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- Meinungsfreiheit hassen: Freispruch Bendels gegen Faeser (20.1.2026)
Meinungsdelikte – Vorstufe für Gewaltdelikte?
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Meinungsfreiheit hassen: Freispruch Bendels gegen Faeser
Der Fall Nancy Faeser gegen David Bendels war der wohl konzentrierteste Fall von Meinungsfreiheitsverachtung durch den Staat in den letzten Jahren. Der Freispruch klärt die Lage aber nur vorübergehend.
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Faeser bestätigte mit diesem Vorgehen gegen Bendels gleichsam performativ ihren Hass auf die Meinungsfreiheit, der in der satirischen Bildmontage unterstellt war. Zugleich zeigten die durch Faeser angestoßenen rechtlichen Vorgänge, dass man sich als Staatsbürger im Bereich des Äußerungsrechts nicht mehr vorbehaltlos auf das Justizsystem verlassen kann. Der Staatsanwalt handelte mit einem erkennbaren Belastungseifer und wollte sich wohl, so sieht es Bendels Anwalt Dr. Ulrich Vosgerau https://x.com/BRedefreiheit/status/2011430943882367298 , als „besonders drastischer Verfolger von Oppositionellen profilieren.“ Der Richter meinte jedoch, dass der durchschnittlich verständige Betrachter den „Ich hasse die Meinungsfreiheit“-Post als Tatsachenbehauptung und nicht als klar wertende Satire verstehen würde. Erst auf der Grundlage dieser Annahme kam eine Verurteilung aufgrund des Tatbestands der Verleumdung – der das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen ahndet – infrage. Der nicht als Verteidiger involvierte Meinungsfreiheitsanwalt Joachim Steinhöfel kommentierte damals die erstinstanzliche Verurteilung wie folgt: „Richter wie Martin Waschner sind eine Gefahr für den Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung – zumindest, wenn es nicht noch Rechtsmittel gäbe. Das Urteil ist von einem totalitären Bestrafungsfieber getragen, dass einem angst und bange werden muss, wenn man solchen Richtern ausgeliefert ist.“
Faeser bestätigte mit diesem Vorgehen gegen Bendels gleichsam performativ ihren Hass auf die Meinungsfreiheit, der in der satirischen Bildmontage unterstellt war. Zugleich zeigten die durch Faeser angestoßenen rechtlichen Vorgänge, dass man sich als Staatsbürger im Bereich des Äußerungsrechts nicht mehr vorbehaltlos auf das Justizsystem verlassen kann. Der Staatsanwalt handelte mit einem erkennbaren Belastungseifer und wollte sich wohl, so sieht es Bendels Anwalt Dr. Ulrich Vosgerau, als „besonders drastischer Verfolger von Oppositionellen profilieren.“ Der Richter meinte jedoch, dass der durchschnittlich verständige Betrachter den „Ich hasse die Meinungsfreiheit“-Post als Tatsachenbehauptung und nicht als klar wertende Satire verstehen würde. Erst auf der Grundlage dieser Annahme kam eine Verurteilung aufgrund des Tatbestands der Verleumdung – der das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen ahndet – infrage.
Der nicht als Verteidiger involvierte Meinungsfreiheitsanwalt Joachim Steinhöfel kommentierte damals die erstinstanzliche Verurteilung wie folgt https://www.nius.de/politik/news/richter-unrecht-bamberg: „Richter wie Martin Waschner sind eine Gefahr für den Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung – zumindest, wenn es nicht noch Rechtsmittel gäbe. Das Urteil ist von einem totalitären Bestrafungsfieber getragen, dass einem angst und bange werden muss, wenn man solchen Richtern ausgeliefert ist.“
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Der glückliche Ausgang des Falles David Bendels kann also allenfalls Anlass zu einem kurzen Aufatmen geben. Der Wiedergewinnung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die diesen Namen auch in der gelebten Wirklichkeit verdient, stehen noch zahlreiche Auseinandersetzungen bevor. In seinem Plädoyer hat Bendels Anwalt Peter Richter bereits eine dieser Fronten formuliert: David Bendels im erstinstanzlichen Urteil als Bewährungsauflage aufzunötigen, sich bei Faeser für das Meme zu entschuldigen, war erkennbar absurd. Geboten wäre es allerdings, so Richter, in umgekehrter Form: Nancy Faeser hat sich bei David Bendels für die rechtswidrige Strafverfolgung zu entschuldigen.
Das neue Buch von Christian J. Zeller: Zerstörung der Meinungsfreiheit. Eine politische Zeitdiagnose. Münster: Solibro Verlag 1. Auflage 2025 [klarschiff Bd. 20] ISBN 978-3-96079-126-3, Broschur, 456 Seiten, 26 Euro (D).
Dr. Christian J. Zeller ist Mitglied im akademischen Komitee des „Bündnis Redefreiheit“. Das Bündnis verteidigt die Freiheit des Wortes und steht Menschen bei, um deren Recht auf freie Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz oder im digitalen Raum zu verteidigen.
… Alles vom 20.1.2026 von Christian J. Zeller bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/meinungsfreiheit_hassen
