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Zwei Kategorien: Tatsache oder Meinungsäußerung
Eine Nachricht, Information bzw. Meldung kann man formulieren als
1) Tatsache bzw. Fakten
oder als
2) Meinungsäußerung wie Behauptung, Bewertung, Deutung, Hypothese, Interpretation, Vermutung, Vorwurf, …
Die Tatsachenbehauptung muß wahr bzw. überprüfbar sein, ansonsten stellt sie Desinformation dar.
Die Meinungsäußerung ist durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, ihr Wahrheitsgehalt spielt zunächst keine Rolle.
.
Die Zugehörigkeit zu einer der beiden Kategorien stets klar benennen:
Nur so lassen sich Mißverständnisse und damit Unfrieden zu vermeiden:
.
Beispiel: Die Nachricht „Am … wurde die massenhafte Deportation geplant“ nimmt in Kauf, dass der Leser dies gemäß dem gesunden Menschenverstand als Tatsachenbehauptung mißversteht und dadurch in Angst und Schrecken versetzt wird. Da die Nachricht zudem unwahr ist, wird bewußt eine Lüge als Tatsache verbreitet. Derlei mieser journalistischer Stil zerstört die Dískussionskultur.
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