demokratie, Gemeinschaft, Vielfalt und Verantwortung. (…) Leider beobachten wir derzeit gesellschaftliche Entwicklungen, die durch ein stark vereinfachtes, sehr konservatives Familienbild und nationalistisch geprägte Wertvorstellungen geprägt sind und – aus unserer Sicht – Innovation, Vielfalt und gesellschaftliche Offenheit zunehmend in Frage stellen.“ Sätze, die ein politisches Motiv nahelegen.

In jedem Fall mußte für Cremers Verband schnell eine Alternative her. Zwei Monate hatten die AfDler bei den Volksbanken Zeit, um finanziell umzuziehen. „Unsere Wahl fiel auf die Sparkasse.“ Der Umbruch bedeutet eine Menge Arbeit, beschreibt Cremer: „Man muß alles umstellen.“ Bereits gedruckte Flyer seien teils hinüber, weil diese die wichtigen Kontodaten fürs Spendensammeln enthalten. Kosten von ein paar hundert bis zu schätzungsweise tausend Euro kommen beim Neudruck auf den Kreisverband zu. Die Partei lebt von Spenden. Der Verband muß also kommunizieren, wie das Geld zu ihm fließen kann. Sonst gehen die Spenden auf das Spenderkonto zurück.

Die Sparkassen hingegen nehmen in diesem Gefüge eine Sonderrolle ein. Als Institute in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft unterliegen sie dem sogenannten Kontrahierungszwang und sind gesetzlich verpflichtet, für natürliche Personen und in der Regel auch politische Parteien ein Konto auf Guthabenbasis zu führen. Daher flüchten fast alle gekündigten AfD-Gliederungen und Abgeordneten zu ihnen. Doch auch dort läuft der Geschäftsbetrieb nach Schilderungen der Funktionäre oft nicht reibungslos ab. Unübliche bürokratische Hürden wie im Fall der Ulmer AfD tun sich auf. Schatzmeister Robert Bauer erlebte die Kontoeröffnung als extrem zeitaufwendig. Der Kreisvorsitzende und der Schatzmeister müssen in der Filiale erscheinen und die diktierten Konditionen notgedrungen akzeptieren. Der freie Markt sei für die Oppositionspolitiker faktisch verschlossen.

Die Kündigung hat keinen marktwirtschaftlichen Grund
Bauer berichtet als Kreisschatzmeister in Ulm und im Alb-Donau-Kreis, er habe im Sommer 2024 völlig überraschend die Kündigung der Volksbank Ulm-Biberach erhalten. Im Vorfeld gab es keinen Grund wie Rücklastschriften oder ein nicht gedecktes Konto. Auf seine telefonische Nachfrage hin habe die Bank auf einen unzustellbaren Brief an den Ex-Kreisvorsitzenden verwiesen. Für Bauer eine „offensichtlich vorgeschobene“ Begründung. „Wegen der Adreßerforschung, was laut Preisliste vielleicht 20 Euro kostet, wird das Konto gekündigt?“, fragt er ungläubig. Am Telefon konfrontiert er den Sachbearbeiter, ob die Beendigung des Vertrags einfach keinen marktwirtschaftlichen Grund habe. „Ja“, habe der geantwortet.

Auch der Kreisschatzmeister und Oberbürgermeisterkandidat der AfD Coburg-Kronach, Michael Gebhardt, schildert der JF die Vorgänge. Mitten im Wahlkampf sei er, da sind Mittel und Zeit immer knapp. Heute könnte er die Gelder, die der Partei möglicherweise verlorengegangen sind, gut gebrauchen. Beziffern kann er den Schaden nicht. Es war „uncool“ von der VR Bank Coburg, zu kündigen. Der Ablauf ist immer gleich. Kündigung aufgrund der AGB. Acht Wochen Übergangsfrist. Dann war nach elf Jahren Kontobeziehung Schluß. Er weiß noch, daß engagierte Spender ihn anriefen oder anschrieben und nach der neuen Kontoverbindung fragten. Wie viele das nicht gemacht haben, könne er dagegen nicht beziffern. Der Aufwand der Umstellung sei auch hier groß gewesen: Mehrere Tage Arbeit. Er hofft, daß die AfD „demnächst mal nicht mehr in der Position ist, daß wir uns gegen solche Mittel wehren müssen.“ Lieber wolle er die anderen „sachlich und fachlich stellen“. Gebhardt zeigt sich zuversichtlich, meint aber, „es dauert wahrscheinlich noch ein bißchen“.

Die Kontokündigungen treffen aber nicht nur die AfD-Verbände, sondern auch Abgeordnete und der Liste zufolge deren Verwandte. Wieder eine Postbank verweigerte Teilen der Führungsriege Konten, darunter dem Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla. Dem Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner kündigte die Consorsbank sein Privatkonto. Wie strikt der Ausschluß aus dem digitalen Zahlungsverkehr gerade bei Privat- und Direktbanken sein kann, zeigt der drastische Fall eines namentlich bekannten, aber anonym bleibenden AfD-Bundestagsabgeordneten. Die private Online-Bank N26 kündigte ihm sein privates Konto außerordentlich zum 7. November 2025. In der ausführlichen Begründung hieß es, man habe bei routinemäßigen Überprüfungen von Kontobewegungen einen Verstoß gegen die AGB festgestellt. Die Bank forderte ihn auf, sein Restguthaben schnellstmöglich auf ein alternatives Konto zu überweisen, da andernfalls längere Wartezeiten bei der Auszahlung drohten.

Was für den Abgeordneten folgte, war eine monatelange Odyssee auf der Suche nach einer neuen Bankverbindung. Zwischen Oktober und Dezember 2025 versuchte er vergeblich, bei diversen modernen Finanzdienstleistern unterzukommen. Bei Qonto und Finom erfolgte erst gar keine Aktivierung, obwohl das bei derartigen Online-Anbietern oft innerhalb von Stunden funktioniert. Die Direktbank Fyrst lehnte die Eröffnung nach einer Prüfung der Daten ab und teilte lapidar mit, man gebe über interne Entscheidungskriterien keine Auskunft. Besonders brüsk agierte der Anbieter Vivid: Hier wurde das Konto nach der Eröffnung sofort wieder geschlossen. Auf die Frage, wie hart ihn dieser Vorgang persönlich treffe, gibt sich der Abgeordnete pragmatisch und betont, er komme zurecht und habe auch keine Unterstützung bei der Partei gesucht. Dennoch räumt er ein, daß ihn die Angelegenheit insgesamt mehrere Tage beschäftigt habe.

Kay Gottschalk kämpft gegen diese Kündigungswelle. Für ihn sind das keine bedauerlichen Einzelfälle, sondern eine strategische Maßnahme, die eine gezielte Kaskade auslöst. Die Banken fangen etwa mit der Kündigung der Kreistagsfraktion an, dann werde dem übergeordneten Kreisverband das Konto aufgelöst, und da die Banken durch diese Prozesse die Namen und Daten der handelnden Personen hätten, treffe es in der Folge auch die Privatkonten, erläutert Gottschalk die Systematik hinter dem Debanking. Er spürte das am eigenen Leib: Nachdem er 2017 in den Bundestag eingezogen war, kündigte ihm die Commerzbank. Einen Monat später auch seiner Mutter. Er glaubt da nicht an Zufall.

Die Verdrängung zieht laut dem Bundestagsabgeordneten inzwischen weite Kreise in die Sphären der Realwirtschaft und betrifft Unternehmen, die in keiner direkten Parteiverbindung stehen, sondern lediglich geschäftliche Beziehungen zur AfD unterhalten. Vermieter von Gewerbeimmobilien würden von ihren Hausbanken massiv unter Druck gesetzt, indem ihnen beispielsweise die Prolongation ihrer Immobilienkredite verweigert werde, solange sie die AfD in ihren Räumlichkeiten beherbergten, sagt er. Auch Unternehmern, die der Partei in der Vergangenheit legal Geld gespendet hätten, seien daraufhin Kreditlinien gekürzt worden.

Um sich juristisch und politisch gegen diese Praktiken zur Wehr zu setzen, rät Gottschalk, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu informieren. Da sich die Banken stets auf ihr Kündigungsrecht laut AGB berufen, müsse die Partei der Aufsichtsbehörde ein strukturiertes, planmäßiges und vorsätzliches Handeln der Institute nachweisen, um ein Eingreifen zu erzwingen. Gottschalk ruft alle Parteimitglieder dazu auf, jede einzelne Kontokündigung umgehend den staatlichen Verbraucherschutzzentralen zu melden, da die BaFin dort entsprechende Beschwerden für ihre Statistiken abfrage.

Laut Gottschalk steckt hinter den Kündigungen eine Systematik
Auf Anfrage der JF, wie viele derartige Kontokündigungen den jeweiligen Vereinen der Bundesländer gemeldet wurden, erwiderten Hessen, Baden-Württemberg, Berlin, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg, daß sie aus „Kapazitätsgründen“, „Krankheit“ oder „aktueller Unterbesetzung“ nicht antworten könnten. Die Landesverbraucherzentralen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt konnten in den genannten Fällen „keine Erkenntnisse“ respektive „keine Fälle oder Beschwerden“ in ihrem System finden. Gottschalk glaubt, die zu mindestens 75 Prozent aus öffentlichen Mitteln bezahlten Verbraucherzentralen würden AfD-Mitglieder gezielt in die Irre führen und mit dem Hinweis auf angebliche Unzuständigkeit abweisen. So tauchen die Fälle gar nicht in den Statistiken auf, die letztlich zur BaFin gelangen.

Die geballte Wucht der Parteibasis und der Funktionäre hat das Thema mittlerweile weit über die lokale Ebene hinaus auf die höchste politische Bühne der Bundesrepublik getragen. Am 13. November 2025 debattierte der Bundestag einen Antrag der AfD mit dem Titel „Politisch motivierte Kontenkündigung durch Banken verbieten“. In dem Papier forderte die AfD die Bundesregierung dazu auf, mit scharfen gesetzlichen Mitteln gegen das Debanking von Oppositionsparteien, Regierungskritikern und alternativen Medien vorzugehen.

… Alles vom 27.2.2026 bitte lesen in der JF 10/26, Seite 7
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